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DE4417767C2 - Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern - Google Patents

Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern

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Publication number
DE4417767C2
DE4417767C2 DE4417767A DE4417767A DE4417767C2 DE 4417767 C2 DE4417767 C2 DE 4417767C2 DE 4417767 A DE4417767 A DE 4417767A DE 4417767 A DE4417767 A DE 4417767A DE 4417767 C2 DE4417767 C2 DE 4417767C2
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DE
Germany
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plate
insert
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optical fibers
guides
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DE4417767A
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Eberhard Gerwald
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Alcatel Lucent SAS
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KE Kommunikations Elektronik GmbH and Co
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Publication date
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    • G02OPTICS
    • G02BOPTICAL ELEMENTS, SYSTEMS OR APPARATUS
    • G02B6/00Light guides; Structural details of arrangements comprising light guides and other optical elements, e.g. couplings
    • G02B6/44Mechanical structures for providing tensile strength and external protection for fibres, e.g. optical transmission cables
    • G02B6/4439Auxiliary devices
    • G02B6/444Systems or boxes with surplus lengths
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    • GPHYSICS
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 (EP 0 329 935 B1).
Derartige Anordnungen werden beispielweise in Gestellen von Fernmeldeeinrichtungen eingesetzt, die beispielsweise in 19′′-Technik aufgebaut sind und in denen neben anderen Bauteilen auch Endeinrichtungen vorhanden sind. In die Gestelle werden von außen kommende Kabel mit Lichtwellenleitern - im folgenden kurz "LWL-Kabel" bzw. "LWL" genannt - eingeführt. Die Durchverbindung der Übertragungswege zu den unterschiedlichen Endeinrichtungen, das sogenannte "Rangieren", geschieht in speziellen Einschüben. Die fertigen Spleiße der durchverbundenen LWL werden in Spleißkassetten abgelegt. Damit das Rangieren einfach durchgeführt werden kann, müssen die Spleißkassetten leicht zugänglich sein. Es müssen außerdem ausreichende Vorratslängen an LWL vorhanden sein, damit gegebenenfalls mehrmals gespleißt werden kann und damit die Spleißkassetten auf einen separaten Spleißplatz gelegt werden können. Auch muß sichergestellt sein, daß die LWL beim Bewegen des Einschubs und beim Rangieren nicht um zu kleine Radien gebogen werden, damit ein Knicken derselben vermieden werden kann.
Aus der EP 0 557 189 A1 geht eine Kassette für optische Fasern hervor, in welcher für die Fasern bogenförmige Führungen angebracht sind. Der Radius der Führungen ist so groß, daß ein Knicken der Fasern verhindert werden kann. Auf der Kassette sind außerdem ein Faservorrat und ein Verbindungsblock angeordnet, in dem jeweils zwei Fasern miteinander verbunden werden können.
Bei der bekannten Anordnung nach der eingangs erwähnten EP 0 329 935 B1 besteht der darin verwendete Einschub aus zwei durch eine Trennwand getrennten Kammern. In der einen Kammer werden die aus dem Gestell kommenden LWL mit vorgegebenem Mindestradius geführt. In der anderen Kammer sind Spleißkassette und Vorratslängen der LWL angeordnet. Zum Rangieren muß die Spleißkassette aus dem Einschub herausgenommen werden. Dabei werden die Vorratslängen der LWL relativ unkontrolliert bewegt. Es sind auch keine Vorkehrungen getroffen, um die Vorratslängen der LWL definiert im Einschub anzuordnen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die eingangs geschilderte Anordnung so zu gestalten, daß eine definierte Unterbringung der Vorratslängen der LWL mit entsprechendem Schutz derselben gegen Knickung gegeben ist, und zwar auch beim Rangieren.
Diese Aufgabe wird gemäß den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
In diesem Einschub sind die in denselben eingeführten LWL- Kabel zugentlastet festgelegt, so daß die LWL vor mechanischen Beanspruchungen geschützt sind, die bei der Bewegung des Einschubs entstehen oder vom Gestell her übertragen werden könnten. Die beiden kreisförmig gebogenen Führungen dienen zusammen der Aufnahme der Vorratslängen der LWL, die in großer Länge um die Führungen herumgewickelt werden können und dadurch eine definierte Lage haben. Der Krümmungsradius der beiden Führungen wird so bemessen, daß die LWL nicht geknickt werden. Er ist außerdem so groß, daß eine handelsübliche Spleißkassette zwischen die beiden Führungen paßt, ohne daß sie die um dieselben herumgewickelten Vorratslängen der LWL behindert. Die zwischen der zweiten Führung und der Spleißkassette angeordneten Führungsbögen sorgen dafür, daß die LWL knickfrei an der richtigen Stelle in die Spleißkassette eingeführt werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist in den Zeichnungen dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer Darstellung ein Gestell der Fernmeldetechnik mit unterschiedlichen Einschüben.
Fig. 2 eine Draufsicht auf eine Anordnung nach der Erfindung in vergrößerter Darstellung.
Fig. 3 einen Ausschnitt der Vorrichtung nach Fig. 2 im Schnitt.
Fig. 4 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 2.
In dem aus Fig. 1 ersichtlichen, in 19′′-Technik aufgebauten Gestell 1 sind mehrere Einschübe bzw. Baugruppenträger mit Einschüben in unterschiedlicher Größe enthalten. In das Gestell 1 ist ein LWL-Kabel 2 eingeführt, das an der Stelle 3 abgefangen ist. Von der Stelle 3 gehen mehrere kleinere LWL- Kabel 4 aus, von denen jedes in einen Einschub bzw. in einen Baugruppenträger geführt ist. Die Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von LWL soll beispielweise in dem relativ flachen Einschub 5 enthalten sein.
Der Einschub 5 besteht i.w. aus einer großflächigen, rechteckigen Platte 6, an deren einer Seite eine Stirnwand 7 angebracht ist. Die Stirnwand 7 liegt bei in das Gestell 1 eingeschobenen Einschub 5 in der Ebene der Gestellfront. Da der Einschub 5 sehr flach ist, kann er an seiner Stirnwand 7 zweckmäßig mit einem Handgriff 8 ausgerüstet sein.
Obwohl für den Einschub 5 grundsätzlich die mit der Stirnwand 7 ausgerüstete Platte 6 ausreicht, ist es zweckmäßig, denselben als Kasten mit vier Wänden zu gestalten, dessen in Gebrauchslage oben liegende Seite offen ist. Die Platte 6 ist dabei der Boden des Kastens und die Stirnwand 7 bildet eine der vier Wände. Die vier Wände sind als Begrenzungen für im Kasten unterzubringende LWL anzusehen, die dadurch nicht über die Abmessungen des Einschubs 5 hinausragen können. Im folgenden wird davon ausgegangen, daß der Einschub 5 als Kasten ausgebildet ist.
Im Einschub 5 ist eine Aufnahme 9 angebracht, die kammartig als Brücke ausgeführt sein kann. Sie dient zur zugentlasteten Festlegung von LWL-Kabeln 10, die von beiden Seiten her in den Einschub 5 eingeführt sein können. Die Aufnahme 9 ist in Fig. 2 mittig dargestellt. Sie kann jedoch auch in anderen Positionen angeordnet werden. In Fig. 2 sind zwei aus unterschiedlichen Richtungen kommende LWL-Kabel 10 eingezeichnet. Es können aber auch mehr als zwei LWL-Kabel 10 an der Aufnahme 9 festgelegt werden. In der Praxis werden die LWL-Kabel 10 jeweils nur von einer Seite her in den Kasten eingeführt. Die Aufnahme 9 kann dann seitlich verschoben angeordnet sein.
Zum Einführen der LWL-Kabel 10 in den Einschub 5 sind die beiden Seitenwände 11 und 12 mit langgestreckten Öffnungen 13 versehen (Fig. 4). In den Öffnungen 13 können die LWL-Kabel 10 dann gleiten, wenn der Einschub 5 aus dem Gestell 1 herausgezogen oder in dasselbe hineingeschoben wird. Die Bewegung beim Herausziehen des Einschubs 5 aus dem Gestell 1 ist begrenzt, so daß derselbe nicht vollständig herausgezogen werden kann. Zum Schutz der nach unten abgehenden oder von unten kommenden LWL-Kabel 10 gegen Knicken können außen an der Platte 6 im Bereich der Öffnungen 13 entsprechend gebogene Führungsbleche angebracht sein. Die Führungsbleche können auch dann vorhanden sein, wenn die Platte 6 keine Seitenwände hat.
Die Aufnahme 9 ist herausnehmbar im Einschub 5 angebracht. Dazu kann sie beispielsweise in die Rückwand 14 des Einschubs 5 einsteckbar und mittels einer Schraube 15 an der Platte 6 festlegbar sein. Zur Montage von LWL-Kabeln 10 kann die Aufnahme 9 aus dem Einschub 5 herausgenommen und beispielweise an einem besser zugänglichen Podest 16 befestigt werden, das auf der Platte 6 angebracht ist.
Auf der Platte 6 montiert sind weiterhin zwei in Form von Kreisbögen verlaufende Führungen 17 und 18, zwischen denen ein Raum zur Aufnahme von mindestens einer handelsüblichen Spleißkassette 19 vorhanden ist. Die beiden Führungen 17 und 18 haben vorzugsweise den gleichen Krümmungsradius. Die erste Führung 17 ist etwa halbkreisförmig ausgeführt, während die zweite Führung 18 beispielsweise als Kreisscheibe ausgebildet ist. Sie soll auf jeden Fall größer als ein Halbkreis sein. Der Abstand zwischen den beiden Führungen 17 und 18 soll innerhalb der Abmessungen des Einschubs 5 so groß wie möglich sein, damit eine möglichst große Vorratslänge von LWL im Einschub 5 untergebracht werden kann. Der Krümmungsradius der Führungen 17 und 18 ist größer als die halbe Breite der Spleißkassette 19, damit dieselbe beispielsweise in die Führung 17 hineinragen kann und damit insbesondere um die Führungen 17 und 18 herumgewickelte LWL nicht durch die Spleißkassette 19 behindert werden.
Zwischen der zweiten Führung 18 und dem Raum für die Spleißkassette 19 sind auf der Platte 6 Führungsbögen 20 und 21 sowie 22 und 23 angebracht. Sie dienen zur einwandfreien und lagerichtigen Zuführung von LWL an die Spleißkassette 19. Führungen 17 und 18 sowie Führungsbögen 20 bis 23 stehen vorzugsweise rechtwinklig von der Platte 6 ab. Die Führungen 17 und 18 können an ihren der Platte 6 abgewandten Enden außerdem parallel zur Platte verlaufende, als Niederhalter für die LWL dienende Vorsprünge 24 haben, so wie es in Fig. 3 für die zweite Führung 18 dargestellt ist.
Zum Spleißen von LWL wird die in Fig. 2 dargestellte Anordnung beispielsweise wie folgt gehandhabt:
Die LWL 25 und 26 der LWL-Kabel 10, von denen jeweils nur einer eingezeichnet ist, werden auf einer großen Länge von ihrem gemeinsamen Mantel befreit. Danach werden die LWL-Kabel 10 im Bereich der die LWL umgebenden Mäntel an der Aufnahme 9 zugentlastet festgelegt. Der LWL 25 wird dann zur ersten Führung 17 geführt und in mehreren Windungen um beide Führungen 17 und 18 herumgelegt. Sein Ende kann dann unter Anlage am Führungsbogen 20 in Position I in die Spleißkassette 19 eingeführt werden.
Der LWL 26 des anderen LWL-Kabels 10 wird zunächst der zweiten Führung 18 zugeführt, danach ebenfalls in mehreren Windungen um beide Führungen 17 und 18 herumgelegt und unter Anlage am Führungsbogen 21 in Position II in die Spleißkassette 19 eingeführt. Der Spleißvorgang in der Spleißkassette 19 und die Festlegung der LWL 25 und 26 in derselben sind grundsätzlich bekannt. Es wird daher an dieser Stelle nicht darauf eingegangen.
Zum Spleißen der jeweiligen LWL wird die Spleißkassette 19 aus dem Einschub 5 herausgenommen und auf einen gesonderten Spleißplatz gelegt. Dabei wird von den zu spleißenden LWL nur die benötigte Länge von den Führungen 17 und 18 abgenommen. Nach dem Spleißen wird die Spleißkassette 19 wieder in den Einschub 5 eingesetzt und die LWL-Längen werden wieder um die Führungen 17 und 18 herumgelegt. Zur Festlegung der Spleißkassette 19 bzw. mehrerer Spleißkassetten kann an der Platte 6 ein Gewindebolzen 27 angebracht sein, auf den die mit einem Loch versehene Spleißkassette 19 aufgesteckt und dann mittels einer Mutter befestigt wird.
Die LWL 25 und 26 können der Spleißkassette 19 auch an der jeweils anderen Position I oder II zugeführt werden. Das ist gestrichelt in Fig. 2 eingezeichnet. Die LWL 25 und 26 liegen dann an den beiden anderen Führungsbögen 22 und 23 an. Aus diesem Grunde ist die zweite Führung 18 auch größer als ein Halbkreis ausgeführt. Die LWL 25 und 26 werden dadurch besser und insbesondere knickfrei zu den jeweiligen Führungsbögen 20 bis 23 geführt.

Claims (11)

1. Anordnung zum Spleißen und Bevorraten von Lichtwellenleitern, bestehend aus einem in einem Gestell der Fernmeldetechnik herausziehbar angeordneten Einschub, in dem Räume zur Aufnahme von mindestens einer handelsüblichen Spleißkassette und von Vorratslängen für zu spleißende Lichtwellenleiter vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß der Einschub (5) als rechteckige, großflächige Platte (6) ausgebildet ist, an deren einer Seite eine Stirnwand (7) angebracht ist, die bei in das Gestell (1) eingeschobenem Einschub (5) in der Ebene der Gestellfront liegt,
  • - daß auf der Platte (6) eine Aufnahme (9) zur zugentlasteten Festlegung von Kabeln (10) mit Lichtwellenleitern (25, 26) angebracht ist, die aus dem Gestell (1) kommend in den Einschub (5) einführbar sind,
  • - daß auf der Platte (6) zwei von derselben abstehende, in Form von Kreisbögen verlaufende und als Anlageflächen für die Lichtwellenleiter (25, 26) dienende Führungen (17, 18) angebracht sind, die voneinander fortweisend in entgegengesetzten Richtungen gebogen sind und zwischen denen ein Raum zur Aufnahme der Spleißkassette (19) vorhanden ist,
  • - daß die erste Führung (17) etwa die Form eines Halbkreises hat, während die zweite Führung (18) größer als ein Halbkreis ausgeführt ist und
  • - daß zwischen der zweiten Führung (18) und dem für die Spleißkassette (19) vorgesehenen Raum auf der Platte (6) von derselben abstehende Führungsbögen (20-23) für die Lichtwellenleiter (25, 26) angebracht sind, die ein knickfreies Führen derselben innerhalb der Vorratslängen und eine lagerichtige Positionierung derselben gegenüber einer in den Einschub (5) eingesetzten Spleißkassette (19) sicherstellen.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungen (17, 18) einen durch die Abmessungen der Platte (6) begrenzten maximalen Abstand voneinander haben.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Krümmungsradius der Führungen (17, 18) größer als die halbe Breite der Spleißkassette (19) ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungen (17, 18) den gleichen Krümmungsradius haben.
5. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (9) zur Festlegung der Kabel (10) mit Lichtwellenleitern (25, 26) von der Platte (6) abnehmbar ist.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Platte (6) ein Podest (16) zur Halterung der Aufnahme (9) für Montagezwecke, bei aus dem Gestell (1) herausgezogenem Einschub und abgenommener Aufnahme (9), angebracht ist.
7. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Führung (18) kreisförmig gestaltet ist.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an den Führungen (17, 18) an ihren der Platte (6) abgewandten Enden parallel zur Platte (6) verlaufende Vorsprünge (24) angebracht sind.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Einschub (5) als Kasten mit vier Wänden ausgebildet ist, dessen in Gebrauchslage oben liegende Seite offen ist, dessen Boden die Platte (6) bildet und dessen eine Wand die Stirnwand (7) ist.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den beiden Seitenwänden (11, 12) des Kastens langgestreckte Öffnungen (13) angebracht sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an der Platte (6) im Zuführungsbereich der Kabel (10) mit Lichtwellenleitern außen gebogene Führungsbleche angebracht sind.
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