DE4441205A1 - Verfahren zur Bestimmung des Anteils einer elektrochemisch umsetzbaren Substanz in einer Gasprobe - Google Patents
Verfahren zur Bestimmung des Anteils einer elektrochemisch umsetzbaren Substanz in einer GasprobeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung des
Anteils einer elektrochemisch nachweisbaren Substanz in
einer Gasprobe, enthaltend die Schritte die Gasprobe in
eine elektrochemische Meßzelle einzubringen, durch die
elektrochemische Umsetzung der Substanz in der Meßzelle
eine von einer Bezugslinie bis zu einem Maximalwert
ansteigende und auf die Bezugslinie wieder
zurückgehende Meßkurve zu erzeugen, den Maximalwert und
einen dem Anteil der Substanz in der Gasprobe
proportionalen Flächeninhalt unterhalb der Meßkurve zu
bestimmen.
Eine Vorrichtung zur quantitativen Bestimmung einer
elektrochemisch nachweisbaren Substanz in einer
Gasprobe, ist aus der DE 43 27 312 A1 bekanntgeworden.
Mit der bekannten Vorrichtung wird die
Atemalkoholkonzentration bestimmt, indem eine
Atemgasprobe in eine Brennstoffzelle eingebracht und
durch Oxydation des Alkohols ein Stromfluß i(t) erzeugt
wird. Die aus der Umsetzung der Alkoholmoleküle
resultierende Stromkurve steigt zunächst auf einen
Maximalwert imax an und geht dann auf den
Ausgangswert wieder zurück. Bei dem bekannten Verfahren
wird aus dem Flächeninhalt unter der Stromkurve, im
folgenden mit Meßkurve bezeichnet, durch Einbeziehung
von Kalibrierwerten, der Anteil der Substanz in der
Gasprobe ermittelt. Die Konzentrationsbestimmung durch
Auswertung des Flächeninhaltes unterhalb der Meßkurve
ist zwar relativ genau, dauert jedoch für viele
Anwendungen zu lange. Bei der bekannten Vorrichtung
wird die Auswertezeit dadurch verkürzt, daß zunächst
zwei Punkte der Meßkurve identifiziert und der
Kurvenverlauf durch eine Lognormalverteilungskurve
approximiert wird. Einer dieser beiden Punkte ist der
Maximalwert der Meßkurve, während die Auswahl des
zweiten Punktes von der gewünschten Genauigkeit der
Flächenbestimmung abhängig ist. Wird als zweiter Punkt
ein Meßwert kurz nach Überschreiten des Maximalwertes
der Meßkurve ausgewählt, verringert sich die
Genauigkeit der Flächenbestimmung; wenn hingegen der
zweite Punkt zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt
gewählt wird, ist die Genauigkeit der Flächenbestimmung
vergrößert. Allerdings reduziert sich für diesen Fall
auch die Zeitersparnis gegenüber der vollständigen
Auswertung des Flächeninhaltes unterhalb der Meßkurve.
Die Approximation der Meßkurve durch eine
Lognormalverteilungskurve setzt außerdem voraus, daß
sich die wahre Meßkurve der Meßzelle über die
Gebrauchszeit von diesem speziellen Funktionsverlauf
nicht wesentlich unterscheidet. Die Abweichungen der
wahren Meßkurve von der Lognormalverteilungskurve
liegen statistische gesehen möglicherweise innerhalb
tolerierbarer Grenzen, jedoch lassen sich hieraus keine
Aussagen über das Verhalten einer individuellen
Meßzelle gewinnen. Außerdem steht mit dem bekannten
Auswerteverfahren frühestens ein Meßwert nach Abfall
der Meßkurve auf etwa 66% des Maximalwertes zur
Verfügung.
Aus der US 4,770,026 ist bekannt, die Konzentration von
Alkoholmolekülen in einer Gasprobe allein aus dem
Maximalwert der Meßkurve einer elektrochemischen
Meßzelle zu bestimmen. Zwar steht der Maximalwert der
Meßkurve schnell zur Verfügung, jedoch ist er stark von
der Temperatur und der Alterung der Meßzelle abhängig
und daher als Meßwert für die Konzentrationsbestimmung
zu ungenau.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine Meßzelle der genannten Art derart zu verbessern,
daß ein Alkohol-Konzentrationsmeßwert nach kurzer
Auswertezeit zur Verfügung steht.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch die Schritte, den
Maximalwert und den Flächeninhalt einer Meßkurve einer
vorausgegangenen Messung miteinander zu vergleichen,
einen das Verhältnis zwischen dem Maximalwert und dem
Flächeninhalt angebenden Proportionalfaktor zu
ermitteln, bei einer neuen Messung einen neuen
Maximalwert zu bestimmen und den Anteil der Substanz in
der Gasprobe bei der neuen Messung aus dem neuen
Maximalwert und dem Proportionalfaktor der
vorausgegangenen Messung zu errechnen.
Der Vorteil der Erfindung besteht im wesentlichen
darin, daß der Konzentrationsanteil der nachzuweisenden
Substanz in der Gasprobe aus einem korrigierten
Maximalwert der Meßkurve bestimmt wird, welcher nach
kurzer Auswertedauer zur Verfügung steht. Der
Korrekturfaktor für den Maximalwert, im vorliegenden
Fall mit Proportionalfaktor bezeichnet, wird während
einer vorausgegangenen Messung bestimmt. Der
Proportionalfaktor wird bei jeder Messung neu aus dem
Flächeninhalt A unterhalb der Meßkurve und dem
Maximalwert imax der Meßkurve errechnet. Bei dem
erfindungsgemäßen Meßverfahren steht somit der
Konzentrationsmeßwert nach kurzer Zeit zur Verfügung,
während der für die Ermittlung des neuen
Konzentrationsmeßwertes notwendige Proportionalfaktor
bereits während der vorausgegangenen Messung ermittelt
wurde.
Die Auswertezeit kann noch weiter verkürzt werden, wenn
Mittelwerte aus den einzelnen Proportionalfaktoren
gebildet werden, so daß für den Fall, daß bei einer
vorausgegangenen Messung die Auswertung des
Flächenintegrals, d. h. die Bestimmung des
Flächeninhalts unterhalb der Meßkurve, nicht abgewartet
werden kann, trotzdem durch die Mittelwertbildung ein
Proportionalfaktor zur Verfügung steht. Aus der
zeitlichen Veränderung des Proportionalfaktors lassen
sich auch Rückschlüsse über das Alterungsverhalten der
Meßzelle gewinnen. Für den Proportionalfaktor können
auch Grenzwerte festgesetzt werden, mit denen ein
Austausch der Meßzelle dem Benutzer angezeigt werden
kann.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
In zweckmäßiger Weise wird aus der Meßkurve einer neuen
Messung ein neuer Flächeninhalt ermittelt, und es wird
zusammen mit dem neuen Maximalwert ein neuer
Proportionalfaktor bestimmt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der
Zeichnung dargestellt und im folgenden näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 den zeitlichen Verlauf des
Sensorstroms i(t) einer
elektrochemischen Meßzelle,
Fig. 2 eine schematische Darstellung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig. 1 zeigt den zeitlichen Verlauf des Sensorstromes
i(t) einer in der Fig. 1 nicht dargestellten
elektrochemischen Meßzelle bei Begasung mit einer
Alkoholmoleküle enthaltenden Gasprobe. Auf der Abszisse
(14) des in der Fig. 1 dargestellten
Koordinatensystems ist die Zeit t und auf der Ordinate
(15) der Sensorstrom i(t) aufgetragen. Zum Zeitpunkt
t = t₀ wird die Meßzelle mit Alkoholdampf begast,
worauf der Sensorstrom i(t), im folgenden mit Meßkurve
bezeichnet, auf den Maximalwert imax zum Zeitpunkt
t = t₁ ansteigt und entsprechend dem Maß der
elektrochemischen Umsetzung der Alkoholmoleküle wieder
in Richtung des Ursprungswertes abfällt. Ein dem
Konzentrationsanteil der Alkoholmoleküle in der
Gasprobe proportionaler Wert ergibt sich durch
Bestimmung des Flächeninhaltes A unterhalb der Meßkurve
i(t). Das Zeitintervall der Flächenbestimmung liegt
zwischen dem Zeitpunkt vom Beginn der Begasung, mit t =
t₀, bis zum Abfall der Meßkurve auf etwa 5% des
Maximalwertes imax, zum Zeitpunkt t = tE. Zur
Vereinfachung sei angenommen, daß die für die
Integration notwendige Bezugslinie mit der Abszisse
(14) zusammenfällt. Die Begrenzung des
Integrationsintervalls auf den Zeitpunkt t = tE mit
(d. h. Abfall auf 5% des Maximalwertes imax) hat mehr
praktische Gründe, nämlich die Dauer der Integration zu
begrenzen, da sich die Meßkurve i(t) asymptotisch der
Bezugslinie nähert.
In der Fig. 2 ist das erfindungsgemäße Verfahren in
Form eines Blockschaltbildes veranschaulicht. Ein
elektrochemischer Sensor (1) ist über einen A/D-Wandler
(2) mit einem Integrator (3) verbunden, welcher den
zeitlichen Verlauf des Sensorstromes i(t) als Meßkurve
auswertet und den Flächeninhalt A unterhalb der
Meßkurve zwischen t = t₀ und t = tE bestimmt. Der
Sensorstrom i(t) wird zusätzlich noch einem Zeitgeber
(4) und einem Spitzenwertdetektor (5) zugeführt. Der
Spitzenwertdetektor (5) ermittelt den Maximalwert
imax der Meßkurve i(t). Der von dem Integrator (3)
ermittelte Wert für den Flächeninhalt A der Meßkurve
ist proportional zur Anzahl der Alkoholmoleküle in der
Gasprobe. Der Alkohol-Konzentrationsmeßwert wird an
einer Anzeigeeinheit (6) dargestellt und ergibt sich
durch Vergleich des Flächeninhaltes A mit einer in
einem Speicher (7) abgelegten Kalibriertabelle mit
Konkordanzwerten für den Flächeninhalt A und die
Alkoholkonzentration.
In einer Signalleitung (8) zwischen dem Integrator (3)
und dem Speicher (7) befindet sich ein erster Schalter
(9) und in einer Signalleitung (10), über welche der
Maximalwert imax des Spitzenwertdetektors (5)
übertragen wird, ist ein zweiter Schalter (11)
vorgesehen, welcher mit einem Dividierer (12) verbunden
ist. An den Dividierer (12) ist auch die Signalleitung
(8) angeschlossen, durch welche ein dem Flächeninhalt A
proportionales Meßsignal übertragen wird. Die freien
Schaltkontakte b der Schalter (9, 10) sind mit einem
Multiplizierer (13) verbunden. In dem Dividierer (12)
wird ein Proportionalfaktor Kn als Quotient des
Flächeninhaltes An und des Maximalwertes inmax
einer n-ten Messung bestimmt. Der Multiplizierer (13)
bildet das Produkt aus dem Proportionalfaktor Kn, der
n-ten Messung und dem Maximalwert in+1 max der
Meßkurve der n+1sten Messung. Die Schalter (9, 11)
werden mittels des Zeitgebers (4) in der Weise
betätigt, daß sie während der Zeitspanne zwischen t₁
und tE von der Schaltstellung a in die Schaltstellung
b geschaltet sind. In der Fig. 2 ist die
Schaltstellung a der Schalter (9, 11) dargestellt.
Die Arbeitsweise des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
folgendermaßen:
Der Sensor (1) wird mit einer Meßgasprobe beaufschlagt, die eine Meßkurve in(t) erzeugt. Im Integrator (3) wird zu der Meßkurve in(t) ein zugehöriger Flächeninhalt An in den Integrationsgrenzen zwischen t₀ und tE errechnet. Der zur Meßkurve in(t) gehörige Maximalwert in max, zum Zeitpunkt t = t₁, wird in dem Spitzenwertdetektor (5) ermittelt und über den zweiten Schalter (11) an den Dividierer (12) geschaltet. Im Dividierer (12) wird aus dem Quotienten aus An und in max ein Proportionalfaktor Kn, der n-ten Messung gebildet und im Dividierer (12) gespeichert. Bei einer der n-ten Messung folgenden Probenahme, d. h. der n+1sten Messung, wird ein neuer Flächeninhalt An+1 und ein neuer Maximalwert in+1 max gebildet. Aus dem Flächeninhalt An+1 der n+1sten Messung könnte zum Zeitpunkt t = tE der Konzentrationsanteil der nachzuweisenden Substanz in der Gasprobe ermittelt werden. Die Erfindung besteht nun darin, diesen Konzentrationsmeßwert mit geringfügig verminderter Genauigkeit schon wesentlich früher anzuzeigen, und zwar zum Zeitpunkt t = t₁, bei dem die Meßkurve in+1(t) ihren Maximalwert in+1 max erreicht hat. Hierzu werden zum Zeitpunkt t = t₁, wenn der Maximalwert in+1 max ermittelt ist, die Schalter (9, 10) in die Schaltstellung b geschaltet und im Multiplizierer (13) das Produkt aus dem Proportionalfaktor Kn der n-ten Messung mit dem Maximalwert in+1 max der n+1sten Messung, unter Einbeziehung der Kalibrierwerte des Speichers (7), als Konzentrationsmeßwert angezeigt. Zum Zeitpunkt t = tE werden die Schalter (9, 11) wieder in die Schaltstellung a umgeschaltet, und es kann über die Auswertung des kompletten Flächeninhaltes An+1 der genaue Alkohol-Konzentrationsmeßwert angezeigt werden. Aus dem Flächeninhalt An+1 und dem Maximalwert in+1 max der n+1sten Messung wird dann ein neuer Proportionalfaktor Kn+1 für die n+2te Messung in dem Dividierer (12) errechnet und gespeichert.
Der Sensor (1) wird mit einer Meßgasprobe beaufschlagt, die eine Meßkurve in(t) erzeugt. Im Integrator (3) wird zu der Meßkurve in(t) ein zugehöriger Flächeninhalt An in den Integrationsgrenzen zwischen t₀ und tE errechnet. Der zur Meßkurve in(t) gehörige Maximalwert in max, zum Zeitpunkt t = t₁, wird in dem Spitzenwertdetektor (5) ermittelt und über den zweiten Schalter (11) an den Dividierer (12) geschaltet. Im Dividierer (12) wird aus dem Quotienten aus An und in max ein Proportionalfaktor Kn, der n-ten Messung gebildet und im Dividierer (12) gespeichert. Bei einer der n-ten Messung folgenden Probenahme, d. h. der n+1sten Messung, wird ein neuer Flächeninhalt An+1 und ein neuer Maximalwert in+1 max gebildet. Aus dem Flächeninhalt An+1 der n+1sten Messung könnte zum Zeitpunkt t = tE der Konzentrationsanteil der nachzuweisenden Substanz in der Gasprobe ermittelt werden. Die Erfindung besteht nun darin, diesen Konzentrationsmeßwert mit geringfügig verminderter Genauigkeit schon wesentlich früher anzuzeigen, und zwar zum Zeitpunkt t = t₁, bei dem die Meßkurve in+1(t) ihren Maximalwert in+1 max erreicht hat. Hierzu werden zum Zeitpunkt t = t₁, wenn der Maximalwert in+1 max ermittelt ist, die Schalter (9, 10) in die Schaltstellung b geschaltet und im Multiplizierer (13) das Produkt aus dem Proportionalfaktor Kn der n-ten Messung mit dem Maximalwert in+1 max der n+1sten Messung, unter Einbeziehung der Kalibrierwerte des Speichers (7), als Konzentrationsmeßwert angezeigt. Zum Zeitpunkt t = tE werden die Schalter (9, 11) wieder in die Schaltstellung a umgeschaltet, und es kann über die Auswertung des kompletten Flächeninhaltes An+1 der genaue Alkohol-Konzentrationsmeßwert angezeigt werden. Aus dem Flächeninhalt An+1 und dem Maximalwert in+1 max der n+1sten Messung wird dann ein neuer Proportionalfaktor Kn+1 für die n+2te Messung in dem Dividierer (12) errechnet und gespeichert.
Claims (2)
1. Verfahren zur Bestimmung des Anteils einer
elektrochemisch nachweisbaren Substanz in einer
Gasprobe, enthaltend die Schritte die Gasprobe in
eine elektrochemische Meßzelle (1) einzubringen,
durch die elektrochemische Umsetzung der Substanz in
der Meßzelle (1) eine von einer Bezugslinie (14) bis
zu einem Maximalwert imax ansteigende und auf die
Bezugslinie (14) wieder zurückgehende Meßkurve i(t)
zu erzeugen, den Maximalwert imax und einen dem
Anteil der Substanz in der Gasprobe proportionalen
Flächeninhalt A unterhalb der Meßkurve i(t) zu
bestimmen, gekennzeichnet durch die Schritte, den
Maximalwert in max und den Flächeninhalt An
einer Meßkurve einer vorausgegangenen n-ten Messung
miteinander zu vergleichen, einen das Verhältnis
zwischen dem Maximalwert in max und dem
Flächeninhalt An angebenden Proportionalfaktor
Kn zu ermitteln,
bei einer neuen Messung einen
neuen Maximalwert in+1 max zu bestimmen und den
Anteil der Substanz in der Gasprobe bei der neuen
Messung aus dem neuen Maximalwert in+1 max und dem
Proportionalfaktor Kn der vorausgegangenen Messung
zu errechnen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß aus der Meßkurve der neuen, n+1sten Messung, ein
neuer Integralwert An+1 ermittelt und zusammen mit
dem neuen Maximalwert in+1 max ein neuer
Proportionalfaktor Kn+1 bestimmt wird, und daß der
Anteil der Substanz in der Gasprobe bei einer
n+2sten Messung aus dem Maximalwert in+2 max der
n+2sten Messung und dem Proportionalfaktor Kn+1
errechnet wird.
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