DE4441081A1 - Anordnung zur exakten Bestimmung einer Applanationsfläche zur Augendruckmessung - Google Patents
Anordnung zur exakten Bestimmung einer Applanationsfläche zur AugendruckmessungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur exakten Bestimmung einer
Applanationsfläche für die Augendruckmessung mittels eines Tonometers,
insbesondere eines automatischen Applanationstonometers.
Zur Bestimmung des Augeninnendruckes werden bei automatischen Tonometern
während eines Applanationsvorganges die wirkende Andruckkraft sowie die
applanierte Fläche ermittelt. Zumeist wird dabei die Applanationsfläche in
unterschiedlicher Weise optisch erfaßt.
Ein Prinzip, die Fläche optisch zu bestimmen, besteht in der Messung des fehlenden
Anteils reflektierten Lichts, der bei Totalreflexion an der Stirnfläche des
Andruckkörpers durch Kontakt mit der Hornhaut des Auges auftritt, und der der
jeweiligen Größe der Applanationsfläche proportional ist.
Eine solche Lösung ist z. B. aus der DE-PS 39 31 630 bekannt. Hier wird ein
Meßkörper in Form eines Prismas verwendet. Das Prisma weist mindestens eine
abgeschrägte Seitenfläche auf, an der das durch die Grundfläche des Prismas
eintretende Strahlenbündel so reflektiert wird, daß an der zur Grundfläche parallelen
Stirnfläche des Prismas (bei Luft als Außenmedium) Totalreflexion eintritt. Bei
Augenberührung der Prismenstirnfläche wird das Licht im Bereich der
Applanationsfläche aus dem Prisma herausgebrochen und führt zu einer Schwächung
der Intensität des integral aufgenommenen Lichtbündels.
Eine wesentliche Voraussetzung für eine exakte Bestimmung der Applanationsfläche
ist es, daß die Stirnfläche des Andruckkörpers vor jeder Messung frei von
Ablagerungen ist. Nach jedem Augenkontakt bleiben jedoch Ablagerungen zurück,
die durch eine spezielle Reinigung entfernt werden müssen. Dabei erweist es sich als
sinnvoll, stets den ursprünglichen Wert des Meßlichtes (Intensitätswert I₀) wieder
einzustellen. Da jedoch die Lichtintensität selbst keine ausreichend konstante Größe
ist, führt diese Maßnahme allein auch noch zu erheblichen Meßfehlern.
Die wesentlichsten Fehlerquellen sind dabei die Temperaturabhängigkeit der
Lichtquelle und des Empfängers. Allein eine mögliche Temperaturdrift im Rahmen
üblicher Raumtemperaturschwankungen zwischen 15°C und 30°C führt bei
Verwendung einer LED zu I₀-Schwankungen von ±8%.
Eine weitere Fehlerquelle stellt jeder Wechsel des Andruckkörpers dar, der
erforderlich ist, um den Andruckkörper zu desinfizieren. Bei den nur geringen
zulässigen Lagetoleranzen sind damit leicht erhebliche Intensitätsverluste durch
geringe Dejustierungen beim Wiedereinsetzen des Andruckkörpers möglich.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine neue Möglichkeit zur
exakten Bestimmung der Applanationsfläche für die Augendruckbestimmung mittels
eines Tonometers zu finden, bei der fehlerhafte Messungen durch die obengenannten
Fehlerquellen vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einer Anordnung zur exakten Bestimmung
einer Applanationsfläche zur Augendruckmessung mittels eines Tonometers mit
einer Lichtquelle, einem als Andruckkörper eingesetzten Prisma, einem Empfänger
und einer Auswerteeinheit, wobei das Prisma eine Stirnfläche aufweist, die eine
Applanationsfläche an einem Auge erzeugt und an der ein von der Lichtquelle
kommendes Strahlenbündel bei Berührung mit Luft totalreflektiert und bei
Berührung mit dem Auge diese Totalreflexion teilweise aufgehoben wird, und
wobei das an der Stirnfläche reflektierte Licht auf den Empfänger gelenkt und
gewandelt wird und in der nachgeordneten Auswerteeinheit Mittel zur Berechnung
der Applanationsfläche aus der Intensitätsänderung infolge der verringerten
Totalreflexion vorhanden sind, dadurch gelöst, daß ein zweiter Empfänger zur
Kontrolle der Sauberkeit der Stirnfläche des Prismas vorhanden ist, wobei der
zweite Empfänger eng benachbart zum ersten Empfänger angeordnet ist und einen
Kontrollwert aufnimmt, daß in dem von der Lichtquelle kommenden Strahlenbündel
zwischen Lichtquelle und Prisma ein lichtauskoppelndes Element angeordnet ist,
wobei das ausgekoppelte Licht als Kontrollstrahl auf den zweiten Empfänger geführt
wird, und daß in der Auswerteeinheit Mittel zur Bildung eines
Kontrollwertquotienten aus einem Grundintensitätswert des ersten Empfängers und
dem Kontrollwert des zweiten Empfängers sowie Speichermittel für einen so
gebildeten Normalwert und ein Differenzbildner zur Errechnung einer Fehlergröße
aus dem Normalwert und dem aktuellen Kontrollwertquotienten vorhanden sind,
wobei die Unterschreitung eines zulässigen Betrages der Fehlergröße Voraussetzung
für die Auslösung eines Applanationsmeßprozesses ist.
Vorteilhaft enthält das lichtauskoppelnde Element einen halbdurchlässigen Spiegel,
der vorzugsweise eine auf einer Glasplatte befindliche dielektrische Teilerschicht ist.
Dabei ist ein Teilungsverhältnis von 1 : 1 zweckmäßig. Dem halbdurchlässigen
Spiegel wird vorteilhaft ein Umlenkspiegel in Form eines Hohlspiegels
nachgeordnet, um das Licht auf den zweiten Empfänger zu fokussieren.
Bei Verwendung einer divergenten Lichtquelle, wie z. B. einer LED, kann als
lichtauskoppelndes Element vorteilhaft eine ringförmige Blende mit Spiegelschicht,
die durch ihre zentrale Öffnung das Licht zum Prisma in einem begrenzten
Strahlenbündel ungehindert durchläßt, verwendet werden. Es erweist sich als
Vorteil, wenn die Spiegelschicht der Blende als Hohlspiegel ausgebildet ist, der das
ausgekoppelte Licht auf den zweiten Empfänger fokussiert.
Eine dritte Möglichkeit für die Realisierung des lichtauskoppelnden Elements stellt
der Einsatz einer Lichtleitfaser dar, deren eines Ende in den Randbereich des
Strahlenbündels der Lichtquelle eingreift und deren anderes Ende auf den zweiten
Empfänger geführt wird. Die Lichtleitfaser ist zweckmäßig als Faserring an der
Peripherie des Strahlenbündels der Lichtquelle ausgeführt.
Als zweiter Empfänger wird vorteilhaft ein Empfänger gleicher Bauart und aus
derselben Herstellungscharge wie der erste Empfänger verwendet.
In der Auswerteeinheit sind zweckmäßig zusätzliche Mittel zur Unterdrückung des
Einflusses von kurzzeitigen Intensitätsschwankungen der Lichtquelle vorgesehen,
wobei der durch die Applanationsfläche erzeugte Intensitätsmeßwert jeweils ins
Verhältnis zum aktuellen Kontrollwert gesetzt wird.
Die Erfindung basiert auf der Überlegung, daß die wesentlichen Fehler bei der
Bestimmung der Applanationsfläche an einem Tonometer durch Ablagerungen auf
dem Andruckkörper und Justierfehler des Andruckkörpers zustande kommen und
diese Fehler zusätzlich durch die Temperaturdrift von Lichtquelle und Empfänger
überlagert werden, so daß sie nicht sauber separiert werden können. Die Erfindung
geht deshalb den Weg über die Schaffung eines Kontrollkanals, der zuerst die
Temperaturauswirkung kompensiert und damit die Erfassung der äußeren
Fehlereinflüsse (Ablagerungen auf Andruckkörper und Dejustierung des
Andruckkörpers) erkennbar und bewertbar macht. Dabei werden die genannten
äußeren Faktoren Kriterien unterworfen, die bei Überschreitung einer Toleranz die
Auslösung einer (fehlerhaften) Messung unterbinden.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung ist es möglich, die Genauigkeit der Messung
der Applanationsfläche zu erhöhen bzw. die Reproduzierbarkeit der Messungen zu
verbessern. Damit wird in entscheidendem Maße die Genauigkeit der
Augendruckmessung bei einem Tonometer positiv beeinflußt und die
Automatisierung der Augendruckmessung von Erfahrungen des Bedieners
unabhängig gestaltet. Außerdem wird als Nebeneffekt die Temperaturabhängigkeit
der Applanationsflächenmessung weitgehend kompensiert.
Die Erfindung soll nachstehend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert
werden. Die Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Grundvariante der optischen Teile der erfindungsgemäßen
Anordnung;
Fig. 2 eine vorteilhafte Ausgestaltung des optischen Teils der Erfindung;
Fig. 3 eine zweite optimierte Ausgestaltung des optischen Teils der
Erfindung.
Die erfindungsgemäße Anordnung besteht in einer aus Fig. 1 ersichtlichen
Grundvariante der Erfindung aus einer Lichtquelle 1, einem strahlauskoppelnden
Element 2, einem Andruckkörper mit Totalreflexion an der Stirnfläche, die die
Berührungsfläche zum Auge darstellt, zwei Linsen 9 und 10 und zwei Empfängern 6
und 8.
Das Licht der Lichtquelle 1, die vorzugsweise eine LED sein soll, wird mittels der
Linse 9 kollimiert und in den Andruckkörper eingestrahlt, wobei der Andruckkörper
vorteilhaft ein spezielles Prisma 5 mit trapezförmiger Grundform ist. Befindet sich
Luft als angrenzendes Medium an der Stirnfläche des Prismas 5, kommt es innerhalb
des Prismas 5 zur vollständigen Totalreflexion des parallelen Lichts, das nach
Austritt aus dem Prisma 5 von der Linse 10 auf den Empfänger 6 fokussiert wird.
Der Empfänger 6 gibt - je nach Arbeitszustand des Tonometers - bei fehlendem
Augenkontakt einen (elektronisch gewandelten) Grundintensitätswert I₀ und bei
Augenkontakt je nach Größe der Applanationsfläche einen Intensitätsmeßwert IM ab.
Dem Empfänger 6 unmittelbar benachbart ist ein zweiter Empfänger 8 angeordnet,
der einen sogenannten Kontrollwert IK ausgibt. Vorteilhaft sind die beiden
Empfänger 6 und 8 Photoempfänger ein und derselben Charge, die im
Zusammenhang mit ihrer unmittelbaren Nachbarschaft als in ihrer Empfindlichkeit
identisch zu betrachten sind.
Das auf den zweiten Empfänger 8 fallende Licht wird unmittelbar aus dem aus der
Lichtquelle 1 austretenden Lichtbündel mittels eines lichtauskoppelnden Elements 2
abgezweigt und zweckmäßig mit einem Spiegel 7 auf den Empfänger 8 umgelenkt.
Das lichtauskoppelnde Element 2 kann dabei üblicherweise ein halbdurchlässiger
Spiegel, ein Teilerwürfel oder eine Glasplatte mit einer dielektrischen Teilerschicht
sein und teilt das Licht der Lichtquelle 1 in einen Meßstrahl 3 und einen
Kontrollstrahl 4, vorzugsweise im Verhältnis 1 : 1.
Das lichtauskoppelnde Element 2 kann sowohl im divergenten als auch im
kollimierten Licht der Lichtquelle 1 angeordnet sein, d. h. es kann vor der Linse 9 -
wie in Fig. 1 gezeigt - oder nach der Linse 9 angeordnet sein. Um Lichtverluste im
Kontrollstrahl 4 zu vermeiden, die bei Anbringung des lichtauskoppelnden Elements
2 im divergenten Lichtstrahl durch zunehmenden Strahlquerschnitt entstehen, ist der
Spiegel 7 zweckmäßig als Hohlspiegel ausgebildet.
Eine andere Variante der Auskopplung des Lichts für den Kontrollstrahl 4 zeigt Fig.
2. Hier wird die Tatsache ausgenutzt, daß das Licht einer LED eine relativ große
Divergenz aufweist, so daß ein Randbereich des Strahlenbündels ohnehin nicht von
der Linse 9 kollimiert wird. Dieser relativ große Randbereich wird vorteilhaft mittels
einer ringförmigen Blende 11, die leicht (bis zu maximal 45°) schräggestellt ist, zur
Bildung des Kontrollstrahles 4 genutzt. Wegen der relativ großen Divergenz des
Lichts sind wiederum Fokussiermaßnahmen nötig. Das kann, wie zu Fig. 1
beschrieben, ein strahlumlenkender Spiegel 7 in Form eines Hohlspiegels erfüllen,
oder aber die Blende 11 ist selbst als Hohlspiegel geformt und fokussiert das Licht
gegebenenfalls direkt auf den darauf ausgerichteten Empfänger 8.
Fig. 2 zeigt ansonsten denselben Grundaufbau wie Fig. 1, aber mit dem Unterschied,
daß an der Stirnfläche des Prismas 5 eine Augenapplanation vorliegt. Das hat zur
Folge, daß der Empfänger 6 eine von der applanierten Fläche abhängige
Lichtschwächung in Form eines Intensitätsmeßwertes IM aufnimmt, während der
Grundintensitätswert I₀ (gestrichelt angedeutetes Ausgangssignal) zuvor ohne
Augenkontakt verfügbar war. Fig. 1 verdeutlicht den umgekehrten Fall ohne
Augenapplanation mit der möglichen nachfolgenden Erfassung des
Intensitätsmeßwertes IM (gestrichelt).
Der letztere Zustand liegt auch der Fig. 3 zugrunde. Abgewandelt wurde hier erneut
die optische Auskopplung von Licht für die Erzeugung des Kontrollwertes IK. Die
Lichtauskopplung erfolgt in dieser Ausgestaltungsvariante mittels einer Lichtleitfaser
12, die aus der Peripherie des Lichtbündels der divergenten Lichtquelle 1 das Licht
auf den zweiten Empfänger 8 leitet. Dazu besteht die Lichtleitfaser 12 vorteilhaft aus
einem Faserbündel, das konzentrisch um den Meßstrahl 3 herum in einer Halterung
13, vorzugsweise aus Gießharz, angeordnet ist und die annähernde Gleichheit des
Grundintensitätswertes I₀ und Kontrollwertes IK gewährleistet.
Die Auswertung der gewandelten Empfängersignale erfolgt in einer (nicht
dargestellten) Auswerteeinheit, die erfindungsgemäß durch Mittel zur Bildung eines
Kontrollwertquotienten aus Grundintensitätswert I₀ und Kontrollwert IK,
Speichermittel zur Speicherung eines so gebildeten Normalwertes und einen
Differenzbildner zur Errechnung einer Fehlergröße aus Normalwert und aktuellem
Kontrollwertquotienten erweitert wurde.
Zur Charakterisierung der Sauberkeit des Prismas 5 wird der Kontrollwertquotient
I₀/IK gebildet, wobei faktisch mittels des zweiten Empfängers 8 wenigstens über
einen Teil des Strahlenkegels der Lichtquelle 1 ihre Intensität aufgenommen bzw.
deren Schwankungen erfaßt werden.
Zu der im "Leerlauf" des Tonometers (ohne Augenkontakt) auf den ersten
Empfänger 6 einfallenden Intensität (Grundintensitätswert I₀) wird nun diese
Lichtquellenintensität (Kontrollwert IK) ins Verhältnis gesetzt. Damit wird zunächst
sichergestellt, daß Schwankungen der Intensität durch Temperatureinflüsse
eliminiert werden, da sich Temperaturänderungen auf Grundintensitätswert I₀ und
Kontrollwert IK im gleichen Verhältnis auswirken. Durch die eng benachbarte
Anordnung der Empfänger 6 und 8 wird das auch empfängerseitig abgesichert.
Mit dieser Grundnormierung ist der Kontrollwertquotient I₀/IK ein Maß für den
optischen Zustand des Prismas 5, und zwar nicht nur für die Sauberkeit der
Stirnfläche, sondern auch für die eng tolerierte Lage des Prismas 5. Letzteres hat
insofern große Bedeutung, da wegen Desinfektionsmaßnahmen das Prisma 5 häufig
herausgenommen und wieder eingesetzt werden muß.
Zur objektiven Kontrolle dieser aufgezeigten Fehlergrößen bei der Bestimmung der
Applanationsfläche wird zunächst ein Normalwert des Kontrollwertquotienten
(I₀/IK)Norm bei bestem Reinigungs- und Justierzustand des Prismas 5 einmalig
gemessen und gespeichert.
Unmittelbar vor jeder Messung der Applanationsfläche eines Auges wird der
aktuelle Wert des Kontrollwertquotienten (I₀/IK)aktuell erfaßt.
Die Auswerteeinheit bildet dann die Differenz aus Normalwert und aktuellem Wert
des Kontrollwertquotienten und vergleicht diese Differenz mit einer vorgegebenen
Toleranz. Nur bei Unterschreitung dieser Toleranz
(I₀/IK)Norm - (I₀/IK)aktuell < T
läßt sich ein Applanationsprozeß auslösen.
Damit ist eine feinfühlige Kontrolle des optischen Zustandes am Prisma 5
gewährleistet, die eine fehlerhafte Messung der applanierten Fläche automatisch
blockiert. Durch manuelle Reinigung und/oder Nachjustierung des Prismas 5 kann
die Fehlerquelle gezielt beseitigt und in der zwingend erneut einsetzenden
Kontrollmessung bewertet werden, wobei eine Toleranzeinhaltung automatisch zum
Applanationsvorgang führt.
Um zusätzlich die Messung der Applanationsfläche auch weitgehend unabhängig
von kurzzeitigen Schwankungen der Lichtquelle 1 zu machen, wird vorteilhaft als
Intensitätsmeßwert zur Berechnung der Applanationsfläche nicht das Verhältnis
Intensitätsmeßwert IM (bei Augenkontakt) zum Grundintensitätswert I₀ (vor der
Applanation) verwendet, sondern der Meßwert
so daß IN einen normierten Intensitätsmeßwert darstellt.
Der zeitliche Verlauf der Größe der Applanationsfläche ergibt sich somit aus dem
zeitlichen Verlauf des Quotienten der synchron aufgenommenen Werte von IM und
IK.
Damit ist die Applanationsflächenmessung von allen wesentlichen Fehlerquellen der
optischen Flächenmessung weitestgehend befreit.
Bezugszeichenliste
1 Lichtquelle
2 lichtauskoppelndes Element
3 Meßstrahl
4 Kontrollstrahl
5 Prisma
6 Empfänger
7 Spiegel
8 zweiter Empfänger
9 Linse
10 Linse
11 Blende
12 Lichtleitfaser
13 Halterung
I₀ Grundintensitätswert
IK Kontrollwert
IM Intensitätsmeßwert
2 lichtauskoppelndes Element
3 Meßstrahl
4 Kontrollstrahl
5 Prisma
6 Empfänger
7 Spiegel
8 zweiter Empfänger
9 Linse
10 Linse
11 Blende
12 Lichtleitfaser
13 Halterung
I₀ Grundintensitätswert
IK Kontrollwert
IM Intensitätsmeßwert
Claims (9)
1. Anordnung zur exakten Bestimmung einer Applanationsfläche zur
Augendruckmessung mittels eines Tonometers mit einer Lichtquelle, einem als
Andruckkörper eingesetzten Prisma, einem Empfänger und einer
Auswerteeinheit, wobei das Prisma eine Stirnfläche aufweist, die eine
Applanationsfläche an einem Auge erzeugt und an der ein von der Lichtquelle
kommendes Strahlenbündel bei Berührung mit Luft totalreflektiert und bei
Berührung mit dem Auge diese Totalreflexion teilweise aufgehoben wird, und
wobei das an der Stirnfläche reflektierte Licht auf den Empfänger gelenkt und
gewandelt wird und in der nachgeordneten Auswerteeinheit Mittel zur
Berechnung der Applanationsfläche aus der Intensitätsänderung infolge der
verringerten Totalreflexion vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß
- - ein zweiter Empfänger (8) zur Kontrolle der Sauberkeit der Stirnfläche des Prismas (5) vorhanden ist, wobei der zweite Empfänger (8) eng benachbart zum ersten Empfänger (6) angeordnet ist und einen Kontrollwert (IK) aufnimmt,
- - in dem von der Lichtquelle (1) kommenden Strahlenbündel zwischen Lichtquelle (1) und Prisma (5) ein lichtauskoppelndes Element (2) angeordnet ist, wobei das ausgekoppelte Licht als Kontrollstrahl (4) auf den zweiten Empfänger (8) geführt wird, und
- - in der Auswerteeinheit Mittel zur Bildung eines Kontrollwertquotienten aus einem Grundintensitätswert (I₀) des ersten Empfängers (6) und dem Kontrollwert (IK) des zweiten Empfängers (8) sowie Speichermittel für einen so gebildeten Normalwert und ein Differenzbildner zur Errechnung einer Fehlergröße aus dem Normalwert und dem aktuellen Kontrollwertquotienten vorhanden sind, wobei die Unterschreitung eines zulässigen Betrages der Fehlergröße Voraussetzung für die Auslösung eines Applanationsmeßpro zesses ist.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das lichtauskoppelnde Element (2) ein halbdurchlässiger Spiegel ist.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der halbdurchlässige Spiegel eine auf einer Glasplatte befindliche
dielektrische Teilerschicht ist, die die Intensität im Verhältnis 1 : 1 teilt.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß dem lichtauskoppelnden Element (2) in Form der dielektrischen
Teilerschicht ein Spiegel (7) zur Umlenkung des ausgekoppelten Lichts auf den
zweiten Empfänger (8) nachgeordnet ist, wobei der Spiegel (7) vorzugsweise ein
Hohlspiegel ist.
5. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß bei Verwendung einer divergenten Lichtquelle, vorzugsweise einer LED, das
lichtauskoppelnde Element (2) eine ringförmige Blende (11) mit Spiegelschicht
ist, die durch ihre zentrale Öffnung das Licht zum Prisma (5) in einem
begrenzten Strahlenbündel ungehindert durchläßt.
6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spiegelschicht der Blende (11) als Hohlspiegel ausgebildet ist, der das
ausgekoppelte Licht auf den zweiten Empfänger (8) fokussiert.
7. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das lichtauskoppelnde Element (2) eine an der Peripherie des
Strahlenbündels liegende Lichtleitfaser ist, die auf den zweiten Empfänger (8)
geführt wird.
8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lichtleitfaser (12) als Faserring an der Peripherie des Strahlenbündels
der Lichtquelle (1) ausgeführt ist.
9. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der zweite Empfänger (8) von der gleichen Bauart und aus derselben
Herstellungscharge wie der erste Empfänger (6) ist.
Priority Applications (3)
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DE19944441081 DE4441081A1 (de) | 1994-11-18 | 1994-11-18 | Anordnung zur exakten Bestimmung einer Applanationsfläche zur Augendruckmessung |
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ID=6533563
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