DE4419432C2 - Zykloidengetriebe - Google Patents
ZykloidengetriebeInfo
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- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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- F16H25/04—Gearings comprising primarily only cams, cam-followers and screw-and-nut mechanisms for conveying rotary motion
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description
Die Erfindung betrifft ein Zykloidengetriebe mit den
Merkmalen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Zykloidengetriebe der vorstehend genannten Art (DE-OS 32 06
992; vgl. auch Dissertation TU München 1976, Dr. Manfred
Lehmann "Berechnung und Messung der Kräfte in einem
Zykloiden-Kurvenscheiben-Getriebe") weisen zwei oder mehr
Zykloidenscheiben auf, die mit Exzenterflächen einer
Exzenter-Antriebswelle in Eingriff stehen und von dieser
angetrieben eine Planetenradbewegung um die Zentralachse
der Exzenterwelle ausführen. Die Umdrehung der
Zykloidenscheiben um ihre eigene Achse wird durch
Mitnehmerstifte, die in Durchbrüche der Zykloidenscheiben
eingreifen, auf eine Mitnehmerscheibe übertragen, welche
die Planeten-Umlaufbewegung der Zykloidenscheiben
"ausfiltert" und von der das Abtriebs-Drehmoment des
Getriebes abgenommen wird. Zykloidengetriebe dieser Art
erlauben es bekanntermaßen, in einer einzigen
Getriebestufe im Vergleich zu herkömmlichen evolventen
verzahnten Planetengetrieben sehr hohe
Übersetzungsverhältnisse bei geringem Bauaufwand zu
erzielen.
Durch eine Versetzung um 180° der Exzenterflächen auf dem
Umfang der Exzenterwelle läßt sich bei Wahl von zwei
Zykloidenscheiben ein statischer Unwuchtausgleich der auf
ihrer Planetenbahn umlaufenden Zykloidenscheiben erreichen.
Ein Ausgleich der dynamischen Unwucht, die durch den
axialen Abstand der beiden Zykloidenscheiben erzeugt wird
und die auf die Exzenterwelle ein Kippmoment ausübt, läßt
sich jedoch nicht erreichen. Das ist erst mit der Anordnung
von drei Zykloidenscheiben möglich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Zykloidengetriebe der vorstehend beschriebenen Art zu
schaffen, mit dem eine weitere Steigerung des
Übersetzungsverhältnisses bei wesentlicher Minderung des
Bauaufwandes und ein exakter Massenausgleich möglich sind.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe gelöst durch die
Ausgestaltung nach dem Kennzeichen des Anspruches 1.
Durch die feste Aneinanderkoppelung der beiden mittleren
Zykloidenscheiben, die eine unterschiedliche Anzahl von
Zykloidenerhebungen auf ihrem Außenumfang aufweisen und
auch mit Hohlrädern unterschiedlicher Zähnezahl kämmen,
sowie durch die Aufteilung der beiden Hohlräder auf zwei
relativ zueinander um die zentrale Drehachse der
Exzenterwelle drehbaren Gehäuseteile ist es möglich, auf
die eingangs erwähnten, jeder Zykloidenscheibe zugeordneten
Mitnehmerscheiben zu verzichten. Denn die jeweils eine
Zykloidenscheibe übernimmt die Funktion der
Mitnehmerscheibe für die andere Zykloidenscheibe. Hierbei
ergibt sich außerdem eine erhebliche Steigerung des
Übersetzungsverhältnisses, das sich beispielsweise (bei
einem Standgetriebe) berechnet zu
i = (1+1/z′)/(1+1/z)
wobei z die (beispielsweise größere) Anzahl von
Zykloidenerhebungen der einen Zykloidenscheibe und z′ die
Anzahl von Zykloidenerhebungen der anderen Zykloidenscheibe
angibt.
Dadurch, daß weiterhin erfindungsgemäß der ersten der
beiden miteinander fest verbundenen Zykloidenscheiben eine
dritte Zykloidenscheibe und der zweiten der fest
miteinander verbundenen Zykloidenscheiben eine vierte
Zykloidenscheibe zugeordnet ist, die auf einer jeweils
eigenen Exzenterfläche der Exzenterwelle geführt sind,
wobei beide weiteren Exzenterflächen auf dem Umfang der
Exzenterwelle um 180° zu der für die erste und zweite
Zykloidenscheibe gemeinsamen Exzenterfläche versetzt sind,
wird ein statischer und dynamischer Unwucht-Massenausgleich
für die auf einer gemeinsamen Planetenbahn umlaufenden
ersten und zweiten Zykloidenscheibe erreicht. Es versteht
sich, daß hierfür die Massen der dritten und vierten
Zykloidenscheiben gleich der Masse der ersten bzw. zweiten
Zykloidenscheibe sein müssen, während die Exzentrizität
aller Zykloidenscheiben gleich groß ist.
Um den Umlauf der dritten und vierten Zykloidenscheibe und
deren Abwälzen in dem mit der ersten bzw. zweiten
Zykloidenscheibe gemeinsamen Hohlrad zu ermöglichen, sind
die dritte und vierte Zykloidenscheibe durch Verbindungs
elemente, beispielsweise in die Zykloidenscheiben
eingepreßte Stifte, fest miteinander verbunden. Die
Verbindungselemente erstrecken sich durch Durchbrüche der
ersten und zweiten Zykloidenscheibe hindurch, wobei diese
Durchbrüche ausreichend groß sind, um das radiale
Auswandern der Verbindungselemente, das durch die
unterschiedlichen Umlaufbahnen der Zykloidenscheiben
bedingt ist, zu ermöglichen.
Der zusätzliche Aufwand, der mittels der Hinzufügung zweier
weiterer Zykloidenscheiben auf den um 180° versetzten
Exzenterflächen getrieben wird, wird nicht nur durch den
Wegfall der eingangs erwähnten, üblicherweise notwendigen
Mitnehmerscheiben aufgewogen, sondern ergibt auch eine
Verdoppelung des Eingriffes von Zykloidenerhebungen mit den
Hohlrädern und somit eine Verringerung der spezifischen
Belastung an den Zykloidenerhebungen. Im Ergebnis kann
daher das erfindungsgemäße Zykloidengetriebe bei gleicher
Leistung im Durchmesser kleiner gebaut werden.
Ein bedeutsamer weiterer Vorteil liegt darin, daß in an
sich bekannter Weise (vgl. DE-OS 32 06 992) die
Exzenterwelle schwimmend gelagert sein kann, d. h. ihre
Lagerung ausschließlich durch die Abstützung ihrer
Exzenterflächen in den Bohrungen der Zykloidenscheiben
erfolgt, eine zusätzliche Abstützung in eigenen Lagern
jedoch unnötig ist. Aus diesem Grund kann die Exzenterwelle
relativ kurz gehalten werden und der Bauaufwand wird durch
den Wegfall der Exzenterwellen-Lagerungen weiter
verringert. Der Antrieb der Exzenterwelle erfolgt dann
zweckmäßigerweise über eine Zahnkupplung, die im
wesentlichen nur Drehmomente überträgt, jedoch keine
radialen Querkräfte auf die Exzenterwelle ausübt. Bevorzugt
ist eine Ausgestaltung der Exzenterwelle als Hohlwelle,
wobei die Verzahnung der Zahnkupplung als Innenverzahnung
im Bereich der ersten und zweiten Zykloidenscheibe
angeordnet ist.
Die geschilderten Vorteile der erfindungsgemäßen Getriebe
ausbildung gelten nicht nur für eine Ausführungsform, bei der
nur eine zentral angetriebene Exzenterwelle vorgesehen ist.
Vielmehr läßt sich der Erfindungsgedanke auch in Verbindung
mit einer bekannten Ausführungsform realisieren, bei der
eine Mehrzahl von zueinander parallel angeordneten Exzenter
wellen jeweils exzentrische Bohrungen der Zykloidenscheiben
durchsetzen und jeweils über Zahnräder ausgehend von einer
zentralen Antriebswelle angetrieben sind (vgl. US-PS 31 29 611;
EP-A 548 888). Insbesondere bei dieser Ausführungsform kann
jede der vorzugsweise drei zueinander parallelen Exzenter
wellen ausschließlich in den Zykloidenscheiben gelagert
sein, so daß eine Festlegung der jeweiligen Drehachse der
Exzenterwellen durch zusätzliche endseitige Lagerung, wie
diese an beidseitigen Mitnehmerscheiben des bekannten
Getriebes als erforderlich angesehen ist, nicht benötigt wird.
Zweckmäßigerweise ist die Zykloidenkontur aller
Zykloidenscheiben des erfindungsgemäßen Getriebes eine
solche entsprechend der DE-PS 24 33 675. Diese
gewährleistet, daß praktisch alle Zykloidenerhebungen mit
dem zugehörigen Hohlrad (z. B. einem Bolzenkranz) in
Eingriff stehen, so daß durch die Vielzahl der Eingriffe
das Getriebe sehr spielarm ist und dadurch ebenfalls die
Laufruhe gefördert wird.
Drei Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Getriebes
sind nachfolgend anhand der beiliegenden Zeichnungen näher
erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Teil-Axialschnitt durch ein
erfindungsgemäßes Zykloidengetriebe;
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1;
Fig. 3 einen Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1;
Fig. 4 einen zu Fig. 1 analogen Teil-Axialschnitt durch
eine modifizierte Ausführungsform des Zykloiden
getriebes;
Fig. 5 einen zu Fig. 1 analogen Teil-Axialschnitt durch
eine weitere Ausführungsform des Zykloidengetriebes,
bei dem mehrere Exzenterwellen vorgesehen sind, und
Fig. 6 einen Schnitt längs der Linie VI-VI in Fig. 5.
Das in den Fig. 1 und 2 dargestellte erfindungsgemäße
Zykloidengetriebe besteht im wesentlichen aus einem im
Ganzen mit 1 bezeichneten Gehäuse, einer Exzenterwelle 2,
vier Zykloidenscheiben 3, 4 und 5, 6 sowie zwei Hohlrädern
7, 8.
Das Gehäuse 1 besteht aus zwei Gehäuseteilen 1a und 1b, die
relativ zueinander um die Zentralachse A der Exzenterwelle
2 drehbar sind. Beispielsweise bildet der Gehäuseteil 1a
einen feststehenden Gehäuseteil, der mit dem Chassis eines
Fahrzeuges verbunden sein kann, während der Gehäuseteil 1b
einen dazu drehbaren Gehäuseteil darstellt, der mit der
Nabe eines an dem Chassis abgestützten Rades verbunden ist.
Der Gehäuseteil 1a trägt an seinem Innenumfang eine
Mehrzahl von fest darin eingesetzten oder darin um ihre
Achse drehbaren Bolzen bzw. Rollen 81; entsprechend trägt
der Gehäuseteil 1b eine Anzahl von Bolzen oder Rollen 71.
Die Anzahl der Bolzen oder Rollen 71, 81 unterscheidet sich
von der Anzahl der Profilerhebungen der Zykloidenscheiben
3, 5 bzw. 4, 6 vorteilhafterweise um 1.
Die Exzenterwelle 2 weist eine in ihrer Längsmitte
angeordnete Exzenterfläche 10 auf, auf der über ein
zwischengeschaltetes Wälzlager 11 die beiden mittleren,
einander direkt benachbarten Zykloidenscheiben 3, 4
angeordnet sind. Zu beiden Seiten der mittigen
Exzenterfläche 10 sind auf der Exzenterwelle 2 außerdem
zwei zusätzliche Exzenterflächen 12, 13 ausgebildet, welche
die gleiche Exzentrizität wie die Exzenterfläche 10 haben,
jedoch um 180° zu dieser auf dem Umfang der Exzenterwelle 2
versetzt sind. Auf den zusätzlichen Exzenterflächen 12, 13
stützen sich - ebenfalls über nicht näher bezeichnete
Wälzlager - die beiden äußeren Zykloidenscheiben 5 bzw. 6
ab.
Die Exzenterwelle 2 ist als Hohlwelle ausgebildet und trägt
auf ihrem Innenumfang eine Innenverzahnung 15 einer
Zahnkupplung, vorzugsweise einer Bogenzahnkupplung. Die
Innenverzahnung 15 befindet sich etwa in Längsmitte der
Exzenterwelle 2 und erstreckt sich über den gleichen
Längsbereich davon wie die gemeinsame Exzenterfläche 10.
Die beiden mittleren Zykloidenscheiben 3, 4, die mit der
gemeinsamen Exzenterfläche 10 in Eingriff stehen, sind
miteinander durch mehrere Stifte 20 drehfest miteinander
verbunden. Diese beiden fest miteinander gekoppelten
Zykloidenscheiben 3, 4 weisen eine unterschiedliche Anzahl
von Zykloidenerhebungen auf, wobei auch das Hohlrad 7, das
mit der Zykloidenscheibe 3 kämmt, eine andere Rollen- oder
Bolzenanzahl als das mit der Zykloidenscheibe 4 kämmende
Hohlrad 8 hat. Die dritte Zykloidenscheibe 5, die der
Zykloidenscheibe 3 zugeordnet ist, hat dieselbe Anzahl von
Zykloidenerhebungen wie diese und kämmt mit dem gemeinsamen
Hohlrad 7. Entsprechendes gilt für die vierte
Zykloidenscheibe 6 und das Hohlrad 8. Die Zykloidenscheiben
3, 5 bzw. 4, 6 können sehr exakt mit der gleichen
Zykloidenkontur hergestellt werden, da sie sich in einer
einzigen Aufspannung fertigen lassen.
Auch die außenliegenden Zykloidenscheiben 5 und 6 sind
drehfest miteinander verbunden, nämlich über
Verbindungsstifte 21, welche Durchbrüche 22 der mittleren
Zykloidenscheiben 3, 4 durchsetzen. Die Durchbrüche 22 sind
in radialer Richtung der Zykloidenscheiben ausreichend groß
bemessen, um das während des Umlaufes auftretende radiale
Auswandern der Verbindungsstifte 21 zu ermöglichen, d. h.
die Querabmessung der Durchbrüche 22 muß mindestens das
Doppelte der Exzentrizität der Zykloidenscheiben betragen.
Die Massen der beiden äußeren Zykloidenscheiben 5, 6 sind
jeweils gleich groß wie die Massen der ihnen zugeordneten
inneren Zykloidenscheiben 3 bzw. 4. Aufgrund der Versetzung
ihrer Umlaufbahnen um 180° ergibt sich sowohl ein
statischer wie auch ein dynamischer Unwucht-
Massenausgleich, der zu einer besonderen Laufruhe des
Getriebes führt. Darüber hinaus kommt es durch die beiden
äußeren Zykloidenscheiben 5, 6 aufgrund von deren 180°-
Versetzung zu einem Ausgleich auch der Kräfte und Momente,
die durch den Eingriff der beiden inneren Zykloidenscheiben
3, 4 mit den Hohlrädern 7 bzw. 8 entstehen. Denn
bestimmungsgemäß haben die äußeren Zykloidenscheiben 5, 6
jeweils die gleiche Anzahl von Zykloidenerhebungen mit
gleicher Kontur wie die jeweils zugeordnete innere
Zykloidenscheibe 3 bzw. 4. Folglich ergibt sich im Betrieb
beim Eingriff in die gemeinsamen Hohlräder 7 bzw. 8 ein
Kräfte- und Momentenspiel an den Zykloidenscheiben 3 und 5
bzw. 4 und 6, das zu einer Resultierenden mit dem Wert Null
führt. Da außerdem durch den Wegfall einer gesonderten
Lagerung für die Exzenterwelle 2 keine Lagerkräfte
auftreten und durch einen (nicht gezeigten) Wellenknüppel,
der das Gegenstück zu der Innenverzahnung 15 der
Zahnkupplung trägt, keine Querkräfte induziert werden, wird
die Laufruhe weiter gefördert.
Wird beispielsweise, wie bereits erwähnt, der Gehäuseteil
1a als feststehend angenommen und erfolgt die Einleitung
des Drehmoments in die Exzenterwelle über die
Innenverzahnung 15, so bildet der Gehäuseteil 1b die
Abtriebswelle des Getriebes. Es versteht sich, daß in
diesem Fall an dem Gehäuseteil 1b ein (nicht gezeigtes)
Anschlußelement, z. B. ein Flansch, zur Verbindung mit der
von dem Getriebe anzutreibenden Komponente vorgesehen sein
muß. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel hat die
Zykloidenscheibe 4 eine Anzahl von Zykloidenerhebungen, die
größer als diejenige der Zykloidenscheibe 3 ist. Das
zugeordnete Hohlrad 8 hat ebenfalls eine größere Anzahl
von Bolzen oder Rollen als das der Zykloidenscheibe 3
zugeordnete Hohlrad 7. Aus der eingangs gegebenen
Übersetzungsbeziehung läßt sich das Übersetzungsverhältnis
in dem geschilderten Antriebsfall errechnen, wobei z als
die größere und z′ als die kleinere Anzahl von
Zykloidenerhebungen einzusetzen ist.
Das modifizierte Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4
unterscheidet sich von dem vorangehend beschriebenen im
wesentlichen nur dadurch, daß die jeweilige Außen-
Umfangsfläche der Zykloidenscheiben 3′, 5′ bzw. 4′, 6′,
d. h. somit auch die Fläche der Zykloidenerhebungen, konisch
ausgebildet ist. Entsprechend sind die Bolzen bzw. Rollen
47, 48 der Hohlräder 7′, 8′ kegelstumpfförmig ausgebildet,
wobei die Kegelwinkel dieser Bolzen bzw. Rollen mit dem
Konuswinkel, unter welchem die Zykloidenscheiben 3′, 5′
bzw. 4′, 6′ angeschrägt sind, gleich ist. Wie aus Fig. 4
hervorgeht, sind die Zykloidenscheiben 3′, 5′ und 4′, 6′ so
angeordnet, daß ihr jeweils größerer Durchmesser zur
Längsmitte des Getriebes weist; komplementär dazu verhalten
sich die Durchmesser der kegelstumpfförmigen Bolzen bzw.
Rollen 47, 48.
Zwischen den beiden inneren Zykloidenscheiben 3′, 4′ ist
ein Tellerfederpaket 44 angeordnet, welches die beiden
Zykloidenscheiben auseinander und damit in spiel freien
Eingriff mit den zugehörigen Bolzen bzw. Rollen 47, 48
drückt. Jede der beiden äußeren Zykloidenscheiben 5′ und 6′
weist ein entsprechendes Tellerfederpaket 45 bzw. 46 auf,
das für einen entsprechenden Eingriff dieser
Zykloidenscheiben mit den Bolzen bzw. Rollen sorgt. Die
Tellerfederpakete 45, 46 stützen sich jeweils an einem
nicht näher bezeichneten Federring ab, der in eine Nut des
äußeren Laufringes des zugehörigen Wälzlagers 42 bzw. 43
eingesetzt ist.
Durch die konische Ausbildung der Umfangsfläche der
Zykloidenscheiben und die dazu komplementär konische
Ausbildung der Bolzen bzw. Rollen, mit denen die
Zykloidenscheiben in Eingriff stehen, läßt sich eine
praktisch vollkommene Spielfreiheit bezüglich des Dreh-
Umkehrspiels erreichen.
Auch bei der modifizierten Ausführungsform gemäß Fig. 4
sind die beiden inneren Zykloidenscheiben 3′, 4′ und die
beiden äußeren Zykloidenscheiben 5′, 6′ miteinander durch
Verbindungselemente drehfest verbunden, welche aus Gründen
der besseren Übersichtlichkeit in Fig. 4 nicht dargestellt
sind. Um aber die für den Spielausgleich erforderliche
axiale Verstellbarkeit der Zykloidenscheiben relativ zu den
Hohlrädern 7′, 8′ zu erreichen, dürfen - insoweit im
Unterschied zu dem vorangehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel - die Verbindungselemente nicht fest in
die Zykloidenscheiben eingepreßt sein, sondern müssen ein
axiales Gleiten zulassen. Dies ist beispielsweise durch
Stifte möglich, die an ihren beiden Enden durch in Nuten
eingesetzte Federringe gegen ein Herausfallen gesichert
sind.
Die weitere Ausführungsform gemäß den Fig. 5 und 6 unter
scheidet sich von den beiden vorangehend beschriebenen
Ausführungsformen durch die Art des Antriebes der Exzenter
scheiben. Bei dieser Ausführungsform sind anstelle einer
einzigen zentral angeordneten Exzenterwelle drei dezentral
angeordnete Exzenterwellen 2′′ vorgesehen, deren Drehachsen
in gleichen Abständen von der Zentralachse A und parallel
dazu verlaufen. Analog zu den Ausführungsformen gemäß den
Fig. 1 bis 4 ist jede Exzenterwelle 2′′ in den zugehörigen
Zykloidenscheiben 3′′ bis 6′′ jeweils über die Wälzlager der Exzenter
flächen 10′′, 12′′ und 13′′ gehalten und gelagert. Die Zykloidenscheiben
3′′ bis 6′′ weisen zentrale Durchbrüche auf, durch die
sich eine zentrale Antriebswelle 53 hindurch erstreckt. Die
Antriebswelle 53 ist mittels zweier Wälzlager 54, 56 gelagert;
die Wälzlager 54, 56 sind in jeweils nicht gezeichneten
Gehäusedeckeln der Gehäuseteile 1a′′, 1b′′ aufgenommen.
Unmittelbar anschließend an das in Fig. 5 linke Wälzlager
54 ist ein Ritzel 52 drehfest auf der Antriebswelle 53 ange
ordnet, zwischen dem und dem rechten Wälzlager 56 sich
eine Abstandshülse 55 erstreckt. Das Ritzel 52 kämmt mit
drei Zahnrädern 51, von denen jeweils eines auf einem
axial vorstehenden Zapfen der Exzenterwellen 2′′ drehfest
gelagert ist. Es versteht sich, daß die Exzenterflächen
10′′, 12′′ und 13′′ aller drei Exzenterwellen 2′′ bezüglich
ihrer Exzentrizität parallel zueinander ausgerichtet sind.
Auch bei der vorliegenden Ausführungsform sind die beiden
mittleren Zykloidenscheiben 3′′, 4′′ durch nicht gezeigte
Verbindungselemente drehfest miteinander gekoppelt.
Die beiden äußeren Zykloidenscheiben 5′′, 6′′ sind durch
Verbindungsstifte 21′′ miteinander verbunden, welche sich
durch Durchbrüche 22′′ der inneren Zykloidenscheiben 3′′,
4′′ hindurch erstrecken (Fig. 6). Eine drehfeste Verbindung
der beiden äußeren Zykloidenscheiben 5′′, 6′′ ist an sich
schon durch die Exzenterwellen 2′′ gegeben, jedoch ist
eine zusätzliche Verbindung durch die genannten Verbindungs
stifte 21′′ zweckmäßig, weil die unvermeidlichen Lager
spiele zwischen den Exzenterflächen und den Bohrungen der
Zykloidenscheiben geringe Relativbewegungen der Zykloiden
scheiben ohne die genannte zusätzliche Verbindung erlauben
würden.
Claims (12)
1. Zykloidengetriebe mit einem Gehäuse (1), einer
Mehrzahl von Zykloidenscheiben (3 bis 6, 3′ bis 6′;
3′′ bis 6′′) , die an ihrem Außenumfang durch eine
geschlossene Zykloidenkurve gebildete Zykloidenerhebungen
aufweisen und mit ihren Zykloidenerhebungen jeweils
in ein zugeordnetes, gehäusefestes Hohlrad (7, 8;
7′, 8′; 7′′, 8′′) eingreifen, und mit mindestens einer
angetriebenen Exzenterwelle (2, 2′′), welche Bohrungen
der Zykloidenscheiben durchsetzt und mit ihren Exzenter
flächen (10, 12, 13; 10′′, 12′′, 13′′) mittelbar, über
reibungsmindernde Rollelemente, oder unmittelbar mit
den jeweiligen Umfangsflächen der Bohrungen in Ein
griff steht,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei einander benachbarte erste und zweite
Zykloidenscheiben (3, 4; 3′, 4′; 3′′, 4′′), die eine
unterschiedliche Anzahl von Zykloidenerhebungen auf
weisen, drehfest miteinander verbunden sind und mit
einer beiden Zykloidenscheiben gemeinsamen ersten
Exzenterfläche (10, 10′′) der Exzenterwelle (2)
in Eingriff stehen, daß das Gehäuse (1) zwei gegen
einander um eine Zentralachse (A) drehbare Gehäuse
teile (1a, 1b) besitzt, die jeweils ein den Zykloiden
scheiben (3, 4; 3′, 4′; 3′′, 4′) zugeordnetes Hohlrad
(7, 8; 7′, 8′; 7′′, 8′′) mit zu dem anderen Hohlrad
jeweils unterschiedlicher Zähnezahl aufweist, wobei einer
der Gehäuseteile (1a, 1b; 1a′′, 1b′′) die Abtriebswelle,
der andere Gehäuseteil das Gestell des Getriebes bildet,
daß neben jeder der ersten und zweiten Zykloidenscheibe
(3, 4; 3′, 4′; 3′′, 4′′) eine dritte bzw. vierte
Zykloidenscheibe (5, 6; 5′, 6′, 5′′, 6′′) angeordnet
ist, die mit jeweils einer zu der
gemeinsamen Exzenterfläche (10; 10′′) um 180° auf dem
Umfang der Exzenterwelle (2; 2′′) versetzten Exzenter
fläche (12, 13; 12′′, 13′′) in Eingriff stehen, deren
Anzahl von Zykloidenerhebungen jeweils derjenigen der
benachbarten ersten bzw. zweiten Zykloidenscheibe
entspricht und die in dasselbe Hohlrad wie diese
eingreifen, und daß die dritte und vierte Zykloiden
scheibe (5, 6; 5′, 6′; 5′′, 5′′) mittels Verbindungs
elementen (21; 21′′), welche axiale Durchbrüche (22;
22′′) der ersten und zweiten Zykloidenscheiben mit
allseitigem Spiel durchsetzen, miteinander fest
verbunden sind.
2. Zykloidengetriebe nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Masse der dritten und vierten Zykloidenscheibe
(5, 6; 5′, 6′; 5′′, 6′′) jeweils der Masse der ersten
bzw. zweiten Zykloidenscheibe (3, 4; 3′, 4′; 3′′, 4′′)
mindestens annähernd entspricht.
3. Zykloidengetriebe nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Exzenterwelle (2; 2′′)
ausschließlich über ihre Exzenterflächen mit den Bohrungen
der Zykloidenscheiben (3 bis 6; 3′ bis 6′; 3′′ bis 6′′)
drehbar gelagert ist.
4. Zykloidengetriebe nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Exzenterwelle (2) eine
Verzahnung (15) einer nur Drehmomente, jedoch keine
Querkräfte übertragenden Zahnkupplung trägt.
5. Zykloidengetriebe nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Exzenterwelle (2) eine
Hohlwelle ist und die Verzahnung (15) eine Innen
verzahnung ist.
6. Zykloidengetriebe nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Innenverzahnung (15)
im Bereich der für die erste und zweite Zykloiden
scheibe (3, 4; 3′, 4′; 3′′, 4′′) gemeinsamen
Exzenterfläche (10) ausgebildet ist.
7. Zykloidengetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (21;
21′′) der dritten und vierten Zykloidenscheibe (5, 6;
5′′, 6′′) in Bohrungen der Zykloidenscheiben (5, 6;
5′′, 6′′) eingepreßte Stifte sind.
8. Zykloidengetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlräder (7, 8; 7′,
8′; 7′′, 8′′), in welche die erste und dritte (3, 5;
3′, 5′; 3′′, 5′′) bzw. zweite und vierte Zykloiden
scheibe (4, 6; 4′, 6′, 4′′, 6′′) eingreifen, durch in
dem zugehörigen Gehäuseteil (1a, 1b) ausgebildete
Bolzenringe (71, 81; 47, 48; 71′′, 81′′) gebildet sind.
9. Zykloidengetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 6 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Zykloidenerhebungen der
ersten und dritten Zykloidenscheibe (3′, 5′) und der
zweiten und vierten Zykloidenscheibe (4′, 6′) eine Konus
fläche mit auf der Mittelachse der Zykloidenscheiben
liegender Kegelspitze bilden und mit jeweils ent
sprechend konisch ausgebildeten Bolzenringen (47, 48)
der Hohlräder (7′, 8′) in Eingriff stehen.
10. Zykloidengetriebe nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente,
durch welche die dritte und vierte Zykloidenscheibe (5′,
6′) bzw. die erste und zweite Zykloidenscheibe (3′, 4′)
miteinander drehfest verbunden sind, axial gleitend in
zugehörigen Bohrungen der Zykloidenscheiben gehalten
sind.
11. Zykloidengetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Exzenterwelle (2)
um die Zentralachse (A) angetrieben ist und zentrale
Bohrungen der Zykloidenscheiben durchsetzt.
12. Zykloidengetriebe nach einem der Ansprüche 1 bis 3 und
7, 8,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von zueinander
parallel angeordneten Exzenterwellen (2′′) jeweils
exzentrische Bohrungen der Zykloidenscheiben (3′′ bis
6′′) durchsetzen und jeweils über Zahnräder (51, 52)
ausgehend von einer zentralen Antriebswelle (53)
angetrieben sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4419432A DE4419432C2 (de) | 1993-06-09 | 1994-06-03 | Zykloidengetriebe |
Applications Claiming Priority (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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