DE4300021C2 - Handwerkzeugmaschine mit Sicherheitsabschaltung bei blockierter Spindel - Google Patents
Handwerkzeugmaschine mit Sicherheitsabschaltung bei blockierter SpindelInfo
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- B25D2216/00—Details of portable percussive machines with superimposed rotation, the rotational movement of the output shaft of a motor being modified to generate axial impacts on the tool bit
- B25D2216/0007—Details of percussion or rotation modes
- B25D2216/0046—Preventing rotation
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Handwerkzeugmaschine nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Aus der EP 326 783 B1 ist
bereits eine derartige Handwerkzeugmaschine bekannt, bei der
bei plötzlich blockierendem Werkzeug das Gehäuse über eine
Schlingfeder an die feststehende Spindel gekuppelt wird. Die
Wirksamkeit dieser Maßnahme hängt maßgeblich von dem
Bremsmoment ab, das zwischen Schlingfeder und Spindel
entsteht. Da das Gehäuse vor Erreichen einer starren
Koppelung an die Spindel noch weiterdreht, kann der
Verdrehwinkel für ein sicheres Halten der
Handwerkzeugmaschine schon zu groß werden.
Die erfindungsgemäße Handwerkzeugmaschine mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber
den Vorteil, dass sie das sich zu drehen beginnende Gehäuse
schlagartig mit der blockierten Spindel koppelt. Dies kann
entweder dazu führen, dass das Werkzeug wieder losgerissen
wird und der Bohrvorgang fortgesetzt werden kann oder dass
eine Sicherheitskupplung im Drehantriebsstrang der
Handwerkzeugmaschine den noch laufenden Motor von der
Spindel trennt.
Die Auslösung der Sicherheitsabschaltung ist dabei abhängig
von der Haltekraft der Bedienungsperson, d. h., nur wenn
sich die Handwerkzeugmaschine bei zu schwachem Griff aus der
Hand der Bedienungsperson windet, wird die
Sicherheitseinrichtung ausgelöst.
Durch die in den abhängigen Unteransprüchen aufgeführten
Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und
Verbesserungen der im Anspruch 1 angegebenen
Handwerkzeugmaschine möglich.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung
näher erläutert. Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch ein
erstes Ausführungsbeispiel. Fig. 2 zeigt einen Querschnitt
gemäß Linie II-II in Fig. 1, Fig. 3 zeigt im Detail einen
Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2. Die Fig. 4 und 5
zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel. Die Fig. 6 und 7
zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel.
Eine als Bohrhammer ausgebildete Handwerkzeugmaschine weist
ein Gehäuse 2 auf, in dem ein elektrischer Motor 3, ein
Schlagwerk 4 und ein Drehantriebsgetriebe 5 untergebracht
sind. Der Drehantrieb wird auf eine hohl ausgeführte
rechtsdrehende Spindel 6 übertragen, mit der ein Zahnrad 7
drehfest verbunden ist. Das Drehantriebsgetriebe 5 enthält
in dem Antriebsstrang zwischen Motor 3 und Spindel 6 eine
Sicherheitskupplung 8.
Die Spindel 6 ist mit einem Werkzeughalter 10 verbunden, in
den ein Bohrwerkzeug 11 drehschlüssig einsetzbar ist. Der
Werkzeughalter 10 könnte aber auch drehfest am Gehäuse 2
angeordnet sein, so dass nur das vordere Ende der Spindel 6
drehschlüssig mit dem Bohrwerkzeug 11 verbunden ist.
Innerhalb der Spindel 6 befindet sich das pneumatische
Schlagwerk 4, welches einen mechanisch hin- und hergehend
angetriebenen Kolben 12, einen Schläger 13 und einen
Döpper 14 aufweist. Letzterer wirkt unmittelbar auf das
Schaftende des Bohrwerkzeugs 11 ein.
In dem Gehäuse 2 ist weiterhin eine
Sicherheitseinrichtung 16 zur Abschaltung des Drehantriebs
angeordnet. Deren wesentliche Teile sind ein Massestück 17
und ein Schaltglied 18. Das Massestück 17 hat etwa die Form
einer Garnrolle und ist mit seiner Zentralbohrung 19
beweglich auf einer als Achse 20 ausgebildeten gehäusefesten
Aufnahme gelagert. Diese verläuft im Abstand von der
Spindel 6 in tangentialer Richtung zu dieser. Das Massestück
17 wird von einer in Blickrichtung auf das Bohrwerkzeug 11
hin links von ihr angeordneten schwachen Rückstellfeder 21
auf der Achse 20 nach rechts gedrängt, so dass ihm bei
Linksdrehung des Gehäuses 2 in Pfeilrichtung als träge Masse
ein Verschiebeweg nach links gegen die Rückstellfeder 21 hin
verbleibt. In seinem mittleren Umfangsabschnitt weist das
Massestück 17 als Schaltstück 22 eine ringförmig
geschlossene Einkerbung 23 auf. Diese könnte sich bei
drehschlüssiger Lagerung des Massestücks 17 auf der Achse 20
auch länglich in Achsrichtung erstrecken. Neben der
Einkerbung 23 verbleibt ein erhabener Bund 24, auf dem im
Normalbetrieb ein Schaltalarm 25 eines Schaltglieds 18
aufliegt.
Das Schaltglied 18 ist auf einem parallel zur Spindel 6 im
Gehäuse 2 gehaltenen Zapfen 26 schwenkbar gelagert. Es weist
außer dem Schaltarm 25 einen Rastarm 27 auf, welcher von dem
Zapfen 26 weg etwa tangential zur Spindel 6 hin verläuft und
am Ende einen Rasthaken 28 trägt. Dieser ist so gestaltet,
dass er beim Verschwenken des Schaltgliedes 18 in eine
Verzahnung 29 an der Spindel bzw. an dem mit ihr
drehschlüssig verbundenen Zahnrad 7 eingreifen kann.
Auf den Rastarm 27 wirkt in etwa radialer Richtung zur
Spindel 6 eine Feder 30. Im Normalbetrieb wird der
Rastarm 27 jedoch von dem Schaltarm 25 außer Eingriff mit
der Verzahnung 29 gehalten. Das Schaltglied 18 weist noch
einen Rücksteller 31 auf, der hier als Hebel an dem
Schaltarm 25 angebracht ist und über eine Gehäuseöffnung 32
von außen zugänglich ist. Zum Schutz vor unbeabsichtigter
Betätigung oder Blockierung ist der Rücksteller 31 versenkt
angeordnet. Der Rücksteller 31 kann auch z. B. durch einen
Elektromagneten auf elektromechanischem Wege über einen
geeigneten Schalter am Gehäuse 2 betätigt werden.
Die Sicherheitskupplung 8 ist so ausgebildet, dass ein mit
dem Ritzel 34 des Motors 3 kämmendes Stirnrad 35 über
federbelastete Rastglieder 36 mit deren Welle 37 verbunden
ist. Die Welle 37 trägt ein Kegelrad 38, das mit dem
Zahnrad 7 kämmt. Bei Überschreitung eines vorgegebenen
Grenzdrehmoments zwischen Stirnrad 35 und (blockiertem)
Kegelrad 38 überrasten die Rastglieder 36 und entkoppeln
damit den Werkzeughalter 10 vom Motor 3. Das Grenzdrehmoment
kann wegen der Sicherheitseinrichtung 16 entweder z. B. zur
Durchführung schwerer Arbeiten durch kräftige
Bedienungspersonen hoch gewählt werden oder kann - niedrig
eingestellt - redundante Sicherheit bieten.
In Fig. 3 ist die Lagerung des Schaltglieds 18 auf dem
Zapfen 26 gezeigt. Der Zapfen 26 selbst ist unnachgiebig in
einer Öse 40 des Gehäuses 2 gehalten und mittels eines
Sicherungsrings 41 fixiert. Zwischen einem Auge 42 des
Rastarms 27 und dem Zapfen 26 ist ein Ring 43 aus Gummi oder
einem anderen elastischen Werkstoff zur Dämpfung eingelegt.
Die Elemente der Sicherheitseinrichtung 16 befinden sich bei
normalem Betrieb des Bohrhammers in der in den Fig. 1 und
2 dargestellten Ausgangslage. Wenn sich das rechtsdrehende
Bohrwerkzeug 11 z. B. wegen eines Armierungseisens plötzlich
im Bohrgrund verhakt und nicht mehr weiterdreht, beginnt
sich das Gehäuse 2 schlagartig nach links in Pfeilrichtung
zu drehen. Das Massestück 17 bleibt aufgrund seiner Trägheit
und seiner Beweglichkeit auf der Achse 20 still, d. h. es
verschiebt sich gegenüber dem Gehäuse 2 und dem
Schaltglied 18 nach links. Dabei gelangt der Schaltarm 25 in
die Einkerbung 23 und die Feder 30 drückt den Rastarm 27
gegen die Spindel 6 in deren Verzahnung 29. Das Gehäuse 2
ist nun schlagartig drehfest an die stillstehende Spindel 6
gekoppelt. Bei noch weiterlaufendem Motor 3 kann das
Bohrwerkzeug 11 unter Umständen losgerissen und die
Bohrarbeiten können fortgesetzt werden. Tritt dies nicht
ein, so trennt die Sicherheitskupplung 8 den Motor 3 von der
feststehenden Spindel 6. Nach dem Abschalten des Motors 3
und dem Freimachen des Bohrwerkzeugs 11 wird der Drehantrieb
durch manuelles Betätigen des Rückstellers 31 wieder
freigeschaltet. Dabei verlässt der Schaltarm 25 die
Einkerbung 23, so dass die Spindel 6 gegenüber dem Gehäuse 2
wieder frei drehbar ist. Gleichzeitig verschiebt die
Rückstellfeder 21 das Massestück 17 nach rechts in seine
Ausgangsstellung für den Bohrbetrieb.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme kann vorgesehen werden,
dem Schaltglied 18 einen Endschalter zum Abschalten des
Motors 3 zuzuordnen. Dieser würde z. B. von dem Rastarm 27
beim Einrasten in die Verzahnung 29 betätigt. Wegen des
Nachlaufens des Motorankers und des Drehantriebsgetriebes 5
wird in den meisten Fällen aber dennoch eine
Sicherheitskupplung 8 benötigt.
Von dem zweiten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 4 und 5
sind schematisch nur die funktionellen Teile der
Sicherheitseinrichtung gezeigt. Für funktionsgleiche
Einzelelemente werden gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel um 100 erhöhte Bezugszahlen verwendet.
Eine Spindel 106 mit Verzahnung 129 ist drehbar in einem
Gehäuse 102 gelagert. Ein Massestück 117 ist als Ring
ausgebildet und in einem reibungsarmen Lager 150 koaxial zur
Spindel 106 ebenfalls im Gehäuse 102 gelagert. Das
Massestück 117 wird an einem radialen Vorsprung 149 von
einer schwachen, am Gehäuse 102 abgestützten
Rückstellfeder 121 in seiner Ausgangslage gehalten. Das
Schaltstück 122 ist als kurze Nut 123 von wenigen
Winkelgraden am Umfang des Massestücks 117 angeordnet. Neben
der Nut 123 liegt am uneingekerbten Umfang 124 des
Massestücks 117 eine am Schaltglied 118 gelagerte
Schaltrolle 125 an, die als Außenring eines Kugellagers
ausgebildet ist. Das Schaltglied 118 ist um einen
gehäusefesten Zapfen 126 schwenkbar gelagert und ist mittels
einer Feder 130 in Richtung auf die Spindel 106 vorgespannt.
Am oberen Ende weist das Schaltglied 118 einen Rasthaken 128
auf, der zum Eingriff in die Verzahnung 129 der Spindel 106
vorgesehen ist. Außen am Gehäuse 102 ist ein Rücksteller 131
angebracht, der als federbelasteter Schieber ausgebildet ist
mit einer eine Gehäuseöffnung 132 durchgreifenden Nase 151.
Im in den Fig. 4 und 5 gezeigten Normalbetrieb liegt die
Schaltrolle 125 auf einem uneingekerbten Umfang 124 auf und
die Spindel 106 kann sich zum Antrieb eines Bohrwerkzeugs
frei drehen. Blockiert das Bohrwerkzeug im Bohrloch, so
beginnt sich das Gehäuse 102 schlagartig nach links in
Pfeilrichtung zu drehen. Das Massestück 117 verharrt
aufgrund seiner Trägheit in seiner Stellung, ohne
mitzudrehen. Dies führt dazu, dass die Schaltrolle 125 sich
am Umfang 124 abrollt und in die Nut 123 einfällt. Dabei
greift wie im ersten Ausführungsbeispiel der Rasthaken 128
in die Verzahnung 129 ein und setzt die Spindel 106
gegenüber dem Gehäuse 102 fest.
Zum Lösen der Sicherheitseinrichtung wird der
Rücksteller 131 gegen die Kraft seiner Feder verschoben,
wobei die Nase 151 an dem Rastarm 127 angreift und diesen
gegen die Feder 130 zurückschwenkt. Das Massestück 117 wird
dabei durch die Rückstellfeder 121 ebenfalls in seine
Ausgangslage überführt.
Von dem dritten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 6 und 7
sind ebenfalls schematisch nur die funktionellen Teile der
Sicherheitseinrichtung gezeigt. Für funktionsgleiche
Einzelelemente werden gegenüber dem ersten
Ausführungsbeispiel um 200 erhöhte Bezugszahlen verwendet.
Das Massestück 217 der Sicherheitseinrichtung ist koaxial
hinter der Spindel 206 drehbar auf einer gehäusefesten
Achse 220 gelagert und wird von einer Rückstellfeder 221,
die an einem radialen Vorsprung 249 angreift, in seiner
Ausgangslage gehalten. Es weist wie das Massestück 117 im
zweiten Ausführungsbeispiel als Schaltstück 222 eine Nut 223
und ein im Durchmesser weiteres Umfangsstück 224 auf. Darauf
liegt ein Schaltarm 225 eines Schaltgliedes 218 auf. Dieses
ist auf einem gehäusefesten Zapfen 226 gelagert und
erstreckt sich parallel zur Spindel 206. An seinem dem
Zapfen 226 entgegengesetzten Ende trägt es einen
Rasthaken 228 zum Eingreifen in eine Verzahnung 229 an der
Spindel 206. Seitlich ist der Rasthaken 228 ggf. elastisch
an Gehäuserippen 252 abstützbar. Als Rücksteller 231
fungiert ein aus dem Gehäuse 202 hinten herausstehender
Hebel.
Die Funktion der Sicherheitseinrichtung entspricht der im
zweiten Ausführungsbeispiel. Beim Auslösen schwenkt der
Rastarm 227 nach unten und greift mit seinem Rasthaken 228
in die Verzahnung 229. Die Gehäuserippe 252 verhindert ein
seitliches Ausweichen. Mittels einer auf die
Gehäuserippe 252 aufgebrachten Gummiauflage kann das harte
Einrasten gedämpft werden. Zur Wiederherstellung der
Betriebsfähigkeit des Bohrhammers wird der Rücksteller 231
manuell in Pfeilrichtung betätigt.
Außer bei Bohrgeräten findet die Erfindung auch bei anderen
Handwerkzeugmaschinen mit drehender Arbeitsbewegung, z. B.
Sägen, Anwendung.
Claims (9)
1. Handwerkzeugmaschine, insbesondere Bohrgerät, mit einem
Gehäuse (2, 102, 202), einem vorzugsweise elektrischen Motor
(3) und einer davon drehend angetriebenen Spindel (6, 106,
206) sowie mit einem durch Drehung des Gehäuses (2, 102,
202) auslösbaren Massestück (17, 117, 217), dadurch
gekennzeichnet, dass das Massestück (17, 117, 217) ein
relativ zum Gehäuse (2, 102, 202) und etwa tangential bzw.
in Umfangsrichtung zur Spindel (6, 106, 206) bewegliches und
mit einem die Spindel (6, 106, 206) abstoppenden Schaltglied
(18, 118, 218) zusammenwirkendes Schaltstück (22, 122, 222)
aufweist, dass das Schaltglied (18, 118, 218) in etwa
radialer Richtung zur Spindel (6, 106, 206) schwenkbar im
Gehäuse (2, 102, 202) gelagert ist und dass es bei Auslösung
durch das Massestück (17, 117, 217) von einer Betriebs- oder
Ausgangsstellung aus insbesondere durch Federkraft in die
noch drehende Spindel (6, 106, 206) einrastbar ist.
2. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass das Schaltstück (22, 222) als axial
oder radial angeordneter Vor- oder Rücksprung (23, 223) an
dem auf einer gehäusefesten Aufnahme (20, 120, 220)
angeordneten Massestück (17, 217) ausgebildet ist.
3. Handwerkzeugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die sich bei ruckartiger Drehung des
Gehäuses (2, 102, 202) verändernde Lage des am Massestück
(17, 117, 217) angeordneten Schaltstücks (22, 122, 222)
relativ zum Gehäuse (2, 102, 202) das Verschwenken des
Schaltglieds (18, 118, 218) in die Raststellung hervorruft.
4. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das Massestück (17)
translatorisch beweglich auf einer Achse (20) gelagert ist.
5. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, dass das Massestück (217) in
Verlängerung der Spindel (206) koaxial hinter dieser auf
einer Achse (220) drehbar gelagert ist.
6. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (6, 106, 206) im
Bereich des Schaltgliedes (18, 118, 218) an ihrem
Außenumfang verzahnt ist.
7. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass in dem Antriebsstrang zwischen
dem Motor (3) und der Spindel (6, 106, 206) eine
vorzugsweise überrastende, lösbare Sicherheitskupplung (8)
angeordnet ist.
8. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltglied (18, 118, 218)
zur Stoßdämpfung elastisch im Gehäuse (2, 102, 202) gelagert
ist.
9. Handwerkzeugmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltglied (18, 118, 218)
einen manuell oder elektromechanisch betätigbaren
Rücksteller (31, 131, 231) aufweist, der nach dem Blockieren
der Spindel (6, 106, 216) das Schaltglied (18, 118, 218) zur
Freischaltung des Drehantriebs wieder in seine Ausgangslage
überführt.
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