DE4422612C1 - Wascheinrichtung für Farbwerke von Druckmaschinen - Google Patents
Wascheinrichtung für Farbwerke von DruckmaschinenInfo
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- B41F—PRINTING MACHINES OR PRESSES
- B41F35/00—Cleaning arrangements or devices
- B41F35/04—Cleaning arrangements or devices for inking rollers
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Description
Die Erfindung betrifft eine Wascheinrichtung für Farbwerke
von Druckmaschinen, wobei die Wascheinrichtung am
Maschinengestell der Druckmaschine angeordnete/anordbare
Kulissenführungen aufweist, in die Halteelemente der
Wascheinrichtung einschiebbar aufgenommen sind.
Eine derartige Wascheinrichtung geht aus der
DE 42 15 355 A1 hervor. Die Wascheinrichtung wird
für ihren Einsatz in Aufnahmeschlitze einer Kulissenführung
eingeschoben und kann dann mittels einer Schwenkvorrichtung
in verschiedene Positionen verbracht werden, um entsprechende
Zylinder der in 5-Zylinder- oder Satellitenbauweise
ausgebildeten Druckmaschine zu waschen. Die bekannte
Wascheinrichtung weist eine aufwendige Konstruktion auf.
Die DD 38 975 zeigt eine Wascheinrichtung, bei der die
Waschrakel lediglich um eine Schwenkwelle in drei Stellungen
schwenkbar ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Wascheinrichtung zu schaffen, die leicht bedienbar und
kostengünstig ausgestaltet ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Halteelemente von Endbereichen einer die Anstellung der
Wascheinrichtung an die Walze des zu waschenden Farbwerkes
vornehmenden Schaltachse gebildet sind, daß die Endbereiche
durch Verdrehen der Schaltachse aus ihrer beim Einschieben in
die Kulissenführungen eingenommenen Winkelposition Stufen der
Kulissenführungen zur Fixierung der Einschiebposition der
Wascheinrichtung hintergreifen und daß durch Weiterdrehen der
Schaltachse die Anstellung der Wascheinrichtung an die Walze
des zu waschenden Farbwerks erfolgt. Aufgrund dieser
Ausgestaltung kann die Zuordnung der Wascheinrichtung zur
Druckmaschine sehr einfach erfolgen, da lediglich die
Endbereiche der Schaltachse in die entsprechenden
Kulissenführungen eingeschoben werden müssen. Um diese
Einschubstellung nunmehr zu fixieren, damit die
Wascheinrichtung mit ihrem Waschrakel einen Anpreßdruck auf
die Walze eines zu waschenden Farbwerkes ausüben kann, sind
erfindungsgemäß keine zusätzlichen Elemente vorgesehen,
sondern die bereits vorhandene Schaltachse, die die Funktion
des Anstellens des Waschrakels an die Walze übernimmt, hat
die weitere Aufgabe, daß durch ihr Verdrehen Stufen der
Kulissenführungen hintergriffen werden, wodurch die Fixierung
erfolgt. Das Verdrehen zum Fixieren erfolgt - ausgehend aus
der Position, die für das Einschieben in die
Kulissenführungen eingenommen wurde - in Richtung des
Anstellens, das heißt beim Verdrehen der Schaltachse, was
vorzugsweise manuell oder aber auch automatisch per
Betätigungseinrichtung erfolgen kann, wird im Zuge dieser
Drehbewegung zunächst die Arretierung der Wascheinrichtung
vorgenommen und anschließend - durch Welterdrehen der
Schaltachse - die Anstellung des Waschrakels an die Walze
eines zu reinigenden Farbwerkes vorgenommen. Aus alledem wird
deutlich, daß aufgrund dieser Doppelfunktion eine sehr
einfache und kostengünstige Konstruktion vorliegt.
Nach einer Weiterbildung der Wascheinrichtung ist vorgesehen,
daß die Endbereiche der Schaltachse - im Querschnitt
betrachtet - mindestens eine Umfangsabflachung aufweisen. Die
jeweilige Umfangsabflachung wird dadurch erzielt, daß vom im
Querschnitt kreisförmigen Endbereich der Schaltachse ein
kreisabschnittförmiges Segment - beispielsweise durch
spannende Bearbeitung - entfernt wird, so daß also eine
Querschnittsverjüngung - in bestimmter Winkelposition - erzielt
ist. Betrachtet man diesen Endbereich aus einer anderen
Winkelposition, so bleibt dort sein voller Querschnitt
erhalten. Hierdurch ist es möglich, die Endbereiche der
Schaltachse in Aufnahmeschlitze der Kulissenführungen
einzuschieben und dann - durch Verdrehen der Schaltachse - die
genannten Stufen der Kulissenführungen zu hintergreifen.
Vorzugsweise werden die Stufen der Aufnahmeschlitze durch
Schlitzerweiterungen gebildet. Mithin weist jeder
Aufnahmeschlitz einen engeren Anfangsbereich und einen sich
daran anschließenden, weiteren Endbereich auf.
Vorzugsweise sind weitere Halteelemente an der
Wascheinrichtung vorgesehen, die als Haltezapfen ausgebildet
sind, welche in Halteschlitze der Kulissenführungen
einschiebbar aufgenommen werden. Diese Halteschlitze dienen
einerseits einer weiteren Abstützung der Wascheinrichtung, so
daß sie sich nicht um die Endbereiche der Schaltachse
verdrehen kann und dienen andererseits auch als Führungen zum
Anstellen des Waschrakels der Wascheinrichtung an die Walze
des zu reinigenden Farbwerkes. Sie erlauben mithin die für
das Anstellen erforderliche Rakelverlagerung.
Vorzugsweise weisen die Halteschlitze einen gekröpften
Verlauf auf. Dies hat den Vorteil, daß beim anfänglichen
Einschieben der Wascheinrichtung in die Kulissenführungen,
nach Überwinden der ersten Krümmung der Halteschlitze eine
Art Einhakposition erzielt ist, das heißt die
Wascheinrichtung kann nicht ohne weiteres wieder aus den
Kulissenführungen herausrutschen. Hierdurch ist die
Betriebssicherheit erhöht.
Insbesondere ist vorgesehen, daß die Schaltachse im Bereich
ihrer beiden Endzonen jeweils einen ersten Hebel aufweist,
der radial zur Längserstreckung der Schaltachse verläuft und
drehfest an dieser angeordnet ist. Dieser jeweilige Hebel
bildet einen Teil einer entsprechenden Kniehebelanordnung.
Jede Kniehebelanordnung weist einen zweiten Hebel auf, der
schwenkbar mit dem jeweils zugehörigen ersten Hebel verbunden
ist. Mit den beiden zweiten Hebeln ist direkt oder indirekt
das bereits erwähnte Waschrakel verbunden.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
mindestens einer der beiden Hebel jeder Kniehebelanordnung in
Richtung seiner Längserstreckung gegen die Kraft einer Feder
längsverschieblich lagert und/oder daß auf mindestens einem
der beiden Hebel jeder Kniehebelanordnung ein Lagerelement
gegen die Kraft einer Feder zum Andrücken des Waschrakels an
die Farbwalze längsverschieblich lagert. Auf diese Art und
Weise ist sichergestellt, daß das Waschrakel gleichmäßig über
seine Längserstreckung an die Walze eines zu waschenden
Farbwerkes angedrückt wird. Hierdurch liegt die nötige
Parallelität des Waschrakels zur Walze vor, so daß eine
gleichmäßige Reinigung mit vorgebbar hohem, richtigem Andruck
erfolgen kann. Auch verschleißt das Waschrakel auf diese Art
und Weise nicht vorzeitig beziehungsweise ungleichmäßig. Die
beiden Kniehebelanordnungen sind also in den beiden Endzonen
der Schaltachse angeordnet und somit den beiden Endbereichen
des Waschrakels zugeordnet. Auch bei Verschleiß des
Waschrakels ist über die gefederte Anstellung immer der
benötigte Andruck gewährleistet. Dadurch erfolgt eine
automatische Nachstellung bei Verschleiß des Rakels.
Schließlich ist die Anordnung vorzugsweise derart getroffen,
daß der eine Drehpunkt jeder Kniehebelanordnung von dem
entsprechenden Endbereich der Schaltachse und der andere
Drehpunkt der Kniehebelanordnung von dem zugehörigen
Haltezapfen gebildet ist. Dies führt zu einer denkbar
einfachen Konstruktion.
Die Zeichnung veranschaulichen die Erfindung anhand eines
Ausführungsbeispiels und zwar zeigt:
Fig. 1 eine Wascheinrichtung in Einführposition,
Fig. 2 die Wascheinrichtung der Fig. 1 in
Arretierstellung,
Fig. 3 die Wascheinrichtung der Fig. 1 in
Anstell-Stellung und
Fig. 4 eine Draufsicht auf die Wascheinrichtung.
Die Fig. 1 zeigt eine Wascheinrichtung 1, die ein Waschrakel
2 aufweist, das einer Walze 3 eines Farbwerkes einer nicht
näher dargestellten Druckmaschine zur Durchführung eines
Waschvorgangs zugeordnet werden kann.
Die Wascheinrichtung 1 weist an ihren beiden Seiten
Kulissenführungen 4 auf, die an nicht dargestellten
Maschinenseitenwänden der Druckmaschine befestigbar sind.
Jede Kulissenführung 4 weist einen Aufnahmeschlitz 5 und
einen Halteschlitz 6 auf.
Ferner besitzt die Wascheinrichtung 1 einander
gegenüberliegende Seitenwangen 7, zwischen denen ein
trogförmiger Behälter 8 angeordnet ist. An der Behälterwand 9
ist das Waschrakel 2 mittels einer geeigneten
Klemmeinrichtung 10 (zum Beispiel Verschraubungen) befestigt.
Langlöcher 11 der Seitenwangen 7 werden von einer Schaltachse
12 durchgriffen, die über die gesamte Breite der
Wascheinrichtung 1 verläuft. Endbereiche 13 der Schaltachse
12, die in die Aufnahmeschlitze 5 der Kulissenführungen 4
einschiebbar sind, weisen einander diametral
gegenüberliegende Umfangsabflachungen 14 auf, wobei der
Abstand zwischen den Umfangsabflachungen 14 der Breite des
Aufnahmeschlitzes 5, und zwar der Breite von seinem
Anfangsbereich 15 entspricht.
Insbesondere aus Fig. 2 ist zu ersehen, daß sich an den
Anfangsbereich 15 des Aufnahmeschlitzes 5 ein Endbereich 16
anschließt, der eine größere Schlitzbreite als der
Anfangsbereich 15 aufweist. Die Schlitzbreite des Endbereichs
16 jedes Aufnahmeschlitzes 5 entspricht dem Durchmesser der
Endbereiche 13 der Schaltachse 12.
In seinen beiden Endzonen 18 Ist je ein erster Hebel 19
(siehe Fig. 4) derart drehfest befestigt, daß sie radial zur
Längserstreckung der Schaltachse 12 verlaufen. Die beiden
ersten Hebel 19 weisen Führungsmuffen 20 auf, welche von der
Schaltachse 12 durchgriffen werden. Mittels radialer
Verbindung kann somit die drehfeste Befestigung an der
Schaltachse 12 erfolgen.
Aus der Fig. 4 ist ersichtlich, daß eine der beiden
Führungsmuffen 20 mit einem Betätigungsarm 21 verbunden ist,
der an seinem freien Ende einen Handgriff 22 trägt. Hiermit
läßt sich die Wascheinrichtung 1 manuell betätigen.
Jedem ersten Hebel 19 ist ein zweiter Hebel 23 zugeordnet,
der jeweils zusammen mit dem zugehörigen ersten Hebel 19 eine
Kniehebelanordnung 24 bildet. Jeder zweite Hebel 23 weist
einen Bolzen 25 auf, der an seinem einen Ende ein Gewinde 26
besitzt, auf das eine selbstsichernde Mutter 27
aufgeschraubt ist. Der der selbstsichernden Mutter 27
zugeordnete Endbereich des Bolzens 25 durchgreift eine
Bohrung eines Lagerelements 28, das mittels einer Druckfeder
29, die den Bolzen 25 umwendelt, beaufschlagt ist. Das andere
Ende der Druckfeder 29 stützt sich an dem Kopf 30 des Bolzens
25 ab. Das Lagerelement 28 weist einen Lagerzapfen 31 auf,
der eine Bohrung des ersten Hebels 19 mit geringem Spiel
durchgreift. Auf diese Art und Weise sind die Hebel 19 und 23
jeder Kniehebelanordnung 24 drehbar miteinander verbunden.
Am Kopf 30 des Bolzens 25 ist ein Haltezapfen 32 ausgebildet,
der in den Halteschlitz 6 einschiebbar ist. Ferner steht der
Kopf 30 mittels eines Verbindungsstückes 33 mit dem Behälter
8 in Verbindung.
Die sich aus dem Vorstehenden ergebende Konstruktion hat
folgende Funktion: Um die separat von der Druckmaschine
ausgebildete Wascheinrichtung 1 der Druckmaschine zuzuordnen,
werden die beiden Haltezapfen 32 in den Halteschlitz 6
eingeführt und - im Zuge des Einschiebens - ferner die
Endbereiche 13 der Schaltachse 12 in die Anfangsbereiche 15
der Aufnahmeschlitze 5 eingeführt. Der Fig. 2 ist zu
entnehmen, daß die Halteschlitze 6 einen abgekröpften Verlauf
aufweisen, was dazu führt, daß im Zuge der Einschubbewegung
die Haltezapfen 32 die Kröpfungen passieren, wodurch ein
Herausrutschschutz gebildet ist. Für das Einschieben der
Endbereiche 13 in die Anfangsbereiche 15 der Aufnahmeschlitze
5 ist es erforderlich, daß die Schaltachse 12 eine bestimmte
Drehstellung einnimmt, derart, daß die beiden
Umfangsabflachungen 14 parallel zu den Schlitzwänden der
Anfangsbereiche 15 verlaufen. Treten die Endbereiche 13 im
Zuge der Einschubbewegung in die sich erweiternden
Endbereiche 16 der Aufnahmeschlitze 5 ein, so wird durch
manuelles Verdrehen der Schaltachse 12 (dies erfolgt mittels
des Betätigungsarmes 21) eine Arretierung herbeigeführt, das
heißt die Endbereiche 13 können nicht mehr aus den
Anfangsbereichen 15 der Aufnahmeschlitze 5 herausrutschen.
Wird nun - zum Anstellen des Waschrakels 2 an die Walze 3 des
zu reinigenden Farbwerkes - der Betätigungsarm 21 in Richtung
des Pfeiles 34 (Fig. 2) bewegt und damit die Schaltachse 12
weiter verdreht, so strecken sich die Kniehebelanordnungen
24, wodurch die Haltezapfen 32 in den Halteschlitzen 6 in
Richtung der Walze 3 verlagert werden und schließlich - gemäß
Fig. 3 - das Waschrakel 2 gegen die Mantelfläche der Walze 3
tritt. In dieser Stellung haben die beiden
Kniehebelanordnungen 24 eine Über-Tot-Position erreicht, so
daß eine selbsttätige Stellungsfixierung erreicht ist. Da
mittels der beiden Druckfedern 29 auf beiden Seiten der
Wascheinrichtung 1 das Waschrakel 2 gegen die Mantelfläche
der Walze 3 gedrückt wird, ist ein gleichmäßiges Anstellen
mit vorgebbarem Anpreßdruck erzielt, so daß außerordentlich
gute Waschergebnisse ermöglicht sind.
Zum Abstellen der Wascheinrichtung 1 ist der Betätigungsarm
21 entgegen der Richtung des Pfeiles 34 zu verdrehen, wodurch
die Über-Tot-Position der beiden Kniehebelanordnungen 24
verlassen wird und letztlich die Schaltachse 12 die in der
Fig. 1 wiedergegebene Position einnimmt, wodurch die
Gesamtanordnung aus den Schlitzen 5 und 6 wieder
herausziehbar ist.
Aufgrund der unterschiedlichen Breiten der Anfangsbereiche 15
und der Endbereiche 16 der Aufnahmeschlitze 5 werden Stufen
35 ausgebildet, die dem Fixieren der Schaltachse 12 und damit
der Wascheinrichtung 1 dienen.
Claims (12)
1. Wascheinrichtung für Farbwerke von Druckmaschinen, wobei die
Wascheinrichtung am Maschinengestell der Druckmaschine
angeordnete anordbare Kulissenführungen aufweist, in die
Haltelemente der Wascheinrichtung einschiebbar aufgenommen
sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltelemente von Endbereichen (13) einer die
Anstellung der Wascheinrichtung (1) an die Walze (3) des zu
waschenden Farbwerkes vornehmenden Schaltachse (12) gebildet
sind, daß die Endbereiche (13) durch Verdrehen der
Schaltachse (12) aus ihrer beim Einschieben in die
Kulissenführungen (4) eingenommenen Winkelposition Stufen
(35) der Kulissenführungen (4) zur Fixierung der
Einschiebposition der Wascheinrichtung (1) hintergreifen und
daß durch Weiterdrehen der Schaltachse (12) die Anstellung
der Wascheinrichtung (1) an die Walze des zu waschenden
Farbwerkes erfolgt.
2. Wascheinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Endbereiche (13) der Schaltachse (12) - im
Querschnitt betrachtet - mindestens eine Umfangsabflachung
(14) aufweisen.
3. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulissenführungen (4) Aufnahmeschlitze (5) für
die Halteelemente aufweisen.
4. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stufen (35) der Aufnahmeschlitze (5) durch
Schlitzerweiterungen (17) gebildet sind.
5. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
weitere Halteelemente, die als Haltezapfen (32)
ausgebildet sind, welche in Halteschlitzen (6) der
Kulissenführungen (4) einschiebbar aufgenommen sind.
6. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halteschlitze (6) einen gekröpften Verlauf
aufweisen.
7. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltachse (12) im Bereich ihrer beiden Endzonen
(18) jeweils einen ersten Hebel (19) aufweist, der radial
zur Längserstreckung der Schaltachse (12 ) verläuft und
drehfest an dieser angeordnet ist, wobei der jeweils
erste Hebel (19) Teil einer Kniehebelanordnung (24) Ist.
8. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede Kniehebelanordnung (24) einen zweiten Hebel (23)
aufweist, der schwenkbar mit dem jeweils zugehörigen
ersten Hebel (19) verbunden ist.
9. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mit den zweiten Hebeln (23) ein Waschrakel (2)
verbunden ist.
10. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens einer der beiden Hebel (19, 23) jeder
Kniehebelanordnung (24) in Richtung seiner
Längserstreckung gegen die Kraft einer Feder (Druckfeder
29) längsverschieblich lagert und/oder daß auf
mindestens einem der beiden Hebel (19, 23) jeder
Kniehebelanordnung (24) ein Lagerelement (28) gegen die
Kraft einer Feder (Druckfeder 29) zum Andruck des
Waschrakels (2) an den Zylinder (3) längs verschieblich
lagert.
11. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der eine Drehpunkt jeder Kniehebelanordnung (24) von
dem entsprechenden Endbereich (13) der Schaltachse (12)
und der andere Drehpunkt der Kniehebelanordnung (24) von
dem zugehörigen Haltezapfen (32) gebildet ist.
12. Wascheinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die federnde Anstellposition ein automatisches
Nachstellen des Waschrakels (2) bei Verschleiß bewirkt.
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