DE4426486C2 - Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene Wertkarten - Google Patents
Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene WertkartenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf
an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene Wertkarten, die aufgrund einer
Berechtigung mindestens eines Kartenherausgebers von einer Mehrzahl von
Betreibern gegen Zahlung eines auf die Wertkarte aufzubuchenden Geldbe
trages ausgegeben und zur Bezahlung von Warenverkäufen oder Dienst
leistungen der Betreiber verwendet werden, wobei der jeweilige Gegenwert
der Ware oder Dienstleistung vom jeweiligen Betreiber von der Wertkarte ab
gebucht wird.
Um Buchungsvorgänge auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene
Wertkarten zu sichern, ist es bekannt, den zu einer Wertänderung führenden
Zugriff auf die Karte über einen elektronischen Schlüssel zu sichern (PIN-
CODE). Um die gewünschten Funktionen durchführen zu können, müssen
hierbei sowohl die Aufbuchungs- als auch die Abbuchungsstellen über diesen
elektronischen Schlüssel verfügen.
Während bei Identität von Kartenherausgeber und Leistungserbringer eine Be
treiber übergreifende Verrechnung nicht erforderlich ist, muß bei einem Betrei
ber übergreifenden Leistungsangebot eine zentrale Verrechnung erfolgen. Die
bekannten Verfahren benutzen hierfür eine zentrale Clearingstelle, welche
zentral alle Aufbuchungen und Abbuchungen erfaßt und somit über eine
komplette Datenerfassung der Einzelvorgänge für die im Umlauf befindlichen
Wertkarten verfügt.
Bei einer Abbuchung von Werten aufgrund einer Bezahlung mit der Wertkarte für
eine Leistungserbringung durch einen Betreiber entsteht ein Anspruch des
Betreibers gegenüber dem Wertkartenherausgeber in Höhe des Betrages, um den
die Karte entwertet wurde. Der Betreiber hat in diesem Fall ein Eigeninteresse, die
Abbuchungen und die damit verbundene Leistungserbringung dem
Kartenherausgeber mitzuteilen und das ihm zustehende Geld einzufordern.
Üblicherweise erfolgt die Forderungsstellung des Betreibers gegenüber dem
Kartenherausgeber auf der Basis gesicherter Einzelnachweise mit elektronischer
Unterschrift. Unterbleibt eine solche Sicherung, können dem Kartenherausgeber
erhebliche Schäden für den Fall entstehen, daß ihm irrtümlich oder vorsätzlich
fehlerhafte Einzelvorgänge mit unrichtigen Geldbeträgen zur Abrechnung
vorgelegt werden.
Bei dem bekannten Abrechnungsverfahren müssen dem Leistungserbringer, der
Werteinheiten von einer zur Bezahlung vorgelegten Karte abbucht, diejenigen
Geldbeträge zukommen, die der Konsument der Leistung an anderer Stelle bei der
Aufbuchung bzw. beim Erwerb der Wertkarte entrichtet hat. Hierbei ist zu
berücksichtigen, daß die Änderung des durch die Wertkarte repräsentierten
Wertes durch Aufbuchungen oder Abbuchungen in Aufbuchungsstationen erfolgt,
die voneinander verschieden sind, so daß der Geldzufluß, nämlich die Aufbuchung
auf die Wertkarte an einer örtlich und ggf. organisatorisch und juristisch anderen
Steile als die Leistungserbringung und damit Abbuchung erfolgt. Die
Verantwortung für die Leistungszuordnung liegt im Regelfall beim
Kartenherausgeber oder bei einem von ihm beauftragten Dienstleister.
Aus der DE 27 60 487 C2 ist ein Verfahren zur Initialisierung von
Datenträgerkarten, wie beispielsweise Kreditkarten, Scheckkarten und
Ausweiskarten bekannt. Ziel dieses bekannten Verfahrens ist es, das
unautorisierte Einschreiben von Daten in den Speicherbereich der
Datenträgerkarte dadurch zu verhindern, daß die Initialisierung dieser Karte, das
heißt das Einschreiben der die Karte bzw. den Benutzer charakterisierenden
Daten nur ein einziges Mal möglich ist.
Diese einmalige Initialisierung der Datenträgerkarte soll dabei dadurch erreicht
werden, daß zusammen mit der Eingabe der Initialisierungsdaten ein
Schutzcode eingegeben wird, der mit einem in den noch nicht initialisierten
Speicher eingeschriebenen Schutzcode verglichen wird und erst bei positivem
Ausgang dieses Vergleichs ein Einschreiben der eingegebenen
Initialisierungsdaten in den Speicher der Datenträgerkarte ermöglicht wird.
Sinn und Zweck dieses bekannten Verfahrens ist es somit, bei bekannten
Datenträgerkarten zu verhindern, daß die in den Speicher einer jeweiligen
Datenträgerkarte abgespeicherten karten- bzw. benutzerspezifischen Daten nach
der Ausgabe der Karten durch den Kartenherausgeber verändert werden können.
Da bei diesen bekannten Datenträgerkarten zwar ein unautorisiertes Einschreiben
von Daten in den Speicher verhindert wird, jedoch kein Abgleich des
Abbuchungsbetrages mit einem vorgegebenen Betrag, beispielsweise einem
Kontostand, erfolgt, können durch unkontrollierte Verwendung der
Datenträgerkarte durch den Benutzer oder Manipulationen durch einen Betreiber
erhebliche Schäden für den Kartenherausgeber entstehen, da dieser die irrtümlich
oder vorsätzlich herbeigeführten Abbuchungsbeträge gegenüber dem Betreiber zu
erstatten hat. Die Ausbildung eines in sich geschlossenen und sich selbst
kontrollierenden Systems zur Abwicklung von Buchungsvorgängen und zur
Steigerung der Sicherheit von Buchungsvorgängen ist mit dem bekannten
Verfahren nicht möglich und wird durch dieses Verfahren auch nicht nahegelegt.
Aus der DE 41 19 924 A1 ist ein Verfahren zur Sicherung von ladbaren Guthaben
in für Debitanwendungen benutzte Chipkarten bekannt. Um sicherzustellen, daß
die vom Benutzer beim Kauf einer Ware ausgelöste Abbuchungsforderung auch
durch ein Guthaben gedeckt ist, wird bei diesem bekannten Verfahren
vorgeschlagen, daß eine jede Verkaufsstelle (Betreiber) mit einem Hauptrechner
(HOST-Rechner) des Kartenherausgebers verbunden ist, so daß bei der Eingabe
eines Abbuchungsauftrages sofort ein Vergleich des Abbuchungsbetrages mit
einem möglichen Guthaben des Benutzers verglichen wird und der
Abbuchungsauftrag nur dann ausgeführt wird, wenn der Wert des Guthabens
mindestens dem Abbuchungsbetrag entspricht.
Durch dieses bekannte Verfahren wird zwar sichergestellt, daß für jeden
abzubuchenden Betrag ein entsprechendes Guthaben des Kartenbenutzers
vorhanden ist, jedoch ist es für dieses Verfahren zwingend notwendig, daß eine
Datenverbindung zwischen einem jeden Betreiber und dem Hauptrechner des
Kartenherausgebers besteht, wodurch die Benutzung einer solchen Karte stark
durch die Verbreitung des Datennetzes Betreiber - Kartenherausgeber beschränkt
wird. Darüber hinaus bietet dieses bekannte Verfahren keine ausreichende
Sicherheit für den Kartenherausgeber und den Kartenbenutzer vor Manipulationen
durch fingierte Abbuchungsaufträge durch die Verkaufsstellen (Betreiber).
Die DE 39 06 349 C2 beschreibt ein Verfahren zur Sicherung der Benutzung von
Multifunktionskarten, die beispielsweise als Kreditkarten, Scheckkarten,
Kundenkarten oder Ausweiskarten verwendbar sind. Die autorisierte Verwendung
einer solchen Multifunktionskarte nur durch einen autorisierten Benutzer soll bei
diesem bekannten Verfahren dadurch sichergestellt werden, daß jeder
Kartenbenutzer für seine Karte eine individuelle Geheimnummer auf der
Multifunktionskarte abspeichert und darüber hinaus auf der Multifunktionskarte die
Unterschrift des Kartenbenutzers abgelegt ist. Die Unterschrift wird nach der
Aktivierung der Karte durch das Eingeben der richtigen Geheimnummer und das
Einlegen der Multifunktionskarte in das Terminal einer Verkaufsstelle (Betreiber)
sichtbar. Diese nur durch das Einlegen in das Terminal lesbar gewordene
Unterschrift kann der Betreiber nun mit der von dem Benutzer auf dem
Buchungsbeleg zu leistenden Unterschrift vergleichen und so sicherstellen, daß es
sich bei der Person, die diese Multifunktionskarte vorgelegt hat, um den
autorisierten Kartenbenutzer handelt.
Bis auf diese Ausgestaltung der Sicherheitsvorkehrungen mit Geheimnummer und
abgespeicherter Unterschrift unterscheidet sich diese bekannte Multifunktionskarte
jedoch nicht von den Datenträgerkarten, wie sie beispielsweise aus der DE 27 60 487 C2
bekannt sind und von denen die Erfindung ausgeht.
Darüber hinaus ist die Herstellung einer solchen Multifunktionskarte, wie Sie aus
der DE 39 06 349 C2 bekannt ist, sehr aufwendig, da eine jede Multifunktionskarte
mit einem Display zur Anzeige der Benutzerunterschrift, einem Display zur
Anzeige des Logogramms des Kartenherausgebers sowie einer Vielzahl von
Tastenfeldern zur Eingabe der Geheimnummer und weiterer Kenndaten versehen
sein muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die aus der Praxis bekannten
Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen, bei denen bei einer Abbuchung
von Werten aufgrund einer Bezahlung mit einer Wertkarte für eine
Leistungserbringung durch einen Betreiber ein Anspruch des Betreibers
gegenüber dem Wertkartenherausgeber in Höhe des Betrages entsteht, um den
die Karte entwertet wurde, derart weiterzubilden, daß sich eine eindeutige
überprüfbare und fälschungssichere Zuordnung von Leistungen und Zahlungen
ergibt.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung durch die Erfindung ergibt sich durch den
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1.
Mit diesem erfindungsgemäßen Vorschlag wird der Vorteil erzielt, das Leistungen
und Zahlungen eindeutig sowie überprüfbar und fälschungssicher
zugeordnet werden, auch wenn mehrere Betreiber, von denen zumindest ei
nige als Kartenherausgeber fungieren, wechselseitig Aufbuchungen und Ab
buchungen vornehmen können. Hierbei werden Auf- und Abbuchungsvorgän
ge auf den Wertkarten durch jeweils getrennte Berechtigungen gesichert, wo
bei die Sicherung unter Nutzung unterschiedlicher Sicherheitscodes erfolgt, die
beispielsweise in Sicherheitsmodulen enthalten sind. Die unterschiedlichen
Sicherheitscodes können auf einer gemeinsamen Karte oder in einem gemein
samen Sicherheitsmodul untergebracht sein.
Die erfindungsgemäße Wertkarte kann eine übliche Magnetkarte, eine Chip
karte oder eine Transponderkarte sein, wobei die Karte als solche nicht karten
förmig, sondern beispielsweise in der Art einer Münze ausgeführt sein kann.
Das erfindungsgemäße Sicherungsverfahren kann nicht nur für Buchungsvor
gänge eines einzigen Kartenherausgebers angewendet werden; es können
auch mehrere Kartenherausgeber sich zu einem gemeinsamen Buchungsver
fahren zusammenfinden. Auch die zur Herausgabe von Wertkarten an Kunden
berechtigten Betreiber müssen nicht identisch mit denjenigen Betreibern sein,
deren Leistungen mit den Wertkarten bezahlt werden.
In allen Fällen ist entscheidend, daß die Aufbuchung der Wertkarte notwendi
gerweise an die vorherige Abbuchung von der Schlüsselkarte gebunden ist
und daß die Aufbuchung der für die Abrechnung mit dem Kartenherausgeber
vorgesehenen Sammelkarte notwendigerweise an die vorherige Abbuchung
der Wertkarte gebunden ist.
Sowohl bei den zur Aufbuchung berechtigten als auch bei den zur Abbuchung
befugten Betreibern kann es sich um personenbesetzte Stellen oder um Au
tomaten handeln. Auch die mit den Wertkarten zu bezahlenden Leistungen
sind beliebig. Sie können neben dem Verkauf von Waren und der Erbringung
von Dienstleistungen beispielsweise die Benutzung von Parkplätzen,
Freizeitanlagen, die Benutzung öffentlicher Transportmittel und Eintrittsge
bühren für Veranstaltungen umfassen.
Sofern die mit dem Abrechnungsverfahren verbundene Dienstleistung für
einen oder mehrere Beteiligte abgerechnet werden soll, kann diese Abrech
nung innerhalb des voranstehend beschriebenen Verfahrens erfolgen.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung kann die Bildung des Schlüs
selcodes und/oder des Wertkartencodes und/oder des Aufbuchungs- bzw.
Abbuchungscodes mit Hilfe von Algorithmen, vorzugsweise kryptografischen
Verfahren erfolgen. Der Schlüsselcode kann erfindungsgemäß eine zeitliche
Begrenzung enthalten, auch um Mißbrauch zu begrenzen.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens bein
haltet der bei der Aufbuchung und/oder Abbuchung verwendete Datensatz
außer dem jeweiligen Betrag den Code des jeweiligen Kartenherausgebers und
eine Zufallszahl sowie ggf. das Datum und die Uhrzeit.
Schließlich wird mit der Erfindung vorgeschlagen, den Schlüsselcode
hierarchisch mit unterschiedlichen Berechtigungsstufen aufzubauen, um auch
insoweit die Sicherheit zu erhöhen.
Für das erfindungsgemäße Verfahren können sich mehrere Kartenherausgeber
zusammenschließen. Jeder Kartenherausgeber bestimmt durch zur
Verfügungsstellung jeweils einer Schlüsselkarte mehrere Betreiber, die zur
Herausgabe von Wertkarten bzw. zum Aufbuchen vorhandener Wertkarten
berechtigt sind. Außerdem werden weitere Betreiber bestimmt, die zur
Erbringung der jeweiligen Leistungen berechtigt sind.
Mit Hilfe der von einem Kartenherausgeber zur Verfügung gestellten Schlüs
selkarte erwirbt der jeweilige Betreiber die Berechtigung, Wertkarten an Be
nutzer herauszugeben bzw. vorhandene Wertkarten aufzubuchen, und zwar
bis zu einem Gesamtbetrag, der auf der Schlüsselkarte vorgegeben ist.
Da vor jeder Erstellung oder Aufbuchung einer Wertkarte der jeweils vom
Kunden gewünschte Wert von dem Betrag der Schlüsselkarte unter Verwen
dung des Schlüsselscodes abgebucht wird, ist sichergestellt, daß dieser Be
treiber keinen höheren Betrag an Kunden ausgeben kann als dem Gesamtwert
der Schlüsselkarte entspricht. Die notwendige Sicherheit wird hierbei dadurch
erzielt, daß die Aufbuchung der Wertkarten notwendigerweise an die vor
herige Abbuchung der Schlüsselkarte gebunden ist.
Mit einer derartigen Wertkarte kann der Kunde bei allen Betreibern Waren be
ziehen oder Dienstleistungen erbringen lassen, die dem Buchungsverfahren
angeschlossen sind und die die hierzu notwendige Berechtigung vom jeweili
gen Kartenherausgeber erhalten haben. Durch die Verwendung unterschied
licher Codes kann sichergestellt werden, daß es Betreiber gibt, die für alle, ei
nige oder nur einen Kartenherausgeber tätig werden dürfen. Außerdem ist es
möglich, daß zur Aufbuchung von Wertkarten berechtigte Betreiber gleichzei
tig in der Lage sind, Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen zu erbringen.
Auch bei der Abrechnung der verkauften Waren oder erbrachten Dienst
leistungen mit dem jeweiligen Kartenherausgeber ist sichergestellt, daß die
Aufbuchung der dem Leistungserbringer zugehörigen Sammelkarte notwen
digerweise die vorherige Abbuchung der Wertkarte des Kunden voraussetzt.
Die Bildung des Aufbuchungscodes bei der Erstellung oder Aufbuchung einer
Wertkarte und die Bildung des Abbuchungscodes bei der Leistungsabrechung
erfolgen hierbei durch ein in sich geschlossenes und sich selbst kontrollieren
des System, so daß die notwendige Sicherheit für die Abwicklung der
Buchungsvorgänge gewährleistet ist.
Claims (5)
1. Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszu
gebende bzw. ausgegebene Wertkarten, die aufgrund einer Berechtigung
mindestens eines Kartenherausgebers von einer Mehrzahl von Betreibern
gegen Zahlung eines auf die Wertkarte aufzubuchenden Geldbetrages
ausgegeben und zur Bezahlung von Warenverkäufen oder Dienst
leistungen der Betreiber verwendet werden, wobei der jeweilige Gegen
wert der Ware oder Dienstleistung vom jeweiligen Betreiber von der
Wertkarte abgebucht wird,
dadurch gekennzeichnet,
- a) daß die Berechtigung zur Herausgabe von bzw. zum Aufbuchen vorhan dener Wertkarten durch eine dem jeweiligen Betreiber von einem Karten herausgeber zur Verfügung gestellte Schlüsselkarte erfolgt, die mit einem Schlüsselcode und einem vorgegebenen Gesamtwert versehen ist, der vor dem Empfang der Schlüsselkarte vom Betreiber an den jeweiligen Kartenherausgeber zu zahlen ist;
- b) daß vor jeder Erstellung oder Aufbuchung einer Wertkarte durch einen Betreiber der jeweils vom Kunden gewünschte Wert von dem Betrag der Schlüsselkarte unter Verwendung des Schlüsselcodes abgebucht und aus einem zumindest den jeweiligen Betrag beinhaltenden Datensatz und dem Schlüsselcode ein Aufbuchungscode gebildet wird, der mit einem Wert kartencode verglichen wird, der aus dem zuvor auf die Wertkarte ge schriebenen Schlüsselcode und demselben Datensatz gebildet wird, wo bei nur bei einer Übereinstimmung von Aufbuchungscode und Wertkar tencode eine Herausgabe oder Aufbuchung der Wertkarte mit dem je weiligen Wert erfolgt;
- c) daß vor einem Warenverkauf oder einem Erbringen einer Dienstleistung durch einen Betreiber die Wertkarte anhand des Schlüsselcodes überprüft und der jeweilige Wert festgestellt wird;
- d) daß nach dem durch den jeweils festgestellten Wert der Wertkarte limi tierten Warenverkauf oder der Dienstleistungserbringung der ent sprechende Betrag von der Wertkarte abgebucht wird;
- e) daß unter Verwendung des auf der Wertkarte gespeicherten Schlüssel codes und eines mindestens den abgebuchten Wert beinhaltenden Datensatzes ein neuer Wertkartencode gebildet wird, der mit einem Ab buchungscode verglichen wird, der seinerseits aus demselben Datensatz und dem Schlüsselcode des Betreibers gebildet wird, wobei bei einer Übereinstimmung von Abbuchungscode und Wertkartencode der von der Wertkarte abgebuchte Betrag dem Betreiber zur späteren Sammelabrech nung mit dem jeweiligen Kartenherausgeber auf einer Sammelkarte gut geschrieben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bildung
des Schlüsselcodes und/oder Wertkartencodes und/oder Aufbuchungs-
bzw. Abbuchungscodes mit Hilfe von Algorithmen, vorzugsweise krypto
grafischen Verfahren erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlüsselcode eine zeitliche Begrenzung enthält.
4. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß der bei der Aufbuchung und/oder Abbuchung verwen
dete Datensatz außer dem jeweiligen Betrag und dem Code des jeweili
gen Kartenherausgebers eine Zufallszahl und/oder das Datum und die
Uhrzeit beinhaltet.
5. Verfahren nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Schlüsselcode hierarchisch mit unterschiedlichen
Berechtigungsstufen aufgebaut ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4426486A DE4426486C2 (de) | 1994-07-26 | 1994-07-26 | Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene Wertkarten |
Applications Claiming Priority (1)
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---|---|---|---|
DE4426486A DE4426486C2 (de) | 1994-07-26 | 1994-07-26 | Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene Wertkarten |
Publications (2)
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DE4426486A1 DE4426486A1 (de) | 1996-02-01 |
DE4426486C2 true DE4426486C2 (de) | 2002-03-14 |
Family
ID=6524192
Family Applications (1)
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DE4426486A Expired - Fee Related DE4426486C2 (de) | 1994-07-26 | 1994-07-26 | Verfahren zur Sicherung von Buchungsvorgängen auf an Kunden auszugebende bzw. ausgegebene Wertkarten |
Country Status (1)
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DE (1) | DE4426486C2 (de) |
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DE19860203A1 (de) | 1998-12-24 | 2000-06-29 | Deutsche Telekom Ag | Verfahren für die sichere Handhabung von Geld- oder Werteeinheiten mit vorausbezahlten Datenträgern |
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1994
- 1994-07-26 DE DE4426486A patent/DE4426486C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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---|---|
DE4426486A1 (de) | 1996-02-01 |
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