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DE4321307A1 - Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren - Google Patents

Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren

Info

Publication number
DE4321307A1
DE4321307A1 DE19934321307 DE4321307A DE4321307A1 DE 4321307 A1 DE4321307 A1 DE 4321307A1 DE 19934321307 DE19934321307 DE 19934321307 DE 4321307 A DE4321307 A DE 4321307A DE 4321307 A1 DE4321307 A1 DE 4321307A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
sleeve
pipe
ceiling
sound
opening
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19934321307
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz-Martin Dr Rer Na Fischer
Martin Dipl Ing Sohn
Horst Dipl Ing Hesse
Armin Zuell
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Friatec AG
Original Assignee
STAUDT BRANDSCHUTZTECHNIK GmbH
Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der Angewandten Forschung eV
Friatec AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by STAUDT BRANDSCHUTZTECHNIK GmbH, Fraunhofer Gesellschaft zur Forderung der Angewandten Forschung eV, Friatec AG filed Critical STAUDT BRANDSCHUTZTECHNIK GmbH
Priority to DE19934321307 priority Critical patent/DE4321307A1/de
Publication of DE4321307A1 publication Critical patent/DE4321307A1/de
Priority to DE59402012T priority patent/DE59402012D1/de
Priority to AT94109766T priority patent/ATE150152T1/de
Priority to EP94109766A priority patent/EP0635665B1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pipe Accessories (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren. Diese Wände oder Decken stellen brandabschnittsbegrenzende Bauteile dar.
Aufgrund baurechtlicher Bestimmungen müssen größere Gebäude in Brandabschnitte unterteilt werden. Dabei besteht das Pro­ blem, daß Leitungen, Rohre und dergleichen durch diese Brand­ abschnitte hindurchgeführt werden müssen, so daß die einzel­ nen Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes über diese Lei­ tungen oder Rohre miteinander verbunden sind. Öffnungen in den die Brandabschnitte begrenzenden Decken und Wänden sind aus Gründen des Brandschutzes aber unzulässig. Daher dürfen Leitungen, Rohre und dergleichen durch diese Wände und Decken nur hindurchgeführt werden, wenn gegen eine Brandübertragung durch diese Rohre hindurch besondere Vorkehrungen getroffen worden sind.
Stand der Technik
Es ist eine Rohrabschottung in Form einer Rohrmanschette be­ kannt, die auf zumindest einer Wand- bzw. Deckenseite aufge­ bracht wird. Die Rohrmanschette ist auf ihrer Innenseite mit einem unter Hitzeeinwirkung sich nach innen ausdehnenden, feuerfesten Blähmaterial ausgekleidet. Im Brandfall wird durch das sich ausdehnende Blähmaterial das Rohr zusammenge­ drückt und so die Rohröffnung völlig verschlossen. Aufgrund der feuerfesten Eigenschaft des Blähmaterials ist damit eine Brandübertragung durch das Rohr hindurch nicht möglich. Bei Decken wird eine derartige Rohrmanschette auf der Deckenun­ terseite und bei Wanddurchbrüchen auf beiden Wandseiten, je­ weils das Rohr umschließend, vorgesehen. Bei Decken kann auf der Deckenoberseite auf eine Abschottungsmanschette verzich­ tet werden, da ein Feuerübertritt von oben durch den Decken­ durchbruch hindurch nach unten nicht möglich ist. Im Gegen­ satz dazu ist ein Brandübertritt durch einen Wanddurchbruch hindurch von beiden Seiten der Wand aus möglich.
Darstellung der Erfindung
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Rohrabschot­ tung für brandabschnittsbegrenzende Bauteile anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs ge­ geben. Die Erfindung zeichnet sich bei der eine Rohrmanschet­ te aufweisenden Rohrabschottung dadurch aus, daß ein schall­ dämmendes Material auf der Innenseite der Manschette vorhan­ den ist. Mit der Erfindung wird damit eine schalldämmende Rohrabschottung für brandabschnittsbegrenzende Bauteile ge­ schaffen. Damit wird erreicht, daß die Übertragung von vor­ zugsweise Körperschall im Bereich der Rohrmanschette weitge­ hend ausgeschlossen bleibt. Dadurch können Schwingungen der Rohrwandungen, die z. B. durch haustechnische Anlagen wie Sa­ nitärinstallationen oder Heizungs- und Klimaanlagen verur­ sacht werden, als Körperschall nicht über die Rohrabschottung auf das Gebäude übertragen werden. Frühere Untersuchungen des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zeigen, daß bei Hauswas­ sersystemen die erzeugte Körperschallanregung die gesamte Schallanregung eines Gebäudes beherrschen kann. Die schall­ dämmenden Eigenschaften eines beispielsweise schalldämmenden Rohres können somit an allen Stellen eines Gebäudes, und da­ mit auch im Bereich von brandabschnittsbegrenzenden Wänden oder Decken zum Tragen kommen.
Aus Brandschutzanforderungen ist es erforderlich, daß eine Rohrabschottung nicht nur dicht gegen den Übertritt von Feuer sondern auch von Rauchgas sein muß. Nachdem das feuerfeste Blähmaterial, das außen an der Rohrwandung im Bereich der Manschette vorhanden ist, regelmäßig diese Rauchgasdichtig­ keit aufweist, ist es sinnvoll, nur solches schalldämmende Material einzusetzen, das auch rauchgasdicht im Sinne dieser obigen Brandschutzanforderungen ist.
Das schalldämmende und/oder rauchgasdämmende Material der Rohrmanschette kann unmittelbar auf der Innenseite der Rohr­ manschette oder auch auf der Innenseite des Blähmaterials an­ geordnet werden. Es ist nur wichtig, daß die dämmende Schicht zwischen der im allgemeinen metallischen Rohrmanschette und dem Rohrmantel des innerhalb der Manschette vorhandenen Roh­ res vorhanden ist.
Zum besseren Hantieren der Rohrmanschette hat es sich als günstig herausgestellt, das dämmende Material sowie das feu­ erfeste Blähmaterial so ausreichend fest innerhalb des Man­ schettenkörpers anzuordnen, daß diese Schichten beim Hantie­ ren mit der Manschette nicht aus derselben heraus fallen kön­ nen.
Die dämmende Materialschicht kann als flächige Materialbahn vorhanden sein. Es ist allerdings auch möglich, lediglich dämmende Abstandshalter zwischen dem Rohr und der Manschette bzw. dem dämmenden Material anzuordnen und die Bereiche zwi­ schen den Abstandshaltern als Luftschicht zu belassen. Welche dämmenden Materialien verwendet werden, hängt von der Güte der dämmenden Eigenschaften der Abschottungsmaßnahme ab. Er­ fahrungsgemäß wird an der Außenwandung des Rohres eine dicht anschließende, weich federnde Zwischenschicht als Dämmschicht angeordnet sein. Dadurch wird der direkte Kontakt von der Rohrleitung auf die Rohrabschottung und weiter auf die Decke oder die Wand vermieden; Luftschall-Nebenwegübertragungen über die zu verschließende, das Rohr umgebende Öffnung sind erschwert und sofern das dämmende Material auch rauchgasdäm­ mend ist, ist auch die erforderliche Rauchgasdichtigkeit zwi­ schen dem feuerfesten Blähmaterial und dem Rohr sicherge­ stellt.
Die dämmenden Schichten können voll flächig oder über die Höhe des Rohres nur teilweise, beispielsweise gürtelartig vorhan­ den sein. Durch die gürtelartige Anordnung werden die Kon­ taktbereiche zwischen dem Rohr und der Manschette auf ein Mi­ nimum reduziert. Der "Gürtel" muß allerdings immer noch so mächtig sein, daß er eine ausreichend starke Sperre für Rauchgas im Brandfall darstellt. Als Dämmaterialien haben sich weichfederndes Material aus Glasvlies oder Schaumstoff als wirtschaftlich sinnvoll und technisch zufriedenstellend herausgestellt. Darüber hinaus ist es auch möglich, als gür­ telartige Dämmstreifen vorkomprimierte, dauerelastische Fu­ gen-Dichtbänder zu verwenden, die sich nach Lösung ihrer Kom­ primierung selbsttätig ausdehnen und so den Hohlraum zwischen Rohrwandung und Manschette ausfüllen. Durch geeignete Wahl des Dichtmaterials, dessen Dicke und Stärke der Vorkompressi­ on kann die jeweils erforderliche Dämmwirkung gezielt vorein­ gestellt werden.
Um sicherzustellen, daß die dämmenden Eigenschaften und deren Rauchgasdichtigkeit nicht nur bei der Montage sondern auch danach bleibend vorhanden ist, ist eine zentrische Montage des Rohres in der Manschette erforderlich. Dies kann durch Verwendung von Distanzringen oder Abstandshaltern sicherge­ stellt werden, die nach der Montage und dem Befestigen der Manschette an dem tragenden Bauteil wie der Decke oder der Wand wieder entfernt werden.
Statt Dämmstreifen können auch Schlauch- oder Lippendichtun­ gen aus weichem Gummimaterial oder Kunststoff zusätzlich oder alternativ verwendet werden.
Weitere Weiterbildungen dieser Rohrmanschette sind Gegenstand von Unteransprüchen.
Damit nicht nur im unmittelbaren Bereich der Rohrmanschette, sondern auch im Inneren des eigentlichen Wand- bzw. Decken­ durchbruches eine Schallübertragung Rohr - Decke bzw. Rohr - Wand mit Sicherheit ausgeschlossen bleibt, hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, auch in diesem unmittelbaren Durchbruchsbereich schalldämmende Maßnahmen vorzusehen. Eben­ so wie bei der eigentlichen Rohrmanschette kann auch diese schalldämmende Maßnahme auf sehr einfache Weise durch eine Rohrhülse bzw. durch mehrere zusammenfügbare Rohrhülsenteile erreicht werden. Dabei ist jeweils auf der Innenseite der Hülse bzw. der einzelnen Hülsenteile das schalldämmende Mate­ rial bzw. die schalldämmende Materialschicht angeordnet. Die Hülse kann nach einer Weiterbildung der Erfindung längs einer ihrer Mantellinien verschwenkt werden, so daß sie aufgeklappt um das abzuschottende Rohr herumgelegt und dann in den Durch­ bruchsbereich, längs des Rohres, verschoben werden kann.
Nach einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung kann die außerhalb eines Durchbruches anzuordnende Rohrmanschette und die innerhalb des Durchbruches anzuordnende Manschette bzw. Hülse als einteilig miteinander verbundenes Bauteil ausgebil­ det werden. Diese Rohrabschottung kann dann beispielsweise mit entsprechenden Laschenteilen an der Unterseite einer Decke befestigt oder in den Durchbruch einbetoniert und da­ durch in dem Durchbruch unverrückbar fest angeordnet werden. Die Rohrabschottung kann dabei längs eines geraden oder auch abgeschrägten Rohres vorgesehen werden.
Bei all diesen dämmenden Maßnahmen, die mit unterschiedlich­ sten Materialien verwirklicht werden können, muß sicherge­ stellt sein, daß keine stark schallführenden Bauteile unmit­ telbare Verbindung mit dem abzuschottenden Rohr haben können.
Weitere Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Rohrab­ schottung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
Kurze Beschreibund der Zeichnung
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und er­ läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivisch auseinandergezogene schematisier­ te Darstellung einer Rohrabschottung nach der Erfin­ dung im Zusammenhang mit einem Deckendurchbruch, in dem das durch führende Rohr bereits vorhanden und be­ festigt ist,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch eine eingebaute Rohrab­ schottung entsprechend Fig. 1, mit einer zusätzlichen Manschette im unmittelbaren Deckendurchbruch,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine halbe Rohrmanschette nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch eine Rohrabschottung entsprechend Fig. 1, im Zusammenhang mit einem Wand­ durchbruch, mit einer zusätzlichen Manschette im un­ mittelbaren Wanddurchbruch,
Fig. 5 eine Rohrmanschette nach der Erfindung im aufgeklapp­ ten Zustand für eine Rohrabschottung im unmittelbaren Bereich eines Decken- oder Wanddurchbruches,
Fig. 6 eine Schnittdarstellung einer Rohrabschottung gemäß Fig. 5, im einbaufähigen Zustand,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungs­ form für eine Rohrabschottung im Zusammenhang mit einem Deckendurchbruch, im eingebauten Zustand,
Fig. 8, 9, 10 verschiedene Schnittdarstellungen der Rohrabschottung gemäß Fig. 7,
Fig. 11 eine Schemadarstellung einer abgeknickten Rohrab­ schottung in einem Deckendurchbruch,
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der abgeknickten Rohrab­ schottung gemäß Fig. 11,
Fig. 13 eine schematische perspektivische Darstellung einer Rohrabschottung mit Abstandshaltern im oberen Bereich einer Abschottung und
Fig. 14 eine teilweise Schnittdarstellung einer Rohrabschot­ tung mit Abstandshaltern im unteren Bereich einer Ab­ schottung.
Wege zur Ausführung der Erfindung
In Fig. 1 und 2 ist eine Decke 10 dargestellt, die ein brand­ abschnittsbegrenzendes Bauteil bildet. In dieser Decke 10 ist ein Durchbruch 12 vorhanden, durch den ein Rohr 14 hindurch­ geführt und dort befestigt ist. Zur Brandabschottung und da­ mit um zu verhindern, daß bei einem Brandfall Flammen durch den Durchbruch 12 bzw. das Rohr 14 aus dem Bereich unterhalb der Decke 10 in den Bereich oberhalb der Decke 10 hindurch­ treten können, sind Abschottungsmaßnahmen vorgesehen. Diese Abschottungsmaßnahmen bestehen aus einer Rohrmanschette 16, die unterhalb der Decke 10 um das Rohr 14 herumgefügt und an der Decke befestigt wird.
Jede der die Rohrmanschette 16 bildenden beiden Rohrmanschet­ tenhälften 18, 20 besteht aus einem im Querschnitt kreisab­ schnittsförmigen Mantel 22. Auf der unteren Stirnfläche des Mantels 22 ist eine nach innen verlaufende, kragenförmige Um­ biegung 24 vorhanden. Auf der gegenüberliegenden, oberen Stirnseite besitzt der Mantel eine im vorliegenden Beispiels­ fall etwa um 900 nach außen hin abgewinkelte Umbiegung 26. In der oberen Umbiegung 26 sind Bohrungen 28 vorhanden, durch die hindurch die jeweilige Hälfte 18, 20 von unten her mit­ tels Schrauben und Dübel 29 (Fig. 2) an der Decke 10 befe­ stigt werden kann.
Zum Zusammenfügen der beiden Hälften 18, 20 besitzen deren beiden Mäntel 22 einen längs jeder Hälfte verlaufenden Man­ telsteg 30, 32. Diese Stege besitzen übereinanderliegende Bohrungen 33, durch die hindurch die beiden Stege 30, 32 und damit die beiden Hälften 18, 20 fest miteinander verschraubt werden können. Zum problemlosen Anschrauben sind an jeweils einem Steg 32 bereits Muttern 31 hinter dem jeweiligen Durch­ bruch befestigt, wie z. B. angeschweißt.
Auf der Innenseite des Mantels 22 von jeder Hälfte 18, 20 ist ein Blähmaterial 34 vorhanden, das feuerfest ist und sich un­ ter Hitzeeinwirkung ausdehnt. Auf der Innenseite wiederum von diesem Blähmaterial 34 ist ein schall- und rauchgashemmendes Material 36 vorhanden. Das Dämmaterial 36 ist nicht durchge­ hend sondern in zwei gürtelartigen Streifen oder Ringen vor­ handen. Die Materialbahnen 34, 36 sind im vorliegenden Bei­ spielsfall miteinander verheftet, so daß sie beim Hantieren mit den Manschettenhälften 18, 20 nicht wegfallen können. Außerdem haftet das Blähmaterial 34 an der Innenseite des Mantels 22 an. Von unten her ruhen beide Materialschichten 34, 36 auf der Abbiegung 24 des Mantels 22 auf. Dadurch ist ein ausreichend fester Sitz der beiden Materialschichten 34, 36 in dem jeweiligen Mantel 22 gewährleistet.
Die beiden Hälften 18, 20 werden mit den beiden innenliegen­ den Materialschichten 34, 36 um das Rohr 14 herumgefügt und durch die Bohrungen 33 hindurch miteinander verschraubt. Die dadurch gebildete Manschette 16 besitzt damit einen ausrei­ chend festen Montagesitz an dem Rohr 14. Das Rohr 14 ist im vorliegenden Beispielsfall zweischichtig 14.1 und 14.2 als schalldämmendes Rohr ausgebildet.
Im Bereich des Deckendurchbruches 12 ist bei der Darstellung gemäß Fig. 1 das Rohr 14 mit einer schalldämmenden und gleichzeitig ausreichenden rauchgasdämmenden Materialschicht 37 umgeben. Zwischen dieser Dämmschicht 37 und dem Durchbruch 12 ist eine Vermörtelung 40 vorhanden. Das Rohr hat damit keinen unmittelbaren derartigen Kontakt mit der Decke 10, daß Körperschall in wesentlichem Maße übertragen werden könnte.
Demgegenüber ist bei der Fig. 2 eine schalldämmende Material­ schicht 38 zwischen dem Rohr und der Vermörtelung 40 im Deckenbereich 10 nur teilweise vorhanden. Dies wird durch ei­ ne Rohrmanschette 50 ermöglicht, die im Zusammenhang mit den Fig. 5 und 6 unten noch näher beschrieben wird. Diese Man­ schette 50 kann zusätzlich zu der unterhalb des Durchbruches 12 vorhandenen Manschette 16 immer dann verwendet werden, wenn ein Rohr 14 nur durch den Durchbruch 12 hindurchgeführt, aber noch nicht in dem Durchbruch 12 eingemörtelt oder einbe­ toniert vorhanden ist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 sind auf der Innenseite der noch weiter unten beschriebenen Rohrmanschette 50 in ihrem oberen und unteren Endbereich jeweils mehrere unterschiedlich breite bzw. hohe Lagen 38 von schalldämmenden Materialschich­ ten vorhanden. Die schmalste Schicht liegt auf dem Rohr 14 an, um eine möglichst kleinflächige Brücke zur Übertragung von Körperschall zu bilden. Der übrige Zwischenraum 39 zwi­ schen Rohrmanschette 50 und Rohr 14 besteht im vorliegenden Beispielsfall aus Luft, so daß keine Körperschallübertragung stattfinden kann.
Nachdem die Vermörtelung 40 und die Rohrmanschette 50 mit dem Dämmaterial 38 in dem Durchbruch 12 vorhanden sind, wird die Rohrmanschette 16 mit ihren beiden Hälften 18, 20 von unten an der Decke 10 mittels der Dübel 29 befestigt. An dem Rohr 14 liegt dann im eingebauten Zustand im Bereich des Durchbru­ ches 12 das Dämmaterial 38 und im Bereich der Rohrmanschette 16 das Dämmaterial 36 an (Fig. 2, 3). Durch diese schalldämmen­ den Schichten 36, 38 wird eine Übertragung von Körperschall­ wellen aus dem Rohr 14 in die Decke 10 hinein wirksam unter­ bunden.
Während in den Fig. 1 und 2 eine Decke 10 als brandab­ schnittsbegrenzendes Bauteil vorhanden ist, ist in Fig. 4 eine Wand 41 als brandabschnittsbegrenzendes Bauteil vorhan­ den. Da bei einer Wand 41 von beiden Seiten aus ein Feuer­ übertritt durch ein in einem Durchbruch 42 der Wand 41 ein­ sitzendes Rohr 14 hindurch möglich ist, sind auf beiden Sei­ ten der Wand 41 jeweils eine Rohrmanschette 16 angeordnet. Im Bereich des Durchbruches 42 ist die gleiche schalldämmende Vorrichtung wie bei dem Durchbruch 12 der Decke 10 entspre­ chend Fig. 2 vorhanden. Auch bei der Darstellung gemäß Fig. 4 ist somit das Rohr 14 durchgehend im Bereich des Durchbruches 12 von einem schalldämmenden Material unmittelbar umgeben. Im vorliegenden Beispielsfall sind die beiden Manschetten 16 je­ weils an beiden Seiten der Wand 41 angedübelt. Es ist auch möglich, statt der Dübel einen durch die Wand 41 hindurchge­ henden Bolzen zu verwenden, an den dann von beiden Seiten aus die beiden Manschetten 16 angeschraubt werden.
Durch die im Brandfall entstehende Hitze dehnt sich das feu­ erfeste Blähmaterial 34 aus. Diese Ausdehnung kann im wesent­ lichen nur nach innen, in Richtung auf das Rohr 14 hin, er­ folgen, da eine Ausdehnung nach außen, von der Wand 41 bzw. der Decke 10 weg durch die äußeren bzw. unteren Umbiegungen 24 verhindert wird. Dieses Ausdehnen führt dazu, daß das Rohr 14 so stark zusammengedrückt wird, daß ein Feuerdurchtritt durch das Rohr 14 oder durch die Umgebung des Rohres 14 und damit durch den Durchbruch 12 bzw. 42 hindurch nicht möglich ist. Bei dem Ausdehnen des Blähmaterials 34 wird die schall­ dämmende Materialschicht 36 mit nach innen hin verformt, was aber die abschottende Wirkung der Rohrmanschette 16 nicht be­ einträchtigt.
Die in Fig. 5 und 6 dargestellte Rohrmanschette 50 besteht aus zwei Hülsenteilen 52, 54, die längs einer gemeinsamen Mantellinie 58 aneinander verschwenkbar (Doppelpfeil 56) an­ einanderhängen. Auf der Innenseite der Hülsenteile 52, 54 ist die schalldämmende Materialschicht 38 angebracht. Diese Schicht 38 kann beispielsweise über eine Verklebung oder durch Aufrauhen der Innenseite der beispielsweise metalli­ schen Hülsenteile 52, 54 ausreichend fest an den Hülsentei­ len 52, 54 befestigt werden.
Im aufgeklappten Zustand wird die Rohrmanschette 50 um das durch einen Durchbruch 12 oder 42 hindurchführende Rohr 14 herumgelegt, so wie dies in Fig. 5 mit den Pfeilen 57 ange­ deutet wird. Dieses Umlegen um das Rohr 14 erfolgt vorzugs­ weise außerhalb des Durchbruches 12. Im umgelegten Zustand, wenn die beiden freien Enden 60, 62 über eine Verschraubung (Schraube 64, Mutter 66 mit Unterlegscheibe 68) miteinander verschraubt sind, wird die Rohrmanschette 50 dann in den Be­ reich des Durchbruches 12 bzw. 42, längs des Rohres 14, ver­ schoben. Dieser Zustand ist in Fig. 6 dargestellt. Man er­ kennt, daß auch im Bereich des Durchbruches 12 bzw. 42 die Dämmaterialschicht 38 unmittelbar an dem Rohr 14 von außen anliegt. Der zwischen den Hülsenteilen 52, 54 und dem diese Teile 52, 54 umgebenden brandabschnittsbegrenzenden Bauteil (Decke 10 bzw. Wand 40) verbleibende Zwischenraum 70 wird durch eine Vermörtelung (beispielsweise 40 in Fig. 1, 2, 4) geschlossen. Gleichzeitig wird durch diese Vermörtelung auch erreicht, daß die Manschette 50 unverrückbar in dem Bereich des Durchbruches 12 bzw. 42 einsitzt. Sobald die Vermörtelung 40 ausreichend fest und damit ausgehärtet ist, wird beim Vor­ handensein einer Decke 10 die Manschette 16 auf der Untersei­ te der Decke 10 angebracht, und bei dem Vorhandensein einer Wand 41 beidseitig der Wand 41 jeweils eine Manschette 16 be­ festigt.
Die in den Fig. 7 bis 12 dargestellte Rohrabschottung basiert auf einer Rohrmanschette 76 bzw. 76.1, die ebenfalls bei einem Durchbruch 12 einer Decke 10 vorgesehen werden kann. Diese Rohrmanschette 76 bzw. 76.1 ist - zumindest teilweise - sowohl auf der Unterseite der Decke 10 als auch im Bereich des Durchbruches 12 vorhanden. Sie umfaßt wirkungsmäßig damit die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Rohrmanschette 16 und die in dem Bereich des Durchbruches 12 bei den Fig. 1 und 2 vorhandene Manschette 50.
Im unteren Bereich, d. h. im wesentlichen außerhalb der Decke 10, besitzt die Rohrmanschette 76 (Fig. 7 bis 10) einen Man­ tel 77, der wie bei der Rohrmanschette 16 aus zwei oder meh­ reren Teilen bestehen kann. Auf der Innenseite des Mantels 77 ist wiederum das feuerfeste, sich unter Hitzeeinwirkung aus­ dehnende Blähmaterial 34 und nach innen hin weiter, als zwei­ te Schicht, gürtelartig die schalldämmende Materialschicht 36 vorhanden. Nach unten hin wird die Schicht 34 durch eine Um­ biegung 24 des Mantels 77 abgeschirmt. Nach oben hin ist ein umlaufender, sich nach innen erstreckender Kragen 78 an dem Mantel 77 vorhanden. Der Kragen 78 ist schmaler als die Um­ biegung 24. Oberhalb des Kragens 78 setzt sich der Mantel 77 fort. In diesem oberhalb des Kragens 78 vorhandenen Bereich 80 ist auf der Innenseite des Mantels 77 die schalldämmende Schicht 38 vorhanden. Der Bereich 80 mit Schicht 38 ent­ spricht damit der Manschette 50 mit oberer Schicht 38 (Fig. 2). Der Mantel 77 wird in den Durchbruch 12 eingesetzt und dabei um das Rohr 14 herumgelegt.
Über nicht näher dargestellte Maßnahmen wie beispielsweise mittels der Stege 30 (Fig. 1), können mehrere Manschettentei­ le bzw. Mantelteile 77 - gegebenenfalls nur unterhalb der Decke 10 - fest aneinandergeführt wie beispielsweise aneinan­ dergeschraubt werden. Die um das Rohr 14 fest umgelegte Man­ schette 76 wird bis zum Kragen 78 in den Bereich des Durch­ bruches 14 hineingesteckt und durch nicht näher dargestellte Maßnahmen in dieser Position am Rohr 14 befestigt. Dies ist beispielsweise mit einer unterhalb der Manschette 76 angeord­ neten Montage-Rohrschelle möglich.
Im vorliegenden Beispielsfall ist oberhalb des Mantels 77 ei­ ne schalldämmende Bahn 82 um das Rohr 14 herumgewickelt. Die­ se bandagenartige Umwicklung 82 besteht aus einer Bahn, die eine schalldämmende Schicht 83 besitzt, auf deren Außenseite eine Alukaschierung 84 und auf deren Innenseite eine Klebe­ schicht 86 vorhanden ist. Die Bahn 82 klebt dadurch an dem Rohr 14 fest. Die Bahn 82 verhindert eine Körperschallüber­ tragung von dem Rohr 14 auf einen Deckenbelag 88.
Die in Fig. 7 bis 10 dargestellte Rohrmanschette 76 könnte auch über außen angebrachte Flansche an der Unterseite der Decke 10 angeschraubt werden, ähnlich wie es beispielsweise mit der Rohrmanschette 16 in Fig. 2 dargestellt ist.
Die in Fig. 11 und 12 dargestellte Rohrmanschette 76.1 unter­ scheidet sich von der Rohrmanschette 76 im wesentlichen durch ihre abgeknickte Längserstreckung. In einem Durchbruch 12 ei­ ner Decke 10 ist im oberen Bereich ein dem Bereich 80 ver­ gleichbarer Mantel 80.1 vorhanden. Im oberen Bereich dessel­ ben ist auf seiner Innenseite eine schalldämmende Schicht 38 vorhanden, die wie in den vorliegenden Fällen stufenartig ab­ getreppt, aus mehreren ringförmigen Lagen besteht. Längs ei­ ner schrägen ellipsenförmigen Kante 90 schließt sich nach schräg unten ein Mantel 77.1 an, der in seiner Ausgestaltung wirkungsmäßig dem Mantel 77 (Fig. 7) entspricht. Auf der In­ nenseite dieses Mantels 77.1 ist Blähmaterial 34 vorhanden. Im unteren Bereich dieses Blähmaterials 34, im Abstand zur unteren Umbiegung 24.1 des Mantels 77.1, ist eine gürtelarti­ ge Lage von schalldämmendem Material 36 vorhanden. Der Mantel 77.1 besteht wie auch der Mantel 77 aus zumindest zwei Man­ schettenhälften, so wie des systemmäßig für die Manschette 16 in Fig. 1 bereits dargestellt ist.
Über eine Verschraubung 92, die auf nach außen abgewinkelte Mantelstege 30.1, 32.1 des Mantels 77.1 einwirkt, wird die Manschette 77 zusammengehalten. Im Bereich 80.1 sind diese Stege 30.1, 32.1 nicht vorhanden, da dort eine Verschraubung im allgemeinen nicht vorgenommen zu werden braucht. Die Ver­ schraubung ist nämlich im oberen Bereich dieses Durchbruches 12 aufgrund der abgeknickten Ausrichtung des Rohres 14.1 kaum von unten her zugänglich. Das Anbringen der Manschette sollte aber von nur einer Seite der Decke, beispielsweise von ihrer Unterseite her für eine Bedienperson möglich sein, soll die Manschette wirtschaftlich günstig eingesetzt und verwendet werden können.
Auf der Außenseite des Bereiches 80.1 ist in gleicher Weise wie bei dem Bereich 80 der Manschette 76 eine aufgerauhte Oberfläche vorhanden. Diese aufgerauhte Oberfläche ermöglicht ein besseres Halten der gesamten Manschette in dem Durchbruch 12.
Bei all den vorstehend genannten schalldämmenden Maßnahmen muß sichergestellt sein, daß das Rohr 14 genau zentrisch in der Manschette, beispielsweise 76, vorhanden ist. Da im all­ gemeinen das Rohr 14 bereits im Durchbruch vorhanden aber dort noch nicht befestigt ist, wird im Zusammenhang mit der Montage einer Manschette im Allgemeinen mehr oder weniger heftig seitlich auf die Manschette 76 eingewirkt werden. Da­ durch muß befürchtet werden, daß diese gewünschte mittige An­ ordnung der Manschette 76 bezüglich des Rohres 14 bis zum endgültigen Befestigen der Manschette 76 im Durchbruch 12 verloren geht. Dies kann durch Abstandhalter verhindert wer­ den, die auf den oberen Rand der Manschette 76 (Fig. 13) oder auf den unteren Rand derselben (Fig. 14) angesetzt werden.
Die in Fig. 13 dargestellten Abstandshalter 94 besitzen seit­ lich von ihrem flächigen Plattenkörper 96 beidseitig wegste­ hende Stummelarme 98, die mit einer der Umrißgestalt des Man­ tels 77 der Manschette 76 krümmungsmäßig angepaßten Nut 100 versehen sind. Im Bereich des Körpers 96 ist die Nut Teil ei­ nes Schlitzes 102. Seitlich neben den Armen 98 ist ein Be­ reich 104 und 106 vorhanden. Beide Bereiche zusammen stellen den gewünschten Abstand zwischen dem Mantel 77 und dem Rohr 14 dar. Beispielsweise entspricht dieser Zwischenraum 108 der gemeinsamen Dicke der vorhandenen schalldämmenden vier Mate­ rialschichten 38. Damit auch andere beispielsweise kleinere Zwischenräume zwischen dem Bereich 80 einer Manschette 76 und dem Rohr 14 mit demselben Abstandshalter abgedeckt werden können, ist eine Längsnut 110 in der Platte 96 vorhanden, die die Bereiche 104, 106 voneinander trennt. Durch Abbrechen beispielsweise des Bereiches 104 könnte nur noch ein Zwi­ schenraum "108" von der Breite des Bereiches 106 mit dem Rest-Abstandshalter 94 aufrechterhalten werden. Mit drei um­ fangsmäßig verteilt angeordneten Abstandshaltern 94 läßt sich eine exakt zentrische Anordnung des Rohres 14 innerhalb einer Manschette verwirklichen.
Mit einem Abstandshalter 114 kann der Abstand auch auf der Unterseite der Manschette zwischen derselben und einem Rohr 14 aufrechterhalten werden. Auch dort ist neben einem plat­ tenartigen Körper 116 ein Bereich 118, 120 vorhanden, die beide über eine Sollbruchlinie 122 voneinander getrennt sind. Beide Bereiche zusammen ergeben den Abstand eines Zwischen­ raumes 124, der zwischen dem Blähmaterial 34 und dem Rohr 14 für den Gürtel 36 freibleiben soll. Der Körper 116 besitzt daher eine etwa U-förmige Gestalt, wobei der eine Schenkel aus den beiden Teilen 118, 120 und der andere Schenkel aus einem Wandstück 126 besteht, die über einen Steg 128 mitein­ ander verbunden sind. An dem Steg 128 kragt ein Vorsprung 130 aus, der in eine Aussparung 132 rastbar eingeführt werden kann, die in der unteren Umbiegung 24 bzw. 24.1 vorhanden ist. Auf diese Weise kann der Abstandshalter 116 von unten auf den unteren Rand der Manschette 76 aufgesteckt werden. Durch Abbrechen beispielsweise des äußeren Teils 118 kann ein kleinerer Zwischenraum als es dem Zwischenraum 24 entspricht, breitenmäßig aufrechterhalten werden.
Nachdem die Rohrmanschette 76 in dem Deckendurchbruch oder auch Wanddurchbruch, für den sich die Abstandshalter in gleicher Weise verwenden lassen, lagemäßig fest angeordnet ist, werden zwecks Verhindern von zusätzlichen Körperschall­ übertragungsbrücken die Abstandshalter wieder entfernt. Die Abstandshalter können dann wieder verwendet werden.

Claims (29)

1. Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren, mit
  • - mindestens einer an einer Wand bzw. Decke (10, 41) aufzubringender Rohrmanschette (16, 76), die auf ihrer Innenseite mit einem unter Hitzeeinwirkung nach innen ausdehnbaren, feuerfesten Blähmaterial (34) ausgekleidet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - ein schalldämmendes Material (36, 38) auf der Innensei­ te der Manschette (16, 50, 76) vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das schalldämmende Material (36, 38) auch rauchgasdämmend ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das dämmende Material (36, 38) auf der Innenseite des Blähmaterials (34) vorhanden ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das dämmende Material (36, 38) als Materialbahn vorhanden ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das dämmende Material ein weichfederndes Material aus Glasvlies und/oder Schaumstoff und/oder gummiartigem Stoff ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das schalldämmende Material als Schlauch- oder Lippen­ dichtung ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Material vorkomprimierte, dauerelastische Fugen- Dichtbänder enthält, deren Vorkomprimierung aufhebbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Blähmaterial (34) und das dämmende Material (36) an­ einander befestigt wie vorzugsweise miteinander verheftet sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das dämmende Material (36, 38) in nicht eingebautem Zu­ stand der Manschette (16) an der Manschette (16, 50, 76) unverrückbar festgehalten sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (16, 76) aus mehreren Segmenten (18, 20) zusammensetzbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rohrmanschette (16, 76) bzw. zumindest eines ihrer Segmente (18, 20) aus einer Hülse bzw. aus einem Hülsen­ teil besteht, an deren bzw. dessen einer freien Stirnsei­ te eine zumindest bereichsweise einspringende Schulter (24) vorhanden ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mehreren Segmente (18, 20) einer Manschette (16, 76) aneinander befestigbar (30, 33) sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der Hülsenteile Stegteile (30, 32) so wegstehend vorhanden sind, daß mehrere Hülsenteile zu einem Hülsenkörper fest zusammensetzbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Stegteile (30, 32) miteinander verschraubbar sind und auf der Außenseite von einem Stegteil (32) die zum Verschrau­ ben vorgesehene zumindest eine Mutter (31) bereits ange­ punktet oder dergleichen befestigt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß an der anderen freien Stirnseite der Hülse bzw. des Hül­ senteils zumindest bereichsweise eine aus springende Schulter (26) vorhanden ist, mittels der diese Hülse bzw. dieses Hülsenteil an der abzuschottenden Wand (41) bzw. Decke (10) befestigbar (29) ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Wand- bzw. Deckendurchbruches (12, 42) eine schalldämmende Materialschicht (38, 83) auf der Außenseite des durch diesen Durchbruch hindurch führenden Rohres (14) vorhanden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß diese schalldämmende Materialschicht (38) zumindest teil­ weise auf der Innenseite einer manschettenartigen Hülse (50, 52, 54) vorhanden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß diese schalldämmende Materialschicht (38) zumindest teil­ weise gürtelartig vorhanden ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß diese Hülse (50. 52, 54) längs einer ihrer Mantellinien (58) verschwenkbar (56) ausgebildet ist, so daß sie im aufgeklappten Zustand um das durch den Durchbruch hin­ durchführende Rohr (14) herumlegbar ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine außerhalb des Wand- bzw. Deckendurchbruchs anzuord­ nende Rohrmanschette (77) bzw. deren Segmentteile und eine innerhalb des Durchbruches anzuordnende manschetten­ artige Hülse (80) bzw. Hülsenteile aneinander befestigbar oder einteilig miteinander verbunden (76) sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Rohrmanschette und der manschettenartigen Hülse eine nach innen zumindest bereichsweise einkragende Schulter (78) vorhanden ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß diese einkragende Schulter (78) in Höhe der Wandaußensei­ te bzw. Deckenunterseite vorhanden ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Deckendurchbruch mit abgeknickter Rohrdurchfüh­ rung, der Stoßbereich von Manschette und manschettenarti­ ger Hülse im Bereich des Durchbruches vorhanden ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette und die manschettenartige Hülse im Bereich ihres Stoßbereiches schräg aneinander befestigt sind.
25. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite der mit Wand- bzw. Deckenteile in Berüh­ rung kommenden Manschettenbereiche aufgerauht oder an Be­ ton und/oder Mörtel haftend ausgebildet sind.
26. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Abstandhalter (94, 114) lösbar an der freien Stirnseite der Manschette bzw. der manschettenartigen Hülse anbring­ bar sind, so daß der durch das schalldämmende Material (36, 38) bedingte vergrößerte Abstand zwischen Rohr und Manschette unverrückbar festlegbar ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß Sollbruchstellen (110, 122) an dem Abstandhalter (94, 114) so vorhanden sind, daß unterschiedlich große Frei­ räume zwischen Rohr und Manschette festlegbar sind.
28. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das von der Rohrmanschette (16, 50, 76) umfaßte Rohr (14) ein schalldämmendes Rohr ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß das schalldämmende Rohr einen zweilagigen Rohrmantel (14.1, 14.2) besitzt.
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