DE4334848C1 - Wertpapier mit Fenster - Google Patents
Wertpapier mit FensterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Wertpapiere, wie z. B. Banknoten, Schecks,
Reiseschecks, Aktien etc., nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Vor allem im Hinblick auf die Möglichkeiten, die moderne
Farbkopierer und andere Reproduktionssysteme bieten, besteht
die dringende Notwendigkeit, Wertpapiere mit besonderen
Sicherheitselementen auszustatten, die eine Fälschung unter
Verwendung derartiger Geräte erschweren. Zu diesem Zweck wurde
bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten vorgeschlagen.
Beispielsweise ist es bekannt, Wertpapiere bzw. Dokumente mit
Sicherheitselementen in Form reflektierender Flächen zu
versehen. Diese reflektierenden Flächen werden durch einen
Farbkopierer normalerweise als schwarze Flächen wiedergegeben.
Hier besteht aber die Möglichkeit, nächträglich eine
entsprechende, metallisch glänzende Schicht aufzubringen.
Eine weitere Verbesserung der Fälschungssicherheit ergibt sich
dann, wenn Sicherheitselemente in Form von brechungs- oder
beugungsoptisch wirksamen Strukturen, sog.
Diffraktionsstrukturen, z. B. Hologramme, sog. Pixelgrame etc.,
verwendet werden. Diese Sicherheitselemente sind jedoch
hinsichtlich der Herstellung vergleichsweise aufwendig.
Es ist auch bereits bekannt, Sicherheitselemente für
Wertpapiere so auszubilden, daß sie vor allem für
Durchlichtbetrachtung geeignet sind. Beispielsweise beschreibt
die AU-PS 4 88 652 Sicherheitsdokumente, die aus mehreren
miteinander verbundenen Kunststoff-Bahnen bestehen, wobei
zwischen diesen Bahnen zumindest ein optisch veränderliches
Sicherheitselement angeordnet und in wenigstens einer der
Abdeckbahnen im Bereich dieses Sicherheitselementes ein
transparentes Fenster vorgesehen ist, so daß das
Sicherheitselement durch das Fenster betrachtet werden kann.
Zur Anbringung der Sicherheitselemente wird gemäß dem Stand
der Technik beispielsweise so vorgegangen, daß in einer im
Inneren des Dokumentes vorgesehenen Kunststoffbahn eine
Aussparung erzeugt wird, in die das Sicherheitselement
eingelegt wird. Anschließend wird dann das Sicherheitselement
in der Aussparung durch beidseits aufgebrachte Abdeckfolien
fixiert. Eine derartige Vorgehensweise hat zum einen den
Nachteil, daß die Anbringung des Sicherheitselements
erhebliche Schwierigkeiten bereitet und insbesondere ein
vollflächiges Laminieren vergleichsweise großer Bereiche von
Kunststoffolien erforderlich ist. Der Einschluß des
Sicherheitselementes zwischen die beiden Folien führt häufig zu
einer deutlichen Verschlechterung der Brillanz und damit
Beeinträchtigung der Erkennbarkeit des Sicherheitselementes
insbesondere unter ungünstigen Beleuchtungsbedingungen. Als
Wertpapier, insbesondere Banknoten, kann das bekannte Dokument
nur mit Schwierigkeiten verwendet werden, weil es sich
hinsichtlich seiner Oberflächenbeschaffenheit und sonstigen
Eigenschaften grundlegend von den insbesondere bei Banknoten
bekannten und geläufigen Eigenschaften von Papier
unterscheidet.
Es ist auch bereits von australischen Banknoten her bekannt,
transparente Träger derart oberflächlich zu bedrucken, daß ein
bestimmter Bereich fensterartig, d. h. durchsichtig, belassen
wird. Auch hier gilt jedoch, daß man auf die Vorzüge von
Papier verzichten muß. Es ist beispielsweise nicht möglich,
ein Wasserzeichen anzubringen. Auch ergeben sich gegenüber
Papier unterschiedliche taktile Eigenschaften (Fehlen der
besonderen Griffigkeit), die dem Bürger bekannt sind. Es
entfallen auch die bewährten Be- und Verarbeitungs- sowie
Umlaufeigenschaften von Papier. Schließlich ist es in einem
reinen Druckverfahren nicht möglich, spezielle
Sicherheitselemente, beispielsweise Diffraktionsstrukturen, zu
erzeugen.
Es ist auch bereits bekannt, in Wertpapieren Sicherheitsfäden als Sicherheitselemente
anzubringen, wobei die Anordnung so ist, daß der Faden bzw.
ein entsprechendes Band bereichsweise oberflächlich freigelegt
ist, um zusätzliche Sicherheitsmerkmale, die auf optischen Effekten beruhen, auf dem Faden bzw.
Band, z. B. Druckmuster, Beugungsstrukturen etc. prüfen zu
können. Die EP-PS 02 29 645 beschreibt die Herstellung eines
Sicherheitspapiers mit einem eingelagerten Sicherheitselement
in Form eines Fadens oder Bandes derart, daß zwei getrennte
Papierlagen gebildet werden, wobei die Papierlagen Bereiche
geringerer Dicke oder Durchbrechungen aufweisen. Die beiden
Papierlagen werden zusammengeführt und während des
Zusammenführens wird das als Sicherheitselement dienende Band
eingeführt. Dabei kann die Anordnung auch so gewählt werden,
daß die Durchbrechungen der beiden Papierlagen (auf der Ober-
bzw. Unterseite des als Sicherheitselement dienenden Bandes)
deckungsgleich übereinanderfallen, so daß das
Sicherheitselement an der gleichen Stelle der Papierbahn auf
beiden Seiten freigelegt wird, um eine Betrachtung des
Sicherheitselements auch im Durchlicht zu ermöglichen. In der
Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß es bisher nicht möglich
war, entsprechende Papiere herzustellen. Im allgemeinen ist
vielmehr die Anordnung nur so gewählt worden, daß der
Sicherheitsfaden bzw. das Sicherheitselement jeweils
abwechselnd auf der Ober- bzw. Unterseite freigelegt wurde. Ein
wesentlicher Mangel der bekannten Vorgehensweise ist auf jeden
Fall darin zu sehen, daß die Sicherheitsfäden, nachdem sie in
die Papierbahn eingearbeitet werden müssen, nur
verhältnismäßig geringe Breite aufweisen dürfen, um den
Zusammenhalt des Papiers an sich nicht zu stören. Damit die
Sicherheitsfäden jedoch trotz ihrer geringen Breite
hinreichende Zugfestigkeit besitzen, ist es erforderlich,
Sicherheitsfäden mit entsprechend großer Dicke einzusetzen,
was zu unerwünschten Verdickungen der aus der entsprechenden
Papierbahn hergestellten Wertpapiere führen kann, wobei diese
Verdickungen bei gestapelten Wertpapieren - trotz der sog.
Wobbel-Technik - sich stets an der gleichen Stelle befinden
würden, was zu einer schlechten Planlage der Bogen und
Problemen bei der Verarbeitung des Papieres führt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wertpapier
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart auszubilden,
daß sich das Sicherheitselement mit geringem Aufwand herstellen läßt und trotzdem
eine Vielzahl von unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten zuläßt.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Gemäß der Erfindung wird also nicht mehr versucht, einen Faden
bzw. eine Folie bei der Papierherstellung in die Papierbahn
einzulagern. Es wird vielmehr die Durchbrechung bewußt
nachträglich in dem Papierträger angebracht und dann diese
Durchbrechung mittels einer zumindest bereichsweise
transparenten Abdeckfolie wieder verschlossen, wobei infolge
der vollflächigen Befestigung der Abdeckfolie auf der
Oberfläche des Papierträgers eine Ablösung der Abdeckfolie, die
ggf. ein auf optischen Effekten beruhendes Sicherheitsmerkmal trägt, ohne Beschädigung des
Papierträgers ausgeschlossen ist. Aufgrund der Anordnung gemäß
der Erfindung ist es ohne weiteres möglich, eine Abdeckfolie
mit vergleichsweise großen Abmessungen zu verwenden, was
bedeutet, daß mit gegenüber den bekannten Sicherheitsfäden
verminderter Dicke gearbeitet werden kann. Gleichzeitig bietet
ein Vorgehen nach der Erfindung auch die Möglichkeit, Fenster
mit relativ großen Abmessungen vorzusehen, während bei den
bekannten, während der Papierherstellung erzeugten Fenstern nur
sehr geringe Abmessungen erreichbar waren. Da die Fenster groß
sein können, besteht auch dann, wenn zusätzliche
Sicherheitselemente vorhanden sind, ohne weiteres die
Möglichkeit, einen hinreichend großen Bereich der Abdeckfolie
vollständig durchsichtig zu halten. In diesem Falle wird bei
Erstellung einer Kopie mit einem Farbkopierer bzw. einem
sonstigen Reproduktionsgerät im Bereich des Fensters der
Untergrund durchscheinen, so daß in der Reproduktion an dieser
Stelle die Farbe des Hintergrundes erscheint. Auf diese Weise
können im allgemeinen Fälschungen leicht festgestellt werden.
Weiterhin kann vom Benutzer des Wertpapieres dessen Echtheit
ebenfalls leicht festgestellt werden, da das Vorhandensein bzw.
Fehlen eines transparenten Bereichs des Wertpapiers auch mit
dem unbewaffneten Auge ohne weiteres feststellbar ist. Das
Überdecken der Durchbrechung des Papierträgers mittels der
Abdeckfolie bietet zum einen den Vorteil, daß trotz des
Vorhandenseins einer - oder auch mehrerer - Durchbrechung(en)
die Stabilität des Wertpapieres nicht leidet.
Zum anderen bietet die Verwendung einer Abdeckfolie weitere
Gestaltungsmöglichkeiten für das Sicherheitselement.
Variationen des Sicherheitselementes sind weiterhin durch
unterschiedliche Formgebung der fensterartigen Durchbrechung
bzw. Variation in der Positionierung der Durchbrechung oder
Anbringung mehrerer, ggf. unterschiedlich gestalteter
Durchbrechungen möglich.
Um sowohl ein ungestörtes Stapeln von Wertpapieren, z. B. von
Banknoten, zu ermöglichen als auch das Abziehen der Abdeckfolie
weitgehend zu erschweren und insbesondere ein unbeabsichtigtes
Lösen der Abdeckfolie nach Möglichkeit zu verhindern, ist die
Abdeckfolie zweckmäßig in einer die fensterartige
Durchbrechung einschließenden Vertiefung der Papierträger-Oberfläche
angeordnet (Anspruch 2), wobei besonders vorteilhaft der
Papierträger zur Bildung der Vertiefung komprimiert ist (Anspruch 3). Durch
die Komprimierung wird gleichzeitig die Oberfläche des Papiers
geglättet, was für bestimmte Sicherheitsmerkmale günstig sein
kann. Beispielsweise wird bei der Aufbringung von
Sicherheitsmerkmalen in einem Heißprägeverfahren deren
optische Effizienz durch die verhältnismäßig rauhe Papier-
Oberfläche vermindert, was bei entsprechender Glättung der
Papieroberfläche vermieden werden kann.
In einfacher Weise kann gemäß einer Weiterbildung der Erfindung die Durchbrechung
mittels eines Stanz- oder Schneidvorganges erzeugt werden (Anspruch 4),
wobei hier die üblichen Stanzverfahren und als Schneidverfahren
besonders Laserschneiden erwähnt werden sollen.
Es ist grundsätzlich möglich, die Vertiefung und die
Durchbrechung in getrennten Arbeitsgängen zu erzeugen. Zur
Vermeidung von besonderen Einstellarbeiten und um eine gute
Ausrichtung der Durchbrechung im Vergleich zur Vertiefung zu
erreichen, geht man zweckmäßig derart vor, daß die
Durchbrechung gemeinsam mit der Vertiefung in einem Arbeitsgang
erzeugt ist (Anspruch 5), was z. B. durch Benutzung geeigneter Werkzeuge,
beispielsweise spezieller Präge- und Stanzwalzen erreicht
werden kann.
Die Anbringung der Vertiefung sowie die Aufbringung der
Abdeckfolie wird dann vereinfacht, wenn sich die Abdeckfolie
quer über die gesamte Breite oder Länge des Wertpapieres
erstreckt (Anspruch 6), d. h. eine Vertiefung von Kante zu Kante vorgesehen
ist. In einem derartigen Fall wird nämlich zweckmäßigerweise
so vorgegangen, daß die Abdeckfolie unter gleichzeitiger
Ausbildung der Vertiefung mittels Druck auf den Papierträger
des Wertpapiers aufgebracht (Anspruch 7), vorzugsweise in einem
Abrollverfahren auf den Papierträger auflaminiert ist (Anspruch 8).
Bei Verwendung eines Laminiervorganges für das Aufbringen der
Abdeckfolie auf das Wertpapier läßt sich eine besonders
günstige Fertigungsweise erzielen. Es kann nämlich in einem
Durchlauf durch eine entsprechende Maschine zuerst die
fensterartige Durchbrechung, ggf. auch mehrere Durchbrechungen,
angebracht werden, worauf dann in einem weiteren Schritt die
Abdeckfolie auflaminiert wird.
Zur weiteren Verbesserung der Fälschungssicherheit ist in einer anderen
Weiterbildung der Erfindung
vorgesehen, daß zumindest auf einer Seite des
Papierträgers die Abdeckfolie und wenigstens der anschließende
Oberflächenbereich des Wertpapieres mit einem zusammenhängenden
Muster überdruckt sind (Anspruch 4). Bei einer derartigen Ausgestaltung wird
jede Manipulation an der Abdeckfolie sofort sichtbar, weil ohne
weiteres ein Druck vorgesehen sein kann, bei dem bereits
geringste Verschiebungen deutlich in Erscheinung treten.
Um ein Überdrucken der Abdeckfolie zu erleichtern, kann
zweckmäßigerweise diese wenigstens auf ihrer freien, nicht am
Papierträger befestigten Seite eine Haftvermittler-(Primer-)
Schicht tragen (Anspruch 10).
Weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Fälschungssicherheit
eines Wertpapieres ergeben sich dann, wenn die
Abdeckfolie eine Laminierfolie ist, die aus einem
durchsichtigen Trägerfilm und einer auf diesem fest haftenden
Dekorschicht besteht, wobei die Dekorschicht, die vorzugsweise
mindestens eine Lackschicht umfaßt, zumindest in einem
Teilbereich der Durchbrechung ebenfalls durchsichtig ist (Ansprüche 11 und 12). Die
Dekorschicht kann in unterschiedlichen, an sich bekannten
Verfahren speziell graphisch gestaltet werden, um so
zusätzliche Erkennungsmöglichkeiten für ein Original-Wertpapier
zu schaffen. Wichtig ist allerdings stets, daß die
Dekorschicht im Bereich der Durchbrechung zumindest teilweise
durchsichtig ist, weil nur dann der primär mit der Erfindung
angestrebte Effekt erhalten bleibt.
Es kann weiterhin zweckmäßig sein, daß die Abdeckfolie mit
wenigstens einem auf optischen Effekten beruhenden Sicherheitsmerkmal versehen und zumindest ein
Teilbereich des Flächenbereiches der Durchbrechung durchsichtig
belassen ist (Anspruch 13), wobei vorteilhafterweise wenigstens ein
Sicherheitsmerkmal von einer brechungs- und/oder
beugungsoptisch wirksamen Diffraktionsstruktur und/oder
Dünnschichtanordnung gebildet ist (Anspruch 15). Neben solchen
Diffraktionsstrukturen oder Dünnschichtanordnungen als
Sicherheitsmerkmal kann die Abdeckfolie beispielsweise auch
reflektierende Flächen, spezielle Aufdrucke, z. B. in Form von
Mikroschrift etc. umfassen. Dabei ist es zweckmäßig, wenn
wenigstens eines der Sicherheitsmerkmale im Flächenbereich der
Durchbrechung angeordnet ist (Anspruch 14), weil es sich dann beispielsweise
um ein solches Sicherheitsmerkmal handeln kann, das nur im
Durchlicht hinsichtlich Echtheit geprüft werden kann, wobei
gerade Durchlicht-Verfahren bei Einsatz automatischer
Prüfgeräte Vorteile ergeben.
Bei Verwendung einer Laminierfolie als Abdeckfolie, welche eine
Dekorschicht sowie wenigstens eine Diffraktionsstruktur als
Sicherheitsmerkmal aufweist, wird die Dekorschicht zweckmäßig
derart aufgebaut, daß sie - ausgehend vom Trägerfilm - eine
zumindest bereichsweise an ihrer dem Trägerfilm entfernten
Oberfläche mit der als Sicherheitsmerkmal dienenden
Diffraktionsstruktur versehene Grundlackschicht, wenigstens im
Bereich der Diffraktionsstruktur eine reflektierende Schicht,
sowie zumindest im Bereich der Durchbrechung eine transparente
Schutzlackschicht umfaßt (Anspruch 16). Insofern stimmt der Aufbau der
Dekorschicht bei der Laminierfolie gemäß der Erfindung
grundsätzlich mit dem an sich von Heißprägefolien für
Sicherheitszwecke mit Diffraktionsstruktur bekannten
Dekorschicht-Aufbau überein (EP 05 59 069 A1). Es können auch zur Aufbringung der
diversen Lackschichten, zur Einbringung der
Diffraktionsstruktur sowie zur Erzeugung der unter Umständen
nur teilweisen Metallisierung die im Zusammenhang mit der
Heißprägefolien-Herstellung grundsätzlich bekannten Verfahren
verwendet werden, weshalb auf diese Verfahren hier nicht näher
eingegangen werden soll. Selbstverständlich wäre es auch
denkbar, eine Diffraktionsstruktur direkt in die Trägerfolie
einzubringen, also auf eine besondere Grundlackschicht zu
verzichten, wenn eine geeignete Trägerfolie verwendet wird.
Ist, wie weiter vorgesehen, die Abdeckfolie
derart auf dem Papierträger befestigt, daß ihre Dekorschicht
zur Oberfläche des Papierträgers weist (Anspruch 17), erhält man zum einen
den Vorteil, daß die die Dekorschicht tragende Oberfläche der
Abdeckfolie quasi vertieft und damit in gewissem Umfange gegen
mechanische Beanspruchung geschützt angeordnet ist.
Darüberhinaus kann unter Umständen auf eine besondere
Kleberschicht für die Befestigung der Abdeckfolie auf dem
Wertpapier verzichtet werden, nämlich dann, wenn die
Dekorschicht, und zwar zumindest deren transparente
Schutzlackschicht, bereits hinreichend klebende Eigenschaft
besitzt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin,
daß die Dekorschicht auf der dem Trägerfilm gegenüberliegenden
Seite eine Schicht eines aushärtbaren Klebers trägt (Anspruch 18), wobei z. B.
Reaktionskleber verwendet werden können, die erst unter
entsprechender Wärme- oder Strahlungseinwirkung, z. B. von IR-
oder UV-Strahlung, vollständig ausreagieren und damit
aushärten. Die Verwendung derartiger Kleber hat den Vorzug,
daß ein Ablösen der Abdeckfolie, wenn der Kleber ausgehärtet
ist, ohne Beschädigung des Wertpapieres selbst ausgeschlossen
ist.
Es kann schließlich vorteilhaft sein, wenn der Papierträger in
dem zur Befestigung der Abdeckfolie dienenden Bereich einen
Kleberauftrag aufweist (Anspruch 19), wobei es unter Umständen genügt, nur
diesen Kleberauftrag am Papierträger vorzusehen, es allerdings
auch zweckmäßig sein kann, wenn trotz des Kleberauftrags am
Papierträger zusätzlich die Abdeckfolie mit einer
entsprechenden Kleberschicht versehen ist. Wenn nur der
Papierträger mit dem Kleberauftrag versehen ist, erreicht man
den Vorteil, daß eventuelle Kleberverschleppungen im Bereich
der Durchbrechung vermieden werden können.
Die Erfindung wird
nachfolgend anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines Wertpapieres in der
Ausgestaltung gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Teil-Querschnitt durch das Wertpapier der
Fig. 1 nach Linie II-II in Fig. 1,
und
Fig. 3 einen Schnitt nach Linie III-III in Fig. 1 durch
ein Ausführungsbeispiel einer Abdeckfolie, wobei
der Anschaulichkeit halber der Papierträger des
Wertpapieres weggelassen ist.
Das in Fig. 1 schematisch gezeigte Wertpapier 1 kann
hinsichtlich seiner grundsätzlichen Gestaltung (im Sinne der
Erfindung) für alle möglichen Arten von Wert-Drucksachen, z. B.
Banknoten, Schecks, Reiseschecks, Aktien etc. verwendet werden,
wobei in der Zeichnung keine näheren Einzelheiten dargestellt
und außer den erfindungswesentlichen Sicherheitselementen auf
sonst mögliche Sicherungsmaßnahmen nicht näher eingegangen
ist.
Das Wertpapier gemäß Fig. 1 besteht aus einem Papierträger 2,
der beispielsweise in der von Banknoten bekannten Weise mit
einem Wasserzeichen, mit speziellen Aufdrucken und sonstigen
Sicherheitselementen, wie eines beispielsweise bei 3
schematisch angedeutet ist, versehen sein kann. Das
Sicherheitselement 3 kann beispielsweise die Form eines
speziellen Mikrodruckes haben. Es kann aber auch eine bestimmte
Prägung, eine reflektierende Prägung, etc. sein. Der
Papierträger 2 ist normalerweise bei Herstellung des
Wertpapiers 1 Teil einer Papierbahn oder eines Papierbogens
aus der bzw. dem das Wertpapier 1 nach Fertigstellung
geschnitten wird.
Gemäß Fig. 1 und 2 weist der Papierträger 2 wenigstens eine
fensterartige Durchbrechung 4 auf, die mittels einer
Abdeckfolie 5 verschlossen ist, wobei die Abdeckfolie 5 auf der
einen Oberfläche 6 des Papierträgers 2 vollflächig befestigt,
vorzugsweise aufgeklebt ist, daß sie die fensterartige
Durchbrechung 4, wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich, allseits
überragt, so daß rund um die Durchbrechung 4 in den Bereichen
7 (Fig. 2) die Abdeckfolie 5 fest an der Oberfläche 6 des
Papierträgers 2 haftet.
Insbesondere aus Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Abdeckfolie
in einer Vertiefung 8 der Oberfläche 6 des Papierträgers 2
angeordnet ist, so daß die Abdeckfolie bei dem fertigen
Wertpapier 1 zu keiner wesentlichen Vergrößerung der Dicke des
Wertpapieres führt, was vor allem wichtig ist, wenn eine
Vielzahl von Wertpapieren gestapelt werden soll. Die bisher
bekannten Sicherheitsfäden sind nur relativ schmal und müssen
deswegen aus mechanischen Gründen vergleichsweise dick sein.
Sie stehen dann aber über die Wertpapier-Oberfläche weit vor
und führen beim Stapeln von Wertpapieren im Bereich der
Sicherheitsfäden zu einer unerwünschten und ggf. die Fertigung
und automatische Handhabung der Wertpapier erschwerenden
Verdickung der Stapel.
Die Vertiefung 8 ist dadurch erzeugt, daß der Papierträger 2
im Bereich der Vertiefung 8 komprimiert ist. Dies kann in
einfacher Weise gleichzeitig mit dem Aufbringen der Abdeckfolie
5 auf die Oberfläche 6 des Papierträgers 2 erfolgen, indem
nämlich beim Aufbringen der Abdeckfolie 5 auf die Oberfläche 6
des Papierträgers 2 ein entsprechend hoher Druck ausgeübt wird,
der zu einer bleibenden Kompression des Papierträgers 2 führt.
Wie Fig. 1 erkennen läßt, erstreckt sich die Vertiefung 8 für
die Abdeckfolie 5 über die gesamte Breite des Papierträgers 2
von dessen Unterkante 9 zur Oberkante 10. Diese Ausbildung hat
den Vorteil, daß sowohl die Aufbringung der Abdeckfolie 5 als
auch die Ausbildung der Vertiefung 8 in einem Abrollverfahren
mittels entsprechender Walzen bzw. Rollen erfolgen können, was
die Möglichkeit bietet, das Wertpapier 1 in einem
kontinuierlichen Verfahren mit der Abdeckfolie 5 zu versehen,
wobei in einem der Aufbringung der Abdeckfolie 5 vorhergehenden
Schritt die fensterartige Durchbrechung durch Stanzen, was ja
ebenfalls in einem Abrollverfahren erfolgen kann, erzeugt
werden kann. Der Stanzvorgang kann hierbei, sofern das Werkzeug
entsprechend gestaltet wird, mit dem Kompressionsvorgang in
einem Arbeitsgang kombiniert werden.
Die Fig. 1 zeigt, daß die Abdeckfolie 5 nur in einem
Teilbereich der fensterartigen Durchbrechung 4, nämlich dem
äußeren Bereich 11, transparent ist, während im inneren
Bereich der Durchbrechung 4 ein zusätzliches, auf optischen Effekten beruhendes Sicherheitsmerkmal
12, z. B. in Form einer bei Transmission wirksamen
Diffraktionsstruktur, vorgesehen ist. Das zusätzliche
Sicherheitsmerkmal 12 in der fensterartigen Durchbrechung 4
kann aber nicht nur von einer brechungs- und/oder
beugungsoptisch wirksamen Diffraktionsstruktur, beispielsweise
einem Hologramm, Pixelgram etc., gebildet werden. Es wäre auch
denkbar, als zusätzliches Sicherheitsmerkmal 12 beispielsweise
eine reflektierende Fläche, einen besonderen Mikrodruck, eine
Dünnschichtanordnung oder eine sonstige Gestaltung, die nur
schwer nachzuahmen ist, zu wählen.
Weiterhin kann die Abdeckfolie, wie in Fig. 1 angedeutet,
außerhalb des der fensterartigen Durchbrechung entsprechenden
Bereiches mit mindestens einem zusätzlichen auf optischen Effekten beruhenden Sicherheitsmerkmal
13 versehen sein, wobei dieses Sicherheitsmerkmal 13 ebenfalls
abhängig von dem Material der Abdeckfolie, deren eventueller
Beschichtung etc. auf die verschiedenste Art und Weise
gestaltet sein kann.
Ein unerwünschtes Lösen der Abdeckfolie 5 von der Oberfläche 6
des Papierträgers 2 wird weiter dadurch
erschwert, daß die Abdeckfolie 5 sowie die anschließenden
Bereiche der Oberfläche 6 des Papierträgers 2 mit einem
zusammenhängenden Muster 14 überdruckt sind. Dieser Aufdruck
des Musters 14 kann ebenfalls in dem bereits erwähnten,
kontinuierlichen Verfahren in einem der Aufbringung der
Abdeckfolie 5 nachgeschalteten Verfahrensschritt erfolgen.
Aus Vorstehendem ergibt sich, daß ein derartiges Wertpapier 1
gegenüber den bisher bekannten Wertpapieren eine
Vielzahl weiterer Möglichkeiten zur Ausbildung von
Sicherheitsmerkmalen bietet, wobei jedoch stets gewährleistet
sein muß, daß im Bereich der wenigstens einen fensterartigen
Durchbrechung 4 - selbstverständlich könnten auch mehrere
Durchbrechungen vorgesehen sein - die Abdeckfolie 5 zumindest
bereichsweise transparent ist, weil nur dann eine leichte
Überprüfung mit dem bloßen Auge möglich ist und nur in einem
solchen Falle bei dem Versuch der Vervielfältigung mittels
Farbkopierens oder Druckens in dem transparenten Bereich
innerhalb der Durchbrechung 4 eine optische Verfälschung
auftritt. Diese Verfälschung erhält man ja völlig unabhängig
davon, welche Farbe beim Kopieren für den Hintergrund gewählt
wird, weil in jedem Falle der entsprechende Bereich nicht
transparent ist.
In Fig. 3 ist eine Laminierfolie schematisch gezeigt, wie sie
als Abdeckfolie 5 für das Wertpapier 1 der Fig. 1 und 2
verwendet werden kann.
Diese Abdeckfolie 5 der Fig. 3 besteht aus einem
durchsichtigen Trägerfilm 15. Dieser ist auf seiner der
Dekorschicht 16 abgekehrten Oberfläche mit einer dünnen
Haftvermittlerschicht 17, die gewährleisten soll, daß das
aufgedruckte Muster 14 auf dem Trägerfilm 15 gut haftet,
versehen.
Auch die gegenüberliegende Oberfläche des Trägerfilms 15 ist
mit einer Haftvermittlerschicht 18 versehen, die ein
hinreichendes Haften der Dekorschicht 16 auf dem Trägerfilm 15
gewährleisten soll.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 ist die Dekorschicht 16
- entsprechend der Darstellung in Fig. 1 - mit
unterschiedlichen Sicherheitsmerkmalen 12, 13 versehen, wobei
es sich in beiden Fällen um Diffraktionsstrukturen gemäß der
vorstehenden Erläuterung handelt.
Zu diesem Zweck weist die Dekorschicht 16 eine thermoplastisch
verformbare Grundlackschicht 19 auf. In dieser Grundlackschicht
19 sind in den den Sicherheitsmerkmalen 12, 13 entsprechenden
Bereichen unterschiedliche Diffraktionsstrukturen 20 bzw. 21
ausgebildet, wobei diese Diffraktionsstrukturen 20, 21 durch
entsprechendes Prägen der thermoplastisch verformbaren
Grundlackschicht 19 nach deren Aufbringung auf dem Trägerfilm
15 erzeugt werden.
Die Diffraktionsstrukturen 20, 21 sind natürlich bei der
Abdeckfolie 5 nur sichtbar, wenn die die Diffraktionsstrukturen
20, 21 umschließenden Schichten entsprechend unterschiedliche
optische Eigenschaften besitzen. Dies wird beispielsweise bei
der Diffraktionsstruktur 20 des Sicherheitsmerkmals 12 dadurch
erreicht, daß im Bereich der Diffraktionsstruktur 20 eine
reflektierende Metallbeschichtung 22 vorgesehen ist, wobei es
sich bei der Metallschicht 22 z. B. um eine im Vakuum
aufgedampfte Aluminiumschicht oder eine in geeigneter Weise
aufgebrachte Schicht eines sonstigen, als geeignet bekannten
Materials handeln kann.
Eine andere Möglichkeit zur Sichtbarmachung der
Diffraktionsstrukturen 20, 21 besteht darin, daß im Bereich
der Diffraktionsstrukturen 20, 21 ein geeignetes Dielektrikum,
z. B. TiO₂ oder TnS, angebrachtet wird.
Die Diffraktionsstruktur ist bei der Abdeckfolie 5 dann mittels
einer transparenten Schutzlackschicht 23 abgedeckt, die
wiederum eine Haftvermittlerschicht 24, zumindest im Bereich
der Durchbrechung 4, tragen kann, wobei die
Haftvermittlerschicht 24 vor allem die Aufgabe hat, das
Anhaften der Abdeckfolie 5 auf der Oberfläche 6 des
Papierträgers 2 zu begünstigen. Daneben kann sie aber auch eine
eventuell - bei entsprechend dünnen Wertpapieren oder großen
Durchbrechungen - nachfolgende Bedruckung auf der der
Oberfläche 6 des Papierträgers 2 abgekehrten Seite der
Abdeckfolie im Bereich der Durchbrechung(en) 4 begünstigen.
Während die Schutzlackschicht 23 üblicherweise - zur
Erleichterung der Identifikation des Sicherheitselementes -
farblos ist, kann durchaus vorgesehen sein, daß das zweite
Sicherheitsmerkmal 13 sich neben seiner Diffraktionswirkung
durch eine besondere Farbgebung auszeichnet. Dies wird bei der
Folie der Fig. 3 beispielsweise dadurch erreicht, daß die
Diffraktionsstruktur 21 des Sicherheitsmerkmals 13 vor
Aufbringung der Schutzlackschicht 23 mit einer transparenten,
jedoch eingefärbten Lackschicht 25 abgedeckt ist.
Im einzelnen könnte eine Abdeckfolie 5 gemäß Fig. 3 wie folgt
aufgebaut sein:
Diese Schichten haben eine Stärke von 0,2 bis 2, vorzugsweise
0,5 bis 1,2 µm. Auf die Haftvermittlerschichten 17 und 24 kann
ggf., und zwar vor allem dann, wenn ein nachträgliches
Überdrucken der Abdeckfolie nicht in Betracht gezogen ist,
verzichtet werden.
Die Haftvermittlerschichten werden in einem an sich bekannten
Druckverfahren aufgebracht, wobei sie wie folgt zusammengesetzt
sein können:
Gew.-Teile | |
Methylethylketon | |
400 | |
Toluol | 250 |
Cyclohexanon | 50 |
Hydroxylgruppenhaltiges Vinylchlorid-Vinylacetat-Terpolymer (Tg = 79°C, MG ca. 23.000) | 210 |
Vinylchlorid-Vinylacetat Copolymer (MG ca. 4.000) | 90 |
Hierbei handelt es sich um einen optisch klaren, d. h.
einwandfrei durchsichtigen, geeigneten Film, der möglichst dünn
sein sollte, um am Wertpapier nicht aufzutragen, andererseits
jedoch hinreichende Festigkeit besitzen muß. Als geeignet
haben sich Polyester-(PET) oder Polycarbonat-(PC)Filme einer
Stärke zwischen 6 und 12 µm erwiesen.
Diese Schicht hat eine Stärke von üblicherweise 0,8 bis 2 µm,
wobei die Schichtstärke von der Art der einzubringenden
Struktur abhängt. Auch die Grundlackschicht 19 wird in einem
Druckverfahren aufgebracht und kann etwa wie folgt
zusammengesetzt sein:
Gew.-Teile | |
Ethylacetat | |
350 | |
Toluol | 200 |
Butylacetat | 130 |
Polymethylmethacrylat (Erweichungspunkt ca. 170°C) | 270 |
Styrol-Copolymerisat (Erweichungspunkt ca. 100°C) | 50 |
Diese Strukturen sind an sich bekannt und werden mittels
entsprechender Matrizen in die Grundlackschicht 19 eingeprägt.
Die Metallisierung 22 besteht beispielsweise aus im Vakuum
aufgebrachtem Aluminium, Chrom, Gold oder Silber, wobei
abhängig von dem verwendeten Material die Zerkleinerung durch
geeignete Verfahren, z. B. durch Verdampfen, Sputtern, etc.
erfolgen kann. Statt der Metallschicht kann auch ein geeignetes
Dielektrikum, z. B. TiO₂ oder ZnS, aufgebracht werden.
Zweckmäßig wird eine Metallisierung über die gesamte,
entsprechend verformte Oberfläche der thermoplastischen
Grundlackschicht 19 aufgebracht und dann in einem bekannten
Verfahren teilweise entfernt. Dabei gibt es unterschiedliche
Verfahren, wobei insbesondere solche Verfahren Anwendung
finden, bei denen vor der Aufbringung der Metallschicht die
strukturierte Oberfläche der thermoplastischen Grundlackschicht
19 in den nicht strukturierten Bereichen, z. B. durch
entsprechend registerhaltiges Drucken, mit einer lösbaren
Schicht versehen wird. Nach dem Metallisieren wird dann diese
lösbare Schicht und damit im Bereich der lösbaren Schicht die
Metallisierung wieder entfernt. Die Stärke der Metallisierung
bzw. der Dielektrikum-Schicht beträgt z. B. 60 bis 20 å.
Diese Schicht hat eine Stärke von 1 bis 5 µm, vorzugsweise von
2 bis 3 µm, wobei in den Bereichen, wo die zusätzliche
Lackschicht 25 vorgesehen ist, die Stärke dünner sein kann als
in den Bereichen ohne eine derartige zusätzliche Lackschicht.
Im übrigen richtet sich die Stärke der Schutzlackschicht 23
nach den jeweiligen mechanischen Anforderungen, wobei diese
normalerweise nicht allzu hoch sind, weil zum einen die Größe
der Durchbrechung 4 beschränkt ist und zum anderen die
Abdeckfolie 5 vorzugsweise derart auf der Oberfläche 6 des
Papierträgers 2 angebracht wird, daß die Dekorschicht 16 zur
Oberfläche 6 des Papierträgers 2 hinweist, somit die starke
mechanische Beanspruchung auf der Seite des Trägerfilms 15
erfolgt.
Die transparente Schutzlackschicht kann etwa wie folgt
zusammengesetzt sein:
Gew.-Teile | |
Methylethylketon | |
300 | |
Ethylacetat | 170 |
Cyclohexanon | 100 |
Hydrofunktionelles Acrylat (60% in Xylol/EPA, OH-Zahl 140) | 200 |
Cellulosenitrat (niedrigviskos, 65% in Alkohol | 80 |
Aromatisches Isocyanat (50% in Ethylacetat, NCO-Gehalt 8%) | 150 |
Auch die Schutzlackschicht 23 sowie ggf. die zusätzliche
Lackschicht 25 werden normalerweise in einem Druckverfahren
aufgebracht, wobei die zusätzliche Lackschicht 25 vor der
Schutzlackschicht 23 aufzudrucken ist. Hinsichtlich der
Zusammensetzung der zusätzlichen, transparenten Lackschicht 25
ist zu vermerken, daß diese im wesentlichen wie die
Schutzlackschicht 23 zusammengesetzt sein kann, jedoch
zusätzlich einen transparenten Farbstoff enthält.
Bei der Herstellung des Wertpapieres 1 gemäß der Erfindung
wird somit zuerst die Abdeckfolie 5, beispielsweise in einer
grundsätzlich von der Herstellung von Heißprägefolien her
bekannten Weise, erzeugt, wobei der Unterschied zwischen der
Abdeckfolie 5 und einer Heißprägefolie jedoch darin besteht,
daß bei der Abdeckfolie 5 dafür Sorge getragen wird, daß die
Dekorschicht 16 fest an dem Trägerfilm 15 haftet, während das
Wesen einer Heißprägefolie ja gerade darin zu sehen ist, daß
die Dekorschicht leicht von dem Trägerfilm abgelöst werden
kann.
Die Abdeckfolie wird dann vorzugsweise in einem
kontinuierlichen Abrollvorgang auf den Papierträger 2 des
Wertpapieres 1 aufgebracht, wobei zweckmäßig in einem ersten
Arbeitsgang die fensterartige Durchbrechung 4, z. B. durch
Stanzen, erzeugt wird. Anschließend oder auch gleichzeitig
wird der Papierträger 2 zur Erzeugung der Vertiefung 8
komprimiert, was z. B. mittels Rollen unter Verwendung
entsprechend hoher Drücke geschehen kann. Nunmehr wird durch
Abrollen die Abdeckfolie 5 auf die Oberfläche 6 des
Papierträgers 2 aufgebracht. Die Festlegung der Abdeckfolie 5
auf dem Papierträger 2 kann entweder dadurch erfolgen, daß die
Schutzlackschicht 23 oder die Haftvermittlerschicht 24 der
Dekorschicht 16 der Abdeckfolie 5 entsprechende
Klebereigenschaften aufweisen oder zusätzlich die Dekorschicht
16 der Abdeckfolie 5 mit einer aushärtenden, in der Zeichnung
nicht dargestellten, Kleberschicht versehen ist. Eine weitere
Möglichkeit besteht darin, die Oberfläche 6 des Papierträgers 2
vor dem Aufbringen der Abdeckfolie 5 im Bereich der Vertiefung
8 mit einem Kleberauftrag zu versehen, mittels dessen dann die
Abdeckfolie 5 an dem Papierträger 2 festgelegt wird. Welche der
beiden Maßnahmen ergriffen wird, hängt von der Zusammensetzung
des Papierträgers 2, der Dekorschicht 16 der Abdeckfolie 5
sowie dem jeweiligen Verwendungszweck ab, wobei auch denkbar
ist, Kleber sowohl auf der Abdeckfolie 5 als auch auf dem
Papierträger 2 vorzusehen.
Nach der Anbringung der Abdeckfolie 5 kann die Oberfläche 6 und
ggf. auch die Unterseite des Papierträgers 2 dann noch zur
weiteren Verbesserung der Sicherheit mit dem zusammenhängenden
Muster 14 in einem üblichen Druckverfahren überdruckt werden.
Abschließend werden die einzelnen Wertpapiere 1 aus dem
mehrere Papierträger 2 bildenden Verbund (Bahn, Bogen)
ausgeschnitten.
Claims (19)
1. Wertpapier mit wenigstens einem Sicherheitselement, wobei das Wertpapier wenigstens eine fensterartige, mittels
eines lichtdurchlässigen Films verschlossene
Durchbrechung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung (4) in dem zur Herstellung des
Wertpapiers dienenden fertigen Papierträger (2)
nachträglich erzeugt und mittels einer die Durchbrechung
(4) allseits überragenden und auf einer Oberfläche (6)
des Papierträgers (2) vollflächig befestigten, wenigstens
bereichsweise transparenten Abdeckfolie (5) verschlossen
ist.
2. Wertpapier nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) in einer die fensterartige
Durchbrechung (4) einschließenden Vertiefung (8) der
Papierträger-Oberfläche (6) angeordnet ist.
3. Wertpapier nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Papierträger (2) des Wertpapieres (1) zur
Bildung der Vertiefung (8) komprimiert ist.
4. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung (4) mittels eines Stanz- oder
Schneidevorganges erzeugt ist.
5. Wertpapier nach einem der Ansprüche 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchbrechung (4) gemeinsam mit der Vertiefung
(8) in einem Arbeitsgang erzeugt ist.
6. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Abdeckfolie (5) quer über die gesamte
Breite oder Länge des Papierträgers (2) erstreckt.
7. Wertpapier nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) unter gleichzeitiger Ausbildung
der Vertiefung (8) mittels Druck auf den Papierträger (2)
aufgebracht ist.
8. Wertpapier nach Anspruch 6 und 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) in einem Abrollverfahren auf den
Papierträger (2) auflaminiert ist.
9. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest auf einer Seite (6) des Papierträgers (2)
die Abdeckfolie (5) und wenigstens der anschließende
Oberflächenbereich des Wertpapiers (1) mit einem
zusammenhängenden Muster (14) überdruckt sind.
10. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) wenigstens auf ihrer freien,
nicht am Papierträger (2) befestigten Seite eine
Haftvermittler-(Primer-)Schicht (17) trägt.
11. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) eine Laminierfolie ist, die aus
einem durchsichtigen Trägerfilm (15) und einer auf diesem
fest haftenden Dekorschicht (16) besteht, wobei die
Dekorschicht (16) zumindest in einem Teilbereich der
Durchbrechung (4) ebenfalls durchsichtig ist.
12. Wertpapier nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dekorschicht (16) mindestens eine Lackschicht
(19, 23, 25) umfaßt.
13. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) mit wenigstens einem auf optischen Effekten beruhenden,
Sicherheitsmerkmal (12, 13) versehen ist und zumindest
ein Teilbereich des Flächenbereiches der Durchbrechung
(4) durchsichtig belassen ist.
14. Wertpapier nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das wenigstens eine, auf optischen Effekten beruhende, Sicherheitsmerkmal (12) im
Flächenbereich der Durchbrechung (4) angeordnet ist.
15. Wertpapier nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein, auf optischen Effekten beruhendes, Sicherheitsmerkmal (12, 13) von einer
brechungs- und/oder beugungsoptisch wirksamen
Diffraktionsstruktur und/oder Dünnschichtanordnung
gebildet ist.
16. Wertpapier nach Anspruch 11 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dekorschicht (16) - ausgehend vom Trägerfilm
(15) - eine zumindest bereichsweise an ihrer dem
Trägerfilm (15) entfernten Oberfläche mit der als
Sicherheitsmerkmal (12, 13) dienenden
Diffraktionsstruktur (20, 21) versehene Grundlackschicht
(19), wenigstens im Bereich der Diffraktionsstruktur (20,
21) eine reflektierende Schicht (22), sowie zumindest im
Bereich der Durchbrechung (4) eine transparente
Schutzlackschicht (23) umfaßt.
17. Wertpapier nach einem der Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abdeckfolie (5) derart auf dem Papierträger (2)
befestigt ist, daß ihre Dekorschicht (16) zur Oberfläche
(6) des Papierträgers (2) weist.
18. Wertpapier nach einem der Ansprüche 9 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dekorschicht (16) auf der dem Trägerfilm (15)
gegenüberliegenden Seite eine Schicht eines aushärtbaren
Klebers trägt.
19. Wertpapier nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Papierträger (2) in dem zur Befestigung der
Abdeckfolie (5) dienenden Bereich einen Kleberauftrag
aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4334848A DE4334848C1 (de) | 1993-10-13 | 1993-10-13 | Wertpapier mit Fenster |
Applications Claiming Priority (1)
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DE4334848A DE4334848C1 (de) | 1993-10-13 | 1993-10-13 | Wertpapier mit Fenster |
Publications (1)
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DE4334848C1 true DE4334848C1 (de) | 1995-01-05 |
Family
ID=6500022
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE4334848A Expired - Lifetime DE4334848C1 (de) | 1993-10-13 | 1993-10-13 | Wertpapier mit Fenster |
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