DE4344951C2 - Verfahren und Einrichtung zum dreilagigen Beschichten von metallischen hohlen Formkörpern - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zum dreilagigen Beschichten von metallischen hohlen FormkörpernInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum dreilagigen
Beschichten von metallischen hohlen Formkörpern gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1 bzw. 7.
Für die Isolierung, insbesondere von im Erdreich verlegten Stahlrohren,
hat sich eine aus im Prinzip drei Schichten bestehende
Kunststoffummantelung als besonders geeignet erwiesen. Die Umhüllung
besteht aus einer als Haftvermittler auf das Stahlrohr aufgebrachten
ausgehärteten Epoxyharzschicht, einer diese bedeckende Kleberschicht
aus einem Ethylencopolymerisat und schließlich aus einer äußeren
Ummantelung aus Polyethylen.
Ein Verfahren der gattungsmäßigen Art zum Beschichten von Rohren ist
durch die GB-PS 1542333 bekannt. Bei der Herstellung der dreischichtigen
Ummantelung wird gemäß dieser Schrift nacheinander die Epoxyharzschicht
und anschließend der Kleber in Pulverform auf ein auf 270 bis 300 Grad
Celsius erwärmtes rotierendes Rohr aufgesprüht.
Bei dem Sprühvorgang wird das zuvor erwärmte Rohr auf einem Rollgang
gedreht. Die beiden Sprühpistolen für das Epoxyharz und den Kleber sind
als Tandem auf einer Vorrichtung angeordnet, die parallel zur Rohrachse
und im Abstand zum Rohr entlanggeführt wird. Als letzter Arbeitsschritt
erfolgt die Aufbringung der Deckschicht. Als eine Möglichkeit wird
angegeben Polyethylen in Pulverform aus einem oberhalb des Rohres
angebrachten Behälter auf das rotierende Rohr kaskadenartig
fallenzulassen. Das überschüssige PE-Pulver wird in einer
darunterliegenden Wanne aufgefangen. Nachteilig bei diesem Verfahren
ist, daß es nicht für Rohrformstücke geeignet ist, da beispielsweise ein
Bogen auf einem Rollgang nicht drehbar ist. Der in der Schrift genannte
Temperaturbereich von 270 bis 300 Grad Celsius ist mit handelsüblichen
Epoxyharz-Primern nicht realisierbar, da die Härtungsreaktionen in
diesem Temperaturbereich so schnell ablaufen, daß die gewünschte
Verbindung mit der Kleberschicht nur unzureichend gebildet wird.
Außerdem erfordern die höheren Verfahrenstemperaturen neben dem
speziell eingestellten Primer noch einen energetischen Mehraufwand, was
das Verfahren unwirtschaftlich lacht.
Ein vergleichbares Verfahren ist durch die DE-PS 32 47 512 bekannt. Bei
der Herstellung der dreilagigen Schicht wird gemäß dieser Offenbarung
die Epoxyharzschicht auf einen mindestens auf 80 Grad höchstens jedoch
auf 200 Grad Celsius erwärmten Formkörper in einer Schichtdicke von 30
bis 59 Mikrometer aufgesprüht. Nach dem Aufsprühen wird der Formkörper
auf eine Temperatur oberhalb 150 Grad mittels einer von außen wirkenden
Wärmequelle solange erwärmt, bis sich die dabei entstehenden chemischen
Reaktionsprodukte verflüchtigt haben. Während des Aushärtens der
Grundschicht wird vorgetrocknetes Ethylencopolymerisat-Pulver in ein
oder mehreren Schichten, die zusammen eine Schichtdicke von mindestens
150 Mikrometer ergeben, elektrostatisch auf die Grundschicht
aufgesprüht. Nach dem Auftragen jeder Einzelschicht wird der Formkörper
auf eine Temperatur von mindestens 180 Grad durch eine von außen
wirkende Wärmequelle erwärmt und die aufgesprühte Schicht
aufgeschmolzen. Auf die erwärmte Kleberschicht wird dann das
Polyethylen in Pulverform elektrostatisch in einer Schichtdicke von
mindestens 1,8 mm aufgesprüht und dann auf eine Temperatur zwischen 180
und 200 Grad durch von außen aufgebrachte Wärme erwärmt und
aufgeschmolzen. Abschließend werden die Formkörper bis auf
Raumtemperatur abgekühlt. Nachteilig bei diesem Verfahren ist, daß die
für das Aufschmelzen und Aushärten erforderliche Wärme von außen
aufgebracht wird und die Einstellung der genauen Temperatur sehr
schwierig ist, so daß die Qualität der Beschichtung zu wünschen übrig
läßt. Außerdem sind regelungsmäßig die Taktzeiten zwischen der
Wiedererwärmung und der nächstfolgenden Beschichtung schwer aufeinander
abzustimmen.
Ein dreischichtiger Aufbau der Ummantelung ist auch aus der DE-OS
19 65 802 bekannt. Das Rohr wird auf eine Temperatur im Bereich von 140
bis 200 Grad Celsius erwärmt und dann die Epoxyharzschicht aufgesprüht.
Während des Aushärtens wird um das Rohr auf die Epoxyharzschicht ein
extrudiertes Folienband aus einem Ethylencopolymerisat gewickelt, das
als Haftkleber für ein weiteres um das Rohr zu wickelndes extrudiertes
Folienband aus Polyethylen dient. Dieses Verfahren ist nicht für eine
wirtschaftliche maschinelle Umhüllung von Rohrformstücken geeignet wegen
der dabei erforderlichen komplizierten Bewegungsabläufe beim
Wicklungsvorgang.
In der DE-OS 22 22 911 ist ebenfalls ein dreischichtiger Aufbau der
Ummantelung angegeben. Hierbei wird die Epoxyharz-Grundschicht bei
einer Temperatur vom 70 bis 90 Grad Celsius aufgetragen. Die
Kleberschicht aus Ethylencopolymerisat und die äußere Deckschicht aus
Polyethylen werden als Doppelschlauch extrudiert und auf die
Grundschicht aufgebracht. Die Wärme des Doppelschlauches reicht aber
für eine schnelle Aushärtung nicht aus, so daß diese bei Raumtemperatur
innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Auch dieses Verfahren eignet sich
wegen der von der zylindrischen form abweichenden Geometrie von
Rohrformstücken und wegen der langen Aushärtezeiten in der Regel nicht
für deren Beschichtung.
Aufgabe der Erfindung ist es, unter Vermeidung der zuvor geschilderten Nachteile ein
Verfahren und eine Einrichtung zum dreilagigen Beschichten von metallischen hohlen
Formkörpern zu entwickeln, mit dem in wirtschaftlicher Weise insbesondere auf
Rohrformstücke eine qualitativ hochwertige dreilagige Umhüllung mit hoher Schälfestigkeit
aufbringbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil angegebenen
Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sowie
eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Der Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist, daß es den Aufbau
kompletter Rohrleitungssysteme mit der gleichen hochwertigen Isolierung
an allen Teilen ermöglicht. Bisher mußten Rohrformstücke wie Bogen,
T-Stücke und dergleichen auf andere Weise als die geraden und glatten
Rohrstücke, z. B. durch Umwickeln des Rohrformstückes mit einer
Bitumen- oder Kunststoffolie jeweils nach seiner Montage in ein
Rohrleitungssystem isoliert werden, so daß für die Formteile kein
gleichwertiger Außenschutz gegeben war.
Die alternativ angegebenen Sprühverfahren sind aufgrund des angegebenen
Temperaturniveaus und der Aushärtezeit entweder nicht wirtschaftlich
oder qualitativ unbefriedigend. Insbesondere die Verbindung der Lagen
untereinander läßt bei den bekannten Verfahren zu wünschen übrig, so
daß die geforderte Schälfestigkeit in vielen Fällen nicht erreicht
wird.
Der Vorteil des vorgeschlagenen Verfahrens ist darin zu sehen, daß für
die Erwärmung ein Temperaturbereich gewählt wurde, der zum einen in
bekannter Weise eine dreilagige Beschichtung ohne Nacherwärmung
ermöglicht, zum anderen aber hinsichtlich des Energieaufwandes noch
wirtschaftlich ist. Im Unterschied zum bekannten Stand der Technik ist
der kontinuierlich hängende Transport besonders für die Beschichtung
von Rohrformstücken geeignet, da die mechanische Belastung der
aufgebrachten Schicht erst nach der Abkühlung erfolgt. Damit sind
Beschädigungen der Umhüllung ausgeschlossen.
Die miteinander verketteten Einrichtungen mit den dazwischen
angeordneten wärmegeschützten Kanälen stellen sicher, daß der
Temperaturverlust während des Transportes durch die
Beschichtungskabinen gering bleibt, so daß auch in der letzten Station,
d. h. in der Wirbelsintereinrichtung noch eine für das Aufschmelzen
optimale Temperatur gegeben ist. Damit die PE-Umhüllung glatt ist und
der Epoxy-Primer vollständig aushärten kann, ist nach der
Wirbelsintereinrichtung noch eine Warmhaltezone vorgesehen.
Je nach Größe und Wanddicke des Formstückes ist nach Verlassen der
Warmhaltezone eine Abkühlung an ruhender Luft ausreichend. Bei
besonders dickwandigen Formteilen mit großem Wärmeinhalt kann die
Abkühlung in einer Abkühleinheit erfolgen, in der mindestens ein
Ventilator oder eine Wasserbrause angeordnet sind.
Die anfangs erwähnte Bedeutung eines möglichst geringen
Temperaturverlustes während des Durchlaufes durch die Anlage wird
unterstützt durch Endenverschlüsse, die an den offenen Enden der
Rohrformstücke angeordnet werden. Darüber hinaus dienen diese
Verschlüsse als Transporthalterung für die Hängebahn. Die
Endenverschlüsse werden so ausgebildet, daß der Schweißnahtendenbereich
der Rohrformstücke beschichtungsfrei bleibt.
Um die Anlage für eine große Abmessungspalette von Rohrformstücken
vorzugsweise von 80 bis 320 mm Nennweite nutzen zu können, wird
insbesondere die Wärmeeinrichtung mittels Weichen mehrsträngig
ausgelegt. Damit der Ofen nicht zu lang wird, wird weiterhin
vorgeschlagen, die Rohrformstücke insbesondere Bogen an beiden Enden
aufgehängt so zu transportieren, daß die Achse der größten
Längserstreckung des Formteiles quer zur Längsachse des Ofens liegt. Bei
der Wirbelsintereinrichtung ist es genau umgekehrt. Hier ist es
vorteilhaft, die Rohrformstücke so zu transportieren, daß die größte
Längserstreckung parallel zur Längsachse der Sintereinrichtung liegt.
Dies hat den Vorteil, daß das Wirbelbett nicht zu breit wird und die
Verwirbelung optimal eingestellt werden kann. Besonders günstig wird das
PE-Pulver dann in der gewünschten Schichtdicke aufgebracht, wenn während
des Transportes durch die Sintereinrichtung das Rohrformstück mehrfach
angehoben und wieder in das Bett abgetaucht wird.
In der Zeichnung wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine Anlage zum erfindungsgemäßen dreilagigen
Beschichten von Rohrformstücken,
Fig. 2 in einem Teilquerschnitt ein Ausführungsbeispiel eines
Endenverschlusses,
Fig. 3 ein Bogen mit einer Transporthaltevorrichtung,
Fig. 4 ein T-Stück mit einer Transporthaltevorrichtung.
Entsprechend Fig. 1 wird ein beispielsweise mittels Stahlstrahlung
gereinigtes Formstück 15 z. B. ein Bogen (siehe Fig. 3) vom Lager 1
entnommen und am Montageplatz 2 mit Endenverschlüssen 16 (siehe Fig. 3)
versehen. Diese Endenverschlüsse 16 dienen zum einen dazu, den
Temperaturverlust während des Durchlaufes gering zu halten und zum
anderen als Aufnahmevorrichtung des Formstückes 15 in der Hängebahn 3.
Mittels der an sich bekannten Hängebahn 3 wird das Formstück 15 im
Warmluftofen 4 erhitzt. Die Transportrichtung der Hängebahn 3 ist durch
Pfeile gekennzeichnet. Je nach Abmessung des Formstückes 15 und der
damit unterschiedlichen Verweildauer kann der Warmluftofen 4 ein- oder
mittels hier nicht dargestellter Weichen mehrsträngig parallel
durchfahren werden. Nach Durchfahren des ersten Wärmeschutzkanals 12,
der den Abstand zwischen dem Warmluftofen 4 und der ersten
Beschichtungskabine 5 überbrückt, weist das Formstück 15 eine für die
Beschichtung gleichmäßig verteilte Temperatur im Bereich zwischen 220
bis 250 Grad vorzugsweise zwischen 235 bis 240 Grad Celsius auf. In der
ersten Beschichtungskabine 5 erfolgt in bekannter Weise mittels dem
Formstück 15 angepaßter Sprühdüsen 25 ohne Drehung des Formstückes 15
die Auftragung eines Epoxy-Härtegemisches 17 (siehe Fig. 2) in
Pulverform. Um den Temperaturverlust beim Besprühen zu minimieren, wird
die Luft zum Sprühen auf ca. 45 Grad Celsius vorgewärmt. Die
aufgesprühte Schichtdicke liegt im Bereich zwischen 30 bis 50
Mikrometer, die während des Weitertransportes des Formstückes 15 durch
den zweiten Wärmeschutzkanal 13 verfließt. Dieser zweiter
Wärmeschutzkanal 13 überbrückt den Abstand zwischen der ersten 5 und
zweiten Beschichtungskabine 6. In bekannter Weise wird während des
Transportes und der Beschichtung Wärme vom inneren des Formstückes 15 an
die Außenoberfläche ständig nachgeliefert.
In der zweiten Beschichtungskabine 6 wird mit der Sprüheinrichtung 26
noch vor Beendigung des Aushärtens des Epoxyharzes ein
Ethylencopolymerisat in Pulverform 18 (siehe Fig. 2) in einer
Schichtdicke von 150 Mikrometer als Kleber aufgebracht.
Während des Transportes durch den dritten Wärmeschutzkanal 14 bilden die
Epoxyharz-17 und die Kleberschicht 18 eine innige Verbindung, wobei die
Kleberschicht 18 durch die weiterhin nachfließende Wärme des Formstückes
15 bei Temperaturen oberhalb 200 Grad Celsius aufschmilzt und geglättet
wird.
Anschließend wird das Formstück 15 in einer Wirbelsintereinrichtung 7 in
ein PE-Pulver getaucht und eine Schichtdicke von mindestens 1,8 mm auf
die noch plastische Kleberschicht aufgesintert. Durch die kontinuierlich
abstrahlende Eigenwärme des Formstückes 15 schmilzt die PE-Deckschicht
19 (siehe Fig. 2) auf, wobei in der der Wirbelsinteranlage 7
nachgeschalteten Warmhaltezone 20 dieser Prozeß unterstützt wird.
Während des Transportes durch diese Warmhaltezone 20 wird die
PE-Deckschicht vollständig geglättet.
In der Beschreibung wurde bereits darauf hingewiesen, daß es vorteilhaft
ist, insbesondere große Formstücke wie Bogen quer durch den Ofen 4 und
in den Beschichtungskabinen 5, 6 und insbesondere in der
Wirbelsintereinrichtung 7 in Längsrichtung zu durchfahren. Durch den
Quertransport wird die Länge des Ofens 4 begrenzt, während in der
Wirbelsintereinrichtung 7 das Wirbelbett im Sinne einer optimalen
Verwirbelung möglichst schmal gehalten wird.
Das beschichtete Formstück 15 wird nach Verlassen der Warmhaltezone 20
an ruhender Luft abgekühlt. Besonders bei dickwandigen Formteilen mit
großem Wärmeinhalt kann durch eine im Abstand zur Warmhaltezone 20
angeordnete Abkühleinheit 8 beschleunigt abgekühlt werden. Dazu sind in
dieser Einheit 8 mindestens ein Ventilator und/oder mindestens eine
Wasserbrause (hier nicht dargestellt) angeordnet.
Nach erfolgter Demontage der Endenverschlüsse 16 am zweiten
Montageplatz 9 wird das fertig beschichtete Formstück 15 im Fertiglager
10 abgelegt. Ein Nacharbeiten der Formteilenden ist bei Verwendung der
erfindungsgemäßen wiederverwendbaren Endverschlüsse 16 nur noch zur
Anbringung der genau definierten Fase für die Nachisolierung des
Schweißnahtbereiches erforderlich. Der Rücktransport der
wiederverwendbaren Endenverschlüsse 16 erfolgt vom zweiten Montageplatz
9 über den Transportweg 11 zum ersten Montageplatz 2.
In Fig. 2 ist in einem Teilquerschnitt der Endenbereich eines
beschichteten Formstückes 15 sowie ein Ausführungsbeispiel eines
Endenverschlusses 16 dargestellt. Auf der Oberfläche des
Rohrendenbereiches des Formstückes 15 ist als Grundschicht der Primer
17 (die Schichtdicke ist hier übertrieben dick dargestellt) und darüber
liegend der Kleber 18 aufgebracht. Die äußerste Umhüllung bildet die
PE-Deckschicht 19. In diesem Ausführungsbeispiel wird der Endverschluß
16 gebildet aus einer Kappe 29 aus Stahlblech, durch deren axiale
Erstreckung die Länge des beschichtungsfreien Endes 28 festgelegt wird.
Um die Kappe 29 zu schützen, ist diese vorzugsweise mit PTFE
(Polytetrafluorethylen) 27 beschichtet. Auf der Deckelseite der Kappe 29
ist eine Bohrung 30 angeordnet, in die ein erfindungsgemäßes Spann- und
Aufnahmegestänge 21 (siehe Fig. 3) einhängbar ist. Außerdem ist die
Bohrung 30 bzw. eine zusätzliche Bohrung bei großen Formteilnennweiten
erforderlich, damit die im Inneren des Formstückes 15 sich ansammelnde
erwärmte Luft entweichen kann.
In den Fig. 3 und 4 ist beispielhaft für einen Bogen 15 und ein
T-Stück 24 die Anordnung der Transportaufhängung dargestellt. Ein durch
den Bogen 15 sich erstreckendes Spanngestänge 21 ist an den Enden mit
Gewinde versehen. An diesen Gewindeenden wird das Aufnahmegestängeteil
22, das vorzugsweise mit PTFE beschichtet ist, befestigt. Durch das
Festschrauben der Gewindehaken 22 werden gleichzeitig die beiden
Endenverschlüsse 16 auf den Endenbereich des Formstückes 15 gepreßt. Da
das T-Stück 24 vorzugsweise am Abgang aufgehängt wird, ist nur ein
Aufhängehaken 31 erforderlich. Die beiden anderen freien Enden des
Spanngestänges 21 werden mit PTFE-geschützten Gewindekappen 23
verschlossen.
Claims (12)
1. Verfahren zum dreilagigen Beschichten von metallischen hohlen Formkörpern, bei dem auf
die Oberfläche der gereinigten und erwärmten Formkörper zunächst eine Grundschicht aus
einem pulverförmigen Epoxyharz, dann darauf ein Polymerisat als Kleber in Pulverform
aufgesprüht und anschließend als äußere Deckschicht Polyethylen in Pulverform
aufgebracht wird, und anschließend die beschichteten Formkörper auf Raumtemperatur
abgekühlt werden,
dadurch gekennzeichnet,
daß die offenen Enden der als Rohrformstücke ausgebildeten Formkörper verschlossen
werden, die Formkörper auf mindestens 200°C, jedoch maximal 270°C erwärmt und
anschließend beschichtet werden, wobei die Formkörper während des Erwärmens und
Beschichtens und dazwischen unter Wärmeisolation hängend kontinuierlich in einer
Richtung transportiert werden und die für die Beschichtungen eingesetzte Druckluft auf
mindestens 30°C vorgewärmt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorerwärmung im Bereich zwischen 40 bis 60 Grad Celsius liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verschließen der offenen Enden so erfolgt daß die
Formkörperendenbereiche beschichtungsfrei bleiben und die Verschlüsse für
den Hängetransport benutzt werden können.
4. Verfahren nach den Ansprüchen 1-3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erwärmung im Bereich zwischen 220 bis 250 Grad Celsius erfolgt.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckschicht durch Wirbelsintern aufgebracht wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei großen Rohrformstücken während des Wirbelsinterns das Formteil
mehrfach im Wirbelbett getaucht wird.
7. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, bestehend aus
einer die Formkörper transportierenden Hängebahn, einer
Erwärmungseinrichtung und mindestens einer danach angeordneten
Beschichtungskabine,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Erwärmungseinrichtung (4) sowie zwei Beschichtungskabinen (5, 6)
und eine Wirbelsintereinrichtung (7) mit Abstand voneinander in Reihe
angeordnet und die Abstände mit wärmegedämmten Kanälen (12, 13, 14)
überbrückt sind und im großen Abstand nach der Wirbelsintereinrichtung (7)
eine Abkühleinrichtung (8) vorgesehen ist und die Formkörper ein- oder
mehrsträngig durch die Anlage bewegbar sind.
8. Einrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich nach der Wirbelsintereinrichtung (7) ein wärmegedämmter Kanal (20)
anschließt.
9. Einrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß insbesondere die Wärmeeinrichtung (4) über Weichen mehrsträngig
durchfahrbar ist.
10. Einrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen Wärmeeinrichtung (4) und erster Beschichtungskabine (5) eine
Vorrichtung zum Drehen der Formkörper (15, 24) angeordnet ist.
11. Einrichtung nach den Ansprüchen 7-10,
dadurch gekennzeichnet,
daß vor der Wärmeeinrichtung (4) und nach der Abkühleinrichtung (8) ein
Montageplatz (2, 9) für die Anbringung und Demontage der Endenverschlüsse
(16) vorgesehen ist.
12. Einrichtung nach den Ansprüchen 7 und 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Abkühleinrichtung (8) mindestens ein Ventilator und/oder eine
Wasserbrause angeordnet ist.
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DE3229563A1 (de) * | 1982-08-07 | 1984-02-23 | Hoechst Ag, 6230 Frankfurt | Verfahren zur beschichtung von metallischen substraten und verwendung der nach diesem verfahren hergestellten erzeugnisse |
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- 1993-12-27 DE DE19934344951 patent/DE4344951C2/de not_active Expired - Fee Related
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