DE4441198A1 - Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines DatenträgersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Datenträgers, der zumindest in Teilbereichen eine
transparente Kunststoffschicht aufweist, welche wenig
stens in einem Teilbereich mit einem Oberflächenrelief
in Form einer Linsenstruktur versehen wird. Ferner be
trifft die Erfindung einen nach diesem Verfahren herge
stellten Datenträger sowie eine Vorrichtung zur Durch
führung des Verfahrens.
Man ist seit langem bemüht, Datenträger, wie z. B. Aus
weiskarten, Kreditkarten oder Wertpapiere, mit besonde
ren Sicherheitsmerkmalen zu versehen, die einerseits
einen auffälligen, nicht kopierbaren visuellen Effekt
aufweisen und andererseits eine möglichst kostengünstige
Herstellung gewährleisten.
Aus der EP 0 219 012 A1 ist beispielsweise ein mehr
schichtiger Datenträger mit einer transparenten Deckfo
lie bekannt, in welche ein Oberflächenrelief in Form
einer Linsenstruktur, bevorzugt ein Zylinderlinsenra
ster, eingebracht ist. Durch dieses Linsenraster hin
durch werden mittels eines Lasers Informationen in dar
unterliegende Volumenbereiche des Datenträgers einge
bracht, die als geschwärzte Bereiche visuell gut zu er
kennen sind. Aufgrund der Focuswirkung der Linsen werden
nur schmal begrenzte Bereiche des Datenträgers ge
schwärzt, so daß die Informationen lediglich unter dem
Betrachtungswinkel beobachtet werden können, der dem
Einfallswinkel des Lasers auf die Linsenstruktur ent
spricht. Auf diese Weise können bei Verwendung verschie
dener Beschriftungswinkel mehrere nur unter bestimmten
Betrachtungswinkeln erkennbare Informationen einge
schrieben werden. Dieser Effekt wird im folgenden als
"Kippbild" bezeichnet.
Dieses Kippbild besitzt eine Reihe von sicherheitstech
nisch relevanten Vorteilen. So ist es beispielsweise
weder mit fotografischen noch mit kopiertechnischen Mit
teln reproduzierbar, da unter einem Aufnahmewinkel nie
gleichzeitig alle Kippbild-Informationen vorliegen. Der
gefälschte Datenträger zeigt somit lediglich eine der
Informationen und diese unter allen Betrachtungswinkeln.
Der Kippbildeffekt ist verschwunden. Zudem bietet die
Laserbeschriftung einen zusätzlichen Fälschungsschutz.
Denn bei der Laserbeschriftung werden im Inneren des
Datenträgermaterials sichtbare Veränderungen hervorgeru
fen, die weder chemisch noch mechanisch ohne vollstän
dige Zerstörung des Datenträgers entfernt oder geändert
werden können.
Dieses Sicherheitsmerkmal bietet auch bezüglich der
wirtschaftlichen Herstellung von Datenträgern einige
Vorteile. Denn die Beschriftung des Linsenrasterbereichs
erfolgt erst nach der Fertigstellung des Datenträgers,
so daß hierbei eventuell anfallender Ausschuß nicht be
schriftet und daher komplizierte Abläufe für ein nach
trägliches Herstellen eines neuen Datenträgers mit dem
gleichen Datensatz vermieden werden. Dies gilt insbeson
dere für den Fall, daß die Kippbildinformation benutzer
bezogen ausgeführt ist.
Die Herstellung der Linsenstruktur erfolgte bisher ent
weder während der Herstellung des Datenträgers oder nach
seiner Fertigstellung durch Einprägen mit einem Präge
stempel. Durch die Erhitzung des Datenträgermaterials
und den hierauf ausgeübten Druck kommt es allerdings
leicht zu irreparablen Verzügen und zu störenden Durch
prägungen auf die Datenträgerrückseite, die häufig als
Druckfläche benutzt wird.
Daher werden die Linsenstrukturen bevorzugt während der
Laminierung der Datenträger eingebracht, indem eine der
Laminierplatten mit der negativen Linsenrasterstruktur
versehen wird. Da die Laminierung üblicherweise im Bo
genformat erfolgt, muß die Laminierplatte im Bereich
jedes einzelnen Nutzens die entsprechend negative Re
liefstruktur aufweisen. Dies hat den Nachteil, daß die
gesamte Laminierplatte ausgetauscht werden muß, sobald
im Bereich eines Nutzens ein Fehler auftritt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Ver
fahren vorzuschlagen, mit dem Datenträger ohne die ge
nannten Nachteile des Stands der Technik auch in kleinen
Stückzahlen wirtschaftlich und ohne Verzüge mit Oberflä
chenstrukturen, insbesondere Linsenstrukturen, versehen
werden können.
Lösungen dieser Aufgabe werden in den unabhängigen An
sprüchen angegeben. Weiterbildungen ergeben sich aus den
jeweiligen Unteransprüchen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform wird die Relief
struktur mit Hilfe von entsprechend geformten spanabhe
benden Werkzeugen, wie Hobel- oder Schleifwerkzeugen in
den Datenträger eingebracht, der im Bereich der einzu
bringenden Linsenstruktur aus einem lichtdurchlässigen
Kunststoff besteht. Wie aus Mikroskopschliffen ersicht
lich ist, kann durch dieses Abtragsverfahren eine sehr
glatte Linsenoberfläche mit guter optischer Qualität
erzeugt werden. Dieses Verfahren eignet sich für alle
üblichen Datenträgermaterialien, insbesondere auch für
thermostabile Materialien, wie PC, bei denen die übli
chen Prägeverfahren nicht angewendet werden können. Auf
grund des Materialabtrags weist der nach diesem Verfah
ren hergestellte Datenträger eine gegenüber der Daten
trägeroberfläche leicht versenkte Linsenstruktur auf, d. h.
die Dicke des Datenträgers wird durch die Linsen
struktur nicht verändert, wie es bei den bekannten Da
tenträgern der Fall ist. Dieser Umstand ist insbesondere
bei der Stapelung der erfindungsgemäßen Datenträger von
großem Vorteil. Durch das Absenken bzw. quasi Einbetten
der Linsenstruktur in den Datenträger ist die Linsen
oberfläche zudem optimal gegen Verschleiß durch Umwelt
einflüsse geschützt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können auch ein
zelne Prägematrizen eingesetzt werden, die nach einem
vorgegebenen stufenweisen Heiz- und Druckzyklus arbei
ten, um Verzüge des Datenträgermaterials zu vermeiden.
Für dieses Verfahren wird bevorzugt eine Vorrichtung
verwendet, die mehrere parallel arbeitende Prägestatio
nen aufweist. Beim Einlauf eines einzelnen Datenträgers
in die Vorrichtung wird auf den Datenträger ein Präge
stempel aufgesetzt, der mit der Karte entlang einer vor
gegebenen beispielsweise kreisförmig ausgeführten Trans
portstrecke mitbewegt wird. Während des Transports durch
die Prägevorrichtung wird der mitbewegte Prägestempel
entsprechend dem vorgegebenen Arbeitszyklus beheizt bzw.
nachdem das Datenträgermaterial langsam erweicht und in
die gewünschte Form gebracht wurde, gekühlt. Das Mitbe
wegen der Heiz- bzw. Kühleinrichtung hat den Vorteil,
daß die gesamte Transport zeit als Prozeßzeit genutzt
werden kann. Alternativ kann die Heiz-/Kühleinrichtung
jedoch auch stationär angeordnet sein, was den Vorteil
hat, daß die Temperatureinstellung zentral und stationär
für die gesamte Vorrichtung erfolgen kann. Die Datenträ
ger werden hier zusammen mit den aufgesetzten Prägestem
peln durch die stationären Heiz-/Kühlstationen getaktet.
Die Option, den Temperatur- und Druckzyklus in weiten
Bereichen steuern zu können, ohne größere Nachteile hin
sichtlich der Produktivität in Kauf nehmen zu müssen,
ermöglicht es auch, bei diesem Verfahren, Datenträger
herzustellen, bei welchen die Linsenstruktur zu keiner
Erhöhung der Datenträgerdicke führt. Durch die langsame
Zustandsänderung kann das Datenträgermaterial sehr
gleichmäßig und ohne Verzüge verformt und das überschüs
sige Datenträgermaterial gleichmäßig auf den gesamten
Datenträger verteilt werden.
Um das Risiko von Verzügen weiter zu minimieren, kann
die Datenträgeroberfläche vor dem Prägevorgang mit einer
Lackschicht versehen werden, die während des Prägens
thermoplastisch verformbar ist und erst anschließend
vollständig ausgehärtet wird. Die gehärtete Lackschicht
fungiert hierbei als eine Art Fixierschicht für die dar
unterliegende thermisch erweichte Zone des Datenträger
materials, das nun nach dem eigentlichen Prägevorgang
ohne zu verziehen, vollständig abkühlen und in der durch
die Lackschicht vorgegebenen Form erhärten kann. Es ist
allerdings auch möglich, lediglich in die Lackschicht
einzuprägen. In diesem Fall ist die Gefahr von Verzügen
vollständig gebannt, da das Datenträgermaterial selbst
beim Prägen nicht beansprucht wird.
Für den Fall, daß der Datenträger mit einem lokal be
grenzten Kippbildelement ausgestattet werden soll, kön
nen Verzüge sowie Verschleißerscheinungen auch vermieden
werden, indem das Kippbildelement als separates Einzel
element gefertigt und anschließend in eine entsprechend
dimensionierte Aussparung des Datenträgers eingebracht
wird.
Die Herstellung des Linsenelements kann beispielsweise
in einem kontinuierlichen Prägeverfahren erfolgen, bei
dem eine transparente Folie im Rollenprägeverfahren mit
der gewünschten Struktur versehen wird. Ebenso ist es
denkbar, die Folie bereits beim Extrudieren mit der ent
sprechenden Oberflächenkontur auszustatten. Die Folie
wird anschließend in die Einzelelemente gestanzt und in
der Aussparung des Datenträgers z. B. durch Kleben oder
Schweißen befestigt. Eine weitere Möglichkeit bietet das
Spritzgußverfahren, mit dem direkt Einzelelemente der
gewünschten Form hergestellt werden können.
Die zuletzt geschilderten Verfahren können vollständig
auf komplizierte und aufwendige Prägevorrichtungen in
nerhalb der Produktionslinie der Datenträger verzichten.
Dadurch kann wirtschaftlicher und rationeller gefertigt
werden. Denn das Herstellen kontinuierlich geprägter
Folien bzw. das Spritzgießen von Einzelelementen kann
kostengünstig erfolgen, da in einem kontinuierlichen
Prozeß zu hohen Stückzahlen gefertigt werden kann, der
lediglich den Randbedingungen für diesen einen Prozeß
gerecht werden muß. Probleme, wie das Durchprägen auf
die Rückseite des Datenträgers oder Verzüge entfallen.
Die erfindungsgemäßen Verfahren haben ferner den Vor
teil, daß sie an der bezüglich ihres Schichtaufbaus fer
tigen Karte durchgeführt werden können, so daß Ausschuß
probleme einfach zu handhaben sind. Denn im Falle eines
fehlerhaft ausgeführten Bearbeitungsschritts kann der
betroffene Datenträger sofort ausgesondert und durch
einen nachfolgenden ersetzt werden.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausführungsformen wer
den anhand der Figuren erläutert. Es wird darauf hinge
wiesen, daß die Figuren lediglich die wesentlichen Ver
fahrensschritte skizzieren und weder als vollständige
noch als maßstabsgetreue Darstellung der einzelnen Vor
richtungen zu verstehen sind.
Die Figuren zeigen:
Fig. 1 Datenträger mit Kippbild,
Fig. 2 Schleifvorrichtung zur Einbringung der
Linsenstruktur in den Datenträger im
Querschnitt,
Fig. 3 Seitenansicht der Schleifvorrichtung mit
Luftkühlung,
Fig. 4 Skizze einer Naßschleifvorrichtung,
Fig. 5 Datenträger mit dünner Lackschicht, wobei
Lackschicht und Datenträger geprägt wer
den,
Fig. 6 Datenträger mit dünner Lackschicht, in
welche die Linsenstruktur eingeprägt
wird,
Fig. 7 Prägevorrichtung mit einer Vielzahl ein
zelner Prägestationen,
Fig. 8 Schnitt durch eine einzelne Prägestation
mit mitbewegter Heiz-/Kühlvorrichtung,
Fig. 9 Datenträger mit Aussparung, in welche ein
Einzelelement eingebracht ist,
Fig. 10 Einzelelement mit Linsenstruktur,
Fig. 11 geprägte Folie zur Herstellung von Ein
zelelementen
Fig. 12 Applizierung eines Linsenstrukturelements
mittels Inmould-Technik.
Fig. 1 zeigt einen Datenträger 1 gemäß der Erfindung. Es
kann sich hierbei um eine ein- oder mehrschichtige Aus
weiskarte handeln, deren Kartenkörper nach einem der
bekannten Verfahren, wie Extrudieren, Laminieren oder
Spritzgießen hergestellt ist, und die mit den allgemein
üblichen Daten 3, wie z. B. dem Namen des Benutzers, ei
ner Kontonummer und allgemeinen Daten bezüglich der aus
gebenden Institution versehen ist. Die benutzerbezogenen
Daten werden vorzugsweise mit einem Laser in den inneren
Volumenbereich der Ausweiskarte eingebrannt, während die
allgemeinen Angaben, wie z. B. hinsichtlich der ausgeben
den Institution, mit drucktechnischen Verfahren auf eine
der Kartenschichten aufgedruckt sind. Darüber hinaus
kann der Datenträger auch andere, lediglich maschinen
lesbare Datenspeichervorrichtungen aufweisen, wie z. B.
einen integrierten Schaltkreis oder einen Magnetstrei
fen. Der erfindungsgemäße Datenträger 1 weist entspre
chend der Darstellung in Fig. 1 zusätzlich in einem
Teilbereich ein optisches Echtheitsmerkmal in Form eines
Kippbildes 2 auf. Das Kippbildelement 2 besteht, wie
bereits erläutert, aus einer Linsenstruktur, wobei es
sich um Zylinder- und/oder Kugellinsen handeln kann, die
entweder direkt aneinandergrenzen oder entsprechend ei
nem vorgegebenen Muster angeordnet sein können und die
in eine zumindest in Teilbereichen lichtdurchlässige
Kunststoffschicht eingebracht sind. Dabei können zusätz
lich die Brennweiten der einzelnen Linsen, z. B. entspre
chend einem vorgegebenen Muster, variiert werden.
Selbstverständlich kann sich das Kippbildelement 2 auch
über den gesamten Datenträger 1 erstrecken.
Gemäß einer ersten Ausführungsform wird die Linsen
struktur mit Hilfe von spanabhebenden Werkzeugen, wie
Schleif- oder Hobelwerkzeugen, in eine der Oberflächen
des Datenträgers eingebracht.
Fig. 2 zeigt einen Schleifzylinder 5, dessen Oberfläche
das negative Relief der Linsenstruktur 4 aufweist, und
mit welchem der Datenträger 1 im Bereich des Kippbild
elements 2 in Kontakt gebracht wird. Der Datenträger
wird hierbei zwischen zwei Positionselementen 7, 8 pla
ziert, wobei eines der Elemente im Bereich der einzu
bringenden Linsenstruktur 4 eine Öffnung aufweist. Die
tatsächliche Ausgestaltung des Positioniermechanismus
richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und wird
entsprechend diesen Anforderungen aus den bekannten Vor
richtungen ausgewählt.
Während des Schleifvorgangs kann der bearbeitete Daten
trägerbereich zusätzlich gekühlt werden. Die Fig. 3 und
4 zeigen diesbezügliche Varianten. Der Schleifzylinder 5
wird entsprechend dem in Fig. 3a dargestellten Bewe
gungszyklus über den Datenträger bewegt. Währenddessen
wird der zu bearbeitende Bereich über das Luftleitungs
system 6, z. B. bestehend aus einer Düse oder einem ein
fachen Rohr, mit kühler bis kalter Luft beaufschlagt,
wie in Fig. 3b gezeigt.
Alternativ kann auch ein Naßkühlungssystem Anwendung
finden, dessen Grundprinzip in Fig. 4 dargestellt ist.
Auch hier wird der Datenträger 1 in einer Spannvorrich
tung 7, 8 fixiert. Der Schleifzylinder 5 wird ähnlich
dem in Fig. 3a gezeigten Arbeitszyklus über den Daten
trägerbereich bewegt und taucht während des Schleifens
in die Schleifflüssigkeit 9, im einfachsten Fall Wasser,
welche für die nötige Kühlung sorgt. Um die entstandene
Wärme abführen zu können, wird die Schleifflüssigkeit 9
über das Leitungssystem 10 mit Hilfe einer Pumpe 11 in
einem geschlossenen Kreislauf bewegt und gleichzeitig in
einem Kühlsystem 12 erneut auf die gewünschte Temperatur
gekühlt. Ein Filterelement 13 sorgt zusätzlich dafür,
daß keine Schleifrückstände oder ähnliches in das
Schleifbad zurückgelangen.
Wird die Linsenstruktur 4 durch Hobeln mit Hilfe eines
Profilmeißels erzeugt, so kann es allerdings auch nötig
sein, das spanabhebende Werkzeug zu heizen, um einen
guten Materialabtrag zu gewährleisten.
Entsprechend einer weiteren Ausführungsform kann der
Datenträger 1 in einem beliebigen Druckverfahren′ ins
besondere im Sieb-, Tief- oder Tampondruck, mit einer
dünnen Lackschicht 14 versehen werden. Anschließend wird
mit einem Prägestempel 15 die Linsenstruktur 4 sowohl in
die Lackschicht 14 als auch in den Oberflächenbereich 17
des Datenträgers 1 übertragen (Fig. 5). Die Lackschicht
14 kann dabei entweder voll flächig oder nur auf einen
Teilbereich des Datenträgers aufgedruckt werden. Je nach
verwendetem Lacksystem 14 kann vor dem Prägen eine Vor
härtung des Lacks 14 erfolgen, die den Lack in einen
thermoplastischen Zustand versetzt. Die vollständige
Aushärtung des Lacks erfolgt schließlich während oder
nach der Prägung. Es können beispielsweise Lacksysteme
aus chemisch nichtreagierenden Komponenten verwendet
werden, wobei die erste Komponente physikalisch trocknet
oder thermisch reaktiv härtet und die zweite durch
Strahlung aushärtet. Durch Härtung der ersten Komponente
entsteht der für die Prägung notwendige thermoplastische
Zustand, der erst durch die Strahlungshärtung der zwei
ten Komponente aufgehoben wird. Es können jedoch auch
einkomponentige, insbesondere strahlungshärtende Lacksy
steme Anwendung finden. Erfolgt die Härtung während des
Prägevorgangs, so muß der Prägestempel für die härtende
Strahlung, z. B. UV- oder IR-Strahlung transparent sein.
Die Strahlungsquelle 16 kann hierbei direkt in dem Prä
gestempel 15 angeordnet sein, wie in Fig. 6 dargestellt.
Bei Verwendung von Wärmestrahlung genügt allerdings auch
ein Aufheizen des Stempels auf die erforderliche Tempe
ratur. Dieses Verfahren hat den Vorteil, daß das Daten
trägermaterial nicht stark beansprucht wird, da weniger
Material verdrängt werden muß, was die Gefahr von Verzü
gen erheblich reduziert. Ferner wird das Prägeprofil in
der Lackschicht 14 durch die Strahlungshärtung praktisch
lackartig fixiert und dient somit als eine Art Fixier
haut für das darunterliegende erweichte Datenträgermate
rial, welches dadurch nach dem Prägevorgang ohne Verzüge
abkühlen kann.
Eine weitere Möglichkeit, die Gefahr von Verzügen zu
verringern, bietet das in Fig. 6 gezeigte Verfahren.
Hier wird lediglich in die auf dem Datenträger vollflä
chig oder teilweise aufgebrachte Lackschicht 14 geprägt.
In diesem Fall wird das Datenträgermaterial selbst durch
den Prägevorgang nicht beeinträchtigt, so daß weder Ver
züge noch Durchprägungen auf die Rückseite des Datenträ
gers entstehen können.
Das Prägen der einzelnen Datenträger erfolgt erfindungs
gemäß in einer speziellen Prägevorrichtung, die ein par
alleles Verarbeiten der einzelnen Datenträger erlaubt.
Es ist hierbei völlig irrelevant, ob der Datenträger
zuvor mit einer fixierenden Lackschicht, wie oben be
schrieben, versehen wurde oder nicht. Der spezielle Pro
zeßablauf innerhalb der Vorrichtung ermöglicht es auch
in den Datenträger selbst verzugsfrei einzuprägen.
Fig. 7 zeigt eine Prägevorrichtung 20, die aus einer
Vielzahl einzelner Prägestationen 21 besteht. Die nach
einander einlaufenden Datenträger - in der Fig. 7 durch
den Pfeil 22 schematisch angedeutet - werden von den
einzelnen Prägestationen 21 aufgenommen, mit dem dort
befindlichen Prägestempel in Kontakt gebracht und zusam
men mit der Prägestation 21 auf einer Kreisbahn zum Aus
gangspunkt zurückbewegt, wo sie die Prägevorrichtung 21
wieder verlassen (Pfeil 23). Die Transportstrecke kann
selbstverständlich auch jede beliebige andere Form auf
weisen. Auch müssen die Datenträger nicht notwendiger
weise zum Ausgangspunkt zurücktransportiert werden.
Während dem Umlauf der Prägestationen 21 werden die Da
tenträger langsam erhitzt, gleichzeitig mit der Linsen
struktur versehen und schließlich sehr langsam wieder
abgekühlt. Durch die sehr langsame Temperatur- und
Druckeinwirkung können Verzüge praktisch vermieden wer
den. Gemäß einer ersten Variante erfolgt die Temperatur
änderung in jeder Prägestation 21 separat, d. h. die
Heiz-/Kühleinrichtung wird mit der Prägestation 21 mit
bewegt und beheizt bzw. kühlt den dort vorhandenen Prä
gestempel gemäß einer vorgegebenen Temperaturkurve. Al
ternativ kann die Heiz-/Kühleinrichtung auch stationär
angeordnet sein, wobei z. B. während des Transports Prä
gestempel und Datenträger auf der Strecke 24 langsam er
hitzt und entlang der Transportstrecke 25 ebenso langsam
wieder abgekühlt werden. In diesem Fall wird die Präge
station 21, die den Datenträger mit dem aufgesetzten
Prägestempel umfaßt, durch die Heiz-/Kühleinrichtung
getaktet.
Fig. 8 zeigt einen Schnitt entlang der Linie 1-1 durch
eine Prägestation 21 der Vorrichtung 20. Beim Einlauf
des Datenträgers 1 in die Prägestation 21 wird der Prä
gestempel 15 auf den Datenträger 1 aufgesetzt und dort,
wie z. B. in Fig. 8 dargestellt, durch eine Feder 26 fi
xiert. Denkbare Alternativen wären auch Druckluft oder
elektrische bzw. hydraulische Spannvorrichtungen. Die
Fixierung wird erst beim Verlassen der Prägestation 21
wieder gelöst. Die Temperatureinwirkung erfolgt über den
Stempel 27, der stationär befestigt ist und die Wärme an
den Prägestempel 15, der selbstverständlich wärmeleitend
ausgeführt sein muß, weitergibt. Mit dem nächsten Ma
schinentakt wird die Prägestation 21 zum nächsten
Heiz-/Kühlstempel 27 transportiert. Die im Grunde sehr
lange Prozeßzeit wird dadurch abgefangen, daß die Daten
träger einzeln und damit versetzt zueinander verarbeitet
werden können. Nur zu Beginn des Produktionszyklus ent
steht eine kurze Bearbeitungslücke, die gerade der Um
laufzeit einer Prägestation 21 entspricht. Im weiteren
Verlauf der Fertigung verläßt mit jedem Maschinentakt
ein Datenträger die Prägevorrichtung 20, so als wenn er
während eines Maschinentaktes geprägt worden wäre. Die
tatsächliche Prozeßzeit, die eine Vielzahl an Maschinen
takten umfaßt, ermöglicht andererseits eine verzugsfreie
Fertigung von Datenträgern, insbesondere auch von Daten
trägern, bei welchen die Scheitelbereiche der Linsen
struktur mit der Datenträgeroberfläche abschließen bzw.
gegenüber der Oberfläche leicht versenkt sind.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist in
Fig. 9 dargestellt. Hier wird der Datenträger 1 mit ei
ner Aussparung 28, z. B. durch Fräsen oder entsprechendes
Spritzgießen des Datenträgers 1, versehen. In diese Aus
sparung wird ein separat gefertigtes Einzelelement 30
eingesetzt und durch Kleben oder Verschweißen mit dem
Datenträger 1 verbunden. Wird das Einzelelement 30 mit
dem Datenträger 1 über Ultraschallbestrahlung ver
schweißt, so müssen an dem Einzelelement 30 Richtungs
geber 31, z. B. in Form von Noppen oder Streifen vorge
sehen werden, die die auftreffende Strahlung bündeln,
das Material lokal erhitzen und damit ein kontrolliertes
Verschweißen ermöglichen (Fig. 10). Diese Richtungsgeber
31 bestehen aus dem gleichen Kunststoffmaterial wie das
Element 30 und können daher sehr vorteilhaft im Spritz
guß zusammen mit dem Element hergestellt werden.
Eine andere Möglichkeit der Herstellung von Einzelele
menten ist das Prägen von Endlosfolien, die anschließend
in entsprechende Einzelelemente geschnitten werden. Fig.
11 zeigt den Schichtaufbau einer derartigen Endlosfolie
37. Eine selbsttragende Kunststoffolie 32 wird mit der
Linsenstruktur 4 geprägt oder bereits mit der Linsen
struktur extrudiert. Die Unterseite der geprägten Folie
32 wird mit einer Klebstoffschicht 33 versehen, die
eventuell mit einer Silikonschicht 34 abgedeckt werden
kann. Die geprägte Seite der Folie 32 erhält eine Trenn
schicht 35 sowie eine darüber angeordnete Abdeckschicht
36, welche die Linsenstruktur vor Beschädigungen während
der Aufbewahrung bzw. dem Stanzvorgang schützt. Die Ab
deckschicht 36 kann in flüssigem Zustand aufgerakelt und
anschließend gehärtet werden.
Diese Endlosfolie 37 hat den Vorteil, daß sie kostengün
stig unabhängig von der Datenträgerproduktion herge
stellt und in Einzelelemente beliebigen Formats zer
schnitten werden kann. Für den Übertrag auf den Daten
träger wird die Folie 32 entweder vorgestanzt oder di
rekt während dem Prägevorgang gestanzt. Anschließend
wird die Abdeckung 36 zusammen mit den nichtverklebten
Folienresten abgezogen.
Die Einzelelemente müssen natürlich nicht notwendiger
weise in eine Aussparung eingesetzt werden, sondern kön
nen wahlweise auch auf die Datenträgeroberfläche aufge
klebt bzw. aufgeschweißt werden.
Eine weitere Variante, eine Karte mit einem Einzelele
ment zu versehen, zeigt Fig. 12. In diesem Fall wird in
die Karte 1, analog zu dem in Fig. 9 dargestellten Ver
fahren, eine Aussparung 28 eingebracht. Anschließend
wird in diese Aussparung 28 mittels Inmould-Technik das
Linsenelement eingespritzt, d. h. statt dem Vorfertigen
eines implantierbaren Einzelelements wird die gewünschte
Elementform direkt in die Aussparung 28 der Karte 1 bzw.
auf die Kartenoberfläche gespritzt. Die mit der Ausspa
rung 28 versehene Karte 1 wird hierbei in eine Spritz
gußvorrichtung eingebracht. In Fig. 12 ist aus Gründen
der Anschaulichkeit lediglich die Gußform 40 darge
stellt, welche selbstverständlich die negative Linsen
struktur 42 aufweisen muß. Über die Spritzdüse 41 wird
anschließend das lichtdurchlässige bzw. transparente
Elementmaterial 43 in die Aussparung 28 eingespritzt.
Als Gußmaterialien kommen beispielsweise Thermoplaste
oder lichthärtende, insbesondere UV-härtende Kunststoffe
in Frage.
Die Gußform kann gemäß einer weiteren Variante auch so
ausgebildet sein, daß die Linsenstruktur nicht mit der
Ebene der Oberfläche des Datenträgers bündig abschließt,
sondern diese beispielsweise überragt.
Nachdem der Datenträger nach einem der erfindungsgemäßen
Verfahren mit einer Linsenstruktur versehen wurde, wird
er einer Laserbeschriftungsstation zugeführt. Dort wer
den die Kippbildinformationen durch die Linsenstruktur
hindurch in das lichtdurchlässige Material eingeschrie
ben. Sinnvollerweise erfolgt die Beschriftung im Zuge
der ohnehin notwendigen Personalisierung des Datenträ
gers, so daß unter Umständen ein für jeden Benutzer in
dividueller Datensatz, bestehend aus direkt in den Da
tenträger zu lasernden Daten und Kippbildinformationen,
die eventuell ebenfalls benutzerbezogen ausgelegt sein
können, zusammengestellt und an die Lasersteuerung über
geben wird. Im Falle eines Beschriftungsfehlers kann der
fehlerhafte Datenträger sofort aussortiert und durch
einen nachfolgenden, noch nicht beschrifteten Datenträ
ger mit Linsenstruktur ersetzt werden.
Das Material, welches mit der Linsenstruktur versehen
wird, muß selbstverständlich zumindest im Bereich der
Linsen lichtdurchlässig sein, damit die durch die Linsen
hindurch eingebrachten Informationen lesbar sind. Bevor
zugt werden transparente Materialien eingesetzt. Es ist
jedoch auch möglich, eingefärbte transluzente Kunst
stoffe zu verwenden.
Claims (50)
1. Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers, der
zumindest in Teilbereichen eine lichtdurchlässige Kunst
stoffschicht aufweist, welche wenigstens in einem Teil
bereich mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Lin
senstruktur versehen wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenstruktur mittels
spanabhebender Verfahren in die Kunststoffschicht einge
bracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenstruktur durch
Schleifen oder Hobeln eingebracht wird.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der zu bearbeitende
Datenträgerbereich zusätzlich gekühlt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß mit Luft oder einer Schleifflüs
sigkeit gekühlt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenstruktur mit einem
Profilmeißel eingebracht wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Profilmeißel beheizt wird.
7. Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers, der
zumindest in Teilbereichen eine lichtdurchlässige Kunst
stoffschicht aufweist, welche wenigstens in einem Teil
bereich mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Lin
senstruktur versehen wird, , dadurch gekenn
zeichnet, daß die Kunststoffschicht in Form ei
ner Lackschicht auf den Datenträger aufgebracht wird und
daß in diese Lackschicht die Oberflächenstruktur einge
prägt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß der unter der Lackschicht ange
ordnete Oberflächenbereich des Datenträgers ebenfalls
geprägt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lackschicht in
einem Druckverfahren aufgebracht wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Lackschicht im Siebdruck auf
gebracht wird.
11. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 7 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß thermo
plastische und/oder strahlungshärtbare Lacke oder
Lacksysteme aus chemisch nicht reagierenden Komponenten
verwendet werden.
12. Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers, der
zumindest in Teilbereichen eine lichtdurchlässige Kunst
stoffschicht aufweist, welche wenigstens in einem Teil
bereich mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Lin
senstruktur versehen wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenstruktur unter
stufenweiser Beaufschlagung von Temperatur und evtl.
Druck in die Kunststoffschicht eingeprägt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Verfahren folgende Schritte
aufweist:
- - jeder Datenträger wird einer Prägestation zuge führt, in welcher er mit einem Prägestempel in Kon takt gebracht wird,
- - Datenträger und Prägestempel werden zusammen ent lang einer Transportstrecke bewegt,
- - Datenträger und Prägestempel werden während des Transports entsprechend einer vorgegebenen Tempera turkurve zuerst beheizt und anschließend gekühlt und
- - nach dem Kühlen wird der Prägestempel vom Datenträ ger abgenommen und der Datenträger wird aus der Prägestation entfernt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß mehrere Prägestationen vorgesehen
werden, welche jeweils zeitlich versetzt zueinander ei
nen Datenträger aufnehmen.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß jede Prägestation eine
eigene Heiz- bzw. Kühlvorrichtung aufweist, die entspre
chend der vorgegebenen Temperaturkurve beheizt bzw. ge
kühlt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch ge
kennzeichnet, daß eine stationäre Heiz-/Kühlvorrichtung
vorgesehen wird, durch welche der Daten
träger zusammen mit dem Prägestempel entsprechend einem
vorgegebenen Maschinentakt bewegt wird.
17. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 12 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß der Prä
gestempel mittels einer Fixiervorrichtung auf dem Daten
träger befestigt wird.
18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Prägestempel mittels einer
gespannten Feder, Druckluft oder elektrischen oder hy
draulischen Spannvorrichtungen fixiert wird.
19. Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers, der
zumindest in Teilbereichen eine lichtdurchlässige Kunst
stoffschicht umfaßt, welche wenigstens in einem Teilbe
reich mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Lin
senstruktur versehen wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Oberflächenstruktur als se
parates Element hergestellt wird, welches nach seiner
Herstellung mit dem Datenträger verbunden wird.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Datenträger mit einer Ausspa
rung versehen wird, in welche das Element eingebracht
wird.
21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Aussparung durch Fräsen des
fertigen Datenträgers oder entsprechendes Spritzgießen
des Datenträgers hergestellt wird.
22. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß das Ele
ment separat vorgefertigt und anschließend mit dem Da
tenträger verklebt oder verschweißt wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Element mittels Ultraschall
mit dem Datenträger verschweißt wird.
24. Verfahren zur Herstellung eines Datenträgers, der
zumindest in Teilbereichen eine lichtdurchlässige Kunst
stoffschicht umfaßt, welche wenigstens in einem Teilbe
reich mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Lin
senstruktur versehen wird, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Datenträger mit einer Aus
sparung versehen wird und daß das Element mittels In
mould-Technik direkt in der Aussparung erzeugt wird.
25. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitselements
für Datenträger, wie Ausweiskarten, Banknoten oder der
gleichen, bestehend aus lichtdurchlässigem Kunststoff,
der zumindest in Teilbereichen mit einer Oberflächen
struktur in Form einer Linsenstruktur versehen ist, da
durch gekennzeichnet, daß das Sicher
heitselement als Einzelelement im Spritzgußverfahren
gefertigt wird, wobei die Oberflächenstruktur während
des Spritzgießens erzeugt wird.
26. Verfahren zur Herstellung einer Folie, die zumindest
in Teilbereichen mit einer Oberflächenstruktur in Form
einer Linsenstruktur versehen ist und welche zur Her
stellung von Sicherheitselementen für Datenträger, wie
Ausweiskarten, Banknoten oder dergleichen verwendet wer
den kann, dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberflächenstruktur während oder nach der Folienher
stellung eingebracht wird, und die Oberflächenstruktur
anschließend mit einer Trennschicht versehen wird, über
welche in einem weiteren Schritt eine Deckschicht ange
ordnet wird, welche die Oberflächenstruktur beispiels
weise während des Aufbewahrens und eventuellen Stanzvor
gängen vor Beschädigungen schützt.
27. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 oder 26, da
durch gekennzeichnet, daß die der
Oberflächenstruktur gegenüberliegende Oberfläche mit
Richtungsgebern für Ultraschall aus Kunststoff versehen
wird.
28. Verfahren nach einem der Ansprüche 25 oder 26, da
durch gekennzeichnet, daß die der
Oberflächenstruktur gegenüberliegende Oberfläche mit
einer Klebstoffschicht versehen wird.
29. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Abdeckschicht als flüssige
Lackschicht aufgerakelt und anschließend gehärtet wird.
30. Datenträger, der wenigstens in einem Teilbereich
eine lichtdurchlässige Kunststoffschicht umfaßt, welche
zumindest in Teilbereichen eine Oberflächenstruktur in
Form einer Linsenstruktur aufweist, und der Informatio
nen in Form von Zeichen oder Mustern aufweist, die zu
mindest teilweise durch die Oberflächenstruktur mit Hil
fe eines Lasers eingebracht sind, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Oberflächenstruktur
mit der Ebene der Oberfläche des Datenträgers bündig
abschließt.
31. Datenträger nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß sich die Kunststoff
schicht über den gesamten Datenträger erstreckt.
32. Datenträger nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die mit der Oberflächen
struktur versehene Kunststoffschicht als selbsttragendes
Einzelelement ausgeführt ist, welches mit dem Datenträ
ger verbunden ist.
33. Datenträger nach Anspruch 32, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Datenträger eine Aus
sparung aufweist, in welche das Einzelelement eingesetzt
ist.
34. Datenträger nach wenigstens einem der Ansprüche 30
bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die
Oberflächenstruktur aus Zylinder- und/oder Kugellinsen
besteht, welche in Form eines beliebigen Musters ange
ordnet sind.
35. Datenträger nach Anspruch 30, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kunststoffschicht
eine verformbare Lackschicht ist und daß der Datenträger
zusätzlich eine Kunststoffolie aufweist, welche direkt
an die Kunststoffschicht angrenzt, und daß die Oberflä
chenstruktur sowohl in der Kunststoffschicht als auch in
der angrenzenden Folie vorliegt.
36. Sicherheitselement für Datenträger, wie Ausweiskar
ten, Banknoten oder dergleichen, bestehend aus licht
durchlässigem Kunststoff, der zumindest in Teilbereichen
mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Linsenstruk
tur versehen ist, dadurch gekennzeich
net, daß das Element als separates Einzelelement im
Spritzguß gefertigt ist.
37. Endlosband mit einer Oberflächenstruktur in Form
einer Linsenstruktur zur Herstellung von Sicherheitsele
menten für Datenträger, wie Ausweiskarten, Banknoten
oder dergleichen, gekennzeichnet durch
folgenden Schichtaufbau:
- - eine selbsttragende, lichtdurchlässige Kunststoffolie, welche mit der Oberflächenstruktur versehen ist,
- - einer über der Oberflächenstruktur angeordneten Trennschicht,
- - einer über der Trennschicht angeordneten Abdeck schicht, welche die Oberflächenstruktur beispiels weise während des Aufbewahrens und eventueller Stanzvorgänge vor Beschädigungen schützt.
38. Endlosband nach Anspruch 37, dadurch ge
kennzeichnet, daß die der Oberflächen
struktur gegenüberliegende Oberfläche der Kunststoff
schicht mit einer Klebstoffschicht und eventuell einer
die Klebstoffschicht abdeckenden Silikonschicht versehen
ist.
39. Endlosband nach Anspruch 37, dadurch ge
kennzeichnet, daß die der Oberflächen
struktur gegenüberliegende Oberfläche mit Richtungsge
bern für die Ultraschallverschweißung aus Kunststoff in
Form von Noppen oder Streifen versehen ist.
40. Endlosband nach wenigstens einem der Ansprüche 37
bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die
Abdeckschicht aus einer härtbaren Lackschicht besteht.
41. Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers, der
wenigstens in einem Teilbereich eine lichtdurchlässige
Kunststoffschicht umfaßt, welche zumindest in Teilberei
chen mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Linsen
struktur versehen ist, dadurch gekennzeich
net, daß die Vorrichtung eine Vielzahl von Prägesta
tionen aufweist, die wenigstens ein Prägewerkzeug umfas
sen, und die beweglich gelagert sind, so daß die Präge
stationen, nachdem sie mit den zumindest bezüglich ihres
Schichtaufbaus fertiggestellten Datenträgern in Kontakt
gebracht wurden, mit den Datenträgern für einen vorbe
stimmten Zeitraum mitbewegt werden, um so die Oberflä
chenstrukturen zu erzeugen.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch ge
kennzeichnet, daß jede der Prägestationen
eine eigene Heiz-/Kühlvorrichtung aufweist.
43. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Vorrichtung statio
näre Heiz-/Kühlvorrichtungen aufweist, welche die Präge
station zusammen mit dem Datenträger durchlaufen.
44. Vorrichtung nach Anspruch 42 oder 43, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine
Steuerung aufweist, welche die Heiz-/Kühlvorrichtung
entsprechend einer vorgegebenen Temperaturkurve akti
viert.
45. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 41
bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die
Prägestationen kreisförmig angeordnet sind und auf die
ser Kreisbahn umlaufen können.
46. Vorrichtung zur Herstellung eines Datenträgers, der
wenigstens in einem Teilbereich eine lichtdurchlässige
Kunststoffschicht umfaßt, welche zumindest in Teilberei
chen mit einer Oberflächenstruktur in Form einer Linsen
struktur versehen ist, dadurch gekennzeich
net, daß die Vorrichtung wenigstens eine Station mit
einem spanabhebenden Werkzeug aufweist, welches mit dem
zumindest bezüglich seines Schichtaufbaus fertiggestell
ten Datenträger in Kontakt gebracht wird, um so das
Oberflächenrelief zu erzeugen.
47. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch ge
kennzeichnet, daß das spanabhebende Werk
zeug ein Hobel oder eine Schleifeinrichtung ist.
48. Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Vorrichtung eine
Luftkühleinrichtung aufweist, welche den zu bearbeiten
den Datenträgerbereich kühlt.
49. Vorrichtung nach Anspruch 47, dadurch ge
kennzeichnet, daß das spanabhebende Werk
zeug eine Naßschleifeinrichtung ist.
50. Vorrichtung nach Anspruch 46, dadurch ge
kennzeichnet, daß das spanabhebende Werk
zeug ein beheizter Profilmeißel ist.
Priority Applications (11)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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