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DE4440442C1 - Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke, od. dgl., zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche, Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle - Google Patents

Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke, od. dgl., zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche, Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle

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DE4440442C1
DE4440442C1 DE4440442A DE4440442A DE4440442C1 DE 4440442 C1 DE4440442 C1 DE 4440442C1 DE 4440442 A DE4440442 A DE 4440442A DE 4440442 A DE4440442 A DE 4440442A DE 4440442 C1 DE4440442 C1 DE 4440442C1
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filling
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volume
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Guenter Tesch
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    • B68SADDLERY; UPHOLSTERY
    • B68GMETHODS, EQUIPMENT, OR MACHINES FOR USE IN UPHOLSTERING; UPHOLSTERY NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B68G7/00Making upholstery
    • B68G7/06Filling of cushions, mattresses, or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B68SADDLERY; UPHOLSTERY
    • B68GMETHODS, EQUIPMENT, OR MACHINES FOR USE IN UPHOLSTERING; UPHOLSTERY NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B68G7/00Making upholstery
    • B68G7/05Covering or enveloping cores of pads
    • B68G7/051Mattress-filling devices, i.e. sliding a tick or preformed cover over a cushion or sliding a cushion into a tick or preformed cover, e.g. by means of a press or of a depression table

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  • Container Filling Or Packaging Operations (AREA)
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Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke, od. dgl., gemäß Oberbegriff des Anspru­ ches 1, eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkar­ tusche, ein Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche und eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle.
Stand der Technik
Kissen, Decken, od. dgl. werden bisher dadurch hergestellt, daß beim Produzenten oder beim Händler eine Hülle mit einer be­ stimmten Menge an Füllmaterial gefüllt und die Hülle daraufhin verschlossen wird, bevor der fertige Gegenstand an den Handel bzw. an den Endkunden übergeben wird. Zumindest der Endkunde erhält immer einen fertig gefüllten Gegenstand, wie ein Kissen, z. B. Kopfkissen, eine Decke, wie z. B. eine Bettdecke od. dgl.. Die im wesentlichen geschlossenen Hüllen weisen dabei schon öf­ ter eine verschließbare Einfüllöffnung auf.
Zum Füllen der Kissen wird z. B. eine Füllmaschine der Fir­ ma Lorch verwendet, mit der eine abgewogene Menge an Füllmate­ rial in die Kissenhülle eingeblasen wird, nachdem dieses gege­ benenfalls noch gereinigt wurde. Beim Einblasen der zuvor abge­ wogenen Menge an Füllmaterial bleibt oft ein Teil des Füllmate­ rials in der Füllmaschine und deren einzelnen Organen hängen. Dieses Füllmaterial muß von Hand nachgefüllt werden.
Wird das Kissen oder die Decke z. B. von Hand mit Füllmate­ rial gefüllt, so ist das eingefüllte Füllmaterial meist klum­ pig. Deshalb muß das Füllmaterial in dem gefüllten Kissen oder in der gefüllten Decke noch aufgelockert werden.
Die fertigen Kissen, Decken od. dgl. weisen ein relativ großes Volumen auf, da in ihnen neben dem Füllmaterial auch sehr viel Luft vorhanden ist.
Um dieses Volumen während des Transportes zu verringern, wurden z. B. schon fertig gefüllte Kissen in einer Kunststoff­ hülle verpackt, wobei diese das Kissen aufnehmende Kunststoff­ hülle unter Entzug eines Teils der darin enthaltenden Luft kom­ primiert wurde und somit ein kleineres Volumen aufweist, als das gebrauchsfertige Kissen selbst. Dadurch wird für den Trans­ port des fertigen Kissens bis hin zum Gebrauchsort weniger Vo­ lumen benötigt.
Solcherart verpackte Kissen sind schwer verkäuflich und ihr Inhalt muß vor der Benutzung erst noch aufgelockert werden. Auch wird beim Zusammenpressen des Kissens die Hülle zerknit­ tert.
Da die Kissenhüllen in der Regel schon fabrikationsseitig mit der Füllung gefüllt sind, ist der Endkunde darauf angewie­ sen Kissen mit einem vorgegebenen Füllgrad zu erwerben. Ein und dieselbe Größe eines Kissens mit unterschiedlichen Füllgraden zu befüllen erhöht die Lagerhaltung beim Produzenten und beim Handel wesentlich.
Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, insbesondere dem Endkunden die Möglichkeit zu geben, selbst ein Kissen, eine Decke od. dgl. seinen Wünschen entsprechend herzustellen. Dar­ über hinaus soll das Transportvolumen des Gegenstandes soweit als möglich verringert werden.
Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Anspruch 1 ge­ löst.
Bei der Lösung der Aufgabe besteht die wesentliche Überle­ gung darin, die Hülle getrennt von der Füllung bereitzustellen. Darüber hinaus wird die Füllung zum Zwecke des Transports kom­ primiert. Damit kann der Endverbraucher nach seinen Vorstellun­ gen eine Hülle mit einer bestimmten Füllmenge kombinieren.
Durch das Verpacken der Füllung in eine Füllgutkartusche und die vorhandene Komprimierung der Füllung expandiert die Füllung, wenn die Füllgutkartusche in der Hülle richtig geöff­ net wird, fast explosionsartig und die einzelnen Aggregate der Füllung verteilen sich gleichmäßig in der Hülle. Dabei nehmen sie im wesentlichen wieder das Volumen an, welches sie vor dem komprimierten Verpacken hatten.
Nach dem Einfüllen der Füllung in die Hülle wird diese verschlossen, wozu die Hülle z. B. einen Reißverschluß aufweisen kann.
Die Aggregate stehen in der Füllgutkartusche unter einem weitaus größeren Druck, als in der Hülle, in die sie hineinge­ füllt werden. Dadurch können sich nach dem Öffnen der Füllgut­ kartusche durch den hohen Druck in der Füllgutkartusche die Ag­ gregate zumindest zum Teil selbst expandierend in die Kissen­ hülle füllen.
Durch das Komprimieren der Aggregate, insbesondere der Fa­ seraggregate nehmen beim Expandieren derselben diese wieder etwa ihr ursprüngliches Volumen an.
Die gefüllte Hülle, insbesondere das gefüllte Kissen wird gemäß einem bevorzugten Verfahrensschritt nach dem Schließen der Hüllenöffnung, insbesondere unter Verteilung der Aggregate in der Hülle, geschüttelt oder verklopft. Durch das Schütteln und/oder Verklopfen der gefüllten Hülle kann auch bei noch zusammengeballten Aggregaten eine optimale Verteilung der Fül­ lung in der Hülle erreicht werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden als Aggre­ gate Faseraggregate aus räumlich zueinander angeordneten Fasern verwendet, die vorzugsweise sphärisch oder wirr miteinander verwickelt sind. Es können aber auch Federn, Daunen, Schaum­ stoffsticks und Gemische von einigen oder allen vier Arten von Aggregaten verwendet werden.
Aus der EP-A-0 203 469 ist es zwar bekannt, fertig produ­ zierte Faseraggregate lose in Säcken zu verpacken und zum Kis­ senhersteller od. dgl. zu transportieren. Dabei werden die Fa­ seraggregate unter mäßigen Drücken verdichtet, wobei dort Dich­ ten zwischen 75 oder 100 g/l untersucht wurden.
Dort wird beschrieben, daß die Faseraggregate aus dem Sack heraus ähnlich wie Daunen abgesaugt und in Kissen eingeblasen werden können. Dies hat aber mit der vorliegenden Erfindung nichts zu tun, da erfindungsgemäß die für eine bestimmte Hülle vorgesehenen Faseraggregate in einer Füllgutkartusche kompri­ miert vorliegen und der Benutzer des gepolsterten Gegenstandes, wie Kissen, Decke, Polster od. dgl., alle Aggregate einer Ver­ packung in eine Hülle dadurch einfüllen soll, daß die Füllgut­ kartusche in die Hülle geöffnet wird, während nach dem bekann­ ten Transportverfahren die Aggregate abgesaugt werden.
Eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartu­ sche zur Füllung einer Hülle mit Aggregaten, insbesondere Fa­ seraggregaten, die mit den Aggregaten gefüllt ist, weist ein Volumen auf, welches einem Zehntel bis einem Dreißigstel des Volumens der losen, nicht umhüllten oder verpackten Faseraggre­ gate entspricht.
Entsprechend weist die mit den Aggregaten gefüllte Füll­ gutkartusche ein Volumen auf, welches der Hälfte bis einem Zwanzigstel des Volumens der Hülle entspricht.
Vorteilhafterweise besteht die Füllgutkartusche aus einem an seinen beiden Längsenden verschlossenen Schlauch, der zumin­ dest mit seinem einen Ende, möglichst aber ganz in die geöffne­ te Hülle geschoben werden kann. Der die Füllgutkartusche bil­ dende Schlauch kann aus Kunststoff bestehen.
Zweckmäßigerweise weist die Füllgutkartusche eine Soll­ bruchstelle auf, die sich nach geringfügigen Öffnen durch den Druck der Aggregate selbst weiter öffnet und ein Expandieren der Aggregate zuläßt. Wird dann der Schlauch z. B. mittels eines Messers von dem einen Ende desselben in Richtung auf das andere Ende zu, und damit auch in Richtung auf die Öffnung der Hülle des Kissen, der Decke od. dgl. aufgeschlitzt, so expandiert das Füllgut aus der Füllgutkartusche heraus in die Hülle.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform weist die Füllgut­ kartusche eine längliche Form, vorzugsweise die Form eines Kreiszylinders, auf.
So kann ein länglicher, an einem Längsende offener Kunst­ stoffbeutel mit der Füllung unter starker Kompression derselben gefüllt werden und nach dem Füllen dieses Längsende verschlos­ sen werden.
Eine zur Ausübung des Verfahrens geeignete Hülle, wie Kis­ senhülle, Deckenhülle, od. dgl., weist bevorzugt eine ver­ schließbare Öffnung, insbesondere einen Reißverschluß auf, den der Benutzer des Kissen, nachdem er dasselbe mittels der aus der Füllgutkartusche expandierten Faseraggregate gefüllt hat, schließen kann.
Die Dichte der Aggregate in g/l wird durch die Messung des Gewichtes und des Volumens der Aggregate bei einem bestimmten Druck bestimmt (Dichte = Gewicht / Volumen). Während die Mes­ sung des Gewichtes durch Wiegen einer bestimmten Menge an Ag­ gregaten vollzogen wird, soll im folgenden die Messung der ver­ schiedenen Volumina näher erläutert werden.
Die abgewogene Menge an Aggregaten wird lose und locker in einen Meßzylinder eingefüllt, wobei die Aggregate beim Einbrin­ gen nicht zusammenballen sollten. Auf die eingefüllten Aggrega­ te wird, um reproduzierbare Ergebnisse zu erhalten, eine ebene Platte mit einem Außendurchmesser, der geringfügig kleiner ist, als der Innendurchmesser des Meßzylinders aufgelegt. Die Masse der Platte ist so bemessen, daß sie auf die Säule aus Aggrega­ ten einen Druck von 0,1 cN/cm² ausübt. Weiterhin ist darauf zu achten, daß das Volumen der Füllung in Bezug auf die Geometrie des Meßzylinders so bemessen ist, daß die Höhe der belasteten Säule aus Aggregaten mindestens einem Drittel des Innendurch­ messers des Meßzylinders beträgt.
Die Einfüllhöhe der Aggregate wird bestimmt, woraus sich das eingefüllte Volumen der Aggregate ergibt. Der Quotient aus Gewicht der Aggregate und Volumen der Aggregate ergibt die Dichte der losen Aggregate.
Für die Bestimmung des maximalen Volumens der Hülle, und damit zur Ermittlung der Dichte der Aggregate in einer Hülle, z. B. der Kissenhülle, wird die Hülle mit kleinen Styroporkugeln prall gefüllt, woraufhin das Volumen dieser Menge an Styropor­ kugeln in einem Meßzylinder gemessen wird. Zur Messung werden Styroporkugeln benutzt, die einen Durchmesser zwischen 2 mm und 4 mm aufweisen.
Analog wird für die Bestimmung der Dichte der Aggregate in der Füllgutkartusche vorgegangen; auch hier wird mittels Styro­ porkugeln das Volumen der Füllgutkartusche bestimmt, wobei im­ mer von einer gleichen Menge an Aggregaten, d. h. einem gleichen Gewicht ausgegangen wird.
Dadurch daß immer das gleiche Gewicht an Aggregaten be­ nutzt wird, gibt das Verhältnis der drei verschiedenen Volumina das Verhältnis der drei verschiedenen Dichten und - umgekehrt proportional dazu - den Verdichtungsfaktor an.
So werden z. B. in ein Kissen, dessen Hülle die Außenmaße 50 cm * 70 cm aufweist, Faseraggregate mit einem Gesamtgewicht von 450 g eingefüllt. Diese Faseraggregate weisen im losen Zu­ stand eine Dichte von etwa 12 g/l auf, d. h., sie haben ein Vo­ lumen von 37,5 l. Wird diese Menge von 450 g Faseraggregaten in eine Füllgutkartusche mit einem Verdichtungsverhältnis von 1 : 20 gepreßt, dann wird das Volumen von 37,5 l auf ca. 1,9 l verrin­ gert. Die Dichte in der Füllgutkartusche beträgt dann 240 g/l.
Da die Hülle, in die die Faseraggregate eingefüllt werden sollen, ein weitaus größeres Volumen aufweist, als die Füllgut­ kartusche, nämlich bei der hier beschriebenen Ausführungsform etwa 25 l, und die Faseraggregate reversibel komprimierbar sind, können sich die Faseraggregate in der Hülle wieder ent­ spannen und füllen die Hülle voll aus. In der Hülle, z. B. einem fertig gefüllten, unbelasteten Kopfkissen, beträgt die Dichte z. B. 18 g/l, es liegt also gegenüber den losen Faseraggregaten eine Verdichtungsfaktor von 1 : 1,5.
Die Verdichtung von losen Faseraggregaten zu in Kissen ge­ füllten Faseraggregaten zu in der Füllgutkartusche befindlichen Faseraggregaten verhalten sich dann wie 1 : 1,5 : 20.
Wird nun eine Kissenhülle gewählt, deren maximales Volumen nur halb so groß ist, wie das Volumen der oben beschriebenen Hülle, aber dieselbe mit Faseraggregaten gefüllte Füllgutkartu­ sche zum Füllen dieser Hülle benutzt, so erhöht sich die Dichte der Faseraggregate in diesem Kissen und die Verdichtungsver­ hältnisse betragen 1 : 3:20.
Ein solches Kissen ist wesentlich fester als das zuvor be­ schriebene Kissen.
Auch ist es möglich bei gleichem maximalen Kissenvolumen den Inhalt von zwei Füllgutkartuschen in die eine Hülle zu fül­ len.
Daraus ergibt sich, daß die Lagerhaltung im Handel kleiner gehalten werden kann, da die vom Kunden gewünschte Kissengröße und Füllmenge vom Kunden zusammengestellt wird und nicht vom Kissenhersteller.
Zum Füllen einer Füllgutkartusche wird ein länglicher, an seinem einen Ende offener Kunststoffschlauch über das eine Ende eines Füllrohres geschoben. Dabei entspricht der Außendurchmes­ ser dieses Rohres etwa dem Durchmesser des Schlauches, so daß der Schlauch stramm auf dem Rohr aufsitzt. In das freie Ende des Rohres wird die gewünschte Menge an Aggregaten, z. B. Faser­ aggregaten eingefüllt und mittels eines in das Rohr eingescho­ benen Stempels werden die Aggregate in den Schlauch gepreßt. Dieser gleitet gegen einen auf sein freies Ende wirkenden Wi­ derstand so weit von dem Füllrohr ab, bis das auf die Aggregate drückende Ende des Stempels aus dem Rohr herausgedrückt wurde. Daraufhin wird das bisher noch offene Ende des Schlauches ver­ schlossen, was z. B. mittels eines Bandes oder mittels Abschwei­ ßen des Schlauches erfolgen kann. Das gegebenenfalls überste­ hende Ende des Schlauches wird entfernt.

Claims (16)

1. Verfahren zum Herstellen eines Kissens, einer Decke od. dgl., mit einer im wesentlichen geschlossenen Hülle mit ei­ ner verschließbaren Einfüllöffnung aufweisenden Hülle und einer Füllung aus einzelnen Aggregaten, wie z. B. Faseraggregaten, Daunen, Federn, Schaumstoffsticks, dadurch gekennzeichnet, daß die in einer gesonderten, gegenüber dem maximalen Volumen der Hülle ein weitaus geringeres Volumen aufweisenden Füllgutkartu­ sche und damit unter einem hohen Druck vorliegenden reversibel komprimierbaren Aggregate zusammen mit zumindest einem Teil der Füllgutkartusche durch die Öffnung in die Hülle eingeführt wird, die Füllgutkartusche innerhalb der Hülle geöffnet wird und die Aggregate aus der Füllgutkartusche heraus in die Hülle expandierend gefüllt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Einfüllen der Aggregate in die Hülle die Öffnung der­ selben verschlossen wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aggregate in der Füllgutkartusche unter einem weitaus größeren Druck stehen, als in der Kissenhülle.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Öffnen der Füllgutkartusche durch den hohen Druck in der Füllgutkartusche sich die Aggregate zu­ mindest zum Teil selbst expandierend in die Kissenhülle füllen.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Aggregate beim Expandieren wieder etwa ihr ursprüngliches Volumen annehmen.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das gefüllte Kissen, die gefüllte Decke od. dgl. nach dem Schließen der Öffnung der Hülle, insbesondere unter Verteilung der Aggregate in der Hülle, geschüttelt und/ oder verklopft wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Aggregate Faseraggregate aus räumlich zueinander angeordneten Fasern verwendet werden, die vorzugs­ weise sphärisch oder wirr miteinander verwickelt sind.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Aggregate Federn und/oder Daunen ver­ wendet werden.
9. Zur Ausübung des Verfahrens geeignete Füllgutkartusche zur Füllung einer Hülle mit Aggregaten, insbesondere Faseraggrega­ ten, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Aggregaten gefüll­ te Füllgutkartusche ein Volumen aufweist, welches einem Fünftel bis einem Dreißigstel des Volumens, einem Zehntel bis einem Fünfzehntel, der losen, nicht umhüllten Faseraggregate ent­ spricht.
10. Füllgutkartusche nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die mit den Aggregaten gefüllte Füllgutkar­ tusche ein Volumen aufweist, welches der Hälfte bis einem Zwan­ zigstel des Volumens der Hülle entspricht.
11. Füllgutkartusche nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß diese aus einem an seinen beiden Längsenden ver­ schlossenen Schlauch besteht.
12. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß dieser Schlauch aus Kunststoff be­ steht.
13. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß diese eine leicht öffenbaren Soll­ bruchstelle aufweist, die vorzugsweise in Längsrichtung des Schlauches angeordnet ist.
14. Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 13, da­ durch gekennzeichnet, daß diese eine längliche Form, vorzugs­ weise die Form eines Kreiszylinders, aufweist.
15. Verfahren zur Herstellung der Füllgutkartusche nach einem der Ansprüche 9 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein längli­ cher, an einem Längsende offener Schlauch, insbesondere Kunst­ stoffschlauch mit der Füllung unter starker Kompression dersel­ ben gefüllt wird und nach dem Füllen dieses Längsende ver­ schlossen wird.
16. Zur Ausübung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7 geeignete Hülle, wie Kissenhülle, Deckenhülle, od. dgl., da­ durch gekennzeichnet, daß diese eine verschließbare Öffnung, insbesondere einen Reißverschluß aufweist.
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