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Schablonenblatt für Rotationsschablonendrucker. Die Erfindung bezieht
sich auf ein Schablonenblatt für Rotationsschablonendrucker. Der Zweck der Erfindung
ist, die zur Befestigung des Schablonenblattes auf der Schablonentrommel zur Anwendung
kommenden Mittel zu verbessern.
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Es ist bekannt, den Träger oder das Rükkenblatt für die Schablone
- Wachspapier -mit einem Kopfstück zu versehen, in dem eine Reihe eingestanzter
Löcher oder Schlitze vorgesehen ist, um die Schablone mit ihrem Träger auf Zapfen
oder Stifte einer von der Schablonentrommel getragenen Stange festzulegen. Die obere
Kante des Trägers ist zu diesem Zwecke mit offen endigenden L-förmigen Schlitzen
ausgebildet worden. Die offenen Enden dieser Schlitze werden auf die Zapfen einer
Stange aufgeschoben, die an der Trommel befestigt ist. Durch eine seitliche Bewegung
ist dann die Schablone mit ihrem Träger oder Kopfstück auf der Trommel festgelegt.
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Bei Schablonen, die auf der Schablonentrommel durch Löcher oder Schlitze
in dem Kopfstück befestigt werden, erfolgte bisher keine Führung des Schablonenträgers
gegenüber der Trommel. Eine Führung ist aber von besonderem Vorteil wegen des leicht
biegsamen und empfindlichen Stoffes der Schablone. Beim Aufschieben der Schablone
auf die Zapfen kann es leicht vorkommen, daß die Löcher oder Schlitze ausgeweitet
werden, so daß das Schablonenblatt nicht mehr die richtige Lage zur Druckfläche
einnimmt. Ferner tritt oft der Fäll ein, daß nach dem Festlegen des Schablonenblattes
auf der Tragstange, wenn das Schablonenblatt bereits auf dem Farbträger haftet,
ein nochmaliges Anheben des Schablonenblattes notwendig ist, um die unter dem Schablonenblatt
angesammelten Luftblasen zu entfernen. Bei diesem Vorgang löst sich das Schablonenblatt
vollkommen von dem Farbträger und die Schlitze oder Löcher kommen außer Eingriff
mit den Stiften oder Zapfen. Wenn offen endigende Schablonenträger zur Anwendung
kommen, ist besondere Sorgfalt notwendig, da die Stifte oder Zapfen auf der Stange
zwischen, zwei Metallflächen eingeschlossen werden und dann keine besondere Führung
für die offenen Schlitze zu den eingeschlossenen Stiften vorhanden ist. Nachdem
die Schlitze mit den Stiften in Eingriff gebracht worden sind, ist eine seitliche
Bewegung des Schablonenblattes mit seinem Träger notwendig, damit sich die Stifte
gegen die Begrenzungskanten der Schlitze legen.
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Der Zweck der Erfindung ist, ein Schablonenblatt zu schaffen, das
in leichter und einfacher Weise die Befestigung des Blattes mit dem Träger auf der
Schablonentrommel gewährleistet. Das Schablonenblatt ist derartig beschaffen, daß
es, wenn es von dem Farbträger abgehoben wird, nicht außer Eingriff mit der auf
der Trommel sitzenden Stange kommt.
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Das Schablonenblatt gemäß der Erfindung hat ein Rückenblatt, dessen
Kopf eine Anzahl Vorsprünge oder Lappen aufweist, in denen sich Löcher oder Schlitze
befinden. Die seitlichen Begrenzungskanten dieser Vorsprünge wirken als Führungen,
wenn die Löcher oder Schlitze in den Vorsprüngen auf die Stifte gesteckt werden
oder wenn diese Löcher mit irgendwelchen Befestigungseinrichtungen auf der Stange,
die auf der Schablonentrommel sitzt, in Eingriff kommen. Die Lappen oder Vorsprünge
sind etwas unterhalb der oberen Kante des Trägerkopfes angeordnet, so daß
die
Schablone mit ihrem Träger in einer Schreibmaschine beschrieben werden kann, ohne
daß eine Beschädigung der Vorsprünge oder Lappen erfolgt.
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Der Gegenstand der Erfindung ist auf der Zeichnung beispielsweise
veranschaulicht, und zwar stellen dar: Abb. i eine Aufsicht auf ein Schablonenblatt
für Rotationsschablonendrucker, Abb.2 eine Aufsicht auf das zum Einsetzen in die
Maschine fertige Schablonenblatt und Abb.3 eine schaubildliche Ansicht des Schablonenblattes,
das an der Befestigungsstange eines Rotationsschablonendruckers angehakt ist.
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Das Rückenblatt für die Schablone, das aus starkem Papier oder ähnlichem
Stoff besteht, setzt sich aus den Teilen io, ioa, Tob zusammen. Das Schablonenblatt
i i und das Schablonenschutzblatt 12 liegen in der üblichen Weise auf dem Rückenblatt
io und überdecken die gelochte Linie 13 im Rückenblatt. Dessen Kopfteil io ist mit
einer Anzahl Lappen oder Vorsprüngen 14 versehen, die aus dem Rückenblatt io ausgeschnitten
sind und durch den Teil joa abgegrenzt werden, der mit dem Teil io durch Perforierung
oder Knifflinien 15 verbunden ist. Jeder Lappen 1.1 ist mit einem Loch oder Schlitz
16 ausgerüstet, um den Teil io des Rückenblattes und das Schablonenblatt an dem
Träger oder an der Stange der Trommel des Schablonendruckers befestigen zu können.
In der Abb. 3 ist eine Tragleiste 17 für das Schablonenblatt dargestellt, die auf
den Seitenrahmen der Trommel durch die Ansätze iS mittels Schrauben befestigt wird.
Die Tragleiste 17 ist mit Schlitzen ig versehen, in denen die Lappen 14 geführt
werden. Stifte 2o auf der Tragleiste 17 werden durch die Löcher oder Schlitze 16
des Teiles io gesteckt.
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Bei der Benutzung wird das Schablonenblatt mit den Schutzblättern,
wie in der Abb. i dargestellt, in eine Schreibmaschine eingespannt. Der Kopfteil
ioa des Rückenblattes schützt die Lappen 14 des Teiles io. Die Schablone i i wird
dann in der üblichen Weise beschrieben und aus der Schreibmaschine herausgenommen.
Das Schutzblatt 12 wird dann abgezogen und der Teil joa ebenfalls von dem Teil io
abgerissen oder auf den Teil io herumgeklappt. Das Schablonenblatt ii mit seinem
Rückenblatt Tob und io wird nun ih den Schablonendrucker eingespannt. Die jetzt
freiliegenden Lappen 14 werden durch die Schlitze ig der Trägerleiste 17 hindurchgesteckt,
wobei die Löcher 16 mit den Stiften 2o in Eingriff kommen. Der Teil ,ob
des Rückenblattes wird nun von dem Teil io an der Perforierung 13 abgerissen. Das
auf diese Weise auf der Schablonentrommel festgelegte Schablonenblatt wird dann
in der üblichen Weise eingefärbt.
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Es ist bekannt, daß sich Luftblasen zwischen dem Schablonenblatt und
dem in der Schablonentrommel liegenden Farbträger im allgemeinen in der Nähe der
Verbindungsstelle zwischen der Schablone und ihrem Träger ansammeln. Um diese Luft
zu entfernen, hebt man das Schablonenblatt vom Farbträger ab. Bei Schablonen der
bekannten Art muß sehr vorsichtig zu Werke gegangen werden, wenn das Schablonenblatt
angehoben wird. Trotzdem kann es vorkommen, daß die Schablone mit ihrem Träger außer
Eingriff mit den Stiften gerät. Beim Gegenstand der Erfindung verhindern die Lappen
14 das vollständige Heruntergleiten der Schablone von der Trommel, da die Schablone
sich gegen die Kanten der Schlitze ig des Trägers legen. Ferner wirken die Lappen
14 als Führungen, wenn das Schablonenblatt auf den Träger der Maschine gebracht
wird, da die Seitenkanten der Lappen 14 seitliche Bewegungen des Teiles jo verhindern.
Die Löcher 16 in den Lappen 14 können deswegen leicht und einfach mit den Stiften
20 in Eingriff gebracht werden. Es können eine beliebige Anzahl von Lappen 14 an
der oberen Kante des Schablonenrückenblattes vorhanden sein, die Löcher oder Schlitze
tragen.