DE4313439A1 - Sanitäres Wasserventil - Google Patents
Sanitäres WasserventilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein sanitäres Wasserventil in der
Form eines Einzel-Absperrventils oder eines Mischventils mit
einem oder mehreren Betätigungsgriffen, insbesondere
Einhebelmischventil mit Wasserwegen in der Form von
Wasserzugängen und wenigstens eines Wasserabgangs oder
Wasserauslaufs, und mit einem Armaturengehäuse zur Aufnahme
der Steuerelemente, welche insbesondere in einer Kartusche
baueinheitlich vereinigt sind, wobei die die Wasserzugänge
bildenden Zulaufrohre über ein der Kartusche benachbart
angeordnetes Einsatzstück an die Kartusche angeschlossen
sind.
Aufgrund der guten Ver- und Bearbeitbarkeit, der relativ
hohen Festigkeit und der hervorragenden
Korrosionsbeständigkeit werden sanitäre Armaturen zur
Zuführung von Kalt-, Warm- und Mischwasser in überwiegendem
Maße aus Kupfer-Zink-Legierungen, bekannt auch unter dem
Sammelbegriff Messing, hergestellt, denen als spanbrechender
Zusatz zur Verbesserung der spanabhebenden Bearbeitung als
weiterer Legierungsbestandteil Blei hinzugefügt ist. Bekannt
und durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt ist auch,
daß Schwermetalle, die auf unterschiedlichen Wegen in den
menschlichen Körper gelangen können, zu schweren dauerhaften
Erkrankungen führen.
Untersuchungen haben ferner ergeben, daß
Schwermetallanteile, vornehmlich Blei, in wasserführenden
Leitungen und Armaturen aus bleihaltigen Legierungen von dem
durchfließenden Frischwasser aufgenommen und so über das
Trinkwasser dem menschlichen Organismus zugeführt werden.
Aufgrund der damit verbundenen Gefahren bestehen in einigen
Ländern Bestrebungen, den Einsatz von Sanitärarmaturen aus
den bisher verwendeten bleihaltigen Kupfer-Zink-Legierungen
zu unterbinden. In einigen Ländern sind daher sanitäre
Armaturen aus Messing und anderen bleihaltigen Legierungen
unerwünscht, wenn die Gefahr besteht, daß durch den Kontakt
der wasserführenden Teile einer Armatur mit dem
durchfließenden Wasser Schwermetalle, wie Blei, von dem
Wasser aufgenommen werden können.
Neben den üblichen Messingarmaturen sind bereits sanitäre
Mischbatterien vorgeschlagen, deren wasserführende Teile und
Funktionselemente im wesentlichen aus gesundheitlich
unbedenklichen Materialien hergestellt sind. Diese
weiterentwickelten Mischbatterien, zum Beispiel
Einlochmischbatterien, besitzen ein Einsatzstück aus einer
Messinglegierung, in denen die aus Kupfer hergestellten
Zuflußrohre für das kalte und warme Wasser und
gegebenenfalls ein aus Kupfer bestehendes Auslaufrohr
druckdicht eingesetzt sind. Mit diesem Einsatzstück ist die
aus Kunststoff und Keramik bestehende Kartusche für die
Mengen- und Temperatursteuerung des Wassers gegebenenfalls
unter Zwischenschaltung weiterer Funktionsgruppen durch
Ankerschrauben druckdicht verspannt. Bei diesen
weiterentwickelten Sanitärarmaturen sind die Stellen, an
denen das Wasser mit den aus einer Messinglegierung
hergestellten Baugruppen in Kontakt kommen kann, schon
weitgehend vermindert. Die Aufnahme von
gesundheitsgefährdenden Legierungsbestandteilen durch das
Wasser ist damit durchaus begrenzt. Trotz der weitgehenden
Sicherung einer hohen Wasserqualität verbleiben aber in dem
aus einer Kupfer-Zink-Legierung bestehenden Einsatzstück im
Bereich der Anschlüsse der druckdicht eingesetzten Zu- und
gegebenenfalls Auslaufrohre für das Kalt-, Warm- und
Mischwasser Kontaktstellen, an denen gesundheitsgefährdende
Legierungsbestandteile vom Wasser aufgenommen werden können.
Auch wenn es sich hierbei um vergleichsweise äußerst geringe
Anteilmengen handelt, sind diese mit hochmodernen
Analysenmeßgeräten nachweisbar und können unter Umständen zu
nachteiligen Konsequenzen für den Hersteller führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Kontaktstellen
zwischen Wasser und den aus einer Messinglegierung
bestehenden Bauteilen vollständig zu beseitigen und eine
vollkommen "bleifreie" Sanitär-Mischbatterie zu schaffen.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich
vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung aus dem Inhalt der Patentansprüche, welche dieser
Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß die
Wasserwege innenseitig zur Vermeidung eines Kontaktes mit
dem durch sie geführten Wasser mittels einer aus einem
gesundheitlich unbedenklichen bleifreien Material
bestehenden wasserdichten Abschirmung versehen sind.
Damit ist der Vorteil verbunden, daß ein Kontakt zwischen
dem Wasser und bleihaltigen Legierungsteilen der Armatur
ausgeschlossen ist.
Nach einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der
Erfindung besteht die Abschirmung aus einer auf die
Innenseite der Wasserwege aufgebrachten Beschichtung aus
einem gesundheitlich unbedenklichen bleifreien Material,
wobei zusätzlich das Einsatzstück zum Anschluß der
Zulaufrohre aus Kunststoff besteht; in diesem Fall können
auch sogenannte offene Kartuschen verwendet werden, bei
denen das Wasser aus der Kartusche selbst in den mit einer
entsprechenden Innenauskleidung versehenen Wasserweg
eintritt; da alle Teile, mit denen das Wasser in Berührung
kommt, aus bleifreiem Material bestehen, ist ein Kontakt des
Wassers mit bleihaltigen Armaturenteilen nicht gegeben.
Eine alternative Ausführungsform der Erfindung sieht vor,
daß die Abschirmung als ein in die Wasserwege eingelegter,
aus gesundheitlich unbedenklichem, bleifreien Material
hergestellter separater rohr- oder schlauchförmiger Wasser
kanal ausgebildet ist, wobei dieser Wasserkanal gegenüber
den aus einer bleihaltigen Messinglegierung bestehenden Bau-
und Funktionsgruppen vollständig abgedichtet ist. Nach einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung ist der separate
Wasserkanal ebenso wie die Zulaufrohre über eine zusätzliche
Bohrung in dem Einsatzstück mit der Kartusche verbunden, so
daß das Mischwasser von der Kartusche unmittelbar in den
separaten Wasserkanal eintritt und hier ohne Berührung mit
bleihaltigen Armaturenteilen zum Auslaufkopf geführt ist.
Wie schon angesprochen, bestehen die Einsatzstücke zum
Anschluß der Zulaufrohre in der Regel aus bleihaltigem
Messing, und zur Vermeidung eines Kontaktes des Wassers mit
dem bleihaltigen Messing in diesem Bereich sieht ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung vor, zwischen Kartusche
und dem aus bleihaltigen Messing bestehenden Einsatzstück
eine aus einem gesundheitlich unbedenklichen Material
hergestellte Scheibe zum Anschluß der Zulaufrohre und des
separaten Wasserkanals unter Einschluß von zugeordneten
Dichtelementen anzuordnen und druckdicht zu verspannen;
damit ist gewährleistet, daß sowohl die Zulaufrohre als auch
der separate Wasserkanal durch das aus bleihaltigem Messing
bestehende Einsatzstück hindurchgeführt sind und erst über
die zwischengelegte Scheibe in die Kartusche münden, wobei
zwischen der Scheibe und dem Einsatzstück zusätzliche
Dichtelemente angeordnet sind, die einen Rückfluß des
Wassers von der Kartusche über die Scheibe zu dem
Einsatzstück verhindern. Nach einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung ist die zwischengelegte Scheibe aus einem
korrosionsbeständigen Stahl gefertigt, so daß sie in der
Lage ist, die bei der Verspannung der Funktionsbaugruppen
miteinander auftretenden Kräfte aufzunehmen.
Nach einem Ausführungsbeispiel sind die im Bereich der
Anschlüsse des Einsatzstückes, in denen die Zulaufrohre
für das kalte und warme Wasser und der separate Wasserkanal
beispielsweise durch Hartlötung eingesetzt sind,
angeordneten Dichtelemente vorzugsweise in Aussparungen des
Einsatzstückes eingelegt und liegen nach dem Verspannen der
Kartusche mit dem Einsatzstück flüssigkeitsdicht die
eingesetzten Rohre umschließend an den Wänden der
Aussparungen an.
An dem auslaufseitigen Ende des separaten Wasserkanals
befindet sich ein Auslaufkopf, der unter Zwischenschaltung
eines Dichtelementes formschlüssig mit dem Armaturengehäuse
verbunden ist.
Der Auslaufkopf wird mittels eines zylinderförmigen Dicht
elementes auf den separaten Wasserkanal aufgesteckt und
durch eine Öffnung des Armaturengehäuses hindurchgeführt,
wobei das Dichtelement zwei äußere Ringschultern aufweist,
zwischen denen der Aufnahmeabschnitt des Auslaufkopfes
aufgenommen und lagegesichert fixiert ist.
In einer modifizierten Ausführung dieser Befestigung besitzt
der Auslaufkopf einlaufseitig eine zylinderförmige
Verlängerung seines Aufnahmeabschnittes mit einem einwärts
gerichteten Rastzapfen, der in eine korrespondierende
Öffnung des Armaturengehäuses eingreift. Die druckdichte
Verbindung zwischen dem Auslaufkopf und dem auslaufseitigen
Ende des separaten Wasserkanals wird wiederum durch ein
zylinderförmiges Dichtelement sichergestellt, das eine
äußere Ringschulter aufweist, die radial in einer
Aufnahmebohrung des Auslaufkopfes anliegt, und mit einer
weiteren inneren Ringschulter versehen ist, die mit ihrem
inneren Abschnitt an der Stirnfläche des separaten
Wasserkanals oder eines eingelegten Zwischenstückes und mit
ihrer äußeren Stirnfläche an einem Ansatz in der
Aufnahmebohrung des Auslaufkopfes anschlägt.
Bei Einlochmischbatterien, die zwischen der Kartusche und
dem Einsatzstück einen Flüssigkeitsverteiler aufweisen, der
von einem Kunststoffgehäuse umschlossen ist und zusammen mit
dem Einsatzstück in einen Grundkörper des Armaturengehäuses
eingesetzt ist, ist das einlaufseitige Ende des separaten
Wasserkanals wiederum unter Verwendung eines
zylinderförmigen Dichtungselementes in eine Auslauföffnung des
Kunststoffgehäuses druckdicht eingesetzt. In entsprechende
Ausnehmungen des Einsatzstückes sind zusätzliche Dicht
elemente eingelegt, die beim druckdichten Verspannen von
Kartusche, Flüssigkeitsverteiler und Einsatzstück die
Zulaufrohre umschließen und eine flüssigkeitsdichte
Isolierung zwischen dem aus einer Messinglegierung
hergestellten Einsatzstück und den wasserführenden
Funktionselementen gewährleisten.
Das in die Auslauföffnung des Kunststoffgehäuses des
Flüssigkeitsverteilers eingesetzte zylinderförmige
Dichtelement besitzt wieder eine äußere Ringschulter, die an
der Stirnfläche und/oder in einer Aussparung der
Auslauföffnung anliegt und eine innere Ringschulter, die die
Einstecktiefe des Auslaufrohres in das Kunststoffgehäuse
begrenzt.
Die erfindungsgemäß vorgeschlagene Ausbildung für sanitäre
Wasserventile, insbesondere für Einlochmischbatterien
unterschiedlichster Ausführungen, nutzt einerseits die
vorteilhaften Eigenschaften von Messinglegierungen für
bestimmte Funktionsbaugruppen, wie beispielsweise ihre
relativ hohe Festigkeit und ihre guten Eigenschaften für die
Ver- und Bearbeitung aus und gewährleistet unter Einsatz
relativ einfacher Mittel, daß jeder Kontakt des Wassers mit
diesen Funktionsbaugruppen ausgeschlossen ist. Da sämtliche
wasserführenden oder mit Wasser in Kontakt kommenden Bau-
und Funktionsgruppen aus gesundheitlich unbedenklichen
Materialien hergestellt oder mit einer entsprechenden
Auskleidung versehen sind, entsteht auf diese Weise ein
sanitäres Wasserventil, bei dem die Möglichkeit einer
Aufnahme von Schwermetall-Legierungsbestandteilen durch das
Wasser vollständig ausgeschlossen ist.
Die Erfindung wird nachstehend an Ausführungsbeispielen
näher erläutert; in den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Einlochmischbatterie mit einem geschlossenen
Armaturengehäuse aus einer bleihaltigen Messing
legierung,
Fig. 2 eine Einlochmischbatterie, deren Wasserwege von
einem separaten Wasserkanal durchdrungen sind mit
einem auf den separaten Wasserkanal aufgesetzten
Auslaufkopf,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung der Verbindung zwischen
Auslaufkopf und separatem Wasserkanal,
Fig. 4 eine Einlochmischbatterie mit einem zwischen der
Mischkartusche und dem Einsatzstück angeordneten
Flüssigkeitsverteiler und einem an das Kunststoff
gehäuse des Flüssigkeitsverteilers angeschlossenen
separaten Wasserkanal,
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung der Anordnung des
Auslaufkopfes auf dem separaten Wasserkanal der
Mischbatterie nach Fig. 4,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung der Anordnung des
Flüssigkeitsverteilers in der Mischbatterie gemäß
Fig. 4 und den Anschluß des separaten Wasserkanals
an das Kunststoffgehäuse des Flüssigkeitsverteilers,
Fig. 7 eine Einlochmischbatterie mit einer abnehmbaren
Handbrause, wobei die Verbindung zwischen
Mischbatterie und Handbrause über eine flexible
Auslaufleitung erfolgt.
Eine nach der Erfindung ausgebildete Einlochmischbatterie 1,
wie in den Fig. 1 und 2 dargestellt, mit einem
Betätigungsgestänge 46 für ein Auslaufventil ist mit
ihren Zulaufrohren 11 für das kalte und warme Wasser in
einer Aufnahmebohrung 4 eines Wasch- oder Spültisches 3
eingesetzt und auf bekannte Weise - nicht dargestellt - mit
dem Wasch-/Spültisch 3 fest verbunden (Fig. 2).
Die Einlochmischbatterie 1 nach Fig. 1 besitzt ein in sich
geschlossenes Armaturengehäuse 2 aus einer bleihaltigen
Messinglegierung, in das ein mit der Kartusche 5 druckdicht
verbundendes Einsatzstück 8 eingesetzt und durch eine
Schraube 55 mit dem Gehäuse 2 verschraubt ist. Am Auslauf
des Armaturengehäuses 2 ist ein Auslaufkopf 51 aus einem
gesundheitlich unbedenklichen Material aufgesteckt, und der
Wasserweg 52 zwischen dem Auslaufkopf 51 und dem
Einsatzstück 8 ist mit einer wasserdichten Beschichtung 53
aus einem gesundheitlich unbedenklichen bleifreien Material
ausgekleidet. Die Beschichtung 53 kann beispielsweise in
einem Tauchverfahren aufgetragen werden. In das aus
Kunststoff bestehende Einsatzstück 8 sind die
Zulaufleitungen 11 für das kalte und warme Wasser druckdicht
eingesetzt, wobei im Bereich der Anschlußstellen dieser
Leitungen jeweils zusätzliche Dichtelemente 7 vorgesehen
sind. Durch Verspannung der Kartusche 5 mit dem Einsatzstück
8 wird im Zusammenwirken mit den Dichtelementen eine
flüssigkeitsdichte Verbindung hergestellt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel wird das Wasser über das aus
Kunststoff bestehende Einsatzstück 8 in die Kartusche 5 und
von hier aus ebenfalls über das Einsatzstück 8 in den
Wasserweg 52 geleitet, in welchem es zum Auslaufkopf 51
strömt; da die Innenseite des zum Armaturengehäuse 2
gehörenden Auslaufes mit einer Beschichtung 53 aus einem
geeigneten Material versehen ist, kommt das Wasser an keiner
Stelle mit bleihaltigen Legierungsteilen in Berührung.
In Fig. 2 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt, bei welchem zur Vermeidung eines Kontaktes
zwischen dem Wasser und aus bleihaltigem Messing bestehenden
Legierungsteilen zwischen der Kartusche 5 und dem
Auslaufkopf 9 ein separater Wasserkanal 10 aus einem
gesundheitlich unbedenklichen Material angeordnet ist. Die
Zulaufrohre 11 für das kalte und warme Wasser und der
separate Wasserkanal 10, welche beispielsweise aus Kupfer
bestehen, sind zunächst durch Hartlötung druckdicht in das
in diesem Fall aus einer Messinglegierung bestehende
Einsatzstück 8 eingesetzt. Zum Anschluß der Leitungen 10, 11
an die Kartusche 5 ist aber zwischen dem Einsatzstück 8 und
der Kartusche 5 eine zusätzliche Scheibe 6 aus einem
gesundheitlich unbedenklichen Material, vorzugsweise einer
korrosionsbeständigen Stahllegierung angeordnet, wobei die
Leitungen 10, 11 durch das Einsatzstück 8 hindurch bis in
die Scheibe 6 geführt und hier gehaltert sind; zwischen der
Scheibe 6 und dem Einsatzstück 8 sind zusätzliche Dicht
elemente 7 vorgesehen, die in Aussparungen 16 im
Einsatzstück 8 eingelegt sind; die Dichtelemente 7
umschließen nach Verspannen des Einsatzstückes 8 mit der aus
Keramik oder Kunststoff hergestellten Kartusche 5 und der
zwischen Einsatzstück 8 und Kartusche 5 eingelegten Scheibe
6 mit Hilfe der Zuganker 48 flüssigkeitsdicht die
eingesetzten Rohre 10, 11 und liegen flüssigkeitsdicht an
den Wänden der Aussparung 16 an. Damit ist gewährleistet,
daß jeder Kontakt des durchfließenden Wassers mit dem aus
einer Messinglegierung hergestellten Einsatzstück 8
unterbunden ist und somit keine gesundheitsgefährdenden
Legierungsbestandteile durch das Wasser aufgenommen und über
das Trinkwasser in den menschlichen Organismus gelangen
können.
Wie Fig. 3 deutlicher zu entnehmen ist, ist auf das
auslaufseitige Ende des separaten Wasserkanals 10 unter
Verwendung eines zylinderförmigen Dichtelementes 14 ein
Auslaufkopf 9 aufgesteckt, der durch eine Öffnung 47 im
Armaturengehäuse hindurchgeführt ist. In der vorliegenden
Ausführung ist dieser Teil des Armaturengehäuses 2 als
Blende 49, die beispielsweise wie das Armaturengehäuse 2
verchromt ist ausgebildet und durch eine Schraube 50 mit dem
Armaturengehäuse 2 verbunden.
Das Dichtelement 14 besitzt zwei äußere Ringschultern 12,
13, zwischen denen die einlaufseitige Aufnahme 45 des
Auslaufkopfes 9 druckdicht und lagegesichert angeordnet ist.
Das Dichtelement 14 ist ferner mit einer Einlaufschräge 15
versehen, die das Aufstecken des Dichtelementes 14 zusammen
mit dem Auslaufkopf 9 auf den separaten Wasserkanal 10
erleichtert. In Übereinstimmung mit dem Gegenstand der
vorliegenden Erfindung ist der Auslaufkopf 9 ebenfalls aus
einem gesundheitlich unbedenklichen Material, vorzugsweise
aus Kunststoff, hergestellt.
Fig. 4 zeigt eine Einlochmischbatterie 1, welche mit einem
Flüssigkeitsverteiler 20 versehen ist, mittels dessen eine
Umschaltung des Wasserauslaufes zwischen dem in diesem Fall
mit 18 bezeichneten zur Mischbatterie 1 gehörigen
Auslaufkopf und einer gesonderten Auslaufeinrichtung,
beispielsweise in Form einer zusätzlich zur Mischbatterie 1
anzuordnenden Handbrause, die über eine weitere Rohrleitung
19 mit der Kartusche 5 verbunden ist, durchführbar ist.
Der Flüssigkeitsverteiler 20 ist druckdicht in einem
Kunststoffgehäuse 17, das mit einer Auslauföffnung 23
vorgesehen ist, eingesetzt und unter Zwischenschaltung von
in diesem Fall zwei Scheiben 6 aus einer
korrosionsbeständigen Stahllegierung zwischen dem auch in
diesem Fall aus einer Messinglegierung bestehenden
Einsatzstück 8 und der Kartusche 5 angeordnet und zusammen
mit diesen Baugruppen durch Zuganker 48 auf bekannte Weise
verspannt. Die Zulaufrohre 11 wie auch das zur gesonderten
Auslaufeinrichtung wegführende weitere Rohr 19 für das
Mischwasser sind wiederum in das Einsatzstück 8 eingesetzt,
wobei im Bereich der Anschlußstellen zu der Scheibe 6
erfindungsgemäß Dichtelemente 7 eingesetzt sind, die
zusammen mit den vorgenannten Baugruppen verspannt werden
und eine flüssigkeitsdichte Verbindung zwischen den
wasserführenden Teilen und dem Einsatzstück gewährleisten.
In die Auslauföffnung 23 des Kunststoffgehäuses 17 ist der
separate Wasserkanal 10 mit seinem einlaufseitigen Ende
mittels eines zylinderförmigen Dichtelementes 22 druckdicht
eingesetzt, während auf dem auslaufseitigen Ende des
separaten Wasserkanals 10 ein Auslaufkopf 18 ebenfalls mit
Hilfe eines zylinderförmigen Dichtelementes 27 druckdicht
aufgesteckt und formschlüssig mit dem Armaturengehäuse 2
verbunden ist. Hierzu weist der Auslaufkopf 18 - wie
Fig. 5 im einzelnen zu entnehmen ist - einlaufseitig eine
Verlängerung 24 auf, die mit einem Rastzapfen 25 versehen
ist. Der Rastzapfen 25 greift in eine Öffnung 26 des
Armaturengehäuses 2 ein und gewährleistet so eine
lagesichere Fixierung des Auslaufkopfes 18. Das
zylinderförmige Dichtelement 27 zur druckdichten Verbindung
von Auslaufkopf 18 und separatem Wasserkanal 10 weist eine
äußere Ringschulter 28 auf, die radial in der Aufnahme
bohrung 35 des Auslaufkopfes 18 anliegt und ist ferner mit
einer inneren Ringschulter 29 versehen, die mit ihrem
inneren Abschnitt 21 an der Stirnfläche des separaten
Wasserkanals 10 beziehungsweise an einem eingelegten
Zwischenstück 30 anliegt und mit ihrer äußeren Stirnfläche 34
an einem Ansatz 33 der Aufnahme 35 des Auslaufkopfes 18
anschlägt. Die einlaufseitig angebrachte Schräge 32 des
Dichtelementes 27 erleichtert wiederum das Aufsetzen des
Auslaufkopfes auf den separaten Wasserkanal 10. Das
Dichtelement 22, mit dem das einlaufseitige Ende des
separaten Wasserkanals 10 in die Auslauföffnung 23 des
Kunststoffgehäuses 17 eingesetzt ist, besitzt eine analoge
Konfiguration wie das Dichtelement 27 am Auslaufende. Die
äußere Ringschulter 28 des Dichtelementes 22 liegt an der
Stirnfläche 37 beziehungsweise in einer Ausnehmung 38 der
Auslauföffnung 23 druckdicht an, während die innere
Ringschulter 29 die Einstecktiefe des Auslaufrohres 10 in
das Kunststoffgehäuse 17 begrenzt. Das Einsatzstück 8 ist
zusammen mit dem im Kunststoffgehäuse 17 angeordneten
Flüssigkeitsverteiler 20 und der mit dem Einsatzstück 8
verspannten Kartusche 5 in einen Grundkörper 44 des
Armaturengehäuses 2 eingesetzt; eine entsprechende
Darstellung hierzu ergibt sich aus Fig. 6.
Die in Fig. 7 dargestellte Einlochmischbatterie 1 ist mit
einer abnehmbaren Handbrause 39 ausgestattet, die in eine
Aufnahme 40 des Armaturengehäuses 2 eingesteckt wird und
über eine flexible Verbindungsleitung 41 mit dem
zusätzlichen Wasserkanal 10 verbunden ist. Der separate
Wasserkanal 10 und die Zulaufrohre 11 sind wiederum in das
aus einer Messinglegierung bestehende Einsatzstück 8
druckdicht eingesetzt, wobei im Bereich der Anschlußstellen
zusätzliche Dichtelemente 7, wie vorstehend beschrieben,
vorgesehen sind. Bei dieser Ausführung der Einlochmisch
batterie 1 ist zwischen dem Einsatzstück 8 und der Kartusche
5 ein Belüftungselement 43 mit einer Ventilanordnung
vorgesehen. Kartusche 5, Belüftungselement 43 und
Einsatzstück 8 sind auf bekannte Weise so miteinander
verspannt, daß eine druckdichte Verbindung zwischen den
genannten Baugruppen entsteht und die zusätzlichen
Dichtelemente 7 an den Anschlußstellen der Zulaufrohre 11
und des separaten Wasserkanals 10 eine flüssigkeitsdichte
Verbindung gewährleisten, die jeden Kontakt des
durchfließenden Wassers mit dem aus Messing hergestellten
Einsatzstück 8 unterbindet.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Patentansprüchen,
der Zusammenfassung und der Zeichnung offenbarten Merkmale
des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch
in beliebigen Kombinationen untereinander für die
Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen
Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (16)
1. Sanitäres Wasserventil in der Form eines Einzel-Absperr
ventils oder eines Mischventils mit einem oder mehreren
Betätigungsgriffen, insbesondere Einhebelmischventil mit
Wasserwegen in der Form von Wasserzugängen und
wenigstens eines Wasserabgangs oder Wasserauslaufs, und
mit einem Armaturengehäuse zur Aufnahme der
Steuerelemente, welche insbesondere in einer Kartusche
baueinheitlich vereinigt sind, wobei die die
Wasserzugänge bildenden Zulaufrohre über ein der
Kartusche benachbart angeordnetes Einsatzstück an die
Kartusche angeschlossen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wasserwege (52) innenseitig zur Vermeidung eines
Kontaktes mit dem durch sie geführten Wasser mittels
einer aus einem gesundheitlich unbedenklichen,
bleifreien Material bestehenden wasserdichten
Abschirmung (53, 10, 6) versehen sind.
2. Wasserventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung aus einer auf die Innenseite der
Wasserwege (52) aufgebrachten Beschichtung (53) aus
einem gesundheitlich unbedenklichen, bleifreien Material
besteht.
3. Wasserventil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Einsatzstück (8) zum Anschluß der Zulaufrohre
(11) aus Kunststoff besteht.
4. Wasserventil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abschirmung als in die Wasserwege (52)
eingelegter, aus gesundheitlich unbedenklichem
bleifreien Material hergestellter separater rohr- oder
schlauchförmiger Wasserkanal (10) ausgebildet und der
Wasserkanal (10) gegenüber den aus einer bleihaltigen
Messinglegierung bestehenden Bau- und Funktionsgruppen
des Wasserventils vollständig abgedichtet ist.
5. Wasserventil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der separate Wasserkanal (10) über eine zusätzliche
Bohrung in dem Einsatzstück (8) mit der Kartusche (5)
verbunden ist.
6. Wasserventil nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen Kartusche (5) und aus
bleihaltigem Messing bestehenden Einsatzstück (8) eine
aus einem gesundheitlich unbedenklichen bleifreien
Material hergestellte Scheibe (6) zum Anschluß der
Zulaufrohre (11) und des separaten Wasserkanals (10)
unter Einschluß von zugeordneten Dichtelementen (7)
angeordnet und druckdicht verspannt ist.
7. Wasserventil nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Scheibe (6) aus korrosionsbeständigem Stahl
besteht.
8. Wasserventil nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichtelemente (7) in
Aussparungen (16) des Grundkörpers oder Einsatzstückes
(8) eingelegt sind und nach Verspannen der
Mischkartusche (5) mit dem Grundkörper oder Einsatzstück
(8) flüssigkeitsdicht die eingesetzten Rohre (10, 11)
umschließen und an den Wänden der Aussparungen (16)
flüssigkeitsdicht anliegen.
9. Wasserventil nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß am auslaufseitigen Ende des
separaten Wasserkanals (10) ein Auslaufkopf (9, 18)
angebracht und unter Zwischenschaltung eines
Dichtelementes (14, 27) formschlüssig mit dem
Armaturengehäuse (2) verbunden ist.
10. Wasserventil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen der Kartusche (5) und dem
Einsatzstück (8) ein mit einer Ventilanordnung (42)
ausgerüstetes Belüftungselement (43) angeordnet und
zusammen mit den zusätzlichen Dichtelementen (7) im
Einsatzstück (8) druckdicht verspannt ist.
11. Wasserventil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß ein in einem Kunststoffgehäuse (17)
druckdicht eingesetzter Flüssigkeitsverteiler (20) unter
Zwischenschaltung von korrosionsbeständigen
Stahlscheiben (6) zwischen der Kartusche (5) und dem
Einsatzstück (8) angeordnet und mit diesem verspannt
ist, wobei der separate Wasserkanal (10) druckdicht in
das Kunststoffgehäuse (17) des Flüssigkeitsverteilers
(20) eingesetzt und das Kunststoffgehäuse (17) zusammen
mit der Kartusche (5) und dem Einsatzstück (8) in einem
Grundkörper (44) des Armaturengehäuses (2) angeordnet
ist.
12. Wasserventil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der separate Wasserkanal (10) mittels Dichtelement
(22) in eine Auslauföffnung (23) des Kunststoffgehäuses
(17) eingesetzt ist, wobei die innere Ringschulter (29)
die Einstecktiefe des separaten Wasserkanals (10)
begrenzt und die äußere Ringschulter (28) an der
Stirnfläche (37) und/oder in einer Aussparung (38) der
Auslauföffnung (23) anliegt.
13. Wasserventil nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Auslaufkopf (18) einlaufseitig
eine zylinderförmige Verlängerung (24) mit einem
einwärts gerichteten Rastzapfen (25) besitzt, der in
eine korrespondierende Öffnung (26) des
Armaturengehäuses (2) eingreift.
14. Wasserventil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß an der Verbindungsstelle zwischen dem separaten
Wasserkanal (10) und dem Auslaufkopf (18) ein
zylinderförmiges Dichtelement (27) vorgesehen ist,
welches eine innere Einlaufschräge (32) besitzt und mit
einer äußeren Ringschulter (28), die radial in der
Aufnahmebohrung (35) des Auslaufkopfes (18) anliegt,
und mit einer weiteren inneren Ringschulter (29), die
mit ihrem inneren Abschnitt (21) an der Stirnfläche des
separaten Wasserkanals (10) oder eines eingelegten
Zwischenstückes (30) und mit ihrer äußeren Stirnfläche
(34) an einem Ansatz (33) in der Aufnahmebohrung (35)
des Auslaufkopfes (18) anschlägt, ausgestattet ist.
15. Wasserventil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Dichtelement (14) zwischen Wasserkanal (10) und
Auslaufkopf (9) eine Einlaufschräge (15) und zwei
äußere Ringschultern (12, 13) aufweist, zwischen denen
der Auslaufkopf (9) mit seiner einlaufseitigen Aufnahme
(45) druckdicht und lagegesichert angeordnet ist.
16. Wasserventil nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtelemente
(7, 14, 22, 27) und der Auslaufkopf (9, 18) aus
gesundheitlich unbedenklichen bleifreien Werkstoffen
hergestellt sind.
Priority Applications (11)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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