DE4320544C2 - Evakuierungssystem - Google Patents
EvakuierungssystemInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Evakuierungssystem aus
einem Behälter mit einem Deckel und aus einer Vorrichtung zum
Evakuieren dieses Behälters nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Wenn beispielsweise Farbdosen zur Entnahme einer kleineren
Farbmenge geöffnet und dann wieder geschlossen werden, tritt
in die Dose Luft ein, die zu einer Hautbildung und damit zur
Unbrauchbarkeit des gesamten restlichen Inhaltes der Dose
führen kann. Zudem bereitet die Entsorgung der unbrauchbaren
Farbe in der Dose Probleme. Ähnliche Schwierigkeiten treten
bei anderen sauerstoffempfindlichen Produkten auf, die in
Dosen oder dergleichen Behältern mit einem Deckel geliefert
werden, bei denen jedoch im allgemeinen nicht der Inhalt auf
einmal, sondern in kleinen Mengen verwendet wird. Diese
Schwierigkeiten ließen sich vermeiden, wenn man den Behälter
nach jedem Öffnen mit einem Schutzgas füllen könnte.
Ein Evakuierungssystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1
ist bereits bekannt (US-PS 2,423,358). Der Behälter wird
dabei durch ein flaschenartiges Gefäß mit einem Hals
gebildet, der mit dem Deckel verschließbar ist. Das Gehäuse
der Evakuiervorrichtung ist als Vakuumglocke ausgebildet, die
beim Evakuieren um den Hals auf den Behälter aufgesetzt wird.
Damit ist das bekannte Evakuierungssystem an eine bestimmte
Größe und Form des Behälters gebunden. Auch muß die
Vakuumglocke genau zentriert werden, damit der Deckel nach
dem Evakuieren auf den Hals aufgesetzt wird.
Aus der DE-OS 36 10 634 ist es bekannt, den Deckel eines
Behälters mit einem Loch zu versehen, das mit einem
Verschlußplättchen versehen ist. Zum Evakuieren des Behälters
wird eine Vakuumglocke über das auf das Loch gelegte
Verschlußplättchen gestülpt. Durch das Vakuum wird das
Plättchen nach oben gezogen, wodurch das Loch freigegeben und
damit der Behälter evakuiert wird. Nach Abschalten des
Vakuums saugt der Unterdruck im Behälter das Plättchen an, so
daß das Plättchen das Loch dicht verschließt.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein einfach aufgebautes und
einfach betätigbares Evakuierungssystem bereit zustellen, mit
dem ein Behälter mit Deckel auch auf einfache, sichere Art
begast werden kann.
Dies wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 angegebenen
Evakuierungssystem erreicht. In den Unteransprüchen sind
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
Die Vorrichtung zum Evakuieren und Füllen des Behälters mit
Schutzgas wird nachstehend auch als Füllkopf bezeichnet.
Zum Anschluß an die Schutzgasquelle kann die Leitung
verwendet werden, mit der der durch die Dichtung
abgedichtete Raum zwischen dem Gehäuse und dem Deckel
evakuierbar ist. Vorzugsweise wird jedoch zum Anschluß an
die Schutzgasquelle eine separate Leitung verwendet.
Nach der Erfindung wird der Behalter über die Vakuumleitung
zunächst evakuiert und dann mit dem Schutzgas gefüllt. Wenn
der Behälter nicht ausreichend druckstabil ist, um ihn ganz
oder nahezu ganz zu evakuieren, kann das Füllen mit dem
Schutzgas auch in mehreren Schritten vorgenommen werden,
wobei der Behälter bei jedem Schritt nur zum Teil evakuiert
wird, also so weit, wie es der Behälter zuläßt, worauf das
Schutzgas zugeführt wird.
Zur lösbaren Befestigung des
Verschlußplättchens weist der Träger
einen Magneten auf und das Verschlußplättchen ist
ferromagnetisch, so daß es an diesem Magneten haftet.
Das Verschlußplättchen kann dabei aus Eisen oder einem
anderen ferromagnetischen Metall bestehen oder aus einem
ferromagnetischen Kunststoff. Auch kann das
Verschlußplättchen mehrschichtig aufgebaut sein,
beispielsweise aus einem Metallplättchen, das dem Magneten
zugewandt ist, und einer Schicht aus Gummi oder dergleichen
elastomeren Material, das zum Abdichten des Lochs am Deckel
haftet. Ferner ist es möglich, ein Metallplättchen zu
verwenden, welches an seinem Rand mit einer Dichtung aus
einem elastomeren Material versehen ist.
Eine besonders zuverlässige Abdichtung des Lochs in dem
Deckel wird ferner mit einem Verschlußplättchen erreicht, das
einen das Loch umschließenden Vorsprung aufweist, welcher
fest gegen eine Dichtung gepreßt wird, die um das Loch auf
dem Deckel vorgesehen ist.
Zur Bewegbarkeit des Trägers in axialer Richtung ist in dem Füllkopf
ein Zylinderraum vorgesehen, in dem ein pneumatisch
betätigter Kolben verschiebbar ist, an dem der Träger
befestigt ist.
Als Schutzgas kommt jedes gegenüber dem Inhalt des Behälters
verträgliche Gas in Frage. Dazu zählen insbesondere inerte
Gase, also beispielsweise Edelgase, wie Argon, oder
Stickstoff. Jedoch kann das Schutzgas beispielsweise auch
Kohlendioxid oder dergleichen sein.
Der mit dem Deckel verschließbare Behälter, der
mit Schutzgas gefüllt werden soll, kann der
Originalbehälter sein, also beispielsweise die im Handel
erhältliche Lack- oder Farbdose. Damit der Originalbehälter
mit dem erfindungsgemäßen System mit Schutzgas gefüllt
werden kann, muß der Deckel mit einem Loch versehen werden,
um das eine Dichtung zu befestigen ist.
Mit dem Loch und der Dichtung kann der Deckel des Behälters
entweder vom Verbraucher versehen werden, vorzugsweise wird
der Behälter jedoch bereits mit einem Loch und gegebenenfalls
dieser Dichtung in den Handel gebracht, wobei das Loch z. B.
durch ein Klebeband oder -plättchen verschlossen ist.
Es ist jedoch auch denkbar, einen separaten Aufnahmebehälter
mit Deckel zu verwenden, in den der im Handel erhältliche
Behälter nach dem Öffnen gestellt wird. Der Deckel des
Aufnahmebehälters ist dabei mit dem Loch und gegebenenfalls
um das Loch mit der Dichtung versehen.
Der Aufnahmebehälter ist dabei vorzugsweise der Größe und
Form des Originalbehälters angepaßt, um das Evakuieren nicht
unnötig zu verlängern und kein Schutzgas zu verschwenden.
Mit dem erfindungsgemäßen System können insbesondere
Farb- und Lackdosen nach dem Öffnen mit Schutzgas gefüllt
werden. Die Anwendung des erfindungsgemäßen Systems ist
jedoch darauf nicht beschränkt. Vielmehr ist das
erfindungsgemäße System bei allen
sauerstoffempfindlichen Produkten anwendbar, die in Dosen
oder dergleichen Behältern mit einem Deckel geliefert werden,
bei denen jedoch im allgemeinen nicht der gesamte Inhalt des
Behälters auf einmal verwendet wird, sondern in kleineren
Mengen über einen längeren Zeitraum. So können mit dem
erfindungsgemäßen System auch Lebensmittelbehälter z. B.
im Gastronomiebereich mit einem Schutzgas gefüllt werden.
Nachstehend ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Evakuierungssystems
anhand der Zeichnung näher beschrieben, deren
einzige Figur einen Schnitt durch das System beim
Aufsetzen des Füllkopfes auf den Deckel eines Behälters zum Füllen des
Behälters mit Schutzgas zeigt.
Das erfindungsgemäße System weist einen Füllkopf 1 auf,
der im wesentlichen aus einem zylindrischen Gehäuse 2
besteht, das an seiner im Deckel 3 des Behälters 4
zugewandten Stirnseite 5 eine O-Ring-Dichtung 6 aufweist. Die
Dichtung 6 sitzt in einer Ringnut 7, deren innere Flanke
durch einen an der Stirnseite 5 mit Schrauben 8 befestigten
Ring 9 gebildet wird.
Das Gehäuse 2 kann z. B. durch Spritzguß aus Kunststoff
hergestellt sein oder aus Metall bestehen. Es weist einen
Durchmesser von beispielsweise 5 bis 20 Zentimeter auf.
In dem Gehäuse 2 ist ein als Sackbohrung ausgebildeter axial
verlaufender Zylinderraum 10 vorgesehen, in dem eine
Metallhülse 11 sitzt, die z. B. aus Metall bestehen kann und
als Gleitlager für einen Kolben 12 dient. Der Kolben 12 ist
durch Kolbenringe 13, 14 gegenüber der Hülse 11 abgedichtet.
An seiner dem Deckel 3 zugewandten Seite ist an dem Kolben 12
ein scheibenförmiger Träger 15 für ein Verschlußplättchen 16
befestigt.
Der Träger 15 weist an seiner von dem Deckel 3 abgewandten
Seite eine Ringschulter 17 auf, mit der er in dem in der
Zeichnung dargestellten ausgefahrenen Zustand des Kolbens 12
an dem Ring 9 anliegt, der an dem Gehäuse 2 befestigt ist.
Durch ihre Anlage mit der Ringschulter 17 an dem Ring 9 ist
der Träger 15 mit dem Kolben 12 gegen Herausfallen aus dem
Gehäuse 2 fixiert. Damit der an dem Kolben 12 angeordnete
Träger 15 axial bewegbar ist, weist das Gehäuse 2 an der
Stirnseite 5 eine entsprechende zylindrische Ausnehmung 18
auf.
Der Kolben 12 und der Träger 15 können einstückig ausgebildet
sein, und z. B. durch Spritzguß aus Kunststoff hergestellt
sein oder aus Metall bestehen.
Das Verschlußplättchen 16 ist lösbar am Träger 15 befestigt.
Dazu weist der Träger 15 einen Permanentmagnet 19 auf. Das
Verschlußplättchen 16 besteht aus Stahl. Das heißt, es ist
ferromagnetisch und haftet damit an dem Permanentmagneten 19
des Trägers 15.
Das Verschlußplättchen 16 weist an seinem Umfang einen nach
unten vorstehenden ringförmigen Vorsprung 20 auf.
An das Gehäuse 2 sind an der von dem Behälter 4 abgewandten
Stirnseite 21 drei Leitungen 22, 23, 24 angeschlossen. Die
Leitungen 22 und 23 führen dabei zu elektrisch betätigbaren
Ventilen 25, 26, die auf der Stirnseite 21 des Gehäuses 2
befestigt sind. Die Leitung 24 ist direkt an das Gehäuse 2
angeschlossen. Von den Ventilen 25, 26 führen in der
Zeichnung nicht dargestellte Bohrungen in dem Gehäuse 2
seitlich in die Ausnehmung 18, während von der Leitung 24
eine in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellte Bohrung in
den durch den Kolben 12 abgeschlossenen Teil des
Zylinderraum 10 führt. Die Leitung 22 führt zu einer nicht
dargestellten Vakuumpumpe, die Leitung 23 zu einer nicht
dargestellten Druckflasche mit Schutzgas, z. B. Argon, und die
Leitung 24 ebenfalls zu der Vakuumpumpe.
Der Kopf 1 kann nach oben durch eine Schutzhaube 27 abgedeckt
sein, wie in der Zeichnung angedeutet.
Der Deckel 3 weist in der Mitte ein Loch 28 mit einem
Durchmesser von z. B. 2 bis 6 Millimeter auf. Das Loch 28 kann
aber auch wesentlich größer sein, also maximal praktisch den
gesamten Durchmesser des Deckels 3 einnehmen. Um das Loch 28
ist auf dem Deckel 3 ein flächiger Dichtring 29 befestigt,
beispielsweise aufgeklebt. Der Deckel 3 sitzt, wie üblich,
mit einer Dichtung 30 fest auf dem Behälter 4. Der gefüllte
Behälter 4 wird z. B. so angeliefert, daß das Loch 28 mit
einem Klebeband verschlossen ist. Wenn dann der Behälter 4
geöffnet worden ist, um einen Teil seines Inhaltes zu
entnehmen, wird das Klebeband abgenommen. Um dann die Luft
aus dem mit dem Deckel 3 verschlossenen Behälter 4 zu
entfernen, wird folgendermaßen vorgegangen:
Der Füllkopf 1 wird in dem Zustand, wie er in der Zeichnung
dargestellt ist, z. B. mit der Hand auf den Deckel 3
aufgesetzt, so daß die Dichtung 6 am Füllkopf 1 um die
Dichtung 29 am Deckel 2 angeordnet ist und gegen den Deckel 3
gedrückt wird.
Alsdann wird über die Leitung 24 der Zylinderraum 10
evakuiert, wodurch der Kolben 12 mit dem Träger 15 und dem
daran magnetisch haftenden Verschlußplättchen 16 eingefahren
wird.
Das Ventil 25 wird nun geöffnet, so daß über die Leitung 22
an den Raum ein Vakuum angelegt wird, der zwischen der
Stirnseite 5 des Gehäuses 2 und dem Deckel 3 liegt und durch
die Dichtung 6 abgeschlossen wird. Da dieser Raum mit dem
Inneren des Behälters 3 über das Loch 28 im Deckel 3
kommuniziert, wird zugleich der Behälter 4 evakuiert.
Wenn der mit einem Drucksensor gemessene Unterdruck einen
vorgegebenen Wert von z. B. 200 Millibar erreicht hat, wird
das Ventil 25 geschlossen. Dieser vorgegebene Wert richtet
sich vor allem nach der Stabilität des Behälters 4, also
danach, welches Vakuum der Behälter 4 aushält.
Alsdann wird das Ventil 26 geöffnet, so daß dem Raum, der von
dem Gehäuse 2, dem Deckel 3 und der Dichtung 6 eingeschlossen
wird, nunmehr Schutzgas zugeführt wird. Die Schutzgaszufuhr
erfolgt, bis sich ein vorgegebener Unterdruck gegenüber der
Atmosphäre (ca. 1000 Millibar) von beispielsweise 800
Millibar eingestellt hat. Das heißt, es verbleibt ein
leichtes Vakuum von minus 200 Millibar im Behälter 4. Alsdann
wird das Ventil 26 geschlossen.
Die Evakuierung und Schutzgaszufuhr kann durch entsprechende
Drucksensoren, die die Druckventile 25, 26 betätigen,
automatisch erfolgen. Alsdann wird die Leitung 24 mit der
Atmosphäre verbunden, so daß der Kolben 12 wieder ausgefahren
wird und die in der Zeichnung dargestellte Stellung
einnimmt. Der Unterdruck im Behälter 4 saugt das
Verschlußplättchen 16 an. Diese Saugkraft ist größer als die
Haltekraft des Magneten 19. Dadurch bleibt das
Verschlußplättchen 16 an dem Deckel 3 haften, wenn der
Füllkopf 1 abgenommen wird.
Der Unterdruck, der in dem Behälter 4 erforderlich ist, um
das Verschlußplättchen 16 so fest gegen die Dichtung 29 zu
drücken, daß eine zuverlässige Abdichtung gewährleistet ist,
hängt von dem Durchmesser des Verschlußplättchens 16 ab, auf
die der Unterdruck wirkt. Bei einem Durchmesser des
Plättchens 16 von 2 Zentimeter oder mehr reicht im
allgemeinen ein Unterdruck von minus 100 Millibar gegenüber
dem Atmosphärendruck aus. Wenn insbesondere bei größeren
Behältern ein Unterdruck dieser Größe nicht eingestellt
werden kann, kann das Verschlußplättchen 16 entweder größer
ausgebildet werden oder zusätzlich mit einem Klebeband
fixiert werden. Auch ist es möglich, das Verschlußplättchen
16 an der der Dichtung 29 zugewandten Seite mit einer
Klebebeschichtung zu versehen.
Durch den Vorsprung 20 des Verschlußplättchens 16 wird eine
sehr hohe Flächenpressung zwischen dem Verschlußplättchen 16
und der Dichtung 29 im Bereich des Vorsprungs 20 und damit
eine besonders zuverlässige Abdichtung erreicht.
Durch die Ventile 25, 26 auf dem Füllkopf 1 ist
sichergestellt, daß durch Undichtigkeiten in der Leitung 23
keine Luft in den Behälter 4 gelangen kann. Auch wird dadurch
der Gasverbrauch herabgesetzt.
Claims (6)
1. Evakuierungssystem aus einem Behälter mit einem Deckel
und aus einer Vorrichtung zum Evakuieren dieses
Behälters, welche ein Gehäuse aufweist, das an seiner
dem Deckel zugewandten Stirnseite eine Dichtung besitzt
und an das wenigstens eine Leitung angeschlossen ist,
mit der der durch die Dichtung abgedichtete Raum
zwischen dem Gehäuse und dem Deckel evakuierbar ist,
wobei an der dem Deckel zugewandten Stirnseite des
Gehäuses innerhalb der Dichtung ein axial bewegbarer
Träger mit einem Magneten vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (3) ein mit einem
Verschlußplättchen (16) verschließbares Loch (28)
aufweist und dieses Verschlußplättchen (16) an dem
Magneten (19) des Trägers (15) lösbar befestigbar ist,
daß der Durchmesser des Verschlußplättchens (16)
kleiner ist als der Durchmesser des Trägers (15), daß
der Träger (15) zur Bewegbarkeit in axialer Richtung an
einem Kolben (12) befestigt ist, der in einem in dem
Gehäuse (2) angeordneten evakuierbaren Zylinderraum
(10) verschiebbar angeordnet ist, daß der Träger (15)
eine Ringschulter (17) aufweist, die bei mit
Atmosphärendruck beaufschlagtem Zylinderraum (10) den
Träger (15) durch Anlage an einem am Gehäuse (2)
befestigten Ring (9) gegen Herausfallen bzw. gegen
Herausziehen beim Abheben des Gehäuses (2) nach dem
Verschließen des evakuierten Behälters (4) sichert, und
daß die wenigstens eine Leitung (22, 23), mit der der
durch die Dichtung (6) abgedichtete Raum zwischen dem
Gehäuse (2) und dem Deckel (3) evakuierbar ist, an
einer Schutzgasquelle anschließbar ist.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Gehäuse (2) eine zylindrische Ausnehmung (18) aufweist,
in der der Träger (15) auf- und abbewegbar ist.
3. System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß an
dem Gehäuse (2) je ein Ventil (25, 26) für die
Vakuumleitung (22) und die Schutzgasleitung (23)
angeordnet ist, wobei von den Ventilen (25, 26) jeweils
eine Bohrung zu der zylindrischen Ausnehmung (18)
führt.
4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
in der Vakuumleitung (22) angeordnete Ventil (25) durch
einen Drucksensor betätigbar ist.
5. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Leitung (24) zum Evakuieren und
Belüften des Zylinderraums (10) über eine Bohrung in
dem Gehäuse (2) mit dem Zylinderraum (10) verbunden
ist.
6. System nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter (4) mit dem Deckel (3)
zur Aufnahme eines Originalbehälters ausgebildet ist.
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