DE4409242C2 - Osteosynthesevorrichtung - Google Patents
OsteosynthesevorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Osteosynthesevorrichtung mit
wenigstens zwei an einem Wirbel einer Wirbelsäule
befestigbaren Knochenschrauben, wobei jede Knochenschraube
einen Schraubenkopf aufweist,
und mit zwei Stäben, die über eine Querverbindungseinrichtung miteinander
verbunden sind, wobei mindestens ein Stab mit einem Schraubenkopf verbunden ist.
Derartige Osteosynthesevorrichtungen sind hinreichend
bekannt. Sie dienen einerseits dazu, Knochen zu korrigieren,
stabilisieren bzw. zu versteifen. Aus der DE 26 49 042 C2
ist z. B. eine Unterlagscheibe bekannt, die mittels einer
Knochenschraube auf den Knochen aufgelegt und fixiert wird.
Diese Knochenschraube ist zudem als Halter für einen
Gewindestab ausgebildet, der als Korrekturstab dient. Die
über den Gewindestab, die Knochenschraube und die
Unterlagscheibe in den Knochen eingeleitete Kraft, die über
die Unterlagscheibe auf den Knochen verteilt wird, bewirkt
eine Lagekorrektur des Knochens. Ein derart korrigierter
Knochen bedarf jedoch der Stabilisierung, wofür ein weiteres
Stabilisierungselement am Knochen befestigt werden muß.
Dieses Stabilisierungselement muß unter Umständen an einer
anderen Stelle des Knochens befestigt werden, was eine
weitere Operation erforderlich macht.
Weitere Osteosynthesevorrichtungen sind aus der DE 31 21 271
C2, DE 39 16 198 A1, DE 41 10 002 C1, DE 41 07 480 A1, EP
443 892 A1, CH 672 420 A5, GB 2,178,323 A, CA 1,304,267 A,
US 5,030,220 A, DE 36 24 067 A1, EP 465 158 A2, EP 348 272
A1 und EP 346 521 A1 bekannt. In der letztgenannten
Druckschrift ist deutlich erkennbar, daß einzelne Wirbel
einer Wirbelsäule über eine Vielzahl von Knochenschrauben
und zwei Stäbe miteinander verbunden sind. Auf diese Weise
können die einzelnen Wirbel zwar korrigiert aber nicht
stabilisiert werden. Zur Stabilisierung bedarf es
zusätzlicher Elemente, die als Querverbinder zwischen den
beiden Stäben angeordnet sind, wie es z. B. aus der EP 348
272 A1 bekannt ist. Derartige Systeme sind jedoch nur
bedingt geeignet, die Lage einzelner Wirbel zu korrigieren,
was in der Regel durch Verpressung aneinander anliegender
Wirbel erfolgt.
Mit der US 4,289,123 ist eine Vorrichtung bekannt
geworden, mit der Wirbel über zwei Gewindestangen
parallelverschoben werden können. Auch nur eine geringfügige
Drehung einzelner Wirbel ist nicht möglich. Außerdem ist
eine Stabilisierung der Wirbel nur bedingt möglich, da sie
sich in der Ebene der Zwischenwirbelscheiben bewegen können.
Schließlich sind mit der EP 242 708 A2, der US 5,129,388,
der DE 92 02 745 U1, der US 4,289,123 die
unterschiedlichsten Osteosynthesevorrichtungen bekannt
geworden, bei denen aber stets Gewindestäbe oder ähnliche
Stäbe zur Verbindung der einzelnen Wirbel verwendet werden.
Diese Gewindestäbe eignen sich zwar zur Lagekorrektur der
Wirbel (DE 92 02 745 U1), jedoch sind sie für die permanente
Fixierung zu elastisch bzw. flexibel.
Mit der EP 348 272 A1 ist eine Verbindungseinrichtung bekannt
geworden, die relativ stabil ist und sich zur Fixierung der
Wirbel eignet. Jedoch bedarf es zur Lagekorrektur der
Wirbel, was vor der Fixierung erfolgen muß, zusätzlicher
Werkzeuge. Mit der FR 2,650,173 A1 ist eine
Verbindungseinrichtung bekannt geworden, bei der entweder
Gewindestäbe, die nicht primärstabil sind, oder gerändelte
Stäbe, die nicht zur Lagekorrektur der Wirbel geeignet sind,
verwendet werden. Diese Vorrichtung ist also entweder nicht
primärstabil oder es ist für die Lagekorrektur ein
zusätzliches Werkzeug erforderlich.
Ausgehend von der EP 348 272 A1 liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, eine einfache Osteosynthesevorrichtung
bereitzustellen, mit der auf einfache Art und Weise eine
dreidimensionale Korrektur z. B. einzelner Wirbel einer
Wirbelsäule bzw. der Fehlstellung einzelner Wirbelkörper
gegeneinander möglich ist. Die Osteosynthesevorrichtung soll
außerdem primärstabil sein, d. h. eine erzielte Korrektur und
Stabilisierung soll in der Regel ohne weitere innere und
äußere Fixationsmechanismen belastungsstabil sein. Dies
bedeutet, daß die auf diese Weise korrigierte und
stabilisierte Wirbelsäule nach Abschluß der Wundheilung den
physiologischen Anforderungen standhält.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß einer
der Stäbe als aktiver, variabel verstellbarer Korrekturstab
zur Korrektur der Lage und Ausrichtung der Wirbel
ausgebildet ist und daß der andere Stab als Fixierstab zur
Stabilisierung der korrigierten Lage der Wirbel ausgebildet
ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Der aktive Stab dient als Korrekturstab, über den die
Lage und Ausrichtung der einzelnen Wirbel herbeigeführt
wird. Der andere Stab dient ausschließlich zur
Stabilisierung der korrigierten Lage der Wirbel, wobei die
beiden Stäbe über die Querverbindungseinrichtung miteinander
verbunden sind. Die Verbindung der beiden Stäbe über die
Querverbindungseinrichtung hat den Zweck, daß die bei der
Stabilisierung der Wirbel auftretenden Kräfte im
wesentlichen auf den Fixierstab übertragen werden. Außerdem
hat die Verankerung eines jeden Stabs direkt im
Schraubenkopf der Knochenschraube den wesentlichen Vorteil,
daß die Korrektur- und Stabilisierungskräfte direkt in den
Knochen eingeleitet werden.
Bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist die
Querverbindungseinrichtung als Knochenplatte mit wenigstens
zwei Befestigungsbohrungen zur Aufnahme der beiden
Knochenschrauben ausgebildet. Die Korrektur- und
Stabilisierungskräfte werden bei dieser Ausführungsform über
die Knochenplatte zwischen den beiden Stäben übertragen,
wobei die Platte außerdem die Verteilung der Zug-, Druck-
und Schubkräfte sowie der Momente auf den Knochen übernimmt.
Die erfindungsgemäße Osteosynthesevorrichtung ist geeignet,
die einzelnen Knochen in weiten Bereichen in ihrer
Fehlstellung gegeneinander zu korrigieren und gleichzeitig
zu stabilisieren. Sie ist primärstabil. Nach der
Applikation, die bevorzugt ventral erfolgt, bedarf es keiner
weiteren Operation, z. B. für die Stabilisierung.
Bei einer Ausführungsform ist der aktive Stab als
Gewindestab ausgebildet. Dieser Gewindestab ist bestens
geeignet Korrekturkräfte gezielt auf einzelne Wirbelkörper
zu übertragen. Außerdem kann der Gewindestab in
Längsrichtung stufenlos verstellt werden.
Eine weitere Ausführungsform des aktiven Stabes sieht vor,
daß dieser mit einer Rasterung versehen ist. Diese Rasterung
in Form einer Zahn- oder Lochreihe, von Umfangsnuten oder
dgl. gewährleistet, daß die Aktivkräfte zur Mobilisierung
der Wirbelkörper sicher in den Stab eingeleitet und von
diesem auf die Wirbelkörper übertragen werden können. Eine
Lagekorrektur kann z. B. auch durch Verkantung von
Feststellelementen am aktiven Stab erreicht werden.
Vorteilhaft ist z. B. der Gewindestab über zwei Muttern am
Schraubenkopf der Knochenschraube befestigbar. Dieses System
ist an sich bei Knochenschrauben bekannt. Über derartige
Knochenschrauben werden sowohl Knochenplatten am Knochen
befestigt als auch ein Gewindestab festgelegt. Über die
Muttern kann der Gewindestab gezielt verlagert und dadurch
die einzelnen Knochen bzw. Wirbel aktiv korrigiert und auch
gedreht bzw. verschwenkt oder verschoben werden. Der aktive
bzw. Gewindestab bildet den dynamischen Teil der
Osteosynthesevorrichtung.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel weisen der
Schraubenkopf in Achsrichtung des Gewindestabs um die
Aufnahmeöffnung für den Gewindestab sich erstreckende
Vorsprünge und die Mutter die Vorsprünge aufnehmende
Ausnehmungen auf. Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
weisen der Schraubenkopf in Achsrichtung des Gewindestabs um
die Aufnahmeöffnung für den Gewindestab sich erstreckende
Ausnehmungen und die Mutter in die Ausnehmungen eingreifende
Vorsprünge auf. Die Verankerung der Muttern am Schraubenkopf
über Vorsprünge und Ausnehmungen hat den wesentlichen
Vorteil, daß der Gewindestab sicher im Schraubenkopf, der
gabelförmig ausgebildet, nicht nur in Axialrichtung
festgelegt ist, sondern auch gegen ein Herausrutschen
gesichert wird. Dabei können die Ausnehmungen und Vorsprünge
im wesentlichen kegelstumpfförmig, rechteckförmig oder
kugelförmig ausgebildet sein. Die Ausnehmung ist stets
konkav und der Vorsprung stets konvex. Die Ausnehmung und der Vorsprung sind kongruent
zueinander gestaltet.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, daß der
Schraubenkopf ein Außengewinde für eine aufschraubbare
Fixiereinrichtung aufweist. Diese Fixiereinrichtung
verschließt den Gabelkopf und sichert dadurch den
eingelegten Stab einerseits gegen eine axiale Verlagerung,
andererseits gegen ein Verdrehen im Lager des Gabelkopfes.
Selbstverständlich verhindert die Fixiereinrichtung auch ein
Herausfallen des Stabes aus dem Gabelkopf.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel sieht vor, daß die
Fixiereinrichtung als Überwurfmutter oder als Hutmutter bzw.
Kopfmutter ausgebildet ist. Auf diese Weise werden sowohl
die beiden Schenkel des Gabelkopfes gegen eine Aufspreizung
gesichert, als auch der Gabelkopf auf einfache Weise
verschlossen und der darin eingelegte Stab sicher gehalten.
Andere Fixiereinrichtung sind denkbar. Bevorzugt ist die
Hutmutter mit einer koaxial einschraubbaren Fixierschraube,
insbesondere mit einem Innensechskant und/oder einer
Ringschneide, versehen. Über den Innensechskant kann nach
dem Aufschrauben der Hutmutter die Fixierschraube verstellt
und derart auf den eingelegten Stab aufgeschraubt werden,
daß sich die Ringschneide in das Material des Fixierstabes
eingräbt. Auf diese Weise wird eine Sicherung sowohl gegen
axiales Verschieben als auch gegen Verdrehen geschaffen.
Bevorzugt ist einer der Stäbe als längsgenuteter Stab
ausgebildet. Außerdem kann der Schraubenkopf einer
Knochenschraube derart ausgebildet sein, daß der Grund des
Gabelkopfes mit hinterschneidungsfreien Längskerben versehen
ist, in die der mit den Längsnuten versehene Stab eingesetzt
werden kann. Durch die Längskerben im Gabelkopf und die
Längsnuten im Stab wird eine zusätzliche Verdrehsicherung
dieses Stabes um seine Längsachse geschaffen. Dieser Stab
bildet den statischen bzw. passiven Teil der
Osteosynthesevorrichtung.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die
Durchmesser der Stäbe unterschiedlich groß, insbesondere ist
der Durchmesser des Gewindestabes kleiner als der des
anderen Stabs. Durch den aktiven Stab mit kleinerem
Durchmesser wird auf einfache Weise dessen Flexibilität
gegenüber dem anderen Stab erhöht, so daß mit dem aktivem
Stab problemlos durch dessen Verformung die Lage der
einzelnen Wirbelkörper zueinander korrigiert werden kann.
Eine hohe Flexibilität kann auch durch die Wahl eines
geeigneten zugelassenen Materials, ob Metall oder Kunststoff
oder einer Kombination erzielt werden.
Vorteilhaft ist der Gewindestab ein Korrekturstab und der
andere Stab dient zur Stabilisierung des Systems. Es wird
also zuerst über den Gewindestab die gewünschte Lage der
einzelnen Knochen eingestellt und diese Lage anschließend
mit dem anderen Stab fixiert bzw. stabilisiert. Dadurch ist
das erfindungsgemäße System primärstabil.
Bevorzugt verlaufen die Befestigungsbohrungen orthogonal zur
Knochenplatte und/oder schräg zu dieser. Auf diese Weise
konvergieren oder divergieren die Knochenschrauben in die
gewünschte Richtung aufgrund der an die Wölbung der
Knochenoberfläche angefaßten Knochenplatte, so daß die
Knochenplatte bzw. die Osteosynthesevorrichtung auch bei
relativ kleinen Knochen noch sicher befestigbar ist.
Vorteilhaft kann nun die Knochenschraube derart in den
Wirbel eingeschraubt werden, daß ein genügend großer Abstand
zum Knochenmark besteht und daß die gerundete Spitze der
Schraube und ein Gewindegang auf der anderen Seite des
Knochens wieder auftreten.
Gemäß einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weisen die Befestigungsbohrungen jeweils ein
kalottenförmiges Lager für den Schraubenkopf der
Knochenschraube auf. Hierdurch wird die Möglichkeit
geschaffen, daß die Knochenschraube nicht ausschließlich
orthogonal zur Knochenplatte eingeschraubt werden muß,
sondern eine geringe Schrägstellung einnehmen kann, so daß
der Schraubenschaft unabhängig von der Lage der
Knochenplatte in Bereiche des Knochens eingedreht werden
kann, in denen er einen optimalen Halt finden kann. Außerdem
dient das kalottenförmige Lager zusätzlich zur Aufnahme von
Querkräften von der Knochenschraube auf die Knochenplatte
bzw. umgekehrt.
Bevorzugt sind die beiden Stäbe im wesentlichen parallel
zueinander angeordnet. Dies ist insbesondere bei der
Verwendung der Osteosynthesevorrichtung an Wirbelsäulen von
Vorteil, da auf diese Weise mehrere Knochenplatten
hintereinander an jeweils einem Wirbel befestigt werden
können.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der
unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes
Ausführungsbeispiel im einzelnen dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine Knochenplatte mit
zwei in die Knochenplatte eingesetzten
Knochenschrauben;
Fig. 2 eine Seitenansicht der in der Fig. 1 rechts
dargestellten Knochenschraube;
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Knochenschraube der Fig.
2;
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des oberen Teils der in
Fig. 1 links dargestellten Knochenschraube mit
einzulegendem Stab, Hutmutter und Fixierschraube;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Knochenplatte gemäß Fig.
1; und
Fig. 6 eine schematische Darstellung der Verlagerung
eines Wirbelknochens.
In der Fig. 1 ist eine mit 1 bezeichnete Knochenplatte
andeutungsweise dargestellt. An der proximalen Seite
(Unterseite) der Knochenplatte 1 sind mehrere Ankerstifte 2
vorgesehen, von denen in der Fig. 1 lediglich zwei
teilweise verdeckt dargestellt sind. Über die Ankerstifte 2,
die in den Knochen eingeschlagen werden, kann die
Knochenplatte 1 verschiebesicher am Knochen verankert
werden. Ferner ist in Fig. 1 erkennbar, daß die
Knochenplatte 1 zwei Befestigungsbohrungen 3 und 4 aufweist,
in die jeweils eine Knochenschraube 5 und 6 eingesetzt ist.
Bevorzugt sind die beiden Befestigungsbohrungen 3 und 4 in
Bezug auf des Zentrums der Knochenplatte 1 einander
gegenüberliegend angeordnet, was aus Fig. 5 erkennbar ist.
Die Befestigungsbohrungen 3 und 4 können ein
kalottenförmiges Lager aufweisen, in dem der untere Teil des
Schraubenkopfes 7 bzw. 8 der Knochenschraube 5 bzw. 6
gelagert ist. Dieser untere Teil des Schraubenkopfes 5 bzw.
8 ist dann entsprechend sphärisch ausgebildet, so daß er
formschlüssig von diesem Lager aufgenommen wird. Ferner ist
in Fig. 2 erkennbar, daß die rechte Knochenschraube 6 im
wesentlichen orthogonal zur Oberfläche der Knochenplatte 1,
d. h. im wesentlichen radial zu deren Krümmung ausgerichtet
ist. Die Knochenschraube 5 ist schräggestellt und erstreckt
sich im wesentlichen parallel zur Symmetrieachse der
Knochenplatte 1.
Die beiden Knochenschrauben 5 und 6 sind mit
unterschiedlichen Schraubenköpfen 7 und 8 versehen, so daß
unterschiedliche Stäbe 9 und 10 (Fig. 2 und 4)
aufgenommen werden können. Die in der Fig. 1 links
dargestellte Knochenschraube 5 ist mit einem gabelförmigen
Schraubenkopf 7 versehen, der zwei Schenkel 11 und 12
aufweist. Dieser gabelförmige Schraubenkopf 7 ist in Fig. 4
näher dargestellt. Die beiden Schenkel 11 und 12 bilden
zwischen sich eine Aufnahmeöffnung 13 für den Stab 10, der
als längsgenuteter Stab ausgebildet ist. Der Grund der
Aufnahmeöffnung 13 ist mit Längskerben 14, die
hinterschneidungsfrei sind, versehen, in die der Stab 10
eingelegt werden kann. Die Längskerben 14 korrespondieren
mit den Längsnuten des Stabes 10 und verhindern eine
Verdrehung des Stabes 10 in der Aufnahmeöffnung 13. Zur
Fixierung des Stabes 10 in der Aufnahmeöffnung sind die
beiden Schenkel 11 und 12 an ihrer Außenseite mit einem
Außengewinde 15 versehen, so daß eine Hutmutter 16, die ein
entsprechendes Innengewinde 17 aufweist, aufschraubbar ist.
Die Hutmutter 16 weist an ihrem unteren Ende einen
Zentrierbund 18 auf, der das Aufschrauben der Hutmutter 16
auf das Gewinde 15 erleichtert. Koaxial zum Innengewinde 17
ist die Hutmutter 16 mit einem weiteren Innengewinde 19
versehen, welches einen kleineren Durchmesser aufweist. In
dieses Innengewinde 19 ist eine Fixierschraube 20, die als
Madenschraube ausgebildet ist, einschraubbar. Diese
Fixierschraube 20 weist an ihrer Oberseite einen
Innensechskant 21 auf und ist an ihrer Unterseite mit einer
Ringschneide 22 versehen. Diese Ringschneide 22 gräbt sich
beim Anziehen der Fixierschraube 20 in den Stab 10 ein. Die
Oberseite der Hutmutter 16 sowie die Oberseite der
Fixierschraube 20 ist ballig ausgeführt und die Hutmutter 16
weist einen Außensechskant 23 als Werkzeugsangriffsfläche
auf, über die die Hutmutter 16 auf die Knochenschraube 5
aufgedreht und festgezogen werden kann.
Die in der Fig. 1 rechts dargestellte Knochenschraube 6
weist ebenfalls einen gabelförmigen Schraubenkopf 8 auf, in
den ein als Gewindestab 24 ausgebildeter Stab 9 eingelegt
werden kann. Der Schraubenkopf 8 weist hierfür ebenfalls
zwei Schenkel 25 und 26 auf, die zwischen sich eine
Aufnahmeöffnung 27 bilden, in die der Gewindestab 24
eingelegt werden kann. Um die Aufnahmeöffnung 27 erstreckt
sich eine kegelstumpfförmige Ausnehmung 28 In diese
Ausnehmungen 28 des Schraubenkopfes 8 greifen Vorsprünge 29
ein, die an den Stirnseiten von Muttern 30, die auf den
Gewindestab 24 aufgeschraubt sind, vorgesehen sind. Über
diese Muttern 30 wird sowohl die axiale Lage des
Gewindestabes im Schraubenkopf 8 der Knochenschraube 6
bestimmt als auch der Gewindestab 24 gegen ein axiales
Verschieben, Verdrehen um dessen Achse und Herausrutschen
aus dem Schraubenkopf 8 gesichert.
In der Fig. 6 sind drei Wirbelkörper 31 bis 33 dargestellt,
wobei der Wirbelkörper 32 eine Fehlstellung aufweist. Dieser
Wirbelkörper 32 wird vom aktiven Stab 9 frontal in Richtung
des Pfeiles 34 und sagital in Richtung des Pfeiles 35
verschoben und in Richtung des Pfeiles 36 gedreht
(dreidimensionale Richtungsänderung). Durch die Translation
wird der Wirbelkörper 32 zwischen die beiden Wirbelkörper 31
und 33 eingereiht und durch die Rotation ausgerichtet, so
daß seine Hauptachse 37 parallel oder wenigstens annähernd
parallel zu denen der Wirbelkörper 31 und 33 ausgerichtet
ist. Mit den Bezugszeichen 5a-5c und 6a-6c sind die
Knochenschrauben und mit dem Bezugszeichen 9 und 10 die
Stäbe schematisch dargestellt. Nach der Korrektur befindet
sich die Knochenschraube 5b und 6b bei 40 und 41, d. h.
zwischen den Knochenschrauben 5a und 5c bzw. 6a und 6c. In
dieser Lage werden die Wirbelkörper 31 bis 33 mit dem Stab
10 gegeneinander fixiert.
Claims (26)
1. Osteosynthesevorrichtung mit wenigstens zwei an einem
Wirbel einer Wirbelsäule befestigbaren Knochenschrauben
(5 und 6), wobei jede Knochenschraube (5, 6) einen
Schraubenkopf (7 und 8) aufweist, und mit zwei Stäben (9,
10), die über eine Querverbindungseinrichtung miteinander
verbunden sind, wobei mindestens ein Stab (9, 10) mit
einem Schraubenkopf (7, 8) verbunden ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß einer der Stäbe (9) als aktiver, variabel
verstellbarer Korrekturstab (9) zur Korrektur der Lage
und Ausrichtung der Wirbel ausgebildet ist und daß der
andere Stab (10) als Fixierstab (10) zur Stabilisierung
der korrigierten Lage der Wirbel ausgebildet ist.
2. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der aktive Stab als Gewindestab (24)
ausgebildet ist.
3. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der aktive Stab eine Rasterung,
insbesondere eine Zahn- oder Lochreihe oder Umfangsnuten
aufweist.
4. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Querver
bindungseinrichtung als Knochenplatte (1) mit wenigstens
zwei Befestigungsbohrungen (3 und 4) zur Aufnahme der
beiden Knochenschrauben (5 und 6) ausgebildet ist.
5. Osteosynthesevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Querverbindungs
einrichtung als Querverbindungsstab ausgebildet ist.
6. Osteosynthesevorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 4
oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestab (24)
über zwei Muttern (30) am Schraubenkopf (8) der
Knochenschraube (6) befestigbar ist.
7. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (8) in Achsrichtung
des Gewindestabs (24) um die Aufnahmeöffnung (27) für den
Gewindestab (24) sich erstreckende Vorsprünge und die
beiden Muttern (30) die Vorsprünge aufnehmende
Ausnehmungen aufweisen.
8. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf (8) in Achsrichtung
des Gewindestabs (24) um die Aufnahmeöffnung (27) für den
Gewindestab (24) sich erstreckende Ausnehmungen (28) und
die Muttern (30) in die Ausnehmungen (28) eingreifende
Vorsprünge (29) aufweisen.
9. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (28) und Vorsprünge
(29) im wesentlichen kegelstumpfförmig, zylinderförmig
oder kugelförmig ausgebildet sind.
10. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf
(7 oder 8) gabelförmig ausgebildet ist.
11. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubenkopf
(7) ein Außengewinde (15) für eine aufschraubbare
Fixiereinrichtung aufweist.
12. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtung als
Überwurfmutter oder als Hutmutter (16) ausgebildet ist.
13. Osteosynthesevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hutmutter (16) mit einer koaxial
einschraubbaren Fixierschraube (20), die einen
Innensechskant (21) und/oder eine Ringschneide (22)
aufweist, versehen ist.
14. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fixierstab
(10) als längsgenuteter, gerändelter oder glatter Stab
ausgebildet ist.
15. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (10) zur
Primärstabilisierung dient.
16. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungsbohrungen (3 und 4) orthogonal zur
Knochenplatte (1) oder schräg zu dieser verlaufen.
17. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungs
bohrungen (3 und 4) jeweils ein kalottenförmiges Lager
für den Schraubenkopf (7 und 8) der Knochenschrauben (5
und 6) aufweisen.
18. Osteosynthesevorrichtung nach einem der-vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stäbe
(9 und 10) im wesentlichen parallel zueinander angeordnet
sind.
19. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchmesser
der Stäbe (9 und 10) unterschiedlich sind, insbesondere
der Durchmesser des Gewindestabs (24) kleiner als der des
anderen Stabs (10) ist.
20. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der aktive Stab
(9) eine größere Flexibilität als der andere Stab (10)
aufweist.
21. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Stäbe (9 und
10) aus unterschiedlichen Materialien bestehen.
22. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur ventralen
Applikation geeignet ist.
23. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (9) zur
variablen Übertragung von im wesentlichen in Achsrichtung
des Stabes wirkenden Zug- und Druckkräften ausgebildet
ist.
24. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (10) zur
Übertragung von in der Orthogonalebene eines Stabs
wirkenden Momenten ausgebildet ist und keine dynamischen
Eigenschaften bezüglich der Wirbel besitzt.
25. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Stab (9) als
dynamischer Teil und der Stab (10) als statischer Teil
der Osteosynthesevorrichtung ausgebildet ist.
26. Osteosynthesevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe (9, 10)
einen kreisrunden, ovalen, rechteckförmigen,
dreieckförmigen oder einen anderen polygonförmigen
Querschnitt aufweisen.
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