DE4320467C1 - Befestigungsanordnung eines Rollos zum Abschirmen von Fahrzeugfenstern - Google Patents
Befestigungsanordnung eines Rollos zum Abschirmen von FahrzeugfensternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung eines Rollos
zum Abschirmen von Fahrzeugfenstern der im Oberbegriff des
Hauptanspruches angegebenen Art.
Eine derartige Befestigung ist z. B. aus der DE 38 22 378 A1
bereits bekannt. Hierbei ist das Rollogehäuse in seiner
Auflagestellung auf der Fensterbrüstung mittels zweier Klemm
schrauben axial zwischen den beiden seitlichen Rahmenprofilen
des Seitentürfensters verspannbar. In den beiden Endbereichen
des Rollogehäuses sind auf dessen rückwärtiger Längsseite
plattenförmige Schiebelaschen angebracht, die zur Kippabstüt
zung des Rollogehäuses in eine Dichtungsnut des zugehörigen
Rahmenprofils einschiebbar sind, wobei deren Schiebebewegung
durch entsprechendes Schwenken des Rollogehäuses erzeugt werden
muß.
Bei der bekannten Befestigungsanordnung bleiben die Befesti
gungsmittel teilweise vom Innenraum des Kraftwagens aus sicht
bar, was die Reinigung des Rollogehäuses erschwert und aus äs
thetischen Gründen unerwünscht sein kann. Insbesondere infolge
des axialen Verspannvorgangs durch die beiden Befestigungs
schrauben besteht bei der Montage bzw. Demontage des bekannten
Rollos darüber hinaus die Gefahr von Oberflächenbeschädigungen
an den seitlichen Rahmenprofilen des Seitentürfensters. Dadurch
ist es beim Verkauf eines Fahrzeugs nicht problemlos möglich,
die nachgerüsteten Rollos zu demontieren, damit sie bei einem
Fahrzeug gleichen Typs wieder verwendet werden können.
Ferner sind aus der DE 36 17 427 C1 und der DE 29 43 249 A1
Rollos zum Abschirmen von Fahrzeugfenstern bekannt, deren das
Abschirmmittel aufnehmende Wickelrolle im Türkörper bzw. in der
Fahrzeugseitenwand versenkt untergebracht sind. Die Montage bzw.
Demontage solcher Rollos ist relativ umständlich, da hierzu
zumindest die Innenverkleidung abgenommen werden muß. Zudem muß
die Fensterbrüstung einen entsprechend langen Schlitz zum
Durchtritt des Abschirmmittels aufweisen, wodurch eine
problemlose Nachrüstung eines Fahrzeugfensters mit einem
Sonnenschutzrollo nicht möglich ist. Des weiteren ist für
versenkt angeordnete Rollos ein entsprechender Einbauraum im
Brüstungsbereich der Fahrzeugseitenwand bzw. des Türkörpers
erforderlich, der konstruktiv nicht ohne weiteres zur Verfügung
stehen wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Befestigungsan
ordnung eines Rollos zum Abschirmen von Fahrzeugfenstern, ins
besondere von Seitentürfenstern der gattungsgemäßen Art dahin
gehend zu verbessern, daß eine Montage bzw. Demontage des Rol
los auf einfache Weise vorgenommen werden kann, wobei eine
Oberflächenbeschädigung von Sichtflächen des Fahrzeugs weitge
hend zuverlässig zu verhindern sein soll.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist Gegenstand der
kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruchs.
Aus den übrigen Ansprüchen gehen vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung hervor.
Im folgenden ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand
einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
In der Darstellung zeigt
Fig. 1 eine Innenansicht einer hinteren Fahrzeugseiten
tür mit einer Rolloanordnung zum Abschirmen des
Seitentürfensters,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Fensterbrüstung der
Seitentür,
Fig. 3 eine Rückansicht des Rollos in perspektivischer
Einzeldarstellung und
Fig. 4 eine Schieberiegelanordnung auf der rückwärtigen
Längsseite des Rollogehäuse vor dem
Zusammenwirken mit einem Zwischenrahmenprofil des
Seitentürfensters.
Eine in Fig. 1 im oberen Bereich sichtbare hintere Seitentür 1
eines Kraftwagens weist in bekannter Weise einen Fensterrahmen
auf, dessen von ihm begrenzte Fensteröffnung 3 durch ein etwa
senkrecht verlaufendes Zwischenrahmenprofil 4 in einen
dreiecksförmigen hinteren und einen etwa rechteckförmigen vor
deren Öffnungsbereich aufgeteilt ist. Das Zwischenrahmenprofil
4 sowie das vordere etwa senkrechte Rahmenprofil 2a des Fen
sterrahmens 2 weisen zueinander parallele Führungsnuten auf, in
denen eine im Scheibenschacht des Türkörpers versenkbare
Seitenscheibe 5 läuft. Demgegenüber ist der hintere bis zu ei
nem schrägen Rahmenprofil 2b reichende Öffnungsbereich der
Fensteröffnung 3 mit einer unbeweglichen Dreiecksscheibe 6
verglast. Bis nahe an den Dichtsitz der versenkbaren Seiten
scheibe 5 bzw. der Dreieckscheibe 6 heranreichend sind die
Rahmenprofile 2a und 2b mitformangepaßten Verkleidungen 7 bzw.
8 teilweise abgedeckt, wobei sich die Verkleidungen 7 und 8 bis
unter eine die Innenseite des Türkörpers abdeckende Türver
kleidung 9 aus formsteifen Material wie ABS oder dgl. erstrek
ken. Diese sehr biegesteife Türverkleidung 9 ist im oberen Be
reich unter einem großzügigen Krümmungsradius zu einer Fen
sterbrüstung 9a abgewinkelt, die zwischen den beiden seitlichen
Verkleidungen 7 und 8 des Fensterrahmens 2 liegt bzw. gehalten
ist.
Auf der geraden Fensterbrüstung 9a aufliegend ist ein
stabförmiges Rollogehäuse 10 eines Sonnenschutzrollos 11 befe
stigt, das sich im wesentlichen über die gesamte Länge der
Fensterbrüstung 9a erstreckt. Das stabförmige Rollogehäuse 10
enthält in nicht gezeigter üblicher Weise eine federbelastete
Wickelrolle, auf der eine Sonnenschutzfolie 12 als Abschirm
element aufwickelbar ist. Diese Sonnenschutzfolie 12 ist
einteilig ausgebildet und in ihrer Flächenerstreckung an die
gesamte Fensteröffnung 3 angepaßt. Entsprechend weist sie nur
entlang der versenkbaren Seitenscheibe 5 eine gerade obere Ab
schlußkante auf, entlang der sie von einem geraden Fallstab 13
gehalten ist. Der Fallstab 13 ist mittels eines Scheibenhakens
14 mit dem oberen Scheibenrand der teilweise versenkt gezeigten
Seitenscheibe 5 verbunden. Hierzu weist der Scheibenhaken 14
einen U-förmigen Gabelquerschnitt auf und umgreift den Schei
benrand paßgenau. Auch ist der Fallstab 13 dadurch ständig in
einem Abstand zur oberen Stirnseite der Seitenscheibe 5 gehal
ten, wodurch die Seitenscheibe 5 bis in ihre obere Endlage
hochgefahren werden kann. Bei eingehängtem Fallstab 13 wird
dabei gleichzeitig die Sonnenschutzfolie 12 in ihre schützende
Abschirmstellung ausgerollt. Wird demgegenüber der Fallstab 13
durch Aushaken des Scheibenhakens 14 ausgehängt, schnappt die
Sonnenschutzfolie 12 durch Federzug der Wickelfeder in eine im
Rollogehäuse 10 versenkte Ausgangsstellung zurück.
Zur einfachen aber zuverlässigen Befestigung des Rollogehäuses
10 auf der Fensterbrüstung 9a ist eine Dreipunktbefestigung
vorgesehen, die nach dem Klemmbefestigungsprinzip arbeitet.
Hierzu stehen von der Unterseite des Rollogehäuses 10 als
Klemmbügel ein Hakbügel 15 bzw. ein Rastbügel 16 ab, die am
vorderen bzw. hinteren Endbereich angeordnet sind. Hakbügel 15
und Rastbügel 16 sind, wie im Zusammenhang mit Fig. 2 sichtbar
ist, durch einen engen Spalt 17 zwischen der Fensterbrüstung 9a
und der Verkleidung 7 bzw. einen Spalt 18 zwischen der Fen
sterbrüstung 9a und der Verkleidung 8 hindurchgesteckt und um
greifen die Fensterbrüstung 9a der Länge nach. Der winkelsteife
Hakbügel 15 ist etwa V-förmig gebogen, wobei einer seiner bei
den Schenkel als Befestigungsschenkel 15a flächig auf der Un
terseite des Rollogehäuses 10 anliegend mit diesem verschraubt
ist. Der Rastbügel 16 besteht ebenfalls aus einem dünnen Me
tallband mit geringfügig stärker aufgespreizten V-Schenkeln und
unter dem Rollogehäuse 10 befestigtem Befestigungsschenkel 16a.
Sein nach unten abstehender Schenkel weist jedoch eine Rastnase
16b auf, die die Unterseite der Fensterbrüstung 9a untergreift.
Auch besteht der Rastbügel 16 insgesamt aus einem Federstahl,
wodurch er gegen seine federnden Rückstellkräfte in eine den
Hintergriff mit der Fensterbrüstung 9a aufhebende Stellung
aufbiegbar ist. Zur Montage des Rollogehäuses 10 wird dieses
zunächst schräg angesetzt bis der Hakbügel 15 durch den Spalt
17 eingeführt ist und die Fensterbrüstung 9a um ihre abgerun
dete vordere Stirnseite herum hintergreift. Danach wird das
Rollogehäuse 10 um eine Querachse nach unten geschwenkt und der
Rastbügel 16 durch den Spalt 18 eingeführt, wobei er von Hand
gegen seine Federkraft etwas aufgebogen werden muß, bis er die
ebenfalls abgerundete hintere Stirnseite der Fensterbrüstung 9a
hintergreift. Danach läßt sich durch weitergehendes Nieder
drücken am hinteren Ende des Rollogehäuses 10 eine Verrastung
des Rastbügels 16 herbeiführen, wobei sich das Rollogehäuse 10
selbsttätig in seine Endlage verschiebt, in der die gekrümmte
Schenkelbasis des Hakbügels 15 die abgerundete vordere Stirn
seite der Fensterbrüstung 9a formschlüssig umgreift.
Durch die damit gegebene axiale Klemmverbindung wird das Rol
logehäuse 10 als Zugband miteinbezogen, was sich nicht nach
teilig auf die Funktion des Sonnenschutzrollos 11 auswirkt.
Aufgrund der in Abhängigkeit von auftretenden Toleranzen ge
ringfügig variierenden Anordnung der Spalte 17 bzw. 18 kann
eine Abstandsanpassung vom Hakbügel 15 zum Rastbügel 16 erfor
derlich werden. Diese Anpassung wird durch eine Längsverstell
barkeit von Hakbügel 15 und/oder Rastbügel 16 auf der Unter
seite des Rollogehäuses 10 möglich. Hierzu ist im vorliegenden
Fall eine nicht gezeigte Langlochverstellung bekannter Art
vorgesehen. Es versteht sich ferner, daß die vom Befestigungs
schenkel 15a bzw. 16a abstehenden Längenbereiche von Hakbügel 15
und Rastbügel 16 eine zum zugeordneten Spalt 17 bzw. 18 an
nähernd parallele Querschnittserstreckung aufweisen müssen,
damit sie durch den engen Fügespalt hindurchtreten können. Wie
in der Einzeldarstellung nach Fig. 3 angedeutet ist, mußte der
Hakbügel 15 zur Anpassung an den schräg verlaufenden Spalt 17
geschränkt werden.
Im Überdeckungsbereich zwischen dem Rollogehäuse 10 und dem
Zwischenrahmenprofil 4 ist der dritte Befestigungspunkt des
Rollogehäuses 10 vorgesehen, der hauptsächlich zur Kippabstüt
zung desselben erforderlich ist.
Dieser Klemmbefestigungspunkt umfaßt eine Stützanlage des Rol
logehäuses 10 am Zwischenrahmenprofil 4, wozu als Polsterung an
entsprechender Stelle auf die rückwärtige Längsseite des Rol
logehäuses 10 eine Filzplatte 19 aufgeklebt ist. Vor der Filz
platte 19 ist in einem geringen Abstand zu dieser auf der
rückwärtigen Längsseite des Rollogehäuses 10 ein Schieberiegel
20 längsverschiebbar gelagert. Wie in Fig. 3 durch einen Pfeil
angedeutet ist, läßt sich der Schieberiegel 20 unter Drücken
des Rollogehäuses 10 auf das gegenüberliegende Zwischenrahmen
profil 4 soweit nach hinten verschieben, daß der Schieberiegel
20 hintergreifend in die Führungsnut des Zwischenrahmenprofils
4 eingreift. Hierzu muß eine innenliegende Dichtlippe 21 der
Scheibendichtung im hintergriffenen Bereich etwas angehoben
werden, wie durch unterbrochene Linien angedeutet ist. Da der
Schieberiegel 20 aus dünnem Blech einen sehr flachen Quer
schnitt aufweist, wird die Scheibenführung nicht von ihm be
einträchtigt. Der bei abgesenkter Scheibe leicht zugängliche
Schieberiegel 20 wird über die Abkantung 22 verschoben und ein
gerastet.
Claims (9)
1. Befestigungsanordnung eines Rollos zum Abschirmen von
Fahrzeugfenstern, insbesondere von Seitentürfenstern, mit einer
Stützauflage eines das aufgewickelte Abschirmelement aufneh
menden, lösbar befestigten Rollogehäuses auf einer innenraumseitigen Gegenfläche einer Fensterbrü
stung, die sich zwischen seitlichen Rahmenprofilen des Fahr
zeugfensters über die Länge zweier durch ein Zwischenrahmen
profil getrennter Scheiben erstreckt, mit in den Endbereichen
des Rollogehäuses angeordneten Klemmbefestigungsmitteln, durch
die das Rollogehäuse in seiner Auflagestellung niedergehalten
ist, und mit einer Kippabstützung des Rollogehäuses über eine
Stützmittelanordnung, bei der die rückwärtige Längsseite des
Rollogehäuses bereichsweise über eine Schiebelasche hinter
greifend mit einem zugeordneten Rahmenprofil des Fensters ver
bunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß von der Unterseite des Rollogehäuses (10) zwei Klemmbügel
(Hakbügel 15, Rastbügel 16) abstehen, die durch einen ihnen
zugeordneten Spalt (17 bzw. 18) zwischen den Stirnseiten der
Fensterbrüstung (9a) und dem gegenüberliegenden Rahmenprofil
(2a bzw. 2b) in ihre das Rollogehäuse (10) niederhaltende
Klemmstellung steckbar sind, und daß die Schiebelasche (Schie
beriegel 20) hintergreifend mit dem Zwischenrahmenprofil (4)
zusammenwirkt.
2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spalte (17, 18) zwischen Fensterbrüstung (9a) und Rah
menprofilen (2a, 2b) von den Stirnseiten einer die Fensterbrü
stung (9a) bildenden Innenverkleidung (Türverkleidung 9) aus
formsteifen Material sowie von Verkleidungen (7, 8) der Rahmen
profile (2a, 2b) begrenzt sind.
3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmbügel (Hakbügel 15 und Rastbügel 16) aus dünnem
Bandmaterial gebogen sind und mit einem parallel zur Unterseite
des Rollogehäuses (10) abgewinkelten Befestigungsschenkel (15a, 16a)
versehen sind.
4. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Befestigungsschenkel (15a, 16a) von einem der Klemmbü
gel (Hakbügel 15, Rastbügel 16) über einen Längsverstellbereich
auf der Unterseite des Rollogehäuses (10) befestigbar ist.
5. Befestigungsanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vom Befestigungsschenkel (15 bzw. 16a) abragenden Klemm
bügelabschnitte eine zum zugeordneten Spalt (17 bzw. 18) par
allele Querschnittserstreckung aufweisen, wobei sie über ihre
den Spalt (17 bzw. 18) durchsetzende Länge gekrümmt sind.
6. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebelasche (Schieberiegel 20) längsverschiebbar auf
der rückwärtigen Längsseite des Rollogehäuses (10) gelagert
ist.
7. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine der beiden Scheiben des Fahrzeugfensters eine unbe
begliche Dreiecksscheibe (6) und die andere eine etwa recht
eckförmige versenkbare Seitenscheibe (5) sind, wobei ein mit
dem Abschirmelement (Sonnenschutzfolie 12) verbundener Fallstab
(13) des Rollos (11) an die Länge der versenkbaren Seiten
scheibe (5) angepaßt ist, und daß der Fallstab (13) am oberen
Rand der versenkbaren Seitenscheibe (5) befestigbar ist.
8. Befestigungsanordnung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Befestigung des Fallstabes (13) ein den oberen Rand der
Seitenscheibe (5) umgreifender scheibenhaken (14) vorgesehen
ist.
9. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein überdeckungsbereich zwischen dem Rollogehäuse (10) und
dem Zwischenrahmenprofil (4) eine Polsterung (Filzplatte 19)
angeordnet ist.
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