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DE4424659A1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

Chirurgisches Instrument

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DE4424659A1
DE4424659A1 DE19944424659 DE4424659A DE4424659A1 DE 4424659 A1 DE4424659 A1 DE 4424659A1 DE 19944424659 DE19944424659 DE 19944424659 DE 4424659 A DE4424659 A DE 4424659A DE 4424659 A1 DE4424659 A1 DE 4424659A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit zwei Griffteilen, die über ein Gelenk miteinander verbunden sind, wobei mit einem Griffteil ein in einem Außenrohr bewegbares Schubelement zum Bewegen eines Maulteils lösbar verbunden ist, wobei das Außenrohr ebenfalls lösbar in einem Rohrabschnitt sitzt, der mit dem anderen Griffteil verbunden ist.
Derartige chirurgische Instrumente sind in vielfältiger Form und Ausführung auf dem Markt bekannt und gebräuchlich. Mit ihnen werden schneidende, scherende, klemmende od. dgl. Eingriffe, beispielsweise im menschlichen Körper vorgenommen. Hierbei wird über ein entsprechendes Griffteil eine Schubstange od. dgl. in einem Außenrohr bewegt, wobei an dessen Ende eine Maulöffnung geschlossen werden kann.
In vielen Fällen kann bisher der Operateur mit einem starr mit dem Griffstück verbundenen Außenrohr nur eingeschränkte Arbeiten vollziehen. Um gewisse Stellen und Positionen im Operationsfeld mit den bisherigen Instrumenten zu erreichen, muß das Instrument und dadurch die haltende Hand verdreht werden, was teilweise zu unbefriedigenden und unnötig verzögerten Operationsabläufen führt und den Chirurgen erheblich belastet.
Oft wird auch gleichzeitig ein Absaugen von abgeschnittenen Gewebeproben durch eine bevorzugt hohl ausgebildete Schubstange gewünscht.
Ein weiterer Nachteil ist, daß die bisher bekannten Saug- Beißzangen nicht ohne erheblichen Montageaufwand demontiert werden können. In der Medizin ein Höchstmaß an Reinheit und Sterilität gefordert, so daß bisher die bekannten Saug- Beißzangen nur äußerst umständlich mit hohem Zeit- und Demontageaufwand gereinigt werden können, wobei die strengen Hygieneanforderungen teilweise nur unzulänglich erfüllt werden.
Deshalb obliegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe, ein besonders für die Miniskusoperation geeignetes chirurgisches Instrument zu schaffen, welches diese genannten Nachteile beseitigt und bei dem ein freies Arbeiten, ein schneller Wechsel der einzelnen Elemente und bevorzugt ein gleichzeitiges Absaugen, Verdrehen des Außenrohres und ein Entfernen von Gewebe möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß in dem Rohrabschnitt ein Verschluß angeordnet ist, welcher das Außenrohr lösbar festlegt.
Diese Erfindung gestattet ein einfaches Betätigen des Verschlusses durch Betätigung des Betätigungskopfes, welcher einen Schieber in einem Rohrabschnitt bewegt, so daß ein Außenrohr von einem Griffteil schnell ablösbar und wieder aufziehbar ist.
Dabei ist in dem Außenrohr insbesondere an dem rechten Ende eine Ringnut vorgesehen, in die der bevorzugt mit einer kreisförmig ausgestalteten Öffnung ausgebildete Schieber mit einem Segment so eingreift, daß das Außenrohr paßgenau in dem Rohrabschnitt lösbar festsitzt und bevorzugt gleichzeitig durch eine entsprechende Drehvorrichtung drehbar ist.
Dabei liegen im Rahmen der Erfindung allerdings auch andere Profile, die ein lösbares Festlegen des Außenrohres durch unterschiedliche Segmente, wie beispielsweise recht­ eckförmig, bolzenförmig od. dgl., ermöglichen. Ferner ist daran gedacht, daß nicht nur durch Druck sondern auch durch entsprechenden Zug ein Freigeben der Bohrung durch den Schieber denkbar ist, wobei die Öffnung des Schiebers mit der Bohrung fluchtet.
In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel erfolgt ein Drehen des Außenrohres in 30°-Schritten. Dies geschieht durch federgelagerte Kugeln, die in der Stirnseite des Rohrabschnittes eingebracht sind und in Rastmulden des Drehteiles eingreifen. Ferner sei auch daran gedacht, diese Rastmulden durch mehrere Rastschlitze zu ersetzen, um eine geringere Teilung zu erreichen oder sogar einen stufenlosen Drehvorgang zu ermöglichen.
Ebenso besteht die Möglichkeit Rastmulden auf der Ringnut des Außenrohres vorzusehen, um dann mit einem runden oder andersgestalteten Bolzen mit integrierter gefederter Kugel an der Stirnseite ein gleichzeitiges Verschließen und Einrasten und Drehen in unterschiedlichen Schritten zu ermöglichen.
Von einer anderen Seite wird durch die Bohrung des Rohrabschnittes und in das Außenrohr ein Schubelement eingeführt, wobei eine Gabel an dem Griffteils in eine Ringnut an dem Schubelement eingreift. Durch Öffnen und Schließen der Griffteile zueinander kann das Schubelement in axialer Richtung hin- und herbewegt werden.
Das rechte Ende des Schubelementes weist in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel eine Riffelung auf, die für speziell hohl ausgebildete Schubelement vorgesehen ist. Dadurch bietet sich die Möglichkeit auf diese Riffelung einen Schlauch aufzuführen, um durch das beispielsweise hohl ausgebildete Schubelement ein gleichzeitiges Absaugen von Gewebeproben zu ermöglichen.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das bevorzugt hohl ausgebildete Schubelement in den Rohrabschnitt eingeführt. Das Außenrohr wird auf das Schubelement und in den Rohrabschnitt gesteckt und der Schieber rastet in die Ringnut in dem Außenrohr ein. Dabei kann das Außenrohrende eine Fase aufweisen, die den Schieber, ohne daß der Betätigungsknopf mit Druck oder Zug beaufschlagt werden muß, über den Außendurchmesser des Außenrohrendes führt, bis dieser in die Ringnut einrastet. Ebenso ist daran gedacht das Segment des Schiebers mit einer Ringfase zu versehen, damit dieser o.g. Einrastvorgang auch hier ermöglicht wird.
Das linke Ende des Außenrohres weist eine Maulöffnung auf, die mit einer geschärften Fase versehen ist. Ein entsprechend auf der linken Seite liegendes Ende des Schubelementes ist mit einem nach innen verlaufenden Schneidring versehen, der paßgenau in den Innendurchmesser des Außenrohres eingeführt ist. Somit besteht die Möglichkeit, daß durch ein Schließen der Maulöffnung des Außenrohres mittels des Schubelementes eine schneidende Tätigkeit und speziell zwischen der Schneidfase und dem Schneidring eine scherende Wirkung entsteht.
Da das Schubelement in diesem bevorzugten Ausführungsbeispiel hohl ausgebildet ist, kann gleichzeitig das abgescherte bzw. abgeschnittene Gewebe durch den am Schubelement befestigten Schlauch abgesaugt werden.
Dieses Operationsverfahren eignet sich besonders für Miniskusoperationen, da der Operateur den Miniskus durch gleichzeitiges Saugen und Beißen bzw. Schneiden entfernen kann. Unterstützt wird dieser Vorgang dadurch, daß es dem Operateur möglich ist, während des Operationsvorganges beispielsweise mit dem Zeigefinger das Außenrohr so zu verdrehen, daß eine gewünschte Position der Schneidöffnung sich ohne weiteres Verdrehen der Hand leicht einstellen läßt und er die andere Hand zur freien Verfügung hat.
Damit die Schneidfase und der Schneidring ihre Schärfe beibehalten, ist bei der vorliegenden Erfindung innerhalb des Außenrohres eine Ringschulter vorgesehen, auf die ein Anschlag des Schubelementes trifft, um die Bewegung nach vollständigem Schließen und Schneiden durch das Schubelement zu begrenzen.
Zusätzlich ist an dem chirurgischen Instrument ein über ein Gelenk drehbarer Hebel an einem Griffteil so angeordnet, daß durch Zusammendrücken der Griffteile gegen eine Feder ein restlegen des chirurgischen Instrumentes in einer Position möglich ist, wobei die Maulöffnung des Außenrohres durch das Schubelement geschlossen bleibt, indem der Hebel mit einer Ausnehmung auf einen Anschlag geschoben wird. Somit kann einerseits der Absaugvorgang während der Operation bzw. während des Einführens des Außenrohres in das Gewebe ohne ein weiteres Betätigen eines Ventiles od. dgl. eingestellt werden, und andererseits ist durch die geschlossene Maulöffnung eine zusätzliche Verletzungsgefahr ausgeschlossen.
Damit bei diesem Einführvorgang das Gewebe nicht verletzt wird, ist daran gedacht, daß die Kante zwischen der Stirnplatte und dem Außenrohr abgerundet sein kann.
Insgesamt ist durch die Ausgestaltung ein chirurgisches Instrument geschaffen, welches außerordentlich viele Anwendungsmöglichkeiten bietet, sehr flexibel zu handhaben ist, außerordentlich leicht auseinanderzunehmen und zu reinigen ist. Auch sein Zusammenbau bietet keinerlei Schwierigkeiten, wobei das drehbare Außenrohr und das Schubelement, ohne daß die Griffteile demontiert werden müssen, wieder in den Rohrabschnitt einsetzbar sind.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes chirurgisches Instrument;
Fig. 2 einen vergrößert dargestellten Teillängsschnitt, durch das chirurgische Instrument gemäß Fig. 1 im Bereich des erfindungsgemäßen Verschlußmechanismus;
Fig. 3 eine Vorderansicht eines Teiles des chirurgischen Instrumentes aus Fig. 2;
Fig. 4 eine Draufsicht eines Teils des chirurgischen Instrumentes aus Fig. 2;
Fig. 5 eine vergrößert dargestellte Draufsicht eines Teils des chirurgischen Instrumentes aus Fig. 1;
Fig. 6 einen vergrößert dargestellten Längsschnitt durch einen Teil des Instrumentes nach Fig. 5.
Gemäß Fig. 1 weist ein erfindungsgemäßes chirurgisches Instrument R zwei Griffteile 1 und 2 auf, welche über ein Gelenk 3 miteinander verbunden sind. Das Griffteil 1 besitzt eine Grifföffnung 4 zum Einführen mehrerer Finger einer menschlichen Hand. Das Griffteil 2 weist einen Haken S auf, um ein Nachobenrutschen der Hand, beispielsweise beim Betätigen eines Hebels 6 zu vermeiden. Der Hebel 6 dreht um ein Gelenk 7 und wird bevorzugt mit dem Daumen betätigt, indem eine Ausnehmung 9 auf einen Anschlag 8 geschoben werden kann, um die Griffteile 1, 2 in einer bestimmten Lage zueinander festzulegen.
Die beiden Griffteile 1, 2 werden über eine Feder 10, die mittels Nase 11 und Nut 12 gegen ein Verdrehen gesichert ist, ständig auseinandergehalten, so daß ein Zusammendrücken der Griffteile 1, 2 nur unter Kraftaufwand möglich ist.
Das Griffteil 1 weist jenseits des Gelenkes 3 eine Gabel 13 auf, die in eine Ringnut 14 eines Schubelementes 15 eingreift und bevorzugt halbkreisförmig ausgestaltet ist, wobei diese auf den Innendurchmesser der Ringnut 14 paßt.
Dem Griffteil 2 ist jenseits des Gelenkes 3 ein Block 16 zugeordnet, der einen Verschluß 17 beinhaltet, mit dem ein Außenrohr 18 mit einem Drehteil 19 im Zusammenwirken mit einem Rohrabschnitt 20 festlegbar oder lösbar ist.
Die einzelnen Elemente des Verschlusses 17 sind in Fig. 2 in vergrößerter Darstellung gezeigt. Der Block 16 beinhaltet einen Betätigungsknopf 21, der in eine dafür vorgesehenen Bohrung 22 eingreift. Er weist einen Stempel 23 auf, an dessen Ende ein Gewindezapfen 24 vorgesehen ist. Der Gewindezapfen 24 verbindet den Betätigungsknopf 21 mit einem Schieber 25. Über eine auf den Stempel 23 aufgeschobene Feder 26 wird der Schieber 25 in seiner Schließlage gemäß Fig. 2 gehalten, indem die Feder 26 zwischen dem Rohrabschnitt 20 und einer Schulter 46 des Betätigungsknopfes 21 vorgespannt ist.
In den Schieber 25 ist eine Öffnung 25 a eingeformt, welche einen Durchmesser d aufweist, der in etwa einem Innendurchmesser d₁ der Bohrung 27 entspricht. Hierdurch bildet sich gegenüber einer Bohrung 27 des Rohrabschnitts 20 beim Verschieben des Schiebers 25 ein Anschlag 28, da der Schieber 25 den Innendurchmesser der Bohrung 27 verringert bzw. in die lichte Weite der Bohrung 27 eingreift.
Das Außenrohr 18 weist nun zum Zusammenwirken mit dem Schieber 25 an einem rechten Ende 29 eine Ringnut 30 auf. Durch ein Betätigen des Betätigungsknopfes 21 und damit des Schiebers 25 wird die Bohrung 27 auf ganzer Länge freigegeben, um das Außenrohr 18 in die Bohrung 27 des Rohrabschnittes 20 paßgenau einzuschieben und durch Lösen des Betätigungsknopfes 21 das Außenrohr festlegen, indem ein Segment 31 in die Ringnut 30 eingreift.
Das Festlegen erfolgt gemäß Fig. 3 durch das Segment 31, welches durch den gestrichelt dargestellten Schieber 25 entsteht und somit den Anschlag 28 bildet. Die Ausgestaltung des Anschlages 28 ist bevorzugt halbkreisförmig.
Der Schieber 25 ist, wie in Fig. 3 erkennbar, durch eine Auflagefläche 47 gegen ein Herausrutschen unter dem Druck der vorgespannte Feder 26 gesichert.
Wird der Betätigungsknopf mit Druck beaufschlagt, so läßt sich der Schieber in eine Position verschieben in der die Öffnungen 25a und 27 fluchten, um ein Einsetzen oder Lösen des Außenrohres 15 zu ermöglichen.
Das Drehteil 19 ermöglicht ein Drehen in vielen einzelnen Schritten, indem Kugeln 32 in auf dem Drehteil 13 vorgesehene Rastmulden 33 eingreifen. Die Kugeln 32 sind in einer Stirnseite 45 des Rohrabschnitts 20 so eingebracht, daß sie über eine nicht gezeigte Feder mit Druck beaufschlagt werden, um ein Einrasten in die Rastmulden 33, näher gezeigt in Fig. 4, des Drehteils 19 zu gewährleisten.
In den Fig. 5 und 6 ist erkennbar, daß das Außenrohr 18 eine Maulöffnung 34 aufweist. Dabei ist das Außenrohr 18 durch eine Stirnplatte 35 verschlossen und bildet an der Maulöffnung 34 eine Schneidfase 36, die mit einem Schneidring 37 dies bevorzugt hohl ausgebildeten Schubelementes 15 durch die beiden Schneidkanten eine scherende Wirkung zeigt.
Das Schubelement 15 ist in das Außenrohr 18 eingeschoben und wird über die Gabel 13 des Griffteils 1, die in die Ringnut 14 eingreift, durch Bewegen der Griffteile 1, 2 zueinander bewegt. Dabei ist das Schubelement 15 mit einem Anschlag 38 zwischen unterschiedlich dicken Wänden 43, 44 versehen, der auf eine Ringschulter 39 zwischen unterschiedlich dicken Wänden 41, 42 des Außenrohres 18 in geschlossener Lage stößt damit der Schneidring 37 nicht auf die Stirnplatte 35 trifft, um seine Schneidwirkung und Schärfe unbeeinträchtigt beizubehalten.
Durch Drehen des Außenrohres 18 mittels des Drehteiles 19 ist ein Verdrehen der Maulöffnung 34 in die gewünschte Position möglich. Dies geschieht bevorzugt in 30°- Schritten.
Beim Zusammenbau wird zuerst das Schubelement 15 durch den Rohrabschnitt 20 geschoben und mit seiner Nut 14 in die Gabel 13 gelegt. Dies geschieht von der Gabelseite aus. Von der gegenüberliegenden Seite wird das Außenrohr 18 auf das Schubelement 15 aufgeschoben und durch Betätigen des Verschlusses 17, die Öffnung 25a des Schiebers 25 in Übereinstimmung mit der Bohrung 27 gebracht, so daß das Außenrohr 18 soweit eingeschoben wird, bis der Schieber 25 nach Lösen des Betätigungsknopfes 21 das Außenrohr 18 verriegelt. Das Auseinandernehmen des chirurgischen Instrumentes erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
Ferner besteht die Möglichkeit, auf eine Riffelung 40 des bevorzugt hohl ausgebildeten Schubelementes 15 einen Absaugschlauch aufzuziehen, so daß beispielsweise abgeschnittenen Gewebestücke durch das Schubelement 15 abgesaugt werden können.

Claims (11)

1. Chirurgisches Instrument mit zwei Griffteilen (1, 2), die über ein Gelenk (3) miteinander verbunden sind, wobei mit einem Griffteil (1) ein in einem Außenrohr (18) bewegbares Schubelement (15) zum Bewegen eines Maulteiles lösbar verbunden ist und wobei das Außenrohr (18) ebenfalls lösbar in einem Rohrabschnitt (20) sitzt, der mit dem anderen Griffteil (1) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Rohrabschnitt (20) ein Verschluß (17) angeordnet ist, welcher das Außenrohr (18) lösbar festlegt.
2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende (29) des Außenrohres (18) eine Ringnut (30) aufweist, in die ein Segment (31) des Verschlusses (17) eingreift.
3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschluß (17) in einem Block (16) angeordnet ist, der mit dem Rohrabschnitt (20) verbunden ist.
4. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Rohrabschnitt (20) ein Schieber (25) radial und/oder axial u dem Außenrohr (18) verschiebbar ist und über einen Betätigungsknopfes (21) in einer Bohrung (22) radial bewegbar ist.
5. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (25) mit einem am Betätigungskopf (21) angeordneten Stempel (23) fest und/oder lösbar verbunden ist und in Schließlage einen Anschlag (28) ausbildet, der in die lichte Weite einer Bohrung (27) und in die Ringnut (30) eingreift.
6. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stempel (23) eine Feder (26) zugeordnet ist, die sich einerseits gegen eine Schulter (46) und andererseits gegen die Außenfläche des Rohrabschnittes (20) abstützt.
7. Chirurgisches Instrument nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf einer Stirnseite (45) des Rohrabschnittes (20) zumindest eine gefederte Kugel (32) über der Oberfläche abragt und in Gebrauchslage in Rastmulden (33) eines Drehteiles (19) an dem Außenrohr (18) eingreift, welches stufenlos oder rastbar drehbar ist.
8. Chirurgisches Instrument nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Griffteil (1) eine Gabel (13) aufweist, die mit einer Ringnut (14) des Schubelementes (15) in Verbindung steht.
9. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Außenrohr (18) nahe einer Maulöffnung (34) mit einer Stirnplatte (35) verschlossen ist, wobei eine Maulöffnung (34) eine Schneidfase (36) aufweist.
10. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß durch eine dickere Wand (41) gegenüber einer dünneren Wand (42) des Außenrohres (18) eine Ringschulter (39) entsteht und daß durch eine dünnere Wand (43) gegenüber einer dickeren Wand (44) des Schubelementes (15) ein Anschlag (38) gebildet ist, wobei diese beabstandet sind, damit ein Schneidring (37) einen Abstand von der Stirnplatte (35) einhält.
11. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Ende des Schubelementes (15) mit dem Schneidring (37) versehen und bevorzugt hohl ausgebildet und an einem gegenüberliegenden Ende mit einer Riffelung (40) zum Aufschieben eines Absaugschlauches versehen ist.
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