DE4403743A1 - Palette mit einer Basis für die Aufnahme von Lagergut - Google Patents
Palette mit einer Basis für die Aufnahme von LagergutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Palette mit einer Basis für die
Aufnahme von Lagergut, wobei die Basis mindestens zwei paral
lele Seiten hat.
Bei einer solchen Palette, die auch als Flachpalette bezeichnet
wird, ist zum Lagern von einzelnen Teilen zusätzlich ein Auf
satz erforderlich, der auf die Palette gestellt wird und der
die Teile aufnimmt. Zum Transport und zum Lagern müssen Palette
und Aufsatz erst zusammengestellt werden. Das Hantieren mit ei
nem solchen Paletten-Aufsatz-System ist umständlich und aufwen
dig.
Es sind auch Paletten bekannt, die nach Art einer Box Seiten
wände haben und übereinander stapelbar sind. Im leeren Zustand
dieser boxähnlichen Paletten wird der gleiche Raum beansprucht
wie im gefüllten Zustand. Der Raumbedarf für leere Paletten ist
daher groß. Außerdem ist das Hantieren der übereinander gesta
pelten leeren Paletten umständlich.
Aus der DE 35 24 993 C2 ist eine stapelbare Boxpalette bekannt,
die einen Rahmen hat, an dessen Peripherie Stützen nach unten
vertikal abstehen. Der Abstand zwischen benachbarten Stützen
ist breiter als die Breite einer jeden Stütze. Die Stützen ha
ben Verbindungselemente, die beim Übereinanderstellen gleichar
tiger Boxpaletten in Verbindungselemente benachbarter Stützen
eingreifen. Der Rahmen hält einen wannenförmigen Aufnahmekör
per, der das Lagergut aufnimmt. Beim Ineinanderstapeln der Box
paletten müssen auch die Aufnahmekörper ineinander gestapelt
werden. Im Falle eines Aufnahmekörpers in Form eines Lattenro
stes ergibt sich kein geschlossener Boden. Im Falle einer ein
stückigen Blechwanne muß ihr Volumen verkleinert sein, um in
die Blechwannen anderer Boxpaletten hineinzupassen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine stabile Palette anzugeben,
die mit anderen gleichartigen Paletten übereinander und inein
ander stapelbar ist und die ein großes Aufnahmevolumen bei
kleiner Stellfläche hat.
Diese Aufgabe wird für eine Palette dadurch gelöst, daß an der
Peripherie der Basis oder im Abstand davon auf den zwei einan
der gegenüberliegenden parallelen Seiten jeweils mindestens
zwei Stützen vorgesehen sind, die einen vorgegebenen gegensei
tigen Abstand haben und die von der Ebene der Basis annähernd
senkrecht nach oben ragen, und daß an den Enden mindestens
zweier Stützen Verbindungsmittel zur Herstellung einer lösbaren
Verbindung mit entsprechenden Stützen einer weiteren Palette
vorgesehen sind.
Bei der Erfindung dient die Basis zugleich als Aufnahmefläche
für das Lagergut. Ein zusätzlicher Aufnahmekörper, wie bei
spielsweise bei der Palette nach der DE 35 24 993 C2, ist nicht
erforderlich. Die Palette nach der Erfindung hat daher einen
einfachen konstruktiven Aufbau.
Die Fläche der Basis kann vollständig für die Aufnahme von La
degut benutzt werden. Dadurch ergibt sich ein großes Aufnahme
volumen der Palette bei kleiner Stellfläche. Bei ineinander ge
stapelten leeren Paletten bleibt die benötigte Stellfläche und
das Raumvolumen weiterhin klein, so daß nur eine kleine Lager
fläche zur Lagerhaltung der Paletten nach der Erfindung erfor
derlich ist.
Da die Stützen an der Peripherie der Basis oder außerhalb davon
angeordnet sind, lassen sich mehrere gleichartige Paletten in
einander stapeln. Die Anzahl der ineinander stapelbaren Palet
ten wird anders als bei der Palette nach der DE 35 24 993 C2
nicht durch einen Aufnahmekörper eingeschränkt. Je nach Ver
hältnis des Abstandes benachbarter Stützen einer Seite zu deren
jeweiligen Breite kann eine Vielzahl gleichartiger Paletten in
einander gestapelt werden. Um nur zwei Paletten ineinander sta
peln zu können, sollte das Verhältnis Abstand zu Breite der
Stützen 51% zu 49% sein. Aufgrund der etwas geringeren Breite
im Vergleich zum Abstand zwischen ihnen wird die Leichtgängig
keit des Ineinanderstellvorgangs der Paletten sichergestellt.
Die Basis kann eine Rechteckform oder eine quadratische Form
haben. Es ist jedoch auch eine Mehreckform verwendbar, die bei
spielsweise aus einer Rechteckform mit abgeschnittenen Ecken
entsteht. Die Stützen sind aus Stabilitätsgründen zumeist an
entgegengesetzten Enden der jeweiligen Seite der Basis angeord
net. Möglich ist aber auch eine Anordnung an einer Stelle, die
von den jeweiligen Enden entfernt ist.
Als Basis kann eine Platte vorgesehen sein, die an ihren Sei
tenflächen ausreichende Festigkeit hat, um daran die Stützen zu
befestigen, beispielsweise durch Schrauben, Nieten oder durch
Verschweißen. Vorzugsweise hat die Basis mindestens zwei Quer
streben, die die einander gegenüberliegenden Stützen der zwei
Seiten der Basis mit einander verbinden. Durch diese Maßnahmen
wird die Querstabilität der Palette verbessert. Die Formstabi
lität der Palette bleibt so auch bei schwerem Lagergut erhal
ten.
Weiterhin können bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der
Erfindung mindestens zwei Längsstreben vorgesehen sein, die
vorzugsweise mit den Querstreben verbunden sind. Dadurch wird
die Längsstabilität der Palette erhöht.
Vorzugsweise sind die Längsstreben so angeordnet, daß sie mit
der Basis einen Zwischenraum vorbestimmter Höhe definieren. In
diesen Zwischenraum kann die Gabel eines Gabelstaplers eingrei
fen. Durch diese Maßnahmen wird eine konstruktiv einfache Lö
sung zur Hantierung der Palette beim Einsatz eines Gabelstap
lers erreicht.
Vorzugsweise enthält die Basis eine Bodenplatte, die das Lager
gut trägt. Die Bodenplatte kann mit den Längsstreben und/oder
den Querstreben fest verbunden sein. Die Basis wird dadurch
dicht verschlossen, so daß auch Kleinteile sicher von der Pa
lette aufgenommen werden. Die Bodenplatte kann mit einem
rutschfesten Belag versehen sein, der Lagergut am Verrutschen
hindert.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist auf jeder Seite der
Basis außerhalb ihrer Peripherie und zwischen den Stützen min
destens eine annähernd vertikal verlaufende Seitenstütze vorge
sehen, die mit der Basis verbunden ist. Die Seitenstütze hält
das Lagergut seitlich. Wenn Seitenstützen an gleichen Positio
nen auf den parallelen Seiten durch einen Querträger in glei
cher Weise wie die Stützen verbunden sind, wird insgesamt die
Formstabilität der Palette noch weiter verbessert.
An den Stützen bzw. Seitenstützen können Seitenwände vorgesehen
sein, die die Seitenflächen der Palette verkleiden. Außerdem
können an den Seiten der Basis, die nicht mit Stützen versehen
sind, Frontwände vorgesehen sein. Die Frontwände, die Seiten
wände und die Bodenplatte definieren einen oben offenen, anson
sten allseitig geschlossenen Kasten, der das Lagergut sicher
aufnimmt. Im ineinander gestapelten Zustand mehrerer Paletten
kann in den Kasten der obersten Palette Lagergut eingebracht
werden. Die beladene Palette wird dann aus dem Verbund mit den
weiteren, leeren Paletten entnommen, wodurch die nächste Pa
lette des Verbundes zur Beladung bereitsteht.
Die Frontwand bzw. die Frontwände können mit der Basis durch
Scharniere verbunden sein. Zum Ineinanderstapeln mehrerer Pa
letten werden die Frontwände umgeklappt, so daß sie parallel
zur Basis liegen. Zum Befüllen der Paletten mit Lagergut werden
die Frontwände wieder hochgeklappt und gegebenenfalls arre
tiert.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekenn
zeichnet, daß die Frontwand und/oder die Seitenwand an minde
stens einer Stütze befestigbar ist, vorzugsweise durch Einhän
gen in die obere Kante der Stütze und/oder der Seitenstütze
oder durch Magnete im oberen und/oder unteren Bereich der
Stütze bzw. der Seitenstütze. Durch diese Maßnahmen kann die
Palette für verschiedene Verwendungszwecke flexibel eingesetzt
werden und unterschiedliches Lagergut aufnehmen.
Die Front- und/oder die Seitenwände können aus lösbaren Teilen
zusammengesetzt sein. Dadurch wird es möglich, auf in der Pa
lette gelagertes Lagergut zuzugreifen, selbst wenn über diese
Palette eine weitere Palette gestapelt ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand
der Zeichnungen erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Palette ohne Sei
ten- und Frontwände,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Palette in Rich
tung des Pfeils II nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Palette in Rich
tung des Pfeils III nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht dreier ineinanderge
stellter Paletten,
Fig. 5 eine Seitenansicht der ineinandergestell
ten Paletten in Richtung des Pfeils IV
nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Vorderansicht zweier aufeinanderge
stellter Paletten,
Fig. 7 eine Seitenansicht der aufeinanderge
stellten Paletten in Richtung des Pfeils
V nach Fig. 6,
Fig. 8 eine Vorderansicht einer weiteren Ausfüh
rungsform der Palette, und
Fig. 9 eine Seitenansicht der Palette nach Fig.
8 in Richtung des Pfeils VI in Fig. 8
gesehen.
In Fig. 1 ist in einer Vorderansicht eine Palette nach der Er
findung dargestellt, deren Basis rechteckförmig ist. Die Basis
enthält Querstreben 2a, 2b, von denen in Fig. 1 nur die Quer
strebe 2a zu sehen ist. Die Querstrebe 2a liegt auf beiden Sei
ten der Basis auf Längsstreben 6a und 6b auf. Mit der Quer
strebe 2a, 2b, sind Stützen 1a, 1b verschweißt, die vertikal
nach oben ragen. Die U-förmigen Längsstreben 6a, 6b sind mit
schrägstehenden Leitstreben 7a, 7b verschweißt, die jeweils
auch mit dem unteren Ende der Stütze 1a bzw. 1b verschweißt
sind. Durch diese Konstruktion hat die durch die Stützen 1a, 1b
und die Querstrebe 2a gebildet U-Form hohe Formstabilität. Die
Stützen 1a, 1b ragen je um eine Breite Δ1 über die Querstrebe
2a hinaus. Die Gesamtbreite der Palette hat die Abmessung x.
Die Querstreben 2a, 2b und die Längsstreben 6a, 6b tragen eine
Bodenplatte 3, deren Abmessung um eine Differenz Δ3 kleiner
ist als die Länge der Querstrebe 2a.
An den unteren Enden der Stützen 1a, 1b, die etwa bis in die
Mitte der Höhe der Längsstreben 6a, 6b ragen, sind Führungs
spitzen 8a, 8b angeschweißt. Sie haben schräge Führungsflächen,
die zur Lagestabilisierung in Ausnehmungen von Stützen weiterer
Paletten eingreifen, wie noch näher beschrieben wird. Die Füh
rungsspitzen 8a, 8b ragen nicht über die untere Begrenzung der
Längsstreben 6a, 6b hinaus. Auf jeder Längsseite der Palette
ist an mindestens einer Stütze eine Führungsspitze vorgesehen,
vorzugsweise an diametral gegenüberliegenden Stützen.
An der Unterseite der Querstrebe 2a (und der Querstrebe 2b, wie
in Fig. 3 zu sehen ist) sind U-förmige Führungsschienen 9a, 9b
mit Seitenflächen 9c, 9d befestigt. Die Führungsschienen 9a, 9b
dienen zur Aufnahme der Gabel eines Gabelstaplers. Die Füh
rungsschienen 9a, 9b können auch als rechtwinkelige Schienen
ausgebildet sein. Sie verhindern ein Verrutschen und Kippen der
Palette beim Transport mit dem Gabelstapler.
In Fig. 2 ist eine Seitenansicht der Palette in Richtung des
Pfeils II nach Fig. 1 dargestellt. Die Fig. 2 zeigt eine wei
tere Stütze 1c mit einer Führungsspitze 8c auf der Seite der
Basis, auf der die Stütze 1b angeordnet ist. Zwischen den Stüt
zen 1b und 1c sind Seitenstützen 4a angeordnet, die jeweils mit
Querstreben 5 verbunden sind. Die Bodenplatte 3 ist durch
Schrauben mit den Querstreben 2a, 2b und 5 verbunden.
Die Außenabmessungen der rechteckförmigen Palette in Längsrich
tung ist y. Die Querstreben 2a und 2b sowie die Bodenplatte 3
sind um die Maße Δ4 und Δ5 versetzt angeordnet, so daß sie
nicht über die Außenabmessungen der Palette hervorragen. Beim
Einfahren eines Gabelstaplers in die Führungsschienen 9a, 9b
stößt dieser aufgrund der Maße Δ4 und Δ5 nicht gegen die Quer
streben 2a, 2b oder die Bodenplatte 3, die dadurch vor Beschä
digungen geschützt werden. Die Abstände zwischen den Stützen
1b, 1c, 4a sind so bemessen, daß Stützen weiterer gleichartiger
Paletten beim Ineinanderstapeln ausreichend Platz haben.
In Fig. 3 ist eine Draufsicht auf die Palette in Richtung des
Pfeils III nach Fig. 1 dargestellt. Die Bodenplatte 3 ist aus
Übersichtsgründen weggelassen worden. In der Draufsicht sind
sämtliche Stützen 1a bis 1d sowie die Seitenstützen 4a und 4b
zu erkennen. Die Stützen 1a bis 1d und 4a und 4b haben ein U-
förmiges Profil, dessen Innenraum als Ausnehmung für die Auf
nahme der Führungsspitzen 8a bis 8d dient. Zwischen den Stützen
1a bis 1d und den Seitenstützen 4a und 4b beträgt der Abstand
Δ2, der ausreicht, um beim Übereinanderstapeln mehrerer
gleichartiger Paletten entsprechende Stützen aufzunehmen.
Je eine Seitenfläche 9c, 9d der U-förmigen Führungsschienen 9a,
9b ist an ihren Enden in Richtung der Stützen 1a, 1d bzw. 1b,
1c abgebogen. Dadurch erhalten die Führungsschienen 9a, 9b
trichterförmige Öffnungen, welche die Gabel eines Gabelstaplers
beim Einfahren in den durch die U-Form der Führungsschienen 9a,
9b gebildeten Raum führen. Dieser Aufbau der Führungsschienen
9a, 9b ermöglicht ein schnelles Einfahren der Gabel des Gabel
staplers und somit ein schnelles Hantieren mit der Palette.
Fig. 4 zeigt eine Vorderansicht dreier ineinandergestellter
Paletten. Den Bezugszeichen der ersten, zweiten bzw. dritten
Palette wurde eine 1, eine 2 bzw. eine 3 vorangestellt. Die Fig.
4 läßt erkennen, daß bei ineinander gestellten Paletten die
Längsstreben 26a, 26b und 36a, 36b jeweils auf den Bodenplatten
13, 23 der darunterliegenden Paletten aufliegen. Die Basis der
U-förmigen Längsstreben 16a, 16b, 26a, 26b, 36a, 36b definieren
Zwischenräume Z1, Z2, Z3, in denen die Gabel eines Gabelstap
lers leicht eingreifen kann.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht der ineinander gestellten Pa
letten in Richtung des Pfeils IV nach Fig. 4. Die verschiede
nen Stützen, zum Beispiel 11c, 21c, 31c liegen parallel neben
einander innerhalb des Abstandes Δ2.
In Fig. 6 sind zwei Paletten übereinander gestapelt. Zum Sta
peln der Stützen 21a, 21b der oberen Palette auf die Stützen
11a, 11b der unteren Palette wird die obere Palette im angeho
benen Zustand durch einen Gabelstapler in Richtung senkrecht
zur Zeichenebene ausgerichtet, so daß die Führungsspitzen 28a,
28b den Enden der Stützen 11a, 11b gegenüberstehen. Beim Absen
ken der oberen Palette bewirken die schrägen Flächen der Leit
streben 27a, 27b ein seitliches Ausrichten der unteren Enden
der oberen Palette bezüglich der oberen Enden der Stützen 11a,
11b derart, daß die Führungsspitzen 28a, 28b diesen oberen En
den zugeführt werden. Die Führungsspitzen 28a, 28b der oberen
Palette greifen beim weiteren Absenken in den durch die U-Form
gebildeten Hohlraum der Stützen 11a, 11b ein und verhindern ein
Verrutschen der oberen Palette relativ zur unteren Palette wäh
rend eines Transports. Die der Basis zugewandten Schrägen der
Führungsspitzen 28a, 28b bewirken während des Vorgangs des
Übereinanderstapelns, daß sich die Stützen 11a und 21a bzw. 11b
und 21b ausrichten. Aufgrund dieser selbstzentrierenden Funkti
on der Führungsspitzen 28a, 28b im Zusammenwirken mit der Ab
schrägung der Leitstreben 27a, 27b kann der Vorgang des Über
einanderstapelns einfach und schnell ausgeführt werden. Das
Rangieren der oberen Palette mit dem Gabelstapler wird dadurch
erleichtert, weil eine ungefähre Ausrichtung der oberen Palette
zur unteren Palette ausreicht. Außerdem werden Lagefehler der
Stützen 11a, 21a bzw. 11b, 21b relativ zueinander, beispiels
weise infolge einer Verbiegung der Stützen, ausgeglichen. Beim
Ineinanderstapeln der Paletten (vgl. Fig. 5) bewirken die
schräg stehenden Flächen der Leitstreben 27b, 37b, daß die Pa
letten auch bei fehlerhafter Ausrichtung zueinander zentriert
werden und ineinander gleiten.
In Fig. 7 sind in einer Seitenansicht die aufeinandergestell
ten Paletten in Richtung des Pfeils V nach Fig. 6 zu sehen. Zu
erkennen ist, daß nicht alle Seitenstützen 14a bzw. 24a Füh
rungsspitzen haben.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Palette, bei der
die Stützen 1a und 1b im oberen Bereich jeweils mit einer
Schiene 41a, 41b versehen ist. Aus Fig. 9, die eine Seitenan
sicht der Palette nach Fig. 8 in Richtung des Pfeils VI zeigt,
wird deutlich, daß die Schiene 41b die Stützen 1c, 1b und 4a
untereinander verbindet. Dadurch wird die Formstabilität der
Palette im oberen Bereich verbessert. Die Schiene 41a behindert
ein Ineinanderstellen gleichartiger Paletten nicht. Die Abstän
de Δ2 werden durch die Schiene 41b auch bei schweren Lasten
oder großen, auf die Stützen 1a bis 1d einwirkenden Kräften
konstant gehalten. Die Stapelfähigkeit der Palette wird dadurch
erhöht. Beim Einlagern und Auslagern der Palette in und aus ei
nem Regallager ist ein Hängenbleiben der Stützen in den Regal
streben oder an benachbarten Paletten nicht mehr möglich. Die
Schienen 41a, 41b können als Halterung für einen Zwischenboden
(nicht dargestellt) verwendet werden. Beim Ineinanderstellen
mehrerer Paletten wird der Zwischenboden herausgenommen oder
auf die Bodenplatte 3 gelegt.
Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die
nutzbare Innenbreite der Palette gleich x-2·Δ1, worin x die
Außenabmessung in Breitenrichtung der Palette und Δ1 die Höhe
der Schenkel des U-Profils der Stützen 1a bis 1d ist. Dadurch
ergibt sich ein hohes Aufnahmevolumen der Palette bei kleiner
Stellfläche.
Durch die Verwendung der Leitstreben 7a, 7b werden die Paletten
beim Ineinander- und Übereinanderstapeln geführt. Die Paletten
können somit nicht verkanten und der Rangiervorgang für den Be
diener des Gabelstaplers wird vereinfacht und beschleunigt,
denn auch bei einer geringen Fehlausrichtung der Paletten zu
einander gleiten diese in die richtige Lage. Die Paletten zen
trieren sich also von selbst.
Claims (24)
1. Palette mit einer Basis (2a, 2b, 6a, 6b; 3) für die Aufnah
me von Lagergut, wobei die Basis mindestens zwei parallele
Seiten (6a, 6b) hat, dadurch gekennzeichnet, daß an der Pe
ripherie der Basis (2a, 2b; 6a, 6b, 3) oder in Abstand da
von auf den zwei einander gegenüberliegenden parallelen
Seiten (6a, 6b) jeweils mindestens zwei Stützen (1a bis 1d)
vorgesehen sind, die einen vorgegebenen gegenseitigen Ab
stand haben und die von der Ebene der Basis (2a, 2b; 6a,
6b; 3) annähernd senkrecht nach oben ragen, und daß an den
Enden mindestens zweier Stützen (1a bis 1d) Verbindungsmit
tel (8a bis 8f) zur Herstellung einer lösbaren Verbindung
mit entsprechenden Stützen einer weiteren gleichartigen Pa
lette vorgesehen sind.
2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
vorzugsweise rechteckförmige oder quadratische Basis minde
stens zwei Querstreben (2a, 2b) hat, die die einander ge
genüberliegenden Stützen (1a, 1b; 1c, 1d) verschiedener
Seiten der Basis verbinden.
3. Palette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Basis mindestens zwei Längsstreben (6a, 6b) hat, die
parallel zu den Seiten, vorzugsweise nahe dem Rand der Ba
sis verlaufen und die vorzugsweise mit den Querstreben (2a,
2b) verbunden sind.
4. Palette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Längsstreben (6a, 6b) so angeordnet sind, daß sie unterhalb
der Basis einen Zwischenraum (Z1, Z2, Z3) vorbestimmter Hö
he definieren, in den die Gabel eines Gabelstaplers ein
greifen kann.
5. Palette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß
an der Basis parallel zu den Längsstreben (6a, 6b) zwei
Führungsschienen (9a, 9b) in einem vorgegebenen gegenseiti
gen Abstand verlaufen.
6. Palette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß minde
stens eine Führungsschiene (9a, 9b) an mindestens einem En
de in Richtung der mit Stützen versehenen Seite der Basis
abgebogen ist.
7. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Basis eine Bodenplatte (3) enthält,
vorzugsweise aus Holz, Kunststoff oder Metall, die das La
gergut trägt.
8. Palette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte (3) mit den Längsstreben (6a, 6b) und/oder den
Querstreben (2a, 2b) fest verbunden ist.
9. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d) an entgegenge
setzten Enden der jeweiligen Seite der Basis vorgesehen
sind.
10. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf jeder Seite der Basis außerhalb ih
rer Peripherie und zwischen den Stützen (1a bzw. 1d) minde
stens eine annähernd vertikal verlaufende Seitenstütze (4a,
4b) vorgesehen ist, die mit der Basis, vorzugsweise durch
weitere Querstreben (5), verbunden ist.
11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen einander gegen
überliegenden Stützen (1a, 1b; 1c, 1d) bzw. Seitenstützen
(4a, 4b) um einen vorgegebenen Betrag größer ist als die
entsprechende Abmessung der Basis zwischen den Stützen (1a,
1b; 1c, 1d).
12. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stütze (1a bis 1d) bzw. die Seiten
stütze (4a, 4b) an einem Ende als Verbindungsmittel ein
schräg Zulaufendes Führungselement (8a bis 8f) und am ande
ren Ende eine Ausnehmung hat, die das Führungselement (8a
bis 8f) einer Stütze (1a bis 1d) bzw. Seitenstütze (4a, 4b)
einer darübergestapelten Palette aufnehmen kann.
13. Palette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das
Führungselement (8a) eine Führungsschräge hat, die mit der
Ausnehmung derart zusammenwirkt, daß die Stützen (1a bis
1d) beim Übereinanderstapeln von Paletten zentriert werden.
14. Palette nach einem der Vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich der in der Nähe der Basis
befindlichen Enden mindestens zweier Stützen (1a bis 1d) je
ein Leitelement (7a, 7b) vorgesehen ist, das eine schräg
zum Ende der Stütze zulaufende Leitfläche hat.
15. Palette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitelemente mindestens einer Seite der Palette durch eine
Leitstrebe (7a, 7b) gebildet sind, die parallel zur Längs
strebe (6a, 6b) verläuft und mit dieser verbunden ist, und
daß die Leitstrebe (7a, 7b) an der von der Längsstrebe (6a,
6b) abgewandten Seite mit den Enden der Stützen (1a, 1d;
1b, 1c) und gegebenenfalls mit den Enden der Seitenstützen
(4a) verbunden ist.
16. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d; 4a, 4b), die
Längsstreben (6a, 6b) und/oder Querstreben (2a, 2b) als
Stahlträger mit Vierkant-, Rund- oder U-Profil ausgebildet
sind.
17. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß auf mindestens einer Seite der Basis
eine Seitenwand vorgesehen ist, die an den zur Basis zei
genden Flächen der Stützen bzw. Seitenstützen anliegt.
18. Palette nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenwand flexibel ist, als Gitter oder teilbares Gitter
ausgebildet ist.
19. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einer Seite der Basis,
die nicht mit Stützen versehen ist, eine Frontwand vorgese
hen ist.
20. Palette nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Frontwand mit der Basis durch Scharniere verbunden ist.
21. Palette nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Frontwand und/oder die Seitenwand an min
destens einer Stütze befestigbar ist, vorzugsweise durch
Einhängen in die obere Kante der Stütze und/oder der Sei
tenstütze oder durch Magnete im oberen und/oder unteren Be
reich der Stützen bzw. Seitenstützen.
22. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d) und/oder die
Seitenstützen (4a, 4b) auf der von der Basis abgewandten
Flächen mit einer Schiene (41a, 41b), vorzugsweise aus
Stahl, verbunden sind, vorzugsweise an den von der Basis
entfernten Enden.
23. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Abstand (Δ2) zwischen zwei Stützen
(1a bis 1d; 4a, 4b) größer als das ganzzahlige Vielfache
der Breite einer Stütze ist.
24. Palette nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Frontwand und/oder Seitenwand aus Teilen
lösbar zusammengesetzt ist.
Priority Applications (2)
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---|---|---|---|
DE19944403743 DE4403743C2 (de) | 1994-02-07 | 1994-02-07 | Palette für die Aufnahme von Lagergut |
DE9421363U DE9421363U1 (de) | 1994-02-07 | 1994-02-07 | Palette mit einer Basis für die Aufnahme von Lagergut |
Applications Claiming Priority (1)
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