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DE4411119C1 - Digitales, in Funkzellen aufgebautes Mobilfunksystem - Google Patents

Digitales, in Funkzellen aufgebautes Mobilfunksystem

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Publication number
DE4411119C1
DE4411119C1 DE4411119A DE4411119A DE4411119C1 DE 4411119 C1 DE4411119 C1 DE 4411119C1 DE 4411119 A DE4411119 A DE 4411119A DE 4411119 A DE4411119 A DE 4411119A DE 4411119 C1 DE4411119 C1 DE 4411119C1
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DE
Germany
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mobile
ltg
line driver
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subscriber
Prior art date
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Application number
DE4411119A
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt-Ferdinand Ing Neubauer
Manfred Dipl Ing Fehringer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Nokia Solutions and Networks GmbH and Co KG
Original Assignee
Siemens AG
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Filing date
Publication date
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Application granted granted Critical
Publication of DE4411119C1 publication Critical patent/DE4411119C1/de
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W36/00Hand-off or reselection arrangements
    • H04W36/12Reselecting a serving backbone network switching or routing node

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein digitales, in Funkzellen aufgebau­ tes Mobilfunksystem gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In der Systembeschreibung: HUDER; GEIER: D900-Mobile Communication System, System Description SYD, (Bestellnummer A30808-X3231-X-2- 7618) Siemens AG, 1992 ist ein digitales zellulares Mobilfunk-Kommunikations­ system nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Commu­ nication) zur Übertragung von Sprache und Daten beschrieben. Der Aufbau des Mobilfunksystems gliedert sich in mehrere funktionale Teilsysteme, von denen das Basisstationssystem (Base Station System), das Vermittlungssubsystem (Switching Subsystem) und das Betriebs- und Wartungssystem (Operating & Maintenance Subsystem) die wesentlichen Komponenten bilden. Das gesamte Einzugsgebiet des Mobilfunksystems ist durch eine Vielzahl von Funkzellen abgedeckt, die darin die kleinsten Versorgungsgebiete für die mobilen Teilnehmer darstellen.
Das Basisstationssystem stellt die Verbindung zwischen dem Funkteil und dem verdrahteten Teil im Mobilfunksystem her. Die Teilnehmer des Mobilfunksystems können über Mobilstatio­ nen, die in einem Fahrzeug montiert oder als portables Hand­ gerät bzw. Taschengerät ausgeführt sind, Sprach- oder Daten­ signale aussenden oder empfangen. Über die Luftschnittstelle werden die Mobilstationen der Teilnehmer im Sinne einer Verkehrskonzentration auf Signalübertragungskanäle des Basisstationssystems geschaltet. Das Basisstationssystem dient somit als vermittlungstechnischer Konzentrator mit integriertem Funkteil. Die physikalische Verbindung von der Luftschnittstelle zur Mobilstation besorgen jeweils Basis- Sende/Empfangsstationen (Base Transceiver Station), die alle funktechnischen Einrichtungen für die von ihnen versorgten Teilnehmer in den Funkzellen enthalten. Dabei kann eine einzige Basis-Sende/Empfangsstation über Richtantennen mehre­ re Funkzellen bedienen.
Die Signalübertragung erfolgt gemäß einem Zeitmultiplexver­ fahren, bei dem neben den Nutzkanälen für Sprach- oder Da­ tensignale ein Steuerkanal für Steuersignale existiert. Meh­ rere der Basis-Sende/Empfangsstationen sind über zugehörige Leitungen jeweils mit einer von mehreren Basisstationssteue­ rungen (Base Station Controllers) verbunden, die jeweils die Vermittlung, die Zeichengabe nach dem zentralen Zeichengabe­ system No. 7 und die Betriebs- und Wartungsaufgaben innerhalb des Basisstationssystems steuern. Jeder Basisstationssteue­ rung obliegt außerdem die Kodierung der Sprache und der Daten für die Schnittstelle zum Vermittlungssubsystem.
Das Vermittlungssubsystem weist mindestens ein Mobilvermitt­ lungssystem (Mobile Services Switching Center) auf, das die "klassischen" Vermittlungsfunktionen einschließlich der Schnittstellenanpassungen zu einem Telekommunikationsnetz, z. B. einem öffentlichen Telefonnetz (PSTN - Public Switching Telephone Network), einem digitalen integrierten Dienstenetz (ISDN - Integrated Services Digital Network) oder einem Mobilfunknetz (PLMN - Public Land Mobile Network), und Schnittstellenanpassungen zum Betriebs- und Wartungssystem übernimmt. Neben der Ausführung der Zeichengabe- und Ver­ mittlungsfunktionen für das Fernsprechen des mobilen Teilneh­ mers mit einem zweiten Teilnehmer stellt das zentrale Mobil­ vermittlungssystem dem mobilen Teilnehmer eine Reihe von zusätzlichen Diensten, die von Anrufumleitung und Anrufsperre über Dreiergesprächs- und Konferenzschaltung bis Gebühren­ übernahme durch den angerufenen Teilnehmer reichen, zur Verfügung.
Für die Nutzung derartiger Zusatzdienste - beispielsweise der Dienste "Anklopfen" (Call Waiting) eines dritten Teilnehmers und "Gespräch halten" (Call Hold) für anschließendes Rückfra­ gen, Makeln oder dergleichen - durch den mobilen Teilnehmer ist es erforderlich, mehr als einen Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer zu führen. Der mobile Teilnehmer kann dann mit Hilfe von Bedienprozeduren entscheiden, mit welchem der ent­ fernten Teilnehmer er das Gespräch fortsetzen bzw. beenden will.
Dem Betriebs- und Wartungssystem im Mobilfunksystem obliegt das Verwalten der Teilnehmer und der ihnen ermöglichten Dien­ ste, das Beobachten der Belastung und Leistung des Gesamtsy­ stems, das Überwachen der Zugriffe auf die Systemelemente, das Verrechnen der Nutzung des Mobilfunksystems usw.
Typisches Kennzeichen eines Mobilfunksystems ist es, daß die Mobilstationen nicht über Leitungen mit einer bestimmten Ver­ mittlungseinrichtung eines Telekommunikationsnetzes fest ver­ bunden sind, sondern daß die Verbindung zwischen der Mobilstation des mobilen Teilnehmers und dem Mobilvermittlungssy­ stem nur während der Dauer eines Gesprächs in dem Gebiet, in dem sich der mobile Teilnehmer jeweils gerade befindet, mit der zuständigen Vermittlungseinrichtung besteht. Durch die flächendeckende Abdeckung eines Einzugsgebiets durch die Vielzahl von Funkzellen mit zugeordneten Basis- Sende/Empfangsstationen ist es möglich, daß der ein Gespräch initiierende oder entgegennehmende mobile Teilnehmer vom Mobilfunksystem mit der ihn versorgenden Basis- Sende/Empfangsstation über die Luftschnittstelle verbunden wird. Die an die geeignete Basis-Sende/Empfangsstation angeschlossene Basisstationssteuerung ist ihrerseits an das Mobilvermittlungssystem über eine zugehörige Leitung ange­ schlossen, für die ein programmgesteuerter Leitungstreiber vorgesehen ist.
Sobald der mobile Teilnehmer nach Aufnahme eines Gesprächs seinen Aufenthaltsort und somit das Einzugsgebiet der ihn versorgenden Basis-Sende/Empfangsstation und der zugehörigen Basisstationssteuerung verläßt, wird der Teilnehmer auf eine neue ihn versorgende Basis-Sende/Empfangsstation und gegebe­ nenfalls die zugehörige neue Basisstationssteuerung umge­ schaltet. Dadurch ändert sich auch die Leitung, über die der mobile Teilnehmer mit dem Mobilvermittlungssystem verbunden ist, da die neue Basisstationssteuerung über eine andere Leitung als die ursprüngliche Basisstationssteuerung an das Mobilvermittlungssystem angeschlossen ist. Eine derartige Umschaltung im Mobilfunksystem bei Übertritt von einem Ein­ zugsgebiet in ein anderes Einzugsgebiet während eines Ge­ sprächs wird als "handover" bezeichnet.
Bei Vorliegen einer Verbindung zwischen dem mobilen Teil­ nehmer und einem entfernten zweiten Teilnehmer sind der mobilteilnehmerseitige Leitungstreiber zum mobilen Teilnehmer und der netzseitige Leitungstreiber zum zweiten Teilnehmer vor einem "handover" unmittelbar miteinander verbunden.
Während dem "handover" ist darüber hinaus der an die neue Basisstationssteuerung angeschlossene mobilteilnehmerseitige Leitungstreiber in die Verbindung zwischen den beiden Teil­ nehmern involviert. Der Wechsel von der bisherigen Basissta­ tionssteuerung zur neuen Basisstationssteuerung führt dazu, daß im Mobilvermittlungssystem der während des Gesprächs belegte einzige Nutzkanal vom ursprünglichen mobilteilneh­ merseitigen Leitungstreiber auf den neuen mobilteilnehmer­ seitigen Leitungstreiber umgeschaltet wird. Alternativ dazu kann auch eine Umschaltung des Nutzkanals innerhalb desselben Leitungstreibers erfolgen, ohne daß die Basisstationssteue­ rung gewechselt wird. Nach dem "handover" existiert im Mobil­ vermittlungssystem eine Verbindung zwischen dem neuen mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber und dem netzseitigen Leitungstreiber.
Für den Fall, daß der mobile Teilnehmer während des Gesprächs einen der ihm zur Verfügung stehenden Zusatzdienste akti­ viert, weil z. B. von anderen Teilnehmern ankommende weitere Gespräche vom mobilen Teilnehmer zu bedienen sind, müßten somit alle Nutzkanäle inklusive der bei Anforderung von Zusatzdiensten erforderlichen zusätzlichen Nutzkanäle bei einem "handover" umgeschaltet werden.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Mobilfunksystem der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem im Mobilvermittlungssystem eine durch die Anforderung von mindestens einem weiteren Nutzkanal durch den mobilen Teil­ nehmer notwendige Umschaltung aller Nutzkanäle bei einem "handover" vermieden wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
Demnach weist das Mobilvermittlungssystem im Übertragungsweg einen zusätzlichen festen Leitungstreiber auf, zu dem alle Nutzkanäle geführt sind. Für den Fall, daß das Einzugsgebiet der den mobilen Teilnehmer versorgenden Basis- Sende/Empfangsstation verlassen wird, erfolgt beim "handover" nur noch die Umschaltung des einen Nutzkanals zum mobilen Teilnehmer.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand von Figuren erläutert. Es zeigen
Fig. 1 das Blockschaltbild eines Mobilfunksystems,
Fig. 2 bis Fig. 4 jeweils den Verbindungsaufbau im Mobil­ vermittlungssystem des Mobilfunksystems bei der Belegung eines einzigen Nutzkanals durch den mobilen Teilnehmer vor, während und nach einem "handover" und
Fig. 5 bis Fig. 7 jeweils den Verbindungsaufbau im Mobil­ vermittlungssystem des Mobilfunksystems bei der Belegung mehrerer Nutzkanäle durch den mobilen Teilnehmer vor, während und nach einem "handover".
Fig. 1 zeigt den Aufbau eines digitalen zellularen Mobil­ funksystems für die Übertragung von Sprach- und Datensignalen zwischen einem mobilen Teilnehmer und einem zweiten Teilneh­ mer, der Teilnehmer eines öffentlichen Telefonnetzes PSTN, eines diensteintegrierenden Digitalnetzes ISDN, des Mobil­ funksystems des mobilen Teilnehmers oder eines anderen Mobilfunksystems PLMN sein kann. Vom mobilen Teilnehmer wird ein Gespräch über seine Mobilstation MS1 begonnen oder entge­ gengenommen. Die Mobilstation MS1 ist beispielsweise im Fahrzeug des Teilnehmers montiert. Neben der Mobilstation MS1 des anrufenden oder angerufenen Teilnehmers ist selbst­ verständlich eine Vielzahl von weiteren Mobilstationen MSp im Mobilfunksystem vorhanden.
Über die Luftschnittstelle entsteht eine physikalische Verbindung von der Mobilstation MS1 zu einem Basisstationssy­ stem BSS, das eine Vielzahl von Richtantennen RA1. . .RAn aufweist, die den Funkzellen des zellular aufgebauten Mobil­ funksystems zugeordnet sind. Das Basisstationssystem BSS als Verbindungselement zwischen dem verdrahteten Teil und dem Funkteil des Mobilfunksystems verfügt darüber hinaus über mehrere Basis-Sende/Empfangsstationen BTS1. . .BTSn, die über die Richtantennen RA1. . .RAn mehrere Funkzellen bedienen. Im Zeitmultiplexverfahren werden gleichzeitig acht Signalüber­ tragungskanäle (time slots) verwendet, von denen ein Si­ gnalübertragungskanal als Steuerkanal und die übrigen Si­ gnalübertragungskanäle als Nutzkanäle zur Übertragung der Sprach- oder Datensignale dienen.
Jede der Basis-Sende/Empfangsstationen BTS1. . .BTSn ist durch eine individuelle Leitung mit einer Basisstationssteuerung BSC1 verbunden. Das Basisstationssystem BSS weist insgesamt mehrere Basisstationssteuerungen BSC1. . .BSCm auf, an die jeweils eine bestimmte Anzahl von Basis- Sende/Empfangsstationen BTS1. . .BTSn durch Leitungen ange­ schlossen ist. Jede der Basisstationssteuerungen BSC1. . .BSCm übernimmt Vermittlungs- und Zeichengabefunktionen sowie Betriebs- und Wartungsaufgaben innerhalb des Basisstationssy­ stems BSS. Darüber hinaus führt jede der Basisstationssteue­ rungen BSC1. . .BSCm die Kodierung der Sprach- oder Datensi­ gnale für die beispielsweise zur 64-kBit/s-Übertragung ausge­ legte Schnittstelle zu einem Vermittlungssubsystem SSS aus. Die Basisstationssteuerungen BSC1. . .BSCm sind über andere Schnittstellen an ein Betriebs- und Wartungssystem OMS im Mobilfunksystem angeschlossen.
Das Vermittlungssubsystem SSS weist mindestens ein Mobilver­ mittlungssystem MSC auf, das jeweils mobilteilnehmerseitig über individuelle Leitungen mit den Basisstationssteuerungen BSC1. . .BSCm des Basisstationssystems BSS und somit mit den mobilen Teilnehmern und netzseitig mit anderen Teilnehmern, die jeweils an ein Telekommunikationsnetz angeschlossen sind, ebenfalls über Leitungen verdrahtet ist. Wie bereits erwähnt, kann das Telekommunikationsnetz aus einem öffentlichen Telefonnetz PSTN, einem diensteintegrierenden Digitalnetz ISDN oder einem Mobilfunknetz PLMN bestehen. Die Ge­ sprächspartner des mobilen Teilnehmers sind daher Teilnehmer eines beliebigen Telekommunikationsnetzes PSTN, ISDN oder PLMN.
Darüber hinaus weist das Vermittlungssubsystem SSS mehrere Register auf, von denen ein Heimatregister HLR die für jeden Mobilteilnehmer signifikanten Informationen - z. B. seine Zugangsfähigkeit zum Netz, seine abonnierten Dienste und Zusatzdienste - speichert. Ein weiteres Register ist das Aufenthaltsregister VLR, das alle Informationen über die in seinen Zuständigkeitsbereich eintretenden mobilen Teilnehmer speichert und somit dem Mobilvermittlungssystem MSC den Ver­ bindungsaufbau von abgehenden Gesprächen ermöglicht. Das Aufenthaltsregister VLR ist quasi eine dynamische Teilneh­ merdatenbasis, deren Inhalt über das zugehörige Heimatregi­ ster HLR aktualisiert wird.
Ein Geräteidentifizierungsregister EIR speichert eine Liste mit Nummern von autorisierten Mobilstationen und eine Liste mit Nummern von nicht autorisierten Mobilstationen, anhand der die Gerätekennungsnummer der Mobilstation des mobilen Teilnehmers überprüft werden kann. Ein Authentifikationszen­ trum AC speichert alle Informationen, die zum Schutz der mobilen Kommunikation gegen Fremdzugriff über die Luft­ schnittstelle erforderlich sind. Dabei wird ein bestimmter Authentifikationsalgorithmus und Verschlüsselungscode für die übertragenen Informationen verwendet, um unbefugte Eingriffe in die Kommunikation auszuschließen. Das Authentifikations­ zentrum AC verfügt über eine Datenbank, die durch einen eigenen Mechanismus gegen unberechtigtes Zugreifen geschützt ist.
Das Vermittlungssubsystem SSS verfügt über Schnittstellen zum Betriebs- und Wartungssystem OMS, in der die Verwaltung der Teilnehmer und der Systemelemente des Mobilfunksystems erfolgt und Eingriffe in die Systemelemente auf Grund von Vorkommnissen im Mobilfunknetz vorgenommen werden können.
Fig. 2 zeigt den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssystem MSC bei einem Gespräch zwischen dem mobilen Teilnehmer, der über die Basisstationssteuerung BSC1 mit dem Mobilvermitt­ lungssystem MSC verbunden ist, und einem zweiten Teilnehmer, der beispielsweise über das öffentliche Telefonnetz PSTN mit dem Mobilvermittlungssystem MSC verbunden ist. Das Mobilver­ mittlungssystem MSC weist im Übertragungsweg einen mobil­ teilnehmerseitigen Leitungstreiber BSA-LTG (line trunk group) auf, der mit der Basisstationssteuerung BSC1 über eine individuelle Leitung LA verbunden ist. An den mobilteilneh­ merseitigen Leitungstreiber BSA-LTG sind bis zu vier PCM30- Digitalübertragungssysteme mit jeweils 30 Fernsprechkanälen anschließbar. Das Mobilvermittlungssystem MSC weist einen netzseitigen Leitungstreiber TB-LTG auf, der über eine Leitung LP an das öffentliche Telefonnetz PSTN angeschlossen ist. Zwischen den beiden Leitungstreibern BSA-LTG und TB-LTG ist ein Koppelfeld SN angeordnet, das die an den mobil­ teilnehmerseitigen Leitungstreiber BSA-LTG angeschlossene Leitung LA mit der an den netzseitigen Leitungstreiber TB-LTG angeschlossenen Leitung LP unmittelbar verknüpft. Die Leitungstreiber sind durch Programme steuerbar. Der in Fig. 2 dargestellte Verbindungsaufbau gilt für die Belegung eines einzigen Nutzkanals zum mobilen Teilnehmer während eines Gesprächs, solange ein "handover" noch nicht stattgefunden hat.
Fig. 3 zeigt den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssy­ stem MSC während dem "handover", bei dem ein Wechsel der den mobilen Teilnehmer versorgenden Basis-Sende/Empfangsstation durchgeführt wird. Im dargestellten Beispiel schließt sich ein Wechsel der Basisstationssteuerung an, der jedoch nicht zwangsläufig erfolgen muß. Der für das andauernde Gespräch belegte einzige Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer wird von der ursprünglichen Basisstationssteuerung BSC1 auf die neue Basisstationssteuerung BSC2 umgeschaltet. Der mit der neuen Basisstationssteuerung BSC2 verbundene neue mobilteilnehmer­ seitige Leitungstreiber BSB-LTG ist über eine individuelle Leitung LB an das Koppelfeld SN geführt. Vom Koppelfeld SN verläuft eine weitere Leitung LP′ zum netzseitigen Leitungs­ treiber TB-LTG, in dem die Umschaltung des einzigen Nutzka­ nals zum mobilen Teilnehmer erfolgt. Die ursprüngliche Ver­ bindung zwischen den Leitungen LA und LP wird durch die neue Verbindung zwischen den Leitungen LB und LP′ ersetzt.
Den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssystem MSC nach Durchführung des "handovers" zeigt Fig. 4, in der der neue mobilteilnehmerseitige Leitungstreiber BSB-LTG bzw. die indi­ viduelle Leitung LB unmittelbar mit dem netzseitigen Leitungstreiber TB-LTG bzw. der zugehörigen individuellen Leitung LP verbunden ist. Durch die zur neuen Basisstations­ steuerung BSC2 hergestellte Verbindung ist gewährleistet, daß der Mobilteilnehmer nach einem Übertritt von einem Einzugs­ gebiet in ein anderes wiederum mit einer ihn versorgenden Basis-Sende/Empfangsstation über die Luftschnittstelle zu seiner Mobilstation verbunden ist.
Fig. 5 zeigt den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssy­ stem MSC bei Vorhandensein mehrerer Nutzkanäle, die auf Grund von Zusatzdiensten, die durch den mobilen Teilnehmer während des Gesprächs angefordert werden, aktiviert werden können. Analog zur Darstellung in Fig. 2 weist das Mobilvermitt­ lungssystem MSC den mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber BSA-LTG mit der individuellen Leitung LA zur Verbindung der Basisstationssteuerung BSC1 mit dem Koppelfeld SN und den netzseitigen Leitungstreiber TB-LTG auf. Der netzseitige Leitungstreiber TB-LTG führt über die individuelle Leitung LP1 zu einer Vermittlung im öffentlichen Telefonnetz PSTN, an das der mit dem mobilen Teilnehmer sprechende zweite Teilneh­ mer angeschlossen ist.
Mit einer "Haltefunktion" (call hold) kann vom mobilen Teil­ nehmer das Gespräch mit dem zweiten Teilnehmer auf "halten" gelegt und danach gegebenenfalls ein neues Gespräch - bei­ spielsweise über Rückfrage oder Makeln - mit einem fernen dritten Teilnehmer aufgebaut werden. Die Verbindung zu diesem dritten Teilnehmer wird über das Koppelfeld SN, eine indivi­ duelle Leitung LP2, einen netzseitigen Leitungstreiber TC-LTG und die entsprechende Vermittlung des Teilnehmers im öffentlichen Telefonnetz PSTN hergestellt. Während der Rück­ frage oder des Makelns mit einem der beiden an das öffentli­ che Telefonnetz PSTN angeschlossenen Teilnehmer kann der mobile Teilnehmer das Gespräch eines anklopfenden weiteren Teilnehmers entgegennehmen. Dieser anklopfende Teilnehmer ist mit dem Koppelfeld SN über eine individuelle Leitung LP3, einen netzseitigen Leitungstreiber TD-LTG und die entspre­ chende Vermittlung des Teilnehmers im öffentlichen Telefon­ netz PSTN verbunden.
In den Übertragungsweg zwischen dem mobilen Teilnehmer und den anderen Teilnehmern ist ein fester Leitungstreiber AN-LTG zusätzlich eingeschleift. Die mit dem mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber BSA-LTG verbundene Leitung LA und die mit den netzseitigen Leitungstreibern TB-LTG, TC-LTG und TD-LTG verbundenen Leitungen LP1, LP2 und LP3 sind über das Koppel­ feld SN an diesen festen Leitungstreiber AN-LTG angeschlos­ sen. Durch die Bedienprozeduren des mobilen Teilnehmers ist festgelegt, mit welchem der anderen Teilnehmer er das Ge­ spräch führt. Demnach besteht in dem festen Leitungstreiber AN-LTG eine Verbindung zwischen der Leitung LA und der Lei­ tung LP1 oder der Leitung LP2 oder der Leitung LP3. Für den Fall des Verbindungsaufbaus mit einer der beiden Leitungen LP2, LP3 wird ein zusätzlicher Nutzkanal vom mobilen Teilneh­ mer benötigt. Der in Fig. 5 dargestellte Verbindungsaufbau gilt solange ein "handover" nicht stattgefunden hat. Der im Mobilvermittlungssystem zusätzlich vorgesehene feste Lei­ tungstreiber AN-LTG ist über das Koppelfeld SN mit dem mobil­ teilnehmerseitigen Leitungstreiber - im vorliegenden Beispiel mit dem Leitungstreiber BSA-LTG - gekoppelt, über den das Ge­ spräch zwischen dem mobilen Teilnehmer und dem zweiten Teilnehmer begonnen wurde. Alle Nutzkanäle sind auf den festen Leitungstreiber AN-LTG geführt.
Fig. 6 zeigt den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssy­ stem MSC bei einem "handover", bei dem ein Wechsel von der ursprünglichen Basisstationssteuerung BSC1 zu der neuen Basisstationssteuerung BSC2 durchzuführen ist. Der an die neue Basisstationssteuerung BSC2 angeschaltete neue mobil­ teilnehmerseitige Leitungstreiber BSB-LTG ist mit seiner individuellen Leitung LB über das Koppelfeld SN ebenfalls zu dem festen Leitungstreiber AN-LTG geführt, in dem nur noch eine einzige Leitungsumschaltung von der Leitung LA auf die Leitung LB beim "handover" erfolgt. Im festen Leitungstreiber AN-LTG ist bereits vor oder während dem "handover" beispielsweise die direkte Verbindung zwischen der Leitung LA und der Leitung LP1 unterbrochen und wegen Makelns durch die Verbindung zwischen der Leitung LA und der Leitung LP2 ersetzt worden.
Alle Nutzkanäle sind über den im Mobilvermittlungssystem MSC vorgesehenen festen Leitungstreiber AN-LTG geführt. Darin wird die Umschaltung durch die Bedienprozeduren des mobilen Teilnehmers bestimmt. Es besteht auch die Möglichkeit, daß zwischen zwei Leitungen bzw. Nutzkanälen zum mobilen Teilnehmer umgeschaltet wird, die über einen einzigen Lei­ tungstreiber - z. B. den Leitungstreiber BSA-LTG - geführt sind. In diesem Fall kommt es zu keinem Wechsel der Basissta­ tionssteuerung während dem "handover".
Durch den festen Leitungstreiber AN-LTG wird vermieden, daß die zusätzlichen Nutzkanäle auf Grund der Anforderung von Zusatzdiensten durch den mobilen Teilnehmer bei jedem "handover" umgeschaltet werden müssen. Die Darstellung der Leitungsumschaltung bzw. des Wechsels der Basisstations­ steuerung während dem "handover" ist lediglich prinzipiell und bedeutet nicht, daß der mobile Teilnehmer während seines Gesprächs und dem Übertritt von einem Einzugsgebiet in ein anderes Einzugsgebiet eine Unterbrechung seines Gesprächs erfährt. Es besteht zu jedem Zeitpunkt eine definierte Ver­ bindung zwischen ihm und einem weiteren Teilnehmer, wie oben angegeben.
Fig. 7 zeigt den Verbindungsaufbau im Mobilvermittlungssy­ stem MSC nach dem "handover". Nach dem Wechsel zur neuen Basisstationssteuerung BSC2 und somit zum neuen Leitungs­ treiber BSB-LTG mit der über das Koppelfeld SN geführten Leitung LB besteht im festen Leitungstreiber AN-LTG entweder eine Verbindung zwischen der an den mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber BSB-LTG angeschlossenen Leitung LB und der an den netzseitigen Leitungstreiber TB-LTG angeschlossenen Leitung LP1 oder der an den netzseitigen Leitungstreiber TC- LTG angeschlossenen Leitung LP2 oder der an den netzseitigen Leitungstreiber TD-LTG angeschlossenen Leitung LP3. Welcher angeforderte Zusatzdienst mit dem dafür benötigten zusätzli­ chen Nutzkanal ausgeführt wird, hängt von den Bedienprozedu­ ren ab, die der mobile Teilnehmer ausführt.
Die Umschaltung der Nutzkanäle einschließlich der zusätzli­ chen Nutzkanäle, die zur Ausführung der angeforderten Zu­ satzdienste durch den mobilen Teilnehmer von Nöten sind, wird in einfacher Weise im Mobilvermittlungssystem MSC über den fest installierten und in den Übertragungsweg eingeschleiften festen Leitungstreiber AN-LTG erreicht. Somit verbleibt beim "handover" lediglich die Umschaltung des einen Nutzkanals zum mobilen Teilnehmer.

Claims (9)

1. Digitales, in Funkzellen aufgebautes Mobilfunksystem mit Mobilstationen (MS1, MSp) für die mobilen Teilnehmer, einem Basisstationssystem (BSS) mit einem Funkteil zur Anbindung an die Mobilstationen (MS1, MSp) und einem verdrahteten Teil zur Anbindung an mindestens ein Mobilvermittlungssystem (MSC), wobei
  • - zwischen einem mobilen Teilnehmer und einem zweiten Teil­ nehmer die Übertragung eines Signals über einen Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer durchgeführt wird,
  • - eine Funkverbindung zwischen der Mobilstation (MS1) des mobilen Teilnehmers und einer ihn versorgenden Basis- Sende/Empfangsstation (BTS1) des Basisstationssystems (BSS) hergestellt wird,
  • - die Basis-Sende/Empfangsstation (BTS1) über den verdrahte­ ten Teil des Basisstationssystems (BSS) mit einem Mobilver­ mittlungssystem (MSC) verbunden ist und
  • - das Mobilvermittlungssystem (MSC) mindestens einen mobil­ teilnehmerseitigen Leitungstreiber (BSA-LTG, BSB-LTG) zu dem oder den mobilen Teilnehmern und mindestens einen netz­ seitigen Leitungstreiber (TB-LTG, TC-LTG, TD-LTG) zu wei­ teren Teilnehmern aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
  • - daß im Mobilvermittlungssystem (MSC) ein fester Leitungs­ treiber (AN-LTG) dauerhaft in den Übertragungsweg zwischen dem mobilen Teilnehmer und anderen Teilnehmern zusätzlich eingeschleift ist, zu dem der Nutzkanal zum mobilen Teil­ nehmer und Nutzkanäle zu anderen Teilnehmern, die von dem mobilen Teilnehmer zusätzlich angefordert werden können, geführt sind und
  • - daß bei Anforderung mindestens eines zusätzlichen Nutzkanals durch den mobilen Teilnehmer für den Fall, daß das Einzugsgebiet der den mobilen Teilnehmer versorgenden Basis-Sende/Empfangsstation (BTS1) verlassen wird, der Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer im festen Leitungstreiber umgeschaltet wird.
2. Mobilfunksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß im Mobilvermittlungssystem (MSC) der feste Leitungs­ treiber (AN-LTG) mit einem mobilteilnehmerseitigen, zur Anbindung einer mit der ursprünglichen Basis- Sende/Empfangsstation (BTS1) und einer neuen Basis- Sende/Empfangsstation verbundenen Basisstationssteuerung (BSC1) vorgesehenen Leitungstreiber (BSA-LTG) verbunden ist und
  • - daß der Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer zwischen zwei mit dem Leitungstreiber (BSA-LTG) verbundenen Leitungen umge­ schaltet wird.
3. Mobilfunksystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß der feste Leitungstreiber (AN-LTG) im Mobilvermitt­ lungssystem (MSC) zwischen einem ersten mobilteilnehmersei­ tigen Leitungstreiber (BSA-LTG) zur Anbindung einer mit der ursprünglichen Basis-Sende/Empfangsstation (BTS1) ver­ bundenen Basisstationssteuerung (BSC1) und einem zweiten mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber (BSB-LTG) zur An­ bindung einer mit der neuen Basis-Sende/Empfangsstation verbundenen neuen Basisstationssteuerung (BSC2) des Basis­ stationssystems (BSS) angeordnet ist und
  • - daß der Nutzkanal zum mobilen Teilnehmer zwischen einer an den ersten mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber (BSA- LTG) angeschlossenen Leitung (LA) und einer an den zweiten mobilteilnehmerseitigen Leitungstreiber (BSB-LTG) ange­ schlossenen Leitung (LB) umgeschaltet wird.
4. Mobilfunksystem nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß der feste Leitungstreiber (AN-LTG) im Mobilvermitt­ lungssystem (MSC) bei dem mobilteilnehmerseitigen Leitungs­ treiber (BSA-LTG) angeordnet ist, der in die über die ur­ sprüngliche Basisstationssteuerung (BSC1) bzw. Basis- Sende/Empfangsstation (BTS1) abgewickelte und laufende Si­ gnalübertragung eingeschaltet ist.
5. Mobilfunksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß netzseitige Leitungstreiber (TB-LTG, TC-LTG, TD-LTG) über individuelle Leitungen (LP1, LP2, LP3) mit einem öf­ fentlichen Telefonnetz (PSTN), einem diensteintegrierenden Digitalnetz (ISDN) oder einem Mobilfunknetz (PLMN) verbun­ den und daran weitere Teilnehmer zum Initiieren von Signal­ übertragungen angeschlossen sind und
  • - daß diese Leitungen (LP1, LP2, LP3) zum festen Leitungs­ treiber (AN-LTG) geführt sind.
6. Mobilfunksystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Nutzkanal zur Ausführung eines Zusatz­ dienstes angefordert wird, bei dem die laufende Signalüber­ tragung zwischen dem mobilen Teilnehmer und dem zweiten Teilnehmer angehalten und nach dem Anhalten der laufenden Signalübertragung eine neue Signalübertragung vom mobilen Teilnehmer begonnen wird.
7. Mobilfunksystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der zusätzliche Nutzkanal vom mobilen Teilnehmer auf Grund einer Signalübertragung von einem dritten Teilnehmer zum mobilen Teilnehmer angefordert wird.
8. Mobilfunksystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Anhalten der laufenden Signalübertragung eine vom dritten Teilnehmer initiierte Signalübertragung vom mobi­ len Teilnehmer entgegengenommen wird.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE19511399A1 (de) * 1995-03-28 1996-10-10 Siemens Ag Mobilvermittlungsstelle in einem Mobilfunknetz

Non-Patent Citations (2)

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GEIER: D 900-Mobile Communication System, System Description SYB, Bestell-Nr. A 30808-x3231-x-2-7618, Siemens AG München, 1992 *
HUDER *

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DE19511399A1 (de) * 1995-03-28 1996-10-10 Siemens Ag Mobilvermittlungsstelle in einem Mobilfunknetz
DE19511399C2 (de) * 1995-03-28 1999-04-01 Siemens Ag Mobilvermittlungsstelle in einem Mobilfunknetz

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