DE4427558C2 - Temperatursensor - Google Patents
TemperatursensorInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Temperatursensor mit den Merkmalen des Oberbegriffes
des Anspruches 1.
Als Stand der Technik sind thermisch sensitive Geräte bekannt, die ein Gehäuse aus
Isoliermaterial aufweisen, an dem ein Wärmeleitelement in Form einer
Wärmeübertragungsplatte oder dergleichen angebracht ist, das an einer Wandung des
Gehäuses angeordnet ist oder diese bildet. Ferner ist im Inneren des Gehäuses im
Bereich des Wärmeleitelementes ein Sensorelement vorgesehen, das die Temperatur am
Wärmeleitelement oder die Umgebungstemperatur registriert und davon abhängig ein
Signal abgibt oder einen Schaltvorgang einleitet. Ferner sind am Gehäuse zwei
Anschlußelemente vorgesehen, die aus dem Gehäuse herausstehen.
Aus JP 57-91 425 in Patents Abstracts of Japan Vol. 6/No. 175, 9. Sept. 82, P-141 geht ein Temperaturfühler hervor, dessen Anschlußkontakte im
Gehäuseinnenbereich über Anodendrähte mit wärmesensitiven Thyristoren verbunden
sind. Dabei sind die Anodendrähte in die Thyristorengehäuse eingegossen. Die
Anschlüsse mit den daran fixierten Anodendrähten sowie den daran befestigten
Thyristoren bilden folglich eine zusammenhängende, fest verbundene Einheit.
In US 4,841274 wird eine Temperaturfühlvorrichtung beansprucht, welche aus einem
länglichen Kunststoffgehäuse besteht, an dessen einem Ende voneinander beabstandete
Meßfühler angeformt sind. In jedem Meßfühler befindet sich ein Heißleiter zur
Temperaturfühlung. Zur Einkapselung der Heißleiter sowie deren Leitungsdrähte ist das
Gehäuse mit Kunststoff ausgegossen. Diese Vorrichtung dient vor allem der
Registrierung der Temperatur einer Flüssigkeit.
Aus DE 35 45 961 A1 ist eine Sensorvorrichtung bekannt, die aus einem Sensorelement
mit Anschlußleitung, das in der zylinderförmigen Bohrung eines Sensorgehäuses
angeordnet ist, besteht. Im Eintrittsbereich des Gehäuses ist ein Rohrniet auf der
Anschlußleitung verstemmt angeordnet, wobei ein Ohrring aus verformbarem Material
um die Eintrittsöffnung angeordnet ist. Auf diese Weise wird das Sensorgehäuse im
Bereich der Eintrittsöffnung ausreichend abgedichtet.
Ein Temperaturgeber, der aus DE 42 27 578 A1 hervorgeht, besteht aus einem
Kontaktsockel mit zwei Anschlußkontakten und einem koaxial damit verbundenen
hülsenförmigen Halter. Am Boden des hülsenförmigen Halters ist ein scheiben- oder
pillenförmiger, temperaturabhängiger Meßwiderstand angeordnet und durch zwei im
Halter vom Kontaktsockel zum Meßwiderstand verlaufende, streifenförmige
Kontaktschienen mit den Anschlußkontakten elektrisch leitend verbunden. Der
Meßwiderstand und die streifenförmigen Kontaktschienen sind dabei jeweils in einem
von mehreren Kanälen angeordnet, die den Halter der Länge nach durchziehen.
Ein Temperaturfühler, wie er aus DE 88 04 012 U1 bekannt ist, weist einen
gehäuseartigen Grundkörper auf, welcher mit einer zylindrischen mittleren Aussparung
versehen ist, in welche von oben eine Sicherungshülse eingepreßt ist. In der
Sicherungshülse ist endseitig ein Halbleiterelement gehalten, das über Leitungen mit in
einem den Grundkörper verschließenden Isolierteil angeordneten Steckkontakten
verbunden ist. Der Grundkörper besteht aus Kunststoff und der Hohlraum zwischen
Grundkörper und Isolierteil ist durch ein Dicht- und Isoliermittel aufgefüllt. Das
Halbleiterelement ist über zwei angelötete Drähte mit den Steckerkontakten verbunden,
wobei die Drähte in Aussparungen der Steckerkontakte eingesteckt und dort verlötet
sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Temperatursensor mit den Merkmalen
des Oberbegriffes des Anspruches 1 derart auszubilden, daß die Kontaktierung der
im/am Gehäuse angeordneten Bauelemente untereinander vereinfacht ist. Insbesondere
soll auch eine vollautomatische Montage des Sensors möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst,
vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2-
28. Anspruch 29-31 bauen auf den Vorrichtungsansprüchen 1-28 auf und betreffen
ein Verfahren zur Herstellung eines Temperatursensors nach einem der Ansprüche 2-
28.
Nach der Erfindung soll im Gehäuse nun mindestens ein elektrisch leitfähiger Stift
vorgesehen sein, der mit seinem einen Ende das thermisch sensitive Element
(Sensorelement)
mit gegen das Wärmeleitelement gerichteten Druck
beaufschlagt und sich mit seinem anderen Ende an einem
gehäuseinneren Ende eines der beiden Anschlußelemente
abstützt. Mit anderen Worten wird als Kern der Erfindung
angesehen, anstatt einer Verdrahtung im Gehäuseinnenbereich
mindestens einen Stift vorzusehen, der quasi zwischen das
ihm zugeordnete Anschlußelement und die elektrische
Kontaktfläche des Sensors eingespannt ist und aufgrund der
Vorspannung der ihn beaufschlagenden Elemente, insbesondere
des Anschlußelementes für einen auch unter
unterschiedlichen thermischen Bedingungen ausreichenden
Kontaktdruck sorgt. Löt- oder Schweißvorgänge zur
Herbeiführung der Kontaktierung der Anschlußelemente mit
Sensorteilen können dadurch vollständig entfallen, nachdem
lediglich mechanische Bauteile aneinander gefügt werden
müssen.
Werden zwei elektrisch leitfähige Stifte vorgesehen, können
beide Anschlußelemente mit den ihnen zugeordneten elektri
schen Komponenten auf die erfindungsgemäße Weise verbunden
werden. Es ist dabei möglich, daß beispielsweise ein Stift
eine Oberfläche eines Temperatursensorelementes unmittelbar
beaufschlagt und der andere Stift eine Kontaktfläche eines
Substrates oder Trägers, auf dem der Sensor angebracht ist.
Es ist auch denkbar, daß beide leitfähige Kontaktstifte
die vorzugsweise aus einem Metall schlechter thermischer
Leitfähigkeit bestehten, z. B. aus V2A-Stahl, ausschließ
lich Kontaktflächen des Sensorträgers beaufschlagen und der
Sensor auf seinem Träger gesondert kontaktiert und befe
stigt ist.
Verlaufen beide Stifte innerhalb des Gehäuses parallel,
dann ergeben sich für die Fertigung besonders einfache Ver
hältnisse, da dann lediglich ein uniaxialer Fertigungsdruck
auf die beteiligten Bauteile ausgeübt werden muß, um beide
Kontakte gleichzeitig federnd in ihre benachbart liegenden
Komponenten einzuspannen.
Wenn die gehäuseinneren Enden der Anschlußelemente z-förmig
abgebogen sind und mit den z-förmigen Enden die ihnen zuge
ordneten Enden der Stifte beaufschlagen, ergeben sich be
sonders vorteilhafte Federeigenschaften im Bereich der En
den der Anschlußelemente. Alternativ können auch gesonderte
Kontaktfederteile vorgesehen werden.
Für eine vollautomatische Fertigung ist es besonders vor
teilhaft, wenn der Sensor und/oder der Träger und/oder
beide auf der gehäuseinneren Seite des Wärmeleitelementes
vorfixiert sind. Das Wärmeleitelement kann dabei ein Leit
blech sein, das eine Gehäuseausnehmung überdeckt, in der
das thermisch sensitive Element oder der ihm zugeordnete
Träger angeordnet ist, wobei der Träger ein keramischer
Träger sein kann.
Der oder die Stifte sind in ihrem Mittelbereich axial ver
schiebbar geführt, wobei die Führung der Stifte durch Boh
rungen erfolgt, die eine Mittelwandung des Isolierstoffge
häuses durchsetzen. Durch diese Maßnahmen wird ein stabiler
Aufbau erreicht, wobei die Führung der Stifte im Mittelbe
reich auf beiden Endseiten der Stifte ausreichende Toleran
zen und Federwege sicherstellt.
Es können im Bedarfsfalle Stifte unterschiedlicher Längen
vorgesehen werden, wenn beispielsweise ein Stift ein Sub
strat und der andere Stift eine höher liegende Fläche einer
NTC- oder PTC-Pille beaufschlagt. Alternativ dazu ist es
aber auch erfindungsgemäß möglich, den das thermisch sensi
tive Element halternden Träger z-förmig abzubiegen und
Stifte gleicher Länge zu verwenden, wodurch Lagerhaltung
und Montage nicht verkompliziert werden.
Verfahrensanspruch 29 lehrt mit seinen Verfahrensschritten
eine besonders einfache und kostensparende Methode, wie die
in den Vorrichtungsansprüchen bereits näher umrissenen Bau
teile aneinander gefügt und zu einem Temperatursensor ver
bunden werden können.
Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den
Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
- - Fig. 1 einen Mitte-Längsschnitt durch einen Temperatursensor nach der Erfindung,
- - Fig. 2 einen Mitte-Längsschnitt durch eine modifi zierte Ausführungsform des Temperatursen sors,
- - Fig. 3 eine Detail-Draufsicht auf einen Sensorträ ger, auf dem ein Sensorelement in SMD-Bau weise befestigt ist,
- - Fig. 4 einen Mitte-Längsschnitt durch einen Temperatursensor mit modifiziertem Sensor träger,
- - Fig. 5 einen Mitte-Längsschnitt durch eine Ausfüh rungsform des Temperatursensors entspre chend Fig. 2 mit einer kuppelartig ausge bildeten Nässeschutzumhüllung sowie
- - Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Gerätekombination, bestehend aus einem Temperatursensor und einer Temperatursicherung.
Zunächst wird auf Zeichnungsfig. 1 Bezug genommen.
Der insgesamt mit 1 bezeichnete Temperatursensor weist ein Gehäuse 2 aus
Isoliermaterial auf, an dessen Unterseite 3 ein Wärmeleitelement 4 mit einem
Befestigungsbolzen 5 angeordnet ist. Ferner ist ein thermisch sensitives
Sensorelement 6 vorgesehen, das im Bereich des Wärmeleitelementes 4 angeordnet
ist und mit diesem in Wärmekontakt steht.
Im Bereich der Oberseite 7 des Gehäuses 2 stehen zwei Anschlußelemente 8, 9
seitlich aus dem Gehäuse 2 heraus.
Innerhalb des Gehäuses 2 sind zwei elektrisch leitfähige Stifte 10, 11 vorgesehen,
die mit ihren einen Enden 12, 13 gegen das Wärmeleitelement 4 weisen und das
Sensorelement 6 oder einen diesem zugehörigen Anschlußkontakt 18 beaufschlagen
und sich mit ihren anderen Enden 14, 15 an den gehäuseinneren Enden 16, 17 der
Anschlußelemente 8, 9 abstützen. Der Stift 10 beaufschlagt dabei mit seinem
unteren Ende 12 eine Kontaktoberfläche 19 des als NTC- oder PTC-Pille
ausgebildeten Sensorelementes 6, das mit seiner anderen Kontaktoberfläche mit
dem Anschlußkontakt 18 in Verbindung steht, der von dem unteren Ende 13 des
Stiftes 11 unter Druck beaufschlagt wird. Beide Stifte 10, 11 verlaufen innerhalb
des Gehäuses 2 parallel und sind vom Zentrum 20 des Gehäuses 2 äquidistant
angeordnet.
Zur Verbesserung der Federungseingenschaften sind die gehäuseinneren Enden 16,
17 der Anschlußelemente 8, 9 z-förmig zur Oberseite 7 des Gehäuses 2 hin
abgebogen. Der Halt der Anschlußelemente 8, 9 wird durch Nietverbindungen in an
sich bekannter Weise im Gehäuse 2 sichergestellt.
Wie in Zeichnungsfigur 2 deutlich zu sehen ist, stützen sich die beiden Stifte 10, 11
auf einen keramischen Träger 25 ab, auf dem das Sensorelement 6' angeordnet ist,
das mittig zwischen
den beiden unteren Stiftenden 12, 13 liegt. Um eine elektrische Verbindung
herzustellen, ist auf den keramischen Träger 25 ein Anschlußkontakt 18 für das
Sensorelement 6 aufgebracht, welcher von den beiden Enden 12, 13 beaufschlagt wird.
In diesem Falle können die unteren Stiftenden 12, 13 angespitzt sein, um einen höheren
wirksamen Kontaktdruck sicherzustellen.
Der Träger 25 und/oder das thermisch sensitive Element 6, 6' können auf der Innenseite
des Wärmeleitelementes 4 vorfixiert sein, um den Montagevorgang zu erleichtern. Das
Wärmeleitelement 4 ist in an sich bekannter Weise ein eine Gehäuseausnehmung 26
überdeckendes Leitblech. Die Gehäuseausnehmung 26 nimmt das Sensorelement 6, 6'
und/oder den keramischen Träger 25 auf, so daß für einen guten Wärmeübergang vom
Befestigungsbolzen 5 über das Wärmeleitelement 4 zum Sensorelement 6, 6' gesorgt ist.
Die beiden Stifte 10, 11 sind in ihrem Mittelbereich axial verschiebbar in Bohrungen 30
geführt, die eine Mittelwandung 31 des Gehäuses 2 durchsetzen. Die Mittelwandung 31
trennt dabei die das thermisch sensitive Element 6, 6' aufnehmende erste
Gehäuseausnehmung 26 von einer zweiten Gehäuseausnehmung 35, in der die
gehäuseinneren Enden 16, 17 der Anschlußelemente 8, 9 angeordnet sind.
Im Vormontagezustand sind die gehäuseinneren Enden 16, 17 der Anschlußelemente 8,
9 zur Mittelwandung 31 hin abgebogen, sie werden im Endmontagezustand durch die
sie beaufschlagenden Enden 14, 15 der Stifte 10, 11 in eine im wesentlichen mit
einander fluchtende Stellung gedrückt, wie sie in den Zeichnungsfiguren dargestellt ist.
Ferner geht aus den Zeichnungsfiguren eine Nässeschutzumhüllung 50 hervor, die als
Silikonüberzug sowohl den keramischen Träger 25, 25' als auch das darauf angebrachte
Sensorelement 6, 6' und die zugehörigen Kontaktflächen 18 vollständig überzieht. Die
ersten Enden 12 und 13 der Stifte 10, 11 beaufschlagen beim
Montagevorgang die Oberfläche der Nässeschutzumhüllung 50 derart stark, daß es
ähnlich wie bei der Kontaktierung eines Flachbandkabels zu einer Perforation der
Isolationsschicht kommt, wodurch Stanzausnehmungen entstehen, die eine saubere
elektrische Kontaktierung zulassen.
Wie in Fig. 1 deutlich zu sehen, können die Stifte 10, 11 unterschiedliche Längen
aufweisen, in Zeichnungsfig. 2 ist eine Ausführungsform gewählt, bei der die Stifte 10,
11 gleichlang sind. Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist das thermisch
sensitive Element eine relativ dicke NTC- oder PTC-Pille, die unmittelbar von dem Stift
10 beaufschlagt wird. Um gleiche Stifte verwenden zu können, ist bei der in Fig. 4
dargestellten Ausführungsform der Träger 25' ebenfalls z-förmig abgebogen, um die
Dicke des NTC- oder PCT-Elementes auszugleichen.
Bei der in Zeichnungsfig. 3 dargestellten Detailansicht ist zu sehen, wie ein thermisch
sensitives Element 6', das ein SMD-Bauteil sein kann, zwischen zwei
Anschlußkontakten auf dem Träger 25 angeordnet sein kann.
Bei dem in Zeichnungsfig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel ist auf einem
gemeinsamen Montageträger 70 der Temperatursensor 1 mit einem weiteren thermisch
sensitiven Gerät oder Schaltgerät 71 kombiniert, was insbesondere zunächst den Vorteil
hat, daß durch beide Geräte genau die gleiche Temperatur über den gemeinsamen
Montageträger 70 erfaßt wird. Der Temperatursensor 1 verwertet die gewonnene
Information über eine elektronische Meß- oder Schaltvorrichtung, wohingegen in dem
weiteren Schaltgerät 71 bei Überschreiten oder Erreichen einer Grenztemperatur
unmittelbar ein Schaltvorgang wie beispielsweise das Unterbrechen eines Strompfades
oder das Einschalten von Signalelementen erfolgt.
Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, anstatt der vorste
hend detailliert erläuterten Sensorelemente (Pille oder
SMD-Bauteil) ein Sensorelement heranzuziehen, das aus einer
PTC-Paste im Siebdruckverfahren unmittelbar auf einen kera
mischen Träger oder eine sonstige geeignete Unterlage auf
gedruckt wird.
Claims (31)
1. Temperatursensor (1) mit
- 1. einem Gehäuse (2) aus Isoliermaterial, einem Wärmeleitelement (4), das an einer Wandung des Gehäuses (2) angeordnet ist oder diese bildet,
- 2. einem thermisch sensitiven Sensorelement (6, 6'), das im Bereich des Wärmeleitelementes (4) angeordnet ist und/oder dieses beaufschlagt sowie
- 3. mindestens zwei Anschlußelementen (8, 9), die aus dem Gehäuse (2) herausstehen,
- 1. mindestens einen elektrisch leitfähigen Stift (10, 11), der
- 1. mit seinem einen Ende (12, 13) das Sensorelement (6) mit gegen das Wärmeleitelement (4) gerichteten Druck beaufschlagt und
- 2. sich mit seinem anderen Ende (14, 15) an einem gehäuseinneren Ende (16, 17) eines der beiden Anschlußelemente (8, 9) oder an den Enden (16, 17) befestigten Kontaktfederteilen abstützt.
2. Temperatursensor nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei elektrisch leitfähige Stifte (10, 11) vorgesehen sind, von denen
mindestens einer einen auf einem Träger (25, 25') für das Sensorelement (6, 6')
aufgebrachten Anschlußkontakt (18) beaufschlagt.
3. Temperatursensor nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der andere elektrisch leitfähige Stift (10) eine Oberfläche des
Sensorelements (6) unmittelbar beaufschlagt.
4. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Stifte (10, 11) innerhalb des Gehäuses (2) parallel verlaufen.
5. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Stifte (10, 11) vom Zentrum des Gehäuses (2) äquidistant
angeordnet sind.
6. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gehäuseinneren Enden (16, 17) der Anschlußelemente (8, 9) z-förmig
abgebogen sind und mit den z-förmigen Enden (16, 17) die Stifte (10, 11)
beaufschlagen.
7. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Beaufschlagung der Stifte (10, 11) durch die z-förmigen Enden (16, 17)
der Anschlußelemente (8, 9) oder die Kontaktfederteile unter einer zum
Gehäusezentrum hin gerichteten Federkraft erfolgt.
8. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Stifte (10, 11) einen keramischen Träger (25, 25') beaufschlagen
und das Sensorelement (6') zwischen den beiden Enden (12, 13) der Stifte
(10, 11) angeordnet ist.
9. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (25, 25') und/oder das Sensorelement (6, 6') auf der Innenseite
des Wärmeleitelementes (4) vorfixiert ist.
10. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wärmeleitelement (4) in an sich bekannter Weise ein eine erste
Gehäuseausnehmung (26) überdeckendes Leitblech ist, in der das
Sensorelement (6, 6') und/oder der dieses tragende keramische Träger (25,
25') angeordnet sind.
11. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Stift/die Stifte (10, 11) in ihren Mittelbereich axial verschiebbar geführt
sind.
12. Temperatursensor nach dem Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Führung der Stifte (10, 11) durch Bohrungen (30) erfolgt, die eine
Mittelwandung (31) des Gehäuses (2) durchsetzen.
13. Temperatursensor nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelwandung (31) die das thermisch sensitive Element (6, 6')
aufnehmende erste Gehäuseausnehmung (26) von einer zweiten
Gehäuseausnehmung (35) trennt, in der die gehäuseinneren Enden (16, 17) der
Anschlußelemente (8, 9) oder die Kontaktfederteile angeordnet sind.
14. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Vormontagezustand die gehäuseinneren Enden (16, 17) der
Anschlußelemente (8, 9) oder die Kontaktfederteile zur Mittelwandung (31) hin
abgebogen sind und im Endmontagezustand durch die sie beaufschlagenden
Enden der Stifte (10, 11) in eine im wesentlichen miteinander fluchtende
Stellung gedrückt werden.
15. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stifte (10, 11) unterschiedliche Längen aufweisen.
16. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stifte (10, 11) gleiche Länge aufweisen und der das Sensorelement (6)
haltende Träger (25') z-förmig abgebogen ist.
17. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sensorelement (6) eine NTC-oder PTC-Pille ist, die auf der einen Seite
unmittelbar von dem ihr zugeordneten Stift (10) beaufschlagt wird und auf ihrer
anderen Seite mit einem Leiter (18) in Verbindung steht, der vom anderen Stift
(11) beaufschlagt wird.
18. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Sensorelement (6') ein SMD-Bauteil ist.
19. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß das thermisch sensitive Sensorelement (6, 6') eine Nässeschutzumhüllung
(50) aufweist.
20. Temperatursensor nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nässeschutzumhüllung (50) ein Silikonüberzug ist.
21. Temperatursensor nach Anspruch 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nässeschutzumhüllung (50) zur Kontaktierung des Sensorelementes (6,
6') durch die Stifte (10, 11) Kontaktausnehmungen aufweist.
22. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Nässeschutzumhüllung (50) über das Sensorelement (6, 6') hinaus
auch auf den Träger (25, 25') erstreckt.
23. Temperatursensor nach Anspruch 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kontaktausnehmungen in der Nässeschutzumhüllung im Bereich des
Sensorelementes (6, 6') oder des Trägers (25, 25') durch die Enden (12, 13) der
Stifte (10, 11) erzeugte Stanzausnehmungen sind.
24. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 19 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Gehäuseausnehmung (26) eine Zuführungsöffnung (55) zum
Einspritzen einer die Nässeschutzumhüllung (50) bildenden plastischen Masse
aufweist.
25. Temperatursensor nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuführungsöffnung (55) eine weitere Bohrung in der Mittelwandung
(31) des Gehäuses (2) ist.
26. Temperatursensor nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zwischen den inneren Enden (16, 17) der Anschlußelemente (8, 9)
liegende Ende der Zuführungsöffnung (55) frei zugänglich ist.
27. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 2 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stifte (10, 11) aus einem Metall mit schlechter thermischer
Leitfähigkeit bestehen.
28. Temperatursensor nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
gekennzeichnet
durch eine mechanische Kombination des Temperatursensors (1) mit einem
oder mehreren temperaturabhängigen Schaltgeräten (71) oder
unterschiedlichen Sensoren auf einem gemeinsamen Montageträger (70) zur
Halterung des Gehäuses (2).
29. Verfahren zur Herstellung eines Temperatursensors nach einem der
Ansprüche 2 bis 28,
gekennzeichnet durch folgende Verfahrensschritte:
- a) Vormontage eines Gehäuses aus Isolierstoffmaterial mit zwei Anschlußelementen, deren gehäuseinnere Enden zum Gehäuseinnenbereich abgebogen sind,
- b) Einführen von zwei elektrisch leitfähigen Stiften in dafür vorgesehene Bohrungen einer Gehäusemittelwandung derart, daß erste Enden der Stifte die inneren Enden der Anschlußelemente beaufschlagen,
- c) Zuführen einer Wärmeübertragungsplatte mit einem darauf vormontierten Sensorelement mit mindestens zwei Anschlüssen derart, daß die zweiten Enden der Stifte die Anschlüsse des Sensorelementes kontaktieren,
- d) festes Verbinden der Wärmeübertragungsplatte mit dem Gehäuse derart, daß die Stifte gegen die Federkraft der inneren Enden der Anschlußelemente zur Ausübung eines Kontaktdruckes im Gehäuse verschoben werden.
30. Verfahren nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verfahrensschritt c) durch die zweiten Enden der Stifte eine Perforation
einer Nässeschutzumhüllung erfolgt, die das vormontierte Sensorelement
und/oder einen dieses halternden Träger überzieht.
31. Verfahren nach Anspruch 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß nach Verfahrensschritt d) in eine das thermisch sensitive Element
aufnehmende Kammer eine eine Nässeschutzumhüllung bildende Masse
eingebracht wird.
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