DE4321307A1 - Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren - Google Patents
Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden RohrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschotten von
durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren. Diese Wände
oder Decken stellen brandabschnittsbegrenzende Bauteile dar.
Aufgrund baurechtlicher Bestimmungen müssen größere Gebäude
in Brandabschnitte unterteilt werden. Dabei besteht das Pro
blem, daß Leitungen, Rohre und dergleichen durch diese Brand
abschnitte hindurchgeführt werden müssen, so daß die einzel
nen Brandabschnitte innerhalb eines Gebäudes über diese Lei
tungen oder Rohre miteinander verbunden sind. Öffnungen in
den die Brandabschnitte begrenzenden Decken und Wänden sind
aus Gründen des Brandschutzes aber unzulässig. Daher dürfen
Leitungen, Rohre und dergleichen durch diese Wände und Decken
nur hindurchgeführt werden, wenn gegen eine Brandübertragung
durch diese Rohre hindurch besondere Vorkehrungen getroffen
worden sind.
Es ist eine Rohrabschottung in Form einer Rohrmanschette be
kannt, die auf zumindest einer Wand- bzw. Deckenseite aufge
bracht wird. Die Rohrmanschette ist auf ihrer Innenseite mit
einem unter Hitzeeinwirkung sich nach innen ausdehnenden,
feuerfesten Blähmaterial ausgekleidet. Im Brandfall wird
durch das sich ausdehnende Blähmaterial das Rohr zusammenge
drückt und so die Rohröffnung völlig verschlossen. Aufgrund
der feuerfesten Eigenschaft des Blähmaterials ist damit eine
Brandübertragung durch das Rohr hindurch nicht möglich. Bei
Decken wird eine derartige Rohrmanschette auf der Deckenun
terseite und bei Wanddurchbrüchen auf beiden Wandseiten, je
weils das Rohr umschließend, vorgesehen. Bei Decken kann auf
der Deckenoberseite auf eine Abschottungsmanschette verzich
tet werden, da ein Feuerübertritt von oben durch den Decken
durchbruch hindurch nach unten nicht möglich ist. Im Gegen
satz dazu ist ein Brandübertritt durch einen Wanddurchbruch
hindurch von beiden Seiten der Wand aus möglich.
Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Rohrabschot
tung für brandabschnittsbegrenzende Bauteile anzugeben.
Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs ge
geben. Die Erfindung zeichnet sich bei der eine Rohrmanschet
te aufweisenden Rohrabschottung dadurch aus, daß ein schall
dämmendes Material auf der Innenseite der Manschette vorhan
den ist. Mit der Erfindung wird damit eine schalldämmende
Rohrabschottung für brandabschnittsbegrenzende Bauteile ge
schaffen. Damit wird erreicht, daß die Übertragung von vor
zugsweise Körperschall im Bereich der Rohrmanschette weitge
hend ausgeschlossen bleibt. Dadurch können Schwingungen der
Rohrwandungen, die z. B. durch haustechnische Anlagen wie Sa
nitärinstallationen oder Heizungs- und Klimaanlagen verur
sacht werden, als Körperschall nicht über die Rohrabschottung
auf das Gebäude übertragen werden. Frühere Untersuchungen des
Fraunhofer-Instituts für Bauphysik zeigen, daß bei Hauswas
sersystemen die erzeugte Körperschallanregung die gesamte
Schallanregung eines Gebäudes beherrschen kann. Die schall
dämmenden Eigenschaften eines beispielsweise schalldämmenden
Rohres können somit an allen Stellen eines Gebäudes, und da
mit auch im Bereich von brandabschnittsbegrenzenden Wänden
oder Decken zum Tragen kommen.
Aus Brandschutzanforderungen ist es erforderlich, daß eine
Rohrabschottung nicht nur dicht gegen den Übertritt von Feuer
sondern auch von Rauchgas sein muß. Nachdem das feuerfeste
Blähmaterial, das außen an der Rohrwandung im Bereich der
Manschette vorhanden ist, regelmäßig diese Rauchgasdichtig
keit aufweist, ist es sinnvoll, nur solches schalldämmende
Material einzusetzen, das auch rauchgasdicht im Sinne dieser
obigen Brandschutzanforderungen ist.
Das schalldämmende und/oder rauchgasdämmende Material der
Rohrmanschette kann unmittelbar auf der Innenseite der Rohr
manschette oder auch auf der Innenseite des Blähmaterials an
geordnet werden. Es ist nur wichtig, daß die dämmende Schicht
zwischen der im allgemeinen metallischen Rohrmanschette und
dem Rohrmantel des innerhalb der Manschette vorhandenen Roh
res vorhanden ist.
Zum besseren Hantieren der Rohrmanschette hat es sich als
günstig herausgestellt, das dämmende Material sowie das feu
erfeste Blähmaterial so ausreichend fest innerhalb des Man
schettenkörpers anzuordnen, daß diese Schichten beim Hantie
ren mit der Manschette nicht aus derselben heraus fallen kön
nen.
Die dämmende Materialschicht kann als flächige Materialbahn
vorhanden sein. Es ist allerdings auch möglich, lediglich
dämmende Abstandshalter zwischen dem Rohr und der Manschette
bzw. dem dämmenden Material anzuordnen und die Bereiche zwi
schen den Abstandshaltern als Luftschicht zu belassen. Welche
dämmenden Materialien verwendet werden, hängt von der Güte
der dämmenden Eigenschaften der Abschottungsmaßnahme ab. Er
fahrungsgemäß wird an der Außenwandung des Rohres eine dicht
anschließende, weich federnde Zwischenschicht als Dämmschicht
angeordnet sein. Dadurch wird der direkte Kontakt von der
Rohrleitung auf die Rohrabschottung und weiter auf die Decke
oder die Wand vermieden; Luftschall-Nebenwegübertragungen
über die zu verschließende, das Rohr umgebende Öffnung sind
erschwert und sofern das dämmende Material auch rauchgasdäm
mend ist, ist auch die erforderliche Rauchgasdichtigkeit zwi
schen dem feuerfesten Blähmaterial und dem Rohr sicherge
stellt.
Die dämmenden Schichten können voll flächig oder über die Höhe
des Rohres nur teilweise, beispielsweise gürtelartig vorhan
den sein. Durch die gürtelartige Anordnung werden die Kon
taktbereiche zwischen dem Rohr und der Manschette auf ein Mi
nimum reduziert. Der "Gürtel" muß allerdings immer noch so
mächtig sein, daß er eine ausreichend starke Sperre für
Rauchgas im Brandfall darstellt. Als Dämmaterialien haben
sich weichfederndes Material aus Glasvlies oder Schaumstoff
als wirtschaftlich sinnvoll und technisch zufriedenstellend
herausgestellt. Darüber hinaus ist es auch möglich, als gür
telartige Dämmstreifen vorkomprimierte, dauerelastische Fu
gen-Dichtbänder zu verwenden, die sich nach Lösung ihrer Kom
primierung selbsttätig ausdehnen und so den Hohlraum zwischen
Rohrwandung und Manschette ausfüllen. Durch geeignete Wahl
des Dichtmaterials, dessen Dicke und Stärke der Vorkompressi
on kann die jeweils erforderliche Dämmwirkung gezielt vorein
gestellt werden.
Um sicherzustellen, daß die dämmenden Eigenschaften und deren
Rauchgasdichtigkeit nicht nur bei der Montage sondern auch
danach bleibend vorhanden ist, ist eine zentrische Montage
des Rohres in der Manschette erforderlich. Dies kann durch
Verwendung von Distanzringen oder Abstandshaltern sicherge
stellt werden, die nach der Montage und dem Befestigen der
Manschette an dem tragenden Bauteil wie der Decke oder der
Wand wieder entfernt werden.
Statt Dämmstreifen können auch Schlauch- oder Lippendichtun
gen aus weichem Gummimaterial oder Kunststoff zusätzlich oder
alternativ verwendet werden.
Weitere Weiterbildungen dieser Rohrmanschette sind Gegenstand
von Unteransprüchen.
Damit nicht nur im unmittelbaren Bereich der Rohrmanschette,
sondern auch im Inneren des eigentlichen Wand- bzw. Decken
durchbruches eine Schallübertragung Rohr - Decke bzw.
Rohr - Wand mit Sicherheit ausgeschlossen bleibt, hat es sich
als vorteilhaft herausgestellt, auch in diesem unmittelbaren
Durchbruchsbereich schalldämmende Maßnahmen vorzusehen. Eben
so wie bei der eigentlichen Rohrmanschette kann auch diese
schalldämmende Maßnahme auf sehr einfache Weise durch eine
Rohrhülse bzw. durch mehrere zusammenfügbare Rohrhülsenteile
erreicht werden. Dabei ist jeweils auf der Innenseite der
Hülse bzw. der einzelnen Hülsenteile das schalldämmende Mate
rial bzw. die schalldämmende Materialschicht angeordnet. Die
Hülse kann nach einer Weiterbildung der Erfindung längs einer
ihrer Mantellinien verschwenkt werden, so daß sie aufgeklappt
um das abzuschottende Rohr herumgelegt und dann in den Durch
bruchsbereich, längs des Rohres, verschoben werden kann.
Nach einer wesentlichen Weiterbildung der Erfindung kann die
außerhalb eines Durchbruches anzuordnende Rohrmanschette und
die innerhalb des Durchbruches anzuordnende Manschette bzw.
Hülse als einteilig miteinander verbundenes Bauteil ausgebil
det werden. Diese Rohrabschottung kann dann beispielsweise
mit entsprechenden Laschenteilen an der Unterseite einer
Decke befestigt oder in den Durchbruch einbetoniert und da
durch in dem Durchbruch unverrückbar fest angeordnet werden.
Die Rohrabschottung kann dabei längs eines geraden oder auch
abgeschrägten Rohres vorgesehen werden.
Bei all diesen dämmenden Maßnahmen, die mit unterschiedlich
sten Materialien verwirklicht werden können, muß sicherge
stellt sein, daß keine stark schallführenden Bauteile unmit
telbare Verbindung mit dem abzuschottenden Rohr haben können.
Weitere Merkmale und Vorteile der erfindungsgemäßen Rohrab
schottung sind den in den Ansprüchen weiterhin aufgeführten
Merkmalen sowie den nachstehenden Ausführungsbeispielen zu
entnehmen.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und er
läutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivisch auseinandergezogene schematisier
te Darstellung einer Rohrabschottung nach der Erfin
dung im Zusammenhang mit einem Deckendurchbruch, in
dem das durch führende Rohr bereits vorhanden und be
festigt ist,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung durch eine eingebaute Rohrab
schottung entsprechend Fig. 1, mit einer zusätzlichen
Manschette im unmittelbaren Deckendurchbruch,
Fig. 3 eine Draufsicht auf eine halbe Rohrmanschette nach
Fig. 1,
Fig. 4 eine Schnittdarstellung durch eine Rohrabschottung
entsprechend Fig. 1, im Zusammenhang mit einem Wand
durchbruch, mit einer zusätzlichen Manschette im un
mittelbaren Wanddurchbruch,
Fig. 5 eine Rohrmanschette nach der Erfindung im aufgeklapp
ten Zustand für eine Rohrabschottung im unmittelbaren
Bereich eines Decken- oder Wanddurchbruches,
Fig. 6 eine Schnittdarstellung einer Rohrabschottung gemäß
Fig. 5, im einbaufähigen Zustand,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungs
form für eine Rohrabschottung im Zusammenhang mit
einem Deckendurchbruch, im eingebauten Zustand,
Fig. 8, 9, 10 verschiedene Schnittdarstellungen der Rohrabschottung
gemäß Fig. 7,
Fig. 11 eine Schemadarstellung einer abgeknickten Rohrab
schottung in einem Deckendurchbruch,
Fig. 12 eine vergrößerte Darstellung der abgeknickten Rohrab
schottung gemäß Fig. 11,
Fig. 13 eine schematische perspektivische Darstellung einer
Rohrabschottung mit Abstandshaltern im oberen Bereich
einer Abschottung und
Fig. 14 eine teilweise Schnittdarstellung einer Rohrabschot
tung mit Abstandshaltern im unteren Bereich einer Ab
schottung.
In Fig. 1 und 2 ist eine Decke 10 dargestellt, die ein brand
abschnittsbegrenzendes Bauteil bildet. In dieser Decke 10 ist
ein Durchbruch 12 vorhanden, durch den ein Rohr 14 hindurch
geführt und dort befestigt ist. Zur Brandabschottung und da
mit um zu verhindern, daß bei einem Brandfall Flammen durch
den Durchbruch 12 bzw. das Rohr 14 aus dem Bereich unterhalb
der Decke 10 in den Bereich oberhalb der Decke 10 hindurch
treten können, sind Abschottungsmaßnahmen vorgesehen. Diese
Abschottungsmaßnahmen bestehen aus einer Rohrmanschette 16,
die unterhalb der Decke 10 um das Rohr 14 herumgefügt und an
der Decke befestigt wird.
Jede der die Rohrmanschette 16 bildenden beiden Rohrmanschet
tenhälften 18, 20 besteht aus einem im Querschnitt kreisab
schnittsförmigen Mantel 22. Auf der unteren Stirnfläche des
Mantels 22 ist eine nach innen verlaufende, kragenförmige Um
biegung 24 vorhanden. Auf der gegenüberliegenden, oberen
Stirnseite besitzt der Mantel eine im vorliegenden Beispiels
fall etwa um 900 nach außen hin abgewinkelte Umbiegung 26. In
der oberen Umbiegung 26 sind Bohrungen 28 vorhanden, durch
die hindurch die jeweilige Hälfte 18, 20 von unten her mit
tels Schrauben und Dübel 29 (Fig. 2) an der Decke 10 befe
stigt werden kann.
Zum Zusammenfügen der beiden Hälften 18, 20 besitzen deren
beiden Mäntel 22 einen längs jeder Hälfte verlaufenden Man
telsteg 30, 32. Diese Stege besitzen übereinanderliegende
Bohrungen 33, durch die hindurch die beiden Stege 30, 32 und
damit die beiden Hälften 18, 20 fest miteinander verschraubt
werden können. Zum problemlosen Anschrauben sind an jeweils
einem Steg 32 bereits Muttern 31 hinter dem jeweiligen Durch
bruch befestigt, wie z. B. angeschweißt.
Auf der Innenseite des Mantels 22 von jeder Hälfte 18, 20 ist
ein Blähmaterial 34 vorhanden, das feuerfest ist und sich un
ter Hitzeeinwirkung ausdehnt. Auf der Innenseite wiederum von
diesem Blähmaterial 34 ist ein schall- und rauchgashemmendes
Material 36 vorhanden. Das Dämmaterial 36 ist nicht durchge
hend sondern in zwei gürtelartigen Streifen oder Ringen vor
handen. Die Materialbahnen 34, 36 sind im vorliegenden Bei
spielsfall miteinander verheftet, so daß sie beim Hantieren
mit den Manschettenhälften 18, 20 nicht wegfallen können.
Außerdem haftet das Blähmaterial 34 an der Innenseite des
Mantels 22 an. Von unten her ruhen beide Materialschichten
34, 36 auf der Abbiegung 24 des Mantels 22 auf. Dadurch ist
ein ausreichend fester Sitz der beiden Materialschichten 34,
36 in dem jeweiligen Mantel 22 gewährleistet.
Die beiden Hälften 18, 20 werden mit den beiden innenliegen
den Materialschichten 34, 36 um das Rohr 14 herumgefügt und
durch die Bohrungen 33 hindurch miteinander verschraubt. Die
dadurch gebildete Manschette 16 besitzt damit einen ausrei
chend festen Montagesitz an dem Rohr 14. Das Rohr 14 ist im
vorliegenden Beispielsfall zweischichtig 14.1 und 14.2 als
schalldämmendes Rohr ausgebildet.
Im Bereich des Deckendurchbruches 12 ist bei der Darstellung
gemäß Fig. 1 das Rohr 14 mit einer schalldämmenden und
gleichzeitig ausreichenden rauchgasdämmenden Materialschicht
37 umgeben. Zwischen dieser Dämmschicht 37 und dem Durchbruch
12 ist eine Vermörtelung 40 vorhanden. Das Rohr hat damit
keinen unmittelbaren derartigen Kontakt mit der Decke 10, daß
Körperschall in wesentlichem Maße übertragen werden könnte.
Demgegenüber ist bei der Fig. 2 eine schalldämmende Material
schicht 38 zwischen dem Rohr und der Vermörtelung 40 im
Deckenbereich 10 nur teilweise vorhanden. Dies wird durch ei
ne Rohrmanschette 50 ermöglicht, die im Zusammenhang mit den
Fig. 5 und 6 unten noch näher beschrieben wird. Diese Man
schette 50 kann zusätzlich zu der unterhalb des Durchbruches
12 vorhandenen Manschette 16 immer dann verwendet werden,
wenn ein Rohr 14 nur durch den Durchbruch 12 hindurchgeführt,
aber noch nicht in dem Durchbruch 12 eingemörtelt oder einbe
toniert vorhanden ist.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 2 sind auf der Innenseite der
noch weiter unten beschriebenen Rohrmanschette 50 in ihrem
oberen und unteren Endbereich jeweils mehrere unterschiedlich
breite bzw. hohe Lagen 38 von schalldämmenden Materialschich
ten vorhanden. Die schmalste Schicht liegt auf dem Rohr 14
an, um eine möglichst kleinflächige Brücke zur Übertragung
von Körperschall zu bilden. Der übrige Zwischenraum 39 zwi
schen Rohrmanschette 50 und Rohr 14 besteht im vorliegenden
Beispielsfall aus Luft, so daß keine Körperschallübertragung
stattfinden kann.
Nachdem die Vermörtelung 40 und die Rohrmanschette 50 mit dem
Dämmaterial 38 in dem Durchbruch 12 vorhanden sind, wird die
Rohrmanschette 16 mit ihren beiden Hälften 18, 20 von unten
an der Decke 10 mittels der Dübel 29 befestigt. An dem Rohr
14 liegt dann im eingebauten Zustand im Bereich des Durchbru
ches 12 das Dämmaterial 38 und im Bereich der Rohrmanschette
16 das Dämmaterial 36 an (Fig. 2, 3). Durch diese schalldämmen
den Schichten 36, 38 wird eine Übertragung von Körperschall
wellen aus dem Rohr 14 in die Decke 10 hinein wirksam unter
bunden.
Während in den Fig. 1 und 2 eine Decke 10 als brandab
schnittsbegrenzendes Bauteil vorhanden ist, ist in Fig. 4
eine Wand 41 als brandabschnittsbegrenzendes Bauteil vorhan
den. Da bei einer Wand 41 von beiden Seiten aus ein Feuer
übertritt durch ein in einem Durchbruch 42 der Wand 41 ein
sitzendes Rohr 14 hindurch möglich ist, sind auf beiden Sei
ten der Wand 41 jeweils eine Rohrmanschette 16 angeordnet. Im
Bereich des Durchbruches 42 ist die gleiche schalldämmende
Vorrichtung wie bei dem Durchbruch 12 der Decke 10 entspre
chend Fig. 2 vorhanden. Auch bei der Darstellung gemäß Fig. 4
ist somit das Rohr 14 durchgehend im Bereich des Durchbruches
12 von einem schalldämmenden Material unmittelbar umgeben. Im
vorliegenden Beispielsfall sind die beiden Manschetten 16 je
weils an beiden Seiten der Wand 41 angedübelt. Es ist auch
möglich, statt der Dübel einen durch die Wand 41 hindurchge
henden Bolzen zu verwenden, an den dann von beiden Seiten aus
die beiden Manschetten 16 angeschraubt werden.
Durch die im Brandfall entstehende Hitze dehnt sich das feu
erfeste Blähmaterial 34 aus. Diese Ausdehnung kann im wesent
lichen nur nach innen, in Richtung auf das Rohr 14 hin, er
folgen, da eine Ausdehnung nach außen, von der Wand 41 bzw.
der Decke 10 weg durch die äußeren bzw. unteren Umbiegungen
24 verhindert wird. Dieses Ausdehnen führt dazu, daß das Rohr
14 so stark zusammengedrückt wird, daß ein Feuerdurchtritt
durch das Rohr 14 oder durch die Umgebung des Rohres 14 und
damit durch den Durchbruch 12 bzw. 42 hindurch nicht möglich
ist. Bei dem Ausdehnen des Blähmaterials 34 wird die schall
dämmende Materialschicht 36 mit nach innen hin verformt, was
aber die abschottende Wirkung der Rohrmanschette 16 nicht be
einträchtigt.
Die in Fig. 5 und 6 dargestellte Rohrmanschette 50 besteht
aus zwei Hülsenteilen 52, 54, die längs einer gemeinsamen
Mantellinie 58 aneinander verschwenkbar (Doppelpfeil 56) an
einanderhängen. Auf der Innenseite der Hülsenteile 52, 54 ist
die schalldämmende Materialschicht 38 angebracht. Diese
Schicht 38 kann beispielsweise über eine Verklebung oder
durch Aufrauhen der Innenseite der beispielsweise metalli
schen Hülsenteile 52, 54 ausreichend fest an den Hülsentei
len 52, 54 befestigt werden.
Im aufgeklappten Zustand wird die Rohrmanschette 50 um das
durch einen Durchbruch 12 oder 42 hindurchführende Rohr 14
herumgelegt, so wie dies in Fig. 5 mit den Pfeilen 57 ange
deutet wird. Dieses Umlegen um das Rohr 14 erfolgt vorzugs
weise außerhalb des Durchbruches 12. Im umgelegten Zustand,
wenn die beiden freien Enden 60, 62 über eine Verschraubung
(Schraube 64, Mutter 66 mit Unterlegscheibe 68) miteinander
verschraubt sind, wird die Rohrmanschette 50 dann in den Be
reich des Durchbruches 12 bzw. 42, längs des Rohres 14, ver
schoben. Dieser Zustand ist in Fig. 6 dargestellt. Man er
kennt, daß auch im Bereich des Durchbruches 12 bzw. 42 die
Dämmaterialschicht 38 unmittelbar an dem Rohr 14 von außen
anliegt. Der zwischen den Hülsenteilen 52, 54 und dem diese
Teile 52, 54 umgebenden brandabschnittsbegrenzenden Bauteil
(Decke 10 bzw. Wand 40) verbleibende Zwischenraum 70 wird
durch eine Vermörtelung (beispielsweise 40 in Fig. 1, 2, 4)
geschlossen. Gleichzeitig wird durch diese Vermörtelung auch
erreicht, daß die Manschette 50 unverrückbar in dem Bereich
des Durchbruches 12 bzw. 42 einsitzt. Sobald die Vermörtelung
40 ausreichend fest und damit ausgehärtet ist, wird beim Vor
handensein einer Decke 10 die Manschette 16 auf der Untersei
te der Decke 10 angebracht, und bei dem Vorhandensein einer
Wand 41 beidseitig der Wand 41 jeweils eine Manschette 16 be
festigt.
Die in den Fig. 7 bis 12 dargestellte Rohrabschottung basiert
auf einer Rohrmanschette 76 bzw. 76.1, die ebenfalls bei
einem Durchbruch 12 einer Decke 10 vorgesehen werden kann.
Diese Rohrmanschette 76 bzw. 76.1 ist - zumindest teilweise -
sowohl auf der Unterseite der Decke 10 als auch im Bereich
des Durchbruches 12 vorhanden. Sie umfaßt wirkungsmäßig damit
die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Rohrmanschette 16 und
die in dem Bereich des Durchbruches 12 bei den Fig. 1 und 2
vorhandene Manschette 50.
Im unteren Bereich, d. h. im wesentlichen außerhalb der Decke
10, besitzt die Rohrmanschette 76 (Fig. 7 bis 10) einen Man
tel 77, der wie bei der Rohrmanschette 16 aus zwei oder meh
reren Teilen bestehen kann. Auf der Innenseite des Mantels 77
ist wiederum das feuerfeste, sich unter Hitzeeinwirkung aus
dehnende Blähmaterial 34 und nach innen hin weiter, als zwei
te Schicht, gürtelartig die schalldämmende Materialschicht 36
vorhanden. Nach unten hin wird die Schicht 34 durch eine Um
biegung 24 des Mantels 77 abgeschirmt. Nach oben hin ist ein
umlaufender, sich nach innen erstreckender Kragen 78 an dem
Mantel 77 vorhanden. Der Kragen 78 ist schmaler als die Um
biegung 24. Oberhalb des Kragens 78 setzt sich der Mantel 77
fort. In diesem oberhalb des Kragens 78 vorhandenen Bereich
80 ist auf der Innenseite des Mantels 77 die schalldämmende
Schicht 38 vorhanden. Der Bereich 80 mit Schicht 38 ent
spricht damit der Manschette 50 mit oberer Schicht 38
(Fig. 2). Der Mantel 77 wird in den Durchbruch 12 eingesetzt
und dabei um das Rohr 14 herumgelegt.
Über nicht näher dargestellte Maßnahmen wie beispielsweise
mittels der Stege 30 (Fig. 1), können mehrere Manschettentei
le bzw. Mantelteile 77 - gegebenenfalls nur unterhalb der
Decke 10 - fest aneinandergeführt wie beispielsweise aneinan
dergeschraubt werden. Die um das Rohr 14 fest umgelegte Man
schette 76 wird bis zum Kragen 78 in den Bereich des Durch
bruches 14 hineingesteckt und durch nicht näher dargestellte
Maßnahmen in dieser Position am Rohr 14 befestigt. Dies ist
beispielsweise mit einer unterhalb der Manschette 76 angeord
neten Montage-Rohrschelle möglich.
Im vorliegenden Beispielsfall ist oberhalb des Mantels 77 ei
ne schalldämmende Bahn 82 um das Rohr 14 herumgewickelt. Die
se bandagenartige Umwicklung 82 besteht aus einer Bahn, die
eine schalldämmende Schicht 83 besitzt, auf deren Außenseite
eine Alukaschierung 84 und auf deren Innenseite eine Klebe
schicht 86 vorhanden ist. Die Bahn 82 klebt dadurch an dem
Rohr 14 fest. Die Bahn 82 verhindert eine Körperschallüber
tragung von dem Rohr 14 auf einen Deckenbelag 88.
Die in Fig. 7 bis 10 dargestellte Rohrmanschette 76 könnte
auch über außen angebrachte Flansche an der Unterseite der
Decke 10 angeschraubt werden, ähnlich wie es beispielsweise
mit der Rohrmanschette 16 in Fig. 2 dargestellt ist.
Die in Fig. 11 und 12 dargestellte Rohrmanschette 76.1 unter
scheidet sich von der Rohrmanschette 76 im wesentlichen durch
ihre abgeknickte Längserstreckung. In einem Durchbruch 12 ei
ner Decke 10 ist im oberen Bereich ein dem Bereich 80 ver
gleichbarer Mantel 80.1 vorhanden. Im oberen Bereich dessel
ben ist auf seiner Innenseite eine schalldämmende Schicht 38
vorhanden, die wie in den vorliegenden Fällen stufenartig ab
getreppt, aus mehreren ringförmigen Lagen besteht. Längs ei
ner schrägen ellipsenförmigen Kante 90 schließt sich nach
schräg unten ein Mantel 77.1 an, der in seiner Ausgestaltung
wirkungsmäßig dem Mantel 77 (Fig. 7) entspricht. Auf der In
nenseite dieses Mantels 77.1 ist Blähmaterial 34 vorhanden.
Im unteren Bereich dieses Blähmaterials 34, im Abstand zur
unteren Umbiegung 24.1 des Mantels 77.1, ist eine gürtelarti
ge Lage von schalldämmendem Material 36 vorhanden. Der Mantel
77.1 besteht wie auch der Mantel 77 aus zumindest zwei Man
schettenhälften, so wie des systemmäßig für die Manschette 16
in Fig. 1 bereits dargestellt ist.
Über eine Verschraubung 92, die auf nach außen abgewinkelte
Mantelstege 30.1, 32.1 des Mantels 77.1 einwirkt, wird die
Manschette 77 zusammengehalten. Im Bereich 80.1 sind diese
Stege 30.1, 32.1 nicht vorhanden, da dort eine Verschraubung
im allgemeinen nicht vorgenommen zu werden braucht. Die Ver
schraubung ist nämlich im oberen Bereich dieses Durchbruches
12 aufgrund der abgeknickten Ausrichtung des Rohres 14.1 kaum
von unten her zugänglich. Das Anbringen der Manschette sollte
aber von nur einer Seite der Decke, beispielsweise von ihrer
Unterseite her für eine Bedienperson möglich sein, soll die
Manschette wirtschaftlich günstig eingesetzt und verwendet
werden können.
Auf der Außenseite des Bereiches 80.1 ist in gleicher Weise
wie bei dem Bereich 80 der Manschette 76 eine aufgerauhte
Oberfläche vorhanden. Diese aufgerauhte Oberfläche ermöglicht
ein besseres Halten der gesamten Manschette in dem Durchbruch
12.
Bei all den vorstehend genannten schalldämmenden Maßnahmen
muß sichergestellt sein, daß das Rohr 14 genau zentrisch in
der Manschette, beispielsweise 76, vorhanden ist. Da im all
gemeinen das Rohr 14 bereits im Durchbruch vorhanden aber
dort noch nicht befestigt ist, wird im Zusammenhang mit der
Montage einer Manschette im Allgemeinen mehr oder weniger
heftig seitlich auf die Manschette 76 eingewirkt werden. Da
durch muß befürchtet werden, daß diese gewünschte mittige An
ordnung der Manschette 76 bezüglich des Rohres 14 bis zum
endgültigen Befestigen der Manschette 76 im Durchbruch 12
verloren geht. Dies kann durch Abstandhalter verhindert wer
den, die auf den oberen Rand der Manschette 76 (Fig. 13) oder
auf den unteren Rand derselben (Fig. 14) angesetzt werden.
Die in Fig. 13 dargestellten Abstandshalter 94 besitzen seit
lich von ihrem flächigen Plattenkörper 96 beidseitig wegste
hende Stummelarme 98, die mit einer der Umrißgestalt des Man
tels 77 der Manschette 76 krümmungsmäßig angepaßten Nut 100
versehen sind. Im Bereich des Körpers 96 ist die Nut Teil ei
nes Schlitzes 102. Seitlich neben den Armen 98 ist ein Be
reich 104 und 106 vorhanden. Beide Bereiche zusammen stellen
den gewünschten Abstand zwischen dem Mantel 77 und dem Rohr
14 dar. Beispielsweise entspricht dieser Zwischenraum 108 der
gemeinsamen Dicke der vorhandenen schalldämmenden vier Mate
rialschichten 38. Damit auch andere beispielsweise kleinere
Zwischenräume zwischen dem Bereich 80 einer Manschette 76 und
dem Rohr 14 mit demselben Abstandshalter abgedeckt werden
können, ist eine Längsnut 110 in der Platte 96 vorhanden, die
die Bereiche 104, 106 voneinander trennt. Durch Abbrechen
beispielsweise des Bereiches 104 könnte nur noch ein Zwi
schenraum "108" von der Breite des Bereiches 106 mit dem
Rest-Abstandshalter 94 aufrechterhalten werden. Mit drei um
fangsmäßig verteilt angeordneten Abstandshaltern 94 läßt sich
eine exakt zentrische Anordnung des Rohres 14 innerhalb einer
Manschette verwirklichen.
Mit einem Abstandshalter 114 kann der Abstand auch auf der
Unterseite der Manschette zwischen derselben und einem Rohr
14 aufrechterhalten werden. Auch dort ist neben einem plat
tenartigen Körper 116 ein Bereich 118, 120 vorhanden, die
beide über eine Sollbruchlinie 122 voneinander getrennt sind.
Beide Bereiche zusammen ergeben den Abstand eines Zwischen
raumes 124, der zwischen dem Blähmaterial 34 und dem Rohr 14
für den Gürtel 36 freibleiben soll. Der Körper 116 besitzt
daher eine etwa U-förmige Gestalt, wobei der eine Schenkel
aus den beiden Teilen 118, 120 und der andere Schenkel aus
einem Wandstück 126 besteht, die über einen Steg 128 mitein
ander verbunden sind. An dem Steg 128 kragt ein Vorsprung 130
aus, der in eine Aussparung 132 rastbar eingeführt werden
kann, die in der unteren Umbiegung 24 bzw. 24.1 vorhanden
ist. Auf diese Weise kann der Abstandshalter 116 von unten
auf den unteren Rand der Manschette 76 aufgesteckt werden.
Durch Abbrechen beispielsweise des äußeren Teils 118 kann ein
kleinerer Zwischenraum als es dem Zwischenraum 24 entspricht,
breitenmäßig aufrechterhalten werden.
Nachdem die Rohrmanschette 76 in dem Deckendurchbruch oder
auch Wanddurchbruch, für den sich die Abstandshalter in
gleicher Weise verwenden lassen, lagemäßig fest angeordnet
ist, werden zwecks Verhindern von zusätzlichen Körperschall
übertragungsbrücken die Abstandshalter wieder entfernt. Die
Abstandshalter können dann wieder verwendet werden.
Claims (29)
1. Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken
hindurchführenden Rohren, mit
- - mindestens einer an einer Wand bzw. Decke (10, 41) aufzubringender Rohrmanschette (16, 76), die auf ihrer Innenseite mit einem unter Hitzeeinwirkung nach innen ausdehnbaren, feuerfesten Blähmaterial (34) ausgekleidet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
- - ein schalldämmendes Material (36, 38) auf der Innensei te der Manschette (16, 50, 76) vorhanden ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das schalldämmende Material (36, 38) auch rauchgasdämmend
ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das dämmende Material (36, 38) auf der Innenseite des
Blähmaterials (34) vorhanden ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das dämmende Material (36, 38) als Materialbahn vorhanden
ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das dämmende Material ein weichfederndes Material aus
Glasvlies und/oder Schaumstoff und/oder gummiartigem
Stoff ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das schalldämmende Material als Schlauch- oder Lippen
dichtung ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Material vorkomprimierte, dauerelastische Fugen-
Dichtbänder enthält, deren Vorkomprimierung aufhebbar
ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Blähmaterial (34) und das dämmende Material (36) an
einander befestigt wie vorzugsweise miteinander verheftet
sind.
9. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das dämmende Material (36, 38) in nicht eingebautem Zu
stand der Manschette (16) an der Manschette (16, 50, 76)
unverrückbar festgehalten sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Manschette (16, 76) aus mehreren Segmenten (18, 20)
zusammensetzbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Rohrmanschette (16, 76) bzw. zumindest eines ihrer
Segmente (18, 20) aus einer Hülse bzw. aus einem Hülsen
teil besteht, an deren bzw. dessen einer freien Stirnsei
te eine zumindest bereichsweise einspringende Schulter
(24) vorhanden ist.
12. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die mehreren Segmente (18, 20) einer Manschette (16, 76)
aneinander befestigbar (30, 33) sind.
13. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
auf der Außenseite der Hülsenteile Stegteile (30, 32) so
wegstehend vorhanden sind, daß mehrere Hülsenteile zu
einem Hülsenkörper fest zusammensetzbar sind.
14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Stegteile (30, 32) miteinander verschraubbar sind und auf
der Außenseite von einem Stegteil (32) die zum Verschrau
ben vorgesehene zumindest eine Mutter (31) bereits ange
punktet oder dergleichen befestigt ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet, daß
an der anderen freien Stirnseite der Hülse bzw. des Hül
senteils zumindest bereichsweise eine aus springende
Schulter (26) vorhanden ist, mittels der diese Hülse bzw.
dieses Hülsenteil an der abzuschottenden Wand (41) bzw.
Decke (10) befestigbar (29) ist.
16. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
im Bereich des Wand- bzw. Deckendurchbruches (12, 42)
eine schalldämmende Materialschicht (38, 83) auf der
Außenseite des durch diesen Durchbruch hindurch führenden
Rohres (14) vorhanden ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese schalldämmende Materialschicht (38) zumindest teil
weise auf der Innenseite einer manschettenartigen Hülse
(50, 52, 54) vorhanden ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese schalldämmende Materialschicht (38) zumindest teil
weise gürtelartig vorhanden ist.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese Hülse (50. 52, 54) längs einer ihrer Mantellinien
(58) verschwenkbar (56) ausgebildet ist, so daß sie im
aufgeklappten Zustand um das durch den Durchbruch hin
durchführende Rohr (14) herumlegbar ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine außerhalb des Wand- bzw. Deckendurchbruchs anzuord
nende Rohrmanschette (77) bzw. deren Segmentteile und
eine innerhalb des Durchbruches anzuordnende manschetten
artige Hülse (80) bzw. Hülsenteile aneinander befestigbar
oder einteilig miteinander verbunden (76) sind.
21. Vorrichtung nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Rohrmanschette und der manschettenartigen
Hülse eine nach innen zumindest bereichsweise einkragende
Schulter (78) vorhanden ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
diese einkragende Schulter (78) in Höhe der Wandaußensei
te bzw. Deckenunterseite vorhanden ist.
23. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
bei einem Deckendurchbruch mit abgeknickter Rohrdurchfüh
rung, der Stoßbereich von Manschette und manschettenarti
ger Hülse im Bereich des Durchbruches vorhanden ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Manschette und die manschettenartige Hülse im Bereich
ihres Stoßbereiches schräg aneinander befestigt sind.
25. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Außenseite der mit Wand- bzw. Deckenteile in Berüh
rung kommenden Manschettenbereiche aufgerauht oder an Be
ton und/oder Mörtel haftend ausgebildet sind.
26. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Abstandhalter (94, 114) lösbar an der freien Stirnseite
der Manschette bzw. der manschettenartigen Hülse anbring
bar sind, so daß der durch das schalldämmende Material
(36, 38) bedingte vergrößerte Abstand zwischen Rohr und
Manschette unverrückbar festlegbar ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
Sollbruchstellen (110, 122) an dem Abstandhalter (94,
114) so vorhanden sind, daß unterschiedlich große Frei
räume zwischen Rohr und Manschette festlegbar sind.
28. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das von der Rohrmanschette (16, 50, 76) umfaßte Rohr (14)
ein schalldämmendes Rohr ist.
29. Vorrichtung nach Anspruch 28,
dadurch gekennzeichnet, daß
das schalldämmende Rohr einen zweilagigen Rohrmantel
(14.1, 14.2) besitzt.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19934321307 DE4321307A1 (de) | 1993-06-26 | 1993-06-26 | Vorrichtung zum Abschotten von durch Wände oder Decken hindurchführenden Rohren |
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ID=6491311
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OAV | Applicant agreed to the publication of the unexamined application as to paragraph 31 lit. 2 z1 | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: FRIATEC AG KERAMIK- UND KUNSTSTOFFWERKE, 68229 MAN |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |