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DE4403743A1 - Palette mit einer Basis für die Aufnahme von Lagergut - Google Patents

Palette mit einer Basis für die Aufnahme von Lagergut

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DE4403743A1
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pallet
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DE19944403743
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Hans Joachim Dipl Ing Gerbener
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Gerbener Ute Dipl-Ing 46399 Bocholt De Schmi
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D19/00Pallets or like platforms, with or without side walls, for supporting loads to be lifted or lowered
    • B65D19/38Details or accessories
    • B65D19/385Frames, corner posts or pallet converters, e.g. for facilitating stacking of charged pallets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)
  • Pallets (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Palette mit einer Basis für die Aufnahme von Lagergut, wobei die Basis mindestens zwei paral­ lele Seiten hat.
Bei einer solchen Palette, die auch als Flachpalette bezeichnet wird, ist zum Lagern von einzelnen Teilen zusätzlich ein Auf­ satz erforderlich, der auf die Palette gestellt wird und der die Teile aufnimmt. Zum Transport und zum Lagern müssen Palette und Aufsatz erst zusammengestellt werden. Das Hantieren mit ei­ nem solchen Paletten-Aufsatz-System ist umständlich und aufwen­ dig.
Es sind auch Paletten bekannt, die nach Art einer Box Seiten­ wände haben und übereinander stapelbar sind. Im leeren Zustand dieser boxähnlichen Paletten wird der gleiche Raum beansprucht wie im gefüllten Zustand. Der Raumbedarf für leere Paletten ist daher groß. Außerdem ist das Hantieren der übereinander gesta­ pelten leeren Paletten umständlich.
Aus der DE 35 24 993 C2 ist eine stapelbare Boxpalette bekannt, die einen Rahmen hat, an dessen Peripherie Stützen nach unten vertikal abstehen. Der Abstand zwischen benachbarten Stützen ist breiter als die Breite einer jeden Stütze. Die Stützen ha­ ben Verbindungselemente, die beim Übereinanderstellen gleichar­ tiger Boxpaletten in Verbindungselemente benachbarter Stützen eingreifen. Der Rahmen hält einen wannenförmigen Aufnahmekör­ per, der das Lagergut aufnimmt. Beim Ineinanderstapeln der Box­ paletten müssen auch die Aufnahmekörper ineinander gestapelt werden. Im Falle eines Aufnahmekörpers in Form eines Lattenro­ stes ergibt sich kein geschlossener Boden. Im Falle einer ein­ stückigen Blechwanne muß ihr Volumen verkleinert sein, um in die Blechwannen anderer Boxpaletten hineinzupassen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine stabile Palette anzugeben, die mit anderen gleichartigen Paletten übereinander und inein­ ander stapelbar ist und die ein großes Aufnahmevolumen bei kleiner Stellfläche hat.
Diese Aufgabe wird für eine Palette dadurch gelöst, daß an der Peripherie der Basis oder im Abstand davon auf den zwei einan­ der gegenüberliegenden parallelen Seiten jeweils mindestens zwei Stützen vorgesehen sind, die einen vorgegebenen gegensei­ tigen Abstand haben und die von der Ebene der Basis annähernd senkrecht nach oben ragen, und daß an den Enden mindestens zweier Stützen Verbindungsmittel zur Herstellung einer lösbaren Verbindung mit entsprechenden Stützen einer weiteren Palette vorgesehen sind.
Bei der Erfindung dient die Basis zugleich als Aufnahmefläche für das Lagergut. Ein zusätzlicher Aufnahmekörper, wie bei­ spielsweise bei der Palette nach der DE 35 24 993 C2, ist nicht erforderlich. Die Palette nach der Erfindung hat daher einen einfachen konstruktiven Aufbau.
Die Fläche der Basis kann vollständig für die Aufnahme von La­ degut benutzt werden. Dadurch ergibt sich ein großes Aufnahme­ volumen der Palette bei kleiner Stellfläche. Bei ineinander ge­ stapelten leeren Paletten bleibt die benötigte Stellfläche und das Raumvolumen weiterhin klein, so daß nur eine kleine Lager­ fläche zur Lagerhaltung der Paletten nach der Erfindung erfor­ derlich ist.
Da die Stützen an der Peripherie der Basis oder außerhalb davon angeordnet sind, lassen sich mehrere gleichartige Paletten in­ einander stapeln. Die Anzahl der ineinander stapelbaren Palet­ ten wird anders als bei der Palette nach der DE 35 24 993 C2 nicht durch einen Aufnahmekörper eingeschränkt. Je nach Ver­ hältnis des Abstandes benachbarter Stützen einer Seite zu deren jeweiligen Breite kann eine Vielzahl gleichartiger Paletten in­ einander gestapelt werden. Um nur zwei Paletten ineinander sta­ peln zu können, sollte das Verhältnis Abstand zu Breite der Stützen 51% zu 49% sein. Aufgrund der etwas geringeren Breite im Vergleich zum Abstand zwischen ihnen wird die Leichtgängig­ keit des Ineinanderstellvorgangs der Paletten sichergestellt.
Die Basis kann eine Rechteckform oder eine quadratische Form haben. Es ist jedoch auch eine Mehreckform verwendbar, die bei­ spielsweise aus einer Rechteckform mit abgeschnittenen Ecken entsteht. Die Stützen sind aus Stabilitätsgründen zumeist an entgegengesetzten Enden der jeweiligen Seite der Basis angeord­ net. Möglich ist aber auch eine Anordnung an einer Stelle, die von den jeweiligen Enden entfernt ist.
Als Basis kann eine Platte vorgesehen sein, die an ihren Sei­ tenflächen ausreichende Festigkeit hat, um daran die Stützen zu befestigen, beispielsweise durch Schrauben, Nieten oder durch Verschweißen. Vorzugsweise hat die Basis mindestens zwei Quer­ streben, die die einander gegenüberliegenden Stützen der zwei Seiten der Basis mit einander verbinden. Durch diese Maßnahmen wird die Querstabilität der Palette verbessert. Die Formstabi­ lität der Palette bleibt so auch bei schwerem Lagergut erhal­ ten.
Weiterhin können bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung mindestens zwei Längsstreben vorgesehen sein, die vorzugsweise mit den Querstreben verbunden sind. Dadurch wird die Längsstabilität der Palette erhöht.
Vorzugsweise sind die Längsstreben so angeordnet, daß sie mit der Basis einen Zwischenraum vorbestimmter Höhe definieren. In diesen Zwischenraum kann die Gabel eines Gabelstaplers eingrei­ fen. Durch diese Maßnahmen wird eine konstruktiv einfache Lö­ sung zur Hantierung der Palette beim Einsatz eines Gabelstap­ lers erreicht.
Vorzugsweise enthält die Basis eine Bodenplatte, die das Lager­ gut trägt. Die Bodenplatte kann mit den Längsstreben und/oder den Querstreben fest verbunden sein. Die Basis wird dadurch dicht verschlossen, so daß auch Kleinteile sicher von der Pa­ lette aufgenommen werden. Die Bodenplatte kann mit einem rutschfesten Belag versehen sein, der Lagergut am Verrutschen hindert.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist auf jeder Seite der Basis außerhalb ihrer Peripherie und zwischen den Stützen min­ destens eine annähernd vertikal verlaufende Seitenstütze vorge­ sehen, die mit der Basis verbunden ist. Die Seitenstütze hält das Lagergut seitlich. Wenn Seitenstützen an gleichen Positio­ nen auf den parallelen Seiten durch einen Querträger in glei­ cher Weise wie die Stützen verbunden sind, wird insgesamt die Formstabilität der Palette noch weiter verbessert.
An den Stützen bzw. Seitenstützen können Seitenwände vorgesehen sein, die die Seitenflächen der Palette verkleiden. Außerdem können an den Seiten der Basis, die nicht mit Stützen versehen sind, Frontwände vorgesehen sein. Die Frontwände, die Seiten­ wände und die Bodenplatte definieren einen oben offenen, anson­ sten allseitig geschlossenen Kasten, der das Lagergut sicher aufnimmt. Im ineinander gestapelten Zustand mehrerer Paletten kann in den Kasten der obersten Palette Lagergut eingebracht werden. Die beladene Palette wird dann aus dem Verbund mit den weiteren, leeren Paletten entnommen, wodurch die nächste Pa­ lette des Verbundes zur Beladung bereitsteht.
Die Frontwand bzw. die Frontwände können mit der Basis durch Scharniere verbunden sein. Zum Ineinanderstapeln mehrerer Pa­ letten werden die Frontwände umgeklappt, so daß sie parallel zur Basis liegen. Zum Befüllen der Paletten mit Lagergut werden die Frontwände wieder hochgeklappt und gegebenenfalls arre­ tiert.
Eine andere Weiterbildung der Erfindung ist dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Frontwand und/oder die Seitenwand an minde­ stens einer Stütze befestigbar ist, vorzugsweise durch Einhän­ gen in die obere Kante der Stütze und/oder der Seitenstütze oder durch Magnete im oberen und/oder unteren Bereich der Stütze bzw. der Seitenstütze. Durch diese Maßnahmen kann die Palette für verschiedene Verwendungszwecke flexibel eingesetzt werden und unterschiedliches Lagergut aufnehmen.
Die Front- und/oder die Seitenwände können aus lösbaren Teilen zusammengesetzt sein. Dadurch wird es möglich, auf in der Pa­ lette gelagertes Lagergut zuzugreifen, selbst wenn über diese Palette eine weitere Palette gestapelt ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden anhand der Zeichnungen erläutert. Darin zeigt:
Fig. 1 eine Vorderansicht der Palette ohne Sei­ ten- und Frontwände,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Palette in Rich­ tung des Pfeils II nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Palette in Rich­ tung des Pfeils III nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht dreier ineinanderge­ stellter Paletten,
Fig. 5 eine Seitenansicht der ineinandergestell­ ten Paletten in Richtung des Pfeils IV nach Fig. 4,
Fig. 6 eine Vorderansicht zweier aufeinanderge­ stellter Paletten,
Fig. 7 eine Seitenansicht der aufeinanderge­ stellten Paletten in Richtung des Pfeils V nach Fig. 6,
Fig. 8 eine Vorderansicht einer weiteren Ausfüh­ rungsform der Palette, und
Fig. 9 eine Seitenansicht der Palette nach Fig. 8 in Richtung des Pfeils VI in Fig. 8 gesehen.
In Fig. 1 ist in einer Vorderansicht eine Palette nach der Er­ findung dargestellt, deren Basis rechteckförmig ist. Die Basis enthält Querstreben 2a, 2b, von denen in Fig. 1 nur die Quer­ strebe 2a zu sehen ist. Die Querstrebe 2a liegt auf beiden Sei­ ten der Basis auf Längsstreben 6a und 6b auf. Mit der Quer­ strebe 2a, 2b, sind Stützen 1a, 1b verschweißt, die vertikal nach oben ragen. Die U-förmigen Längsstreben 6a, 6b sind mit schrägstehenden Leitstreben 7a, 7b verschweißt, die jeweils auch mit dem unteren Ende der Stütze 1a bzw. 1b verschweißt sind. Durch diese Konstruktion hat die durch die Stützen 1a, 1b und die Querstrebe 2a gebildet U-Form hohe Formstabilität. Die Stützen 1a, 1b ragen je um eine Breite Δ1 über die Querstrebe 2a hinaus. Die Gesamtbreite der Palette hat die Abmessung x.
Die Querstreben 2a, 2b und die Längsstreben 6a, 6b tragen eine Bodenplatte 3, deren Abmessung um eine Differenz Δ3 kleiner ist als die Länge der Querstrebe 2a.
An den unteren Enden der Stützen 1a, 1b, die etwa bis in die Mitte der Höhe der Längsstreben 6a, 6b ragen, sind Führungs­ spitzen 8a, 8b angeschweißt. Sie haben schräge Führungsflächen, die zur Lagestabilisierung in Ausnehmungen von Stützen weiterer Paletten eingreifen, wie noch näher beschrieben wird. Die Füh­ rungsspitzen 8a, 8b ragen nicht über die untere Begrenzung der Längsstreben 6a, 6b hinaus. Auf jeder Längsseite der Palette ist an mindestens einer Stütze eine Führungsspitze vorgesehen, vorzugsweise an diametral gegenüberliegenden Stützen.
An der Unterseite der Querstrebe 2a (und der Querstrebe 2b, wie in Fig. 3 zu sehen ist) sind U-förmige Führungsschienen 9a, 9b mit Seitenflächen 9c, 9d befestigt. Die Führungsschienen 9a, 9b dienen zur Aufnahme der Gabel eines Gabelstaplers. Die Füh­ rungsschienen 9a, 9b können auch als rechtwinkelige Schienen ausgebildet sein. Sie verhindern ein Verrutschen und Kippen der Palette beim Transport mit dem Gabelstapler.
In Fig. 2 ist eine Seitenansicht der Palette in Richtung des Pfeils II nach Fig. 1 dargestellt. Die Fig. 2 zeigt eine wei­ tere Stütze 1c mit einer Führungsspitze 8c auf der Seite der Basis, auf der die Stütze 1b angeordnet ist. Zwischen den Stüt­ zen 1b und 1c sind Seitenstützen 4a angeordnet, die jeweils mit Querstreben 5 verbunden sind. Die Bodenplatte 3 ist durch Schrauben mit den Querstreben 2a, 2b und 5 verbunden.
Die Außenabmessungen der rechteckförmigen Palette in Längsrich­ tung ist y. Die Querstreben 2a und 2b sowie die Bodenplatte 3 sind um die Maße Δ4 und Δ5 versetzt angeordnet, so daß sie nicht über die Außenabmessungen der Palette hervorragen. Beim Einfahren eines Gabelstaplers in die Führungsschienen 9a, 9b stößt dieser aufgrund der Maße Δ4 und Δ5 nicht gegen die Quer­ streben 2a, 2b oder die Bodenplatte 3, die dadurch vor Beschä­ digungen geschützt werden. Die Abstände zwischen den Stützen 1b, 1c, 4a sind so bemessen, daß Stützen weiterer gleichartiger Paletten beim Ineinanderstapeln ausreichend Platz haben.
In Fig. 3 ist eine Draufsicht auf die Palette in Richtung des Pfeils III nach Fig. 1 dargestellt. Die Bodenplatte 3 ist aus Übersichtsgründen weggelassen worden. In der Draufsicht sind sämtliche Stützen 1a bis 1d sowie die Seitenstützen 4a und 4b zu erkennen. Die Stützen 1a bis 1d und 4a und 4b haben ein U- förmiges Profil, dessen Innenraum als Ausnehmung für die Auf­ nahme der Führungsspitzen 8a bis 8d dient. Zwischen den Stützen 1a bis 1d und den Seitenstützen 4a und 4b beträgt der Abstand Δ2, der ausreicht, um beim Übereinanderstapeln mehrerer gleichartiger Paletten entsprechende Stützen aufzunehmen.
Je eine Seitenfläche 9c, 9d der U-förmigen Führungsschienen 9a, 9b ist an ihren Enden in Richtung der Stützen 1a, 1d bzw. 1b, 1c abgebogen. Dadurch erhalten die Führungsschienen 9a, 9b trichterförmige Öffnungen, welche die Gabel eines Gabelstaplers beim Einfahren in den durch die U-Form der Führungsschienen 9a, 9b gebildeten Raum führen. Dieser Aufbau der Führungsschienen 9a, 9b ermöglicht ein schnelles Einfahren der Gabel des Gabel­ staplers und somit ein schnelles Hantieren mit der Palette.
Fig. 4 zeigt eine Vorderansicht dreier ineinandergestellter Paletten. Den Bezugszeichen der ersten, zweiten bzw. dritten Palette wurde eine 1, eine 2 bzw. eine 3 vorangestellt. Die Fig. 4 läßt erkennen, daß bei ineinander gestellten Paletten die Längsstreben 26a, 26b und 36a, 36b jeweils auf den Bodenplatten 13, 23 der darunterliegenden Paletten aufliegen. Die Basis der U-förmigen Längsstreben 16a, 16b, 26a, 26b, 36a, 36b definieren Zwischenräume Z1, Z2, Z3, in denen die Gabel eines Gabelstap­ lers leicht eingreifen kann.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht der ineinander gestellten Pa­ letten in Richtung des Pfeils IV nach Fig. 4. Die verschiede­ nen Stützen, zum Beispiel 11c, 21c, 31c liegen parallel neben­ einander innerhalb des Abstandes Δ2.
In Fig. 6 sind zwei Paletten übereinander gestapelt. Zum Sta­ peln der Stützen 21a, 21b der oberen Palette auf die Stützen 11a, 11b der unteren Palette wird die obere Palette im angeho­ benen Zustand durch einen Gabelstapler in Richtung senkrecht zur Zeichenebene ausgerichtet, so daß die Führungsspitzen 28a, 28b den Enden der Stützen 11a, 11b gegenüberstehen. Beim Absen­ ken der oberen Palette bewirken die schrägen Flächen der Leit­ streben 27a, 27b ein seitliches Ausrichten der unteren Enden der oberen Palette bezüglich der oberen Enden der Stützen 11a, 11b derart, daß die Führungsspitzen 28a, 28b diesen oberen En­ den zugeführt werden. Die Führungsspitzen 28a, 28b der oberen Palette greifen beim weiteren Absenken in den durch die U-Form gebildeten Hohlraum der Stützen 11a, 11b ein und verhindern ein Verrutschen der oberen Palette relativ zur unteren Palette wäh­ rend eines Transports. Die der Basis zugewandten Schrägen der Führungsspitzen 28a, 28b bewirken während des Vorgangs des Übereinanderstapelns, daß sich die Stützen 11a und 21a bzw. 11b und 21b ausrichten. Aufgrund dieser selbstzentrierenden Funkti­ on der Führungsspitzen 28a, 28b im Zusammenwirken mit der Ab­ schrägung der Leitstreben 27a, 27b kann der Vorgang des Über­ einanderstapelns einfach und schnell ausgeführt werden. Das Rangieren der oberen Palette mit dem Gabelstapler wird dadurch erleichtert, weil eine ungefähre Ausrichtung der oberen Palette zur unteren Palette ausreicht. Außerdem werden Lagefehler der Stützen 11a, 21a bzw. 11b, 21b relativ zueinander, beispiels­ weise infolge einer Verbiegung der Stützen, ausgeglichen. Beim Ineinanderstapeln der Paletten (vgl. Fig. 5) bewirken die schräg stehenden Flächen der Leitstreben 27b, 37b, daß die Pa­ letten auch bei fehlerhafter Ausrichtung zueinander zentriert werden und ineinander gleiten.
In Fig. 7 sind in einer Seitenansicht die aufeinandergestell­ ten Paletten in Richtung des Pfeils V nach Fig. 6 zu sehen. Zu erkennen ist, daß nicht alle Seitenstützen 14a bzw. 24a Füh­ rungsspitzen haben.
Fig. 8 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Palette, bei der die Stützen 1a und 1b im oberen Bereich jeweils mit einer Schiene 41a, 41b versehen ist. Aus Fig. 9, die eine Seitenan­ sicht der Palette nach Fig. 8 in Richtung des Pfeils VI zeigt, wird deutlich, daß die Schiene 41b die Stützen 1c, 1b und 4a untereinander verbindet. Dadurch wird die Formstabilität der Palette im oberen Bereich verbessert. Die Schiene 41a behindert ein Ineinanderstellen gleichartiger Paletten nicht. Die Abstän­ de Δ2 werden durch die Schiene 41b auch bei schweren Lasten oder großen, auf die Stützen 1a bis 1d einwirkenden Kräften konstant gehalten. Die Stapelfähigkeit der Palette wird dadurch erhöht. Beim Einlagern und Auslagern der Palette in und aus ei­ nem Regallager ist ein Hängenbleiben der Stützen in den Regal­ streben oder an benachbarten Paletten nicht mehr möglich. Die Schienen 41a, 41b können als Halterung für einen Zwischenboden (nicht dargestellt) verwendet werden. Beim Ineinanderstellen mehrerer Paletten wird der Zwischenboden herausgenommen oder auf die Bodenplatte 3 gelegt.
Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen der Erfindung ist die nutzbare Innenbreite der Palette gleich x-2·Δ1, worin x die Außenabmessung in Breitenrichtung der Palette und Δ1 die Höhe der Schenkel des U-Profils der Stützen 1a bis 1d ist. Dadurch ergibt sich ein hohes Aufnahmevolumen der Palette bei kleiner Stellfläche.
Durch die Verwendung der Leitstreben 7a, 7b werden die Paletten beim Ineinander- und Übereinanderstapeln geführt. Die Paletten können somit nicht verkanten und der Rangiervorgang für den Be­ diener des Gabelstaplers wird vereinfacht und beschleunigt, denn auch bei einer geringen Fehlausrichtung der Paletten zu­ einander gleiten diese in die richtige Lage. Die Paletten zen­ trieren sich also von selbst.

Claims (24)

1. Palette mit einer Basis (2a, 2b, 6a, 6b; 3) für die Aufnah­ me von Lagergut, wobei die Basis mindestens zwei parallele Seiten (6a, 6b) hat, dadurch gekennzeichnet, daß an der Pe­ ripherie der Basis (2a, 2b; 6a, 6b, 3) oder in Abstand da­ von auf den zwei einander gegenüberliegenden parallelen Seiten (6a, 6b) jeweils mindestens zwei Stützen (1a bis 1d) vorgesehen sind, die einen vorgegebenen gegenseitigen Ab­ stand haben und die von der Ebene der Basis (2a, 2b; 6a, 6b; 3) annähernd senkrecht nach oben ragen, und daß an den Enden mindestens zweier Stützen (1a bis 1d) Verbindungsmit­ tel (8a bis 8f) zur Herstellung einer lösbaren Verbindung mit entsprechenden Stützen einer weiteren gleichartigen Pa­ lette vorgesehen sind.
2. Palette nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorzugsweise rechteckförmige oder quadratische Basis minde­ stens zwei Querstreben (2a, 2b) hat, die die einander ge­ genüberliegenden Stützen (1a, 1b; 1c, 1d) verschiedener Seiten der Basis verbinden.
3. Palette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis mindestens zwei Längsstreben (6a, 6b) hat, die parallel zu den Seiten, vorzugsweise nahe dem Rand der Ba­ sis verlaufen und die vorzugsweise mit den Querstreben (2a, 2b) verbunden sind.
4. Palette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstreben (6a, 6b) so angeordnet sind, daß sie unterhalb der Basis einen Zwischenraum (Z1, Z2, Z3) vorbestimmter Hö­ he definieren, in den die Gabel eines Gabelstaplers ein­ greifen kann.
5. Palette nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Basis parallel zu den Längsstreben (6a, 6b) zwei Führungsschienen (9a, 9b) in einem vorgegebenen gegenseiti­ gen Abstand verlaufen.
6. Palette nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß minde­ stens eine Führungsschiene (9a, 9b) an mindestens einem En­ de in Richtung der mit Stützen versehenen Seite der Basis abgebogen ist.
7. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Basis eine Bodenplatte (3) enthält, vorzugsweise aus Holz, Kunststoff oder Metall, die das La­ gergut trägt.
8. Palette nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (3) mit den Längsstreben (6a, 6b) und/oder den Querstreben (2a, 2b) fest verbunden ist.
9. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d) an entgegenge­ setzten Enden der jeweiligen Seite der Basis vorgesehen sind.
10. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf jeder Seite der Basis außerhalb ih­ rer Peripherie und zwischen den Stützen (1a bzw. 1d) minde­ stens eine annähernd vertikal verlaufende Seitenstütze (4a, 4b) vorgesehen ist, die mit der Basis, vorzugsweise durch weitere Querstreben (5), verbunden ist.
11. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand zwischen einander gegen­ überliegenden Stützen (1a, 1b; 1c, 1d) bzw. Seitenstützen (4a, 4b) um einen vorgegebenen Betrag größer ist als die entsprechende Abmessung der Basis zwischen den Stützen (1a, 1b; 1c, 1d).
12. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stütze (1a bis 1d) bzw. die Seiten­ stütze (4a, 4b) an einem Ende als Verbindungsmittel ein schräg Zulaufendes Führungselement (8a bis 8f) und am ande­ ren Ende eine Ausnehmung hat, die das Führungselement (8a bis 8f) einer Stütze (1a bis 1d) bzw. Seitenstütze (4a, 4b) einer darübergestapelten Palette aufnehmen kann.
13. Palette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Führungselement (8a) eine Führungsschräge hat, die mit der Ausnehmung derart zusammenwirkt, daß die Stützen (1a bis 1d) beim Übereinanderstapeln von Paletten zentriert werden.
14. Palette nach einem der Vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der in der Nähe der Basis befindlichen Enden mindestens zweier Stützen (1a bis 1d) je ein Leitelement (7a, 7b) vorgesehen ist, das eine schräg zum Ende der Stütze zulaufende Leitfläche hat.
15. Palette nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Leitelemente mindestens einer Seite der Palette durch eine Leitstrebe (7a, 7b) gebildet sind, die parallel zur Längs­ strebe (6a, 6b) verläuft und mit dieser verbunden ist, und daß die Leitstrebe (7a, 7b) an der von der Längsstrebe (6a, 6b) abgewandten Seite mit den Enden der Stützen (1a, 1d; 1b, 1c) und gegebenenfalls mit den Enden der Seitenstützen (4a) verbunden ist.
16. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d; 4a, 4b), die Längsstreben (6a, 6b) und/oder Querstreben (2a, 2b) als Stahlträger mit Vierkant-, Rund- oder U-Profil ausgebildet sind.
17. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf mindestens einer Seite der Basis eine Seitenwand vorgesehen ist, die an den zur Basis zei­ genden Flächen der Stützen bzw. Seitenstützen anliegt.
18. Palette nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwand flexibel ist, als Gitter oder teilbares Gitter ausgebildet ist.
19. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Seite der Basis, die nicht mit Stützen versehen ist, eine Frontwand vorgese­ hen ist.
20. Palette nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontwand mit der Basis durch Scharniere verbunden ist.
21. Palette nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Frontwand und/oder die Seitenwand an min­ destens einer Stütze befestigbar ist, vorzugsweise durch Einhängen in die obere Kante der Stütze und/oder der Sei­ tenstütze oder durch Magnete im oberen und/oder unteren Be­ reich der Stützen bzw. Seitenstützen.
22. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützen (1a bis 1d) und/oder die Seitenstützen (4a, 4b) auf der von der Basis abgewandten Flächen mit einer Schiene (41a, 41b), vorzugsweise aus Stahl, verbunden sind, vorzugsweise an den von der Basis entfernten Enden.
23. Palette nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (Δ2) zwischen zwei Stützen (1a bis 1d; 4a, 4b) größer als das ganzzahlige Vielfache der Breite einer Stütze ist.
24. Palette nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Frontwand und/oder Seitenwand aus Teilen lösbar zusammengesetzt ist.
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