DE4400807A1 - Maschinenanordnung zum Unterstopfen eines Gleises - Google Patents
Maschinenanordnung zum Unterstopfen eines GleisesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Maschinenanordnung zum Unterstopfen eines Gleises mit
einer ersten und einer zweiten, durch eine lösbare Kupplung miteinander verbindba
ren, je einen Fahrantrieb und einen auf Schienenfahrwerken abgestützten Maschi
nenrahmen sowie jeweils ein höhenverstellbares Stopfaggregat aufweisenden
Maschine, sowie mit einem Gleishebe-Richtaggregat und einem Bezugsystem für
die Gleislagekorrektur.
Eine derartige Maschinenanordnung ist bereits durch die US 3 744 428 bekannt und
besteht im wesentlichen aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Stopfmaschi
nen. Jede der beiden Stopfmaschinen ist mit einem Zweischwellen-Stopfaggregat
ausgerüstet, so daß mit der bekannten Maschinenanordnung vier Schwellen gleich
zeitig unterstopfbar sind. Die Gelenkverbindung ist für einen voneinander unabhän
gigen Arbeitseinsatz der beiden Stopfmaschinen lösbar ausgebildet. Diese bekann
te Maschinenanordnung ist jedoch zum Unterstopfen von Weichenabschnitten nicht
geeignet.
Durch die US 4 947757 ist ebenfalls bereits eine aus zwei Stopfmaschinen gebilde
te Maschinenanordnung bekannt, die sich zum Unterstopfen von Weichenabschnit
ten eignet. Dabei erfolgt der Arbeitseinsatz der ersten Stopfmaschine auf dem
Stammgleis, während parallel dazu die zweite Stopfmaschine auf dem Abzweiggleis
zum Einsatz kommt. Die beiden Stopfmaschinen sind insbesondere zum synchro
nen Arbeitseinsatz der Gleishebeaggregate durch Steuerleitungen miteinander ver
bunden. Diese bekannte Maschinenanordnung erfordert relativ viel Zeitaufwand zur
richtigen Positionierung der beiden Stopfmaschinen, wobei insbesondere die kürze
ren Langschwellen eines Weichenabschnittes aus Platzgründen nicht synchron un
terstopfbar sind.
Durch die US 3 494 297 ist eine weitere, aus zwei gelenkig miteinander verbunde
nen Maschinenrahmen gebildete Stopfmaschine bekannt.
Schließlich ist noch durch die US 5 031 542 eine Stopfmaschine bekannt, die sich
für den Arbeitseinsatz sowohl in Weichen- als auch Streckenabschnitten eignet. Zur
Unterstopfung der Langschwellen eines Weichenabschnittes sind insgesamt vier in
Maschinenquerrichtung nebeneinander angeordnete und unabhängig voneinander
querverschiebbare Stopfaggregate vorgesehen. Zur Anhebung des Langschwellen
bereiches ist ein Gleishebeaggregat sowie ein Zusatzhebeaggregat zum Erfassen
eines seitlich neben der Maschine befindlichen Schienenstranges einer Weiche vor
gesehen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt nun in der Schaffung einer Maschi
nenanordnung der eingangs beschriebenen Art, die sowohl im Weichen- als auch
im Streckenabschnitt mit hoher Stopfleistung und Genauigkeit der Gleislagekorrek
tur einsetzbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der eingangs genannten Maschinenan
ordnung dadurch gelöst, daß der länger ausgebildeten ersten Maschine durch An
triebe über das Querschnittsprofil des Maschinenrahmens hinaus querverstellbare
Weichenstopfaggregate, eine durch Antriebe höhen- und seitenverstellbare Zusatz
hebeeinrichtung zum Erfassen eines seitlich neben der Maschine befindlichen
Schienenstranges eines Abzweiggleises sowie eine unmittelbar vor bzw. hinter den
Stopfaggregaten vorgesehene Arbeitskabine zugeordnet sind, und daß sowohl die
erste als auch die zweite Maschine am von der gemeinsamen Kupplung abgekehr
ten Ende eine Fahrkabine aufweist.
Mit dieser Merkmalskombination besteht nunmehr die Möglichkeit, die Maschinen
anordnung insbesondere für eine optimale Unterstopfung der Weichenabschnitte
durch einen getrennten Arbeitseinsatz beider Maschinen mit besonders hoher Ar
beitsleistung einzusetzen. Dazu kann in vorteilhafter Weise die erste Maschine auch
für eine optimale Unterstopfung von Streckenabschnitten ausgerüstet sein, während
die zweite, lediglich hilfsweise für die Weichenunterstopfung einsetzbare Maschine,
auch als Hilfsstopfmaschine zu bezeichnen, mit zwei in geringem Abstand vonein
ander distanzierten Fahrachsen sowie einem kleinen Stopfaggregat konstruktiv sehr
einfach ausgestattet werden kann. Die Weichenunterstopfung läßt sich mit der erfin
dungsgemäßen Maschinenanordnung insofern wesentlich verbessern, als nunmehr
die Weiche - nach Anhebung in die genaue Soll-Lage durch den gemeinsamen Ein
satz des Gleishebe-Richtaggregates und der Zusatzhebeeinrichtung - mit Hilfe der
ersten Maschine relativ rasch nur im Bereich der beiden Schienen-Außenstränge
unterstopfbar und damit in der Soll-Lage exakt fixierbar ist. Unmittelbar nachfolgend
kann sofort mit der zweiten Maschine die Weiche fertig unterstopft werden, wobei
keine weitere Gleisanhebung erforderlich ist. Andererseits ist die erste Maschine,
die auch als Hauptstopfmaschine bezeichnet werden kann, sofort im Anschluß an
den beschriebenen Weicheneinsatz auch zur Unterstopfung des an die Weiche an
schließenden Streckenabschnittes einsetzbar. Durch die endseitigen Fahrkabinen
ist die Maschinenanordnung als Fahrzeugeinheit problemlos in beiden Fahrrichtun
gen verfahrbar.
Somit ist durch die erfindungsgemäße Maschinenanordnung zusätzlich zur Lei
stungssteigerung der besondere Vorteil erzielbar, daß die Langschwelle mit einer
einzigen Hebung exakt in der Soll-Lage fixierbar ist. Außerdem ist es von besonde
rem Vorteil, daß der Weichen- und unmittelbar daran anschließende Streckenab
schnitt in einem einzigen Arbeitsgang unter Vermeidung einer nachteiligen Ram
penbildung unterstopfbar ist.
Mit der Weiterbildung nach den Ansprüchen 2 und 3 setzt sich die Maschinenanord
nung aus einer funktionsmäßig mit einer herkömmlichen Stopfmaschine vergleich
baren Hauptstopfmaschine und einer zur Vervollständigung der Weichenuntersto
pfung einsetzbaren Hilfsstopfmaschine zusammen. Diese kann in vorteilhafter Wei
se konstruktiv sehr einfach mit lediglich einem kleinen Stopfaggregat sowie ohne
Gleishebeeinrichtungen ausgebildet werden.
Mit der Ausbildung nach Anspruch 4 ist eine problemlose Unterstopfung der restli
chen Stopfauflager einer Weiche durch die zweite, hilfsweise einsetzbare Maschine
sichergestellt.
Durch die Merkmale der Ansprüche 5 bis 8 ist die erste Maschine als Universal-
Stopfmaschine zur uneingeschränkten Unterstopfung sowohl von schweren
Weichen- als auch Streckenabschnitten einsetzbar. Damit sind in vorteilhafter und
rationeller Weise sofort im Anschluß an die Unterstopfung eines Weichenabschnit
tes auch die anschließenden Streckenabschnitte unterstopfbar.
Mit dem vorteilhaften Verfahren gemäß Anspruch 9 können Weichenabschnitte in
clusive der daran anschließenden Streckenabschnitte rationeller unterstopft werden.
Dabei ist durch den parallelen Einsatz der ersten und zweiten Maschine eine rasche
Unterstopfung möglich, so daß auch kürzere Zugspausen für die Unterstopfung aus
nützbar sind. Infolge der Trennung beider Maschinen kann die erste Stopfmaschine
ungehindert den an den Weichenabschnitt anschließenden Streckenabschnitt unter
stopfen, während davon unabhängig mit der zweiten Maschine die restlichen Stopf
auflager im Weichenabschnitt unterstopfbar sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Aus
führungsbeispieles näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer in Arbeitsrichtung vorderen
Hälfte einer Maschinenanordnung zum Unterstopfen eines
Gleises mit einer Zusatzhebeeinrichtung,
Fig. 2 eine Seitenansicht des in Arbeitsrichtung hinteren
Teiles der Maschinenanordnung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine Weiche mit schematischer
Darstellung der Stopfzonen und
Fig. 4 eine vergrößerte Ansicht der Zusatzhebeeinrichtung
in Maschinenlängsrichtung.
Die in Fig. 1 und 2 ersichtliche Maschinenanordnung 1 zum Unterstopfen eines
Gleises 2 setzt sich aus einer in Arbeitsrichtung (siehe Pfeil 3) ersten Maschine
bzw. Hauptstopfmaschine 4 und einer dieser nachgeordneten, zweiten Maschine
bzw. Hilfsstopfmaschine 5 zusammen. Beide Maschinen 4, 5 sind durch eine fernge
steuert lösbare Kupplung 6 gelenkig miteinander verbunden.
Zwischen endseitig angeordneten Schienenfahrwerken 7 eines Maschinenrahmens
8 der ersten Maschine 4 ist ein mit einem Weichenstopfaggregat 9 und Hebe-Richt
aggregat 10 verbundener Aggregatrahmen 11 angeordnet. Dieser ist durch einen
Antrieb 12 unabhängig vom genannten Maschinenrahmen 8 längsverschiebbar aus
gebildet. Der Aggregatrahmen 11 ist mit seinem in Arbeitsrichtung hinteren Ende
durch ein Drehgestellfahrwerk 13 am Gleis 2 abgestützt, während das vordere Ende
längsverschiebbar am Maschinenrahmen 8 gelagert ist. Im in Arbeitsrichtung hinte
ren Endbereich des Aggregatrahmens 11 ist eine Arbeitskabine 14 mit einer zentra
len Steuereinrichtung 15 mit dem Maschinenrahmen 8 verbunden. Unmittelbar vor
dem Hebe-Richtaggregat 10 ist eine weitere, ebenfalls eine zentrale Steuereinrich
tung aufweisende Arbeitskabine 16 mit dem Aggregatrahmen 11 verbunden.
Das Weichenstopfaggregat 9 besteht aus vier in Maschinenquerrichtung nebenein
ander angeordneten und durch Antriebe 44 unabhängig voneinander querver
schiebbaren Stopfeinheiten, wie sie in der US 5 007 349 bereits näher beschrieben
sind. Unmittelbar vor dem Hebe-Richtaggregat 10 ist eine Zusatzhebeeinrichtung 17
durch einen Antrieb 18 höhenverstellbar mit dem Aggregatrahmen 11 verbunden.
Diese Zusatzhebeeinrichtung 17 wird in Fig. 4 noch näher beschrieben.
Der in Arbeitsrichtung vordere Endbereich des Maschinenrahmens 8 der ersten
Maschine 4 ist durch eine Gelenkverbindung 20 mit einem lediglich ein einziges
Schienenfahrwerk 21 aufweisenden Maschinenrahmen 22 verbunden. Der ersten
Maschine 4 ist in ihrem vorderen Endbereich eine am Maschinenrahmen 22
befindliche Fahrkabine 23 zugeordnet. Außerdem ist die erste Maschine 4 mit
einem Bezugsystem 24 zur Gleislagekorrektur, Fahrantrieben 25, 26 und einer Ener
giequelle 27 ausgestattet.
Die der ersten Maschine 4 in Arbeitsrichtung nachgeordnete und durch die Kupp
lung 6 lösbar mit dieser verbundene zweite Maschine 5 setzt sich im wesentlichen
aus einem auf Schienenfahrwerken 29 abgestützen Maschinenrahmen 28 und einer
an dessen hinterem Ende angeordneten Fahrkabine 30 zusammen. Des weiteren
ist eine Energiequelle 31 sowie ein Fahrantrieb 43 vorgesehen. Zwischen den bei
den jeweils als Einzelachsen ausgebildeten und in einer Distanz von 7,5 m vonein
ander entfernten Schienenfahrwerken 29 ist ein höhenverstellbares und beistellbare
Stopfwerkzeuge aufweisendes Stopfaggregat 32 durch einen Antrieb 33 senkrecht
zur Maschinenlängsrichtung querverschiebbar am Maschinenrahmen 28 gelagert.
Der in Arbeitsrichtung vordere Teil der Fahrkabine 30 ist als Arbeitskabine mit einer
zentralen Steuereinrichtung 34 ausgebildet. Für die Kontrolle der Höhenlage des
Gleises 2 ist ein aus insgesamt drei Meßwagen gebildetes Bezugsystem 35 vorge
sehen.
Wie in Fig. 4 ersichtlich, sind insgesamt zwei in Maschinenlängsrichtung unmittelbar
hintereinander angeordnete, durch Antriebe 41 in Maschinenquerrichtung teleskop
artig verlängerbare Zusatzhebeeinrichtungen 17 vorgesehen. Diese weisen jeweils
an einem freien Ende ein Greiforgan 42 zum Erfassen des Schienenstranges 45
eines Weichenabschnittes 36 auf und sind jeweils am anderen Ende um eine in Ma
schinenlängsrichtung verlaufende Achse 46 verschwenkbar am Aggregatrahmen 11
gelagert. Zur Höhenverstellung jeder Zusatzhebeeinrichtung 17 ist in deren der Ach
se 46 gegenüberliegendem Endbereich jeweils ein Antrieb 18 mit dem Aggregatrah
men 11 verbunden. Jedem durch einen Antrieb querverstellbaren Greiforgan 42 ist
eine Spurkranzrolle 48 zugeordnet. Das Greiforgan 42 ist mitsamt der Spurkranzrol
le 48 auf einem Innenrohr 49 befestigt, das seinerseits in einem um die genannte
Achse 46 verschwenkbar gelagerten und mit dem Antrieb 18 verbundenen Außen
rohr 50 teleskopartig verschiebbar gelagert ist. Mit strichpunktierten Linien ist die
Zusatzhebeeinrichtung 17 im Eingriff mit dem Schienenstrang 45 dargestellt.
Der in Fig. 3 ersichtliche Weichenabschnitt 36 des Gleises 2 besteht aus einem Ab
zweiggleis 37 und einem Stammgleis 38. Mit 39 sind jene Stopfauflager bezeichnet,
die durch den Arbeitseinsatz der ersten Maschine 4 in der durch den Pfeil 3 darge
stellten Arbeitsrichtung mit Hilfe der Weichenstopfaggregate 9 verdichtet wurden.
Bei diesem Arbeitseinsatz wird die erste Maschine 4 lediglich auf dem Stammgleis
38 verfahren, nachdem vorher die zweite Maschine 5 durch Lösung der Kupplung 6
abgekuppelt wurde.
Unmittelbar hinter der ersten Maschine 4 ist bereits die zweite Maschine 5 - in der
durch den Pfeil 3 dargestellten Arbeitsrichtung - einsetzbar, durch welche die restli
chen, zur besseren Unterscheidung als Punkt dargestellten Stopfauflager 40 ver
dichtet werden. Dazu wird die zweite Maschine 5 zuerst auf dem Abzweiggleis 37
verfahren und anschließend zurückverfahren, um in einem zweiten Arbeitsgang in
der durch den Pfeil 3 dargestellten Richtung den am Stammgleis 38 befindlichen
Abschnitt der Weiche fertig zu unterstopfen. Da der Weichenabschnitt 36 bereits mit
der ersten Maschine 4 in die korrekte Gleislage verbracht wurde, ist im Rahmen der
Unterstopfung durch die zweite Maschine 5 keine weitere Gleisanhebung mehr er
forderlich.
Während der Weichenabschnitt 36 durch die zweite Maschine 5 unterstopft wird,
kann durch die erste Maschine 4 bereits der an den Weichenabschnitt 36 anschlie
ßende Bereich des Stammgleises 38 unterstopft werden.
Claims (9)
1. Maschinenanordnung (1) zum Unterstopfen eines Gleises (2) mit einer
ersten und einer zweiten, durch eine lösbare Kupplung (6) miteinander verbindba
ren, je einen Fahrantrieb (25, 26, 43) und einen auf Schienenfahrwerken (7, 29) ab
gestützten Maschinenrahmen (8, 28) sowie jeweils ein höhenverstellbares Stopfag
gregat (9, 32) aufweisenden Maschine (4, 5), sowie mit einem Gleishebe-Richt
aggregat (10) und einem Bezugsystem (24, 35) für die Gleislagekorrektur, dadurch
gekennzeichnet, daß der länger ausgebildeten ersten Maschine (4) durch Antriebe
(44) über das Querschnittsprofil des Maschinenrahmens (8) hinaus querverstellbare
Weichenstopfaggregate (9), eine durch Antriebe (18) höhen- und seitenverstellbare
Zusatzhebeeinrichtung (17) zum Erfassen eines seitlich neben der Maschine (4) be
findlichen Schienenstranges eines Abzweiggleises (37) sowie eine unmittelbar vor
bzw. hinter den Stopfaggregaten (9) vorgesehene Arbeitskabine (14, 16) zugeordnet
sind, und daß sowohl die erste als auch die zweite Maschine (4, 5) am von der ge
meinsamen Kupplung (6) abgekehrten Ende eine Fahrkabine (23, 30) aufweist.
2. Maschinenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Maschine (4) wenigstens doppelt so lang wie die zweite, in Arbeitsrich
tung nachgeordnete Maschine (5) ausgebildet ist.
3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schienenfahrwerke (7) des Maschinenrahmens (8) der ersten Maschine (4) als
Drehgestellfahrwerke ausgebildet sind und die Schienenfahrwerke (29) des der
zweiten Maschine (5) zugeordneten Maschinenrahmens (28) Einzelachsen auf
weisen.
4. Maschine nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeich
net, daß das am Maschinenrahmen (28) der zweiten Maschine (5) befindliche Stopf
aggregat (32) durch einen Antrieb (33) zur Unterstopfung von Weichenabschnitten
querverschiebbar gelagert ist.
5. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den endseitig angeordneten Schienenfahrwerken (7) des Maschinen
rahmens (8) der ersten Maschine (4) ein mit dem Weichenstopf- und Hebe-Richt
aggregat (9, 10) verbundener Aggregatrahmen (11) angeordnet ist, der durch einen
Antrieb (12) unabhängig vom genannten Maschinenrahmen (8) längsverschiebbar
ausgebildet ist.
6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Aggregat
rahmen (11) mit seinem in Arbeitsrichtung hinteren Ende durch ein Drehgestellfahr
werk (13) am Gleis abstützbar ist, während das vordere Ende des Aggregatrah
mens (11) längsverschiebbar am Maschinenrahmen (8) abgestützt ist.
7. Maschine nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß im in
Arbeitsrichtung der Maschinenanordnung (1) hinteren Endbereich des Aggregatrah
mens (11) eine Arbeitskabine (14) mit dem Maschinenrahmen (8) verbunden ist.
8. Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der in Arbeitsrichtung vordere Endbereich des Maschinenrahmens (8) der er
sten Maschine (4) durch eine Gelenkverbindung (20) mit einem dritten, lediglich ein
einziges Schienenfahrwerk (21) aufweisenden Maschinenrahmen (22) verbunden
ist.
9. Verfahren zum Unterstopfen eines Gleises, insbesondere eines Wei
chenabschnittes, wobei durch entsprechende Querverschiebung der Stopfaggrega
te (9) diese im Langschwellenbereich eines Weichenabschnittes (36) zusätzlich
zum Stammgleis (38) auch im Abzweiggleis (37) über den jeweiligen Schienen zen
triert und zur Unterstopfung abgesenkt werden, insbesondere mit einer Maschinen
anordnung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß vor
Unterstopfung des Langschwellenbereiches die Kupplung (6) zur Trennung beider
Maschinen (4, 5) gelöst wird, worauf der Weichenabschnitt (36) durch den Arbeits
einsatz der ersten Maschine (4) in die korrekte Gleislage verbracht und durch Ab
senken der auf der ersten Maschine (4) befindlichen Weichenstopfaggregate (9) un
terstopft wird, während in einem zweiten Arbeitsgang die restlichen, noch nicht ver
dichteten Stopfauflager (40) im Bereich der Schienenaußen- bzw. Schienen
innenstränge mit Hilfe der in Arbeitsrichtung nachfolgenden zweiten Maschine (5)
unterstopft werden.
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