DE4340537C2 - Antipanik-Hotelschloß - Google Patents
Antipanik-HotelschloßInfo
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- DE4340537C2 DE4340537C2 DE19934340537 DE4340537A DE4340537C2 DE 4340537 C2 DE4340537 C2 DE 4340537C2 DE 19934340537 DE19934340537 DE 19934340537 DE 4340537 A DE4340537 A DE 4340537A DE 4340537 C2 DE4340537 C2 DE 4340537C2
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Description
Die Erfindung betrifft ein Antipanik-Hotelschloß, mit den Maßen nach DIN
18251 und 18250 Teil 1, mit einer Nuß, Wechsel, Zuhaltung, Falle und Fallen
riegel, die in einem Schloßgehäuse angeordnet sind, mit einer zwischen
Fallenriegel und Falle angeordneten Zusatzfalle, die wie die Falle und der
Fallenriegel jeweils gegen die Rückstellkraft einer Feder jeweils aus einer Öff
nung in der Stulpe hervortritt, wobei die Zusatzfalle in einem Längsschlitz am
Schloßgehäuseboden geführt ist und eine ebenfalls im Schloßgehäuse ange
ordnete Verriegelungsautomatik steuert, welche die Falle und den Fallenriegel
bei geschlossener Tür gegen Zurückdrücken sperrt.
Ein Antipanik-Hotelschloß gemäß dem Oberbegriff ist durch das auf die Anmel
derin zurückgehende DE-GM 92 07 865.6 vorbekannt.
Ein ähnliches Schloß betrifft auch das ebenfalls auf die Anmelderin zurückge
hende DE-GM 91 04 766.8.
Aus der DE-PS 36 43 388 ist ein elektrisch angesteuertes Schloß mit einer
unter Federspannung stehenden Schloßnuß vorbekannt, die über einen Exzen
terhebel die Falle antreibt, wobei die Schloßnuß zusätzlich einen Schneidenhe
bel aufweist, der im Ruhezustand über einen federbelasteten Steuerhebel einen
Anker gegen das Joch eines Elektromagneten drückt und dessen Schneide bei
nicht erregtem Magnet gegen einen Sperrstift des Steuerhebels läuft, wogegen
sie bei festgehaltenem Anker an dem Sperrstift vorbei läuft. Der Steuerhebel
kann ein zweiarmiger Hebel sein, dessen unterer Hebelarm den Anker und
dessen oberer Hebelarm einen Haltestift und einen Sperrstift aufweist. Die
Schneidenunterseite kann in Ruhelage auf dem Haltestift aufliegen, während
ihre Oberseite bei Betätigung des Türgriffes und bei stromlosem Magneten
gegen den scharfkantigen Sperrstift läuft. Der Sperrstift kann rhombenförmig
sein und seine spitzwinklige Kante dem Schneidenhebel gegenüberstehen.
Zwischen Riegel und Falle ist ein als Wechsel bezeichneter Hebel vorgesehen,
der über den Riegelantrieb die Betätigung der Falle ermöglicht.
Als Riegelantrieb kann eine auf der Türinnenseite angebrachte Handhabe
dienen. Der Freigabeimpuls kann von einer Codiereinheit abgeleitet sein. Der
Freigabeimpuls wird vom Codekartenleser abgeleitet. Der Freigabeimpuls kann
auch von einer in einer Kontrollwarte angeordneten Drucktaste ausgehen. Es
ist ebenfalls möglich, in das Schloßgehäuse eine die Freigabe anzeigende
Leuchtdiode einzusetzen.
Die EP 0 339 117 A1 betrifft ein elektrisch angesteuertes Schloß mit einer unter
Federspannung stehenden Schloßnuß und einer Falle, wobei die
Schloßnuß zusätzlich ein Steuerelement aufweist und ein Sperrhebel vorgese
hen ist, der eine Sperrnase der Schloßnuß gegenübersteht. Das Steuerelement
wird über einen Steuerhebel ausgelenkt, der über eine schwache Schenkelfe
der einen mit einem Magnetanker versehenen Sperrhebel mitnimmt. Der Steu
erhebel und der Sperrhebel können als zweiarmige Hebel auf einem gemein
samen Stehbolzen schwenkbar gelagert sein.
Die letztbeschriebenen vorbekannten Bauarten besitzen den Nachteil, daß die
Drücker blockiert sind. Aufgrund des bekannten Aufbaus einer geteilten Nuß
wirkt das Lastmoment am Drücker nur auf den Teilbereich der Nuß. Dies ist in
sofern nachteilig, da sowohl Nuß als auch Drückervierkant einer größeren
Belastung ausgesetzt sind und damit störanfälliger werden. Der Bedienende hat
nämlich das Bedürfnis über den Zwang nachteilig auf den blockierten Drücker
einzuwirken, der bei dieser Konstruktion nicht nachgibt.
Aus der DE-PS 37 00 891 ist ein Schloß für ausschließlich manuelle Betätigung
mit einem in Verriegelungsrichtung federbelasteten Riegel vorbekannt, der in
seiner schließbereiten Öffnungsstellung durch eine Raste festgehalten ist, die
durch eine Hilfsfalle auslösbar ist. Das Schloß weist einen Hebel auf, mit Hilfe
dessen der Riegel durch Betätigung eines Drückers, einer Stange o. dgl. in
seine offene Stellung bewegbar ist. Es ist außerdem ein Elektromagnet vorge
sehen, der gegen eine Federkraft eine in ihrer Sperrstellung gehaltene Sperre
aufweist. Die Sperre ist als Sperre für die Drückernuß ausgebildet. Der Hebel
ist mit einem Vorsprung zum Lösen einer Riegelzuhaltung versehen. Dabei ist
dieser Hebel so angeordnet, daß er mit einem Schlüssel in eine das Lösen der
Riegelzuhaltung bewirkende Richtung bewegbar ist. Des weiteren ist eine
sowohl mit Hilfe des Schlüssels als auch durch Drehen der Drückernuß in die
Öffnungsstellung zu bewegende, in die Schließstellung federbeaufschlagte
Türfalle vorgesehen. Die Riegelzuhaltung und die durch die Hilfsfalle auslös
bare Raste sind auf der gleichen Achse drehbar angeordnet und in entgegen
gesetzten Drehrichtungen federbeaufschlagt.
Aus der EP-OS 0 579954 ist eine Sicherungs-/Entsicherungsvorrichtung für ein
Fluchttürschloß mit einem Elektromagneten und einem mit diesem zusammen
wirkenden Sicherungshebel vorbekannt, wobei der Sicherungshebel im
bestromten Zustand des Elektromagneten in seiner Sperrstellung gehalten ist.
Eine Drückernuß wirkt auf die Schloßfalle ein, wobei an der Drückernuß ein
Mitnehmerarm drehfest angeordnet ist. Ein Sicherungshebel ist als zweiarmiger
Schwenkhebel ausgebildet und achsparallel zur Drückernuß schwenkbar gela
gert. Des weiteren ist ein Arm des Sicherungshebels als Anker eines
Elektromagneten ausgebildet und der andere Arm mit einem Anschlag zum
Eingriff mit dem Mitnehmerarm versehen, wobei die wirksame Berührungsfläche
zwischen Mitnehmerarm und Anschlag so ausgebildet ist, daß auch unter unun
terbrochenem Druck des Mitnehmerarmes auf den Anschlag zum Zeitpunkt
einer Versorgungsunterbrechung des Elektromagneten eine keilartige Verdrän
gungswirkung auf den Anschlag durch den Mitnehmerarm erfolgt. Der
Mitnehmerarm hat eine Kulisse zur Führung des Mitnehmerarmes, welche den
Sicherungshebel nach einer Verschwenkung des Mitnehmerarmes aus der
Sperrlage außerhalb des Schwenkweges des Mitnehmerarmes hält. Der
Sicherungshebel ist in Richtung auf die Sperrlage federnd vorgespannt. Der als
Anker dienende Arm des Sicherungshebels ist unter einem Winkel von etwa
45° zur Vertikalen ausgerichtet und an seinem unteren Ende schwenkbar gela
gert, wobei der den Anschlag tragende Arm des Sicherungshebels etwa hori
zontal ausgerichtet und bezüglich der Schwenkachse auf der gleichen Seite
liegt, wie der andere Arm. Der Anschlag besteht aus einer drehbar gelagerten
Buchse.
Die DE-OS 26 22 720 beschreibt eine Türschloßeinrichtung mit einer codierten
Karte betätigbaren Einrichtung zur Freigabe des im Türschloß befindlichen Ver
schlußmechanismus und mit einer am Türschloß angeordneten Einrichtung zum
Überwachen von dessen Schließ- oder Öffnungszustand, wobei eine im Tür
schloß zwischen Nuß und Falle angeordnete und von einem im Türschloß be
findlichen Elektromagneten betätigbare und selbsttätig nach jeder
Schloßbetätigung ausrastende Kupplung vorgesehen ist, und der Elektromagnet
über einen von der codierten Karte betätigbaren Kartenleser o. dgl. erregt wird,
und die Einrichtung zur Überwachung des Schließ- oder Öffnungszustandes als
in dem Türschloß angeordneter Lichtstrahlschalter ausgebildet ist, dessen
Schaltstellung von der Stellung der Falle abhängig ist.
Die Türschloßeinrichtung gemäß der vorbekannten Art ist weiterhin dadurch
gekennzeichnet, daß die Kupplung zwischen der Nuß und der Falle ein als
außermittig gelagerte Schwinge ausgebildetes Einrastelement aufweist, wel
ches durch Betätigung des Elektromagneten in die Einraststellung gebracht
wird und bei Loslassen des mit der Nuß verbundenen Türdrückers infolge ihres
Eigengewichtes in die Ausraststellung gelangt. Die Schwinge ist an einem
gegen einen Nocken der Falle entgegen der Vorspannung einer Zuhaltungsfe
der anliegenden Schiebestück angelenkt und liegt in ihrer Einraststellung
gegen eine Nase eines durch die Nuß betätigbaren Schwenkelements an. Die
Falle ragt bei geöffneter Tür und losgelassenem Türdrücker weiter vor als bei
verschlossener Tür, wobei eine bei geöffneter Tür und losgelassenem
Türdrücker durch Wirkung der Lichtschranke betätigbare Zeitschalteinrichtung
vorgesehen ist, welche nach Überschreiten einer bestimmten Zeit bei unver
schlossener Tür ein Signal auslöst. Mit der Falle ist im übrigen eine weitere
Nuß mechanisch direkt gekoppelt, welche ein von der Kupplung unabhängiges
Öffnen von einer Türseite aus ermöglicht. Die Türschloßeinrichtung weist
weiterhin einen Wechsel auf, mittels dessen eine Türschloßbetätigung über
einen Schließzylinder möglich ist.
Die DE-PS 30 50 356 betrifft ein Panikschloß mit schlüsselbetätigbarer Falle
und Riegel, der durch eine Innendrehhandhabennuß mit Mitnehmerarm über
einem mit letzterem in Kupplungseingriff stehenden, schwenkbeweglich gela
gerten doppelarmigen Panikhebel im Gefahrenfall einziehbar ist, wobei der
doppelarmige Panikhebel verschieblich gelagert und durch einen an ihm
angreifenden Kupplungsschieber wahlweise außer Kupplungseingriff mit dem
Mitnehmerarm der Innendrehhandhabennuß zu bringen ist, wobei der Kupp
lungsschieber ein unter Druck einer Rückstellfeder stehender Anker eines
Elektromagneten ist. Dieser Kupplungsschieber hält bei Nichterregung des
Elektromagneten den unter Wirkung einer seitlich an ihm angreifenden Feder
stehenden und quer verschieblich gelagerten, doppelarmigen Panikhebel in
Kupplungseingriff mit dem Mitnehmerarm, dagegen bei Stromdurchfluß den
doppelarmigen Panikhebel in eine außerhalb des Schwenkbereiches des
Mitnehmerarms gelegene Entkupplungs-Schräglage gelangen läßt. Dieses
vorbekannte Panikschloß kann auch als Rohrrahmen-Panikschloß ausgebildet
sein, dessen doppelarmiger Panikhebel mit einem im Schloßgehäuse
gelagerten Schwenklagerbolzen versehen ist, wobei der Schwenklagerbolzen
des doppelarmigen Panikhebels in Langlöcher des Schloßgehäuses
verschieblich gelagert und der stößelartig ausgebildete Kupplungsschieber
durch eine an ihm angreifende Rückstellfeder bei Nichterregung des
Elektromagneten zwischen einen im Schloßgehäuse fest angeordneten
Stützbolzen und den Schwenklagerbolzen zu drücken ist und dadurch den
doppelarmigen Panikbebel in Kupplungseingriff mit dem Mitnehmerarm hält,
dagegen bei Stromdurchfluß den Schwenklagerbolzen in den Langlöchern des
Schloßgehäuses freigibt und dadurch den doppelarmigen Panikhebel bei
Betätigung des Mitnehmerarms der Innendrehhandhabennuß eine
entkuppelnde Ausweichbewegung vollführen läßt.
Die DE-PS 38 17 696 betrifft eine Anordnung zur Herstellung einer Verbindung
zwischen einer durch einen Benutzer von außen betätigbaren Mitnehmer
scheibe und einem von außen unzugänglichen linear oder rotativ beweglichen
Teil mittels eines sperrbaren, verschieblich gelagerten Einfallhebels, der unter
Druck auf dem Rand der Mitnehmerscheibe aufliegt und dadurch
in Grundstellung gehalten wird und der
im entsperrten Zustand bei Drehung der Mitnehmerscheibe in eine Aussparung
derselben einrückt und von dieser mitgenommen wird, wobei der Weiterdre
hung der Mitnehmerscheibe ein Endpunkt der Drehung erreicht wird, in dem die
Ankopplung des Einfallhebels an die Mitnehmerscheibe erhalten bleibt und bei
nachfolgender Drehung der Mitnehmerscheibe in die Gegenrichtung der
Einfallhebel durch die Mitnehmerscheibe rückgeführt wird und schließlich bei
Weiterdrehung aus der Aussparung der Mitnehmerscheibe ausgerückt und in
seine Grundstellung rückgelenkt wird, wobei ein elektromagnetisches Sperr
element den Weg des Einfallhebels von seiner Grundposition zur
Einrückposition sperren kann, vorzugsweise zum Einsatz in elektronischen
Schließ-Systemen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß das elektro
magnetische Sperrelement aus einem Sperrhebel mit Sperrnase, einer
Grundplatte, einem Magnetkern mit Spule und einer Druckfeder besteht, wobei
der Sperrhebel mit der Grundplatte drehbar verbunden ist und die Sperrnase im
nicht-bestromten Zustand der Spule den Weg des Einfallhebels von seiner
Grundposition hin zur Einrückposition sperrt, und im bestromten Zustand der
Spule der Sperrhebel an den Magnetkern angezogen wird und damit die
Sperrnase den Einrückweg des Einfallhebels freigibt, wobei bei Abschaltung
der Bestromung der Sperrhebel in seine Sperrposition zurückschwenkt, sobald
der Einfallhebel in seine Grundposition zurückgeführt ist, und im bestromten
Zustand des Sperrelements der Einfallhebel bei Drehung der Mitnehmerscheibe
in Entriegel-Richtung in die Aussparung derselben einrückt und dann bei
Weiterdrehen von der Mitnehmerscheibe bis zu einem definierten Endpunkt
mitgenommen wird und der Einfallhebel entweder direkt oder indirekt über eine
an die Mitnehmerscheibe ankoppelbare axiale Abtriebsscheibe oder deren
Abtriebsachse auf das zu betätigende Teil einwirkt. Die Sperrnase ist in ihrer
Sperrposition immer von jeder Berührung mit dem Einfallhebel freigestellt,
solange der Einfallhebel auf dem Rand der Mitnehmerscheibe aufliegt.
Der Einfallhebel ist drehbar mit einem
linear verschiebbaren Element verbunden und kann somit die lineare
Verschiebung dieses Elements direkt bewirken.
Aus der DE-OS 39 14 751 ist ein Beschlag, insbesondere für Türen o. dgl., vor
bekannt, dessen Drückerdorn durch Schlüsselkarteneinschub mit einer
Betätigungshandhabe kuppelbar ist. Die Kupplung ist zusätzlich mittels einer
elektromagnetischen Einrichtung betätigbar. Hierzu weist der Beschlag zwei
gegensinnig arbeitende, je für sich ansteuerbare elektromagnetische Einrich
tungen auf, wobei eine die schlüsselkartenbedingte Kupplung ersetzt und die
andere diese wieder aufhebt. Die elektromagnetische Einrichtung greift an einer
entgegen Federbelastung verlagerbaren Kupplungsbüchse an, wobei diese
durch Axialverlagerung in oder außer Eingriffsstellung mit einer betätigungs
handhabenseitigen Zahnung (Zahnbüchse) gelangt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Antipanik-Türschloß mit den
Maßen nach DIN 18251 und 18250 Teil 1, z. B. ein Antipanik-Hotelschloß, der
vorausgesetzten Gattung dahingehend zu verbessern, daß das Schloßeinge
richte bei Handhabung im herkömmlichen Sinne weitgehend geschont wird und
sich dennoch eine relativ einfache, funktionsfähige Konstruktion ergibt.
Die Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale
gelöst.
Bei unbestromtem Magnet läuft der Nußflügel der Außenseite leer durch und
stützt sich beim Leerhub mit einer konkav ausgebildeten Schulter an einer Ge
windebuchse ab. Bei blockiertem Schloß kann somit eine Person von außen auf
den Türdrücker drücken, ohne daß dabei unbeabsichtigt Kräfte auf das
Schloßeingerichte einwirken-und dieses beschädigen. Dadurch ergibt sich auch
eine weniger große Belastung der Nuß und des Drückervierkantes und eine
entsprechende Verlängerung der Standzeit von Schloß und Beschlag. Der opti
sche Eindruck eines durch die Belastung hängenden Drückers wird durch die
Erfindung ebenfalls verbessert, da dieser Nachteil nicht mehr auftritt.
Aufgrund des konstruktiven Aufbaus ist eine permanente Bestromung des
Hubmagneten nicht mehr erforderlich. Die Bestromung erfolgt vielmehr im Milli
sekundenbereich, während zweier Impulse, und zwar bei dem Impuls
"beweglicher Kupplungshebel einfallen" und Impuls "beweglicher
Kupplungshebel zurück". Dadurch wird zwangsläufig wenig Energie benötigt
und die Lebensdauer einer ggf. in einem Beschlag installierten Batterie erheb
lich vergrößert.
Die Nuß ist mit mittig liegender Scheibe ausgerüstet, um ein Durchschieben des
geteilten Drückers zu vermeiden. Der innenliegende Nußflügel dient zur direk
ten Betätigung der Falle und gleichzeitig zur Betätigung der gesamten Anti-Pa
nik-Funktion.
Die Erfindung läßt sich mit besonderem Vorteil auch auf das aus dem deut
schen Gebrauchsmuster G 91 04 766.8 der Anmelderin zu entnehmende Anti-
Panikschloß anwenden. Hier kann das Schloß besonders im Innenbereich ver
wendet werden, wenn z. B. eine beidseitig mit Drücker ausgerüstete Tür von
außen durch Unbefugte nicht benutzt werden soll, während man von innen
jederzeit den Raum verlassen kann.
Des weiteren können solche Schlösser mit Sensorik oder Endschaltern ausge
stattet werden, die die jeweilige Riegel- und Fallenposition überwachen und
sind damit Bestandteil eines Zustands- bzw. eines Zugangs-Kontrollsystems.
Auf diese Weise wird auch die Möglichkeit eröffnet, ein erfindungsgemäßes
Schloß in Verbindung mit einer elektromagnetischen Blockierung in der Flucht
wegsicherung einzusetzen. Erst durch Auslösen eines Alarms, z. B. Nottaster,
Rauch-Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen oder dergleichen wird die
Blockierung aufgehoben und der Fluchtweg freigegeben.
DIN 18 251 sieht eine Bohrung 46 mm oberhalb der Nußmitte vor, die in der
Regel zur Beschlagbefestigung vorgesehen war, allerdings in der Regel nicht
benutzt wird. Dafür existieren auch Bohrschablonen. Die Erfindung ermöglicht
eine einfache Montage der Stromversorgung dadurch, daß eine Miniatur-Steck
verbindung innerhalb des Schlosses durch diese Bohrung mit der Stromversor
gung gekuppelt werden kann, so daß keine besonderen Ausfräsungen oder
Bohrungen zur Herstellung der Stromversorgung erforderlich sind. Bei dem er
findungsgemäßen Schloß kann mithin die Bohrung 46 mm oberhalb der
Nußmitte gewählt werden. Diese Bohrung wird vom Beschlag abgedeckt. Die
Stromversorgung über die Batterie kann mithin über die bereits beschriebene
Steckverbindung ohne Mehraufwand unterhalb des Beschlages installiert wer
den.
Der Hubmagnet kann aus Isolationsgründen an einem Messing- oder Kunst
stoffteil befestigt sein.
Das Steckerteil kann unterteilt sein in eine Kunststoffbuchse und einen zwei-
oder dreipoligen Miniatur-Stecker. Die Miniaturbuchse wird mittels einer Sechs
kantmutter oder dergleichen in der Kunststoffbüchse befestigt. Die Verkabelung
zwischen Hubmagnet und Miniaturbuchse und die damit verbundene Verlötung
erfolgt extern und wird als eine Baugruppe während der Schloßmontage einge
baut. Der Miniaturstecker befindet sich ebenfalls extern und wird erst bei der
Montage des Beschlages verbunden (gesteckt).
Des weiteren läßt sich ein erfindungsgemäßes Schloß mit Vorteil bei einem
Schloß gemäß des auf die Anmelderin zurückgehenden deutschen Ge
brauchsmusters G 92 07 865.6 anwenden, da mit Betätigung des Ende des
Kupplungshebels der Mitnehmernocken nun kraftschlüssig hinter dem inneren
Nußflügel liegt und die Einziehbewegung von Falle und Riegelfalle wie in dem
deutschen Gebrauchsmuster G 92 07 865.6 erfolgen kann.
Wie bereits beschrieben, befindet sich in der Ruhestellung (der äußere Drücker
läuft leer) der Hubmagnet oder auch ein Klappankermagnet, ein Relais oder
dergleichen im unbestromten Zustand. Der nicht neutralisierte Permanentma
gnet hält ihn nun in dieser Lage. Über die Anti-Panik-Funktion und über einen
Wechsel läßt sich das Schloß von innen immer öffnen. Bei einem Unglücksfall,
z. B. Spannungsausfall der Batterie, kann über einen Schließzylinder auch bei
ausgeschlossenem Riegel die Notöffnung durch den Haupt- und Notschlüssel
vorgenommen werden. Im Prinzip reicht dafür ein Halbzylinder aus.
In Patentanspruch 2 ist ein Schloß beschrieben, bei welchem ein Hubmagnet
vorgesehen ist, der den beweglichen Kupplungshebel über einen Stift in den
Wirkbereich eines Hebels der außenliegenden Nußhälfte einschwenkt, so daß
beim Herunterdrücken der Türklinke die Falle über den Wechsel auch der Rie
gel mitgenommen wird und die Tür auch von außen geöffnet werden kann.
Patentanspruch 3 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung.
In Patentanspruch 4 ist eine Ausführungsform mit einem Klappanker-Magne
ten beschrieben, während Patentanspruch 5 eine erfindungsgemäße Kon
struktion mit einem Dauermagneten beschreibt.
In Patentanspruch 6 ist die Ausbildung der Nußhälften beschrieben.
Gemäß Patentanspruch 7 sind die Nußhälften für rechts/links Gebrauch des
Schlosses austauschbar angeordnet und durch einfache Steckverbindung mit
einander verbunden.
Patentanspruch 8 beschreibt die besondere Ausgestaltung der Falle.
In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - beispielsweise veran
schaulicht. Es zeigen
Fig. 1 ein als Antipanik-Türschloß ausgebildetes Hotelschloß bei abgenom
mener Schloßdecke und blockierter Falle sowie blockiertem Fallenrie
gel;
Fig. 2 das aus Fig. 1 ersichtliche Antipanik-Hotelschloß mit dem leerlaufen
den äußeren Nußflügel;
Fig. 3 eine ausschnittsweise Darstellung aus den aus den Fig. 1 und 2
ersichtlichen Schloß mit sich in Funktion befindlichem beweglichen
Kupplungshebel und eingezogener Falle;
Fig. 4 eine Falle in der Seitenansicht;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Falle;
Fig. 6 einen Auslöser für einen Elektromagneten in der Seitenansicht;
Fig. 7 eine Draufsicht zu Fig. 6;
Fig. 8 eine Nußschale in der Seitenansicht;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Nußschale;
Fig. 10 eine Seitenansicht der Nußschale;
Fig. 11 einen inneren Nußflügel in der Draufsicht;
Fig. 12 den äußeren Nußflügel in der Draufsicht;
Fig. 13 eine Scheibe für die geteilte Nuß, um das Durchschieben des Tür
dorns zu verhindern;
Fig. 14 eine Seitenansicht zu Fig. 13;
Fig. 15 einen beweglichen Kupplungshebel in der Draufsicht;
Fig. 16 eine Seitenansicht des Kupplungshebels;
Fig. 17 einen Befestigungswinkel für einen Hubmagneten in der Draufsicht;
Fig. 18 eine Seitenansicht zu Fig. 17;
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform der Erfindung in der Draufsicht, teils
abgebrochen dargestellt, mit einem Klappanker-Magneten oder mit
einem Relais;
Fig. 20 eine weitere Ausführungsform der Erfindung, schematisch in der
Draufsicht;
Fig. 21 ein Schloßblech, ebenfalls in schematischer Draufsicht;
Fig. 22 eine ausschnittsweise Vergrößerung des Steckerteils, teils abgebro
chen dargestellt, zwischen Schloßblech und Decke mit herausgezoge
nem Stecker;
Fig. 23 eine perspektivische Ansicht des äußeren Beschlages mit Drücker und
Codekarte.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Schloßblech bezeichnet, und mit 2 eine
Schloßdecke, während 3 eine Stulpe darstellt, die Durchbrüche für eine Falle 4, einen
Fallenriegel und eine Hilfsfalle besitzt.
Mit dem Bezugszeichen 5 ist ein innerer Nußflügel und mit dem Bezugszeichen
6 ein äußerer Nußflügel der zu verschließenden Tür (nicht dargestellt) bezeich
net (Fig. 11 und 12).
Eine Nußschale weist das Bezugszeichen 7 auf, mit der die beiden Nußflügel 5
und 6 durch eine einfache Steckverbindung sehr genau formschlüssig gekup
pelt sind. Die Nußschale 7 besitzt zentrisch auch eine quadratische Durchbre
chung zur Aufnahme eines nicht dargestellten Drückerdorns. Zwischen den
beiden Nußflügeln 5 und 6 und in einer zentrischen Aussparung der Nußschale
7 ist eine Scheibe 8 (Fig. 13 und 14) angeordnet, die das Durchschieben des
Drückerdorns durch die Nußschale 7 verhindert.
Mit 9 ist ein Steg bezeichnet, der durch eine Konterfeder 25 beaufschlagt ist
und sich am Nußflügel 5 und 6, und zwar in einer Hohlkehle desselben
abrutschsicher abstützt und dadurch die Nuß und mithin einen Drückerdorn in
die aus Fig. 1 ersichtliche Stellung drückt. Mit dem Bezugszeichen 10 ist ein
beweglicher Kupplungshebel bezeichnet, der durch die Kraft einer Zugfeder 23
und eines Hubmagneten 14 sich in Ruhestellung befindet. Hierbei befindet sich
der äußere Nußflügel 6 nicht im Eingriff und dreht sich bei Betätigung des
äußeren Drückers gegen die Kraft der Konterfeder 25 leer durch bis maximal
zum Anschlag an eine Gewindebuchse 18, die im Schloßkasten, und zwar vor
zugsweise zwischen dem Schloßblech 1 und der Schloßdecke 2, unverrückbar
gelagert ist.
Über eine Magnet- oder Chip-Karte nach Art einer Kreditkarte wird über einen
nicht dargestellten Kartenleser und der entsprechenden Elektronik ein ca.
zwanzig Millisekunden anhaltender Impuls ausgelöst, wenn die betreffende
Karte in einen nicht dargestellten Schlitz eines ebenfalls nicht dargestellten Be
schlagteils ein Impuls eingeschoben wird. Dadurch wird in dem Hubmagneten
14 ein Permanentmagnet neutralisiert, wodurch ein Stiftteil 29 über eine bau
seitige Feder 30 einen Hub von z. B. etwa 2,5 mm ausführt. Das Stiftteil 29 trifft
auf einen Hebel 11 des beweglichen Kupplungshebels 10, dessen Ausbildung
sich besonders deutlich aus den Fig. 15 und 16 ergibt.
Gegen die Kraft der Zugfeder 23, jedoch unterstützt durch den günstigen
Schwerpunkt bzw. seine Kopflastigkeit fällt der bewegliche Kupplungshebel 10
in seine Betätigungsstellung ein, in der er hinter einen Nußarm 31 des
Nußflügels 6 greift. Das Ende 34 des beweglichen Kupplungshebels 10 liegt
jetzt nämlich um einige Zehntel Millimeter versetzt vor dem Nußarm 31 des
äußeren Nußflügels 6. Gleichzeitig befindet sich ein Mitnehmernocken 32, der
an der Unterseite des beweglichen Kupplungshebels 10 orthogonal zu diesem
absteht und mit dem beweglichen Kupplungshebel 10 einstückig verbunden ist
und mit einigen Zehntel Millimetern Spiel hinter der Stirnseite 33 des inneren
Nußflügels 5 einfällt. Beim Herunterdrücken des Drückerdorns wird die Falle
mitgenommen und in den Schloßkasten zurückgezogen.
Durch Betätigen des äußeren Drückers greift der schräg angeordnete, kral
lenartige Nußarm 31 des äußeren Nußflügels 6 hinter das ebenso krallenförmig
ausgebildete, schräg verlaufende Ende 34, so daß ein Weggleiten des Ende 34
von dem Nußarm 31 verhindert ist.
Mit 12 sind Schrauben, mit 13 ein Zylinderstift und mit 15 und 17 ebenfalls
Schrauben bezeichnet.
19 ist eine Fallenfeder, 20 eine Federführung, 21 Ansatzdorne, 22 Rillendorne
und 24 ein Vierkantdorn, während 26 Schraubhülsen darstellen.
Bei 11 ist ein als Hebel ausgebildeter Auslöser für einen Elektromagneten dar
gestellt, während 16 einen Befestigungswinkel für den Hubmagneten 14 betrifft.
Zur Montage des Beschlages benötigt der Anschläger eine Bohrschablone. In
der Regel sind dies bei Rosettenbeschlägen die Bohrungen rechts und links
neben der Nuß und des Zylinders.
Bei Kurz-, Breit- und Langschildern sind dies die Bohrungen 21,5 mm unterhalb
der Nußmitte sowie unter oder oberhalb des Schloßkastens. Die DIN 18 251
sieht eine Bohrung von 46 mm oberhalb der Nußmitte vor, die in der Regel zur
Beschlagbefestigung nicht genutzt wird.
Aufgrund der vorliegenden Konstruktion und des platzsparenden Aufbaus einer
Miniatur-Steckverbindung zur Stromversorgung des Magneten innerhalb des
Schlosses ist es möglich, eine von der Position aus günstige Lage für die
Steckverbindung zu schaffen. Für diese Position wurde im vorliegenden Falle
die Bohrung 46 mm oberhalb der Nußmitte ausgewählt. Diese Bohrung wird
vom Beschlag abgedeckt. So ist es sinnvoll, die Stromversorgung von einer
nicht dargestellten in den Beschlag integrierten Batterie über die beschriebene
Steckverbindung ohne Mehraufwand unterhalb des Beschlages zu installieren.
Zur Schloßdecke hin durchdringt der Zylinderstift 13 den beweglichen
Kupplungshebel in ein Langloch und steht ca. 0,3 mm über diesem, um sich zur
Schloßdecke 2 hin abzustützen. Dadurch läuft der bewegliche Kupplungshebel
10 immer frei und kann sich nicht :zwischen der Falle 4 und der Decke 2
verklemmen.
Der Magnet 14 ist als bistabiler Hubmagnet ausgebildet und kann in Sonder
ausführung und vorzugsweise aus Isolationsgründen an einem Messing- oder
Kunststoffteil befestigt sein.
Das Steckerteil 27 (s. Fig. 22) ist unterteilt in eine Kunststoffbuchse und einer zwei- oder
dreipoligen Miniatur-Steckverbindung. Die Miniaturbuchse wird mittels einer
Sechskantmutter in der Kunststoffbuchse befestigt. Die Verkabelung zwischen
Hubmagnet 14 und Miniaturbuchse und die damit verbundene Verlötung erfolgt
extern und wird als eine Baugruppe während der Schloßmontage eingebaut.
Der Miniaturstecker befindet sich ebenfalls extern und wird erst bei der Mon
tage des Beschlages verbunden (gesteckt).
Die Falle 4 ist einteilig als Balkenfalle ausgelegt. Der Kupplungshebel dient zur
Aufnahme des Zylinderstiftes 13, der z. B. 4 mm dick sein kann und der ein
Langloch 37 des beweglichen Kupplungshebels durchgreift und diesen etwas
überragt. Der Zylinderstift 13 wird im Schloßblech geführt und gleichzeitig als
Fallenanschlag zur Stulpseite benötigt.
Die beiden Nußschalen 7 sind vorzugsweise aus Sintermetall C 39 oder ähnli
chem, aber präzise herzustellenden anderen Materialien gefertigt. Um die
Lastmomente durch die Drückerbetätigung aufnehmen zu können, müssen
nämlich die Steckverbindungen der Nußflügel 5 und 6 mit den Nußschalen
genau ausgelegt werden.
Die Wirkungsweise der aus den Fig. 1 bis 18 ersichtlichen Ausführungsformen
ist folgende:
Der bewegliche Kupplungshebel 10 befindet sich durch die Kraft der Zugfeder 23 und des Hubmagneten in Ruhestellung. Der äußere Nußflügel 6 ist nicht im Eingriff und dreht sich bei Betätigung des äußeren Drückers gegen die Kraft der Konterfeder 25 leer durch bis zum Anschlag an die Gewindebuchse 18. Dies bedeutet, daß empfindliche Schloßeingerichteteile nicht belastet werden. Wird eine Magnetkarte oder Chipkarte über einen Kartenleser eingelesen, dann erzeugt die Elektronik einen etwa 20 Millisekunden langen Impuls. Dadurch wird im Hubmagneten 14 ein Permanentmagnet neutralisiert, wodurch das Stiftteil 29 über die Feder 30 einen Hub ausführt. Dieses Stiftteil 29 trifft auf den Hebel 11 des beweglichen Kupplungshebels 10. Gegen die Kraft der Feder 23 und unterstützt durch die Kopflastigkeit fällt der bewegliche Kupplungshebel 10 in eine Betätigungsstellung. Das Ende 34 des Kupplungshebels 10 liegt vor dem äußeren Nußflügel 6, gleichzeitig liegt der Mitnehmer 32 des beweglichen Kupplungshebels 10 hinter dem inneren Nußflügel 5. Durch Betätigen des äußeren Drückers wird über den krallenartig schräg angeordneten Nußarm 31 das Ende 34 des Kupplungshebels 10 mitgenommen, wodurch auch der Mitnehmer 32 des inneren Nußflügels 5 mitgenommen wird. Mit Betätigung des Endes 34 liegt der Mitnehmernocken 32 nun kraftschlüssig hinter dem inneren Nußflügel 5. Die Einziehbewegung von Falle 4 und des Fallenriegels kann wie dies in dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 07 865.6 beschrieben ist, erfolgen.
Der bewegliche Kupplungshebel 10 befindet sich durch die Kraft der Zugfeder 23 und des Hubmagneten in Ruhestellung. Der äußere Nußflügel 6 ist nicht im Eingriff und dreht sich bei Betätigung des äußeren Drückers gegen die Kraft der Konterfeder 25 leer durch bis zum Anschlag an die Gewindebuchse 18. Dies bedeutet, daß empfindliche Schloßeingerichteteile nicht belastet werden. Wird eine Magnetkarte oder Chipkarte über einen Kartenleser eingelesen, dann erzeugt die Elektronik einen etwa 20 Millisekunden langen Impuls. Dadurch wird im Hubmagneten 14 ein Permanentmagnet neutralisiert, wodurch das Stiftteil 29 über die Feder 30 einen Hub ausführt. Dieses Stiftteil 29 trifft auf den Hebel 11 des beweglichen Kupplungshebels 10. Gegen die Kraft der Feder 23 und unterstützt durch die Kopflastigkeit fällt der bewegliche Kupplungshebel 10 in eine Betätigungsstellung. Das Ende 34 des Kupplungshebels 10 liegt vor dem äußeren Nußflügel 6, gleichzeitig liegt der Mitnehmer 32 des beweglichen Kupplungshebels 10 hinter dem inneren Nußflügel 5. Durch Betätigen des äußeren Drückers wird über den krallenartig schräg angeordneten Nußarm 31 das Ende 34 des Kupplungshebels 10 mitgenommen, wodurch auch der Mitnehmer 32 des inneren Nußflügels 5 mitgenommen wird. Mit Betätigung des Endes 34 liegt der Mitnehmernocken 32 nun kraftschlüssig hinter dem inneren Nußflügel 5. Die Einziehbewegung von Falle 4 und des Fallenriegels kann wie dies in dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 07 865.6 beschrieben ist, erfolgen.
Ein Langloch 37 im beweglichen Kupplungshebel 10 wird für den Vorlauf des
inneren Nußflügels 5 benötigt, um die Fallensperre aus dem Bewegungsbereich
der Falle 4 herauszuschwenken. Die Tür kann jetzt geöffnet werden, der
Drücker ist in seiner Ausgangslage, der bewegliche Kupplungshebel 10
befindet sich noch im Schwenkbereich des äußeren Nußflügels 6.
Bei einem weiteren Stromimpuls, der zeitlich variabel durch die Elektronik be
wirkt wird, zieht der Hubmagnet 14 an, gleichzeitig schwenkt der bewegliche
Kupplungshebel 10, unterstützt durch die Zugfeder 23, in seine Ausgangslage
zurück.
Bei geschlossener Tür und ausgeschlossenem Riegel läßt sich das Schloß von
innen immer über die Antipanik-Funktion öffnen. Von außen dreht allerdings der
Drücker dann leer durch.
In seiner Ruhestellung ist der Magnet 14 unbestromt und der äußere Drücker
läuft leer durch.
Die Ausführungsform nach Fig. 19 unterscheidet sich von der vorbeschriebenen
Ausführungsform dadurch, daß eine Zugfeder 38 den beweglichen Kupplungs
hebel 10 in seiner Grundstellung I hält.
Nach einem Bestromen des Klappmagneten schwenkt der Schalthebel 39 aus
der Position A in die Position B. Über den Nocken des beweglichen Kupplungs
hebels 10 wird dieser aus seiner Grundstellung in seine Funktionsstellung II
bewegt. Die Falle 4 kann somit zeitabhängig (über die Antipanik-Funktion)
zurückgezogen werden. Über einen weiteren Impuls zieht die Zugfeder 38 den
beweglichen Kupplungshebel 10 in seine Grundstellung 1 zurück. Der Schalthe
bel des Klappanker-Magneten 14 liegt unterhalb des Rillendornes, so daß die
ser bei Bewegung der Falle 4 über den Schalthebel 39 hinweggleiten kann.
Bei der Ausführungsform für Fig. 20 sind ebenso wie bei der Ausführungsform
nach Fig. 19 für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet
worden.
Auf dem beweglichen Kupplungshebels 10 befindet sich ein Dauermagnet 40.
Diesem gegenüber ist auf einem Weicheisenkern 41 ebenfalls ein Dauerma
gnet 40 so befestigt, daß sich die Pole abstoßen. Der Elektromagnet mit dem
Weicheisenkern 41 ist mit dem Schloßblech verbunden, bewegt sich also nicht
mit. In der Grundstellung befindet sich der bewegliche Kupplungshebel 10, be
dingt durch das Magnetfeld, immer in der Stellung I. Durch Bestromen der
Spule des Elektromagneten wird das Magnetfeld umgepolt und der bewegliche
Kupplungshebel 10 fällt in seine Stellung II. Zwischen den Magneten soll keine
Berührung erfolgen. Das Schloß kann so in der vorgegebenen Zeit geöffnet
werden. Bestromung ist gleich Türöffnungszeit. Mit der durch Federkraft vorei
lenden Falle 4 wird der bewegliche Kupplungshebel 10 in den Bereich des sich
jetzt wieder abstoßenden Magnetfeldes gezogen, die Grundstellung wird da
durch wieder erreicht.
Claims (8)
1. Antipanik-Hotelschloß, mit den Maßen nach DIN 18251 und 18250 Teil 1,
mit einer Nuß, Wechsel, Zuhaltung, Falle und Fallenriegel, die in einem
Schloßgehäuse angeordnet sind, mit einer zwischen Fallenriegel und
Falle angeordneten Zusatzfalle, die wie die Falle und der Fallenriegel je
weils gegen die Rückstellkraft einer Feder jeweils aus einer Öffnung in der
Stulpe hervortritt, wobei die Zusatzfalle in einem Längsschlitz am Schloß
gehäuseboden geführt ist und eine ebenfalls im Schloßgehäuse
angeordnete Verriegelungsautomatik steuert, welche die Falle und den
Fallenriegel bei geschlossener Tür gegen Zurückdrücken sperrt, dadurch
gekennzeichnet, daß
- a) auf dem Fallenschaft der Falle (4) ein Kupplungshebel (10) schwenk- und längsverschieblich angelenkt ist;
- b) daß zwischen Kupplungshebel (10) und Falle (4) ein Leerhub vorge sehen ist, der dazu dient, die Blockierung von Falle und Fallenriegel aufzuheben;
- c) daß die Drückernuß zweigeteilt ist und einen inneren Nußflügel (5) und einen äußeren Nußflügel (6) aufweist;
- d) der Kupplungshebel (10) ein klauenförmig ausgebildetes Ende (34) aufweist, das mit einem entsprechend gestalteten Nußarm (31) des äußeren Nußflügels (6) in Kupplungsstellung bringbar ist;
- e) daß der Kupplungshebel (10) durch einen elektromagnetischen Antrieb betätigt wird, wobei eine Elektronik sowohl das Kuppeln als auch das Entkuppeln durch einen kurzzeitigen Stromimpuls bewirkt;
- f) der der Innenseite zugeordnete Nußflügel (5) mit einem Nußarm (33) auf den Fallenschaft der Falle (4) einwirkt.
- g) der Kupplungshebel (10) an seiner Unterseite einen Mitnehmer (32) aufweist, der beim Einfallen des Kupplungshebels (10) eine Kupp lung zwischen dem inneren und äußeren Nußflügel (5, 6) herstellt.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungs
hebel (10) durch einen Elektromagneten in seine Leerlaufstellung und in
seine Kupplungsstellung mit dem der Außenseite zugeordneten Nußflügel
(6) steuerbar ist.
3. Schloß nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kupplungshebel (10) über eine Zugfeder (23) mit der Falle (4) gekuppelt
ist, derart, daß der Kupplungshebel (10) stets in seine den Leerlauf des
der Außenseite zugeordneten Nußflügels (6) ermöglichenden Stellung
belastet ist, und daß über eine Magnet- oder Chipkarte über einen Karten
leser eine Elektronik ein mehrere Millisekunden, z. B. zwanzig Millisekun
den, anhaltender Impuls auslösbar ist, wodurch ein Magnet in einem
Hubmagneten (14) neutralisierbar ist, wodurch ein Stiftteil (29) über eine
bauseitige Feder (30) einen Hub von z. B. 2,5 mm ausführt und dieses
Stiftteil (29) auf einen mit dem Kupplungshebel (10) einstückig verbunde
nen Hebel (11) auftrifft, und daß der Kupplungshebel (10) gegen die Kraft
der Feder (23), jedoch unterstützt durch seinen günstigen Schwerpunkt
bzw. Kopflastigkeit mit seinem krallenförmigen Fallenschaffieil hinter den
krallenförmigen Hebel des der Außenseite zugekehrten Nußarms (31) sich
hineinbewegt, so daß beim Niederdrücken des Drückers über diese kral
lenförmig ineinandergreifenden Hebel (31, 34) die Falle (4) in den Schloß
kasten hineinbewegbar ist.
4. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ma
gnet (14) als Klappankermagnet oder Relais ausgebildet ist, derart, daß
eine Zugfeder (38) den Kupplungshebel (10) in seiner Grundstellung
(Leerlaufstellung) hält, während nach Bestromung des Klappankermagne
ten (14) ein Schalthebel (39) sich gegen ein mit dem Kupplungshebel (10)
verbundenen Anschlag (Schaltrichtung B) bewegt und den Kupplungshebel
gegen die Rückstellkraft der Zugfeder (38) in Kupplungsstellung
(Stellung II; Fig. 19) schwenkt, während über einen weiteren Schaltimpuls
an den Magneten (14) oder an das Relais die Zugfeder (38) den Kupp
lungshebel (10) in seiner Grundstellung (Leerlaufstellung I) zurückzieht,
wobei der Schalthebel (39) des Klappankermagneten (14) unterhalb eines
Rillendornes (22) liegt, derart, daß dieser beim Bewegen der Falle (4) über
den Schalthebel (39) hinweggleitet (s. Fig. 1 und Fig. 19).
5. Schloß nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich
auf dem Kupplungshebel (10) ein Dauermagnet (40) befindet, und daß
gegenüber dem Dauermagneten (40) auf einem Weicheisenkern (41)
ebenfalls ein Dauermagnet befestigt ist, derart, daß sich die Pole der
beiden Dauermagneten abstoßen, und daß sich in Grundstellung der
Kupplungshebel (10) durch das Magnetfeld immer in Leerlaufstellung
(Position l; Fig. 20) befindet, während nach Bestromung der Spule das
Magnetfeld umpolbar ist und der Kupplungshebel (10) in seine Kupp
lungsstellung (Funktionsstellung II; Fig. 20) einfällt.
6. Schloß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Nuß aus zwei über zwei Nußschalen (7) miteinander
verbundenen Nußflügeln (5, 6) besteht, wobei sowohl die beiden Nußflü
gel (5, 6) als auch beide Nußschalen (7) in rechts oder links anschlagende
Schlösser austauschbar sind.
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nüsse form
schlüssig mit den Nußschalen (7) ohne sonstige Befestigungselemente
gekuppelt sind.
8. Schloß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Falle als Balkenfalle ausgebildet ist.
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