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DE4323473A1 - Einschubspender für Hygieneartikel oder dergleichen - Google Patents

Einschubspender für Hygieneartikel oder dergleichen

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Publication number
DE4323473A1
DE4323473A1 DE4323473A DE4323473A DE4323473A1 DE 4323473 A1 DE4323473 A1 DE 4323473A1 DE 4323473 A DE4323473 A DE 4323473A DE 4323473 A DE4323473 A DE 4323473A DE 4323473 A1 DE4323473 A1 DE 4323473A1
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DE
Germany
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housing
container
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projections
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Withdrawn
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DE4323473A
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English (en)
Inventor
Franz Weber
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DRL Hygiene Systeme GmbH
Original Assignee
DRL Hygiene Systeme GmbH
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Publication date
Application filed by DRL Hygiene Systeme GmbH filed Critical DRL Hygiene Systeme GmbH
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Priority to US08/271,427 priority patent/US5509571A/en
Priority to ZA945108A priority patent/ZA945108B/xx
Publication of DE4323473A1 publication Critical patent/DE4323473A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/16Paper towels; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/18Holders; Receptacles
    • A47K10/185Holders for boxes of tissue

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Spender für Hygieneartikel wie zusammenfalt­ bare Beutel, Taschentücher oder dergleichen, mit einem kastenförmigen Gehäuse und mit auswechselbar im Gehäuse angeordneten, die Hygieneartikel enthaltenden Behältnis aus biegsamen Material wie Karton.
Eine bekannte Spendevorrichtung dieser Art (EP 0 381 821 A1) ist zweitei­ lig ausgebildet und weist ein an der Wand anzubringendes schalenförmiges Unterteil auf, in das ein aus Karton bestehendes Behältnis für Hygienear­ tikel eingesteckt werden kann, woraufhin das Ganze mit einem mittels Schnappverschluß aufsetzbaren haubenförmigen Deckel verschlossen wird, durch dessen zentrale Öffnung die Hygieneartikel herausgezogen werden könne. Das zweiteilige Gehäuse der bekannten Vorrichtung ist verhältnis­ mäßig kostspielig, da es teilweise doppelwandig ausgebildet ist und somit verhältnismäßig viel Material erfordert. Hinzukommt, daß für die Herstel­ lung des zweiteiligen Gehäuses zwei Spritzformen benötigt werden, die einen zusätzlichen Kostenaufwand hervorrufen. Daher ist diese bekannte Vorrichtung im allgemeinen nur für die Erfüllung gehobener Ansprüche gerechtfertigt.
Ein anderer bekannter Spender (DE-GM 91 07 537.8) weist ein kastenförmi­ ges Gehäuse auf, das als in sich geschlossener starrer Kasten ausgebildet ist, der an einer Stirnseite zum Einschieben und Herausziehen eines die Hygieneartikel enthaltenden auswechselbaren Behältnisses aus Karton oder dergleichen offen ist. Das Gehäuse weist an seiner Rückseite Halte­ einrichtungen in Form von Langlöchern, Selbstklebern oder dergleichen zum Anbringen desselben an einer Wand, wie der Wand eines Badezimmers, auf und enthält in seiner Vorderseite eine Öffnung, mit der eine entsprechen­ de Öffnung des eingesetzten Behältnisses in Flucht zu bringen ist, um durch diese Öffnung die in dem eingesetzten Behältnis zusammengefaltet enthaltenden Hygieneartikel einzeln nacheinander herausziehen und somit entnehmen zu können. Das Gehäuse enthält im Inneren Vorsprünge in Form von keilförmigen Stegen, die sich in Richtung der offenen Stirnseite des Gehäuses verjüngen, zum klemmenden Halten des eingeschobenen Behältnis­ ses.
Dieser Einschubspender wird meist im Gaststätten- und Hotelgewerbe verwendet. Hier wird der Kasten meist mit der Einschuböffnung nach unten weisend an einer Wand wie einer Badezimmerwand befestigt. Dies bietet den Vorteil, daß Spritzwasser nicht von oben in den Kasten und somit in das die Hygieneartikel enthaltende Behältnis dringen kann. Bei einer Anord­ nung mit einer nach unten offenen Stirnseite, gerät diese nicht in das Blickfeld der Benutzer, was auch aus ästhetischen Gründen wünschenswert ist.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die haltgebenden, sich nach unten ver­ jüngenden Stege nicht immer einen ausreichenden Halt des Kartons im Spender bieten. Dies hat verschiedene Ursachen. Zum einen konnte es oft beobachtet werden, daß das die Einschubspender nachfüllende Personal oftmals die Nachfüllkartons nicht vollständig in den Einschubspender einführt, was auch darauf zurückzuführen ist, daß zum vollständigen Einschieben der Packung in den Einschubspender kein Druckpunkt zu über­ winden ist, oder ein Geräusch vernehmbar wird, wenn die Packung vollstän­ dig eingeschoben ist. Die Folge ist, daß der Nachfüllkarton nur unvoll­ ständig gegen die Vorsprünge gedrückt ist, und durch Erschütterungen langsam nach unten herausfällt.
Ein zweites Problem entstand dadurch, daß gleichzeitig in einem Raum, wie ein Badezimmer, verschiedene Hygieneartikel, wie zusammenfaltbare Beutel, Taschentücher oder dergleichen, bereitgehalten werden müssen. Dazu sind mehrere Spender erforderlich. Da die Spender zumeist an verschiedenen Punkten eines Raumes, wie zum Beispiel eines Badezimmers, aufgehängt sind, ist es erforderlich, ein bestimmtes Hygieneprodukt in einem be­ stimmten Spender bereithalten zu können. Hierbei kann es leicht zum Vertauschen verschiedener Hygieneprodukte kommen.
Ein weiteres Problem besteht darin, daß auch mit minderwertigen Produkten gefüllte Kartons in die Spender verbracht werden können. Solcher Art gefüllte Kartons werden zumeist von Billigproduzenten angeboten.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Spender zu schaf­ fen, der einen verbesserten Halt des eingesetzten Behältnisses ermöglicht und der ein Vertauschen verschiedener einzuführender mit bestimmten Hygieneartikeln gefüllter Behältnisse verhindert. Ferner soll der voll­ ständige Anschlag des Behältnisses im Spender deutlich angezeigt werden.
Weiterhin soll vermieden werden, daß mit minderwertigen Hygieneartikeln gefüllte Kartons in die Spender verbracht werden können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Vorrichtung der eingangs genannten Gattung gelöst, welche die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Schutzanspruches 1 aufweist. Vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Im Gegensatz zum vorbekannten Stand der Technik ist im Inneren der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine Vorrichtung angebracht, die es ermög­ licht, den Halt des Behältnisses zu vergrößern, ein Signal in Form eines zu überwindenden Druckpunktes und eines deutlich vernehmbaren Tones zu liefern, das das vollständige Einführen des Behältnisses anzeigt und das verhindert, daß Behältnisse mit falschen Hygieneartikeln in den Spender untergebracht werden. Darüber hinaus ermöglicht diese Vorrichtung die leichtere Entnahme des Inhalts des Behältnisses.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist auf der Innenfläche der der Öffnung gegenüberliegenden Stirnseite mittig ein keilförmiger Vorsprung angebracht, dessen Längsseite parallel zu der Vorder- und Rückwand des Gehäuses ausgerichtet ist. Das einzuführende Behältnis weist eine Sollbruchstelle in Form einer Perforationslinie auf, die dieselbe Form, Länge und Lage wie das freie Ende des Vorsprungs aufweist. Beim Einführen des Behältnisses wird dieses gegen den Vorsprung gedrückt, muß hier einen Widerstand in Form eines Druckpunktes überwin­ den, durch den Druck durchtrennt das freie Endes des Vorsprungs das Behältnis entlang der Perforationslinie des Behältnisses, wonach das Behältnis gegen den Druck keilförmiger Stege und des Vorsprungs vollstän­ dig in das Gehäuse eingeführt wird. Darüberhinaus vergrößert der Vor­ sprung die Reibung zwischen Karton und Gehäuse, wodurch der Halt des Behältnisses im Gehäuse vergrößert wird. Diese Reibung kann dadurch verstärkt werden, daß der Vorsprung eine vergrößerte Oberfläche in Form einer Aufrauhung od. dgl. aufweist.
Durch verschiedenartige Anordnungen von einzelnen oder mehreren Vorsprün­ gen auf der Innenfläche der der Öffnung gegenüberliegenden Stirnseite einerseits und verschiedenen Formen von Sollbruchstellen auf dem Behälter andererseits wird es ermöglicht, daß einem mit bestimmten Vorsprunges versehenen Gehäuse nur bestimmte, mit einem bestimmten Hygieneprodukt gefüllte, Behältnisse zugeführt werden können.
Weiterhin wird vorteilhafterweise erreicht, daß der oder die Vorsprünge einen Druck auf den Inhalt des Behältnisses ausüben, wodurch der Inhalt leichter entnehmbar ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Spenders schematisch dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht der Vorrichtung schräg von oben, wobei ein in das Gehäuse der Vorrichtung einzuschiebendes Behältnis vor dem Gehäuse gezeigt ist,
Fig. 2 einen Querschnitt der Vorrichtung,
Fig. 3 eine Aufrißzeichnung des Gehäuses mit einem alternativ ausge­ führten Vorsprung schräg von vorne.
Der in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigte Einschubspender weist ein Gehäuse (1) auf, bei dem auf der Innenfläche der oberen Stirnseite (2) ein als Steg ausgebildeter Vorsprung (3) angebracht ist, der ein freies Ende (4) und zwei seitliche Kanten (5 und 6) aufweist. Die beiden seitlichen Kanten (5 und 6) verjüngen sich zum freien Ende (4) hin, so daß der Steg (3) keilförmig ausgebildet ist. Eine Öffnung (12) auf der Vorderseite des Gehäuses (1) dient dazu, Hygieneartikel wie Beutel, Taschentücher oder dergleichen aus einem einzuschiebenden Behältnis (8) zu entnehmen. Eine obere Kante (9) des Behältnis (8) weist eine mit der Lage, Form und Länge der unteren Kante (4) des Steges (3) korrespondierende Sollbruchstelle in Form einer Perforationslinie (10) auf. Das Behältnis (8) weist darüber hinaus eine Öffnung (11) auf, die mit der Öffnung (12) des Gehäuses (1) in Flucht gebracht werden muß, um die Hygieneartikel aus dem Behältnis zu entnehmen.
Auf der der Öffnung (12) des Gehäuses (1) gegenüberliegenden Seite sind innerhalb des Gehäuses (1) Stege (13) vorgesehen, welche keilförmig oder konisch ausgebildet sind und im mittleren Bereich beginnen und in ihrer Höhe und Breite in Richtung zur Stirnwand (2) zunehmen, an der sie enden. Die Oberseite der Stege (13) ist abgerundet. Die Stege (13) dienen dazu, die Oberseite des eingeschobenen Behältnisses (8) von innen gegen die die Öffnung des Gehäuses (1) beinhaltende Wand des Gehäuses (1) zu drücken, damit das Behältnis (8) durch Reibungskontakt im Gehäuse (1) gehalten wird. Die Keilform der Stege (13) erleichtert das Einschieben von Behält­ nissen (8).
In einer bevorzugten Anordnung ist das Gehäuse an einer Wand, wie einer Badezimmerwand, der Gestalt angebracht, daß eine untere Öffnung (7), die der Stirnseite (2) des Gehäuses (1) gegenüberliegt, senkrecht nach unten weist. In diese Öffnung (7) des Gehäuses (1) wird das Behältnis (8) eingeführt. Stößt die obere Kante (9) des Behältnisses (8) gegen das freie Ende (4) des Vorsprungs (3) des Gehäuses (1), entsteht ein Druck, der zum vollständigen Einschieben des Behältnisses (8) überwunden werden muß. Wird dieser Druck überwunden, durchtrennt das freie Ende (4) des Vorsprungs (3) die Perforationslinie (10) des Behältnisses (8), wodurch das Behältnis bis zum vollständigen Anschlages der oberen Kante (9) des Behältnisses (8) an die obere Stirnseite (2) des Gehäuses eingeschoben werden kann. Entlang der Perforationslinie (10) der oberen Kante (9) des Behältnisses (8) entsteht eine Reibung zwischen dem Behältnis (8) und dem Vorsprung (3) des Gehäuses (1). Dadurch, daß der Inhalt des Behältnisses (8), in Form von Hygienebeuteln, Taschentücher oder dergleichen, flexibel ist, wird der Inhalt durch den Vorsprung (3) nicht zerstört, sondern durch den Vorsprung (3) nach unten gedrückt, wodurch das Volumen im Behältnis (8) abnimmt. Dadurch wird sich der Inhalt des Behältnisses (8) leichter aus diesem entnehmen lassen.
In Fig. 3 ist eine alternative Ausführung des Steges (3) dargestellt, wobei das untere Ende (4) des Vorsprungs (3) einen pfeilförmigen Quer­ schnitt aufweist, wodurch das freie Ende (4) als Widerhaken dient und den Halt des Behältnisses (8) im Gehäuse (1) vergrößert.
Ein oder mehrere Stege, Stifte oder dergleichen können auf beliebige Weise im Inneren des Gehäuses (1) befestigt sein, so daß sich eine Vielzahl von Spendervarianten ergibt. Sind die Hygieneartikel beinhalten­ den Behältnisse mit entsprechenden Sollbruchstellen ausgestattet, können sie nur in eine bestimmte Variante eines Spenders eingeführt werden. Dadurch kann es ausgeschlossen werden, daß bestimmte Hygieneartikel in einem nicht dafür bestimmten Spender verbracht werden. Ist es nötig, in einem Raum, wie ein Badezimmer, mehrere Spender für mehrere Hygienearti­ kel aufzuhängen, können den Spendern durch die verschiedenartige Anord­ nung der Stege, Stifte oder dergleichen nur die jeweils dafür bestimmten Hygieneartikel zugeführt werden. Gleichzeitig wird dadurch das Verbringen von minderwertigen Produkten in die Spender verhindert.

Claims (9)

1. Spender für Hygieneartikel wie zusammenfaltbare Beutel, Taschentü­ cher od. dgl., mit einem kastenförmigen Gehäuse und mit auswechsel­ bar in dem Gehäuse angeordneten, die Hygieneartikel enthaltenden Behältnis aus biegsamen Material wie Karton, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) wenigstens einen in sein Inneres ragenden Vorsprung (3) enthält und das Behältnis im Bereich der Vorsprünge (3) mit Sollbruchstellen (10) zum Einstechen der Vorsprünge (3) versehen ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (3) als freistehende Stege, Stifte, konische Zapfen oder Widerhaken ausgebildet sind.
3. Spender nach Anspruch oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsprünge (3) einstückig mit der Wand des Gehäuses (1), an der sie sich befinden, ausgebildet sind.
4. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der Vorsprünge (3) aufgerauht ist.
5. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Querseiten (5, 6) des als Steg ausgebildeten Vorsprungs (3) in einem Winkel zueinander verlaufen und der Steg somit zu seinem freien Ende (4) keilförmig verjüngt ist.
6. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der als Steg ausgebildete Vorsprung (3) an seinem freien Ende (4) mit einem pfeilförmigen Profil versehen ist.
7. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der als konischer Zapfen ausgebildete Vorsprung mit einer pfeilförmigen äußeren Spitze versehen ist.
8. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) einstückig aus Kunststoff geformt, beispielswei­ se gespritzt, ist und ein offenes Stirnende aufweist, wobei an der dem offenen Ende des Gehäuses gegenüberliegenden Stirnwand des Gehäuses (1) wenigstens ein in das Gehäuse (1) hineinragender Vorsprung (3) angeformt ist.
9. Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstellen (10) Perforationen in der Wandung des Behältnisses sind.
DE4323473A 1993-07-14 1993-07-14 Einschubspender für Hygieneartikel oder dergleichen Withdrawn DE4323473A1 (de)

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