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DE4326861C1 - Welle-Nabe-Verbindung zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen - Google Patents

Welle-Nabe-Verbindung zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen

Info

Publication number
DE4326861C1
DE4326861C1 DE4326861A DE4326861A DE4326861C1 DE 4326861 C1 DE4326861 C1 DE 4326861C1 DE 4326861 A DE4326861 A DE 4326861A DE 4326861 A DE4326861 A DE 4326861A DE 4326861 C1 DE4326861 C1 DE 4326861C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
shaft
hub connection
connection according
machine parts
locking
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE4326861A
Other languages
English (en)
Inventor
Hans Lindenthal
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Voith Turbo GmbH and Co KG
Original Assignee
JM Voith GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by JM Voith GmbH filed Critical JM Voith GmbH
Priority to DE9320604U priority Critical patent/DE9320604U1/de
Priority to DE4326861A priority patent/DE4326861C1/de
Priority to EP94110935A priority patent/EP0638738B1/de
Priority to DE59408799T priority patent/DE59408799D1/de
Priority to US08/288,290 priority patent/US5667331A/en
Priority to JP6210616A priority patent/JPH07217664A/ja
Application granted granted Critical
Publication of DE4326861C1 publication Critical patent/DE4326861C1/de
Priority to US08/759,709 priority patent/US5713693A/en
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D7/00Slip couplings, e.g. slipping on overload, for absorbing shock
    • F16D7/04Slip couplings, e.g. slipping on overload, for absorbing shock of the ratchet type
    • F16D7/048Slip couplings, e.g. slipping on overload, for absorbing shock of the ratchet type with parts moving radially between engagement and disengagement
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D1/00Couplings for rigidly connecting two coaxial shafts or other movable machine elements
    • F16D1/06Couplings for rigidly connecting two coaxial shafts or other movable machine elements for attachment of a member on a shaft or on a shaft-end
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine Welle-Nabe-Verbindung zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen, im einzelnen mit den Merkmalen des Oberbegriffes aus Anspruch 1.
Es ist bekannt, daß in Antriebssträngen, beispielsweise für den Einsatz in Walzwerken, bei denen das vom Motor erzeugte Drehmoment über Wellenstränge übertragen wird - beispielsweise wird im Walzwerk die Arbeitswalze über eine Gelenkwelle angetrieben -, infolge von Störungen auf der anzutreibenden Maschinenseite, bei denen eine Drehmomentübertragung vom An- zum Abtrieb nicht mehr gegeben ist, bei weiterem Betrieb der Antriebsquelle eine Verformung im Antriebsstrang infolge Torsion auftreten und bis zum Torsionsbruch führen kann. Der Torsionsbruch weist im Extremfall einen Bruchverlauf von 45° zur Torsionsachse aufgrund der während der Verdrehung auftretenden Zugspannungen auf. Beim Walzwerk ist beispielsweise eine Drehmomentübertragung zwischen Antriebsquelle und Arbeitswalze beim Fest fahren der Arbeitswalze nicht mehr gegeben. Nach dem Bruch, d. h. in dem Beispiel nach der Trennung der Arbeitswalze von der Antriebsquelle und bei gleichzeitigem weiteren Betrieb der Antriebsquelle, wird die Bruchfläche auf der mit der Antriebsquelle noch Verbundenen Seite des Antriebsstranges gegen die jetzt feststehende, auf der Seite der Arbeitswalze liegende Bruchfläche verdreht. Infolge der Überlagerung der Bruchflächen und aufgrund der Trägheits- und Drehzahlunterschiede zwischen den durch den Bruch entstandenen Teilen des Antriebsstranges - dem mit der Antriebsquelle verbundenen und dem mit der Arbeitswalze verbundenen - erfährt der mit der Antriebsquelle verbundene Teil eine axiale Verschiebung in seine Richtung. Im allgemeinen führt die fortlaufende Antriebsbewegung durch den Motor und der schräg ausgebildete Bruch zum Auftreten hoher Axialkräfte, die eine Lageverschiebung der einzelnen Elemente des Antriebsstranges, im Extremfall ein Ausheben aus der Bauteile aus ihrer Lagerverankerung bedingen. Eine bekannte Lösung zur Vermeidung derartiger Zwischenfälle besteht darin, die Verbindung zwischen Antriebsquelle und anzutreibenden Element nicht einteilig in Form eines Wellenstranges auszuführen sondern wenigstens zweiteilig und diese beiden Teile derart miteinander zu verbinden, daß gleichzeitig die Drehmomentübertragung realisiert wird und auch entsprechende Überlastsicherungsmechanismen, die bei hohen Axialkräften die Drehmomentübertragung unterbinden, wirksam werden. In den bekannten Lösungen findet als Element eine Sicherheitskupplung Verwendung, die auch die drehfeste Verbindung zwischen den beiden Teilen beispielsweise den beiden Teilen des Wellenstranges realisiert. Die Sicherheitskupplung dient zur Übertragung hoher Drehmomente und ist mit einer Einrichtung zur Drehmomentbegrenzung versehen, wie beispielsweise aus der DE - 29 23 902 A1 bekannt.
Die Kupplung weist dort mindestens eine dünnwandige Hülse auf, die eine sich axial erstreckende Wand einer im wesentlichen ringförmigen Kammer bildet, die mit Druckmittel beaufschlagbar ist, um diese Hülse im wesentlichen elastisch in radialer Richtung zu deformieren und mit einer Fläche eines Elementes, an dem die Kupplung befestigt werden soll, zu verklemmen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten, entweder wird die Kupplung zwischen den beiden zu verbindenden Maschinenteilen wirksam, indem die Kupplung als Hohlbuchse, bestehend aus zwei miteinander verschweißten Hülsen, ausgebildet ist, deren Hohlraum mit Druckmittel beaufschlagbar ist und durch radiale Deformation der Hülsen die beiden Maschinenteile miteinander verspannt, oder, die Kupplung umschließt beide Maschinenteile und bewirkt den Reibschluß zwischen beiden durch Deformation nur einer Hülse. An die ringförmige Kammer schließt sich eine Kanalanordnung an, der ein Sicherungs- bzw. Kupplungsentlastungsmechanismus zugeordnet ist, der durch Relativbewegung zwischen den reibschlüssig zu verbindenden Flächen der beiden Maschinenteile oder eine bestimmte Torsionsdeformation derselben in einen Zustand gebracht werden kann, bei dem das in der ringförmigen Kammer befindliche Druckmittel zur Entlastung der ringförmigen Kammer aus dieser durch die Kanalanordnung ausströmen kann. Die Kupplung wird somit auf das gewünschte Auslösedrehmoment eingestellt. Bei Überschreiten dieses Drehmomentes im Falle einer Überlastung rutscht die Kupplung durch. Das übertragbare Drehmoment fällt ab, denn der wirksame Haftreibungskoeffizient geht in den Gleitreibungskoeffizienten über. Es findet in Umfangsrichtung eine Relativbewegung zwischen Welle und Nabe statt. Ein beispielsweise auf der Welle befestigter Abscherring schert ein mit der Kanalanordnung bzw. der ringförmigen Kammer der Kupplung in Verbindung stehendes Abscherventil ab.
Nach dem Abscheren des Abscherventiles bzw. der Abscherventile kann das unter hohem Druck stehende Öl frei expandieren und das übertragbare Drehmoment fällt innerhalb weniger Millisekunden auf Null ab.
Zur Absicherung gegen Axialkraftüberlastung wird die Kupplung auf eine entsprechende zulässige zu übertragende Axialkraft eingestellt, d. h. der Innendruck der ringförmigen Kammer wird derart festgelegt, daß damit der Reibschluß nur bis in Höhe der kritischen Axialkraft aufrechterhalten werden kann. Bei Überschreiten der zulässigen Axialkraft, beispielsweise infolge eines Bruches, wird der Reibschluß aufgehoben und es kommt zur Relativbewegung in axialer Richtung zwischen der Kupplung und den damit verbundenen Elementen. Der Nachteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß die Kupplung auf eine entsprechende Axialkraft eingestellt und dementsprechend ausgelegt werden muß. Eine gleichzeitige Übertragung hoher Drehmomente mit der selben Kupplung ist nur in den seltensten Fällen realisierbar, denn die zur Übertragung des gewünschten Drehmomentes und der noch zulässigen Axialkraft erforderlichen Flächenpressungen zwischen Kupplung, Welle und Nabe können entsprechend den Einsatzbedingungen voneinander abweichen. Aufgrund der Gleichheit der Kräfte, die zur Aufhebung des Reibschlusses in Umfangsrichtung und in axialer Richtung erforderlich sind, und dem Wunsch bereits bei im Verhältnis zur Umfangskraft relativ geringen Axialkräften der Entlastungsmechanismus der Kupplung zu betätigen, können mit derartig ausgelegten Kupplungen nur geringe Drehmomente übertragen werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei einer derartigen Kupplung, die Einrichtung zur Drehmomentbegrenzung, d. h. zum Lösen des Reibschlusses, bei einer festgelegten Axialkraft auszulösen, indem die Größen der Axialkräfte gemessen werden und der Meßwert in ein Signal zum Auslösen des Sicherungsmechanismus gegenüber Drehmomentbegrenzung umgewandelt wird. Diese Möglichkeit zeichnet sich jedoch durch einen sehr hohen meßtechnischen - und steuerungstechnischen Aufwand aus, da die Reaktionszeiten sehr kurz sein müssen.
Eine konventionelle Ausführung einer Überlastsicherungseinrichtung zur Sicherung gegenüber Axialkraftüberlastung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster mit der Nummer 18 54 247 in Form einer Aufsteckkupplung für eine Zapfwelle bekannt, diese kann als Welle-Nabeverbindung angesehen werden. Die Aufsteckkupplung weist einen nach innen gerichteten, radial federnden, vorzugsweise halbkugeligen Vorsprung auf, der bei aufgesteckter Kupplung in einer umlaufenden Nut der Zapfwelle eingreift. Der Eingriff des halbkugeligen Vorsprungs in die umlaufende Nut der Zapfwelle ist für eine bestimmte Größe der auftretenden Axialkraft ausgelegt. Bei Überschreitung der Größe der Axialkraft wird der Vorsprung aus der Nut herausgedrückt, und die Verbindung zwischen Aufsteckkupplung und Zapfwelle wird unterbrochen. Wesentliche Nachteile einer derartigen Anordnung bestehen darin, daß die halbkugelförmigen Vorsprünge ständig dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt sind, des weiteren ist die Verbindung von den Werkstoffen derart auszulegen, daß geringe Axialschübe, welche unter einem voreingestellten Grenzwert der Axialkraft liegen, ohne Beschädigung der einzelnen Elemente von Welle und Nabe kompensiert werden können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Welle-Nabe-Verbindung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart weiterzuentwickeln, daß die genannten Nachteile beseitigt werden. Die Welle-Nabe-Verbindung soll zur Übertragung hoher Drehmomente geeignet sein und der Entlastungsmechanismus bereits auf geringe Axialkräfte reagieren können.
Die konstruktive Umsetzung soll derart erfolgen, daß der Überlastsicherungsmechanismus bei einer bestimmten Größe der wirkenden Axialkraft ausgelöst wird. Im Vordergrund steht dabei eine kostengünstige Realisierung von Aufbau und Funktion mit einer geringen Anzahl einfach gestalteter Bauteile. Die gesamte Anordnung soll sich durch einen geringen Fertigungs- und Montageaufwand sowie ein einfaches und schnelles Wiedereinrichten nach dem Auslösefall auszeichnen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Die bevorzugten Ausführungsmöglichkeiten sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
Die bereits bekannte zweiteilige Ausführung einer Verbindung zwischen Antriebsquelle und anzutreibenden Element in Form einer drehfesten Verbindung zwischen den zwei Teilen wird durch eine drehfeste Verbindung mit axialem Längenausgleich ersetzt. Durch den zusätzlichen Einsatz eines Überlastsicherungsmechanismus, der erst ab Überschreiten eines einstellbaren Grenzwertes einer bestimmten Axialkraftgröße wirksam wird, kann im Fall eines Bruches oder sehr hoher Axialkräfte eine hohe Beanspruchung der einzelnen Elemente des Antriebsstranges vermieden werden. Die Axialkraft wird durch die Relativverschiebung der beiden Maschinenteile zueinander mittels des axialen Längenausgleiches, die durch das Wirken des Überlastsicherungsmechanismus ausgelöst wird, kompensiert.
Erfindungsgemäß erfolgt die Ausführung des zweiten Maschinenteils, geteilt - d. h. die Unterteilung des zweiten Maschinenteils erfolgt in zwei Abschnitte, wobei der erste Abschnitt unmittelbar in drehfester Verbindung, jedoch mit der Möglichkeit zum axialen Längenausgleich, zum ersten Maschinenteil steht, und der zweite Abschnitt, im Beispiel auch als Hohlkörper bezeichnet, unmittelbar nur mit den Verriegelungselementen des Überlastsicherungsmechanismus und mittelbar mit dem ersten Abschnitt verbunden ist. Eine derartige Ausführung ermöglicht das Vorsehen einer geringen axialen Verschiebbarkeit zwischen beiden Abschnitten. Vorzugsweise sind zwischen den beiden Abschnitten Dämpfungsglieder, insbesondere Federelemente vorgesehen. Die Verwendung von Federn als Dämpfungsmittel ist bereits aus dem deutschen Gebrauchsmuster mit der Nummmer 18 77 77 bekannt.
Die geteilte Ausführung mit der Möglichkeit eines geringen axialen Spiels zwischen den beiden Abschnitten und die Anordnung von Federelementen, vorzugsweise Tellerfedern zwischen diesen beiden Abschnitten bieten mehrere Vorteile:
  • 1) Der Überlastsicherungsmechanismus, speziell die Verriegelungselemente werden von dynamischen Beanspruchungen weitestgehendst frei gehalten.
  • 2) Axialschübe aufgrund von Axialkräften geringerer Größe als der eingestellte Grenzwert der Axialkraft werden kompensiert bzw. gedämpft.
  • 3) die Verriegelungselemente haben im Leerlauf keine Zentrierwirkung für beide Maschinenteile.
Die Anordnung der Federelemente zwischen den beiden Abschnitten des zweiten Maschinenteils erfolgt in einem abgedichteten Raum, der wenigstens zwei Schmiermittelkanäle aufweist - einen Schmiermittelzufuhr- und einen Schmiermittelabfuhrkanal. Während des Betriebes ist der Raum mit Schmiermittel, vorzugsweise Fett gefüllt. Bei Auftreten eines Axialschubes infolge einer hohen Axialkraft, der zum Auslösen des Überlastsicherungsmechanismus führt, gelangt das Schmiermittel über den Abfuhrkanal in das innere des zweiten Abschnitts und von dort aufgrund der Fliehkraftwirkung an Kanäle die direkt mit den Aufnahmemulden in Verbindung stehen, um im Moment des Ausrückens der Verriegelungselemente die entsprechenden Flächen der Aufnahmemulde zu schmieren.
Über die Anzahl der Verriegelungselemente und die Größe der Vorspannkraft für die Verriegelungselemente ist der Grenzwert der Axialkraft einstellbar, dessen Überschreitung ein Auslösen des Überlastsicherungsmechanismus bewirkt, d. h. die relative Verschiebung der beiden Maschinenteile gegeneinander.
Als Verriegelungselemente sind zylinderrollen, Kugeln oder Bolzen mit abgeschrägter Keilfläche (Keilflächenbolzen) einsetzbar, wobei letztgenannte bevorzugt verwendet werden, da die Axialkräfte hier über große Flächen auf den Keilflächenbolzen übertragen werden, während bei Zylinderrollen und Kugeln infolge der Punkt- oder Linienberührung hohe Hertzsche Pressungen auftreten. Der Einsatz von Keilflächenbolzen zeichnet sich daher durch einen geringeren Verschleiß und eine höhere Verfügbarkeit des gesamten Überlastsicherungsmechanismus aus. Keilflächen und die dazu komplementär ausgebildeten keilförmigen Mulden stellen an die Fertigungs- und Montagegenauigkeit geringere Anforderungen als bei anderen formschlüssigen Verbindungen, denn Abweichungen können bis in den mm - Bereich durch sie ausgeglichen werden.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe wird nachfolgend anhand der Figuren erläutert. Darin ist im übrigen folgendes dargestellt:
Fig. 1 verdeutlicht schematisch das Grundprinzip eines nach konventionellem Grundprinzip arbeitenden formschlüssigen Überlastsicherungsmechanismus gegen Axialkraftüberlastung bei gleichzeitiger Möglichkeit der Übertragung hoher Drehmomente;
Fig. 2 zeigt schematisch ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anordnung zur Absicherung gegen Axialkraftüberlastung.
Die Fig. 1 zeigt eine Welle-Nabe-Verbindung 1 zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen - einem ersten Maschinenteil 2 und einem zweiten Maschinenteil 3 - und zur Realisierung eines axialen Längenausgleiches. Dazu ist die Welle-Nabe- Verbindung 1 hier als Keilwellenverbindung mit Schiebe­ bzw. Gleitsitz ausgeführt. Die zusätzliche Anordnung eines Überlastsicherungsmechanismus 4 bewirkt, daß die Längsbeweglichkeit innerhalb der Welle-Nabe-Verbindung 1 erst bei einer bestimmten Axialkraftgröße ermöglicht wird. Der Überlastsicherungsmechanismus 4 umfaßt wenigstens eine Verriegelungseinheit 5, die in einem der beiden Maschinenteile, hier im ersten Maschinenteil 2, gelagert ist. Die Verriegelungseinheit umfaßt ein Verriegelungselement 6, und im einfachsten Fall eine Feder 7 und einen Anschlag 8, der die mögliche Vorspannkraft der Feder 7 begrenzt und mit dem Verriegelungselement 6 eine bauliche Einheit bildet. Das Verriegelungselement 6 wird durch die Feder 7 in eine am zweiten Maschinenelement dazugehörige Aufnahmemulde 9 gedrückt und geht somit mit diesem eine formschlüssige Verbindung ein. Der Formschluß dient nur der Aufnahme axial gerichteter Kräfte, Umfangskräfte werden auf diesem Wege nicht übertragen.
Über die Anzahl der am Umfang 10 des zweiten Maschinenteiles 3 eingreifenden Verriegelungselemente 6 und die eingestellte Vorspannung der Federn 7 wird die Größe der Axialkraft festgelegt, die ein Aufheben des Formschlusses bewirkt, d. h. die Komponenten der Axialkraft, die der Vorspannkraft der Feder bzw. Federn entgegenwirken und zur Aufhebung des Reibschlusses führen, jeweils in Abhängigkeit vom Keilflächenwinkel.
Bei Überschreiten des voreingestellten Grenzwertes der Axialkraft schieben sich die Verriegelungselemente 6 unter axialer Verschiebung des zweiten Maschinenteiles 3 in radialer Richtung nach außen, d. h. von der Mittelachse I der beiden Maschinenteile weg und spannen jeweils die Federn 7 weiter vor. Das Verriegelungselement 6 verschiebt sich entsprechend der Verschiebung des zweiten Maschinenteiles 3 gegen das erste Maschinenteil 2. Die Bewegung jedes einzelnen Verriegelungselementes 6 erfolgt in diesem einfachen Fall so lange, bis der Anschlag 8 seine Endstellung erreicht hat, bzw. das Verriegelungselement 6 aus der Aufnahmemulde 9 herausgerutscht ist. Die axiale Verschiebung des Maschinenteils 3 gegen das Maschinenteil 2 wird durch den axialen Längenausgleich der Keilwellenprofilverbindung 1 mit Schiebe-bzw. Gleitsitz ermöglicht.
In den Erläuterungen zu Fig. 1 wird davon ausgegangen, daß das zweite Maschinenteil 3 sich auf der Abtriebsseite befindet und sich somit gegen das erste Maschinenteil 2, das mit der Antriebsquelle wenigstens mittelbar in Verbindung steht, in axialer Richtung verschiebt. Möglich ist jedoch auch der umgekehrte Fall- das erste Maschinenteil 2 verschiebt sich gegen das zweite Maschinenteil 3 in axialer Richtung.
Die Ausführung der Verriegelungseinheiten 4 kann sehr vielgestaltig sein. Als Verriegelungselemente 6 finden Bolzen mit keilförmig abgeschrägtem Kopf, Kugeln oder Zylinderrollen Verwendung. Vorzugsweise werden jedoch Bolzen mit keilförmig abgeschrägtem Kopf eingesetzt, da mit diesen an den Kraftübertragungsstellen ein großflächiger Kontakt realisiert werden kann, der sich letztendlich in einer Verminderung des Verschleißes gegenüber dem Einsatz von Kugeln oder Zylinderrollen, die nur eine Punkt- oder Linienberührung an den Kontaktstellen in den Aufnahmemulden zulassen, äußert. Die zu den Verriegelungselementen 6 zugehörigen Aufnahmemulden 9 sind vorzugsweise keil- bzw. kegelförmig ausgebildet.
Die Erzeugung der Vorspannkraft erfolgt vorzugsweise über Federelemente, hier eine Feder 7, wobei im dargestellten Beispiel der Weg des Federelementes 7 im Auslösefall durch den Anschlag 8 begrenzt ist.
Zur Verhinderung des Zurückrutschens der Verriegelungselemente 6 in die Aufnahmemulden 9 trägt eine entsprechende Ausgestaltung der Verriegelungseinheit 4 bei. Ein Beispiel einer Möglichkeit einer derartigen Ausgestaltung ist aus einem Sonderdruck aus "Stahl und Eisen" 108 (1988) Heft 14/15 bereits bekannt.
Die Ausführung der Verriegelungseinheit 4 erfolgt immer entsprechend den Einsatzbedingungen und den zu erfüllenden Funktionen. Die in Fig. 1 dargestellte Ausführung ist nur ein Beispiel. Der Einsatz anderer bereits bekannter Verriegelungseinheiten mit dem gleichen Grundprinzip ist ebenfalls denkbar.
Zur Realisierung einer drehfesten Verbindung zwischen erstem und zweitem Maschinenteil mit axialer Längenausgleichsmöglichkeit werden aufgrund des geringen Fertigungsaufwandes bevorzugt Keilwellenprofilverbindungen mit Schiebe- bzw. Gleitsitz eingesetzt. Als weitere Möglichkeiten sind jedoch auch wälzgelagerte Teleskopführungen oder Kugelführungen denkbar.
Fig. 2 verdeutlicht schematisch ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung zur Drehmomentübertragung mit Axialkraftbegrenzung. Bei dieser Ausführung ist der Überlastsicherungsmechanismus zwischen erstem 2 und zweiten Maschinenteil 3 angeordnet, wobei das erste Maschinenteil 2 wenigstens eine Verriegelungseinheit 4 trägt. Der Grundaufbau entspricht dem in Fig. 1 beschriebenen, weshalb gleiche Bezugszahlen für gleiche Bauteile verwendet werden. Das zweite Maschinenteil 3 ist jedoch zweiteilig ausgeführt. Der zum Formschluß erforderliche Gegenpart ist auf einem ersten Abschnitt 12 des zweiten Maschinenteiles 3 angeordnet, der mittelbar mit dem zweiten Abschnitt 11 des zweiten Maschinenteiles 3 verbunden ist, jedoch ein geringes axiales Spiel s zu diesem aufweist bzw. zuläßt. Dieser erste Abschnitt 12, hier als Hohlkörper bezeichnet, weist an seinem Außenumfang 13 die Aufnahmemulden 9 zur Aufnahme der Verriegelungselemente 6 auf. Da diese Aufnahmemulden 9 hohen Beanspruchungen und damit Verschleiß ausgesetzt sind, ist eine entsprechende Oberflächenbehandlung sinnvoll. Aus Fertigungs- und Kostengründen sind daher vorzugsweise die Aufnahmemulden 9 in separate Einsatzstücke 14 eingearbeitet, die etwas größer als die Aufnahmemulden 9 sind und am Außenumfang des Hohlkörpers angeordnet sind. Die Einsatzstücke 14 werden dann einer separaten Oberflächenbehandlung unterzogen. In der Regel werden diese wärmebehandelt, vorzugsweise gehärtet.
Die Einsatzstücke 14 sind in entsprechenden Ausnehmungen 15 am Außenumfang 13 des Hohlkörpers angeordnet und zwar vorzugsweise derart, daß die Außenfläche eines jeden Einsatzstückes mit dem Außenumfang 13 des Hohlkörpers 12 abschließt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß nur ein Einsatzstück 14 in Form eines zweiteilig ausgeführten Ringes vorgesehen ist, in welches die Aufnahmemulden 9 eingearbeitet sind, wobei es auch denkbar ist, die Verriegelungselemente in einer in den zweiteiligen Ring eingearbeiteten, vorzugsweise keilförmigen Nut aufzunehmen. Der Hohlkörper 12 weist dann zur Aufnahme des Einsatzstückes eine am Umfang 13 verlaufende ringförmige Ausnehmung 15 auf.
Zwischen Hohlkörper 12 und zweitem Abschnitt 11 sind in dieser Ausführung Federelemente 16, vorzugsweise Tellerfedern angeordnet. Diese Anordnung der Federelemente 16 zusammen mit der zweigeteilten Ausführung des zweiten Maschinenteils bietet mehrere Vorteile:
  • 1) Freihalten der Verriegelungselemente 6 von dynamischen Beanspruchungen
  • 2) Dämpfung im Leerlauf und beispielsweise beim Einsatz in Walzwerken während des Walzenwechsels
  • 3) Kompensation kleiner Axialschübe.
Der Hohlkörper 12 ist derart angeordnet, daß dieser von zwei mit dem zweiten Abschnitt 11 des zweiten Maschinenteiles 3 eine bauliche Einheit bildenden Bauteilen 17 und 18 und einer Innenfläche 19 des ersten Maschinenteiles 2 geführt wird. An den Führungsstellen 20, 21 und 22 ist jeweils eine Abdichtung vorgesehen.
Die Federn 16 befinden sich somit ein einem abgedichteten Raum 23. Diesem ist wenigstens eine, hier nicht dargestellte Schmiermittelzufuhr- und eine, hier dargestellte Schmiermittelabfuhrleitung 24 zugeordnet. Die Schmiermittelkanäle sind so angeordnet, daß im Falle eines Ausrückens der Verriegelungselemente 6 aus den Aufnahmemulden 9 die Muldenflächen geschmiert werden. Im Ausführungsbeispiel werden geringe Axialkräfte über die Tellerfederanordnung 16 zwischen den beiden Abschnitten 11 und 12 des zweiten Maschinenteiles 3 abgebaut, wobei die axiale Verschiebemöglichkeit des zweiten Abschnittes gegen den ersten ausgenutzt wird. Bei hohen Axialkräften erfolgt nach vollständiger Ausnutzung der axialen Verschiebemöglichkeit s eine gemeinsame Verschiebung beider Abschnitte 11 und 12 bei Auslösung des Überlastsicherungsmechanismus. Die Verriegelungselemente 6 rutschen aus den Aufnahmemulden 9 vollständig heraus und die Verriegelungselemente 6 schleifen im ausgerückten Zustand auf dem Außenumfang 13 des Hohlkörpers 12. Das Schmiermittel gelangt über den Schmiermittelabfuhrkanal 24 in den Innenraum 25 des Hohlkörpers 12 und von da aufgrund der Fliehkraft über einen Kanal 26, der sich durch die Hohlkörperwand und durch das Einsatzstück 14 bis in die Aufnahmemulde 9 erstreckt, an die Flächen der Aufnahmemulde 9.
Die in Fig. 2 wiedergegebene bevorzugte Ausführung ist nur schematisch dargestellt, auf die Wiedergabe konstruktiver Einzelheiten und Umsetzungsmöglichkeiten wurde verzichtet. Weitere die Funktion der Ausführung nicht beeinträchtigende konstruktive Detailierungen sind möglich und entsprechend den Einsatzerfordernissen festlegbar.
Das hier beschriebene Grundprinzip ist bei allen Anwendungsfällen, bei denen die Drehmomentübertragung realisiert und gegenüber Axialkraft abgesichert werden muß, einsetzbar. Die konstruktive Ausgestaltung und die Anpassung an besondere Einsatzbedingungen liegen im Ermessen des Fachmannes.

Claims (14)

1. Welle-Nabe-Verbindung zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen zur Übertragung hoher Drehmomente in einem Antriebsstrang - einem ersten antriebsseitigen Maschinenteil und einem zweiten antriebsseitigen Maschinenteil;
  • 1.1 die beiden Maschinenteile (2, 3) sind relativ zueinander verschiebbar, aber drehfest miteinander verbunden;
  • 1.2 zwischen beiden Maschinenteilen (2, 3) ist zusätzlich ein formschlüssiger Überlastsicherungsmechanismus vorgesehen, dessen einzelne Verriegelungselemente (6) (wenigstens eins) im Sinne des Verriegelns vorspannbar sind und der die beiden Maschinenteile (2, 3) gegen Axialschub bis zu einem bestimmten einstellbaren Grenzwert verriegelt;
  • 1.3 der Überlastsicherungsmechanismus (4) ist derart gestaltet und angeordnet, daß bei Überschreiten des Grenzwertes der Formschluß aufgehoben wird;
    gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • 1.4 das zweite Maschinenteil (3) ist in zwei Abschnitte (11, 12) unterteilt, die mittelbar miteinander verbunden sind und ein axiales Spiel (s) zueinander aufweisen;
  • 1.5 zwischen beiden Abschnitten (11, 12) sind Dämpfungsglieder angeordnet.
2. Welle-Nabe-Verbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der zur Aufhebung des Formschlusses erforderlichen Axialkraft durch die Anzahl der verwendeten Verriegelungselemente (6) und durch die Größe der Vorspannkraft an den Verriegelungselementen festlegbar ist.
3. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannkraft durch Federelement (7) erzeugbar ist.
4. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Absprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • 4.1 jedes Verriegelungselement (6) wird vom ersten Maschinenteil (2) getragen und durch die Vorspannkraft in eine Aufnahmemulde (9), die in die Oberfläche des zweiten Maschinenteiles (3) eingearbeitet ist, eingedrückt;
  • 4.2 jedem Verriegelungselement (6) ist eine Aufnahmemulde (9) zugeordnet.
5. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnete daß die Verriegelungselemente (6) als Bolzen mit keilförmig abgeschrägten Kopfflächen ausgebildet sind.
6. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnete daß die Verriegelungselemente (6) als Zylinderrollen ausgebildet sind.
7. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnete daß die Verriegelungselemente (6) als Kugeln ausgebildet sind.
8. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnete daß die Verbindung der beiden Maschinenteile (2, 3) als Keilwellenverbindung mit Schiebe-bzw. Gleitsitz (1) ausgeführt ist.
9. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnete daß die Verbindung der beiden Maschinenteile (2, 3) als wälzgelagerte Teleskopführung ausgeführt ist.
10. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der beiden Maschinenteile (2, 3) als Kugelführung ausgeführt wird.
11. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmemulde (9) keil- oder kegelförmig ausgeführt ist.
12. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
  • 12.1 jede Aufnahmemulde (9) ist in ein Einsatzstück eingearbeitet, das mit dem zweiten Maschinenteil eine bauliche Einheit bildet;
  • 12.2 das Einsatzstück ist wärmebehandelt.
13. Welle-Nabe-Verbindung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Einsatzstück ein wenigstens zweiteiliger Ring ist.
14. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnete daß eine Tellerfeder als Dämpfungsglied verwendet wird.
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