DE4345200C2 - Hybridomzellen, die Antikörper bilden, die als Wirkstoff in Arzneimitteln zur Behandlung von Immunreaktionen enthalten sind - Google Patents
Hybridomzellen, die Antikörper bilden, die als Wirkstoff in Arzneimitteln zur Behandlung von Immunreaktionen enthalten sindInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die im Anspruch angegebenen
Hybridomzellen, die Antikörper bilden, die als Wirkstoff in
einem Arzneimittel zur Behand
lung T-Zell-spezifischer Immunreaktionen und von T-Zell-Leukä
mien enthalten sind. Der Wirkstoff ist eine Kombination aus mindestens diesen vier
monoklonalen Antikörpern unterschiedlicher Spezifität,
wobei zwei der Antikörper gegen unterschiedliche, nicht-über
lappende Epitope des humanen Lymphozytenmarkers CD5 und die
beiden anderen gegen unterschiedliche, nicht-überlappende Epitope
des humanen Lymphozytenmarkers CD7 gerichtet sind.
Das Arzneimittel hat sich als äußerst wirksam für die Behandlung
von Leukämie, Autoimmunerkrankungen und für die Suppression von
Immunreaktionen bei Organ- oder Knochenmarkstransplantationen
erwiesen, ohne die im Zusammenhang mit bisher im Stand der
Technik bekannten Antikörperpräparaten beobachteten Neben
wirkungen zu erzeugen.
Der "Lymphozytenmarker" CD5 ist ein antigen wirksames Molekül,
welches auf praktisch allen normalen peripheren T-Zellen sowie
auf einer Subpopulation der normalen peripheren B-Zellen
exprimiert wird, die sogenannte polyreaktive IgM-Antikörper
produzieren. Der "Lymphozytenmarker" CD7 ist ein antigen
wirksames Molekül, welches innerhalb der Lymphozytenpopulation
auf den meisten normalen peripheren T- und NK-Zellen (Natural
Killer Cells) exprimiert wird.
Das Arzneimittel erfaßt somit ein breites, aber
genau definiertes Spektrum von Zielzellen, wodurch eine äußerst
wirksame Suppression von Immunreaktionen bei Organ- oder
Knochenmarkstransplantationen erreicht wird.
T-Lymphozyten (T-Zellen) entwickeln nach Kontakt mit fremden
Antigenen eine zelluläre Immunantwort. Im Falle einer allogenen
Organtransplantation erkennen die T-Zellen des Wirts die Zellen
des Spenderorgans als fremd; der Patient entwickelt eine Wirt-
gegen-Spender-Erkrankung. Im Falle einer allogenen Knochenmark
transplantation erkennen die mit dem Spenderknochenmark über
tragenen oder daraus nachreifenden T-Zellen den Wirt als fremd;
der Patient entwickelt eine Spender-gegen-Wirt-Erkrankung (graft
versus-host-desease; GvHD). Im Falle einer Autoimmunerkrankung
erkennen die T-Zellen des Patienten aufgrund einer Fehlregulation
körpereigenes Gewebe als fremd.
Im ersten Schritt wird durch die als fremd erkannten Antigene
eine Proliferation der T-Lymphozyten ausgelöst und die Induktion
von Helfer- und zytotoxischen T-Zellen stellt die erste Stufe der
T-Zell-spezifischen Immunreaktionen dar. Von T-Zellen können im
weiteren Verlauf chemotaktisch wirksame, d. h. unter anderem
Makrophagen anlockende, sowie mitogene Substanzen und γ-Inter
feron freigesetzt werden. Als Folge der T-Zell-Antigen-Reaktion
kommt es zur Ausschüttung zytotoxischer Substanzen, die das
Fremdantigen enthaltende Zellen abtöten. Im Fall einer Organ
transplantation wirkt sich diese Zellzerstörung makroskopisch in
einer Abstoßung des Transplantats aus. Im Falle einer Knochen
marktransplantation kommt es makroskopisch zu Abstoßungserschei
nungen hauptsächlich am Darm, Leber und Haut.
Als eine weitere Effektorzellpopulation für die Vermittlung von
Abstoßungserscheinungen - zumindest bei der GvHD - kommen nach
neuestem Kenntnisstand auch NK-Zellen in Frage. Zudem könnten
CD5⁺ B-Zellen an der Induktion einen humoralen Immunantwort
beteiligt sein.
Eine Möglichkeit, Abstoßungserscheinungen prophylaktisch oder
therapeutisch zu beeinflussen, besteht in der Zerstörung bzw.
Inaktivierung der Effektorzellen. Möglich ist dies durch
Verwendung spezifischer polyklonaler oder monoklonaler Antikör
per. Durch die Bindung von Antikörpern an ihre Zielzellen können
in vivo und in vitro zelleliminierende Mechanismen, wie zum
Beispiel das Komplementsystem, angeworfen werden.
Eine der möglichen Konsequenzen der Komplementaktivierung ist die
sequentielle Zusammenfügung der sogenannten späten Komplementkom
ponenten (C5, C6, C7, C8 und C9) zu einem großen Proteinkomplex,
der dann die Zell-Lyse vermittelt (Müller-Eberhard, Springer
Semin. Immunopathol., 7, 93 (1984)).
Neben der lytischen Funktion trägt das Komplementsystem auch zur
Initiierung zellulärer Effekte und Mechanismen bei. Bekannt sind
zum Beispiel Komplement-Rezeptoren auf Makrophagen, durch die
diese Effektorzellen die Zielzellen erkennen, auf denen die
Komplementaktivierung stattgefunden hat (Tenner und Cooper, J.
Immunol. 1981, 126, 1174). Es wurde auch eine Stimulation der
Makrophagen-vermittelten, Antikörper-abhängigen Zytotoxizität
beschrieben (Leu et al., J. Immunol. 1989, 143, 3250).
Die erste Komponente der klassischen Komponentenkaskade ist C1,
ein pentameres Molekül, dessen größte Untereinheit, C1q, die
Bindung zwischen C1 und den Fc-Teilen von Immunglobulinen
vermittelt (Cooper, Advances in Immunol. (Editor: Dixon) Academic
Press, New York, 1985, 151). C1q besteht aus sechs beweglichen
kollagenen Armen mit je einem globulären Bindungskopf. Die
Affinitätskonstante einer monovalenten Bindung zwischen einer
C1q-Bindungseinheit und einem IgG-Molekül ist jedoch so schwach,
daß eine stabile Bindung von C1q an IgG-besetzte Zellen oder
Immunkomplexe nur dann zustande kommt, wenn C1q mit mindestens
zwei Bindungseinheiten an nebeneinander fixierten Antikörpern
binden kann (Hughes-Jones, Immunology, 1978, 32, 191).
Im Stand der Technik sind folgende Parameter bekannt, die eine
C1q-Bindung an IgG-besetzte Zielzellen bedingen und die C1-
Aktivierung bedingen: (1) der Isotop des verwendeten Antikörpers
und (2) die Expressionsdichte des Zielantigens.
Der Isotop vermittelt die Affinität von C1q an den Fc-Teil der
Antikörper. Von den gut untersuchten Maus-, Ratten- und Mensch-
Isotypen weisen Maus-IgG2b und Maus-IgG2a, Ratte-IgG2b und
Mensch-IgG1 und Mensch-IgG3 eine hohe C1q-Affinität auf (Füst et
al., Immunol. Lett. 1980, 1, 249; Schumaker et al., Biochemistry
1976, 15, 5175).
Die Expressionsdichte der Antigene determiniert die möglichen
C1q-Bindungsstellen. Daher muß die Antigendichte auf der
Zielzelle theoretisch einen gewissen Schwellenwert überschreiten,
so daß der durchschnittliche Abstand zwischen zwei benachbart
gebundenen Immunglobulinen innerhalb der Spannweite eines C1q-
Moleküls liegt (Hughes-Jones et al., Eur. J. Immunol. 1985, 15,
976).
Alternativ kann ein C1q-Molekül auch an zwei unterschiedliche
Antikörper binden, die gegen zwei sich nicht überlappende Epitope
auf demselben Antigen gerichtet sind (sogenanntes synergistisches
Antikörperpaar). Nach Hughes-Jones et al. (Eur. J. Immunol. 1984,
14, 974) stellt jedes Antigen unabhängig von der Expressions
dichte eine potentielle C1q-Bindungsstelle dar, wenn geeignete
Antikörperpaare vorliegen, die innerhalb der Spannweite von C1q
zwei Epitope dieses Antigens binden.
Eine gewisse Korrelation zwischen der in vitro meßbaren Bindung
von C1q gegenüber einer gegebenen Antikörperpräparation und deren
zelldepletorischen Potenz in vivo wurde von Kummer et al. (J.
Immunol. 1987, 138, 4069) beschrieben. Es wurde bislang jedoch
noch kein gesicherter Nachweis für einen direkten kausalen
Zusammenhang geliefert.
Im Stand der Technik ist die Verwendung von Antikörperpräparaten
gegen T-Zellen und andere Leukozyten zur Immunsuppression, zur
Leukämietherapie und zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen
bekannt.
Zur Reduktion von Leukämiezellen wird entweder das zu trans
plantierende Knochenmark vor einer autologen Knochenmarktrans
plantation in vitro behandelt, oder es können in vivo-Behandlun
gen zum Erreichen einer Remission erfolgen.
Bei der Reduktion immunkompetenter Zellen zur Verhinderung bzw.
Behandlung einer Graft-versus-Host-Reaktion (GvHD) nach allogener
Knochenmarktransplantation erfolgt entweder eine in vitro-Be
handlung des Spender-Knochenmarks, oder der Empfänger wird vor
oder nach der erfolgten Transplantation mit entsprechenden
Antikörpern in vivo behandelt.
Bei Organtransplantationen läßt sich durch eine in vivo-Behand
lung des Transplantat-Empfängers die Zahl immunkompetenter Zellen
reduzieren, um Abstoßungen zu verhindern bzw. zu unterdrücken.
Autoimmunerkrankungen können mit einer vergleichbaren Therapie
behandelt werden.
Die in der Klinik eingesetzten Antikörperpräparate können
entweder zu einer Elimination der Zielzellen durch Aktivierung
körpereigener Effektormechanismen führen oder die Funktions
bereitschaft der Zielzellen verändern, wie z. B. durch Blockade
oder Aktivierung von funktionsrelevanten Rezeptoren, z. B. IL2-
Rezeptor.
Neben der Applikation von unmodifizierten Antikörpern wird auch
die Verwendung Toxin- oder Radionuklid-konjugierten Antikörpern
praktiziert. Während Antikörper selbst zu einer Aktivierung
natürlicher Effektormechanismen führen (Elimination der Zielzel
len oder Veränderung ihres Funktionszustandes), kann im Fall der
Antikörper-Toxin-Konjugate eine toxische Komponente direkt an die
Zielzellen transportiert werden (in vitro und in vivo). Darüber
hinaus kommen auch Antikörper in Frage, die gentechnologisch oder
chemisch verändert werden, z. B. durch den Austausch konstanter
Regionen, durch Kopplung von Antikörpern unterschiedlicher oder
gleicher Spezifitäten, durch Anfügen oder Entfernen funktioneller
Komponenten, wie z. B. durch Anfügen von Enzymen oder Entfernen des
Fc-Teils der Immunglobuline u. ä.
Bekannte immunsuppressive Antikörperpräparate sind beispielsweise
monoklonale Antikörper gegen das humane CD3-T-Zellantigen (OKT3)
und polyklonales Antiserum gegen humane T-Zellen (ATG).
Die typischen Nebenwirkungen von ATG beruhen auf dem polyklonalen
Charakter des Präparates, das mit seiner breitgefächerten
Spezifität neben T-Zellen auch noch eine Vielzahl anderer Zellen
erkennt. So kommt es neben ausgeprägten Lymphozytopenien auch zu
Thrombo- und Granulozytopenien, die in einigen Fällen den Abbruch
der immunsuppressiven Antikörper-Therapie mit ATG erforderlich
machen. Durch die massive Zelleliminierung wird eine große Zahl
von Zellinhaltsstoffen und Immunmediatoren freigesetzt, was neben
Unverträglichkeitsreaktionen insbesondere zu Beginn der Behand
lung zu Blutdruckabfall, Thoraxschmerzen, Fieberreaktionen,
Durchfällen und Juckreiz führt (ATG-Fresenius, Informations
broschüre).
Die für polyklonale Antikörperpräparate typischen pleotropen
Nebenwirkungen können durch Verwendung monoklonaler Antikörper
stark eingeschränkt werden, da diese aufgrund ihrer Antigen
spezifität ihre Zielzellpopulation selektiv erkennen können.
Jedoch kommt es wegen der im Vergleich zu polyklonalem Antikör
perpräparat geringen Bindungsdichte auf diesen Zellen zu einer
nur milde verlaufenden Zellelimination.
Andererseits weisen monoklonale Antikörper einen hohen spezifi
schen Titer auf, so daß unerwünschte Reaktionen, die gegebenen
falls durch die spezielle Antigen/Antikörper-Interaktion
iniziiert werden, massiv und ungebremst ablaufen können.
So zeigt das Antikörperpräparat OKT3 in vivo deutliche Neben
wirkungen, die auf der initialen Stimulation der CD3⁺-T-Zellen
sowie der damit verbundenen massiven Freisetzung an Immunmediato
ren basieren. Diese äußerst vielfältigen Nebenwirkungen, wie zum
Beispiel Fieber (73%), Schüttelfrost (57%), Atemnot (21%),
pektanginöse Beschwerden (14%), Spastik (11%), Übelkeit (11%),
Erbrechen (13%) und Durchfall (20%), können lebensbedrohlich
sein (Todd und Brogden, Drugs 1989, 37, 871).
Neben einer initialen Stimulation der T-Zelle induziert OKT3 die
Modulation des CD3-Antigens und bewirkt somit einen funktions
losen, sogenannten anergischen Zustand.
Die meisten monoklonalen Antikörper gegen das humane CD3-Antigen
weisen - abhängig vom Isotyp und dem Vorhandensein entsprechender
Fc-Rezeptoren auf sogenannten akzessorischen Zellen wie Monozyten
und Granulozyten - ähnliche stimulatorische Eigenschaften in
vitro und klinische Nebenwirkungen in vivo auf wie OKT3 (Rao et
al. Human Immunol. 1992, 37, 275).
Daneben sind eine Reihe CD5-spezifischer Antikörper im Stand der
Technik bekannt, die in vitro eine costimulierende (Ledbetter et
al., Mol. Immunol. 1989, 26, 137; Vandenberghe und Ceuppens, Eur.
J. Immunol. 1991, 21, 251) beziehungsweise eine stimulierende
(Spertini et al., J. Immunol. 1991, 146, 47) Wirkung auf T-Zellen
ausüben können. Nach Lydyard und MacKenzie (Leucocyte Typing IV
(Editor: Knapp et al.), Oxford University Press 1989, 338) konnte
keine Korrelation mit dem Isotyp des Antikörpers festgestellt
werden, jedoch ist die Stimulationspotenz auch bei CD5-spezifi
schen Antikörpern vom jeweiligen Fc-Rezeptortyp auf den akzesso
rischen Zellen abhängig. Eine Korrelation der Epitopspezifität
der verwendeten Antikörper scheint nicht zu bestehen.
Von Bertram et al. (Blood 1986, 68, 752) wurden im Zusammenhang
mit der Verwendung eines CD5-spezifischen Antikörpers bei T-
Lymphom-Patienten zahlreiche Nebenwirkungen wie Juckreiz,
Hautrötung, Kurzatmigkeit, Fieber, Durchfall, Erbrechen,
Herzrhythmusstörungen und Blutdruckschwankungen beschrieben. Das
Erscheinungsbild ist, wenngleich auch etwas abgeschwächt, ähnlich
wie nach OKT3-Behandlung.
Neben monoklonalen Antikörpern gegen das CD5-Antigen sind auch
entsprechende Antikörper gegen CD7 im Stand der Technik bekannt
und wurden therapeutisch eingesetzt (Raftery et al., Transplant.
Proceedings 1985, 17, 2737). Im Gegensatz zu CD3- bzw. CD5-
spezifischen Antikörpern ist für Antikörper gegen das CD7-Antigen
keine (co)stimulatorische Wirkung auf periphere T-Zellen
beobachtet worden (Ledbetter et al., Mol. Immunol. 1989, 26, 137;
Vandenberghe und Ceuppens, Eur. J. Immunol. 1991, 21, 251).
Außer der Verwendung von Antikörpern gegen ein T-Zell-Antigen zum
Zweck der Immunsuppression durch Elimination von T-Zellen wurden
im Stand der Technik auch Mischungen monoklonaler Antikörper
gegen unterschiedliche T-Zell-Antigene verwendet. So beschrieben
Uckun et al. (Blood 1990, 76, 1723) die in vitro-Anwendung einer
Kombination aus je einem Toxin-konjugierten Antikörper gegen CD5
und CD7 zur Leukämiezellreduktion. Auch die Verwendung einer
Mischung aus je einem Antikörper gegen CD2, CD5 und CD7 zusammen
mit einer Komplementquelle in vitro ist im Stand der Technik
bekannt (Autran et al. Exp. Hematol. 1987, 15, 1121).
Die in vivo-Wirkung synergistischer, d. h. gegen nicht-über
lappende Epitope eines Antigens gerichteter, C1q-bindender
Antikörper wurde unter anderem von Qin et al. (Eur. J. Immunol.
1987, 17, 1159) beschrieben. Der in Tierexperimenten nach
gewiesene Synergismus wurde mit Hilfe von einem Antikörperpaar
gegen das humane Leukozytenantigen CD45 zur Elimination immunre
gulatorischer Leukozyten aus der Spenderniere ex vivo in der
Humanmedizin ausgenutzt (Brewer et al., Lancet, 1989, 934).
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, Hybridomzellen,
die Antikörper bilden, die als Wirkstoff in einem Arzneimittel enthalten
sind, zur
Verfügung zu stellen. Die monoklonalen Antikörper reagieren
vorrangig mit humanen T- (und NK-)Zellen.
Durch Eliminierung oder Inaktivierung dieser
Zielzellen werden klinisch manifeste Abstoßungsreaktionen wirksam
unterdrückt bzw. verzögert, ohne die bei Verwendung der
bisher bekannten Antikörperpräparate auftretenden Nachteile bzw.
drastischen Nebenwirkungen hervorzurufen.
Zur Lösung dieser Aufgabe werden die Hybridomzellen nach dem Anspruch
vorgeschlagen.
Während beim Übergang von polyklonalen zu monoklonalen Antikör
perpräparaten wegen der Erhöhung der Antigen-Spezifität nicht nur
mit einer Reduktion der beobachteten pleotropen Nebenwirkungen
sondern gleichzeitig auch mit einer verminderten Wirksamkeit zu
rechnen ist, weist das erfindungsgemäße Arzneimittel über
raschenderweise nicht nur in Zahl und Ausmaß drastisch reduzierte
Nebenwirkungen auf, sondern es besitzt eine unerwartete, im
Gegensatz zu aus dem Stand der Technik bekannten monoklonalen
Antikörperpräparaten signifikant erhöhte Wirksamkeit bei der
Behandlung T-Zell-spezifischer Immunreaktionen. Das erfin
dungsgemäße Arzneimittel eignet sich aufgrund der effektiven
Eliminierung bzw. Inaktivierung der T-Zellen zur wirksamen
Behandlung bzw. Verzögerung klinisch manifester Abstoßungs
reaktionen bei Organ- und/oder Knochenmarktransplantationen, zur
Behandlung von Autoimmunerkrankungen sowie von CD5- und/oder CD7-
positiven Leukämien.
Mit der Auswahl synergistischer Antikörperpaare gegen das CD5-
und das CD7-Antigen wird zum einen eine starke C1q-Antikörper-
Bindung erreicht, zum anderen kann in besonders vorteilhafter
Weise ein breites, aber genau definiertes Spektrum von Zielzellen
erfaßt werden, wodurch eine äußerst wirksame Suppression von
Immunreaktionen bei Organ- oder Knochenmarktransplantationen
erreicht wird. So erfaßt das erfindungsgemäße Arzneimittel nicht
nur praktisch alle T-Zellen, sondern vorteilhafterweise auch die
das CD7-Antigen tragenden NK-Zellen, die in besonderer Weise für
Abstoßungsreaktionen mitverantwortlich sind. Neben T-Zellen
weisen auch etwa 10% der B-Zellen (polyreaktive, IgM-produzieren
de B-Zellen) das CD5-Antigen auf und stellen somit für das
erfindungsgemäße Arzneimittel ebenfalls eine Zielzellpopulation
dar. Daher wird mit dem Antikörperpräparat die erste humorale
Reaktion auf Fremdantigene äußerst wirksam unterdrückt.
Die Verwendung des Arzneimittels führt initial
zu einer deutlichen Elimination der CD5- und/oder CD7-positiven
Zielzellen aus dem peripheren Blut. Parallel und in Konkurrenz
zu diesem Wirkmechanismus kommt es auf einigen Zielzellen zum
Verlust der Zielantigene durch Modulation. Diese modulierten und
daher CD5- und/oder CD7-negativen Zielzellen werden jedoch
überraschenderweise bei der weiteren Anwendung des
Arzneimittels nach ca. 5 bis 10 Tagen weiter deutlich
reduziert. Voraussetzung hierfür ist eine Dosierung, die gewähr
leistet, daß der Serumspiegel für die Einzelkomponenten des
Arzneimittels nicht auf Null absinkt.
Die erfindungsgemäßen monoklonalen Antikörper gegen CD5 und CD7
führen im Gegensatz zu vielen, im Stand der Technik bekannten
Antikörpern gegen CD3 oder CD5 weder einzeln noch in einer
beliebigen Kombination zu einer signifikanten Stimulation der T-
Zellen in vitro. Eine vom Blutzellspender bedingte Fc-Rezeptor-
Heterogenität konnte ausgeschlossen werden.
Bei der erfindungsgemäßen Verwendung werden im Gegensatz zu den
im Stand der Technik bekannten Antikörperpräparaten keine mit ATG
vergleichbaren, d. h. pleotropen, oder mit OKT3 vergleichbaren,
stimulations-assoziierten Nebenwirkungen beobachtet.
Das Arzneimittel gestattet somit eine effektive
Behandlung T-Zell-spezifischer Immunreaktionen, mit der sich
klinisch manifeste Abstoßungsreaktionen wirkungsvoll verzögern
bzw. unterdrücken lassen, ohne die bei bisher verwendeten
Antikörperpräparaten auftretenden und zum Teil lebensbedrohlichen
Nebenwirkungen hervorzurufen.
Obwohl eine Vielzahl verschiedener Isotypen zur erfolgreichen
Immunsuppression eingesetzt werden kann, enthält das erfindungs
gemäße Arzneimittel vorzugsweise Antikörper der Subklasse Ratte-
IgG2b.
Weiterhin haben sich monoklonale Antikörper der Subklasse Maus-
IgG2a, Maus-IgG2b, Mensch-IgG1 und Mensch-IgG3 als besonders
vorteilhaft zur Verwendung in dem erfindungsgemäßen Arzneimittel
erwiesen.
Prinzipiell kommen für das Arzneimittel aber
auch IgG-Subklassen anderer Tiere in Frage, die eine hohe
Affinität zu C1q aufweisen.
Neben der erfindungsgemäßen Verwendung monoklonaler Antikörper
gegen die humanen Lymphozytenmarker CD5 und CD7 kann das
Arzneimittel zusätzlich zwei monoklonale Antikörper gegen nicht
überlappende Epitope eines weiteren (dritten) Lymphozytenmarkers
enthalten.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn in dem
Arzneimittel wenigstens ein Antikörper mit einer toxischen
Komponente konjugiert ist. Zum Beispiel können diese Toxine
Ricin, Saporin, cis-Platin, oder Radionuklide sein, die in Form
einer chemischen Bindung an den entsprechenden Antikörper
gebunden sind.
Zudem können ein oder mehrere der in dem Arzneimittel enthaltenen
Antikörper gentechnologisch modifiziert sein. Beispiele für in
Betracht kommende Modifikationen sind: 1. Austausch konstanter
Regionen gegen homologe Sequenzen von Antikörpern einer anderen
Subklasse der gleichen oder einer anderen Spezies, vorzugsweise
des Menschen, (Chimärisierung, Humanisierung); 2. Kopplung von
Antikörpern untereinander zum Zwecke der effizienten Induktion
von Effektormechanismen, vorzugsweise der Bindung von C1q
(Dimerisierung); 3. Eliminierung von Teilen des Antikörpers,
vorzugsweise des Fc-Teils oder eines Fab-Teils (monovalente
Antikörper, Antikörperfragmente).
Eine weitere Modifikation betrifft die direkte und indirekte
Kopplung mindestens eines Antikörpers an Komponenten bzw.
Agentien, die eine physikalische Trennung bzw. Entfernung der
Zielzellen erlauben oder allgemein eine Anreicherung oder
Abreicherung ermöglichen. Als an die Antikörper gekoppelte
Agentien kommen hierbei solche in Frage, die eine Kopplung auf
Membranen gestatten oder magnetische Partikeln.
Das Arzneimittel entsprechend der vorliegenden Erfindung ist in
der Lage, die Zahl der Leukämiezellen zu reduzieren, und es wird
insbesondere zur in-vitro-Behandlung von autologem, zu trans
plantierendem Knochenmark verwendet, wobei das Knochenmark
vorzugsweise mit dem Arzneimittel und einer lytischen Kom
plementquelle inkubiert wird. Desweiteren ist die Verwendung des
Arzneimittels zum Erreichen einer Remission in vivo von Vorteil,
wenn man dem Leukämiepatienten das Arzneimittel i.v. in Form
täglicher Dosen appliziert.
Das Präparat aus monoklonalen Antikörpern gegen
CD5 und CD7 ermöglicht auch nach allogener Knochenmarktrans
plantation die Reduktion der Zahl immunkompetenter Zellen zur
Verhinderung und/oder Behandlung einer Graft-versus-Host-
Erkrankung (GvHD). Dabei ist es von Vorteil, wenn das Arznei
mittel vor der Transplantation zur in vitro-Behandlung des
Spender-Knochenmarks verwendet wird, es führt aber wenigstens zum
gleichen Effekt, wenn das Arzneimittel zur prophylaktischen und
therapeutischen in-vivo-Behandlung des Knochenmark-Empfängers
eingesetzt wird.
Das Arzneimittel ermöglicht darüber hinaus die
Reduktion der Zahl immunkompetenter Zellen zur Verhinderung
und/oder Behandlung von Abstoßungen nach Organtransplantationen,
wobei das Arzneimittel dem Empfänger des Organtransplantats
verabreicht wird.
Ebenso ist eine Therapie von Autoimmunerkrankungen möglich, wobei
der Patient in vivo mit dem erfindungsgemäßen Arzneimittel
behandelt wird.
Die erfindungsgemäß verwendeten monoklonalen Antikörper liegen
in gereinigter Form vor, vorzugsweise gelöst in Phosphat
gepufferter Kochsalzlösung (PBS), gegebenenfalls versetzt mit
einem oberflächenaktiven Mittel wie beispielsweise Tween 80, in
einer Menge von beispielsweise 0,02%, bezogen die Gesamtlösung.
Die Lösung kann die Antikörpermischung in Mengen von 0,5 bis 5,
vorzugsweise 1 bis 3 und in besonders bevorzugter Weise 1 mg/ml
enthalten, wobei die verschiedenen Antikörpertypen vorzugsweise
in etwa gleichen Mengenanteilen vorliegen.
Eine derartige Lösung kann für die intravenöse Applikation
vorgesehen sein, wobei die Tagesdosis 10 bis 30 mg Antikörper
präparat betragen kann. Vorzugsweise werden 2 × täglich je 6 bis
10 mg Antikörper gelöst in 500 ml physiologischer Kochsalzlösung
über einen Zeitraum von einer halben Stunde infundiert.
Die Herstellung der monoklonalen Antikörper-Paare gegen die
humanen Lymphozytenmarker CD5 und CD7 erfolgt im Prinzip durch
eine gezielte Immunisierung von Ratten oder Mäusen durch i.p.,
i.v. oder s.c. Applikation des Antigens vorzugsweise in Form
ganzer humaner T-Zellen (Lymphozyten, T-Zellinie) oder von
entsprechenden Zell-Lysaten oder (an-)gereinigten Oberflächenmo
lekülen.
Nach erfolgter Immunisierung werden je nach Komplexität des
Antigens, seiner antigenen Wirkung, Art und Anzahl der Immunisie
rungsschritte und der physiologischen Bereitschaft des Tieres,
eine Vielzahl von B-Lymphozyten zur Proliferation und Antikör
perproduktion angeregt. Die sogenannten B-Blasten werden aus dem
Tier gewonnen, vorzugsweise durch Entnahme der Milz und in vitro
immortalisiert.
Die Immortalisierung erfolgt durch Polyethylenglykol-induzierte
Zellhybridisierung, oder durch Elektrofusion mit einer in vitro
lebens- und teilungsfähigen Myelomzellinie. Geeignete Myelomli
nien weisen vorzugsweise eine Azaguanin-Resistenz auf, die eine
Selektion der immortalisierten B-Zell/Myelom-Hybride (Hybridome)
ermöglicht.
Nach der Fusion werden die Zellen mit HAT-Selektionsmedium
verdünnt und in entsprechende Kulturgefäße (z. B. 96-Lochplatten)
überführt, so daß Einzelklone entstehen und getrennt manipuliert
werden können. Jeder Einzelklon sezerniert typischerweise
identische Antikörper, die nicht immer gegen das gewünschte
Antigen gerichtet sind.
Die Antikörper werden mittels geeigneter Testsysteme auf
gewünschte Eigenschaften (z. B. Isotyp und/oder Spezifität)
untersucht. Zur Bestimmung des Isotyps bietet sich ein sub
klassenspezifischer ELISA an, zur Bestimmung der Spezifität gegen
humane T-Zellen ein Immunassay (z. B. EIA), der das Bindungs
verhalten der Antikörper auf T- und nicht-T-Zellen (z. B. B-
Zellen) untersucht. Klone, die geeignete Antikörper produzieren,
werden in Flüssigmedium expandiert und wiederholt auf Einzelzell
niveau rekliniert, bis eine stabile Zellinie mit nahezu kon
stanten Eigenschaften generiert ist.
Die genaue Antigen-Spezifität der Antikörper kann in FACS-
Doppelmarkierungsexperimenten auf humanen Blutlymphozyten mit
Referenzantikörpern der gewünschten Spezifität (anti-CD5, anti-
CD7) untersucht werden, wobei die Verteilung und Lage der
doppelt- und einzelpositiven Zellen zur Beurteilung herangezogen
werden. Die Antigenspezifität wird nach Immunpräzipitaten aus dem
Solubilisat von humanen T-Zellen im Vergleich mit den durch
Referenzantikörper präzipitierten Molekulargewichte bestätigt.
Die relative Epitopspezifität der generierten Antikörper kann
durch Kreuzinhibition im EIA ermittelt werden.
Die Antikörper werden von den Hybridomzellen in das Kulturmedium
sezerniert; die technische Umsetzung dieses Vorgangs wird
Fermentation genannt. Aus dem Fermentationsüberstand werden die
Zellen durch Zentrifugation oder Filtration entfernt und die
Antikörper durch Reinigung gewonnen. Dabei werden spezifische
immunologische und/oder physiko-chemische Parameter der Antikör
per ausgenützt, um diese vorzugsweise durch chromatographische
Verfahren selektiv anzureichern.
Die gereinigten Antikörper können lyophilisiert oder in ge
eigneten Puffern gelöst aufbewahrt werden, entweder tiefgefroren
oder vorzugsweise bei 4°C.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Beispielen erläutert.
Lou/C-Ratten wurden mit der humanen T-Zellinie Molt-3 (American
Type Culture Collection (ATCC), CRL 1552) bzw. humanen peripheren
Lymphozyten aus dem Blut immunisiert, wobei die Zellen 3 Tage
lang mit Phytohämagglutinin (PHA) stimuliert worden waren. Das
genaue Immunisierungsschema, das zur Etablierung der vier
beschriebenen Zellinien führte, ist in Tabelle 1 angegeben.
Drei Tage nach der letzten Injektion wurden die Tiere getötet,
die Milzen entnommen und daraus eine Einzelzellsuspension
gewonnen. Als Fusionspartner diente die Azaguanin-resistente,
nicht produzierende Maus-Myelomlinie P3X63Ag8.653 (ATCC, CRL
1580), die zuvor in einem Standardmedium (RPMI 1640, 10% fötales
Kälberserum, Glutamin, nicht-essentielle Aminosäuren, Na-Pyruvat)
expandiert wurde. Die Fusion erfolgte nach Standardprozeduren
(Galfr´ et al., Nature 1977, 266, 550) mit Polyethylenglykol
1500. Pro Ansatz wurden 100 × 10⁶ Ratten-Milzzellen und 50 × 10⁶
Maus-Myelomzellen verwendet.
Nach der Fusion wurden die Zellen auf 96-Loch-Kulturplatten
überführt. Dazu wurden sie so verdünnt, daß durchschnittlich ein
Klon pro Loch zu erwarten war. Dem Standard-Medium wurde dabei
das HAT-Supplement zugesetzt, das eine Selektion von fusionierten
Zellen ermöglicht. Ca. 24 Stunden vor der Fusion wurden diese
Kulturplatten mit einem Zellrasen aus Maus-Peretonealmakrophagen
beschichtet, die das Anwachsen von Hybridomzellen in der
sensiblen Phase nach der Fusion begünstigen.
Sobald die wachsenden Klone ca. 10% der Kulturfläche überdeckten
(nach ca. 7 Tagen), wurden die Kulturüberstände der einzelnen
Löcher in einem Subklassen-spezifischen ELISA-Test auf das
Vorhandensein von Ratten-IgG2b-Antikörpern untersucht (siehe Bei
spiel 2, Test I). Einen Tag später wurden die Kulturüberstände,
die Ratten-IgG2b-Antikörper enthielten, hinsichtlich ihrer
Zielzellspezifität in einem Zellbindungstest untersucht (siehe
Beispiel 2, Test II). Die Zellen aus den Löchern, die T-zell
spezifische Antikörper der Subklasse Ratten IgG2b enthielten,
wurden einzeln auf 24-Loch-Kulturplatten überführt, expandiert
und kryokonserviert.
Die Zielzell- und Antigenspezifität wurde in einem Doppelmarkie
rungsexperiment mit Referenzantikörpern gegen geeignete CD-
Antigene ermittelt (siehe Beispiel 2, Test III).
Die Hybridomzellinien, die die CD5- bzw. CD7-spezifischen
Antikörper sezernierten, wurden wieder aufgetaut und bis zum
Erreichen einer Monoklonalität bzw. einer stabilen Produktions
rate auf Einzelzellniveau in 96-Loch-Kulturplatten rekloniert.
Zum Austesten der Überstände aus den Reklonierungen wurde ein
subklassenspezifischer ELISA- (siehe Beispiel 2, Test I) oder ein
Zellbindungstest (siehe Beispiel 2, Test II) durchgeführt.
Parallel mit den Reklonierungsschritten wurden die Antikörper
hinsichtlich Antigenspezifität durch Immunpräzipitation (siehe
Beispiel 2, Test V) exakt charakterisiert.
Dabei zeigte sich, das RhCD5p und RhCD5q gegen das humane CD5-
Antigen gerichtet ist, das auf praktisch allen peripheren T-
Zellen und ca. 10% der B-Zellen im peripheren Blut exprimiert
ist; RhCD7p und RhCD7q sind gegen das humane CD7-Antigen
gerichtet, das auf den meisten humanen T- und NK-Zellen im
peripheren Blut sowie auf myeloischen Verläuferzellen im
Knochenmark exprimiert ist.
Durch Bindungsinhibitionsexperimente (siehe Beispiel 2, Test IV)
wurde die relative Epitopspezifität der Antikörper untersucht.
Daraus ergab sich, daß sich weder RhCD5p und RhCD5q noch RhCD7p
und RhCD7q deutlich inhibieren. Sie binden daher an jeweils zwei
unterschiedliche Epitope auf dem CD5- bzw. CD7-Antigen.
Nach der vollständigen Charakterisierung und entsprechenden
Reklonierungsschritten wurde eine Zellinie als Master Cell Bank
(MCB) kryokonserviert. Aus jeder MCB wurde durch entsprechende
Expandierungsschritte in Zellkulturflaschen eine Working Cell
Bank (WCB) etabliert, die ihrerseits als Ausgangsmaterial für die
Fermentation (siehe Beispiel 3) diente.
Die Zellinien wurden am 3.2.1993 bei "Deutsche Sammlung von
Mikroorganismen und Zellkulturen (DSM) Abt. Menschliche und
Tierische Zellinien" (Marscheroder Weg 1b, 3300 Braunschweig,
Germany) unter folgenden Nummern hinterlegt:
Dafür wurde ein spezifischer ELISA-Test in 96-Loch-Flachbo
denplatten durchgeführt. Als Fängerantikörper diente ein
monoklonaler Mausantikörper, der spezifisch reagiert mit
Ratten-IgG2b-Antikörpern (ATCC 174). Als Nachweisantikörper
diente ein polyklonaler, Peroxidase-konjugierter Maus-anti-
Ratten-IgG-Antikörper (Dianova). Der Test wurde durch Zugabe
von o-Phenylendiamindihydrochlorid (OPD) entwickelt und in
einem ELISA-Reader ausgewertet.
Dieser Test wurde als Zell-Immunoassay in 96-Loch-Rundboden
platten durchgeführt. Eine T-Zellinie (z. B. Molt-3; ATCC,
CRL 1552) diente als positive Zielzelle, eine nicht-T-
Zellinie (z. B. HL-60; ATCC, CCL 240) diente als negative
Zielzelle. Die Zellen wurden mit dem zu testenden Kultur
überstand inkubiert und anschließend gewaschen. Der Nachweis
der Bindung des Antikörpers an die Zielzelle erfolgte durch
Inkubation mit einem polyklonalen, Peroxidase-konjugiertem
Maus-anti-Ratten-IgG-Antikörper (Dianova). Der Test wurde
durch Zugabe von OPD entwickelt und in einem ELISA-Reader
ausgewertet.
Dieser Test wurde in einem Durchflußzytometer (FACScan,
Becton Dickinson) unter Verwendung des FSCScan-Programms
durchgeführt. Eine natürliche Zellpopulation (z. B. Ficoll
getrennte humane Blutlymphozyten) wurden mit dem zu te
stenden Kulturüberstand und gleichzeitig mit Biotin-markier
ten Maus-Referenzantikörpern (CD2: OKT11, ATCC, CRL 8027;
CD5: Leu 1; CD7: Leu 9, beide Becton Dickinson) inkubiert.
Danach wurden die Zellen gewaschen und mit Phycoerythin
markiertem Avidin (Dianova) sowie FITC-konjugiertem,
polyklonalem Ratte-anti-Maus-IgG-Antikörper (Dianova)
inkubiert. Die Zellparameter (Fluoreszenz 1, Fluoreszenz 2,
Forwardscatter, Sidescatter) wurden im Zytofluorometer
gemessen und die Daten abgespeichert. Bei der Analyse wurden
nur die Zellen durch Setzen eines entsprechenden Fensters in
der Forward-versus-Sidescatter-Darstellung berücksichtigt,
die aufgrund ihrer Größe und Granulation in die Lymphozyten
population fielen.
Aus der Lage und dem Verhältnis der doppelt-, einfach- und
unmarkierten Zellen konnte man auf die Zell- und Antigen
spezifität schließen. Dabei konnten folgende Konstellationen
unterschieden werden:
- 1) Der zu testende Antikörper bildete mit keinem der Referenzantikörper eine signifikante doppeltpositive Population: Der Testantikörper ist nicht T-zellspezi fisch.
- 2) Der zu testende Antikörper bildete mit einem oder
mehreren Referenzantikörpern eine flächige Verteilung:
zudem kann auch eine signifikante Anzahl an nur ein fachpositiven Zellen auftreten: Der Testantikörper zeigte ein ähnliches Verteilungsmuster wie der Refe renzantikörper und erkennt T-Zellen. Bei den einfachpo sitiven Zellen kann es sich um einfachmarkierte B- oder NK-Zellen handeln, was einen weiteren Hinweis auf die Antigenspezifität des Testantikörpers gibt. - 3) Die doppeltmarkierte Zellpopulation liegt annähernd auf einer Diagonalen, zudem gibt es keine signifikante Population an einzelpositiven Zellen: Referenz- und Testantikörper binden an zwei unterschiedliche, aber gekoppelte exprimierte Epitope, die wahrscheinlich auf dem durch den Referenzantikörper definiertem Antigen liegen.
- 4) Die doppeltpositive Zellpopulation verschwindet zugun sten einer einfachpositiven Zellpopulation: Referenz- und Testantikörper inhibieren sich gegenseitig, d. h. sie sind gegen eng benachbarte bzw. sich überschneiden de Epitope auf dem gleichen Antigen gerichtet.
Zur relativen Epitopcharakterisierung wurde ein Zell-
Immunoassay durchgeführt. Geeignete Zielzellen (z. B. 3 Tage
mit Phytohämagglutinin stimulierte Lymphozyten aus humanen
Tonsillen) wurden sequentiell zunächst mit dem zu testenden
Antikörper RhCD5p, RhCD5q und RhCD7p und RhCD7q bzw. mit
Maus-Referenzantikörpern (CD5: Leu 1; CD7: Leu 9, beide
Becton Dickinson) und anschließend mit dem Nachweisantikör
per in 96-Loch-Rundbodenplatten inkubiert und gewaschen. Als
Nachweisantikörper wurden die Rattenantikörper RhCD5p,
RhCD5q, RhCD7p und RhCD7q verwendet, die zuvor über Protein-
G-Sephadex (Pharmacia) gereinigt und mit einem 100-fachen
molaren Überschuß an NHS-LC-Biotin (Pierce) markiert wurden.
Der Nachweis der Biotin-markierten Rattenantikörper erfolgte
durch Peroxidase-konjugiertes Avidin (Dianova). Der Test
wurde mit OPD entwickelt und mit einem ELISA-Reader ausge
wertet. Die maximale Bindung des Nachweisantikörpers wurde
in Kontrollansätzen ohne kompetierenden Testantikörper
bestimmt. Das Ausmaß der Inhibition wurde errechnet nach
folgender Formel:
Dabei wurde eine vollständige Inhibition (»50%) als eine
Überlappung der Bindungsepitope interpretiert, geringere
Inhibitionswerte (<50%) als eine gegenseitige sterische
Behinderung der beiden Antikörper aufgrund ihrer dreidimen
sionalen Struktur.
Dazu wurde eine humane T-Zell-haltige Zellpopulation (z. B.
3 Tage mit Phytohämagglutinin stimulierte Lymphozyten aus
Tonsillen) mit NHS-LC-Biotin (Pierce) markiert und mit NP-40
lysiert (Schuh et al., J. Immunol. Meth. 1992, 152, 59). Die
zu testenden Antikörper wurden gereinigt oder über einen
Fängerantikörper an die Festphase in 96-Loch-ELISA-Platte
geheftet und mit dem Biotin-markierten Zellsolubilisat
inkubiert. Überschüssiges Material wurde durch intensives
Waschen entfernt. Das spezifisch gebundene Antigen wurde mit
einem Zitronensäurepuffer pH 2,7 in Anwesenheit von 1% SDS
eluiert und einer Gelelektrophorese unterzogen. Als Moleku
largewichststandard diente ein gefärbtes Proteingemisch (LMW
Biorad).
Anschließend wurde das Protein aus dem Gel auf Nitrocellulo
se-Papier transferiert und über Streptovidin-gekoppelte
Phosphatase (Dianova) mit Echtfarbstoff sichtbar gemacht.
Als Referenzantikörper diente Leu 1 (CD5) und Leu 9 (CD7;
beide Becton Dickinson). Aus dem Vergleich der Bandenmuster
zwischen Referenz- und Testantikörper konnte die Antigen
spezifität nachgewiesen werden.
Die nach Beispiel 1 und 2 charakterisierten und als MCB bzw. WCB
etablierten Zellinien wurden einzeln in serumhaltigen Medium
(RPMI 1640, 10% fötales Kälberserum, Glutamin, nicht-essentielle
Aminosäuren, Na-Pyruvat) aufgetaut und in Kunststoffkultur
flaschen bei 37°C und 5% CO₂ angezüchtet. Danach wurden die
Zellen auf serumfreie LP-Medium (Gibco) umgestellt, expandiert
und in eine entsprechende Anzahl von 10er Wannenstapel (NUNC)
überführt.
Die Fermentation erfolgte über einen Zeitraum von ca. 2 Monaten
in einem Volumen von ca. 2 l pro Wannenstapel. Die Wannenstapel
wurden dreimal wöchentlich semikontinuierlich geerntet, wobei
zweimal 1,5 l und einmal 1 l zellhaltiger Kulturüberstand
geerntet und durch frisches Medium ersetzt wurde. Die täglichen
Ernten der parallel angesetzten Wannenstapel einer Zellinie
wurden gemeinsam zur Entfernung der Zellen aus dem Kulturüber
stand über ein Glasfaservorfilter und ein Sterilfilter (0,22 µm)
filtriert. Die filtrierten Kulturüberstände der Gesamtfermenta
tion einer Zellinie wurden nach Abschluß der Fermentation über
ein Hohlfasermodul mit einer Ausschlußgrenze von 30 kD bis zu
einem Antiköpergehalt von ca. 0,5 g/l eingeengt. Die Messung der
Antikörperkonzentration erfolgte in einem Subklassen-spezifischen
ELISA (siehe Beispiel 2, Test 1), wobei die Proben in einer
seriellen Verdünnung austitriert wurden. Der Antikörpergehalt
wurde rechnerisch ermittelt durch Vergleich der Verdünnungsreihe
der zu untersuchenden Probe mit der Verdünnungsreihe eines
Standardantikörpers der gleichen Subklasse und bekannter
Konzentration.
Die Reinigung erfolgte mittels FPLC-Anlage und gliederte sich in
zwei Teilschritte:
Teilschritt 1 (Fig. 1) beinhaltete eine komplexe Abfolge von
fünf chromatographischen Schritten sowie einem Virus-Inaktivie
rungsschritt, wobei die Antikörper in Portionen von ca. 200 mg
aus dem Kulturüberstand gereinigt wurden. Für die weitere
Verarbeitung wurden nur solche Einzelreinigungen weiterverwendet,
die einen Endotoxingehalt < 0,03 EE/ml aufwiesen. Die Einzel
reinigungen wurden getrennt für jeden der vier Antikörper zu
Rohchargen vereinigt. Entsprechend ihrem Proteingehalt (photome
trische Bestimmung: c = (E₂₃₅-E₂₈₀)/2,51; Whitaker et al., Annual.
Biochem. 1980, 104, 156) wurde aus diesen Rohchargen eine
äquimolare Mischung der gereinigten Antikörper RhCD5p, RhCD5q,
RhCD7p und RhCD7q hergestellt und auf eine Proteinkonzentration
von 3 mg/ml eingestellt.
Teilschritt 2 (Fig. 2) bezog sich auf eine weitere Behandlung
der Gesamtmischung. Diese bestand aus einem chromatographischen
Verfahren sowie einem weiteren Virusinaktivierungsschritt und
endete in der Herstellung des sterilen Endprodukts.
Das sterile Endprodukt (mATG) wurde bei 4°C in Kunststoffflaschen
aufbewahrt. Bei Bedarf wurden die entsprechenden Volumina in
silikonisierte, sterile 30 ml-Glasflaschen mit Gummistopfen
umgefüllt und bei 4°C in auf rechter Stellung aufbewahrt.
1. Eine 32 Jahre alte weibliche Patientin (A) wurde im begin
nenden Rezidiv einer sekundären AML von ihrer HLA-DR
differenten Mutter transplantiert. Die AML trat 6 Monate
zuvor erstmals auf und mußte im Zusammenhang mit einer
6 Jahre zuvor durchgeführten Chemo- und Radiotherapie wegen
eines M. Hodgkin als sekundäre AML betrachtet werden.
Aufgrund des raschen Rezidivs der AML wurde auf die Suche
nach einem optimal passenden Spender verzichtet und trotz
des erhöhten GvHD-Risikos die HLA-DR haploidentische Mutter
als Knochenmarkspenderin gewählt.
Die Patientin entwickelte am 14. Tag nach KMT eine GvHD
Grad II der Haut und der Leber bei begleitender Cytomegalie-
Virus-assoziierter interstitieller Pneumonie. Die GvHD wurde
zunächst mit hochdosierten Steroiden und einem monoklonalen
Antikörper gegen TNFα behandelt. Die Hautsymptomatik erwies
sich als primär refraktär und erforderte am Tag 20 eine 7-
tägige weitere Behandlung mit OKT3, nach nur kurzem An
sprechen hierauf am Tag 29 eine 10-tägige Behandlung mit
polyklonalem ATG. Die Begleittherapie mit Corticosteroiden
und Ciclosporin wurde in Erhaltungsdosen fortgeführt,
zusätzlich wurde einmal pro Woche Methotrexat in einer
niedrigen Dosis appliziert. Nach erneutem vorübergehenden
Ansprechen auf ATG verschlechterte sich die Hautsymptomatik
ab Tag 48 nach KMT erneut, weshalb ein zweiter Zyklus mit
OKT3 für 10 Tage und eine Erhaltungstherapie mit Thalidomid
angesetzt wurde. Infolge der OKT3-Therapie trat eine
generalisierte Mikroangiopathie mit Hämolyse, Thrombopenie
und Blutungsneigung auf, die die Gabe von Frischplasma
erforderte.
Bei persistierendem Hautexanthem und ansteigenden Cholesta
se-Parametern wurde von Tag 69 bis 75 ein Behandlungsversuch
mit einem monoklonalen Antikörper gegen den Interleukin-2-
Rezeptor (IL2-Rezeptor) durchgeführt, der keine Wirkung
zeigte. Daraufhin wurden von Tag 76 bis Tag 85 jeweils
täglich 20 mg des erfindungsgemäßen monoklonalen anti-
CD5/anti-CD7-Antikörperpräparates (in 500 ml isotonischer
Kochsalzlösung) appliziert. Diese Behandlung erschien trotz
der vorbestehenden radiologischen Zeichen pulmonaler
Infiltrate wegen des refraktären Verhaltens der GvHD
indiziert, sie wurde unter breitem antibiotischen und
antimykotischen Schutz durchgeführt. Am 1. Tag der Behand
lung mit dem erfindungsgemäßen Antikörperpräparat kam es
1 Stunde nach Infusionsende zu einer geringgradigen Dyspnoe
der Patientin, die ohne zusätzliche Maßnahmen nach weiteren
30 Minuten sistierte. Die folgenden Applikationen des
Antikörperpräparates wurden ohne akute Reaktionen vertragen.
Im Verlauf der Behandlung mit dem erfindungsgemäßen Antikör
perpräparat blaßte das Hautexanthem ab, die Besserung zeigte
sich ab dem 4. Behandlungstag. Die initial als Ausdruck
einer Leber-GvHD erhöhte alkalische Phosphatase (AP) im
Serum fiel von 469 U/ml auf 339 U/ml am Ende des Zyklus ab.
Die Leukozyten blieben unter der Antikörper-Gabe stabil, die
vorbestehende Thrombopenie sowie die plasmatische Gerinnung
wurde nicht nachteilig beeinflußt. Im Verlauf entwickelte
die Patientin am Tag 89 eine zunehmende Dyspnoe, die auf die
bereits vor Therapie bestehenden pulmonalen Infiltrate
zurückzuführen war. Dadurch wurde die Patientin beatmungs
pflichtig. Während der intensivmedizinischen Behandlung kam
es erst ab dem Tag 100 nach KMT wieder zu einer Progression
der Hautsymptomatik der GvHD, die wegen der zunehmenden
pulmonalen Verschlechterung, der die Patientin schließlich
erlag, nicht mehr behandelt wurde.
2. Ein 31 Jahre alter männlicher Patient (B) wurde in akze
lierter Phase einer chronisch-myeloischen Leukämie von einem
HLA-identen Fremdspender knochenmarktransplantiert. Kom
plizierend lag als Folge des 9-jährigen Verlaufs der
Erkrankung eine Myelofibrose mit sekundärer Hapato- und
Spenomegalie und Zeichen der Leberschädigung vor. Dieser
Patient entwickelte am Tag 16 nach KMT eine GvHD Grad II-III
von Haut und Leber, die unter Fortführung der Ciclosporin-
Prophylaxe zunächst mit anti-TNF-Antikörper und hochdosier
ter Steroide-Gabe behandelt wurde. Bei progredientem
Bilirubin- und Transaminasen-Anstieg unter dieser Behandlung
wurde am Tag 20 ein 7-tägiger Zyklus mit ATG zugesetzt.
Während das Bilirubin im Verlauf zunächst rückläufig war,
flammte das Hautexanthem am Tag 32 nach KMT erneut im Sinne
eines Grad 111 der akuten GvHD auf, so daß eine Behandlung
mit OKT3 unter Pentoxifyllin-Schutz erforderlich wurde. Auch
diese Behandlung zeigte nur einen vorübergehenden Effekt, ab
dem Tag 52 traten Zeichen der Haut-, Darm- und Leber-GvHD
(jeweils Grad 111, damit Gesamtgrad der GvHD IV) auf, so daß
die Behandlung mit dem erfindungsgemäßen Antikörperpräparat
(20 mg/Tag) am Tag 55 begonnen wurde. Am 1. Tag der Antikör
per-Verabreichung kam es 1 Stunde nach Infusions-Ende zu
Symptomen der pulmonalen Spastik sowie einer Sinustachykar
die, die selbstlimitiert waren und nach etwa 30 Minuten
sistierten. Bereits am 3. Tag der Gabe des erfindungsgemäß
verwendeten Antikörperpräparates war die Haut-GvHD des
Patienten deutlich rückläufig (Grad I-II), und die Diarrhoen
sprachen mit einem Rückgang von über 1400 ml auf weniger als
500 ml an. Wegen eines zunehmenden Anstiegs der bereits vor
Therapiebeginn mit einer Glutamat-Pyruvat-Transaminase (GPT)
von über 150 U/ml erhöhten Transaminasen auf maximal
1000 U/ml wurde die Therapie am 4. Tag unterbrochen, da zu
diesem Zeitpunkt eine zusätzlich zur GvHD bestehende
Virushepatitis nicht ausgeschlossen werden konnte. Wiederum
konnten bei Verabreichung des erfindungsgemäßen Antikörper
präparates keine negativen Effekte auf das Blutbild be
obachtet werden. 3 Tage nach Unterbrechung der Applikation
des Antikörperpräparates war die Hautsymptomatik im Sinne
des Lyell-Syndroms erneut progredient, die Werte stiegen auf
über 8 mg/dl an, so daß erneut hochdosiert Steroide sowie
ATG eingesetzt wurden. Das Lyell-Syndrom sprach auf die ATG-
Gabe nicht an, so daß von Tag 72 bis 76 nochmals das
erfindungsgemäße Antikörperpräparat kombiniert mit anti-TNF
appliziert wurde. Während hierunter das Lyell-Syndrom zum
Stillstand kam, stand jetzt ein zunehmendes hepatorenales
Syndrom im Vordergrund, der Patient verstarb am Tag 77 mit
den Zeichen der Leber- und Niereninsuffizienz.
3. Bei einem 22 Jahre alten männlichen Patienten C wurde eine
allogene KMT von einem HLA-identen Fremdspender wegen einer
chronisch myeloischen Leukämie durchgeführt. Der Patient
entwickelte bereits ab dem 10. Transplantationstag eine
akute GvHD der Haut, die zunächst mit Corticosteroiden und
anti-TNF-Antikörper unter Fortführung der Ciclosporinprophy
laxe behandelt wurde. Nach primärem Ansprechen der Haut auf
diese Behandlung zeigte sich unter Corticoidreduktion ab dem
34. Tag nach KMT eine erneute Zunahme, die die Behandlung
mit polyklonalem ATG erforderlich machte. Auch diese
Behandlung führte nur zu einer vorübergehenden Stabilisie
rung der Haut-GvHD, bei mäßiger Aktivität wurde zunächst
eine Erhaltungstherapie mit Corticosteroiden, CsA und
wöchentlichen Gaben von MTX versucht. Bei eindeutiger
Progression der Symptomatik wurde am 83. Tag nach KMT
zusätzlich Thalidomid eingesetzt, diese Behandlung mußte
allerdings wegen einer transienten neurologischen Symp
tomatik im Sinne von Parästhesien im Trigeminusbereich nach
wenigen Tagen wieder abgebrochen werden. Bei progredientem
Hautexanthem wurde deshalb die Indikation zur Gabe des
erfindungsgemäßen Präparates (Cocktail) nach Ausschöpfung
der konventionellen Therapiemaßnahmen gesehen und mit dem
Patienten eingehend besprochen. Vom 91. bis 98. Tag nach KMT
wurden deshalb jeweils 2 × 7,5 mg des Cocktails appliziert,
auch hier kam es unter den ersten Antikörpergaben jeweils zu
kurzfristiger Dyspnoe durch Spastik sowie zur Urtikaria, die
rasch auf Fenistil ansprach. Bei im weiteren Verlauf guter
Verträglichkeit bildete sich das Hautexanthem allmählich
zurück. Am 99. Tag nach KMT traten akute Wortfindungs
störungen sowie Kopfschmerzen auf, ein daraufhin durch
geführtes CCT zeigte hypodense Areale, die mit einer
cerebralen Toxoplasmose vereinbar schienen. Die Therapie mit
dem Cocktail wurde aufgrund dieser Entwicklung nicht
fortgeführt, wobei ein kausaler Zusammenhang mit der
Applikation des Cocktails unwahrscheinlich erscheint, da
bereits vor Therapiebeginn neurologische Symptome aufgetre
ten waren. Die cerebrale Toxoplasmose konnte im weiteren
Verlauf bestätigt werden, der Patient entwickelte vier
Monate nach KMT auf dem Boden dieser Herde eine cerebrale
Blutung, an der er schließlich am 124. Tag nach KMT ver
starb. Im ganzen Verlauf war dabei die Haut-GvHD des
Patienten trotz allmählicher Reduktion der Steroidmedikation
nicht mehr aufgeflammt, so daß von einer dauerhaften Wirkung
des Cocktails ausgegangen werden muß.
Zusammenfassend kann zur Wirksamkeit des erfindungsgemäßen
monoklonalen Antikörperpräparates (anti-CD5/anti-CD7) bei den
Patienten A und B festgestellt werden:
- a) Bei den Patienten trat trotz einer massiven Vorbehandlung mit verschiedenen anti-T-Zell-Antikörpern bei Gabe von 20 mg/Tag (Patient A und B) bzw. von 2 × 7,5 mg/Tag (Pa tient C) des erfindungsgemäßen Antikörperpräparates eine Besserung der GvHD-Symptomatik auf, die bei dem Patienten B an Haut und Darm rasch und extrem eindrucksvoll war und bei Patient C an der Haut über 25 Tage nach Absetzen der Therapie anhielt.
- b) Die Akut-Verträglichkeit des erfindungsgemäß verwendeten Antikörperpräparates war im Vergleich zur Gabe von OKT3, die nur unter zusätzlichem Schutz mit anti-TNF-Antikörpern, hochdosierten Steroiden und/oder Pentoxifyllin durchgeführt werden kann, deutlich besser. Insbesondere kam es nicht zu der bei OKT3 regelmäßig auftretenden Hyperpyrexie oder Zeichen der respiratorischen Insuffizienz, zudem waren die beobachteten, als Ausdruck einer First-Dosis-Reaktion interpretierten Symptome in beiden Fällen transient und nicht behandlungsbedürftig.
- c) Hämatologische Nebenwirkungen wie unter der Gabe von ATG und OKT3 beschrieben konnten nicht beobachtet werden.
- d) Die Verläufe mußten bei den Patienten als schicksalshaft betrachtet werden. Die pulmonalen Infiltrate bei der Patientin A sowie die Leberschädigung bei dem Patienten B sowie die cerebrale Toxoplasmose beim Patienten C waren vor bestehend Interstitielle Pneumonie sowie Leberinsuffizienz sind häufige Todesursachen bei Patienten mit refraktärer GvHD und einerseits direkt mit der GvHD assoziiert, anderer seits als Folge einer über Monate dauernden immunsuppressi ven Behandlung zu werten.
- e) Aufgrund der Anwendungsbeobachtungen kann ausgesagt werden, daß das erfindungsgemäße Antikörperpräparat bei aus reichen der Akut-Verträglichkeit die erwünschte Wirkung erzielte und über die geschilderten Veränderungen hinaus keine weiteren Toxizitäten hinsichtlich der Hämatopoese oder wichtiger Organfunktionen auftreten.
Der 20 Jahre alte Patient D wurde zur allogenen KMT in 2.
Remission einer T-ALL überwiesen. Bei Aufnahme zeigte er bereits
wieder ein Rezidiv der Grunderkrankung mit multiplen bis
fünfmarkstückgroßen Hautinfiltraten im Stammbereich und einer
Vermehrung der Blastenzahl im peripheren Blut auf 4%. Da der
Patient während vorangehender Chemotherapien schwere Komplikatio
nen im Sinne einer Pneumonie mit ARDS erlitten hatte, erschien
eine erneute Chemotherapie vor Durchführung der KMT zu riskant,
andererseits war bei Beginn der Konditionierung ohne voraus gehen
de Tumorreduktion eine ungünstige Ausgangssituation für die KMT
zu befürchten. Da die leukämischen Zellen des Patienten beim
Rezidiv die T-Zell-Marker CD5 und CD7 getragen hatten, entschloß
man sich in dieser Situation nach eingehender Aufklärung des
Patienten zur Durchführung einer Behandlung mit dem Cocktail zur
Tumorreduktion: Der Cocktail wurde über drei Tage in einer Dosis
von 2 × 7,5 mg/Tag appliziert. Zur Vermeidung von First-Dose-
Reaktionen, die aufgrund der gewünschten Zerstörung der großen
Tumormasse zu erwarten war, wurde von der 1. Applikation
Prednisolon in einer Dosis von 100 mg appliziert: Unmittelbar
nach Ende der 1. Cocktail-Infusion klagte der Patient über
Juckreiz, der innerhalb weniger Minuten von der Ausbildung einer
fleckigen Urtikaria zum Teil im Gebiet der Leukämieherde, zum
Teil im gesunden Hautbereich gefolgt wurde. Gleichzeitig gab der
Patient eine erschwerte Atmung an, die die Gabe von Sauerstoff
erforderlich machte. Nach Gabe von Antihistaminika und 2 × 100 mg
Prednisolon besserte sich die Urtikaria innerhalb von 10 Minuten,
die Dyspnoe nach etwa einer Stunde. Weitere Reaktionen wie
Fieberanstieg oder Herzrhythmusstörungen wurden nicht beobachtet,
die weiteren Antikörpergaben wurden ohne jegliche Reaktion gut
vertragen. Bereits am 2. Tag der erfindungsgemäßen Behandlung
zeigten die größeren Hautinfiltrate einen deutlichen Rückgang
sowohl der Ausdehnung als auch der Dicke, der sich im weiteren
Verlauf fortsetzte. Am vierten Tag, dem Tag der ersten Ganzkör
perbestrahlung zur KMT, waren sie praktisch nicht mehr nachweis
bar. Parallel dazu zeigte das periphere Blutbild am zweiten Tag
der Verabreichung des erfindungsgemäßen monoklonalen Antikörper
präparates ein Verschwinden der zirkulierenden Blasten, das
Knochenmark am vierten Tag der Behandlung eine Vollremission.
Insgesamt muß davon ausgegangen werden, daß die Applikation des
Cocktails zu der beabsichtigten Tumorreduktion bei Ausbleiben
schwerer Reaktionen im Sinne eines Tumorlysesyndroms führte. Der
weitere Transplantationsverlauf war bis auf eine ab dem vierten
bis zum sechsten Tag bestehende Kollapsneigung, die am ehesten
einem postfunktionellen Syndrom nach Liquorpunktion zuzuordnen
war, komplikationsarm. Der Patient konnte kurze Zeit später mit
normaler hämatologischer Rekonstitution und dem Bild einer
Vollremission in die ambulante Betreuung entlassen werden.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß das erfindungs
gemäße monoklonale Antikörperpräparat bei ausreichender Akut-
Verträglichkeit die erwünschte Wirkung einer Vollremission
erzielte und über die geschilderten Veränderungen hinaus keine
weiteren Toxizitäten hinsichtlich der Hämatopoese oder wichtiger
Organfunktionen auftraten.
Claims (1)
- Hybridom-Zellen entsprechend DSM ACC 2113, DSM ACC 2112, DSM ACC 2115 und DSM ACC 2114.
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DE19934345200 DE4345200C2 (de) | 1993-04-14 | 1993-04-14 | Hybridomzellen, die Antikörper bilden, die als Wirkstoff in Arzneimitteln zur Behandlung von Immunreaktionen enthalten sind |
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Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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- 1993-04-14 DE DE19934345200 patent/DE4345200C2/de not_active Expired - Fee Related
Cited By (2)
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