DE4417172A1 - Verfahren zur elektrostatischen Pulverbeschichtung nichtleitender Gegenstände - Google Patents
Verfahren zur elektrostatischen Pulverbeschichtung nichtleitender GegenständeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur elektrostatischen
Beschichtung nichtleitender Gegenstände mit Pulverlacken.
In den letzten Jahren hat die Beschichtung mit Pulverlacken
eine immer größere Bedeutung erlangt. Dies liegt unter ande
rem daran, daß Pulverlacke lösungsmittelfrei sind, und damit
weniger umwelt- und gesundheitsgefährdend als lösungsmittel
haltige Lacke. Außerdem ist die Pulverbeschichtung häufig
wirtschaftlicher, da beispielsweise solche Beschichtungsver
fahren leicht automatisierbar sind und sich überschüssiges
Pulver einfach zurückgewinnen läßt.
Ein wichtiges Verfahren zum Aufbringen von Pulverlacken ist
die sogenannte elektrostatische Pulverbeschichtung. Dabei
wird der zu beschichtende Gegenstand geerdet und der elektro
statisch aufgeladene Pulverlack beispielsweise mit Pulver
spritzpistolen auf den Gegenstand aufgebracht. Anschließend
wird die Lackschicht durch eine Reaktion mit dem im Pulver
vorhandenen Härter, das sogenannte Einbrennen hergestellt.
Bei elektrisch leitenden Materialien, wie beispielsweise
Metallen ist die elektrostatische Pulverbeschichtung heutzu
tage ein im industriellen Maßstab eingesetztes Verfahren.
Problematisch ist die elektrostatische Pulverbeschichtung
jedoch bei nichtleitenden Materialien, insbesondere bei
Kunststoffen. Hier muß die Oberfläche des zu beschichtenden
Gegenstandes durch geeignete Maßnahmen erst leitfähig gemacht
werden. Trotz der großen Nachfrage nach einem einfachen Pul
verbeschichtungsverfahren für elektrisch nichtleitende Gegen
stände (Substrate) beispielsweise aus der Kraftfahrzeugindu
strie und der Möbelindustrie, konnte bisher kein allgemein
anwendbares Verfahren gefunden werden.
So ist zwar bereits bekannt, vor Aufbringen des Pulverlackes
eine leitfähige Lackgrundierung vorzusehen. Eine solche Grun
dierung muß jedoch in einem zusätzlichen Verfahrensschritt
aufgebracht werden, der das Gesamtverfahren verteuert.
Außerdem können die in der Grundierungsschicht enthaltenen
Additive die Funktion dieser Schicht und damit die Qualität
der anschließend aufgebrachten Pulverlackschicht beeinträch
tigen. Weiter werden nach dem Stand der Technik sogenannte
Leitlösungen auf Kunststoffoberflächen aufgebracht und vor
Beschichtung mit dem Pulverlack getrocknet. Die Leitlösungen
enthalten organische Salze, beispielsweise kationische quar
ternäre Ammoniumsulfate, die nach Abtrocknen des Lösungsmit
tels als leitfähige Partikel auf dem zu beschichtenden Gegen
stand verbleiben. Die Anwesenheit dieser Leitsalze wirkt sich
jedoch häufig störend auf das Aussehen und die Funktion der
anschließend aufgebrachten Pulverlackschicht aus. So kann
beispielsweise die Beständigkeit der Pulverlackschicht ver
ringert oder bei Klarlacken eine Trübung hervorgerufen
werden.
Die Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, ein Verfahren
zur Verfügung zu stellen, das die elektrostatische Pulverbe
schichtung nichtleitender Gegenstände auf einfache Weise er
möglicht und dabei die aus dem Stand der Technik bekannten
Nachteile vermeidet. Dabei soll die Qualität der erhaltenen
Pulverlackschichten im wesentlichen derjenigen entsprechen,
wie sie bei der elektrostatischen Pulverbeschichtung leiten
der Gegenstände wie beispielsweise Metallen erreicht werden.
Die Pulverlackschichten sollen sich in ausreichender Schicht
dicke aufbringen lassen und bezüglich Aussehen und Beständig
keit die Anforderungen erfüllen, die beispielsweise für einen
Einsatz in der Kraftfahrzeugindustrie und Möbelindustrie ge
stellt werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren mit den Merkma
len des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen sind in den
Unteransprüchen 2 bis 17 dargestellt. Der Wortlaut der An
sprüche wird durch Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung ge
macht.
Bei der Erfindung wird der Gegenstand mindestens auf den zu
beschichtenden Oberflächenbereichen mit einer im wesentlichen
geschlossenen Schicht (Film) aus einer leitfähigen Substanz
versehen. Dabei liegt die Verdunstungs- oder Verdampfungstem
peratur der leitfähigen Substanz unterhalb der Einbrenntempe
ratur des Pulverlackes. Anschließend wird der Pulverlack
elektrostatisch unmittelbar auf die Schicht aus der leitfähi
gen Substanz aufgebracht und in einem weiteren Verfahrens
schritt eingebrannt.
Die in der Regel flüssige leitfähige Substanz bewirkt die für
die elektrostatische Beschichtung erforderliche Leitfähigkeit
und verbleibt bei der Beschichtung des Gegenstandes mit Pul
verlack in Form einer im wesentlichen geschlossenen Schicht
auf der Oberfläche. Damit unterscheidet sich das erfindungs
gemäße Verfahren wesentlich von bereits bekannten Verfahren,
bei denen davon ausgegangen wurde, daß die Oberfläche des zu
beschichtenden Gegenstandes bei Aufbringen des Pulverlackes
im wesentlichen frei von flüssigen Bestandteilen, das heißt
trocken sein sollte. Dies zeigen die bei den bekannten Ver
fahren vorgesehenen Trocknungsschritte. Demgegenüber ist es
bei der Erfindung möglich, eine Beschichtung mit Pulverlack
direkt auf die leitfähige Substanz, das heißt in der Regel
auf einen nassen Gegenstand durchzuführen. Bei dem sich an
das Aufbringen des Pulverlacks anschließenden Einbrennvorgang
wird die leitfähige Substanz wieder entfernt, da beim dort
erfolgenden Aufheizen des Gegenstands zuerst die leitfähige
Substanz mit ihrer unterhalb der eigentlichen Einbrenntempe
ratur liegenden Verdunstungs- oder Verdampfungstemperatur
durch die noch nicht vernetzte offenporige Pulverschicht ent
weicht.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, daß vor dem
Aufbringen des Pulverlackes keine zusätzlichen Trocknungs
schritte erforderlich sind. Dies macht das Verfahren ein
facher und spart Energiekosten. Weiter ist es bei der Erfin
dung nicht erforderlich, besondere Lackgrundierschichten
aufzubringen, da mit der Erfindung die erforderliche Leitfä
higkeit auf wesentlich einfachere Weise erreicht werden kann.
Dementsprechend können auch die bereits beschriebenen negati
ven Einflüsse solcher Grundierschichten vermieden werden.
Gemäß der Erfindung soll unter "nichtleitendem Gegenstand"
jeder Gegenstand verstanden werden, dessen Leitfähigkeit
üblicherweise nicht ausreicht, ihn ohne Vorbehandlung mit
Pulverlacken zu beschichten. Selbstverständlich ist die
Erfindung auch bei Gegenständen anwendbar, die zwar eine
gewisse (meßbare) Leitfähigkeit besitzen, bei denen diese
jedoch nicht ausreicht, eine elektrostatische Pulverbeschich
tung mit technisch ausreichendem Erfolg durchzuführen.
Schließlich sei erwähnt, daß übliche Pulverlacke Schmelz- bzw.
Erweichungstemperaturen besitzen, die unterhalb der
Einbrenntemperatur (Vernetzungstemperatur) liegen. Dement
sprechend ist es bevorzugt, wenn die Verdunstungs- oder Ver
dampfungstemperatur der leitfähigen Substanz nicht wesent
lich höher, insbesondere unterhalb dieser Schmelztemperatur
liegt, damit der Härtungsprozeß der Pulverlackschicht durch
den Verdampfungs- bzw. Verdunstungsprozeß der leitfähigen
Substanz nicht gestört wird.
Bei der Erfindung soll unter "elektrostatischer Beschichtung
mit Pulverlacken" jedes Verfahren verstanden werden, bei dem
Pulverschichten, die aufgrund elektrostatischer Ladung auf
den Pulverkörnern auf den zu beschichtenden Gegenständen
haften, aufgebracht werden.
Bei der leitfähigen Substanz handelt es sich vorzugsweise um
ein leitfähiges Lösungsmittel oder um Mischungen solcher
Lösungsmittel. Als Beispiele für diese Verbindungen sind die
Alkohole zu nennen. Von den Lösungsmitteln weiter bevorzugt
sind anorganische Lösungsmittel.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigen sich
insbesondere dann, wenn als leitfähige Substanz Wasser ver
wendet wird. Wasser ist ein besonders leicht zugängliches
und billiges Lösungsmittel, dessen Einsatz darüber hinaus
keine Umwelt- oder Gesundheitsprobleme hervorrufen kann.
Dementsprechend wird beim Einsatz von Wasser als leitfähiger
Substanz auf den zu beschichtenden Oberflächenbereichen ein
geschlossener Wasserfilm hergestellt, auf den der Pulverlack
unmittelbar aufgebracht wird. Es wird also der nasse, sogar
der "triefend nasse" Gegenstand mit dem Pulverlack beschich
tet. Das vorhandene Wasser wird anschließend beim Einbrennen
des Pulverlackes durch die dabei vollzogene Erwärmung wieder
entfernt.
Das Wasser kann auf die Oberfläche des Gegenstandes durch
einfache Verfahren wie beispielsweise Tauchen, Fluten,
Spritzen (Druckluftspritzen) oder Sprühen aufgebracht werden.
Wichtig ist lediglich, daß mindestens auf den zu beschichten
den Oberflächenbereichen des Gegenstands eine im wesentlichen
geschlossene Wasserschicht (Wasserfilm) hergestellt wird. Die
Temperatur des Wassers ist grundsätzlich frei wählbar. Ein
Einsatz von vorerwärmtem Wasser kann beispielsweise den Vor
teil bieten, daß durch das Wasser Wärme auf den zu beschich
tenden Gegenstand übertragen werden kann.
Nach der Erfindung ist es bevorzugt, wenn demineralisiertes
oder destilliertes Wasser als leitfähige Substanz eingesetzt
wird. Dabei kann es sich wahlweise um einfach oder mehrfach
demineralisiertes bzw. destilliertes Wasser handeln. Durch
Einsatz von beispielsweise demineralisiertem Wasser wird
ausgeschlossen, daß störende Ionen auf der Oberfläche des zu
beschichtenden Gegenstands vorhanden sind.
Ein besonders kostengünstiges und dementsprechend bevorzugtes
Verfahren liegt dann vor, wenn als leitfähige Substanz Lei
tungs- oder Trinkwasser eingesetzt wird. Auch bei der Verwen
dung dieses Wassers zeigen sich die bereits beschriebenen
Vorteile der Erfindung. Es werden nach dem Einbrennvorgang
wie bei den anderen Ausführungsformen Pulverlackschichten von
einwandfreier Qualität erhalten.
Auch und gerade beim Einsatz von Wasser als leitfähiger
Substanz kann sich die Verwendung von mehreren leitfähigen
Substanzen im Gemisch anbieten. So kann bspw. mindestens eine
zweite leitfähige Substanz als Additiv zugesetzt sein, die
die Verweildauer der ersten leitfähigen Substanz, insbeson
dere des Wassers auf der Oberfläche des Gegenstands erhöht.
Solche Additive besitzen normalerweise eine höhere Verduns
tungs- oder Verdampfungstemperatur als die erste leitfähige
Substanz (Wasser), die jedoch ebenfalls unterhalb der Ein
brenntemperatur liegt. Es kann sich dabei bspw. um länger
kettige Alkohole handeln.
In Weiterbildung kann der leitfähigen Substanz bei dem erfin
dungsgemäßen Verfahren ein sogenanntes Netzmittel zugesetzt
sein, das durch Herabsetzen der Oberflächenspannung die Aus
bildung der Oberflächenschicht bzw. des Oberflächenfilms be
günstigt. Der Zusatz eines solchen Netzmittels ist insbeson
dere beim Einsatz von Wasser als leitfähiger Substanz bevor
zugt. Bei dem Netzmittel kann es sich um übliche bekannte
Untergrundbenetzer wie beispielsweise polyethermodifiziertes
Polysiloxan handeln.
Weiterhin kann die leitfähige Substanz weitere Zusätze ent
halten. Bei solchen Zusätzen kann es sich beispielsweise um
übliche Entschäumer handeln, die eine Schaumbildung bei
spielsweise beim Einsatz von Wasser verhindern. Außerdem kön
nen beispielsweise haftvermittelnde Zusatzstoffe enthalten
sein, die die Haftung des anschließend aufgebrachten Pulver
lackes an der Oberfläche des nichtleitenden Gegenstandes,
insbesondere des Kunststoffes verbessern. So werden bei
spielsweise gemäß dem Stand der Technik Polypropylenober
flächen geflammt (mit oxidierender Flamme) oder mit Haftlö
sungen behandelt, um die Haftung von Pulverlacken an solchen
Oberflächen zu verbessern. Dementsprechend ist es bei der
Erfindung in einfacher Weise möglich, solche Haftvermittler,
wie beispielsweise chlorierte Polyolefine oder Silane direkt
in der leitfähigen Substanz zu lösen oder zu emulgieren und
auf diese Weise eine ausreichende Haftung sowohl der leit
fähigen Substanz als auch insbesondere des Pulverlackes zu
gewährleisten. Ein weiterer Zusatzstoff kann auch ein Konser
vierungsmittel sein, das dann zugefügt werden kann, wenn die
leitfähige Substanz mehrmals verwendet, bspw. durch Tauchen
in ein Tauchbecken aufgebracht wird, um sie damit bspw.
gegen Bakterienbefall zu schützen. Gegebenenfalls ist es nach
der Erfindung auch möglich, die leitfähige Substanz so zu
wählen oder aus geeigneten Substanzen zu mischen, daß bereits
durch die leitfähige Substanz selbst eine ausreichende
Haftung des Pulverlackes auf der Oberfläche gewährleistet
wird. Dies könnte beispielsweise durch eine bereits beschrie
bene Mischung geeigneter Lösungsmittel erfolgen.
Wie schon dargelegt, wird gemäß der Erfindung der Pulverlack
unmittelbar auf die Schicht bzw. den Film aus der leitfähigen
Substanz aufgebracht. Beim danach durchgeführten Härten/Ein
brennen des Pulverlackes wird die leitfähige Substanz auf
grund der Tatsache, daß ihre Verdunstungs- oder Verdampfungs
temperatur unterhalb der Einbrenntemperatur des Pulverlackes
liegt, wieder entfernt. Überraschenderweise hat dies keiner
lei negativen Einfluß auf die Qualität der erhaltenen Pulver
lackschicht. Wird der mit dem Pulverlack beschichtete Gegen
stand in den Einbrennofen gebracht, so erwärmt sich der Ge
genstand allmählich auf die Einbrenntemperatur und bei die
sem Temperaturanstieg wird die leitfähige Substanz, insbeson
dere das Wasser durch die noch locker anhaftende und offenpo
rige Pulverschicht verdunstet oder verdampft. Selbstverständ
lich kann diese Verfahrensweise dadurch variiert werden, daß
das Aufheizen des Gegenstandes im Einbrennofen bewußt langsam
erfolgt, um auf diese Weise ein allmähliches Entfernen der
leitfähigen Substanz zu bewirken. Im übrigen kann das Entfer
nen der leitfähigen Substanz auch in Abhängigkeit von anderen
Faktoren, die den Einbrennprozeß beeinflussen, variiert wer
den. Solche Faktoren sind beispielsweise Form und Größe der
zu beschichtenden Gegenstände bzw. Oberflächen, Wärmeformbe
ständigkeit der Gegenstände, Dicke der aufgebrachten Schicht
aus leitfähiger Substanz, insbesondere Wasser, Schmelztempe
ratur, Vernetzungstemperatur und Schichtstärke des verwende
ten Pulverlackes sowie Parameter der vorhandenen Einrichtun
gen zum Brennen/Härten des Pulverlackes wie bspw. Geschwin
digkeit des verwendeten Trocknungsmediums, insbesondere der
Luft.
Demgegenüber kann das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt
auch so ausgestaltet sein, daß die Schicht aus der leitfähi
gen Substanz, das heißt insbesondere der Wasserfilm nach dem
Aufbringen des Pulverlackes vor dem eigentlichen Einbrennen
in einem separaten Trocknungsschritt entfernt wird. Auf diese
Weise kann das Entfernen der leitfähigen Substanz kontrol
liert erfolgen und der anschließend durchgeführte Einbrenn
schritt kann in jedem Fall in üblicher Weise, das heißt ohne
zusätzliche Verfahrensmaßnahmen wie beispielsweise langsames
Aufheizen durchgeführt werden. Trocknung und Einbrennen
können auch in einem sogenannten Zweizonenofen durchgeführt
werden.
Der zusätzliche Trocknungsschritt wird üblicherweise bei Tem
peraturen durchgeführt, die deutlich unterhalb der Einbrenn
temperatur des Pulverlackes liegen. Auf diese Weise wird ver
hindert, daß unter Umständen bereits ein Aushärten der Pul
verschicht erfolgt. Weiter kann die Temperatur vorzugsweise
so gewählt werden, daß sie auch unterhalb der Schmelz- oder
Erweichungstemperatur des Pulverlackes liegt, um die für das
Entfernen der leitfähigen Substanz günstige offenporige
Struktur der Pulverschicht zu erhalten. Bevorzugte Tempera
turen für die Trocknung liegen zwischen 60°C und 130°C,
insbesondere zwischen 80°c und 100°C. Die genannten Tempe
raturbereiche sind insbesondere für das Entfernen von Wasser
als bevorzugter leitfähiger Substanz geeignet. Die Zeitdauer
der Trocknung wird üblicherweise an die gewählte Trocknungs
temperatur angepaßt. Grundsätzlich wird umso weniger Trock
nungszeit benötigt, je höher die Temperatur gewählt wird.
Bevorzugte Trocknungszeiten liegen zwischen 5 Minuten und 30
Minuten insbesondere zwischen 10 Minuten und 20 Minuten. Die
genannten Zeiten sind besonders für das Trocknen von Wasser
als leitfähiger Substanz geeignet.
Wie bereits erwähnt ist das erfindungsgemäße Verfahren zur
elektrostatischen Beschichtung aller nichtleitenden Gegen
stände mit Pulverlacken geeignet. Dabei soll der Begriff
"nichtleitend" im Sinne der obigen Definition verstanden wer
den. Selbstverständlich ist das Verfahren auch für Gegenstän
de geeignet, die teilweise aus elektrisch leitendem und teil
weise aus elektrisch nichtleitendem Material aufgebaut sind
und bei denen (auch) die nichtleitenden Oberflächen oder
Untergründe mit Pulverlacken beschichtet werden sollen.
Bei den nichtleitenden Gegenständen, Untergründen oder Ober
flächen kann es sich beispielsweise um solche aus Glas, Kera
mik, Textilien, Textilwerkstoffen, Papier, Papierwerkstoffen,
Holz, Holzwerkstoffen und um mineralische Untergründe han
deln. Bevorzugt einsetzbar ist das erfindungsgemäße Verfahren
bei Gegenständen, Oberflächen oder Untergründen, die minde
stens teilweise aus Kunststoffen oder Kunststoffmischungen
(Kunststoffblends) bestehen. Vorzugsweise kann es sich dabei
um solche Kunststoffe handeln, die bei der Einbrenntemperatur
des Pulverlackes im wesentlichen formstabil, das heißt aus
reichend wärmeformstabil sind. Es ist jedoch ebenfalls mög
lich, Kunststoffe mit Erweichungstemperaturen unterhalb der
Einbrenntemperatur des Pulverlackes mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren zu beschichten, wenn die Teile aus solchen Kunst
stoffen in entsprechender Weise formstabilisierbar sind. Eine
Formstabilisierung kann beispielsweise durch entsprechende
Halterung des Teils während des Einbrennvorgangs oder durch
Kombination solcher Kunststoffe mit anderen Materialien in
Form von Verbundmaterialien oder in Form mehrteiliger Gegen
stände erfolgen.
Ein bevorzugter Anwendungsbereich der Erfindung liegt in der
Kraftfahrzeugindustrie, so daß die dort eingesetzten Kunst
stoffe als zu beschichtender Untergrund bzw. als zu beschich
tende Oberfläche für Pulverlacke in Frage kommen. Bei diesen
Kunststoffen handelt es sich beispielsweise um Acrylnitril-
Butadien-Styrol, Polyamide, Polycarbonate, Polymethylmeth
acrylat, Polyoxymethylen, Polypropylen, Polyphenylenoxid,
Polyurethane, Polyvinylchlorid, Polyethylene und Blends aus
solchen Kunststoffen. Übliche Kurzbezeichnungen solcher in
der Kraftfahrzeugindustrie verwendeten Kunststoffe sind ABS,
PA 6, PA 66, PA 11, PA 12, PC, PC/ABS, PC/PBT, PMMA, POM, PP,
PP/EPDM, PPO, PPO/PA, PUR-RIM, PVC-HT, SMC, TPU und VPE. Die
Aufzählung dieser Kunststoffe ist selbstverständlich nicht
abschließend. Die genannten Kunststoffe werden in der Kraft
fahrzeugindustrie zu den verschiedensten Zier- und Funktions
teilen sowohl im Inneren als auch an der Außenseite des Fahr
zeugs verwendet.
Die bei der Erfindung einsetzbaren Pulverlacktypen sind an
sich bekannt. Es handelt sich dabei um die gängigen Kunst
stoffpulver auf der Basis von Duroplasten, denen Härter,
Pigmente und weitere Additive zugemischt sind. Als sogenannte
Bindemittelbasis dienen beispielsweise Epoxidharze, Epoxid-/Poly
esterharze, Polyesterharze (mit Triglycidylisocyanurat
(TGIC) vernetzt oder TGIC-frei), Polyurethanharze (spaltpro
dukthaltig oder spaltproduktfrei) sowie Acrylatharze. Selbst
verständlich ist die Erfindung auf die beispielhaft genannten
Pulverlacktypen nicht beschränkt. Die verwendbaren Pulver
lacke besitzen für die elektrostatische Pulverbeschichtung
übliche Korngrößen. Alle der genannten Pulverlacktypen zeigen
bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens,
insbesondere bei der Verwendung von Wasser als leitfähiger
Substanz die gleichen guten Ergebnisse, das heißt sie führen
zu Pulverlackschichten mit einwandfreier Qualität. Die
erhaltenen Lackschichten können ohne weiteres in der Kraft
fahrzeugindustrie, beispielsweise zur Außenlackierung von
Fahrzeugen und Fahrzeugteilen verwendet werden. Insbesondere
Pulverlacke auf Bindemittelbasis Acrylatharz führen bei der
Erfindung zu hochwetterfesten Pulverlacken mit ausgezeich
neten Eigenschaften, die beispielsweise auch zur Beschichtung
transparenter Abdeckscheiben aus Kunststoffen für Kfz-Schein
werfer und andere Kfz-Lichtgeber dienen können.
Die Erfindung ist nicht darauf beschränkt, daß das erfin
dungsgemäße Verfahren bei demselben Gegenstand nur einmal
durchgeführt wird. So können ohne weiteres mehrere Schichten
hintereinander auf denselben Gegenstand unter Anwendung des
Verfahrens aufgebracht werden. Bei einer Mehrschichtlackie
rung wird nach Aufbringen und Einbrennen der ersten Schicht
der Gegenstand wieder mit einer geschlossenen Schicht aus der
leitfähigen Substanz insbesondere Wasser versehen und an
schließend die zweite Pulverlackschicht unmittelbar aufge
bracht und eingebrannt. Auf diese Weise kann der Gegenstand
ohne Probleme mit mehreren Pulverlackschichten beschichtet
werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Erfindung
mit anderen Beschichtungsverfahren zu kombinieren. So kann z. B.
eine Lackschicht in üblicher Weise auf eine leitfähige
Oberfläche aufgebracht werden und die dadurch erhaltene,
nichtleitende Oberfläche mit Hilfe des erfindungsgemäßen Ver
fahrens weiter beschichtet werden. Die Vorteile eines solchen
Mehrschichtverfahrens zeigen sich gerade bei der Fahrzeug
lackierung, wo häufig, beispielsweise bei Metalliclackierun
gen mehrere Lackschichten übereinander vorgesehen sind. So
kann beispielsweise mit dem erfindungsgemäßen Verfahren eine
Klarlackschicht auf eine entsprechende nasse darunterliegende
Schicht aufgebracht werden. Die Vorteile der Erfindung zeigen
sich auch bei der Reparatur beschädigter Lackschichten. In
diesem Fall wird die Pulverlackschicht nach Aufbringen der
leitfähigen Substanz direkt auf die beschädigte Lackschicht
aufgebracht und somit auf einfache Weise die Lackoberfläche
erneuert.
Grundsätzlich kann die zu beschichtende Oberfläche des Gegen
stands sowohl beim Einschicht- als auch beim Mehrschichtver
fahren unterschiedlich vorbehandelt (dargeboten) werden. Die
Oberfläche kann in ihrem Ausgangszustand, das heißt "roh"
beschichtet werden. Gegebenenfalls wird die Oberfläche vorher
entfettet und/oder gewaschen. Endet der Waschvorgang übli
cherweise durch Spülen mit Wasser, so muß dieses Wasser bei
der Erfindung nicht abgetrocknet werden, sondern die Be
schichtung mit Pulverlack kann unmittelbar auf diese Wasser
schicht erfolgen. Selbstverständlich können bei der Erfindung
auch grundierte, kaschierte oder lackierte, auch pulverbe
schichtete Oberflächen mit Pulverlacken beschichtet werden.
Gegebenenfalls werden diese Gegenstände in geeigneten Halte
rungen gehalten.
Die Dicke einer Lackschicht oder die Dicke aller auf den Ge
genstand aufgebrachten Lackschichten liegen bei der Erfindung
üblicherweise zwischen 30 und 300 µm. Schichtdicken zwischen
50 und 130 µm, insbesondere 50 bis 70 µm sind bevorzugt. Da
mit können bezüglich der Schichtdicke alle üblichen Anwen
dungsbereiche für Pulverlacke abgedeckt werden.
Weiter betrifft die Erfindung einen pulverbeschichteten Ge
genstand, der durch das beschriebene erfindungsgemäße Verfah
ren erhältlich ist. Aufgrund der beschriebenen Merkmale der
Erfindung wird die zur Herstellung der Leitfähigkeit verwen
dete Substanz nach Aufbringen des Pulverlackes wieder ent
fernt, so daß keine störenden Substanzen oder Schichten auf
dem Gegenstand verbleiben.
Schließlich betrifft die Erfindung die Verwendung einer
leitfähigen Substanz bei der elektrostatischen Beschichtung
nichtleitender Gegenstände mit Pulverlacken, wobei die Ver
dunstungs- oder Verdampfungstemperatur dieser Substanz unter
halb der Einbrenntemperatur des Pulverlackes liegt, zur Her
stellung der für die Beschichtung erforderlichen Leitfähig
keit. Bevorzugt ist die Verwendung von Wasser als leitfähiger
Substanz, insbesondere von demineralisiertem oder destillier
tem Wasser.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfol
genden Beschreibung von Beispielen in Verbindung mit den
Unteransprüchen. Hierbei können einzelne Merkmale der Erfin
dung für sich allein oder in Kombination miteinander verwirk
licht sein.
Ein Kunststofformteil aus PC/PBT-Blend in Form einer Platte
mit einer Dicke von 2,5 mm bis 3 mm soll elektrostatisch mit
Pulverlack beschichtet werden.
Dazu wird das Kunststofformteil in üblicher Weise durch alka
lische Reinigung gereinigt. Anschließend wird durch Eintau
chen des Kunststoffteils in demineralisiertes Wasser ein ge
schlossener Wasserfilm auf der Oberfläche des Kunststoffteils
hergestellt. Zur Verbesserung der Benetzung enthält das demi
neralisierte Wasser eine Menge von 0,2 Gew.-% polyethermodi
fiziertem Polysiloxan als Netzmittel. Anschließend wird das
nasse Kunststofformteil geerdet und ein Pulverlack auf Acry
latharzbasis in üblicher Weise, das heißt mit Hilfe einer
elektrostatischen Pulversprühpistole auf das nasse Kunst
stoffteil appliziert.
Danach wird das mit Wasser und Pulverlack beschichtete Kunst
stofformteil bei einer Temperatur von 80°C 20 Minuten lang
getrocknet. In diesem Trocknungsschritt wird das Wasser durch
die auf dem Kunststofformteil locker anhaftende offenporige
Pulverschicht verdunstet. Da die Trocknungstemperatur mit 80°C
unterhalb der Untergrenze des Schmelzbereichs des Pulver
lackes von ca. 100°C und deutlich unterhalb der Einbrenntem
peratur des Pulverlackes liegt, wird der Härtungsprozeß des
Pulverlackes, der aus Pulverschmelze und Vernetzung der
Schmelze besteht, nicht in Gang gesetzt. Nach der Verdunstung
des Wassers wird der Pulverlack durch Erhöhung der Temperatur
auf die Vernetzungstemperatur von ca. 160°C 20 Minuten ein
gebrannt.
Durch das Verfahren nach Beispiel 1 entsteht auf dem Kunst
stofformteil eine einwandfreie Pulverlackschicht mit einer
Schichtdicke von ca. 60 µm. Kleinere und größere Schicht
dicken können ohne Schwierigkeiten hergestellt werden. Das
erhaltene beschichtete Kunststoffteil ist für einen indus
triellen Einsatz beispielsweise in der Kraftfahrzeug- oder
Möbelindustrie geeignet. Aussehen und Haltbarkeit der erhal
tenen Schicht erfüllen die Ansprüche von Verbrauchern und
Herstellern an eine Beschichtung wie bspw. einen Einschicht
lack in der Automobilindustrie.
Beispiel 1 wird mit einem gleichen Kunststofformteil wieder
holt, wobei unter ansonsten identischen Verfahrensbedingungen
anstelle von demineralisiertem Wasser Leitungswasser benutzt
wird. Diesem Leitungswasser ist ebenfalls polyethermodifi
ziertes Polysiloxan in einer Menge von 0,2 Gew.-% als Netz
mittel zugegeben. Auch bei diesem Beispiel wird eine einwand
freie Pulverlackschicht entsprechender Schichtdicke erhalten.
Claims (20)
1. Verfahren zur elektrostatischen Beschichtung nichtlei
tender Gegenstände mit Pulverlacken, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Gegenstand mindestens auf den zu be
schichtenden Oberflächenbereichen mit einer im wesent
lichen geschlossenen Schicht aus einer leitfähigen Sub
stanz versehen wird, deren Verdunstungs- oder Verdamp
fungstemperatur unterhalb der Einbrenntemperatur des
Pulverlackes liegt, und daß anschließend der Pulverlack
unmittelbar auf diese Schicht elektrostatisch aufge
bracht und eingebrannt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die leitfähige Substanz ein Lösungsmittel oder ein Lö
sungsmittelgemisch ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die leitfähige Substanz ein anorganisches Lö
sungsmittel ist.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die leitfähige Substanz Wasser
ist.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem Wasser um demineralisiertes oder destil
liertes Wasser handelt.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei dem Wasser um Leitungs- oder Trinkwasser
handelt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ins
besondere nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß der leitfähigen Substanz ein Netzmit
tel zugesetzt ist.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Substanz weitere Zusätze,
insbesondere mindestens einen Haftvermittler enthält.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Schicht aus der leitfähi
gen Substanz nach dem Aufbringen des Pulverlackes vor
dem Einbrennen in einem Trocknungsschritt entfernt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trocknung bei einer Temperatur zwischen 60°C und
130°C, insbesondere zwischen 80°C und 100°C durchge
führt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeich
net, daß die Trocknung in einem Zeitraum zwischen 5 Mi
nuten und 30 Minuten, insbesondere zwischen 10 Minuten
und 20 Minuten durchgeführt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß der Gegenstand mindestens
teilweise aus Kunststoff oder Kunststoffmischungen be
steht.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kunststoff bei der Einbrenntemperatur des Pulver
lackes im wesentlichen formstabil und/oder formstabili
siert ist.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich
net, daß es sich bei dem Kunststoff um einen in der
Kraftfahrzeugindustrie verwendbaren Kunststoff handelt.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem Kunststoff um ein
Polyamid, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat, Polyoxy
methylen, Polypropylen, Polyphenylenoxid und/oder um
einen ihrer Blends handelt.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Verfahren zum Aufbringen
mehrerer Lackschichten mehrmals hintereinander durchge
führt wird.
17. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke einer Lack
schicht oder die Schichtdicke aller Lackschichten insge
samt 30 µm bis 300 µm, vorzugsweise 50 µm bis 130 µm,
insbesondere 50 µm bis 70 µm beträgt.
18. Pulverbeschichteter Gegenstand, erhältlich durch ein
Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
19. Verwendung einer leitfähigen Substanz bei der elektro
statischen Beschichtung nichtleitender Gegenstände mit
Pulverlacken, deren Verdunstungs- oder Verdampfungs
temperatur unterhalb der Einbrenntemperatur des Pulver
lackes liegt, zur Herstellung der für die Beschichtung
erforderlichen Leitfähigkeit.
20. Verwendung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
es sich bei der leitfähigen Substanz um Wasser, insbe
sondere um demineralisiertes oder destilliertes Wasser
handelt.
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