DE4440442C1 - Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke, od. dgl., zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche, Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle - Google Patents
Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke, od. dgl., zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche, Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und zur Ausübung des Verfahrens geeignete HülleInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines
Kissens, einer Decke, od. dgl., gemäß Oberbegriff des Anspru
ches 1, eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkar
tusche, ein Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und
eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle.
Kissen, Decken, od. dgl. werden bisher dadurch hergestellt,
daß beim Produzenten oder beim Händler eine Hülle mit einer be
stimmten Menge an Füllmaterial gefüllt und die Hülle daraufhin
verschlossen wird, bevor der fertige Gegenstand an den Handel
bzw. an den Endkunden übergeben wird. Zumindest der Endkunde
erhält immer einen fertig gefüllten Gegenstand, wie ein Kissen,
z. B. Kopfkissen, eine Decke, wie z. B. eine Bettdecke od. dgl..
Die im wesentlichen geschlossenen Hüllen weisen dabei schon öf
ter eine verschließbare Einfüllöffnung auf.
Zum Füllen der Kissen wird z. B. eine Füllmaschine der Fir
ma Lorch verwendet, mit der eine abgewogene Menge an Füllmate
rial in die Kissenhülle eingeblasen wird, nachdem dieses gege
benenfalls noch gereinigt wurde. Beim Einblasen der zuvor abge
wogenen Menge an Füllmaterial bleibt oft ein Teil des Füllmate
rials in der Füllmaschine und deren einzelnen Organen hängen.
Dieses Füllmaterial muß von Hand nachgefüllt werden.
Wird das Kissen oder die Decke z. B. von Hand mit Füllmate
rial gefüllt, so ist das eingefüllte Füllmaterial meist klum
pig. Deshalb muß das Füllmaterial in dem gefüllten Kissen oder
in der gefüllten Decke noch aufgelockert werden.
Die fertigen Kissen, Decken od. dgl. weisen ein relativ
großes Volumen auf, da in ihnen neben dem Füllmaterial auch
sehr viel Luft vorhanden ist.
Um dieses Volumen während des Transportes zu verringern,
wurden z. B. schon fertig gefüllte Kissen in einer Kunststoff
hülle verpackt, wobei diese das Kissen aufnehmende Kunststoff
hülle unter Entzug eines Teils der darin enthaltenden Luft kom
primiert wurde und somit ein kleineres Volumen aufweist, als
das gebrauchsfertige Kissen selbst. Dadurch wird für den Trans
port des fertigen Kissens bis hin zum Gebrauchsort weniger Vo
lumen benötigt.
Solcherart verpackte Kissen sind schwer verkäuflich und
ihr Inhalt muß vor der Benutzung erst noch aufgelockert werden.
Auch wird beim Zusammenpressen des Kissens die Hülle zerknit
tert.
Da die Kissenhüllen in der Regel schon fabrikationsseitig
mit der Füllung gefüllt sind, ist der Endkunde darauf angewie
sen Kissen mit einem vorgegebenen Füllgrad zu erwerben. Ein und
dieselbe Größe eines Kissens mit unterschiedlichen Füllgraden
zu befüllen erhöht die Lagerhaltung beim Produzenten und beim
Handel wesentlich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, insbesondere dem
Endkunden die Möglichkeit zu geben, selbst ein Kissen, eine
Decke od. dgl. seinen Wünschen entsprechend herzustellen. Dar
über hinaus soll das Transportvolumen des Gegenstandes soweit
als möglich verringert werden.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 ge
löst.
Bei der Lösung der Aufgabe besteht die wesentliche Überle
gung darin, die Hülle getrennt von der Füllung bereitzustellen.
Darüber hinaus wird die Füllung zum Zwecke des Transports kom
primiert. Damit kann der Endverbraucher nach seinen Vorstellun
gen eine Hülle mit einer bestimmten Füllmenge kombinieren.
Durch das Verpacken der Füllung in eine Füllgutkartusche
und die vorhandene Komprimierung der Füllung expandiert die
Füllung, wenn die Füllgutkartusche in der Hülle richtig geöff
net wird, fast explosionsartig und die einzelnen Aggregate der
Füllung verteilen sich gleichmäßig in der Hülle. Dabei nehmen
sie im wesentlichen wieder das Volumen an, welches sie vor dem
komprimierten Verpacken hatten.
Nach dem Einfüllen der Füllung in die Hülle wird diese
verschlossen, wozu die Hülle z. B. einen Reißverschluß aufweisen
kann.
Die Aggregate stehen in der Füllgutkartusche unter einem
weitaus größeren Druck, als in der Hülle, in die sie hineinge
füllt werden. Dadurch können sich nach dem Öffnen der Füllgut
kartusche durch den hohen Druck in der Füllgutkartusche die Ag
gregate zumindest zum Teil selbst expandierend in die Kissen
hülle füllen.
Durch das Komprimieren der Aggregate, insbesondere der Fa
seraggregate nehmen beim Expandieren derselben diese wieder
etwa ihr ursprüngliches Volumen an.
Die gefüllte Hülle, insbesondere das gefüllte Kissen wird
gemäß einem bevorzugten Verfahrensschritt nach dem Schließen
der Hüllenöffnung, insbesondere unter Verteilung der Aggregate
in der Hülle, geschüttelt oder verklopft. Durch das Schütteln
und/oder Verklopfen der gefüllten Hülle kann auch bei noch
zusammengeballten Aggregaten eine optimale Verteilung der Fül
lung in der Hülle erreicht werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden als Aggre
gate Faseraggregate aus räumlich zueinander angeordneten Fasern
verwendet, die vorzugsweise sphärisch oder wirr miteinander
verwickelt sind. Es können aber auch Federn, Daunen, Schaum
stoffsticks und Gemische von einigen oder allen vier Arten von
Aggregaten verwendet werden.
Aus der EP-A-0 203 469 ist es zwar bekannt, fertig produ
zierte Faseraggregate lose in Säcken zu verpacken und zum Kis
senhersteller od. dgl. zu transportieren. Dabei werden die Fa
seraggregate unter mäßigen Drücken verdichtet, wobei dort Dich
ten zwischen 75 oder 100 g/l untersucht wurden.
Dort wird beschrieben, daß die Faseraggregate aus dem Sack
heraus ähnlich wie Daunen abgesaugt und in Kissen eingeblasen
werden können. Dies hat aber mit der vorliegenden Erfindung
nichts zu tun, da erfindungsgemäß die für eine bestimmte Hülle
vorgesehenen Faseraggregate in einer Füllgutkartusche kompri
miert vorliegen und der Benutzer des gepolsterten Gegenstandes,
wie Kissen, Decke, Polster od. dgl., alle Aggregate einer Ver
packung in eine Hülle dadurch einfüllen soll, daß die Füllgut
kartusche in die Hülle geöffnet wird, während nach dem bekann
ten Transportverfahren die Aggregate abgesaugt werden.
Eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartu
sche zur Füllung einer Hülle mit Aggregaten, insbesondere Fa
seraggregaten, die mit den Aggregaten gefüllt ist, weist ein
Volumen auf, welches einem Zehntel bis einem Dreißigstel des
Volumens der losen, nicht umhüllten oder verpackten Faseraggre
gate entspricht.
Entsprechend weist die mit den Aggregaten gefüllte Füll
gutkartusche ein Volumen auf, welches der Hälfte bis einem
Zwanzigstel des Volumens der Hülle entspricht.
Vorteilhafterweise besteht die Füllgutkartusche aus einem
an seinen beiden Längsenden verschlossenen Schlauch, der zumin
dest mit seinem einen Ende, möglichst aber ganz in die geöffne
te Hülle geschoben werden kann. Der die Füllgutkartusche bil
dende Schlauch kann aus Kunststoff bestehen.
Zweckmäßigerweise weist die Füllgutkartusche eine Soll
bruchstelle auf, die sich nach geringfügigen Öffnen durch den
Druck der Aggregate selbst weiter öffnet und ein Expandieren
der Aggregate zuläßt. Wird dann der Schlauch z. B. mittels eines
Messers von dem einen Ende desselben in Richtung auf das andere
Ende zu, und damit auch in Richtung auf die Öffnung der Hülle
des Kissen, der Decke od. dgl. aufgeschlitzt, so expandiert das
Füllgut aus der Füllgutkartusche heraus in die Hülle.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform weist die Füllgut
kartusche eine längliche Form, vorzugsweise die Form eines
Kreiszylinders, auf.
So kann ein länglicher, an einem Längsende offener Kunst
stoffbeutel mit der Füllung unter starker Kompression derselben
gefüllt werden und nach dem Füllen dieses Längsende verschlos
sen werden.
Eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle, wie Kis
senhülle, Deckenhülle, od. dgl., weist bevorzugt eine ver
schließbare Öffnung, insbesondere einen Reißverschluß auf, den
der Benutzer des Kissen, nachdem er dasselbe mittels der aus
der Füllgutkartusche expandierten Faseraggregate gefüllt hat,
schließen kann.
Die Dichte der Aggregate in g/l wird durch die Messung des
Gewichtes und des Volumens der Aggregate bei einem bestimmten
Druck bestimmt (Dichte = Gewicht / Volumen). Während die Mes
sung des Gewichtes durch Wiegen einer bestimmten Menge an Ag
gregaten vollzogen wird, soll im folgenden die Messung der ver
schiedenen Volumina näher erläutert werden.
Die abgewogene Menge an Aggregaten wird lose und locker in
einen Meßzylinder eingefüllt, wobei die Aggregate beim Einbrin
gen nicht zusammenballen sollten. Auf die eingefüllten Aggrega
te wird, um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, eine ebene
Platte mit einem Außendurchmesser, der geringfügig kleiner ist,
als der Innendurchmesser des Meßzylinders aufgelegt. Die Masse
der Platte ist so bemessen, daß sie auf die Säule aus Aggrega
ten einen Druck von 0,1 cN/cm² ausübt. Weiterhin ist darauf zu
achten, daß das Volumen der Füllung in Bezug auf die Geometrie
des Meßzylinders so bemessen ist, daß die Höhe der belasteten
Säule aus Aggregaten mindestens einem Drittel des Innendurch
messers des Meßzylinders beträgt.
Die Einfüllhöhe der Aggregate wird bestimmt, woraus sich
das eingefüllte Volumen der Aggregate ergibt. Der Quotient aus
Gewicht der Aggregate und Volumen der Aggregate ergibt die
Dichte der losen Aggregate.
Für die Bestimmung des maximalen Volumens der Hülle, und
damit zur Ermittlung der Dichte der Aggregate in einer Hülle,
z. B. der Kissenhülle, wird die Hülle mit kleinen Styroporkugeln
prall gefüllt, woraufhin das Volumen dieser Menge an Styropor
kugeln in einem Meßzylinder gemessen wird. Zur Messung werden
Styroporkugeln benutzt, die einen Durchmesser zwischen 2 mm und
4 mm aufweisen.
Analog wird für die Bestimmung der Dichte der Aggregate in
der Füllgutkartusche vorgegangen; auch hier wird mittels Styro
porkugeln das Volumen der Füllgutkartusche bestimmt, wobei im
mer von einer gleichen Menge an Aggregaten, d. h. einem gleichen
Gewicht ausgegangen wird.
Dadurch daß immer das gleiche Gewicht an Aggregaten be
nutzt wird, gibt das Verhältnis der drei verschiedenen Volumina
das Verhältnis der drei verschiedenen Dichten und - umgekehrt
proportional dazu - den Verdichtungsfaktor an.
So werden z. B. in ein Kissen, dessen Hülle die Außenmaße
50 cm * 70 cm aufweist, Faseraggregate mit einem Gesamtgewicht
von 450 g eingefüllt. Diese Faseraggregate weisen im losen Zu
stand eine Dichte von etwa 12 g/l auf, d. h., sie haben ein Vo
lumen von 37,5 l. Wird diese Menge von 450 g Faseraggregaten in
eine Füllgutkartusche mit einem Verdichtungsverhältnis von 1 : 20
gepreßt, dann wird das Volumen von 37,5 l auf ca. 1,9 l verrin
gert. Die Dichte in der Füllgutkartusche beträgt dann 240 g/l.
Da die Hülle, in die die Faseraggregate eingefüllt werden
sollen, ein weitaus größeres Volumen aufweist, als die Füllgut
kartusche, nämlich bei der hier beschriebenen Ausführungsform
etwa 25 l, und die Faseraggregate reversibel komprimierbar
sind, können sich die Faseraggregate in der Hülle wieder ent
spannen und füllen die Hülle voll aus. In der Hülle, z. B. einem
fertig gefüllten, unbelasteten Kopfkissen, beträgt die Dichte
z. B. 18 g/l, es liegt also gegenüber den losen Faseraggregaten
eine Verdichtungsfaktor von 1 : 1,5.
Die Verdichtung von losen Faseraggregaten zu in Kissen ge
füllten Faseraggregaten zu in der Füllgutkartusche befindlichen
Faseraggregaten verhalten sich dann wie 1 : 1,5 : 20.
Wird nun eine Kissenhülle gewählt, deren maximales Volumen
nur halb so groß ist, wie das Volumen der oben beschriebenen
Hülle, aber dieselbe mit Faseraggregaten gefüllte Füllgutkartu
sche zum Füllen dieser Hülle benutzt, so erhöht sich die Dichte
der Faseraggregate in diesem Kissen und die Verdichtungsver
hältnisse betragen 1 : 3:20.
Ein solches Kissen ist wesentlich fester als das zuvor be
schriebene Kissen.
Auch ist es möglich bei gleichem maximalen Kissenvolumen
den Inhalt von zwei Füllgutkartuschen in die eine Hülle zu fül
len.
Daraus ergibt sich, daß die Lagerhaltung im Handel kleiner
gehalten werden kann, da die vom Kunden gewünschte Kissengröße
und Füllmenge vom Kunden zusammengestellt wird und nicht vom
Kissenhersteller.
Zum Füllen einer Füllgutkartusche wird ein länglicher, an
seinem einen Ende offener Kunststoffschlauch über das eine Ende
eines Füllrohres geschoben. Dabei entspricht der Außendurchmes
ser dieses Rohres etwa dem Durchmesser des Schlauches, so daß
der Schlauch stramm auf dem Rohr aufsitzt. In das freie Ende
des Rohres wird die gewünschte Menge an Aggregaten, z. B. Faser
aggregaten eingefüllt und mittels eines in das Rohr eingescho
benen Stempels werden die Aggregate in den Schlauch gepreßt.
Dieser gleitet gegen einen auf sein freies Ende wirkenden Wi
derstand so weit von dem Füllrohr ab, bis das auf die Aggregate
drückende Ende des Stempels aus dem Rohr herausgedrückt wurde.
Daraufhin wird das bisher noch offene Ende des Schlauches ver
schlossen, was z. B. mittels eines Bandes oder mittels Abschwei
ßen des Schlauches erfolgen kann. Das gegebenenfalls überste
hende Ende des Schlauches wird entfernt.
Claims (16)
1. Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke
od. dgl., mit einer im wesentlichen geschlossenen Hülle mit ei
ner verschließbaren Einfüllöffnung aufweisenden Hülle und einer
Füllung aus einzelnen Aggregaten, wie z. B. Faseraggregaten,
Daunen, Federn, Schaumstoffsticks, dadurch gekennzeichnet, daß
die in einer gesonderten, gegenüber dem maximalen Volumen der
Hülle ein weitaus geringeres Volumen aufweisenden Füllgutkartu
sche und damit unter einem hohen Druck vorliegenden reversibel
komprimierbaren Aggregate zusammen mit zumindest einem Teil der
Füllgutkartusche durch die Öffnung in die Hülle eingeführt
wird, die Füllgutkartusche innerhalb der Hülle geöffnet wird
und die Aggregate aus der Füllgutkartusche heraus in die Hülle
expandierend gefüllt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
nach dem Einfüllen der Aggregate in die Hülle die Öffnung der
selben verschlossen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aggregate in der Füllgutkartusche unter einem weitaus
größeren Druck stehen, als in der Kissenhülle.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß nach dem Öffnen der Füllgutkartusche durch
den hohen Druck in der Füllgutkartusche sich die Aggregate zu
mindest zum Teil selbst expandierend in die Kissenhülle füllen.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aggregate beim Expandieren wieder etwa
ihr ursprüngliches Volumen annehmen.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das gefüllte Kissen, die gefüllte Decke
od. dgl. nach dem Schließen der Öffnung der Hülle, insbesondere
unter Verteilung der Aggregate in der Hülle, geschüttelt und/
oder verklopft wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Aggregate Faseraggregate aus räumlich
zueinander angeordneten Fasern verwendet werden, die vorzugs
weise sphärisch oder wirr miteinander verwickelt sind.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß als Aggregate Federn und/oder Daunen ver
wendet werden.
9. Zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche zur
Füllung einer Hülle mit Aggregaten, insbesondere Faseraggrega
ten, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Aggregaten gefüll
te Füllgutkartusche ein Volumen aufweist, welches einem Fünftel
bis einem Dreißigstel des Volumens, einem Zehntel bis einem
Fünfzehntel, der losen, nicht umhüllten Faseraggregate ent
spricht.
10. Füllgutkartusche nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch
gekennzeichnet, daß die mit den Aggregaten gefüllte Füllgutkar
tusche ein Volumen aufweist, welches der Hälfte bis einem Zwan
zigstel des Volumens der Hülle entspricht.
11. Füllgutkartusche nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß diese aus einem an seinen beiden Längsenden ver
schlossenen Schlauch besteht.
12. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß dieser Schlauch aus Kunststoff be
steht.
13. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 12, da
durch gekennzeichnet, daß diese eine leicht öffenbaren Soll
bruchstelle aufweist, die vorzugsweise in Längsrichtung des
Schlauches angeordnet ist.
14. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß diese eine längliche Form, vorzugs
weise die Form eines Kreiszylinders, aufweist.
15. Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche nach einem
der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein längli
cher, an einem Längsende offener Schlauch, insbesondere Kunst
stoffschlauch mit der Füllung unter starker Kompression dersel
ben gefüllt wird und nach dem Füllen dieses Längsende ver
schlossen wird.
16. Zur Ausübung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis
7 geeignete Hülle, wie Kissenhülle, Deckenhülle, od. dgl., da
durch gekennzeichnet, daß diese eine verschließbare Öffnung,
insbesondere einen Reißverschluß aufweist.
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