DE4416795A1 - Redundant konfigurierbares Übertragungssystem zum Datenaustausch und Verfahren zu dessen Betrieb - Google Patents
Redundant konfigurierbares Übertragungssystem zum Datenaustausch und Verfahren zu dessen BetriebInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein redundant konfigurierbares
Übertragungssystem und ein Verfahren zu dessen Betrieb für die
Steuerung und Regelung technischer Prozesse.
In kontinuierlich laufenden Prozessen wie in Kraftwerken, Raffinerien,
Hochöfen und dergleichen üblich, führt der Ausfall der
Automatisierungskomponenten für die Steuerung und Regelung zu hohen
Folgekosten und ggfs. zu gefahrdrohenden Zuständen und Abläufen.
Es ist bekannt, Automatisierungssysteme zur Verbesserung der
Störfestigkeit einerseits mit Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
auszustatten und andererseits zumindest teilweise redundant
auszuführen. Während bei sicherheitstechnischen Systemen alle Maßnahmen
darauf hinauslaufen die Anlage möglichst in einen sicheren Zustand, im
allgemeinen ist es der abgeschaltete Zustand, zu verbringen, soll eine
Redundanz zur Erhöhung der Verfügbarkeit die Anlage möglichst lange
betriebsbereit, d. h. in Funktion halten.
Die Anforderungen des Betriebes von aufwendigen kontinuierlichen
Prozessen führen zu der Verwendung von redundant ausgelegten Systemen.
In der Regel sind dazu spezielle Hardware-Komponenten erforderlich,
über die eine Redundanz realisiert wird. Neben dem Einsatz von
Standardkomponenten sind zusätzliche speziell ausgelegte Baugruppen
erforderlich, die zudem singulär sind. Üblicherweise sind redundante
Systeme in ihrer Architektur starr und kaum auf die Erfordernisse der
Anwendung angepaßt. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Redundanzen in
bereits bestehende Anlagen erschwert bzw. unmöglich.
Abhängig von dem zu steuernden/regelnden Prozeß kann der Ausfall einer
Baugruppe und die Umschaltung auf eine redundante Baugruppe
stoßbehaftet erfolgen oder nicht. Bei langsamen Prozessen, die nicht
zur Instabilität neigen, ist in vielen Fällen ein Ausfall der
Ausgabesignale im Sekundenbereich tolerierbar. In diesem Fall kann eine
stoßbehaftete Umschaltung erfolgen. Schnelle, ggfs. instabile
Regelkreise tolerieren den kurzfristigen Ausfall der Regelung nicht. In
diesem Fall ist eine stoßfreie Umschaltung erforderlich. Hier ist ein
Wechsel von einer redundanten Verarbeitungseinheit auf die nächste aus
Sicht des angeschlossenen Prozesses nicht zu erkennen. Allerdings
erfordert die Realisierung einer stoßfreien Umschaltung eine ständige
synchrone Abarbeitung der Steuer- und Regelungssequenzen in mindestens
zwei Baugruppen.
In dem Buch "Automatisierungstechnik" 3. Auflage R. Oldenbourg Verlag
München Wien 1992, insbesondere Band 1 Seiten 91-93, sind Grundstrukturen
von teilweise und vollständig redundant ausgeführten Steuerungssystemen
beschrieben. Unabhängig von der gewählten Ausführungsform ist allen
Strukturen gemein, daß Umschalter und Koppelelemente vorhanden sind,
die sich nicht redundant ausführen lassen, und daß die Verfügbarkeit
des Automatisierungssystems von diesen singulären Komponenten abhängt.
Auch bei Ausführung dieser Komponenten mit möglichst wenigen und
hochwertigen Bauelementen bleibt ihre Singularität und damit die
Gefährdung der Verfügbarkeit des Automatisierungssystems erhalten.
Eine Nachrüstung von redundanten Komponenten in ein bestehendes
Automatisierungssystem ist bei derartigen Redundanzanordnungen mit
tiefgreifenden strukturellen Änderungen in der Systemarchitektur
verbunden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein redundantes
Übertragungssystem zum Datenaustausch anzugeben, dessen Redundanz
konfigurierbar ist und das auf singuläre Komponenten verzichtet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Mittel der Patentansprüche
1, 15 und 24 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in
den Patentansprüchen 2-14, 16-23, 25 und 26 beschrieben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Die dazu erforderlichen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Architekturdarstellung des redundaten
Übertragungssystems.
Fig. 2 eine Darstellung des Anschlusses einer
Eingabe-/Ausgabeeinrichtung an den Prozeß.
Fig. 3 eine Strukturdarstellung einer zentralen
Verarbeitungseinrichtung.
Fig. 4 eine Strukturdarstellung einer Eingabe-/Ausgabeeinrichtung.
Fig. 5 eine Prinzipdarstellung einer Backplane.
Fig. 6 eine Darstellung der physischen Anordnung redundanter
zentraler Verarbeitungseinheiten in einem Baugruppenträger.
Fig. 7 eine Darstellung einer physischen Anordnung redundanter
zentraler Verarbeitungseinheiten in getrennten
Baugruppenträgers.
Fig. 8 eine Darstellung einer physischen Anordnung redundanter
zentraler Verarbeitungseinheiten in getrennten
Baugruppenträger mit Erweiterungsbaugruppenträger.
Gemäß Fig. 1 sind gleichartige, sich redundant ergänzende Einrichtungen
unabhängig von ihrer physischen Zuordnung zu logischen Komplexen
zusammengefaßt. Es sind eine erste und eine zweite zentrale
Verarbeitungseinheit 40/1 und 40/2, im folgenden ZVE genannt, zu einem
ZVE-Komplex 40 zusammengefaßt. Weiterhin sind drei gleichartige Ein-/
Ausgabeeinrichtungen 61, 62 und 63, im folgenden EA-Einrichtungen
genannt, zu einem EA-Komplex 60 zusammengefaßt. Es sind Datenkanäle 30/1
und 30/2 vorgesehen, die zu einer ersten Gruppe von Datenkanälen 30
zusammengefaßt sind.
Weiterhin ist eine zweite Gruppe 50 von Datenkanälen dargestellt, die
die Datenkanäle 50/1, 50/2 und 50/3 umfaßt. Jede ZVE 40/1 und 40/2 des
ZVE-Komplexes 40 ist an jeden Datenkanal 30/1, 30/2, 50/1, 50/2 und
50/3 der ersten Gruppe 30 von Datenkanälen und der zweiten Gruppe 50 von
Datenkanälen angeschlossen. Darüber hinaus sind die ZVE 40/1 und 40/2
über einen Systembus 20 mit einer in einem Warten-Bereich angeordneten
Konfigurationseinrichtung 11, sowie mit Bedien- und
Beobachtungseinrichtungen 12 und 13 verbunden. Die einem EA-Komplex 60
zugeordneten EA-Einheiten 61, 62 und 63 sind jeweils an verschiedene
Datenkanäle 50/1, 50/2 und 50/3 der zweiten Gruppe von Datenkanälen 50
angeschlossen.
Die Datenkanäle 30/1, 30/2, 50/1, 50/2 und 50/3 der ersten und zweiten
Gruppen 30 und 50 sind als serielle Bussysteme mit
prioritätspersistentem Zugriffsverfahren ausgeführt. Vorzugsweise wird
dabei der unter ISO/DIS 11898 genormte CAN-Bus eingesetzt. Dieser Bus
garantiert über ein Mehrfachzugriffsverfahren mit Kollisionsauflösung
einen definierten Datendurchsatz unter Echtzeitbedingungen.
Charakteristikum dieses Busses ist, daß erst, wenn alle am Bus
angeschlossenen Teilnehmer eine Nachricht als "einwandfrei empfangen"
quittieren, diese Nachricht auch vom Sender als übertragen betrachtet
wird. Der Systembus 20 ist als serieller Bus mit nonpersistentem
Zugriffsverfahren ausgeführt.
Die EA-Einrichtungen 61, 62 und 63 können mit einer Mehrzahl von
EA-Schnittstellen ausgestattet sein. In Fig. 1 ist sind jeder
EA-Einrichtung 61 bis 53 jeweils sechs EA-Schnittstellen 61/1 bis 61/6,
62/1 bis 62/6 und 63/1 bis 63/6 zugeordnet. Die EA-Schnittstellen 61/1
bis 53/6 seien zunächst als Eingabeschnittstellen definiert.
An einen technischen Prozeß 100 ist eine Mehrzahl von Prozeßadaptern
90 bis 94 angeschlossen. Für die folgenden Erläuterungen seien alle
angeschlossenen Prozeßadapter 90 bis 94 als Meßwertaufnehmer definiert.
In Fig. 1 sind verschiedene Varianten der Anbindung von Prozeadaptern
90 bis 94 an EA-Schnittstellen 61/1 bis 64/6 dargestellt. In einer
ersten Variante ist der Meßwertaufnehmer 90 logisch parallel an die
EA-Schnittstelle 61/3 der EA-Einrichtung 61, an die EA-Schnittstelle
62/2 der EA-Einrichtung 62 und die EA-Schnittstelle 63/1 der
EA-Einrichtung 63 angeschlossen, die ihrerseits jeweils an verschiedene
Datenkanäle 50/1 bis 50/3 der zweiten Gruppe 50 von Datenkanälen
angeschlossen sind. Bei Ausfall einer EA-Schnittstelle 61/3, 62/2 oder
63/1 oder einer der umgebenden EA-Einrichtungen 61, 62 oder 63 bleiben
jeweils zwei andere EA-Schnittstellen bzw. EA-Einrichtungen zur Aufnahme
und Weiterleitung der Meßwertinformation des Meßwertaufnehmers 90 an den
ZVE-Komplex 40 betriebsfähig. Ist der aufzunehmende Meßwert auf eine
Spannung aufgeprägt, dann sind die Eingänge der EA-Schnittstellen 61/3,
62/2 und 63/1 physisch parallel geschaltet. Bei einer Stromaufprägung
des Meßwertes des Meßwertaufnehmers 90, gem. dem in der Meßtechnik
häufig verwendeten 014 . . . 20 mA-Stromsignals, sind die
EA-Schnittstellen 61/3, 62/2 und 63/1 physisch in Reihe geschaltet.
In einer zweiten Variante sind zwei identische Meßaufnehmer 91/1 und
91/2 örtlich konzentriert zur Aufnahme desselben Prozeßparameters am
Prozeß 100 angeordnet. Beide Meßwertaufnehmer 91/1 und 91/2 sind an
verschiedene EA-Einrichtungen angeschlossen. Der Meßwertaufnehmer 91/1
ist an die EA-Schnittstelle 61/6 der EA-Einrichtung 61 und der
Meßwertaufnehmer 91/2 ist an die EA-Schnittstelle 62/1 der
EA-Einrichtung 62 angeschlossen. Selbst bei Ausfall eines der
Meßwertaufnehmer 91/1 und 91/2 wird durch diese Ausführungsform
sichergestellt, daß die zugeordnete Prozeßgröße der weiteren
Verarbeitung im ZVE-Komplex 40 zugeführt werden kann.
In einer dritten Variante sind zwei identische Meßwertaufnehmer 93/1 und
93/2 zur Aufnahme desselben Prozeßparameters am Prozeß 100
angeschlossen. Jeder Meßwertaufnehmer 93/1 und 93/2 ist jeweils an zwei
EA-Schnittstellen verschiedener EA-Einrichtungen angeschlossen. Der
Meßwertaufnehmer 93/1 ist an die EA-Schnittstelle 62/5 der
EA-Einrichtung 62 und die EA-Schnittstelle 63/2 der EA-Einrichtung 63
angeschlossen. Der Meßwertaufnehmer 93/2 ist an die EA-Schnittstelle
62/6 der EA-Einrichtung 62 und die EA-Schnittstelle 63/3 der
EA-Einrichtung 63 angeschlossen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die
Anschlüsse der Meßwertaufnehmer 93/1 und 93/2 beliebig auf
EA-Schnittstellen von EA-Einrichtungen 61 bis 63 des EA-Komplexes 60 zu
verteilen, soweit sichergestellt ist, daß derselbe Meßwertaufnehmer mit
EA-Schnittstellen verschiedener EA-Einrichtungen eines EA-Komplexes
verbunden ist. In dieser Ausführungsform ist sichergestellt, daß selbst
bei Ausfall eines der Meßwertaufnehmer 93/1 oder 93/2 und einer der
EA-Einrichtungen 61, 62 oder 63 eines EA-Komplexes 60 die Weiterleitung
des entsprechenden Meßwertes an den ZVE-Komplex 40 erhalten bleibt.
Weiterhin ist vorgesehen, an redundante EA-Einrichtungen 61 bis 63 eines
EA-Komplexes 60 nicht redundant ausgeführte Prozeßadapter 92 und 94
anschließen zu können.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist gemäß Fig. 2
vorgesehen, eine EA-Einrichtung 64 mit EA-Schnittstellen 64/1 bis 64/6
auszustatten, die jeweils gemischt aus Eingabeschnittstellen und
Ausgabeschnittstellen zusammengesetzt sind. Ein Meßwertaufnehmer 96 und
ein Stellglied 95 sind an einen logisch abgrenzbaren Teilprozeß 100/1
des Prozesses 100 adaptiert. Der Meßwertaufnehmer 96 ist mit einer
Eingabeschnittstelle 64/6 der EA-Einrichtung verbunden und das
Stellglied 95 ist an die Ausgabeschnittstelle 64/4 angeschlossen. Die
EA-Einrichtung 64 ist mit einem lokalen Prozessor ausgestattet, der
geeignet ist, über lokale EA-Schnittstellen 64/1 bis 64/6 einen oder
mehrere Teilprozesse 100/1 eines Prozesses 100 zu steuern.
Alle ZVE 40/1 und 40/2 sind identisch aufgebaut. Die innere Struktur
einer ZVE ist am Beispiel der ZVE 40/1 in Fig. 3 dargestellt. An einem
Kartenbus 46 sind fünf CAN-Controller 44, ein Ethernet-Controller 45 und
ein Prozessor-Interface 43 angeschlossen. Das Prozessor-Interface 43 ist
mit einem Prozessor 42 mit nicht näher dargestellten Speichereinheiten
verbunden, der seinerseits an eine Überwachungsschaltung 41
angeschlossen ist. An die CAN-Controller 44 sind die Serienbusse 50/1
bis 50/3 der zweiten Gruppe 50 von Datenkanälen und die Serienbusse 30/1
und 30/2 der zweiten Gruppe 30 von Datenkanälen angeschlossen. Der
Systembus 20 ist an den Ethernet-Controller 45 angeschlossen.
In Fig. 4 ist stellvertretend für alle architektonisch identisch
ausgeführten Ein-/Ausgabeeinrichtungen die innere Struktur der
Ein-/Ausgabeeinrichtung 61 dargestellt. Die EA-Schnittstellen 61/1-61/6
sind über einen Kartenbus 614 mit einem CAN-Controller 613 und
einem Prozessor-Interface 612 verbunden. Das Prozessor-Interface 612 ist
mit einem Prozessor 611 mit nicht näher dargestelltem Speicher
verbunden, der an eine Überwachungsschaltung 610 angeschlossen ist. Der
EAN-Controller 613 ist an einen Datenkanal 50/x der zweiten Gruppe 50
von Datenkanälen angeschlossen, wobei der angeschlossene Datenkanal 50/x
einer der CAN-Busse 50/1 bis 50/3 sein kann.
Die EA-Einrichtungen 61-64 und die ZVE 40/1 und 40/2 sind physisch in
einem Baugruppenträger steckbar angeordnet und elektrisch über eine
Backplane 51 miteinander verbunden. Die Backplane 51 weist mindestens
für jeden Datenkanal 50/1, 50/2 und 50/3 der zweiten Gruppe 50 von
Datenkanälen eine Steckkontakteinrichtung auf, die mit
Steckgegenkontakteinrichtungen an den ZVE 40/1 und 40/2 sowie den
EA-Einrichtungen 61 bis 64 in Verbindung bringbar sind. Die
Steckkontakteinrichtungen für die Datenkanäle der zweiten Gruppe 50 sind
in Fig. 5 mit A, B und C bezeichnet. Es ist vorgesehen, daß die
Zuordnung der einzelnen Datenkanäle 50/1 bis 50/3 zu den
Steckkontakteinrichtungen A, B und C benachbarter Steckplätze zyklisch
vertauscht sind. Entsprechend der Zuordnung des jeweiligen Datenkanals
50/1 bis 50/3 zu dem jeweiligen Steckplatz A bis C weist die Backplane
51 steckplatzweise Kodiereinrichtungen 52 auf, die mit der Zuordnung
korrespondiert. Darüber hinaus können steckplatzweise weitere
Steckkontaktvorrichtungen vorgesehen sein, an denen die Datenkanäle 30/1
und 30/2 der zweiten Gruppe 30 von Datenkanälen eingeschlossen sind.
Jede ZVE 40/1 oder 40/2 weist eine zur Anzahl der
Steckkontakteinrichtungen des jeweiligen Steckplatzes in der Backplane
51 korrespondierende Anzahl von Steckgegenkontakteinrichtungen auf. Die
EA-Einrichtungen 61 bis 64 sind jeweils mit einer
Steckgegenkontakteinrichtung ausgerüstet, die für alle EA-Einrichtungen
gleichermaßen an einem zu den Steckkontakteinrichtungen A, B oder C der
Backplane 51 korrespondieren physischen Ort vorgesehen sind. Dadurch ist
sichergestellt, daß jeweils drei benachbarte EA-Einrichtungen 61 bis 64
jeweils an verschiedene Datenkanäle 50/1 bis 50/3 der zweiten Gruppe 50
von Datenkanälen geschlossen sind. Mittels der steckplatzindividuellen
Kodiermittel 52 wird der eingesteckten ZVE die steckplatzindividuelle
Zuordnung der Datenkanäle der zweiten Gruppe zu den
Steckkontakteinrichtungen A, B und C bekanntgemacht.
Im folgenden wird eine Reihe bevorzugter physischer Aufbauvarianten des
redundanten Übertragungssystems beschrieben.
Gemäß Fig. 6 ist ein Baugruppenträger 35/1 vorgesehen, der eine
vorgegebene Anzahl von Steckplätzen aufweist. Einer der Steckplätze ist
mit einer Anschaltbaugruppe 70 belegt, die der Durchschaltung der dem
frontseitigen Anschluß von Datenkanälen der zweiten Gruppe dient.
Weitere Steckplätze sind mit ZVE 40/1 und 40/2 belegt, die untereinander
und mit den EA-Einheiten, von denen stellvertretend die EA-Einheiten 61
und 62 bezeichnet sind, über die nicht dargestellte Backplane elektrisch
verbunden sind. Die ZVE 40/1 und 40/2 sind mit dem Systembus 20
verbunden sowie den seriellen Bussen 30/1 und 30/2 der ersten Gruppe von
Datenkanälen 30 verbunden. Die Datenkanäle der ersten
Gruppe 30 können mit ZVE weiterer Baugruppenträger verbunden sein. Zum
Anschluß weiterer EA-Einrichtungen sind Erweiterungsbaugruppenträger
35/2 und 35/3 vorgesehen, die jeweils eine Anschaltbaugruppe 70
aufweisen und die an die seriellen Busse 50/1 bis 50/3 der zweiten
Gruppe 50 von Datenkanälen angeschlossen sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, gemäß Fig. 7 in
jedem Baugruppenträger 35/1 bis 35/3 neben einer Anschaltbaugruppe 70
jeweils eine ZVE 40/1 bis 40/3 vorzusehen. Die verbleibenden Steckplätze
der Baugruppenträger sind mit EA-Einrichtungen aufgefüllt. Die ZVE 40/1
bis 40/3 jedes Baugruppenträgers 35/1-35/3 ist jeweils mit dem
Systembus 20 mit den seriellen Bussen 30/1 und 30/2 der ersten Gruppe 30
von Datenkanälen verbunden. Über die Anschaltbaugruppen 70 ist jeder
Baugruppenträger 35/1 bis 35/3 an die seriellen Busse 50/1 bis 50/3 der
zweiten Gruppe 50 von Datenkanälen angeschlossen.
Weiterhin kann gemäß Fig. 8 vorgesehen sein, zwei Baugruppenträger
35/1 und 35/2 neben der Anschaltbaugruppe 70 mit jeweils einer ZVE 40/1
und 40/2 auszustatten, die jeweils an den Systembus 20 und die seriellen
Busse 30/1 und 30/2 der ersten Gruppe 30 von Datenkanälen angeschlossen
sind. Darüber hinaus können Erweiterungsbaugruppenträger von 35/3 und
35/4 vorgesehen sein, die jeweils eine Anschaltbaugruppe 70 aufweisen
und deren verbleibenden Steckplätze mit EA-Einrichtungen auffüllbar
sind. Über die in jedem Baugruppenträger vorgesehene Anschaltbaugruppe
70 sind alle Baugruppenträger 35/1 bis 35/4 an die seriellen Busse 50/1
bis 50/3 der zweiten Gruppe 50 von Datenkanälen angeschlossen.
Innerhalb jedes Baugruppenträgers sowie auch baugruppenübergreifend
können verschiedene EA-Einrichtungen zu EA-Komplexen zusammengefaßt
werden. Vorzugsweise ist durch vorkonfektionierte und
verbindungsgeprüfte Anschlußkabel sichergestellt, daß jeweils direkt
benachbarte EA-Einrichtungen zu einem EA-Komplex zusammengefaßt werden.
Durch die zyklische Vertauschung der Belegung der
Steckkontakteinrichtungen in der Backplane gemäß Fig. 5 ist
sichergestellt, daß benachbarte EA-Einrichtungen an verschiedene
serielle Busse der zweiten Gruppe 50 von Datenkanälen angeschlossen
sind. Unter Beachtung der vorgegebenen Zuordnung der EA-Einrichtungen
eines EA-Komplexes zu den seriellen Bussen 50/1 bis 50/3 der zweiten
Gruppe 50 von Datenkanälen, sind EA-Komplexe
baugruppenträgerübergreifend konfigurierbar. Vorteilhafterweise ist
dabei in Architekturen gemäß Fig. 7 und 8 der Totalausfall eines
gesamten Baugruppenträgers tolerierbar.
Ausgehend von dieser physischen Architektur und den auf dieser
basierenden Ausgestaltungen, wird bei der Installation einer der zu
einem ZVE-Komplex gehörenden ZVE der Masterstatus und allen anderen zu
demselben ZVE-Komplex gehörenden ZVE der Slavestatus zugewiesen. Die
ZVE, der aktuell der Masterstatus zugewiesen ist, wird im weiteren als
Master-ZVE bezeichnet, alle anderen hingegen als Slave-ZVE. Die
Master-ZVE wird zum Datenaustausch mit den EA-Einrichtungen bestimmt.
Während des laufenden Betriebes wird von jeder Slave-ZVE jede Eingabe-
und jede Ausgabeoperation der Master-ZVE überwacht. Darüber hinaus
werden alle Berechnungen und Ablaufsequenzen von jeder Slave-ZVE intern
und virtuell nachgebildet. In jeder Slave-ZVE werden die realen
Ausgabedaten der Master-ZVE mit den eigenen virtuellen Ausgabedaten
verglichen. Bei erkannter Differenz zwischen realen Ausgabedaten der
Master-ZVE und virtuellen Ausgabedaten einer Slave-ZVE wird durch
die erkennenden Slave-ZVE eine Selbstüberprüfung aller zum aktiven
ZVE-Komplex gehörenden ZVE ausgelöst. Bei fehlerbehaftetem Ergebnis der
Selbstüberprüfung der Master-ZVE wird der Masterstatus an die nächste
Slave-ZVE übergeben. Darüber hinaus wird ein Alarm ausgelöst und die
ZVE, die den Masterstatus hatte, wird passiviert. Bei fehlerbehaftetem
Ergebnis der Selbstüberprüfung einer Slave-ZVE wird ein Alarm ausgelöst
und die jeweilige Slave-ZVE passiviert. Darüber hinaus ist vorgesehen,
daß jede ZVE eine Überwachungsschaltung 41 umfaßt, die zyklisch in
vorgegebenen Zeitabständen von dem zugeordneten Prozessor 42 retriggert
wird. Bleiben die Retrigger-Impulse aus, so wird dies als
Prozessorfehler interpretiert und eine Selbstüberprüfung der jeweiligen
ZVE veranlaßt. In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß bei Ausbleiben der Retrigger-Impulse die jeweilige ZVE passiviert
und ein Alarm ausgelöst wird. Bleiben die Retrigger-Impulse der
Master-ZVE aus, wird der Masterstatus an die nächste Slave-ZVE
übergeben.
Der Datenaustausch zwischen den zu einem ZVE-Komplex 40 gehörenden ZVE
40/1 und 40/2 wird über die erste Gruppe 30 von Datenkanälen geführt.
Bei vollständigem Austausch aller ZVE-internen Daten zwischen allen zu
einem ZVE-Komplex 40 gehörenden ZVE 40/1 und 40/2 ist eine stoßfreie
Umschaltung durch Übergabe der Masterstatus von einer ZVE zur nächsten
ermöglicht. Alternativ ist durch eingeschränkten Datenverkehr zwischen
den zu einem ZVE-Komples 40 gehörenden ZVE 40/1 und 40/2 ein
schnellerer Ablauf der Steuersequenzen unter Inkaufnahme einer
stoßbehafteten Umschaltung applizierbar. Für für Umschaltmoment ist
dabei konfigurierbar, ob die Ausgabeinrichtungen ihre letzten gültigen
Stellwerte beibehalten sollen oder auf Ersatzstellwerte zurückgreifen
sollen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
Masterstatus zyklisch von einer ZVE zur nächsten übergeben wird. Das
Zusammenwirken der vorgenannten Maßnahmen stellt sicher, daß die aktive
Master-ZVE stets eine fehlerfrei arbeitende Einrichtung ist. Weiterhin
wird sichergestellt, daß die in heißer Redundanz mitlaufenden Slave-ZVE
eines ZVE-Komplexes 40 stets auf Funktionstüchtigkeit überprüft wird, so
daß im Bedarfsfall bei Ausfall der Master-ZVE darauf zurückgegriffen
werden kann.
Vorzugsweise erfolgt die Übergabe des Masterstatus von einer ZVE zur
nächsten ZVE bei minimaler Aktivität der Master-ZVE. Insbesondere für am
Stabilitätsrand verlaufende Regelprozesse ist somit sichergestellt, daß
durch die Umschaltung der aktiven Master-ZVE auftretende Stöße in der
Stellgröße Instabilitäten des Regelkreises vermieden werden.
Darüber hinaus kann vorgesehen sein, daß mindestens eine Slave-ZVE eine
Mehrzahl von ZVE-Komplexen 40 zugeordnet wird und daß bei Ausfall aller
ZVE eines ZVE-Komplexes dieser mehrfach zugeordneten ZVE der
Masterstatus für den ausgefallenen ZVE-Komplex zugewiesen wird. Durch
diese Maßnahme wird der Redundanzindex des einzelnen ZVE-Komplexes
virtuell um Eins erhöht.
Der Datenaustausch der ZVE eines ZVE-Komplexes untereinander wird über
die Datenkanäle der ersten Gruppe 30 von Datenkanälen geführt. Über die
seriellen Busse 30/1 und 30/2 werden identische Daten übertragen um
somit den Ausfall eines Busses tolerieren zu können. Durch die Vorgaben
des CAN-Protokolls ist sichergestellt, daß fehlerhafte Baugruppen die
Buskommunikation nicht dauerhaft stören können. Durch in den
CAN-Controllern 44 und 613 implimentierte Hardware-Schaltungen wird ein
Abschalten der Busteilnehmer vorgenommen, die den Busverkehr stören.
Weiterhin ist vorgesehen, daß prozeßseitig logisch parallelgeschaltete
EA-Einrichtungen zu einem EA-Komplex zusammengefaßt werden, wobei einer
der EA-Einrichtungen des EA-Komplexes ein Masterstatus zugewiesen wird.
Zwischen allen EA-Einrichtungen eines EA-Komplexes und dem ZVE eines
ZVE-Komplexes werden parallel dieselben Meß-/Stellinformationen
ausgetauscht. Die Meß-/Stellinformationen der einzelnen EA-Einrichtungen
werden im ZVE-Komplex miteinander verglichen. Bei voneinander
abweichenden Meß-/Stellinformationen und zyklisch während des laufenden
Betriebes werden für jede EA-Einrichtungen Selbsttests durchgeführt. Bei
erkannten Fehlerzuständen während des Selbsttests wird die betroffene
EA-Einrichtung passiviert und ein Alarm ausgegeben. Für die Abarbeitung
der Steuerungssequenzen werden ausschließlich die Meßwerte der
Eingabeeinrichtung mit Masterstatus zugrundegelegt und für die Ausgabe
der Stellwerte an das zugeordnete Stellglied wird eine Ausgabeeinheit
der Masterstatus zugeordnet und nur dessen Ausgänge werden
durchgeschaltet. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Stellwerte aller
Ausgabeeinrichtungen zurücklesbar sind.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß der
Masterstatus zyklisch zwischen den EA-Einrichtungen eines EA-Komplexes
gewechselt wird. Vorzugsweise wird der Wechsel des Masterstatus bei
minimaler Aktivität der betreffenden EA-Einrichtungen vorgenommen.
Dadurch wird verhindert, daß am Stabilitätsrand betriebene Regelkreise
durch stoßbehaftete Umschaltung instabil werden können.
Insgesamt ermöglichen die aufgezeigten Mittel der Erfindung eine den
Erfordernissen des angeschlossenen Prozesses angepaßte redundante
Auslegung des steuernden Systems. Dabei sind wahlweise EA-Einrichtungen
für sich, zentrale Verarbeitungseinrichtungen für sich sowie
Kombinationen aus redundaten EA-Einrichtungen und zentraler
Verarbeitungseinrichtungen in beliebigen Redundanzverhältnissen
scalierbar möglich. Damit ist eine kostenoptimale Auslegung der
Redundanzverhältnisse systemunabhängig ermöglicht, da bezüglich der
EA-Redundanz lediglich Kosten für die Kanäle anfallen, für die wirklich
eine Redundanz erforderlich ist und bezüglich der ZVE-Redundanz eine
verfügbarkeitssensitive Anpassung an spezielle gefahrdrohende
Teilprozesse eines technischen Prozesses ermöglicht wird. Darüber hinaus
gestattet die Architektur nachträgliche, redundante Nachrüstungen sowohl
im Bereich der EA-Einrichtungen als auch im Bereich zentraler
Verarbeitungseinrichtungen unter Bildung von entsprechend
konfigurierbaren Komplexen. Dabei sind alle EA-Einrichtungen und
zentralen Verarbeitungseinrichtungen für sich architektonisch identisch
aufgebaut, so daß auf spezielle Zurüstteile zur Erzielung einer
Redundanz verzichtet werden kann.
Bezugszeichenliste
10 Warten-Bereich
11 Konfigurationseinrichtung
12, 13 Bedien- und Beobachtungseinrichtung
20 Systembus
30 erste Gruppe von Datenkanälen
30/1-30/2 Datenkanäle
35/1-35/4 Baugruppenträger
40 ZVE-Komplex
40/1-40/2 zentrale Verarbeitungseinrichtung
41 Überwachungsschaltung
42 Prozessor mit Speicher
43 Prozessor-Interface
44 CAN-Controller
45 Ethernet-Controller
46 Kartenbus
50 zweite Gruppe von Datenkanälen
50/1-50/3 Datenkanäle
51 Backplane
52 Kodiermittel
60 EA-Komplex
61-64 Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen
61/1-64/6 EA-Schnittstellen
610 Überwachungsschaltung
611 Prozessor mit Speicher
612 Prozessor-Interface
613 CAN-Controller
614 Kartenbus
90-96 Prozeßadapter
70 Anschaltbaugruppe
100 Prozeß
100/1 Teilprozeß.
11 Konfigurationseinrichtung
12, 13 Bedien- und Beobachtungseinrichtung
20 Systembus
30 erste Gruppe von Datenkanälen
30/1-30/2 Datenkanäle
35/1-35/4 Baugruppenträger
40 ZVE-Komplex
40/1-40/2 zentrale Verarbeitungseinrichtung
41 Überwachungsschaltung
42 Prozessor mit Speicher
43 Prozessor-Interface
44 CAN-Controller
45 Ethernet-Controller
46 Kartenbus
50 zweite Gruppe von Datenkanälen
50/1-50/3 Datenkanäle
51 Backplane
52 Kodiermittel
60 EA-Komplex
61-64 Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen
61/1-64/6 EA-Schnittstellen
610 Überwachungsschaltung
611 Prozessor mit Speicher
612 Prozessor-Interface
613 CAN-Controller
614 Kartenbus
90-96 Prozeßadapter
70 Anschaltbaugruppe
100 Prozeß
100/1 Teilprozeß.
Claims (26)
1. Redundant konfigurierbares Übertragungssystem zum Datenaustausch
zwischen verteilten Einrichtungen in speicherprogrammierbaren
Steuerungen, die mindestens zwei zentrale Verarbeitungseinheiten
und eine Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung oder mindestens eine zentrale
Verarbeitungseinrichtung und zwei Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen
umfassen, wobei die zentralen Verarbeitungseinrichtungen über einen
Systembus mit in einem Wartenbereich angeordneten Einrichtungen
zum Konfigurieren, Bedienen und Beobachten verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß gleichartige, sich redundant ergänzende Einrichtungen unabhängig von ihrer physischen Zuordnung zu logischen Komplexen zusammengefaßt sind, wobei mindestens zwei Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 64) zu einem EA-Komplex (60) und/oder mindestens zwei zentrale Verarbeitungseinrichtungen (40/1, 40/2) zu einem ZVE-Komplex (40) zugehörig sind,
- - daß eine erste Gruppe (30) von Datenkanälen (30/1 und 30/2) und eine zweite Gruppe (50) von Datenkanälen (50/1 bis 50/3) vorgesehen sind,
- - daß verschiedene Ein-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 63) jedes logischen EA-Komplexes (60) an verschiedenen Datenkanälen (50/1 bis 50/3) der zweiten Gruppe (50) angeschlossen sind,
- - daß alle zentralen Verarbeitungseinrichtungen (40/1 und 40/2) eines logischen ZVE-Komplexes (40) an alle Datenkanäle der ersten Gruppe (30) und an alle Datenkanäle der zweiten Gruppe (50) angeschlossen sind.
2. Übertragungssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenkanäle (30/1 und 30/2) der ersten Gruppe (30) serielle
Bussysteme mit prioritätspersistentem Zugriffsverfahren sind.
3. Übertragungssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenkanäle (50/1 bis 50/3) der zweiten Gruppe (50)
serielle Bussysteme mit prioritätspersistentem Zugriffsverfahren
sind.
4. Übertragungssystem nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 63) jeweils mit
einem Prozessor (611) ausgestattet sind, der über ein
Prozessor-Interface (612) an einen Buscontroller (613), an dem ein
Datenkanal der zweiten Gruppe (50) anschaltbar ist, und an
Eingabe-/Ausgabe-Schnittstellen (61/1 bis 64/6) angeschlossen ist.
5. Übertragungssystem nach Anspruch 4
dadurch gekennzeichnet,
daß Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (64) vorgesehen sind, die
mindestens eine Eingabeprozeßschnittstelle (64/6) und mindestens
eine Ausgabeprozeßschnittstelle (64/4) aufweisen.
6. Übertragungssystem nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß Meßwertaufnehmer (86) und Stellglieder (85) eines logisch
abgrenzbaren Teilprozesses (100/1) an dieselbe
Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung (64) angeschlossen sind.
7. Übertragungssystem nach einem der Ansprüche 1-6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 64) und zentralen
Verarbeitungseinrichtungen (40/1 bis 40/3) den Baugruppenträger
(35/1 bis 35/4) steckbar mechanisch arretiert und über eine im
Baugruppenträger angeordnete Backplane (51) elektrisch miteinander
verbunden sind.
8. Übertragungssystem nach Anspruch 7
dadurch gekennzeichnet,
daß die Backplane (51) für jeden Steckplatz Kodiermittel (52)
aufweist, die dem Index des jeweiligen Steckplatzes zugeordnet
sind.
9. Übertragungssystem nach einem der Ansprüche 7-8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Backplane (51) in vorgegebener, für alle Steckplätze
identischer Verteilung Steckkontakteinrichtungen aufweist, die mit
Steckgegenkontakteinrichtungen der Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen
(61 bis 64) und zentralen Verarbeitungseinrichtungen (40/1 und
40/2) verbindbar sind.
10. Übertragungssystem nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steckkontakteinrichtungen der Backplane (51) in mindestens
eine Gruppe eingeteilt sind, an die die Datenkanäle einer Gruppe
von Datenkanälen angeschlossen sind.
11. Übertragungssystem nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Datenkanäle (50/1 bis 50/3) der zweiten Gruppe (50)
zyklisch vertauscht an eine Gruppe von Steckkontakteinrichtungen A,
B, C angeschlossen ist und daß der Index des jeweiligen
Steckplatzes dem Anschlußschema der Datenkanäle (50/1 bis 50/3) an
die Steckkontakte A, B, C zugeordnet ist.
12. Übertragungssystem nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß jede zentrale Verarbeitungseinrichtung (40/1, 40/2) mit jeweils
einer Überwachungsanordnung (41) ausgestattet ist.
13. Übertragungssystem nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Prozeßeingänge der zu einem logischen EA-Komplex (60)
gehörenden Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 63) logisch
parallel geschaltet sind.
14. Übertragungssystem nach einem der Ansprüche 1-11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Prozeßausgänge der zu einem logischen EA-Komplex (50)
gehörenden Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (51 bis 63)
- - logisch und extern physisch parallel geschaltet sind,
- - intern physisch und logisch abschaltbar sind und
- - separat logisch rücklesbar sind.
15. Verfahren zum Betrieb eines redundant konfigurierbaren
Übertragungssystems zum Datenaustausch zwischen verteilten
Einrichtungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen, die
mindestens zwei zentrale Einrichtungen und eine
Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung umfassen, wobei die zentralen
Verarbeitungseinrichtungen über einen Systembus mit in einem
Wartenbereich angeordneten Einrichtungen zum Konfigurieren,
Bedienen und Beobachtungen verbunden sind, dadurch gekennzeichnet,
- - daß bei der Installation einer der zu einem ZVE-Komplex (40) gehörenden zentralen Verarbeitungseinrichtungen (40/1, 40/2) der Masterstatus und allen anderen zu demselben ZVE-Komplex (40) gehörenden zentralen Verarbeitungseinrichtungen (40/2 oder 40/1) der Slave-Status zugewiesen wird,
- - daß die zentrale Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus zum Datenaustausch mit den Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen bestimmt wird,
- - daß während des Betriebes separat von jeder zentralen Verarbeitungseinrichtungen mit Slave-Status alle Eingabe-/Ausgabe-Operationen der zentralen Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus überwacht werden, die realen Ausgabedaten der zentralen Verarbeitseinrichtung mit Masterstatus mit eigenen virtuellen Ausgabedaten verglichen werden,
- - daß bei erkannter Differenz zwischen realen Ausgabedaten der zentralen Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus und virtuellen Ausgabedaten eine der zentralen Verarbeitungseinrichtungen mit Slave-Status durch die erkennende zentrale Verarbeitungseinrichtung mit Slave-Status eine Selbstüberwachung aller zum aktiven ZVE-Komplex (40) gehörenden zentralen Verarbeitungseinrichtungen ausgelöst wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei fehlerhaftem Ergebnis der Selbstüberprüfung der zentralen
Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus der Masterstatus an die
nächste zentrale Verarbeitungseinrichtung mit Slave-Status
übergeben, ein Alarm ausgelöst und die zentrale
Verarbeitungseinrichtung, die den Masterstatus hatte, passiviert
wird.
17. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei fehlerhaftem Ergebnis der Selbstüberprüfung einer zentralen
Verarbeitungseinrichtung mit Slave-Status ein Alarm ausgelöst und
die jeweilige zentrale Verarbeitungseinrichtung passiviert wird.
18. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeder zentralen Verarbeitungseinrichtung eine
Überwachungseinrichtung (41) zugeordnet ist, die zyklisch in
vorgegebenen Zeitabständen von der ihr zugeordneten zentralen
Verarbeitungseinrichtung retriggert wird.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Ausbleiben der Retrigger-Impulse die jeweilige zentrale
Verarbeitungseinrichtung passiviert und ein Alarm ausgelöst wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei Ausbleiben der Retrigger-Impulse der zentralen
Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus der Masterstatus an die
nächste zentrale Verarbeitungseinrichtung mit Slave-Status
übergeben wird.
21. Verfahren nach den Ansprüchen 15-20,
dadurch gekennzeichnet,
daß zyklisch der Masterstatus von einer zentralen
Verarbeitungseinrichtung zur nächsten übergeben wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Übergabe des Masterstatus von einer zentralen
Verarbeitungseinrichtung zur nächsten bei minimaler Aktivität der
zentralen Verarbeitungseinrichtung mit Masterstatus vorgenommen
wird.
23. Verfahren nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine zentrale Verarbeitungseinrichtung mit
Slave-Status eine Mehrzahl von ZVE-Komplexen (46) zugeordnet wird
und daß bei Ausfall aller zentraler Verarbeitungseinrichtungen
eines ZVE-Komplexes (40) dieser mehrfach zugeordneten zentralen
Verarbeitungseinrichtung der Masterstatus für die ausgefallenen
ZVE-Komplex (40) zugewiesen wird.
24. Verfahren zum Betrieb eines redundant konfigurierbaren
Übertragungssystems zum Datenaustausch zwischen verteilen
Einrichtungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen, die
mindestens eine zentrale Verarbeitungseinrichtung und zwei
Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen umfassen, wobei die zentrale
Verarbeitungseinrichtung über einen Systembus mit in einem
Wartenbereich angeordneten Einrichtungen zum Konfigurieren,
Bedienen und Beobachten verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß zwischen allen Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 64) eines EA-Komplexes (60) und der zentralen Verarbeitungseinrichtung (40) parallel dieselben Meß-/Stell-Informationen ausgestellt werden, daß die Meß-/Stell-Informationen der einzelnen Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 64) miteinander verglichen werden,
- - daß für jede Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung (61 bis 64) bei voneinander abweichenden Meß-/Stell-Informationen und zyklisch während des laufenden Betriebes Selbsttests durchgeführt werden,
- - daß bei erkannten Fehlerzuständen während des Selbsttests die betroffene Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung (61 bis 64) passiviert und ein Alarm ausgegeben wird,
- - daß jeweils einer Eingabe-Einrichtung und einer Ausgabe-Einrichtung ein Masterstatus zugewiesen wird,
- - daß die Meßwerte der Eingabe-Einrichtung mit Masterstatus der Steuerung zugrunde gelegt werden,
- - daß die Stellwerte der Ausgabe-Einrichtung mit Masterstatus an das zugeordnete Stellglied weitergeleitet werden und
- - daß die Stellwerte aller Ausgabe-Einrichtungen zurücklesbar sind.
25. Verfahren nach Anspruch 24,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Masterstatus zyklisch zwischen den
Eingabe-/Ausgabe-Einrichtungen (61 bis 64) eines EA-Komplexes (60)
gewechselt wird.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wechsel des Masterstatus bei minimaler Aktivität der
betreffenden Eingabe-/Ausgabe-Einrichtung (61 bis 64) vorgenommen
wird.
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE4416795A DE4416795C2 (de) | 1994-05-06 | 1994-05-06 | Redundant konfigurierbares Übertragungssystem zum Datenaustausch und Verfahren zu dessen Betrieb |
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Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4416795A DE4416795C2 (de) | 1994-05-06 | 1994-05-06 | Redundant konfigurierbares Übertragungssystem zum Datenaustausch und Verfahren zu dessen Betrieb |
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ID=6517981
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Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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