DE4326861C1 - Welle-Nabe-Verbindung zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen Maschinenteilen - Google Patents
Welle-Nabe-Verbindung zur Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen MaschinenteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Welle-Nabe-Verbindung zur
Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen
Maschinenteilen, im einzelnen mit den Merkmalen des
Oberbegriffes aus Anspruch 1.
Es ist bekannt, daß in Antriebssträngen, beispielsweise für
den Einsatz in Walzwerken, bei denen das vom Motor erzeugte
Drehmoment über Wellenstränge übertragen wird
- beispielsweise wird im Walzwerk die Arbeitswalze über eine
Gelenkwelle angetrieben -, infolge von Störungen auf der
anzutreibenden Maschinenseite, bei denen eine
Drehmomentübertragung vom An- zum Abtrieb nicht mehr
gegeben ist, bei weiterem Betrieb der Antriebsquelle eine
Verformung im Antriebsstrang infolge Torsion auftreten und
bis zum Torsionsbruch führen kann. Der Torsionsbruch weist
im Extremfall einen Bruchverlauf von 45° zur Torsionsachse
aufgrund der während der Verdrehung auftretenden
Zugspannungen auf. Beim Walzwerk ist beispielsweise eine
Drehmomentübertragung zwischen Antriebsquelle und
Arbeitswalze beim Fest fahren der Arbeitswalze nicht mehr
gegeben. Nach dem Bruch, d. h. in dem Beispiel nach der
Trennung der Arbeitswalze von der Antriebsquelle und bei
gleichzeitigem weiteren Betrieb der Antriebsquelle, wird
die Bruchfläche auf der mit der Antriebsquelle noch
Verbundenen Seite des Antriebsstranges gegen die jetzt
feststehende, auf der Seite der Arbeitswalze liegende
Bruchfläche verdreht. Infolge der Überlagerung der
Bruchflächen und aufgrund der Trägheits- und
Drehzahlunterschiede zwischen den durch den Bruch
entstandenen Teilen des Antriebsstranges - dem mit der
Antriebsquelle verbundenen und dem mit der Arbeitswalze
verbundenen - erfährt der mit der Antriebsquelle verbundene
Teil eine axiale Verschiebung in seine Richtung. Im
allgemeinen führt die fortlaufende Antriebsbewegung durch
den Motor und der schräg ausgebildete Bruch zum Auftreten
hoher Axialkräfte, die eine Lageverschiebung der einzelnen
Elemente des Antriebsstranges, im Extremfall ein Ausheben
aus der Bauteile aus ihrer Lagerverankerung bedingen. Eine
bekannte Lösung zur Vermeidung derartiger Zwischenfälle
besteht darin, die Verbindung zwischen Antriebsquelle und
anzutreibenden Element nicht einteilig in Form eines
Wellenstranges auszuführen sondern wenigstens zweiteilig
und diese beiden Teile derart miteinander zu verbinden, daß
gleichzeitig die Drehmomentübertragung realisiert wird und
auch entsprechende Überlastsicherungsmechanismen, die bei
hohen Axialkräften die Drehmomentübertragung unterbinden,
wirksam werden. In den bekannten Lösungen findet als
Element eine Sicherheitskupplung Verwendung, die auch die
drehfeste Verbindung zwischen den beiden Teilen
beispielsweise den beiden Teilen des Wellenstranges
realisiert. Die Sicherheitskupplung dient zur Übertragung
hoher Drehmomente und ist mit einer Einrichtung zur
Drehmomentbegrenzung versehen, wie beispielsweise aus der
DE - 29 23 902 A1 bekannt.
Die Kupplung weist dort mindestens eine dünnwandige Hülse
auf, die eine sich axial erstreckende Wand einer im
wesentlichen ringförmigen Kammer bildet, die mit
Druckmittel beaufschlagbar ist, um diese Hülse im
wesentlichen elastisch in radialer Richtung zu deformieren
und mit einer Fläche eines Elementes, an dem die Kupplung
befestigt werden soll, zu verklemmen. Dazu gibt es zwei
Möglichkeiten, entweder wird die Kupplung zwischen den
beiden zu verbindenden Maschinenteilen wirksam, indem die
Kupplung als Hohlbuchse, bestehend aus zwei miteinander
verschweißten Hülsen, ausgebildet ist, deren Hohlraum mit
Druckmittel beaufschlagbar ist und durch radiale
Deformation der Hülsen die beiden Maschinenteile
miteinander verspannt, oder, die Kupplung umschließt beide
Maschinenteile und bewirkt den Reibschluß zwischen beiden
durch Deformation nur einer Hülse. An die ringförmige
Kammer schließt sich eine Kanalanordnung an, der ein
Sicherungs- bzw. Kupplungsentlastungsmechanismus zugeordnet
ist, der durch Relativbewegung zwischen den reibschlüssig
zu verbindenden Flächen der beiden Maschinenteile oder eine
bestimmte Torsionsdeformation derselben in einen Zustand
gebracht werden kann, bei dem das in der ringförmigen
Kammer befindliche Druckmittel zur Entlastung der
ringförmigen Kammer aus dieser durch die Kanalanordnung
ausströmen kann. Die Kupplung wird somit auf das gewünschte
Auslösedrehmoment eingestellt. Bei Überschreiten dieses
Drehmomentes im Falle einer Überlastung rutscht die
Kupplung durch. Das übertragbare Drehmoment fällt ab, denn
der wirksame Haftreibungskoeffizient geht in den
Gleitreibungskoeffizienten über. Es findet in
Umfangsrichtung eine Relativbewegung zwischen Welle und
Nabe statt. Ein beispielsweise auf der Welle befestigter
Abscherring schert ein mit der Kanalanordnung bzw. der
ringförmigen Kammer der Kupplung in Verbindung stehendes
Abscherventil ab.
Nach dem Abscheren des Abscherventiles bzw. der
Abscherventile kann das unter hohem Druck stehende Öl frei
expandieren und das übertragbare Drehmoment fällt innerhalb
weniger Millisekunden auf Null ab.
Zur Absicherung gegen Axialkraftüberlastung wird die
Kupplung auf eine entsprechende zulässige zu übertragende
Axialkraft eingestellt, d. h. der Innendruck der
ringförmigen Kammer wird derart festgelegt, daß damit der
Reibschluß nur bis in Höhe der kritischen Axialkraft
aufrechterhalten werden kann. Bei Überschreiten der
zulässigen Axialkraft, beispielsweise infolge eines
Bruches, wird der Reibschluß aufgehoben und es kommt zur
Relativbewegung in axialer Richtung zwischen der Kupplung
und den damit verbundenen Elementen. Der Nachteil dieser
Ausführungsform besteht darin, daß die Kupplung auf eine
entsprechende Axialkraft eingestellt und dementsprechend
ausgelegt werden muß. Eine gleichzeitige Übertragung hoher
Drehmomente mit der selben Kupplung ist nur in den
seltensten Fällen realisierbar, denn die zur Übertragung
des gewünschten Drehmomentes und der noch zulässigen
Axialkraft erforderlichen Flächenpressungen zwischen
Kupplung, Welle und Nabe können entsprechend den
Einsatzbedingungen voneinander abweichen. Aufgrund der
Gleichheit der Kräfte, die zur Aufhebung des Reibschlusses
in Umfangsrichtung und in axialer Richtung erforderlich
sind, und dem Wunsch bereits bei im Verhältnis zur
Umfangskraft relativ geringen Axialkräften der
Entlastungsmechanismus der Kupplung zu betätigen, können
mit derartig ausgelegten Kupplungen nur geringe Drehmomente
übertragen werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, bei einer
derartigen Kupplung, die Einrichtung zur
Drehmomentbegrenzung, d. h. zum Lösen des Reibschlusses, bei
einer festgelegten Axialkraft auszulösen, indem die Größen
der Axialkräfte gemessen werden und der Meßwert in ein
Signal zum Auslösen des Sicherungsmechanismus gegenüber
Drehmomentbegrenzung umgewandelt wird. Diese Möglichkeit
zeichnet sich jedoch durch einen sehr hohen
meßtechnischen - und steuerungstechnischen Aufwand aus, da
die Reaktionszeiten sehr kurz sein müssen.
Eine konventionelle Ausführung einer
Überlastsicherungseinrichtung zur Sicherung gegenüber
Axialkraftüberlastung ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster
mit der Nummer 18 54 247 in Form einer Aufsteckkupplung für
eine Zapfwelle bekannt, diese kann als Welle-Nabeverbindung
angesehen werden. Die Aufsteckkupplung weist einen nach
innen gerichteten, radial federnden, vorzugsweise
halbkugeligen Vorsprung auf, der bei aufgesteckter Kupplung
in einer umlaufenden Nut der Zapfwelle eingreift. Der
Eingriff des halbkugeligen Vorsprungs in die umlaufende
Nut der Zapfwelle ist für eine bestimmte Größe der
auftretenden Axialkraft ausgelegt. Bei Überschreitung der
Größe der Axialkraft wird der Vorsprung aus der Nut
herausgedrückt, und die Verbindung zwischen
Aufsteckkupplung und Zapfwelle wird unterbrochen.
Wesentliche Nachteile einer derartigen Anordnung bestehen
darin, daß die halbkugelförmigen Vorsprünge ständig
dynamischen Beanspruchungen ausgesetzt sind, des weiteren
ist die Verbindung von den Werkstoffen derart auszulegen,
daß geringe Axialschübe, welche unter einem
voreingestellten Grenzwert der Axialkraft liegen, ohne
Beschädigung der einzelnen Elemente von Welle und Nabe
kompensiert werden können.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Welle-Nabe-Verbindung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches
1 derart weiterzuentwickeln, daß die genannten Nachteile
beseitigt werden. Die Welle-Nabe-Verbindung soll zur
Übertragung hoher Drehmomente geeignet sein und der
Entlastungsmechanismus bereits auf geringe Axialkräfte
reagieren können.
Die konstruktive Umsetzung soll derart erfolgen, daß der
Überlastsicherungsmechanismus bei einer bestimmten Größe
der wirkenden Axialkraft ausgelöst wird. Im Vordergrund
steht dabei eine kostengünstige Realisierung von Aufbau und
Funktion mit einer geringen Anzahl einfach gestalteter
Bauteile. Die gesamte Anordnung soll sich durch einen
geringen Fertigungs- und Montageaufwand sowie ein
einfaches und schnelles Wiedereinrichten nach dem
Auslösefall auszeichnen.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst. Die bevorzugten
Ausführungsmöglichkeiten sind in den Unteransprüchen
wiedergegeben.
Die bereits bekannte zweiteilige Ausführung einer
Verbindung zwischen Antriebsquelle und anzutreibenden
Element in Form einer drehfesten Verbindung zwischen den
zwei Teilen wird durch eine drehfeste Verbindung mit
axialem Längenausgleich ersetzt. Durch den zusätzlichen
Einsatz eines Überlastsicherungsmechanismus, der erst ab
Überschreiten eines einstellbaren Grenzwertes einer
bestimmten Axialkraftgröße wirksam wird, kann im Fall eines
Bruches oder sehr hoher Axialkräfte eine hohe Beanspruchung
der einzelnen Elemente des Antriebsstranges vermieden
werden. Die Axialkraft wird durch die Relativverschiebung
der beiden Maschinenteile zueinander mittels des axialen
Längenausgleiches, die durch das Wirken des
Überlastsicherungsmechanismus ausgelöst wird, kompensiert.
Erfindungsgemäß erfolgt die Ausführung des
zweiten Maschinenteils, geteilt - d. h. die Unterteilung
des zweiten Maschinenteils erfolgt in zwei Abschnitte,
wobei der erste Abschnitt unmittelbar in drehfester
Verbindung, jedoch mit der Möglichkeit zum axialen
Längenausgleich, zum ersten Maschinenteil steht, und der
zweite Abschnitt, im Beispiel auch als Hohlkörper
bezeichnet, unmittelbar nur mit den Verriegelungselementen
des Überlastsicherungsmechanismus und mittelbar mit dem
ersten Abschnitt verbunden ist. Eine derartige Ausführung
ermöglicht das Vorsehen einer geringen axialen
Verschiebbarkeit zwischen beiden Abschnitten. Vorzugsweise
sind zwischen den beiden Abschnitten Dämpfungsglieder,
insbesondere Federelemente vorgesehen. Die Verwendung von
Federn als Dämpfungsmittel ist bereits aus dem deutschen
Gebrauchsmuster mit der Nummmer 18 77 77 bekannt.
Die geteilte Ausführung mit der Möglichkeit eines geringen
axialen Spiels zwischen den beiden Abschnitten und die
Anordnung von Federelementen, vorzugsweise Tellerfedern
zwischen diesen beiden Abschnitten bieten mehrere Vorteile:
- 1) Der Überlastsicherungsmechanismus, speziell die Verriegelungselemente werden von dynamischen Beanspruchungen weitestgehendst frei gehalten.
- 2) Axialschübe aufgrund von Axialkräften geringerer Größe als der eingestellte Grenzwert der Axialkraft werden kompensiert bzw. gedämpft.
- 3) die Verriegelungselemente haben im Leerlauf keine Zentrierwirkung für beide Maschinenteile.
Die Anordnung der Federelemente zwischen den beiden
Abschnitten des zweiten Maschinenteils erfolgt in einem
abgedichteten Raum, der wenigstens zwei Schmiermittelkanäle
aufweist - einen Schmiermittelzufuhr- und einen
Schmiermittelabfuhrkanal. Während des Betriebes ist der
Raum mit Schmiermittel, vorzugsweise Fett gefüllt. Bei
Auftreten eines Axialschubes infolge einer hohen
Axialkraft, der zum Auslösen des
Überlastsicherungsmechanismus führt, gelangt das
Schmiermittel über den Abfuhrkanal in das innere des
zweiten Abschnitts und von dort aufgrund der
Fliehkraftwirkung an Kanäle die direkt mit den
Aufnahmemulden in Verbindung stehen, um im Moment des
Ausrückens der Verriegelungselemente die entsprechenden
Flächen der Aufnahmemulde zu schmieren.
Über die Anzahl der Verriegelungselemente und die Größe der
Vorspannkraft für die Verriegelungselemente ist der
Grenzwert der Axialkraft einstellbar, dessen Überschreitung
ein Auslösen des Überlastsicherungsmechanismus bewirkt,
d. h. die relative Verschiebung der beiden Maschinenteile
gegeneinander.
Als Verriegelungselemente sind zylinderrollen, Kugeln oder
Bolzen mit abgeschrägter Keilfläche (Keilflächenbolzen)
einsetzbar, wobei letztgenannte bevorzugt verwendet werden,
da die Axialkräfte hier über große Flächen auf den
Keilflächenbolzen übertragen werden, während bei
Zylinderrollen und Kugeln infolge der Punkt- oder
Linienberührung hohe Hertzsche Pressungen auftreten.
Der Einsatz von Keilflächenbolzen zeichnet sich daher durch
einen geringeren Verschleiß und eine höhere Verfügbarkeit
des gesamten Überlastsicherungsmechanismus aus.
Keilflächen und die dazu komplementär ausgebildeten
keilförmigen Mulden stellen an die Fertigungs- und
Montagegenauigkeit geringere Anforderungen als bei anderen
formschlüssigen Verbindungen, denn Abweichungen können bis
in den mm - Bereich durch sie ausgeglichen werden.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe wird nachfolgend
anhand der Figuren erläutert. Darin ist im übrigen
folgendes dargestellt:
Fig. 1 verdeutlicht schematisch das Grundprinzip eines
nach konventionellem Grundprinzip arbeitenden
formschlüssigen Überlastsicherungsmechanismus
gegen Axialkraftüberlastung bei gleichzeitiger
Möglichkeit der Übertragung hoher Drehmomente;
Fig. 2 zeigt schematisch ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Anordnung zur Absicherung gegen
Axialkraftüberlastung.
Die Fig. 1 zeigt eine Welle-Nabe-Verbindung 1 zur
Übertragung von Drehmomenten zwischen zwei gleichachsigen
Maschinenteilen - einem ersten Maschinenteil 2 und einem
zweiten Maschinenteil 3 - und zur Realisierung eines
axialen Längenausgleiches. Dazu ist die Welle-Nabe-
Verbindung 1 hier als Keilwellenverbindung mit Schiebe
bzw. Gleitsitz ausgeführt. Die zusätzliche Anordnung eines
Überlastsicherungsmechanismus 4 bewirkt, daß die
Längsbeweglichkeit innerhalb der Welle-Nabe-Verbindung 1
erst bei einer bestimmten Axialkraftgröße ermöglicht wird.
Der Überlastsicherungsmechanismus 4 umfaßt wenigstens eine
Verriegelungseinheit 5, die in einem der beiden
Maschinenteile, hier im ersten Maschinenteil 2, gelagert
ist. Die Verriegelungseinheit umfaßt ein
Verriegelungselement 6, und im einfachsten Fall eine Feder
7 und einen Anschlag 8, der die mögliche Vorspannkraft der
Feder 7 begrenzt und mit dem Verriegelungselement 6 eine
bauliche Einheit bildet. Das Verriegelungselement 6 wird
durch die Feder 7 in eine am zweiten Maschinenelement
dazugehörige Aufnahmemulde 9 gedrückt und geht somit mit
diesem eine formschlüssige Verbindung ein. Der Formschluß
dient nur der Aufnahme axial gerichteter Kräfte,
Umfangskräfte werden auf diesem Wege nicht übertragen.
Über die Anzahl der am Umfang 10 des zweiten
Maschinenteiles 3 eingreifenden Verriegelungselemente 6 und
die eingestellte Vorspannung der Federn 7 wird die Größe
der Axialkraft festgelegt, die ein Aufheben des
Formschlusses bewirkt, d. h. die Komponenten der Axialkraft,
die der Vorspannkraft der Feder bzw. Federn entgegenwirken
und zur Aufhebung des Reibschlusses führen, jeweils in
Abhängigkeit vom Keilflächenwinkel.
Bei Überschreiten des voreingestellten Grenzwertes der
Axialkraft schieben sich die Verriegelungselemente 6 unter
axialer Verschiebung des zweiten Maschinenteiles 3 in
radialer Richtung nach außen, d. h. von der Mittelachse I
der beiden Maschinenteile weg und spannen jeweils die
Federn 7 weiter vor. Das Verriegelungselement 6 verschiebt
sich entsprechend der Verschiebung des zweiten
Maschinenteiles 3 gegen das erste Maschinenteil 2. Die
Bewegung jedes einzelnen Verriegelungselementes 6 erfolgt
in diesem einfachen Fall so lange, bis der Anschlag 8 seine
Endstellung erreicht hat, bzw. das Verriegelungselement 6
aus der Aufnahmemulde 9 herausgerutscht ist. Die axiale
Verschiebung des Maschinenteils 3 gegen das Maschinenteil 2
wird durch den axialen Längenausgleich der
Keilwellenprofilverbindung 1 mit Schiebe-bzw. Gleitsitz
ermöglicht.
In den Erläuterungen zu Fig. 1 wird davon ausgegangen, daß
das zweite Maschinenteil 3 sich auf der Abtriebsseite
befindet und sich somit gegen das erste Maschinenteil 2,
das mit der Antriebsquelle wenigstens mittelbar in
Verbindung steht, in axialer Richtung verschiebt. Möglich
ist jedoch auch der umgekehrte Fall- das erste
Maschinenteil 2 verschiebt sich gegen das zweite
Maschinenteil 3 in axialer Richtung.
Die Ausführung der Verriegelungseinheiten 4 kann sehr
vielgestaltig sein. Als Verriegelungselemente 6 finden
Bolzen mit keilförmig abgeschrägtem Kopf, Kugeln oder
Zylinderrollen Verwendung. Vorzugsweise werden jedoch
Bolzen mit keilförmig abgeschrägtem Kopf eingesetzt, da mit
diesen an den Kraftübertragungsstellen ein großflächiger
Kontakt realisiert werden kann, der sich letztendlich in
einer Verminderung des Verschleißes gegenüber dem Einsatz
von Kugeln oder Zylinderrollen, die nur eine Punkt- oder
Linienberührung an den Kontaktstellen in den Aufnahmemulden
zulassen, äußert. Die zu den Verriegelungselementen 6
zugehörigen Aufnahmemulden 9 sind vorzugsweise keil- bzw.
kegelförmig ausgebildet.
Die Erzeugung der Vorspannkraft erfolgt vorzugsweise über
Federelemente, hier eine Feder 7, wobei im dargestellten
Beispiel der Weg des Federelementes 7 im Auslösefall durch
den Anschlag 8 begrenzt ist.
Zur Verhinderung des Zurückrutschens der
Verriegelungselemente 6 in die Aufnahmemulden 9 trägt eine
entsprechende Ausgestaltung der Verriegelungseinheit 4 bei.
Ein Beispiel einer Möglichkeit einer derartigen
Ausgestaltung ist aus einem Sonderdruck aus "Stahl und
Eisen" 108 (1988) Heft 14/15 bereits bekannt.
Die Ausführung der Verriegelungseinheit 4 erfolgt immer
entsprechend den Einsatzbedingungen und den zu erfüllenden
Funktionen. Die in Fig. 1 dargestellte Ausführung ist nur
ein Beispiel. Der Einsatz anderer bereits bekannter
Verriegelungseinheiten mit dem gleichen Grundprinzip ist
ebenfalls denkbar.
Zur Realisierung einer drehfesten Verbindung zwischen
erstem und zweitem Maschinenteil mit axialer
Längenausgleichsmöglichkeit werden aufgrund des geringen
Fertigungsaufwandes bevorzugt Keilwellenprofilverbindungen
mit Schiebe- bzw. Gleitsitz eingesetzt. Als weitere
Möglichkeiten sind jedoch auch wälzgelagerte
Teleskopführungen oder Kugelführungen denkbar.
Fig. 2 verdeutlicht schematisch ein
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Anordnung zur
Drehmomentübertragung mit Axialkraftbegrenzung. Bei dieser
Ausführung ist der Überlastsicherungsmechanismus zwischen
erstem 2 und zweiten Maschinenteil 3 angeordnet, wobei das
erste Maschinenteil 2 wenigstens eine Verriegelungseinheit
4 trägt. Der Grundaufbau entspricht dem in Fig. 1
beschriebenen, weshalb gleiche Bezugszahlen für gleiche
Bauteile verwendet werden. Das zweite Maschinenteil 3 ist
jedoch zweiteilig ausgeführt. Der zum Formschluß
erforderliche Gegenpart ist auf einem ersten Abschnitt 12
des zweiten Maschinenteiles 3 angeordnet, der mittelbar mit
dem zweiten Abschnitt 11 des zweiten Maschinenteiles 3
verbunden ist, jedoch ein geringes axiales Spiel s zu
diesem aufweist bzw. zuläßt. Dieser erste Abschnitt 12,
hier als Hohlkörper bezeichnet, weist an seinem Außenumfang
13 die Aufnahmemulden 9 zur Aufnahme der
Verriegelungselemente 6 auf. Da diese Aufnahmemulden 9
hohen Beanspruchungen und damit Verschleiß ausgesetzt sind,
ist eine entsprechende Oberflächenbehandlung sinnvoll. Aus
Fertigungs- und Kostengründen sind daher vorzugsweise die
Aufnahmemulden 9 in separate Einsatzstücke 14
eingearbeitet, die etwas größer als die Aufnahmemulden 9
sind und am Außenumfang des Hohlkörpers angeordnet sind.
Die Einsatzstücke 14 werden dann einer separaten
Oberflächenbehandlung unterzogen. In der Regel werden diese
wärmebehandelt, vorzugsweise gehärtet.
Die Einsatzstücke 14 sind in entsprechenden Ausnehmungen 15
am Außenumfang 13 des Hohlkörpers angeordnet und zwar
vorzugsweise derart, daß die Außenfläche eines jeden
Einsatzstückes mit dem Außenumfang 13 des Hohlkörpers 12
abschließt.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß nur ein
Einsatzstück 14 in Form eines zweiteilig ausgeführten
Ringes vorgesehen ist, in welches die Aufnahmemulden 9
eingearbeitet sind, wobei es auch denkbar ist, die
Verriegelungselemente in einer in den zweiteiligen Ring
eingearbeiteten, vorzugsweise keilförmigen Nut aufzunehmen.
Der Hohlkörper 12 weist dann zur Aufnahme des
Einsatzstückes eine am Umfang 13 verlaufende ringförmige
Ausnehmung 15 auf.
Zwischen Hohlkörper 12 und zweitem Abschnitt 11 sind in
dieser Ausführung Federelemente 16, vorzugsweise
Tellerfedern angeordnet. Diese Anordnung der Federelemente 16
zusammen mit der zweigeteilten Ausführung des zweiten
Maschinenteils bietet mehrere Vorteile:
- 1) Freihalten der Verriegelungselemente 6 von dynamischen Beanspruchungen
- 2) Dämpfung im Leerlauf und beispielsweise beim Einsatz in Walzwerken während des Walzenwechsels
- 3) Kompensation kleiner Axialschübe.
Der Hohlkörper 12 ist derart angeordnet, daß dieser von
zwei mit dem zweiten Abschnitt 11 des zweiten
Maschinenteiles 3 eine bauliche Einheit bildenden Bauteilen
17 und 18 und einer Innenfläche 19 des ersten
Maschinenteiles 2 geführt wird. An den Führungsstellen 20,
21 und 22 ist jeweils eine Abdichtung vorgesehen.
Die Federn 16 befinden sich somit ein einem abgedichteten
Raum 23. Diesem ist wenigstens eine, hier nicht
dargestellte Schmiermittelzufuhr- und eine, hier
dargestellte Schmiermittelabfuhrleitung 24 zugeordnet. Die
Schmiermittelkanäle sind so angeordnet, daß im Falle eines
Ausrückens der Verriegelungselemente 6 aus den
Aufnahmemulden 9 die Muldenflächen geschmiert werden. Im
Ausführungsbeispiel werden geringe Axialkräfte über die
Tellerfederanordnung 16 zwischen den beiden Abschnitten 11
und 12 des zweiten Maschinenteiles 3 abgebaut, wobei die
axiale Verschiebemöglichkeit des zweiten Abschnittes gegen
den ersten ausgenutzt wird. Bei hohen Axialkräften erfolgt
nach vollständiger Ausnutzung der axialen
Verschiebemöglichkeit s eine gemeinsame Verschiebung beider
Abschnitte 11 und 12 bei Auslösung des
Überlastsicherungsmechanismus. Die Verriegelungselemente 6
rutschen aus den Aufnahmemulden 9 vollständig heraus und
die Verriegelungselemente 6 schleifen im ausgerückten
Zustand auf dem Außenumfang 13 des Hohlkörpers 12. Das
Schmiermittel gelangt über den Schmiermittelabfuhrkanal 24
in den Innenraum 25 des Hohlkörpers 12 und von da aufgrund
der Fliehkraft über einen Kanal 26, der sich durch die
Hohlkörperwand und durch das Einsatzstück 14 bis in die
Aufnahmemulde 9 erstreckt, an die Flächen der Aufnahmemulde
9.
Die in Fig. 2 wiedergegebene bevorzugte Ausführung ist nur
schematisch dargestellt, auf die Wiedergabe konstruktiver
Einzelheiten und Umsetzungsmöglichkeiten wurde verzichtet.
Weitere die Funktion der Ausführung nicht beeinträchtigende
konstruktive Detailierungen sind möglich und entsprechend
den Einsatzerfordernissen festlegbar.
Das hier beschriebene Grundprinzip ist bei allen
Anwendungsfällen, bei denen die Drehmomentübertragung
realisiert und gegenüber Axialkraft abgesichert werden muß,
einsetzbar. Die konstruktive Ausgestaltung und die
Anpassung an besondere Einsatzbedingungen liegen im
Ermessen des Fachmannes.
Claims (14)
1. Welle-Nabe-Verbindung zwischen zwei gleichachsigen
Maschinenteilen zur Übertragung hoher Drehmomente in
einem Antriebsstrang - einem ersten antriebsseitigen
Maschinenteil und einem zweiten antriebsseitigen
Maschinenteil;
- 1.1 die beiden Maschinenteile (2, 3) sind relativ zueinander verschiebbar, aber drehfest miteinander verbunden;
- 1.2 zwischen beiden Maschinenteilen (2, 3) ist zusätzlich ein formschlüssiger Überlastsicherungsmechanismus vorgesehen, dessen einzelne Verriegelungselemente (6) (wenigstens eins) im Sinne des Verriegelns vorspannbar sind und der die beiden Maschinenteile (2, 3) gegen Axialschub bis zu einem bestimmten einstellbaren Grenzwert verriegelt;
- 1.3 der Überlastsicherungsmechanismus (4) ist derart
gestaltet und angeordnet, daß bei Überschreiten
des Grenzwertes der Formschluß aufgehoben wird;
gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale: - 1.4 das zweite Maschinenteil (3) ist in zwei Abschnitte (11, 12) unterteilt, die mittelbar miteinander verbunden sind und ein axiales Spiel (s) zueinander aufweisen;
- 1.5 zwischen beiden Abschnitten (11, 12) sind Dämpfungsglieder angeordnet.
2. Welle-Nabe-Verbindung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Größe der zur Aufhebung des
Formschlusses erforderlichen Axialkraft durch die
Anzahl der verwendeten Verriegelungselemente (6) und
durch die Größe der Vorspannkraft an den
Verriegelungselementen festlegbar ist.
3. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 oder
2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspannkraft durch
Federelement (7) erzeugbar ist.
4. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Absprüche 1 bis
3, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 4.1 jedes Verriegelungselement (6) wird vom ersten Maschinenteil (2) getragen und durch die Vorspannkraft in eine Aufnahmemulde (9), die in die Oberfläche des zweiten Maschinenteiles (3) eingearbeitet ist, eingedrückt;
- 4.2 jedem Verriegelungselement (6) ist eine Aufnahmemulde (9) zugeordnet.
5. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnete daß die
Verriegelungselemente (6) als Bolzen mit keilförmig
abgeschrägten Kopfflächen ausgebildet sind.
6. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnete daß die
Verriegelungselemente (6) als Zylinderrollen
ausgebildet sind.
7. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnete daß die
Verriegelungselemente (6) als Kugeln ausgebildet sind.
8. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnete daß die Verbindung der
beiden Maschinenteile (2, 3) als Keilwellenverbindung
mit Schiebe-bzw. Gleitsitz (1) ausgeführt ist.
9. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnete daß die Verbindung der
beiden Maschinenteile (2, 3) als wälzgelagerte
Teleskopführung ausgeführt ist.
10. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der
beiden Maschinenteile (2, 3) als Kugelführung
ausgeführt wird.
11. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmemulde (9)
keil- oder kegelförmig ausgeführt ist.
12. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, gekennzeichnet durch die folgenden Merkmale:
- 12.1 jede Aufnahmemulde (9) ist in ein Einsatzstück eingearbeitet, das mit dem zweiten Maschinenteil eine bauliche Einheit bildet;
- 12.2 das Einsatzstück ist wärmebehandelt.
13. Welle-Nabe-Verbindung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einsatzstück ein wenigstens
zweiteiliger Ring ist.
14. Welle-Nabe-Verbindung nach einem der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnete daß eine Tellerfeder als
Dämpfungsglied verwendet wird.
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