DE4419023A1 - Einbaustecker - Google Patents
EinbausteckerInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Einbaustecker mit einem in einem Steckergehäuse
angeordneten, steckseitig vorstehenden Schutzleiter-Kontaktstift, der zur
Verbindung mit einem elektrisch leitenden Gehäuse eines Bauteils vorgesehen
ist.
Einbaustecker der eingangs genannten Art sind als Teil von Steckverbindun
gen bereits bekannt. Anwendung finden derartige Einbaustecker für elektri
sche und elektronische Bauteile jeglicher Art, beispielsweise für Näherungs
schalter. Der Aufbau derartiger Einbaustecker ist in der Regel immer gleich.
So sind normalerweise mehrere aktive Kontaktstifte oder Pins zusammen mit ei
nem üblicherweise steckseitig voreilenden Schutzleiter-Kontaktstift vorge
sehen. Außerdem weisen bekannte Einbaustecker in der Regel eine Kabeldose
mit Dichtring und Überwurfmutter auf. Der Schutzleiter-Kontaktstift durch
dringt dabei den Einbaustecker, d. h. er ist auf der Steck- und der Lötseite
zugänglich. Lötseitig muß dieser Kontaktstift dann durch ein zweites oder
drittes Teil bis zur sogenannten "berührbaren Oberfläche" als Schutzkontakt
weitergeführt und mit dieser verbunden werden.
Die bekannten Einbaustecker weisen eine Reihe von zum Teil wesentlichen
Nachteilen auf. So werden beispielsweise die VDE-gerechten Luft- und Kriech
strecken zum Teil erheblich unterschritten. Die unzureichenden Luft- und
Kriechstrecken ergeben sich insbesondere dadurch, da die aktiven Pins und
der Schutzleiter-Kontaktstift lötseitig durch ein fixes und vorgegebenes -
Steckerbild zu nah nebeneinander angeordnet sind. Aufgrund der Abweichungen
von den geforderten Sollwerten von Luft- und Kriechstrecken erfüllen verschie
dene der bekannten Einbaustecker nicht die Anforderungen der Schutzklasse I
(lt. IEC 536, DIN VDE 0106T.1A1) und stellen somit ein Sicherheitsrisiko dar.
Weiter sind aus der Praxis Einbaustecker bekannt, bei denen der Schutzlei
ter-Kontaktstift nur in Verbindung mit einem aus Kunststoff bestehenden Stift
träger an das zu schützende Gehäuse gedrückt wird. Im Störfall, nämlich bei
thermischer Erweichung des Kunststoffeinsatzes, hebt sich die Preßkraft und
damit auch die Schutzleiter-Kontaktierung auf.
Des weiteren sind verschiedene mechanische Probleme bei bekannten Einbau
steckern gegeben. Ein grundsätzlich bestehendes Problem liegt darin, daß
verschiedene Einbaustecker keine ausreichende Verdrehsicherheit haben. Dies
bedeutet, daß bei einer Verdrehung des Steckers die Gefahr besteht, daß ein
aktiver Pin mit dem Schutzleiter-Kontaktstift kontaktiert, worunter die Ge
rätesicherheit leidet. Zur Verhinderung dieses Problems sind speziell aus
geführte Einbauhülsen und Adapter erforderlich, die eine mechanische Ver
drehsicherheit garantieren sollen. Neben zusätzlichen Einzelteilen, die hier
für erforderlich sind, ergeben sich auch höhere Kosten.
Darüberhinaus liegt ein weiteres Problem darin, daß der Montageprozeß beim
Zusammensetzen des Einbausteckers an sich nicht reproduzierbar ist, da die
Kontaktierung des Schutzleiter-Kontaktstiftes mit dem Gehäuse in der Regel
durch Löten erfolgt. Außerdem besteht bei dieser Art der Verbindung des Schutz
leiter-Kontaktstiftes mit dem Gehäuse keine ausreichende Kontrolle, ob die Lö
tung immer den thermischen, mechanischen und elektrischen Anforderungen im
Störfall gerecht wird. Schließlich haben viele Einbaustecker keine Steckerent
lüftung, wodurch ein vollständiger Verguß der betreffenden Bauteile, beispiels
weise von Näherungsschaltern, unmöglich wird.
Die Erfindung geht nun einen neuen Weg, dessen Grundgedanke im Patentan
spruch 1 angegeben ist. Erfindungsgemäß ist bei dem eingangs genannten Ein
baustecker vorgesehen, daß der Schutzleiter-Kontaktstift mit einem an die
Mantelfläche des Steckergehäuses geführten Schutzleiterelement elektrisch
verbunden ist, welches zur Kontaktierung mit dem Gehäuse des Bauteils dient.
Der Erfindung liegt also die an sich die allgemeine Idee zugrunde, den Schutz
leiter-Kontaktstift, der steckseitig im Steckerinneren angeordnet ist, löt
seitig nach außen hin zu führen. Der Erfindung liegt dabei zunächst einmal
die Erkenntnis zugrunde, daß die erwähnten Sicherheitsprobleme in der Konstruk
tion der Einbaustecker selbst liegen und durch externe, anwenderspezifische
Maßnahmen, wie Vergußzusatzisolation oder Einschweißen von Isolierkörpern
nicht oder nicht ausreichend zu beseitigen sind.
Bei der Erfindung wird daher der Einbaustecker mit einer integrierten Schutz
leiterkontaktierung versehen, wobei der Schutzleiter-Kontaktstift im Einbau
stecker durch ein integriertes Schutzleiterelement an die Steckeraußenseite
geführt ist, was dort unmittelbar mit dem Gehäuse kontaktieren kann. Die Ver
bindung zum leitenden Gehäuse kann dabei durch sicheren Kraftschluß bei der
Steckermontage erfolgen; der zusätzliche Arbeitsschritt "Verlöten" und die
damit verbundenen Nachteile entfallen also. Durch das in den Einbaustecker in
tegrierte Schutzleiterelement auf der Steckermantelfläche, das mit dem Schutz
leiter-Kontaktstift galvanisch verbunden ist, wird somit eine völlig neue Lö
sung zur Verfügung gestellt.
Wichtig ist, daß der erfindungsgemäße Einbaustecker eine Außengeometrie und
ein Steckerbild (steckseitig) hat, die unverändert bleiben. Lediglich lötsei
tig entspricht der erfindungsgemäße Einbaustecker einem solchen ohne Schutz
leiter. Da keine Zusatzteile erforderlich sind, um den Kontakt Schutzleiter-
Gehäuse zu realisieren, ergibt sich eine Reduzierung der erforderlichen Ein
zelteile. Außerdem ist der Fertigungsaufwand bei der Gerätemontage verringert.
Da eine Verlötung des Schutzleiter-Kontaktstiftes nicht mehr erforderlich ist,
ergibt sich eine reproduzierbare Herstellung des Produktes bei erhöhter tech
nischer Sicherheit. Insbesondere lötseitig ist eine sichere Beherrschung der
normgerechten Luft- und Kriechstrecken möglich.
Weiterhin ist ein erhöhter Schutz im Störfall, d. h. bei Brand und chemischer
Zerstörung des isolierenden Steckergehäuses möglich, da das Schutzleiterele
ment das Steckergehäuse als "Träger" zum Kontaktieren des Gehäuses nicht be
nötigt. Weiterhin ist eine gute Abdichtung des Steckers zum Gehäuses möglich.
Hierbei kann die gleiche Dichtigkeit erreicht werden wie bei Steckern ohne
Schutzleiter. Da die Geometrie des erfindungsgemäßen Steckers (lötseitig) und
eines Steckers ohne Schutzleiter gleich ist, ist eine entsprechende Auswechse
lung bei der Gerätemontage möglich (Modultechnik), falls erforderlich. Vorhan
dene Seriengeräte können somit ohne weiteres auf den erfindungsgemäßen Einbau
stecker umgerüstet werden. Da lötseitig kein Schutzleiter-Kontaktstift im Ge
häuse vorhanden ist, besteht die Gefahr der Kontaktierung mit einem aktiven
Pin bei Verdrehung des Steckers nicht.
Darüber hinaus ist es ohne weiteres möglich, die Steckerverdrehsicherheit
durch entsprechende Presskräfte beim Einpressen des erfindungsgemäßen Einbau
steckers in das Gehäuse des Bauteils zu gewährleisten. Dies kann insbesondere
durch eine Profilierung (z. B. Rändelung) des Schutzleiterelementes erfolgen.
Der erfindungsgemäße Stecker und insbesondere das Schutzleiterelement lassen
sich ohne weiteres durch Anwendung allgemeiner Fertigungstechnologien reali
sieren, so daß die bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Einbausteckers
anfallenden Kosten gering sind.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Er
findung ergeben sich aus den Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Da
bei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der vorliegenden Erfin
dung, unabhängig von ihrer Zusammenfassung in den Patentansprüchen oder de
ren Rückbeziehung. Es zeigt
Fig. 1 eine Querschnittsansicht eines erfindungsgemäßen Einbausteckers
im montierten Zustand,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht einer anderen Ausführungsform eines er
findungsgemäßen Einbausteckers im eingebauten Zustand,
Fig. 3 eine Querschnittsansicht des Einbausteckers an sich aus Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Einbaustecker aus Fig. 3,
Fig. 5 eine Ansicht des Einbausteckers in Pfeilrichtung V aus Fig. 4
(steckseitig),
Fig. 6 eine Ansicht des Einbausteckers in Pfeilrichtung VI aus Fig. 4
(lötseitig),
Fig. 7 eine Ansicht des Schutzleiterelements des Einbausteckers aus Fig. 3,
Fig. 8 eine Querschnittsansicht des Einbausteckers an sich aus Fig. 2,
Fig. 9 eine Draufsicht auf den Einbaustecker aus Fig. 8,
Fig. 10 eine Ansicht des Schutzleiterelements mit Schutzleiter-Kontakt
stift des Einbausteckers aus Fig. 8,
Fig. 11 eine steckseitige Ansicht einer weiteren Ausführungsform eines er
findungsgemäßen Einbausteckers und
Fig. 12 verschiedene Ausführungsformen von Schutzleiterelementen mit Schutz
leiter-Kontaktstiften.
In den Fig. 1 und 2 sind jeweils zwei erfindungsgemäße Einbaustecker 1 im
montierten Zustand dargestellt. Jeder der Einbaustecker 1 ist mit einem in
einem Steckergehäuse 2 angeordneten, steckseitig vorstehenden Schutzleiter-
Kontaktstift 3 versehen. Das Steckergehäuse 2, in dem der Schutzleiter-Kon
taktstift 3 angeordnet ist, besteht aus einem isolierendem Kunststoff. Neben
dem Schutzleiter-Kontaktstift 3 sind im Steckergehäuse 2 des Einbausteckers
weitere Kontaktstifte 4 (Pins) vorgesehen. Der Schutzleiter-Kontaktstift 3
ist zur Verbindung mit einem elektrisch leitenden Gehäuse 5 eines nur teil
weise dargestellten Bauteils 6 vorgesehen. Bei dem Bauteil 6 kann es sich
beispielsweise um einen Näherungsschalter handeln.
Wesentlich ist nun, daß der auf der Steckseite 7 vorstehende Schutzleiter-
Kontaktstift 3 im Anschluß an die Steckseite 7 nach außen hin geführt ist
und dazu mit einem an die Mantelfläche 8 des Steckergehäuses 2 geführten
Schutzleiterelement 9 elektrisch bzw. galvanisch verbunden ist. Das Schutz
leiterelement 9 dient dabei zur Kontaktierung mit dem Gehäuse 5 des Bauteils
6. Zur unmittelbaren außenseitigen Kontaktierung weist der erfindungsgemäße
Einbaustecker also ein integriertes Schutzleiterelement 9 auf. Die elektrische
Verbindung zum Gehäuse 5 des Bauteils 6 erfolgt dabei vorzugsweise durch Kraft
schluß. Ein sicherer Kraftschluß und damit eine Verbindung zum leitenden Ge
häuse 5 läßt sich ohne weiteres bei der Steckermontage realisieren, was den
Montageprozeß insgesamt vereinfacht. Wenn das Schutzleiterelement 9 einen äußeren
Kontaktbereich 10 aufweist, der vorzugsweise geringfügig über die angren
zende Mantelfläche 8 übersteht, ergibt sich ein Schutzleiteranschluß mit defi
nierter Passung und somit auch mit definierten Anpreßkräften beim Einpressen
des Einbausteckers 1 in das Gehäuse 5. Dabei bietet es sich besonders an,
wenn das Schutzleiterelement 9 profiliert ist, vorzugsweise gerändelt, ge
kordelt oder gewölbt ausgebildet ist. Durch die Profilierung wird die Ver
drehsicherheit des erfindungsgemäßen Einbausteckers erhöht.
Das Schutzleiterelement 9 selbst kann grundsätzlich eine Vielzahl von unter
schiedlichen Formen haben. Besonders bietet sich ein umlaufender geschlos
sener oder offener Ring an oder auch die Ausbildung wenigstens eines gegebenen
falls ebenen Ringsegments. Hierdurch ergibt sich insgesamt eine große Kon
taktfläche. Weiterhin ist der äußere Kontaktbereich 10 am Übergang zur Man
telfläche 8 hin angefast (vgl. Fig. 9). Durch das Anfasen im Übergang vom
Schutzleiterelement 9 zum Steckergehäuse 2 wird das Einpressen und damit die
Montierbarkeit des Einbausteckers 1 in die dafür vorgesehene Einbauöffnung 11
des Gehäuses 5 verbessert.
Weiterhin ist ein vorzugsweise etwa senkrecht zum Schutzleiter-Kontaktstift 3
verlaufendes Verbindungselement 12 zur elektrischen und mechanischen Verbin
dung des Schutzelements 9 und des Schutzleiter-Kontaktstiftes 3 vorgesehen.
Im eingebauten Zustand bilden der Schutzleiter-Kontaktstift 3, das Verbindungs
element 12 und das den Kontaktbereich 10 aufweisende Schutzleiterelement 9 ein
einziges, an sich starres Bauteil. Durch diese Ausbildung ist gewährleistet,
daß die Schutzfunktion des Einbausteckers 1 auch im Störfall - Brand oder che
mische Zerstörung des aus Kunststoff bestehenden Steckergehäuses 2 - erhalten
bleibt. Die Kontaktierung des Schutzleiter-Kontaktstiftes 3 zum Gehäuse 5 des
Bauteils 6 bleibt also unabhängig davon erhalten, ob nun Kunststoffteile des
Steckergehäuses 2 zerstört werden oder nicht, da das Schutzleiterelement 9 zu
mindest in Verbindung mit dem Verbindungselement 12 eigentragfähig ist.
Das Steckergehäuse 2 weist in an sich bekannter Weise eine Trägerwandung 13
auf, die nicht nur die Steckseite 7 von der Lötseite 14 trennt, sondern auch
den Schutzleiter-Kontaktstift 3 und die Kontaktstifte 4 trägt. Im Gegensatz
zu bekannten Einbausteckern durchdringt der Schutzleiter-Kontaktstift 3 bei
dem erfindungsgemäßen Einbaustecker 1 die Trägerwandung 13 jedoch nicht. Dies
bedeutet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift 3 auf der Lötseite 14 des Einbau
steckers nicht sichtbar ist. Wie aus Fig. 6 ersichtlich ist, sieht der er
findungsgemäße Einbaustecker 1 - von der Lötseite 14 aus gesehen - aus, wie
ein Stecker ohne Schutzleiter-Kontaktstift. Da der Schutzleiter-Kontaktstift 3
auf der Lötseite 14 nicht vorhanden ist, ergeben sich auf dieser Seite keine
Luft- und Kriechstreckenprobleme. Dabei ist vorgesehen, daß der Schutzleiter-
Kontaktstift 3 im Bereich der Trägerwandung 13 über das Verbindungselement 12
mit dem Schutzleiterelement 9 verbunden ist oder in dieses übergeht. Hierdurch
wird also zum einen der Schutzleiter-Kontaktstift 3 in der Trägerwandung 13
fixiert - hierzu kann auch ein endseitiger vergrößer Abstützbereich 15 vorge
sehen sein -, zum anderen ist das Verbindungselement 12 und der größte Teil
des Schutzleiterelements 9 - bis auf den Kontaktbereich 10 - in das isolierende
Material des Steckergehäuses 2 eingebettet und damit isoliert.
Der Schutzleiter-Kontaktstift 3 kann mit dem Schutzleiterelement 9 und dem Ver
bindungselement 12 einteilig ausgebildet sein. Dies gilt zumindest für den
Einbauzustand, um die "Eigentragfähigkeit" dieses Gesamtsystems zu gewährleisten,
falls die Trägerwandung 13 oder das Steckergehäuse 2 an sich in Mitleidenschaft
gezogen werden sollte. In den Fig. 7 und 12 und insbesondere in den unter
a bis f gezeigten Ausführungsformen der Fig. 12 sind verschiedene Arten des
gesamten System "Schutzleiter-Kontaktstift, Verbindungselement und Schutz
leiterelement" dargestellt. Bei der einteiligen Ausführungsform ist das Schutz
leiterelement 3, das Verbindungselement 12 und das Schutzleiterelement 9 als
Gußteil, Stanz-/Biegeteil oder Tiefziehteil ausgebildet. Neben dieser bereits
bei der Herstellung vorgesehenen einteiligen Ausbildung versteht es sich, daß
die drei zuvor genannten Bauteile auch als separate Teile ausgebildet sein
können, die dann untereinander verbunden sind, beispielsweise durch Kaltver
schweißen, Nieten, Widerstandsschweißen, Laserschweißen, Plasmaschweißen, Hart
löten, Verprägen oder Galvanisieren.
Statt einer separaten Herstellung aller drei Teile können aber auch der Schutz
leiter-Kontaktstift 3 und das Verbindungselement 12 oder aber das Verbindungs
element 12 und das Schutzleiterelement 9 einteilig ausgebildet sein und dann
mit dem jeweils anderen Teil auf die vorgenannte Art verbunden werden. Dabei
sollte der Schutzleiter-Kontaktstift 3, das Schutzleiterelement 9 und das Ver
bindungselement 12 beispielsweise aus Zinn, Aluminium, Kupfer und/oder Berylium
bestehen. Weiterhin ist zur Erreichung einer verbesserten Kontaktphysik vorge
sehen, daß die Oberfläche des äußeren Kontaktbereichs 10 veredelt ist, vorzugs
weise vergoldet, versilbert, verzinnt, hartvernickelt oder verchromt.
Um auch steckseitig eine Vergrößerung der Kriechstrecken zu realisieren, ist
vorgesehen, daß der Schutzleiter-Kontaktstift 3 in dem der Trägerwandung 13
nahen Fußbereich 16 eine Isolierung 17 aufweist, wie dies in Fig. 8 dargestellt
ist. Im Fußbereich 16 ist für die Isolierung 17 eine Nut 18 vorgesehen. Durch
die Nut 18 ist es möglich, daß die Isolierung 17 mit dem Schutzleiter-Kon
taktstift 3 ausgefluchtet ist, so daß ein in den Einbaustecker 1 einzustecken
des Steckerteil durch die Isolierung 17 nicht behindert wird und so weit auf
geschoben werden kann, bis es an der Trägerwandung 13 anschlägt. Wie insbeson
dere aus Fig. 5 erkennbar ist, befindet sich auf der Trägerwandung 13 von der
Steckseite 7 her gesehen eine Profilierung 19, die vorzugsweise zwischen sämt
lichen Kontaktstiften 4 und auch dem Schutzleiter-Kontaktstift 3 angeordnet ist.
Diese Profilierung 19 dient ebenfalls zur Vergrößerung der Luft- und Kriech
strecken. Außerdem kann, was nicht dargestellt ist, auch auf der Lötseite 14
der Trägerwandung 13 eine entsprechende Profilierung vorgesehen sein.
Am Steckergehäuse 2 ist eine umlaufende Abdichtung 20 vorgesehen. Die Abdich
tung 20 kann dabei als Doppelrippe (Fig. 1), O-Ring (Fig. 2) oder aber als
eine Elastomer-Einspritzung ausgebildet sein. Nicht dargestellt ist, daß eine
Entlüftung am Steckergehäuse 2 des Einbausteckers 1 vorgesehen sein kann, die
ein Vergießen des Bauteils ermöglicht. Die Entlüftung kann beispielsweise über
ein Labyrinth, Bohrungen und/oder ein Verschlußloch od. dgl. realisiert sein.
Im übrigen weist der erfindungsgemäße Einbaustecker 1 vorzugsweise sowohl auf
der Steckseite 7, als auch auf der Lötseite 14 eine Kodierung 21 auf.
Als Abstützung beim Einpressen des Einbausteckers 1 in die Einbauöffnung 11
des Bauteils 6 weist das Steckergehäuse 2 einen vorderen Abstützflansch 22
auf. Im Anschluß an den Abstützflansch 22 befindet sich ein umlaufender
Wulst 23, der zu Zwecken der Verdrehsicherheit und der Dichtigkeit vorge
sehen ist.
In Fig. 12 sind schließlich verschiedene jeweils aus Schutzleiter-Kontakt
stift 3, Verbindungselement 12 und Schutzleiterelement 9 bestehende Einhei
ten dargestellt. Während in Fig. 10 das Schutzleiterelement 9 die Form eines
geschlossenen Ringes aufweist, ist in den dargestellten Ausführungsformen a
und b der Fig. 12 jeweils die Form eines offenen Ringes gewählt worden, wobei
die Öffnung des Ringes grundsätzlich an jeder Stelle vorgesehen sein kann. Bei
der in a dargestellten Ausführungsform befindet sich die Öffnung gegenüberliegend
dem Schutzleiter-Kontaktstift 3, während sie bei der in b dargestellten Ausfüh
rungsform benachbart dem Schutzleiter-Kontaktstift 3 vorgesehen ist. Bei der
in c dargestellten Ausführungsform weist das Schutzleiterelement 9 zwei Ring
segmente auf, die einander gegenüberliegen. Beide Ringsegmente sind durch das
Verbindungselement 12 miteinander verbunden. Diese Ausführungsform ähnelt der
in Fig. 7 dargestellten Ausführungsform.
Die in den Ausführungsformen d und e dargestellten Einheiten sind y-förmig
ausgebildet, während die in f dargestellte Ausführungsform eine X-Form hat.
Es versteht sich, daß statt einer außermittigen Anordnung des Schutzleiter-
Kontaktstiftes 3 auch eine mittige Anordnung vorgesehen sein kann, wie dies
beispielsweise in Fig. 11 angedeutet ist.
Claims (20)
1. Einbaustecker (1) mit einem in einem Steckergehäuse (2) angeordneten,
steckseitig vorstehenden Schutzleiter-Kontaktstift (3), der zur Verbindung
mit einem elektrisch leitenden Gehäuse (5) eines Bauteils (6) vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3) mit einem an
die Mantelfläche (8) des Steckergehäuses (2) geführten Schutzleiterelement
(9) elektrisch verbunden ist, welches zur Kontaktierung mit dem Gehäuse (5)
des Bauteils (6) dient.
2. Einbaustecker nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische
Verbindung des Schutzleiterelements (9) zum Gehäuse (5) des Bauteils (6) durch
Kraftschluß erfolgt.
3. Einbaustecker nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schutzleiterelement (9) einen äußeren Kontaktbereich (10) aufweist, der vor
zugsweise geringfügig über die angrenzende Mantelfläche (8) des Steckerge
häuses (2) übersteht.
4. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der äußere Kontaktbereich (10) profiliert ist, vorzugsweise
gerändelt, gekordelt oder gewölbt ausgebildet ist.
5. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Schutzleiterelement (9) als umlaufender geschlossener oder
offener Ring ausgebildet ist oder wenigstens ein gegebenenfalls ebenes Ring
segment aufweist.
6. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der äußere Kontaktbereich (10) am Übergang zur Mantelfläche
(8) des Steckergehäuses (2) hin angefast ist.
7. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens ein vorzugsweise etwa senkrecht zum Schutzleiter-
Kontaktstift (3) verlaufendes Verbindungselement (12) zur elektrischen und
mechanischen Verbindung des Schutzleiterelements (9) und des Schutzleiter-
Kontaktstiftes (3) vorgesehen ist.
8. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3) an einer Trägerwandung (13)
des Steckergehäuses (2) gehalten ist, diese jedoch nicht durchdringt.
9. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3) im Bereich der Trägerwan
dung (13) über das Verbindungselement (12) mit dem Schutzleiterelement (9)
verbunden ist oder in dieses übergeht.
10. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3) einteilig mit dem Schutz
leiterelement (9) und dem Verbindungselement (12) ausgebildet ist.
11. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der einteilig mit dem Schutzleiterelement (9) und dem Ver
bindungselement (12) ausgebildete Schutzleiter-Kontaktstift (3) als Gußteil,
Stanz-/Biegeteil oder Tiefziehteil ausgebildet ist.
12. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3), das Schutzleiterelement (9)
und das Verbindungselement (12) als an sich separate Teile ausgebildet sind,
die im montierten Zustand untereinander verbunden sind, vorzugsweise durch
Kaltverschweißen, Nieten, Widerstandsschweißen, Laserschweißen, Plasmaschweißen,
Hartlöten, Verprägen oder Galvanisieren.
13. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3), das Schutzleiterelement (9)
und das Verbindungselement (12) aus Zinn, Aluminium, Kupfer und/oder Berylium
bestehen.
14. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberfläche des äußeren Kontaktbereichs (10) veredelt ist,
vorzugsweise vergoldet, versilbert, verzinkt, hartvernickelt oder verchromt.
15. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Schutzleiter-Kontaktstift (3) im der Trägerwandung (13)
nahen Fußbereich (16) eine Isolierung (17) aufweist.
16. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Fußbereich (16) eine Nut (18) für die Isolierung (17) vor
gesehen ist und daß, vorzugsweise, die Isolierung (17) mit dem Schutzleiter-
Kontaktstift (3) ausgefluchtet ist.
17. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß vorzugsweise auf beiden Seiten der Trägerwandung (13) eine Pro
filierung (19) vorgesehen ist.
18. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß am Steckergehäuse (2) eine umlaufende Abdichtung (20) vorge
sehen ist, die, vorzugsweise, wenigstens eine Rippe, einen O-Ring oder eine
Elastomereinspritzung aufweist.
19. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Steckergehäuse (2) eine Entlüftung, vorzugsweise über ein
Labyrinth, Bohrungen oder ein Verschlußloch, vorgesehen ist.
20. Einbaustecker nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß am Steckergehäuse (2) im Bereich der Steckseite (7) und/oder
der Lötseite (14) eine Kodierung (21) vorgesehen ist.
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DE4419023C2 DE4419023C2 (de) | 1998-02-19 |
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ID=6519453
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4419023A Expired - Lifetime DE4419023C2 (de) | 1994-05-31 | 1994-05-31 | Einbaustecker |
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