DE4414719A1 - Vorrichtung zur Wellenabdichtung - Google Patents
Vorrichtung zur WellenabdichtungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Wellenabdichtung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Erfindung ist insbesondere anwendbar für Zentrifugalpumpen mit mechani
schen planparallelen Dichtungen, die ein in radialer Richtung äußeres, festge
legtes Teil (Sitz) und ein in radialer Richtung inneres Teil, das mit der Welle
rotiert, aufweisen. Die zusammenwirkenden Dichtungsoberflächen dieser Teile
sind sehr glatt und müssen mittels des Pumpmediums oder einer von außen
zugeführten Flüssigkeit gekühlt werden. Die Flüssigkeit bildet auch einen Flüs
sigkeitsfilm zwischen den Dichtungsoberflächen, so daß diese nicht in direktem
Kontakt zueinander stehen.
Planparalle Dichtungen erlauben ein geringes Durchsickern (Leckage) zwischen
den Dichtungsflächen (im allgemeinen nicht sichtbar, da die Flüssigkeit verdun
stet), so daß sich Verunreinigungen, insbesondere auskristallisierte Salze, auf
der Außenseite der Dichtung ansammeln mit der Gefahr, daß das festgelegte
Teil mit der Welle rotiert, oder daß die Dichtungsflächen voneinander wegge
drängt werden mit der Folge, daß das Pumpmedium durchsickert. Um dies zu
verhindern, wird die Außenseite der Dichtung mit einer sog. Lösch- oder Spül
flüssigkeit durch Spülen gereinigt, wobei es sich im allgemeinen um reines
Wasser handelt. Damit dieses Löschwasser nicht unkontrolliert nach außen
spritzen kann, ist die Dichtungsvorrichtung mit einer sog. sekundären Dichtung
versehen, die in ihrer einfachsten Form als ein radialer Dichtungsring ausgebil
det sein kann. Labyrinthdichtungen und sog. Lippendichtungen und Stopfbuch
sen mit Buchsenumrandungen oder Graphitringen können gleichfalls verwendet
werden. All diese Dichtungsringe und Stopfbuchsen erfordern eine konti
nuierliche Versorgung mit Flüssigkeit zur Schmierung und Kühlung, aber trotz
dem nutzen sie nach einer relativ kurzen Zeit ab und werden undicht. Die se
kundäre Dichtung kann auch aus einer weiteren mechanischen planparallelen
Dichtung bestehen (mechanische planparallele Doppel-Dichtung). Die mecha
nische planparallele Doppel-Dichtung ist erheblich teurer und erfordert aufgrund
ihrer Gestaltung oft Überdruck in dem Dichtungsgehäuse, in dem sie montiert
ist. Bei dieser Gestaltung wirkt sich eine Fehlmenge an Dichtungswasser kata
strophal aus, da die innere Dichtung weggedrängt werden kann mit der Folge
des Durchsickerns des Pumpmediums, so daß die äußere Dichtung trockenläuft
und innerhalb einer sehr kurzen Zeit überhitzt wird.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Wellenabdichtungs-Vorrichtung, insbe
sondere durch mechanische planparallele Dichtungen, zu schaffen, die sowohl
nur sehr geringe Mengen an Spül- oder Löschflüssigkeit zum Kühlen und
Schmieren der mechanischen planparallelen Dichtung benötigt als auch den
Austritt einer großen Menge an Pumpmedium pro Zeiteinheit zuläßt, falls die
planparallele Dichtung undicht wird oder sogar zusammenbricht.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebe
nen Merkmale gelöst.
Durch die Vorrichtung gemäß der Erfindung ist sichergestellt, daß die Spül
flüssigkeit eine lange Zeit zwischen der primären und der sekundären Dichtung
verbleibt und somit effizient genutzt wird. Eine Vorrichtung gemäß der Erfindung
benötigt nur sehr wenig Löschwasser, da es sorgfältig reguliert wird. Die
mögliche Einsparung an Wasser bei kontinuierlicher Ablöschung kann zwi
schen 75% und 90% betragen. Falls eine kontinuierliche Ablöschung nicht
erforderlich ist, z. B. um die auskristallisierten Salze auf der Außenseite der
planparallelen Dichtung abzuspülen, ist es möglich, in Intervallen zu spülen, z. B.
10 Sek. alle 2 Min., und somit weiteres Dichtungswasser zu sparen. Bei
Einsatz einer Vorrichtung gemäß der Erfindung können die intermittierenden
Spülungen auf bis zu 10 Sek. alle 10 Stunden reduziert werden, was eine
Einsparung von 99,97% der Löschflüssigkeit bedeutet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Vorrichtung gemäß der Erfin
dung als ein Dichtungsblock gemäß des Anspruchs 9 ausgebildet. Es ist
möglich, den gleichen Block für Gegebenheiten mit oder ohne Ablöschung zu
verwenden, was bedeutet, daß eine geringere Anzahl an Ersatzteilen am Lager
gehalten werden kann. Der Block hat keine beweglichen Teile und keine Teile,
die der Abnutzung unterworfen sind.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfol
genden Beschreibung und der Zeichnung, in der schematisch einige bevorzugte
Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen axialen Schnitt, der die wichtigsten Teile eines Dich
tungsblocks gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels der
Erfindung darstellt;
Fig. 2a einen axialen Schnitt analog zu Fig. 1 mit einem zweiten
Ausführungsbeispiel;
Fig. 2b einen radialen Schnitt längs der Linie A-A in Fig. 2a;
Fig. 3a und 3b Schnitte analog zu denen in Fig. 2a und 2b bei einem dritten
Ausführungsbeispiel;
Fig. 4 einen radialen Schnitt bei einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
Fig. 5a und 5b Schnitte analog zu denen in Fig. 2a und 2b bei einem fünften
Ausführungsbeispiel;
Fig. 6 einen radialen Querschnitt bei einem sechsten Ausführungs
beispiel der Erfindung.
In allen Figuren bezeichnen dieselben Bezugszahlen gleiche oder ähnliche
(analoge) Details.
In Fig. 1 ist ein Dichtungsgehäuse 1 dargestellt, welches das Gehäuse eines im
ganzen mit 2 bezeichneten Dichtungsblocks ist. Mit 3 ist eine Welle bezeichnet,
insbesondere eine Pumpenwelle, 4 ist das Teil einer mechanischen planparal
lele Dichtung, das zusammen mit der Welle rotiert, und das zugehörige, festge
legte, nichtrotierende Teil (Sitz) ist mit 5 bezeichnet, während 7 eine sekundäre
Dichtung in Form einer Labyrinthdichtung angibt. Mit 8 ist bezeichnet eine
Sammelkammer für die Spül- oder Löschflüssigkeit (gewöhnlich Wasser), das
durch eine Einlaßöffnung 9 zugeführt wird, und für das Pumpmedium oder dgl.,
das entlang der Welle 3 durch die planparallelen Dichtungen 4, 5 durchsickert.
Gemäß der Erfindung ist eine Sammelkammer in dem gezeigten Ausführungs
beispiel in zwei Bereiche 8a, 8b mittels einer gemeinsamen Trennwand 12
geteilt, wobei die Bereiche einen gemeinsamen Drainagedurchgang 13 und eine
gemeinsame Auslaßöffnung 14 aufweisen. Innerhalb des Schutzbereiches der
Erfindung kann die Zahl der Trennwände, der Drainagedurchgänge und der
Auslaßöffnungen mehr als eins betragen, z. B. zwei oder drei.
Durch die Sammelkammer 8, die durch eine oder mehrere Trennwände 12
geteilt ist, und ihren (ihre) Drainagedurchgang(gänge) 13 und ihre Auslaßöff
nung 14 wird eine zu große Zufuhr von Flüssigkeit zur sekundären Dichtung 7
verhindert, welche nur sehr geringfügige Wassermengen ohne Leckage an
nimmt. Durch die Erfindung wird zumindest der Hauptteil der Flüssigkeit, der
entlang der Welle 3 durch die Einlaßöffnung und möglicherweise durch eine
undichte planparallele Dichtung 4, 5 fließt, daran gehindert, nach unten zu flie
ßen zu der(den) Auslaßöffnung(en) 14 durch den Drainagedurchgang oder die
Durchgänge 13. Die Vorrichtung gemäß der Fig. 1 verhindert (oder reduziert)
das sogenannte direkte Durchsickern durch die sekundäre Dichtung 7.
Bei hohen Rotationsgeschwindigkeiten der Welle 3 kommt es zur sogenannten
Co-Rotation, wobei zumindest ein Teil der Leckage- und/oder Löschflüssigkeit
zusammen mit der Welle rotiert (Wellenüberzug) und nicht durch die Auslaßöff
nung 14 fließt, sondern diese mit hoher Geschwindigkeit überströmt. Um dieses
Problem zu lösen und das Wasser (die Flüssigkeit) dazu zu veranlassen, durch
die Auslaßöffnung 14 wie beabsichtigt zu fließen, wird bevorzugterweise die
Vorrichtung gemäß der Erfindung nach einem der nachstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele ausgeführt.
In dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 2a und 2b hat die Trennwand 12
die Gestalt einer festsitzenden, schraubenförmigen Spirale, die sich im wesentli
chen durch die gesamte Flüssigkeitssammelkammer zwischen zwei innenseiti
gen, sich gegenüberliegenden Wänden erstreckt. Die Trennwand 12 umgibt die
Welle 3 mit geringem Spiel und teilt die Flüssigkeitssammelkammer 8 in vier
Bereiche 8a, 8b, 8c und 8d, die im wesentlichen voneinander getrennt sind. Sie
ist mit dem Dichtungsgehäuse 1 eng verbunden, außer im Bereich der Aus
laßöffnung 14, wo sie zusammen mit dem Gehäuse 1 drei Drainagedurchgän
ge 13 ausbildet. Dieses Ausführungsbeispiel verhindert oder reduziert zumindest
sowohl die direkte Leckage als auch die Co-Rotationsleckage.
Gemäß den Fig. 3a und 3b, die einen axialen Schnitt und einen radialen Schnitt
längs der Linie A-A in Fig. 3a bzw. Fig. 3b bei einem dritten Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigen, die insbesondere geeignet ist, die Co-Rotationsleckage zu
verhindern, besteht die Trennwand 12 aus vier Paaren von Stäben. Ein
Stab 12a in jedem Paar ist in axialer Richtung innenseitig angeordnet, und ein
Stab 12b in jedem Paar ist in axialer Richtung außerhalb eines zentralen Be
reiches 8c der Sammelkammer angeordnet. Die Stäbe 12b begrenzen zusam
men vier Bereiche 8b, welche alle in direktem Kontakt mit dem größeren
zentralen Bereich 8c stehen. In gleicher Weise begrenzen die vier in axialer
Richtung inneren Stäbe zusammen vier Bereiche, welche alle eine direkte Ver
bindung zu dem größeren zentralen Bereich 8c haben.
Die Anzahl der Stäbe 12 kann geringer sein, beispielsweise zwei oder drei, oder
auch höher als die vier dargestellten, z. B. sechs oder acht. Weiterhin können
die Stäbe 12 relativ zu der axialen Ebene gewinkelt angeordnet sein, anstatt in
diesen, wie in Fig. 3b dargestellt.
Eine andere Möglichkeit zur Verhinderung der Co-Rotationsleckage ist in Fig. 4
gezeigt, die einen radialen Schnitt bei einem vierten Ausführungsbeispiel der
Erfindung darstellt. Hier ist die Sammelkammer in zwei Teile mittels einer
radialen Trennwand 12 geteilt, und der Schnitt gemäß Fig. 4 ist durch den
axialen inneren Bereich 8a der Sammelkammer gelegt. Bei diesem Ausfüh
rungsbeispiel sind die Auslaßöffnung 14 und der Drainagedurchgang 13 in einer
vertikalen Ebene angeordnet, die parallel zu der Welle 3 verläuft und hierzu
seitlich versetzt und parallel zu einer vertikalen diametralen Ebene verläuft, die
hinter dem Drainagedurchgang 13 und der Auslaßöffnung 14 angeordnet ist,
gesehen in Rotationsrichtung, wobei die Auslaßöffnung 14 sich zu dem unteren
Bereich der Vorrichtung hin öffnet. Bei diesem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Trennwand 12 ganz oder teilweise durch Drainagedurchbrüche 13 und
die Auslaßöffnung 14 durchbrochen. Alternativ können die beiden letzteren
durch Auslaßöffnungen substituiert oder vervollständigt werden, die in dem
jeweiligen Bereich der Sammelkammer angeordnet und in gleicher Weise aus
gerichtet sind. Es liegt im Schutzbereich dieser Erfindung, daß der Drainage
durchgang 13 und die Auslaßöffnung 14 einen größeren oder kleineren Winkel
mit sowohl der erwähnten diametralen Ebene als auch der Zeichnungsebene
ausbilden können.
Eine weitere Ausführung, die in erster Linie der Co-Rotationsleckage entge
genwirkt, ist in Fig. 5a und 5b dargestellt, die einen Längsschnitt bzw. einen
Querschnitt entlang der Linie A-A in Fig. 5a durch eine Vorrichtung gemäß der
Erfindung zeigen. Die Trennwand 12 ist rohrförmig gestaltet und umgibt die
Welle 3 mit einem engen, beispielsweise etwa 2 mm breiten, zylindrischen
Ringraum, der einen inneren Bereich 8a der Sammelkammer ausbildet und zu
dem die Einlaßöffnung 9 für die Löschflüssigkeit führt. Die Trennwand 12 ist
durch verschiedene vorzugsweise radiale Löcher oder Schlitze 11 durchbro
chen, die zu einem in radialer Richtung außenliegenden Bereich 8b der Sam
melkammer führen. Die Auslaßöffnung 14 ist in dem unteren Bereich des Berei
ches 8b angeordnet. Die Trennwand 12 kann durch eine oder mehrere (nicht
gezeigt) röhrenförmige, zur Welle 3 koaxial verlaufende und außerhalb von ihr
angeordnete Trennwände ergänzt werden, die dann den Bereich 8b in mehrere
kleinere Bereiche teilen.
Eine Gegenrotationsleckage kann auch verhindert werden durch das im Quer
schnitt in Fig. 6 gezeigte Ausführungsbeispiel. Dabei hat die Sammelkammer 8,
die hier keine Trennwand aufweist, die Gestalt einer Spirale mit einer zumindest
anfänglich in radialer Richtung anwachsenden Querschnittsfläche. Die Sammel
kammer 8 erstreckt sich in axialer Richtung und umgibt die Welle 3, und sie
endet in peripherer Richtung mit einer konkav gekrümmten Wandung, die den
zu einer Auslaßöffnung 14 führenden Drainagedurchgang 13 begrenzt.
Die neue Ausführung gemäß der Erfindung mit einer Sammelkammer, die das
Löschwasser ohne Leckage aufnimmt, ohne bewegliche Teile und ohne Teile,
die abnutzen, bietet große Vorteile gegenüber dem Stand der Technik. Die
Sammelkammer nimmt größere Mengen Wasser als das zugeführte Löschwas
ser auf, was ein Vorteil ist, wenn die planparallele Dichtung abnutzt und beginnt
undicht zu werden. Die Leckage kann visuell durch die Auslaßöffnung festge
stellt werden, aber kann auch durch z. B. Strömungsmessungen direkt in der
Auslaßöffnung ermittelt werden, bevor das Pumpmedium in die Umgebung
aussickert. Bezüglich der Umwelt und entsprechender Umweltgesetze (EG
Normen) ist dies ein sehr wichtiger Aspekt.
Die Vorrichtung gemäß der Erfindung hat, wie bereits erwähnt, vorzugsweise die
Form eines Dichtungsblocks, der insbesondere für Pumpen und planparallele
Dichtungen geeignet ist, und folgende Vorteile aufweist:
- 1) Jede Lösch- und Leckageflüssigkeit zwischen 0 Litern pro Minute und 4 bis 10 Litern pro Minute kann von der atmosphärischen Seite der z. B. mechanischen Dichtungen ohne Spritzen in die Umgebung entfernt werden. Dies gilt für alle Rotationsgeschwindigkeiten von 0 bis 360 U/m.
- 2) Da die sekundäre Dichtung keine Teile hat, die sich gegeneinander bewegen, ist keine Löschflüssigkeit zum Schmieren der sekundären Dichtung notwendig. Dies ermöglicht z. B. eine Intervallspülung in dem Raum außerhalb der mechanischen Dichtungen, wodurch der Wasserverbrauch ganz wesentlich reduziert werden kann (bis < 1%).
- 3) Das Ausführungsbeispiel mit einer Wasserzufuhr in der Nähe der me chanischen Dichtung benötigt nur sehr wenig Wasser (im Bereich von 0,2 Litern pro Minute bei 1500 U/m) für die Kühlung und Schmie rung einer mechanischen Dichtung, die mit keiner Flüssigkeitszufuhr von der Pumpe versehen ist.
Die oben beschriebenen und in der Zeichnung illustrierten Ausführungsbeispiele
sind natürlich als nicht eingrenzende Beispiele zu verstehen und können
bezüglich ihrer Details in vielerlei Hinsicht innerhalb des Schutzbereiches der
Ansprüche modifiziert werden. Insbesondere können neue Ausführungsformen,
die von dem Prinzip der Erfindung umfaßt werden, durch die Kombination von
Merkmalen entwickelt werden, die den verschiedenen oben beschriebenen
Ausführungsbeispielen entnommen sind.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Wellenabdichtung, insbesondere mit mechanischen plan
parallelen Dichtungen (4, 5) für insbesondere Zentrifugalpumpen und dgl., mit
einer Rotationswelle (3) und einer in axialer Richtung an der Außenseite der
planparallelen Dichtung angeordneten sekundären Dichtung (7), mit einem
Einlaß (9) für die Spülflüssigkeit und einem Auslaß (14) für die Spülflüssigkeit
sowie möglicherweise durch die planparallele Dichtung durchsickerndes
Pumpmedium, mit zumindest einem Drainagedurchgang (13), der zu dem
Auslaß führt, und einer Flüssigkeitssammelkammer (8), die zwischen der
planparallelen Dichtung und der sekundären Dichtung angeordnet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Flüssigkeitssammelkammer in zwei oder mehr Berei
che (8a, 8b; 8a, 8b, 8c, 8d) geteilt ist, die voneinander durch zumindest eine
Trennwand (12; 12a, 12b), die eine Verbindung zwischen den Bereichen erlaubt,
getrennt sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zahl der
Bereiche (8a, 8b) der Flüssigkeitssammelkammer (8) zwei ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß alle Bereiche
der Flüssigkeitssammelkammer einen gemeinsamen Auslaß (14) aufweisen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenn
wand (12) als schraubenförmige Spirale ausbildet ist und die Welle (3) mit einem
kleinen Spiel umgibt und sich im wesentlichen durch die gesamte Länge der
Flüssigkeitssammelkammer zwischen zwei innenseitigen, sich gegenüberlie
genden Wänden erstreckt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flüssig
keitssammelkammer zwei Teile aufweist, nämlich einen radialen inneren Be
reich (8a) und einen radialen äußeren Bereich (8b), die voneinander mittels
einer zylindrischen Trennwand (12) getrennt sind, die zumindest einen Draina
gedurchgang (13) aufweist, und daß nur der am weitesten stromabwärts gele
gene Bereich (8b) der Flüssigkeitssammelkammer einen Flüssigkeitsauslaß (14)
aufweist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Aus
laß (14) in bezug auf die rotierende Welle exzentrisch, d. h. nicht radial, ange
ordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die gesamte
Flüssigkeitssammelkammer (8) eine spiralförmige Form hat, wobei ihre Quer
schnittsfläche in Richtung des Auslasses anwächst.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Drainage
durchgang (13) durch eine konkav gekrümmte Wand begrenzt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß sie als Dichtungsblock (2) ausgebildet ist mit zumindest einem
Dichtungsgehäuse (1), zumindest einem rotierenden Teil (5) einer mechanischen
planparallelen Dichtung, einer sekundären Dichtung (7), einem Einlaß (9) für
Spülflüssigkeit, einer zwischen diesen Dichtungen angeordneten Flüssigkeits
sammelkammer (8), einem stromabwärts der Flüssigkeitssammelkammer
angeordneten Flüssigkeitsauslaß (14), zumindest einem Drainagedurch
gang (13), der zu dem Flüssigkeitsauslaß führt, und vorzugsweise zumindest
einer Trennwand (12), die die Flüssigkeitssammelkammer in voneinander
getrennte Bereiche (8a, 8b, 8c, 8d) teilt.
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1996
- 1996-04-22 US US08/636,043 patent/US5709389A/en not_active Expired - Lifetime
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DE102015002397A1 (de) * | 2015-02-24 | 2016-08-25 | Dickow-Pumpen Kg | Kühl- und Entgasungssystem |
Also Published As
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