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DE4339443A1 - Verfahren zum Aussäen von Saatgut auf zur Saat unvorbereiteten Böden ohne konventionelle Herrichtung zu einem Saatbett - Google Patents

Verfahren zum Aussäen von Saatgut auf zur Saat unvorbereiteten Böden ohne konventionelle Herrichtung zu einem Saatbett

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Publication number
DE4339443A1
DE4339443A1 DE4339443A DE4339443A DE4339443A1 DE 4339443 A1 DE4339443 A1 DE 4339443A1 DE 4339443 A DE4339443 A DE 4339443A DE 4339443 A DE4339443 A DE 4339443A DE 4339443 A1 DE4339443 A1 DE 4339443A1
Authority
DE
Germany
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wings
seed
coulters
seed drill
drill according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4339443A
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English (en)
Inventor
Heinz Dipl Ing Dr Dreyer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
Original Assignee
Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG filed Critical Amazonen Werke H Dreyer SE and Co KG
Priority to DE4339443A priority Critical patent/DE4339443A1/de
Priority to DE4404516A priority patent/DE4404516A1/de
Publication of DE4339443A1 publication Critical patent/DE4339443A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Description

Ein derartiges Verfahren ist durch die deutsche Offenlegungsschrift 26 05 017 bekannt. Bei diesem Verfahren wird in einem einzigen Arbeitsgang das Saatgut mit als den Boden unterschneidende Flügel aufweisenden Scharen in den Boden eingebracht.
Nachteilig ist bei diesem Verfahren, daß das sich auf der Bodenoberfläche befindliche Ausfallgetreide sowie die Unkrautsamen beim Einbringen des Saatgutes durch die Säschare in den Boden durch die zwangsläufige Bodenbearbeitung mittels der Säschare zum Auflaufen stimuliert wird. Dieses bedeutet, daß gleichzeitig mit dem Auflaufen des Saatgutes auch das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen auflaufen. Dieses ist von erheblichem Nachteil.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier auf einfache Weise Abhilfe zu schaffen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß in einem ersten Schritt das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen durch einen Bearbeitungsgang zum Auflaufen stimuliert werden und daß dann in einem weiteren Schritt, der zeitlich um einige Tage und Wochen später als der erste Bearbeitungsgang liegt, das Saatgut mit als den Boden unterschneidende Flügel aufweisenden und durch vorzugsweise als Rollen ausgebildete Tiefenführungselemente in ihrer Eindringtiefe geführte Scharen und/oder Säscharen in den Boden eingebracht wird, wobei die Flügel zumindest teilweise das aufgelaufene Ausfallgetreide sowie die Unkräuter abschneiden. Infolge dieser Maßnahmen wird sichergestellt, daß gleichzeitig beim Ausbringen des Saatgutes durch die Flügel der Säschare das aufgelaufene Ausfallgetreide und die aufgelaufenen Unkrautsamen abgeschnitten werden. Es findet also gleichzeitig mit dem Sävorgang eine mechanische Unkrautbekämpfung statt. Hierbei ist es zwingend erforderlich, daß vor dem Einbringen des Saatgutes in den Boden in einem ersten Arbeitsgang vor dem Sävorgang das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen durch einen Bodenbearbeitungsvorgang zum Auflaufen stimuliert werden, damit sie auflaufen können. Dieser Bodenbearbeitungsvorgang zum Auflaufstimulieren des Ausfallgetreides und der Unkrautsamen muß einige Tage und Wochen, je nach Wetterlage vor dem Saatgutausbringen liegen, damit sichergestellt ist, daß das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen auch aufgelaufen sind wenn das Saatgut ausgebracht wird. Das Feld muß "grün" werden. Erst dann kann das Saatgut nach dem erfindungsgemäßen Verfahren ausgebracht werden, damit die erwünschte mechanische Unkrautbekämpfung erfolgen und Erfolg haben kann.
Damit auf der gesamten Fläche eine mechanische Unkrautbekämpfung erfolgt, ist vorgesehen, daß auf der gesamten Arbeitsbreite der Boden von den Flügeln der Schare unterschnitten wird. Hierzu weisen die Schare mit ihren Flügeln eine Breite auf, die gleich oder größer des Reihenabstandes ist. Somit ist sichergestellt, daß durch die Flügel der Boden auf der gesamten Fläche unterschnitten wird. Bei ungünstigen Einsatzbedingungen ist es jedoch auch möglich, schmalere Flügel an den Halterungsteilen der Schare anzuordnen, indem die breiteren Flügel gegen schmalere Flügel ausgetauscht werden.
Der erste Schritt zur Stimulierung des Auflaufens des Ausfallgetreides und der Unkrautsamen kann mittels verschiedener Bodenbearbeitungsmaschinen, beispielsweise Scheibenpflügen, Grubbern, Scheibenrolleggen, Kreiseleggen, Bodenfräsen etc. durchgeführt werden.
Das Einbringen des Saatgutes erfolgt mittels einer Drillmaschine mit Säscharen, die erfindungsgemäß seitlich abstehende, den Boden auf Saathorizonthöhe durchschneidende Flügel aufweisen.
Um in einfacher Weise die Säschare herstellen zu können, ist vorgesehen, daß die Flügel an einem aufrecht verlaufenden Halterungssteg befestigt sind.
Um Säschare zu schaffen, die auch auf steinigen Böden eingesetzt werden können, ist vorgesehen, daß die Säschare eine Stoß- oder Rammnase aufweisen. Diese Rammnase kann in Draufsicht gesehen die Flügel nach vorn überragen, so daß in jedem Falle sichergestellt ist, daß die Stoß oder Rammnase die Flügel ausreichend schützen kann. Um einen möglichst geringen Verschleiß der Stoß- oder Rammnase bzw. des Halterungssteges zu erreichen, ist dieser mit einer Aufpanzerung versehen.
In einfacher Weise wird eine Befestigung der Flügel dadurch erreicht, daß sie seitlich des Halterungssteges und/oder der Stoß- oder Rammnase befestigt sind.
Eine einfache Herstellung der Flügel oder Halbflügel wird dadurch erreicht, daß sie durch Abkanten von plattenförmigen Elementen hergestellt sind. Es ist keine aufwendige dreidimensionale Verformung erforderlich.
Eine sehr einfache Ausbildung und Herstellung der Flügel wird dadurch erreicht, daß die den Boden unterschneidenden Flügel als Halbflügel ausgebildet sind, wobei jeweils auf jeder Seite des Halterungssteges oder der Stoß- und/oder Rammnase ein Halbflügel angeordnet ist. Hierdurch wird die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, daß die Halbflügel durch einfaches Abkanten von plattenförmigen Elementen herstellbar sind. Hierbei ist vorgesehen, daß die schneidenden Flügelflächen als zwei Halbflügelelemente sowie spiegelbildlich ausgestaltet sind.
Weiterhin ist vorgesehen, daß die Flügelelemente auswechselbar an dem Halterungssteg und/oder der Stoß- oder Rammnase befestigt sind. Hierdurch ist es in einfacher Weise möglich, die Flügelelemente beispielsweise nach Verschleiß oder Beschädigung austauschen zu können. Auch ist es hierdurch möglich, unterschiedliche Flügelelemente an dem Halterungssteg und/oder der Stoß- oder Rammnase zu befestigen. Hierdurch kann die Maschine an unterschiedliche Einsatzbedingungen angepaßt werden. Auch können hier unterschiedliche Reihenweiten realisiert werden. Die Befestigung der Flügelelemente an dem Halterungssteg und/oder der Stoß- oder Rammnase erfolgt bevorzugt mittels Schrauben.
Eine vorteilhafte Aufhängung der Säschare an dem Rahmen und eine gute Tiefenführung der Säschare wird dadurch erreicht, daß die Säschare mittels einer parallelogrammartigen Halterung in aufrechter Ebene bewegbar am Rahmen der Drillmaschine angeordnet sind. In vorteilhafter Weise ist die parallelogrammartige Halterung mit einer Steinsicherung ausgerüstet, so daß die Säschare beim Auftreffen auf im Boden festsitzende Steine nach oben und/oder hinten ausweichen können.
Um die Drillmaschine universell einsetzbar zu machen, ist vorgesehen, daß der Halterungssteg und/oder die Stoß- oder Rammnase lös- und/oder auswechselbar an der Scharhalterung befestigt ist und gegen anders ausgebildete Schartypen, wie beispielsweise Meißelschare, Scheibenschare austauschbar ist.
Eine optimale Tiefenführung der Säschare wird dadurch erreicht, daß jedem oder maximal zwei Scharen jeweils eine Tiefenführungsrolle zugeordnet ist. Hierdurch wird sichergestellt, daß jedes Säschar in der optimalen Tiefe durch den Boden geführt wird, so daß das Saatgut auch in gleichmäßiger Tiefe im Boden abgelegt wird.
Weiterhin wird eine Verbesserung der Steinsicherheit der Maschine, so daß die Säschare nicht beschädigt werden, dadurch erreicht, daß die Schare quer zur Fahrtrichtung seitenelastisch aufgehängt sind. Ist vor allem bei dem Einsatz der breiten Flügel auf steinigen Böden äußerst vorteilhaft.
Um eine Breitverteilung des Saatgutes in einer Bandablage im Boden zu erreichen, ist vorgesehen, daß unterhalb der Flügel ein Prallkörper zum Breitverteilen des Saatgutes und/ des Düngers angeordnet ist.
Damit, wenn die Drillmaschine auf feuchten, nassen sowie klebrigen Böden eingesetzt wird, wenn beispielsweise die Gefahr droht, daß die Säschare auf ihrer Unterseite sich mit nassem Boden zusetzen, ist es vorteilhaft, wenn der Prallkörper abnehmbar an den Flügeln und/oder Halterungssteg der Säschare befestigbar ist, so daß bei Bedarf der Prallkörper abgenommen werden kann. Es kann dann noch immer auch bei diesen ungünstigen Einsatzbedingungen das Saatgut ausgebracht werden.
Damit eine optimale Anpassung der Saatgutverteilung auf die jeweils vorherrschenden Einsatzbedingungen möglich ist, ist es möglich, daß wahlweise ein starrer oder beweglicher Prallkörper an dem Säschar anzuordnen ist.
Durch die verteilhafte Ausbildung der Drillmaschine mit der Aufhängung der Säschare an parallelogrammartigen Halterung und einer zugeordneten Druckrolle, die unbeweglich oder einstellbar an dem Säschar angeordnet ist, wird eine präzise und gleichmäßige Tiefenführung, und somit eine gleichmäßige Sätiefe aller Säschare erreicht, weil die Tiefenführungsrolle den Boden im Bereich der Säschare und der momentanen Saatgutablage abtastet. Durch die präzise in der Tiefe geführten Säschare mit den seitlich abstehenden Flügel wird eine echte Minimum- Tillage erreicht. Es wird eine Bodenbearbeitung nur in dem gerade erforderlichen Maß mit einer gleichzeitig einhergehenden Unkrautbekämpfung durchgeführt. Gleichzeitig wird die Bearbeitungstiefe des Bodens durch die Säschare mit den abstehenden Flügeln einzeln in der Tiefe gesteuert. Es ergibt sich hierdurch eine präzise Sä- und Bearbeitungstiefe durch die Säschare aufgrund des Abtastens der Bodenoberfläche durch die Tiefenführungsrolle.
Durch den Prospekt John Deere Drills and Seeders "Drills and Air Seeders for clean-till to no-till" mit Druckvermerk DKA 141 Litho in USA (93-02) ist eine Direktsämaschine beschrieben, deren Rahmen aus drei einzelnen Sektionen besteht. Jede Sektion wird einzeln in der Höhe über Stützräder geführt. An diesen einzelnen Rahmensektionen sind die Säschare in aufrechter Ebene mittels einer Halterung aufgehängt. Die Säschare werden mittels einer Druckfeder in den Boden gedrückt. Gegen diese Druckfeder können die Säschare beim Auftreffen auf Steinen nach oben ausweichen. Hinter den Säscharen ist eine Druckrolle angeordnet, die jedoch nicht als Tiefenführungsrolle dient. Diese Rolle ist schwenkbar an dem Säschar gegen eine Druckfeder angeordnet. Diese Druckfeder dient nicht zur Tiefenführung der Säschare. Die Säschare werden durch die an den Rahmensektionen angeordneten Laufräder gruppenweise in der Höhe geführt. Hierdurch ist auf den Böden, auf denen die Drillmaschine zum Einsatz kommt, die in den wenigsten Fällen völlig eben sind, eine exakte Tiefenführung der Säschare im Boden und somit eine gleichmäßige Ablagetiefe des Saatgutes im Boden nicht möglich.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den obigen Unteransprüchen, der Beispielsbeschreibung und den Zeichnungen zu entnehmen. Hierbei zeigen
Fig. 1 das erfindungsgemäße Verfahren in Prinzipdarstellung,
Fig. 2 eine Sämaschine zur Durchführung des Verfahrens,
Fig. 3 ein Säschar in Seitenansicht, Teilansicht und vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 das Säschar gemäß Fig. 3 in der Ansicht von vorne in Teilansicht,
Fig. 5 ein weiteres Säschar in der Ansicht gemäß Fig. 4 und
Fig. 6 ein weiteres Säschar entsprechend der Darstellung gemäß Fig. 3 mit einem anders ausgebildeten Prallkörper.
Das erfindungsgemäße Verfahren folgt folgenden Schritten:
Wenn durch den Mähdrescher 1 das Feld abgeerntet worden ist, wird in einem ersten Bearbeitungsvorgang beispielsweise durch eine Spatenrollegge 2 das abgeerntete Feld in einem flachen Bearbeitungsvorgang bearbeitet, so daß das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen zum Auflaufen stimuliert werden. Dieser Bearbeitungsvorgang wird so frühzeitig vorgenommen, daß bis zum Einsäen des Saatgutes mit einer Sämaschine 3 das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen in jedem Fall aufgelaufen sind; das heißt, daß das Feld "grün" sein muß, wenn mit der Drillmaschine 3 das Saatgut ausgebracht wird. Falls erwünscht, kann zwischen dem ersten Bearbeitungsvorgang mit der Spatenrollegge 2 und dem Einsäen des Saatgutes mit der Sämaschine 3 ein weiterer Bearbeitungsvorgang mit einem Bodenbearbeitungsgerät, beispielsweise der Spatenrollegge 2 vorgenommen werden. Mittels der Sämaschine 3, die wie weiter unter erläutert werden wird, den Boden unterschneidende Flügel 4 aufweisende und durch als Rollen 5 ausgebildete Tiefenführungselemente in ihrer eigentlichen Tiefe geführte Säschare 6 besitzt, wird das Saatgut in den Boden eingebracht. Die Flügel 4 der Säschare 6 schneiden zumindest teilweise das aufgelaufene Ausfallgetreide sowie die Unkräuter ab. Hierdurch erfolgt eine mechanische Unkrautbekämpfung.
Die für das Verfahren vorgesehene Drillmaschine 3 weist den Rahmen 7, die Deichsel 8, die an die Anhängekupplung des Schleppers angekuppelt wird, sowie die Laufräder 9 auf. An dem Rahmen 7 ist der Vorratsbehälter 10 angeordnet. An dem Rahmen 7 sind weiterhin über parallelogrammartige Halterungen 11 die Säschare 6 angeordnet. Der Unterlenker 12 der parallelogrammartigen Halterung 11 ist aus Federstahl hergestellt, so daß die Halterung 11 quer zur Fahrtrichtung 13 gesehen seitenelastisch ausgebildet ist. Hierzu ist der Oberlenker 14 der parallelogrammartigen Halterung 11 mit Kugelgelenken versehen, so daß das Säschar 6 jeweils um den Unterlenker 12 seitlich zur Fahrtrichtung 13 verdrehend ausweichen kann. Somit ist die Halterung 11 feder-, dreh- und verdrehelastisch ausgebildet. Dies wirkt sich insbesondere, wenn die Säschare 6 seitlich auf im Boden auftreffenden Hindernissen auftreffen vorteilhaft aus, weil sie seitlich ausweichen können. Weiterhin ist der Oberlenker 14 gegen Federkraft einknickbar ausgebildet, so daß sich hierdurch eine zusätzliche Steinsicherung für die Säschare 6 ergibt, so daß die Säschare 6, wenn sie auf einen im Boden festsitzenden Stein auftreffen, nach hinten oben ausweichen können, in dem der Oberlenker 14 einknickt.
Den Säscharen 6 wird aus dem Vorratsbehälter 10 über eine nicht dargestellte Dosiereinrichtung und über die pneumatische Zuleitung 15, den Verteilerköpfen 16, sowie den Zuleitungsschläuchen 17 Saatgut in dosierter Menge zugeleitet.
Hinter den Säscharen 6 befindet sich eine sogenannter Striegelrotor 18, der auf der Bodenoberfläche befindliche Pflanzen und Unkräuter verteilt, in dem der motorisch angetriebene Rotor 18 mit seinen zinkenartigen Elementen 19 die Unkräuter aufhebt und nach hinten wirft. Weiterhin können die zinkenartigen Elemente 19 des Rotors 18 die von den Flügeln 4 der Säschare 6 abgeschnittenen Pflanzenteile aus dem Boden herausziehen und auf der Bodenoberfläche ablegen.
Die Säschare 6 weisen die Scharhalterung 20 auf. Am unteren Ende 21 auf der Vorderseite der Scharhalterung 20 des Säschares 6 befindet sich der aufrecht verlaufende Halterungssteg 22, welcher auf seiner vorderen unteren Seite 23 eine Stoß- und Rammnase 24 aufweist, die in ihrem unteren Bereich mit einer Aufpanzerung 25 versehen ist. Der Halterungssteg 22 ist mittels der Schraube 26 an der Scharhalterung 20 lös- und austauschbar befestigt. An dem Halterungssteg 23 sind mittels der beiden Schrauben 27 das aus zwei Halbflügeln 28 bestehende Flügelelement 4 lösbar und auswechselbar befestigt. Die Halbflügel 28 sind jeweils auf jeder Seite des Halterungssteges 22 und der Stoß- und Rammnase 24 angeordnet. Die Halbflügel 28 sind durch Abkanten von plattenförmigen Elementen in einfacher Weise hergestellt und spiegelbildlich ausgestaltet. Die Flügelflächen 29 unterschneiden den Boden beim Ausbringen des Saatgutes. Die gemäß der Fig. 3 und 4 dargestellten Flügel 4 des Säschares 6 weisen eine Scharflügelbreite S auf, die zumindest annähernd gleich oder größer als die Reihenweite der in Fahrtrichtung 13 gesehen zueinander angeordneten Säschare 6 aufweisen, so daß die Flügelflächen 29 den Boden auf die gesamte Arbeitsbreite den Boden unterschneiden, so daß eine vollständige Unkrautbekämpfung durch die Flügel 4 erfolgt.
Bei dem Einsatz dieser relativ breiten Scharflügel 4 hat sich die seitenelastische Ausbildung der parallelogrammartigen Halterung 11 als vorteilhaft herausgestellt.
Hinter jedem Säschar 6 ist eine Tiefenführungsrolle 5 angeordnet, welche jedes Säschar 6 individuell in ihrer Tiefe führt, so daß das Saatgut in gleichmäßiger Tiefe im Boden abgelegt wird.
Unterhalb der Flügelelemente 28 des Schares 6 und unterhalb des Saatgutauslaufes 30 befindet sich der Prallkörper 31. Das aus dem Scharauslauf 30 herausfallende Saatgut trifft auf den Prallkörper 31 und wird von diesem in der Breite verteilt, so daß das Saatgut in einem breiten Band im Boden unterhalb der Scharflügelelemente 28 abgelegt wird. Der Prallkörper 31 ist leicht abnehmbar und austauschbar in der Prallkörperhalterung 32 angeordnet. Durch einfaches Herausschlagen des Spannstiftes 33 kann der Prallkörper 31 abgenommen werden. Dieses ist vor allem beim Einsatz der mit den Scharflügeln 28 ausgestatteten Säschare 6 beim Einsatz auf nassen und klebrigen Böden von Vorteil, weil hierdurch es nicht zu einem Verschmieren auf der Unterseite des Säschares 6 kommen kann. Auch unter diesen ungünstigen Bedingungen kann dann immer noch Saatgut ausgebracht werden.
Falls es besondere Einsatzbedingungen erfordern, können die relativ breiten Scharflügel 4 entsprechend den Fig. 3 und 4 gegen die schmaleren Scharflügel 34 mit der Scharflügelbreite 5, entsprechend Fig. 5 ausgetauscht werden. Es wird dann mit diesen Scharflügeln 34 der Boden nicht mehr auf der gesamten Arbeitsbreite, sondern nur noch in Streifen, im Bereich der unmittelbaren Saatgutablage unterschnitten.
Falls erwünscht kann der Prallkörper 31 gemäß Fig. 3 gegen den gemäß Fig. 6 dargestellten beweglichen Prallkörper 35, der aus mehreren Kettengliedern 36 besteht, ausgetauscht werden.
Mittels der in Fig. 3, 4 und 5 dargestellten Säschare 6, die durch eine an den Säscharen jeweils angeordnete Druckrolle 5 individuell in ihrer Eindringtiefe in den Boden geführt werden, in dem für jedes Säschar die hinter dem Säschar 6 angeordnete Tiefenführungsrolle 5 die Bodenoberfläche im Bereich der Saatgutablage abtastet. Somit ergibt sich eine äußerst gleichmäßige Saatgutablage. Die Scharflügel 4, 34 machen eine echte Minimum-Tillage, denn der Boden wird nur in dem Bereich, in dem das Saatgut abgelegt wird, bearbeitet.
Falls erwünscht kann nach Entfernen der Schraube 26 der Halterungssteg 22 mit den Scharflügeln 4 oder 34 abgenommen und durch ein Scheiben- oder Meißelschareinsatzelement ersetzt werden.

Claims (22)

1. Verfahren zum Aussäen von Saatgut auf zur Saat unvorbereiteten Böden ohne konventionelle Herrichtung zu einem Saatbett mit mindestens folgenden Schritten:
daß
  • - in einem ersten Schritt das Ausfallgetreide und die Unkrautsamen durch einen Bearbeitungsgang zum Auflaufen stimuliert werden,
  • - in einem weiteren Schritt das Saatgut mit als den Boden unterschneidende Flügel (4, 28, 29, 34) aufweisenden und durch vorzugsweise als Rollen (5) ausgebildete Tiefenführungselemente in ihrer Eindringtiefe geführte Scharen (6) und/oder Säscharen (6) in den Boden eingebracht wird, wobei die Flügel zumindest teilweise das aufgelaufene Ausfallgetreide sowie die Unkräuter abschneiden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der gesamten Arbeitsbreite der Boden von den Flügeln (4, 28, 29) aufweisenden Scharen unterschnitten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden nur auf der Breite der Saatgutablage unterschnitten wird.
4. Drillmaschine mit Säscharen (6), die seitlich abstehende, den Boden auf Saathorizonthöhe durchschneidende Flügel (4, 28, 29, 34) aufweisen zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (4, 28, 29, 34) an einem aufrecht verlaufenden Halterungssteg (22) befestigt sind.
5. Drillmaschine mit Säscharen, die seitlich abstehende, den Boden auf Saathorizonthöhe durchschneidende Flügel aufweisen zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Säschare (6) eine Stoß- oder Rammnase (24) aufweisen.
6. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (4, 28, 29, 34) seitlich des Halterungssteges (22) und/oder der Stoß oder Rammnase (24) befestigt sind.
7. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die den Boden unterschneidenden Flügel (4, 28, 29, 34) als Halbflügel ausgebildet sind, wobei jeweils auf jeder Seite des Halterungssteges (22) oder der Stoß- und/oder Rammnase (24) ein Halbflügel angeordnet ist.
8. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (4, 28, 29, 34) oder Halbflügel durch Abkanten von plattenförmigen Elementen hergestellt sind.
9. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die schneidenden Flügelflächen (4, 28, 29, 34) als zwei Halbflügelelemente ausgebildet sowie spiegelbildlich ausgestaltet sind.
10. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügelelemente (4, 28, 29, 34) auswechselbar an dem Halterungssteg (22) und/oder der Stoß- oder Rammnase (24) befestigt sind.
11. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Säschare (6) mittels einer parallelogrammartigen Halterung (11) in aufrechter Ebene bewegbar am Rahmen (7) der Drillmaschine angeordnet sind.
12. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die parallelogrammartige Halterung (11) eine Steinsicherung (14) aufweist.
13. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß unterschiedlich breite Flügel (4, 34) an dem Halterungssteg (22) und/oder der Stoß- oder Rammnase (24) befestigbar sind.
14. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Halterungssteg (22) und/oder die Stoß- oder Rammnase (24) lös- und/oder auswechselbar an der Scharhalterung (20) befestigt ist und gegen anders ausgebildete Schartypen, wie beispielsweise Meißelschare austauschbar sind.
15. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jedem oder maximal zwei Scharen (6) jeweils eine Tiefenführungsrolle (5) zugeordnet ist.
16. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schare (6) quer zur Fahrtrichtung (13) seitenelastisch aufgehängt sind.
17. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharflügelbreite (S) zumindest annähernd gleich oder größer als die Reihenweite ist.
18. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Säschare (6) seitlich abstehende Flügel (4, 28, 29) aufweisen, deren Scharflügelbreite (S) zumindest annähernd gleich oder größer als die Reihenweite ist, daß die Schare (6) mittels einer parallelogrammartigen Halterung (11) höhenbewegbar am Rahmen (7) angeordnet ist, und daß die Säschare (6) quer zur Fahrtrichtung (13) seitenelastisch aufgehängt sind.
19. Drillmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb der Flügel (4, 28, 29, 34) ein Prallkörper (31, 35) zum Breitverteilen des Saatgutes und/oder Düngers angeordnet ist.
20. Drillmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Prallkörper (31, 35) abnehmbar an den Flügeln (4, 28, 29, 34) und/oder Halterungssteg (22) der Säschare (6) befestigbar ist.
21. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein starrer oder beweglicher Prallkörper (31, 35) vorgesehen ist.
22. Drillmaschine nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügel (4, 28, 29, 34) an einem aufrecht verlaufenden Halterungssteg befestigt sind.
DE4339443A 1993-11-19 1993-11-19 Verfahren zum Aussäen von Saatgut auf zur Saat unvorbereiteten Böden ohne konventionelle Herrichtung zu einem Saatbett Withdrawn DE4339443A1 (de)

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