DE4417767C2 - Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern - Google Patents
Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von LichtwellenleiternInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von
Lichtwellenleitern gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 (EP 0 329 935 B1).
Derartige Anordnungen werden beispielweise in Gestellen von Fernmeldeeinrichtungen
eingesetzt, die beispielsweise in 19′′-Technik aufgebaut sind und in denen neben anderen
Bauteilen auch Endeinrichtungen vorhanden sind. In die Gestelle werden von außen kommende
Kabel mit Lichtwellenleitern - im folgenden kurz "LWL-Kabel" bzw. "LWL" genannt -
eingeführt. Die Durchverbindung der Übertragungswege zu den unterschiedlichen
Endeinrichtungen, das sogenannte "Rangieren", geschieht in speziellen Einschüben. Die fertigen
Spleiße der durchverbundenen LWL werden in Spleißkassetten abgelegt. Damit das Rangieren
einfach durchgeführt werden kann, müssen die Spleißkassetten leicht zugänglich sein. Es müssen
außerdem ausreichende Vorratslängen an LWL vorhanden sein, damit gegebenenfalls mehrmals
gespleißt werden kann und damit die Spleißkassetten auf einen separaten Spleißplatz gelegt
werden können. Auch muß sichergestellt sein, daß die LWL beim Bewegen des Einschubs und
beim Rangieren nicht um zu kleine Radien gebogen werden, damit ein Knicken derselben
vermieden werden kann.
Aus der EP 0 557 189 A1 geht eine Kassette für optische Fasern hervor, in welcher für die
Fasern bogenförmige Führungen angebracht sind. Der Radius der Führungen ist so groß, daß ein
Knicken der Fasern verhindert werden kann. Auf der Kassette sind außerdem ein Faservorrat und
ein Verbindungsblock angeordnet, in dem jeweils zwei Fasern miteinander verbunden werden
können.
Bei der bekannten Anordnung nach der eingangs erwähnten EP 0 329 935 B1 besteht der darin
verwendete Einschub aus zwei durch eine Trennwand getrennten Kammern. In der einen Kammer
werden die aus dem Gestell kommenden LWL mit vorgegebenem Mindestradius geführt. In der
anderen Kammer sind Spleißkassette und Vorratslängen der LWL angeordnet. Zum Rangieren
muß die Spleißkassette aus dem Einschub herausgenommen werden. Dabei werden die
Vorratslängen der LWL relativ unkontrolliert bewegt. Es sind auch keine Vorkehrungen
getroffen, um die Vorratslängen der LWL definiert im Einschub anzuordnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Anordnung so zu gestalten,
daß eine definierte Unterbringung der Vorratslängen der LWL mit entsprechendem Schutz
derselben gegen Knickung gegeben ist, und zwar auch beim Rangieren.
Diese Aufgabe wird gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
In diesem Einschub sind die in denselben eingeführten LWL-
Kabel zugentlastet festgelegt, so daß die LWL vor mechanischen
Beanspruchungen geschützt sind, die bei der Bewegung des
Einschubs entstehen oder vom Gestell her übertragen werden
könnten. Die beiden kreisförmig gebogenen Führungen dienen
zusammen der Aufnahme der Vorratslängen der LWL, die in großer
Länge um die Führungen herumgewickelt werden können und
dadurch eine definierte Lage haben. Der Krümmungsradius der
beiden Führungen wird so bemessen, daß die LWL nicht geknickt
werden. Er ist außerdem so groß, daß eine handelsübliche
Spleißkassette zwischen die beiden Führungen paßt, ohne daß
sie die um dieselben herumgewickelten Vorratslängen der LWL
behindert. Die zwischen der zweiten Führung und der
Spleißkassette angeordneten Führungsbögen sorgen dafür, daß
die LWL knickfrei an der richtigen Stelle in die
Spleißkassette eingeführt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den
Unteransprüchen hervor.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in den
Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung ein Gestell der
Fernmeldetechnik mit unterschiedlichen Einschüben.
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Anordnung nach der Erfindung
in vergrößerter Darstellung.
Fig. 3 einen Ausschnitt der Vorrichtung nach Fig. 2 im
Schnitt.
Fig. 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 2.
In dem aus Fig. 1 ersichtlichen, in 19′′-Technik aufgebauten
Gestell 1 sind mehrere Einschübe bzw. Baugruppenträger mit
Einschüben in unterschiedlicher Größe enthalten. In das
Gestell 1 ist ein LWL-Kabel 2 eingeführt, das an der Stelle 3
abgefangen ist. Von der Stelle 3 gehen mehrere kleinere LWL-
Kabel 4 aus, von denen jedes in einen Einschub bzw. in einen
Baugruppenträger geführt ist. Die Anordnung zum Spleißen und
Bevorraten von LWL soll beispielweise in dem relativ flachen
Einschub 5 enthalten sein.
Der Einschub 5 besteht i.w. aus einer großflächigen,
rechteckigen Platte 6, an deren einer Seite eine Stirnwand 7
angebracht ist. Die Stirnwand 7 liegt bei in das Gestell 1
eingeschobenen Einschub 5 in der Ebene der Gestellfront. Da
der Einschub 5 sehr flach ist, kann er an seiner Stirnwand 7
zweckmäßig mit einem Handgriff 8 ausgerüstet sein.
Obwohl für den Einschub 5 grundsätzlich die mit der Stirnwand
7 ausgerüstete Platte 6 ausreicht, ist es zweckmäßig,
denselben als Kasten mit vier Wänden zu gestalten, dessen in
Gebrauchslage oben liegende Seite offen ist. Die Platte 6 ist
dabei der Boden des Kastens und die Stirnwand 7 bildet eine
der vier Wände. Die vier Wände sind als Begrenzungen für im
Kasten unterzubringende LWL anzusehen, die dadurch nicht über
die Abmessungen des Einschubs 5 hinausragen können. Im
folgenden wird davon ausgegangen, daß der Einschub 5 als
Kasten ausgebildet ist.
Im Einschub 5 ist eine Aufnahme 9 angebracht, die kammartig
als Brücke ausgeführt sein kann. Sie dient zur zugentlasteten
Festlegung von LWL-Kabeln 10, die von beiden Seiten her in den
Einschub 5 eingeführt sein können. Die Aufnahme 9 ist in Fig.
2 mittig dargestellt. Sie kann jedoch auch in anderen
Positionen angeordnet werden. In Fig. 2 sind zwei aus
unterschiedlichen Richtungen kommende LWL-Kabel 10
eingezeichnet. Es können aber auch mehr als zwei LWL-Kabel 10
an der Aufnahme 9 festgelegt werden. In der Praxis werden die
LWL-Kabel 10 jeweils nur von einer Seite her in den Kasten
eingeführt. Die Aufnahme 9 kann dann seitlich verschoben
angeordnet sein.
Zum Einführen der LWL-Kabel 10 in den Einschub 5 sind die
beiden Seitenwände 11 und 12 mit langgestreckten Öffnungen 13
versehen (Fig. 4). In den Öffnungen 13 können die LWL-Kabel 10
dann gleiten, wenn der Einschub 5 aus dem Gestell 1
herausgezogen oder in dasselbe hineingeschoben wird. Die
Bewegung beim Herausziehen des Einschubs 5 aus dem Gestell 1
ist begrenzt, so daß derselbe nicht vollständig herausgezogen
werden kann. Zum Schutz der nach unten abgehenden oder von
unten kommenden LWL-Kabel 10 gegen Knicken können außen an der
Platte 6 im Bereich der Öffnungen 13 entsprechend gebogene
Führungsbleche angebracht sein. Die Führungsbleche können auch
dann vorhanden sein, wenn die Platte 6 keine Seitenwände hat.
Die Aufnahme 9 ist herausnehmbar im Einschub 5 angebracht.
Dazu kann sie beispielsweise in die Rückwand 14 des Einschubs
5 einsteckbar und mittels einer Schraube 15 an der Platte 6
festlegbar sein. Zur Montage von LWL-Kabeln 10 kann die
Aufnahme 9 aus dem Einschub 5 herausgenommen und beispielweise
an einem besser zugänglichen Podest 16 befestigt werden, das
auf der Platte 6 angebracht ist.
Auf der Platte 6 montiert sind weiterhin zwei in Form von
Kreisbögen verlaufende Führungen 17 und 18, zwischen denen ein
Raum zur Aufnahme von mindestens einer handelsüblichen
Spleißkassette 19 vorhanden ist. Die beiden Führungen 17 und
18 haben vorzugsweise den gleichen Krümmungsradius. Die erste
Führung 17 ist etwa halbkreisförmig ausgeführt, während die
zweite Führung 18 beispielsweise als Kreisscheibe ausgebildet
ist. Sie soll auf jeden Fall größer als ein Halbkreis sein.
Der Abstand zwischen den beiden Führungen 17 und 18 soll
innerhalb der Abmessungen des Einschubs 5 so groß wie möglich
sein, damit eine möglichst große Vorratslänge von LWL im
Einschub 5 untergebracht werden kann. Der Krümmungsradius der
Führungen 17 und 18 ist größer als die halbe Breite der
Spleißkassette 19, damit dieselbe beispielsweise in die
Führung 17 hineinragen kann und damit insbesondere um die
Führungen 17 und 18 herumgewickelte LWL nicht durch die
Spleißkassette 19 behindert werden.
Zwischen der zweiten Führung 18 und dem Raum für die
Spleißkassette 19 sind auf der Platte 6 Führungsbögen 20 und
21 sowie 22 und 23 angebracht. Sie dienen zur einwandfreien
und lagerichtigen Zuführung von LWL an die Spleißkassette 19.
Führungen 17 und 18 sowie Führungsbögen 20 bis 23 stehen
vorzugsweise rechtwinklig von der Platte 6 ab. Die Führungen
17 und 18 können an ihren der Platte 6 abgewandten Enden
außerdem parallel zur Platte verlaufende, als Niederhalter für
die LWL dienende Vorsprünge 24 haben, so wie es in Fig. 3 für
die zweite Führung 18 dargestellt ist.
Zum Spleißen von LWL wird die in Fig. 2 dargestellte Anordnung
beispielsweise wie folgt gehandhabt:
Die LWL 25 und 26 der LWL-Kabel 10, von denen jeweils nur einer eingezeichnet ist, werden auf einer großen Länge von ihrem gemeinsamen Mantel befreit. Danach werden die LWL-Kabel 10 im Bereich der die LWL umgebenden Mäntel an der Aufnahme 9 zugentlastet festgelegt. Der LWL 25 wird dann zur ersten Führung 17 geführt und in mehreren Windungen um beide Führungen 17 und 18 herumgelegt. Sein Ende kann dann unter Anlage am Führungsbogen 20 in Position I in die Spleißkassette 19 eingeführt werden.
Die LWL 25 und 26 der LWL-Kabel 10, von denen jeweils nur einer eingezeichnet ist, werden auf einer großen Länge von ihrem gemeinsamen Mantel befreit. Danach werden die LWL-Kabel 10 im Bereich der die LWL umgebenden Mäntel an der Aufnahme 9 zugentlastet festgelegt. Der LWL 25 wird dann zur ersten Führung 17 geführt und in mehreren Windungen um beide Führungen 17 und 18 herumgelegt. Sein Ende kann dann unter Anlage am Führungsbogen 20 in Position I in die Spleißkassette 19 eingeführt werden.
Der LWL 26 des anderen LWL-Kabels 10 wird zunächst der zweiten
Führung 18 zugeführt, danach ebenfalls in mehreren Windungen
um beide Führungen 17 und 18 herumgelegt und unter Anlage am
Führungsbogen 21 in Position II in die Spleißkassette 19
eingeführt. Der Spleißvorgang in der Spleißkassette 19 und die
Festlegung der LWL 25 und 26 in derselben sind grundsätzlich
bekannt. Es wird daher an dieser Stelle nicht darauf
eingegangen.
Zum Spleißen der jeweiligen LWL wird die Spleißkassette 19 aus
dem Einschub 5 herausgenommen und auf einen gesonderten
Spleißplatz gelegt. Dabei wird von den zu spleißenden LWL nur
die benötigte Länge von den Führungen 17 und 18 abgenommen.
Nach dem Spleißen wird die Spleißkassette 19 wieder in den
Einschub 5 eingesetzt und die LWL-Längen werden wieder um die
Führungen 17 und 18 herumgelegt. Zur Festlegung der
Spleißkassette 19 bzw. mehrerer Spleißkassetten kann an der
Platte 6 ein Gewindebolzen 27 angebracht sein, auf den die mit
einem Loch versehene Spleißkassette 19 aufgesteckt und dann
mittels einer Mutter befestigt wird.
Die LWL 25 und 26 können der Spleißkassette 19 auch an der
jeweils anderen Position I oder II zugeführt werden. Das ist
gestrichelt in Fig. 2 eingezeichnet. Die LWL 25 und 26 liegen
dann an den beiden anderen Führungsbögen 22 und 23 an. Aus
diesem Grunde ist die zweite Führung 18 auch größer als ein
Halbkreis ausgeführt. Die LWL 25 und 26 werden dadurch besser
und insbesondere knickfrei zu den jeweiligen Führungsbögen 20
bis 23 geführt.
Claims (11)
1. Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von
Lichtwellenleitern, bestehend aus einem in einem Gestell
der Fernmeldetechnik herausziehbar angeordneten Einschub,
in dem Räume zur Aufnahme von mindestens einer
handelsüblichen Spleißkassette und von Vorratslängen für
zu spleißende Lichtwellenleiter vorhanden sind, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß der Einschub (5) als rechteckige, großflächige Platte (6) ausgebildet ist, an deren einer Seite eine Stirnwand (7) angebracht ist, die bei in das Gestell (1) eingeschobenem Einschub (5) in der Ebene der Gestellfront liegt,
- - daß auf der Platte (6) eine Aufnahme (9) zur zugentlasteten Festlegung von Kabeln (10) mit Lichtwellenleitern (25, 26) angebracht ist, die aus dem Gestell (1) kommend in den Einschub (5) einführbar sind,
- - daß auf der Platte (6) zwei von derselben abstehende, in Form von Kreisbögen verlaufende und als Anlageflächen für die Lichtwellenleiter (25, 26) dienende Führungen (17, 18) angebracht sind, die voneinander fortweisend in entgegengesetzten Richtungen gebogen sind und zwischen denen ein Raum zur Aufnahme der Spleißkassette (19) vorhanden ist,
- - daß die erste Führung (17) etwa die Form eines Halbkreises hat, während die zweite Führung (18) größer als ein Halbkreis ausgeführt ist und
- - daß zwischen der zweiten Führung (18) und dem für die Spleißkassette (19) vorgesehenen Raum auf der Platte (6) von derselben abstehende Führungsbögen (20-23) für die Lichtwellenleiter (25, 26) angebracht sind, die ein knickfreies Führen derselben innerhalb der Vorratslängen und eine lagerichtige Positionierung derselben gegenüber einer in den Einschub (5) eingesetzten Spleißkassette (19) sicherstellen.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Führungen (17, 18) einen durch die Abmessungen
der Platte (6) begrenzten maximalen Abstand voneinander
haben.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Krümmungsradius der Führungen (17, 18) größer als
die halbe Breite der Spleißkassette (19) ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Führungen (17, 18) den gleichen Krümmungsradius
haben.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahme (9) zur Festlegung der
Kabel (10) mit Lichtwellenleitern (25, 26) von der Platte
(6) abnehmbar ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Platte (6) ein Podest (16)
zur Halterung der Aufnahme (9) für Montagezwecke, bei aus
dem Gestell (1) herausgezogenem Einschub und abgenommener
Aufnahme (9), angebracht ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Führung (18) kreisförmig
gestaltet ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Führungen (17, 18) an ihren der
Platte (6) abgewandten Enden parallel zur Platte (6)
verlaufende Vorsprünge (24) angebracht sind.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einschub (5) als Kasten mit vier
Wänden ausgebildet ist, dessen in Gebrauchslage oben
liegende Seite offen ist, dessen Boden die Platte (6)
bildet und dessen eine Wand die Stirnwand (7) ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in
den beiden Seitenwänden (11, 12) des Kastens
langgestreckte Öffnungen (13) angebracht sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Platte (6) im
Zuführungsbereich der Kabel (10) mit Lichtwellenleitern
außen gebogene Führungsbleche angebracht sind.
Priority Applications (1)
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DE4417767A DE4417767C2 (de) | 1994-05-20 | 1994-05-20 | Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern |
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Publications (2)
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DE4417767A1 DE4417767A1 (de) | 1995-11-23 |
DE4417767C2 true DE4417767C2 (de) | 1997-07-31 |
Family
ID=6518627
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Country Status (1)
Country | Link |
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1994
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