DE4423468A1 - Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergleichen - Google Patents
Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergleichenInfo
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- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung für schüttfähige Gü
ter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergl. mit über
Faltlinien jeweils aneinander angelenkten Seitenwänden bzw.
Seitenwandteilen und Boden- und Deckenwandteilen.
Solche Verpackungen sind in unterschiedlichen Ausführungs
formen bekannt und werden insbesondere für pulverförmige
Wasch- und Reinigungsmittel oder auch für tablettenförmige
Geschirreinigungsmittel verwendet.
Bei derartigen Verpackungen, aus denen das Produkt stückwei
se entnommen oder mittels Meßlöffeln oder dergl. geschöpft
wird, befindet sich innerhalb der die äußere Umhüllung bil
denden Faltschachtel eine aus Karton, Wellpappe oder dergl.
gebildete zusätzliche Innenzarge, die der Verpackung die
notwendige Stabilität verschafft und gleichzeitig beim ge
öffneten Paket einen Kragen bildet, um ein einfaches Wieder
verschließen des aufgeklappten Deckels zu ermöglichen.
Von Nachteil bei derartigen Verpackungen ist offensichtlich,
daß neben der eigentlichen Verpackung, die als Faltschachtel
ausgebildet ist, eine zweite, zusätzliche Karton-, Wellpap
pe- oder sonstige Materiallage benötigt wird, was naturgemäß
die Herstellung verteuert und kompliziert und zudem zu einem
erhöhtem Materialverbrauch und Gewicht führt. Es kommt hin
zu, daß sich die bekannten Verpackungen häufig nicht voll
ständig und restlos entleeren lassen, da sich Produktreste,
insbesondere bei pulverförmigen Wasch- und Reinigungsmit
teln, zwischen die beiden Materiallagen setzen. Wird die be
kannte Verpackung, was an und für sich erwünscht ist, nach
dem Gebrauch zerlegt und dem Altpapierrecycling zugeführt,
so verschmutzen häufig Produktreste, die sich bei diesem
Zerlegungsvorgang zwischen den beiden Materiallagen lösen,
den Haushalt oder gelangen ungewollt in den Recyclingprozeß,
was diesen behindert.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine derartige Ver
packung so zu verbessern, daß sie bei guter Stabilität und
Wiederverschließbarkeit eine einfache Herstellung und einen
geringen Materialverbrauch sowie eine gute Recyclebarkeit
aufweist.
Diese Aufgabe wird mit einer Verpackung der eingangs be
zeichneten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das über
eine Faltlinie an eine Seitenwand angelenkte Deckenwandteil
wenigstens bereichsweise entlang wenigstens einer an die
Faltlinie angrenzenden Aufreißlinie aufreißbar und im auf
reißbaren Bereich am freien Ende mit einer über eine Falt
linie angelenkte Öffnungs- und Verschlußlasche und das ge
genüberliegende Seitenwandteil mit einer Einstecktasche zum
Einstecken der Öffnungs- und Verschlußlasche versehen ist.
Bei einer solchen Verpackung werden die bei den bekannten
Verpackungen auftretenden Nachteile auf einfache und sichere
Weise gelöst, da durch das Weglassen einer zusätzlichen In
nenzarge und die Bildung eines wiederverschließbaren selbst
tragenden Schöpfpakets aus einem einzigen Kartonzuschnitt
Zwischenräume, in denen sich Produktreste festsetzen können,
vermieden werden können. Gleichzeitig wird der Verpackungs
aufwand drastisch reduziert, da die gesamte zusätzliche
Innenzarge wegfällt. Die Herstellung wird vereinfacht, da
die bisherige Innenzarge nicht mehr in die Faltschachtel
eingefügt werden muß. Umgekehrt wird auch die Zerlegung der
Verpackung nach dem Gebrauch und vollständiger Entleerung
vereinfacht, das Altpapieraufkommen wird erheblich
reduziert.
Vorzugsweise wird die gegenüberliegende Seitenwand oberrand
seitig mit einer bereichsweise angeklebten Lasche zur Bil
dung der vorgesehenen Einstecktasche versehen. Somit kann
auf äußerst einfache und preiswerte Weise eine Einsteck
tasche zum Einstecken der Öffnungs- und Verschlußlasche ge
bildet werden. Dies kann besonders einfach realisiert wer
den, indem von der Seitenwand eine Lasche angelenkt ist, die
einmal umgefaltet und bereichsweise an die gegenüberliegende
Seitenwand angeklebt wird und anschließend mit einer Schlit
zung oder dergl. zur Bildung des Einsteckschlitzes versehen
wird.
In besonders vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Öffnungs- und Verschlußlasche bereichs
weise mit der gegenüberliegenden Seitenwand außenrandseitig
verklebt ist und die gegenüberliegende Seitenwand im Bereich
der Verklebung und der Faltlinie zwischen der Seitenwand und
der bereichsweise angeklebten Lasche Perforationen oder
dergl. zum Ausreißen des verklebten Seitenwandbereiches auf
weist. Hierdurch wird erreicht, daß während des Öffnens des
Deckenwandteils ein Teilbereich des oberen Randes der gegen
überliegenden Seitenwand, an der sich die Einstecktasche be
findet, aufgerissen und die durch das Umfalten und Verkleben
der verlängerten Lasche gebildete Einstecktasche geöffnet
und ein Einsteckschlitz gebildet wird.
Dabei ist weiter vorteilhaft vorgesehen, daß die gegenüber
liegende Seitenwand nur in einem Teilbereich der Verklebung
und der Faltlinie aufreißbare Perforationen aufweist und die
Öffnungs- und Verschlußlasche hierzu räumlich korrespon
dierende Perforationen aufweist. Dies führt dazu, daß beim
Aufreißen der Perforation und des Deckenwandteils Teilbe
reiche der gegenüberliegenden Seitenwand oberrandseitig ste
hen bleiben und weiterhin für einen stabilen Halt der Ver
packung auch im oberen Bereich sorgen. Zusätzlich erleich
tert dies das Öffnen der Einstecktasche und das Einstecken
der Öffnungs- und Verschlußlasche, insbesondere, wenn der
Faltzuschnitt und die Perforation der Öffnungs- und Ver
schlußlasche konisch nach außen zulaufen.
Darüber hinaus sieht die Erfindung vorteilhaft vor, daß die
Aufreißlinie des Deckenwandteils als Gegenritzung zur Spal
tung der Kartonlage beim Aufreißen zur Bildung einer Über
lappungs- und Auflagefläche zwischen offenbarem und fest
stehendem Bereich des Deckenwandteils ausgebildet ist. Beim
Wiederverschließen des aufgeklappten Deckenwandteils können
die beiden, gespaltenen Kartonlagen übereinanderliegen und
überlappen sich, was in Verbindung mit dem Einstecken der
Öffnungs- und Verschlußlasche in die Einstecktasche zu einem
sehr guten Wiederverschluß der Verpackung führt. Die ste
henbleibende, gespaltene Kartonlage übernimmt dabei in Kom
bination mit der feststehenden, bereichsweise angeklebten
Lasche der Einstecktasche die Funktion einer Innenzarge bzw.
eines Kragens, die bzw. der für ein einfaches und möglichst
vollständiges Wiederverschließen der Verpackung nützlich
ist.
Um das Wiederverschließen der Verpackung und das Einstecken
der Öffnungs- und Verschlußlasche in die Einstecktasche zu
erleichtern, ist vorgesehen, daß die Öffnungs- und Ver
schlußlasche einen sich außenrandseitig verjüngenden Zu
schnitt aufweist.
Weiterhin ist vorteilhaft vorgesehen, daß ein Teil der Sei
tenwände wenigstens bereichsweise mehrlagig ausgebildet ist.
Dies hat, insbesondere wenn die Seitenwandbereiche wenig
stens bereichsweise miteinander verklebt sind, was die Er
findung in weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ebenfalls
vorsieht, den Vorteil, daß die Seitenwände die Stabilität
der Verpackung erhöhen und es ermöglicht wird, einen Falt
zuschnitt mit einer geringeren Wandstärke zu verwenden. Die
verstärkten Seitenwandbereiche übernehmen dabei die tragende
Funktion der früheren, zusätzlichen Karton- oder Wellpap
peneinlagen und verbessern die selbsttragenden Verpackungs
eigenschaften.
Zur Erhöhung der Stabilität der Verpackung ist in weiterer
vorteilhafter Ausgestaltung vorgesehen, daß der Faltzu
schnitt außenrandseitig an der freien Seitenwand angelenkte
Klebelaschen, die teilweise aus der an die Seitenwand außen
randseitig angelenkten Lasche ausgestanzt sind, zur Verkle
bung mit dem Deckenwandteil und den angrenzenden Seitenwand
bereichen aufweist. Hiermit wird eine zusätzliche, die Sta
bilität erhöhende Verbindung zwischen mehreren Seitenwandbe
reichen und dem Deckenwandteil und zugleich eine pulverdich
te Verpackung geschaffen.
Insbesondere wird durch die Verklebung mit den Eckbereichen
des Deckenwandteils auch der Sitz des feststehenden Bereichs
des Deckenwandteils erhöht und vermieden, daß dieser beim
Aufreißen des offenbaren Deckenwandteils fehlerhaft mit ab
gerissen und beschädigt wird.
Darüber hinaus sieht die Erfindung in weiterer Ausgestaltung
auch vor, daß die Öffnungs- und Verschlußlasche eine weitere
Faltlinie aufweist, was das Einstecken in die Einstecktasche
erleichtert.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung sieht die Erfindung
auch noch vor, daß eine Seitenwand eine mit einer Klarsicht
folie hinterlegte Ausstanzung zur Bildung eines Sichtfen
sters aufweist. Hiermit wird ein insbesondere von der Vor
derseite der Verpackung her gut wahrnehmbares Sichtfenster
geschaffen, durch das je nach Ausgestaltung, beispielsweise
der Verpackungsinhalt oder der Füllzustand, sichtbar ist.
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung bei
spielsweise näher erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 den Faltzuschnitt der Verpackung mit Klebeflächen und
Perforationslinien im unverklebten Zustand,
Fig. 2 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße
Verpackung in der Abfüllage,
Fig. 3 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße,
verschlossene Verpackung in der Gebrauchslage und
Fig. 4 in perspektivischer Darstellung eine erfindungsgemäße,
geöffnete Verpackung in der Gebrauchslage.
Eine erfindungsgemäße Verpackung für schüttfähige Güter ist
in der Zeichnung allgemein mit 1 bezeichnet und ist aus ei
nem allgemein mit 2 bezeichneten Faltzuschnitt aus Karton
gebildet.
Dieser Faltzuschnitt 2 weist zunächst über Faltlinien 3 ne
beneinander angelenkt eine Seitenwand 4, ein Bodenwandteil
5, eine Seitenwand 6 und ein Deckenwandteil 7 auf.
Über Faltlinien 8 sind an die Seitenwände 4, 6 und die Boden-
und Deckenwandteile 5, 7 jeweils Seitenwandteile 4a, 5a, 6a, 7a
und Seitenwandteile 4b, 5b, 6b, 7b angelenkt. Dabei bilden im
zusammengesetzten Zustand die Seitenwandteile 4a bis 7a eine
Seitenwand und die Seitenwandteile 4b bis 7b eine gegenüber
liegende Seitenwand, die in Fig. 3 und 4 in mehrlagiger,
verklebter Stellung dargestellt und mit 17 bezeichnet ist.
An das Deckenwandteil 7 ist am freien Ende über eine Falt
linie 3a eine Öffnungs- und Verschlußlasche 9 angelenkt, die
in der dargestellten Ausführungsform einen sich außen
randseitig verjüngenden Zuschnitt aufweist.
An die gegenüberliegende Seitenwand 4 ist ebenfalls außen
randseitig über eine Falt- und Perforationslinie 10 eine
Lasche 11 angelenkt, die durch Umfalten entlang der Falt
linie 10 mit der Seitenwand 4 zur Überlappung gebracht und
wenigstens im Bereich 12 verklebt wird. Die Seitenwand 4
weist darüber hinaus eine bogenförmig verlaufende Perfo
ration 13 zum Ausreißen des Seitenwandbereiches 14 auf.
Vorzugsweise weist der Faltzuschnitt 2 außenrandseitig an
der freien Seitenwand 4 angelenkte Klebelaschen 15a, 15b auf,
die in Bereichen 16 aus der an der Seitenwand 4 außen
randseitig angelenkten Lasche 11 ausgestanzt sind und die im
Bereich 16 zur Verklebung mit dem Deckenwandteil 7 und in
ihrem übrigen Bereich zur Verklebung mit der innersten Lage
der mehrlagig ausgebildeten Seitenwandbereiche 4a bis 7a
bzw. 4b bis 7b dienen.
Das Deckenwandteil 7 weist in der dargestellten Ausführungs
form jeweils an die Faltlinie 3 angrenzende Aufreißlinien 18
auf, die bei der dargestellten Ausführungsform als Gegenrit
zung 18a, 18b ausgebildet sind. Durch das Aufreißen des
Deckenwandteils 7 mittels der daran angelenkten Öffnungs-
und Verschlußlasche 9 entsteht eine Deckelklappe 19, die in
Fig. 3 in verschlossenem und in Fig. 4 in geöffnetem Zu
stand dargestellt ist und um die Faltlinie 3 auf schwenkbar
ist.
Der Faltzuschnitt 2 weist in der dargestellten Ausführungs
form darüber hinaus im Bereich der Öffnungs- und Verschluß
lasche 9 zusätzliche Perforationen 20a, 20b auf, die im zu
sammengeklebten Zustand bereichsweise mit der Perforation 13
des gegenüberliegenden Seitenwandteils 4 korrespondieren.
Daran grenzen im Bereich des Deckenwandteils 7 die Aufreiß
linien 18 an.
Aus dem Faltzuschnitt 2 läßt sich die Verpackung 1 nach
Fig. 2 dadurch herstellen, daß zunächst die mit einer Klebe
schicht 12 beschichtete Lasche 11 um 180° C eingefaltet und
mit der Seitenwand 4 bereichsweise verklebt wird. An
schließend werden entlang aller Faltlinien 3, die Wände bzw.
Wandteile 4, 5, 6, 7 eingefaltet und gleichzeitig die Öffnungs-
und Verschlußlasche 9 wenigstens bereichsweise (Bereich 9a)
mit der gegenüberliegenden Seitenwand 4 außenseitig ver
klebt. Gleichzeitig werden auch die außenrandseitig an der
freien Seitenwand 4 angelenkten Klebelaschen 15a, 15b mit den
angrenzenden Seitenwandbereichen 7a, 7b sowie die ausge
stanzten Bereiche 16 mit dem Deckenwandteil 7 verklebt.
Hierdurch erhält man einen geschlauchten Zuschnitt, der
flach zusammengelegt, gelagert und transportiert werden
kann.
Zur Abfüllung wird der Zuschnitt aufgerichtet, die Seiten
wandbereiche 4a bis 7a werden vorzugsweise im Labyrinth
verschluß verschlossen und vorteilhaft wenigstens bereichs
weise miteinander verklebt, die Verpackung wird auf die so
gebildete Seitenwand 17 nach unten und mit den aufgeklappten
Seitenwandbereichen 4b bis 7b nach oben gestellt und ge
füllt. Sodann werden die Seitenwandbereiche 4b bis 7b eben
falls vorzugsweise im Labyrinthverschluß verschlossen und
wenigstens bereichsweise miteinander verklebt. Für den
Transport und die Benutzung wird die Verpackung um 90° C in
die Gebrauchslage gedreht.
Zum Öffnen wird das freie Ende der Öffnungs- und Verschluß
lasche 9 angehoben und bogenförmig nach oben und gleich
zeitig nach hinten geführt und entlang der Perforationen
20a, 20b aufgerissen. Dabei reißen die Perforationen 13 und
10 der gegenüberliegenden Seitenwand 4 im Bereich der
Verklebung mit der Öffnungs- und Verschlußlasche 9 auf und
den Seitenwandbereich 14 ab. Dieser bleibt an der
aufgerissenen Öffnungs- und Verschlußlasche 9 kleben und
verstärkt diese. Dadurch wird die aus der umgefalzten Lasche
11 gebildete, in Fig. 4 angedeutete Einstecktasche 25
freigegeben bzw. geöffnet.
Beim Aufreißen der Öffnungs- und Verschlußlasche 9 reißt
nachfolgend das Deckenwandteil 7 entlang der als Gegenrit
zung 18a, 18b ausgestalteten, sich an die Perforationen 20a,
20b anschließenden Aufreißlinien 18 auf. Dabei wird die Kar
tonlage des Deckenwandteils 7 aufgrund der Gegenritzungen
18a, 18b gespalten, so daß sich die in Fig. 4 dargestellten
Überlappungs- und Auflageflächen 21a, 21b bilden. Beim Zu
rückschwenken des durch das Aufreißen aus dem Deckenwandteil
7 gebildeten Deckels 19 legen sich die Überlappungs- und
Auflageflächen 21a, 21b des offenbaren und feststehenden Be
reichs des Deckenwandteils 7 dicht schließend wieder auf
einander. Die Öffnungs- und Verschlußlasche 9 wird in die
durch das Aufreißen gebildete Einstecktasche 25 eingesteckt
und bildet wiederum einen guten und sicheren Verschluß der
Verpackung. Dabei erleichtert eine vorteilhaft vorgesehene
zusätzliche Faltlinie 22 etwa in der Mitte der Öffnungs- und
Verschlußlasche 9 das Einstecken in die Einstecktasche 25.
Eine mit einer Klarsichtfolie 24 hinterlegte Ausstanzung 23
in der gegenüberliegenden Seitenwand 4 ermöglicht eine Kon
trolle des Verpackungsinhaltes und/oder des Füllzustands der
Verpackung.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Aus
führungsbeispiele beschränkt. Weitere Ausgestaltungen der
Erfindung sind möglich, ohne den Grundgedanken zu verlassen.
So kann das Deckenwandteil 7 beispielsweise auch entlang
einer mit den Faltlinien 8 in Angrenzung zu den Seitenwand
teilen 7a, 7b wenigstens bereichsweise übereinstimmenden
Aufreißlinie 18 aufreißbar sein, die Öffnungs- und Ver
schlußlasche 9 kann sich über die gesamte Breite des Decken
wandteils 7 und des gegenüberliegenden Seitenwandteils 4
erstrecken, gleiches gilt für die Einstecktasche 25 und
dergl. mehr.
Claims (11)
1. Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt
aus Karton oder dergl. mit über Faltlinien jeweils an
einander angelenkten Seitenwänden bzw. Seitenwandteilen und
Boden- und Deckenwandteilen,
dadurch gekennzeichnet,
daß das über eine Faltlinie (3) an eine Seitenwand (6) an
gelenkte Deckenwandteil (7) wenigstens bereichsweise entlang
wenigstens einer an die Faltlinie (3) angrenzenden Aufreiß
linie (18) aufreißbar und im aufreißbaren Bereich am freien
Ende mit einer über eine Faltlinie (3a) angelenkten
Öffnungs- und Verschlußlasche (9) und das gegenüberliegende
Seitenwandteil (4) mit einer Einstecktasche (25) zum Ein
stecken der Öffnungs- und Verschlußlasche (9) versehen ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gegenüberliegende Seitenwand (4) zur Bildung der
Einstecktasche (25) oberrandseitig mit einer bereichsweise
angeklebten Lasche (11) versehen ist.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungs- und Verschlußlasche (9) wenigstens be
reichsweise mit der gegenüberliegenden Seitenwand (4) außen
randseitig verklebt ist und die gegenüberliegende Seitenwand
(4) im Bereich der Verklebung (12) und entlang der Faltlinie
(3a) zwischen der Seitenwand (4) und der bereichsweise ange
klebten Lasche (11) Perforationen (10, 13) oder dergl. zum
Ausreißen des verklebten Seitenwandbereiches (14) aufweist.
4. Verpackung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gegenüberliegende Seitenwand (4) nur in einem Teil
bereich der Verklebung (12) und der Faltlinie (3a) aufreiß
bare Perforationen (10, 13) aufweist und die Öffnungs- und
Verschlußlasche (9) hierzu räumlich korrespondierende Perfo
rationen (20a, 20b) aufweist.
5. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufreißlinie (18) des Deckenwandteils (7) als Ge
genritzung (18a, 18b) zur Spaltung der Kartonlage beim Auf
reißen zur Bildung einer Überlappungs- und Auflagefläche
(21a, 21b) zwischen offenbarem und feststehendem Bereich (19)
des Deckenwandteils ausgebildet ist.
6. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungs- und Verschlußlasche (9) einen sich
außenrandseitig verjüngenden Zuschnitt aufweist.
7. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Teil der Seitenwände wenigstens bereichsweise mehr
lagig (4a bis 7a, 4b bis 7b) ausgebildet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrlagige, aus Seitenwandteilen (4a bis 7a, 4b bis 7b)
gebildete Bereiche der Seitenwände wenigstens bereichsweise
miteinander verklebt sind.
9. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Faltzuschnitt (2) außenrandseitig an der freien
Seitenwand (4) angelenkte Klebelaschen (15a, 15b), die teil
weise aus der an die Seitenwand (4) außenrandseitig ange
lenkten Lasche (11) ausgestanzt sind, zur Verklebung mit dem
Deckenwandteil (7) und den angrenzenden Seitenwandbereichen
(4a bis 7a, 4b bis 7b) aufweist.
10. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnungs- und Verschlußlasche (9) eine zusätzliche
Faltlinie (22) aufweist.
11. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Seitenwand eine mit einer Klarsichtfolie (24)
hinterlegte Ausstanzung (23) zur Bildung eines Sichtfensters
aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944423468 DE4423468A1 (de) | 1994-06-20 | 1994-06-20 | Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergleichen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19944423468 DE4423468A1 (de) | 1994-06-20 | 1994-06-20 | Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergleichen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4423468A1 true DE4423468A1 (de) | 1996-01-04 |
Family
ID=6522253
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19944423468 Ceased DE4423468A1 (de) | 1994-06-20 | 1994-06-20 | Verpackung für schüttfähige Güter aus einem Faltzuschnitt aus Karton oder dergleichen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4423468A1 (de) |
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