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DE4340537C2 - Antipanik-Hotelschloß - Google Patents

Antipanik-Hotelschloß

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Publication number
DE4340537C2
DE4340537C2 DE19934340537 DE4340537A DE4340537C2 DE 4340537 C2 DE4340537 C2 DE 4340537C2 DE 19934340537 DE19934340537 DE 19934340537 DE 4340537 A DE4340537 A DE 4340537A DE 4340537 C2 DE4340537 C2 DE 4340537C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
nut
lever
latch
lock
clutch lever
Prior art date
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Application number
DE19934340537
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English (en)
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DE4340537A1 (de
Inventor
Erich Gabert
Dietger Doerrenhaus
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DOERRENHAUS FA WILHELM
Original Assignee
DOERRENHAUS FA WILHELM
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Publication date
Application filed by DOERRENHAUS FA WILHELM filed Critical DOERRENHAUS FA WILHELM
Priority to DE19934340537 priority Critical patent/DE4340537C2/de
Priority to EP94117735A priority patent/EP0657606A1/de
Publication of DE4340537A1 publication Critical patent/DE4340537A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4340537C2 publication Critical patent/DE4340537C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
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Description

Gattung
Die Erfindung betrifft ein Antipanik-Hotelschloß, mit den Maßen nach DIN 18251 und 18250 Teil 1, mit einer Nuß, Wechsel, Zuhaltung, Falle und Fallen­ riegel, die in einem Schloßgehäuse angeordnet sind, mit einer zwischen Fallenriegel und Falle angeordneten Zusatzfalle, die wie die Falle und der Fallenriegel jeweils gegen die Rückstellkraft einer Feder jeweils aus einer Öff­ nung in der Stulpe hervortritt, wobei die Zusatzfalle in einem Längsschlitz am Schloßgehäuseboden geführt ist und eine ebenfalls im Schloßgehäuse ange­ ordnete Verriegelungsautomatik steuert, welche die Falle und den Fallenriegel bei geschlossener Tür gegen Zurückdrücken sperrt.
Stand der Technik
Ein Antipanik-Hotelschloß gemäß dem Oberbegriff ist durch das auf die Anmel­ derin zurückgehende DE-GM 92 07 865.6 vorbekannt.
Ein ähnliches Schloß betrifft auch das ebenfalls auf die Anmelderin zurückge­ hende DE-GM 91 04 766.8.
Aus der DE-PS 36 43 388 ist ein elektrisch angesteuertes Schloß mit einer unter Federspannung stehenden Schloßnuß vorbekannt, die über einen Exzen­ terhebel die Falle antreibt, wobei die Schloßnuß zusätzlich einen Schneidenhe­ bel aufweist, der im Ruhezustand über einen federbelasteten Steuerhebel einen Anker gegen das Joch eines Elektromagneten drückt und dessen Schneide bei nicht erregtem Magnet gegen einen Sperrstift des Steuerhebels läuft, wogegen sie bei festgehaltenem Anker an dem Sperrstift vorbei läuft. Der Steuerhebel kann ein zweiarmiger Hebel sein, dessen unterer Hebelarm den Anker und dessen oberer Hebelarm einen Haltestift und einen Sperrstift aufweist. Die Schneidenunterseite kann in Ruhelage auf dem Haltestift aufliegen, während ihre Oberseite bei Betätigung des Türgriffes und bei stromlosem Magneten gegen den scharfkantigen Sperrstift läuft. Der Sperrstift kann rhombenförmig sein und seine spitzwinklige Kante dem Schneidenhebel gegenüberstehen. Zwischen Riegel und Falle ist ein als Wechsel bezeichneter Hebel vorgesehen, der über den Riegelantrieb die Betätigung der Falle ermöglicht. Als Riegelantrieb kann eine auf der Türinnenseite angebrachte Handhabe dienen. Der Freigabeimpuls kann von einer Codiereinheit abgeleitet sein. Der Freigabeimpuls wird vom Codekartenleser abgeleitet. Der Freigabeimpuls kann auch von einer in einer Kontrollwarte angeordneten Drucktaste ausgehen. Es ist ebenfalls möglich, in das Schloßgehäuse eine die Freigabe anzeigende Leuchtdiode einzusetzen.
Die EP 0 339 117 A1 betrifft ein elektrisch angesteuertes Schloß mit einer unter Federspannung stehenden Schloßnuß und einer Falle, wobei die Schloßnuß zusätzlich ein Steuerelement aufweist und ein Sperrhebel vorgese­ hen ist, der eine Sperrnase der Schloßnuß gegenübersteht. Das Steuerelement wird über einen Steuerhebel ausgelenkt, der über eine schwache Schenkelfe­ der einen mit einem Magnetanker versehenen Sperrhebel mitnimmt. Der Steu­ erhebel und der Sperrhebel können als zweiarmige Hebel auf einem gemein­ samen Stehbolzen schwenkbar gelagert sein.
Die letztbeschriebenen vorbekannten Bauarten besitzen den Nachteil, daß die Drücker blockiert sind. Aufgrund des bekannten Aufbaus einer geteilten Nuß wirkt das Lastmoment am Drücker nur auf den Teilbereich der Nuß. Dies ist in­ sofern nachteilig, da sowohl Nuß als auch Drückervierkant einer größeren Belastung ausgesetzt sind und damit störanfälliger werden. Der Bedienende hat nämlich das Bedürfnis über den Zwang nachteilig auf den blockierten Drücker einzuwirken, der bei dieser Konstruktion nicht nachgibt.
Aus der DE-PS 37 00 891 ist ein Schloß für ausschließlich manuelle Betätigung mit einem in Verriegelungsrichtung federbelasteten Riegel vorbekannt, der in seiner schließbereiten Öffnungsstellung durch eine Raste festgehalten ist, die durch eine Hilfsfalle auslösbar ist. Das Schloß weist einen Hebel auf, mit Hilfe dessen der Riegel durch Betätigung eines Drückers, einer Stange o. dgl. in seine offene Stellung bewegbar ist. Es ist außerdem ein Elektromagnet vorge­ sehen, der gegen eine Federkraft eine in ihrer Sperrstellung gehaltene Sperre aufweist. Die Sperre ist als Sperre für die Drückernuß ausgebildet. Der Hebel ist mit einem Vorsprung zum Lösen einer Riegelzuhaltung versehen. Dabei ist dieser Hebel so angeordnet, daß er mit einem Schlüssel in eine das Lösen der Riegelzuhaltung bewirkende Richtung bewegbar ist. Des weiteren ist eine sowohl mit Hilfe des Schlüssels als auch durch Drehen der Drückernuß in die Öffnungsstellung zu bewegende, in die Schließstellung federbeaufschlagte Türfalle vorgesehen. Die Riegelzuhaltung und die durch die Hilfsfalle auslös­ bare Raste sind auf der gleichen Achse drehbar angeordnet und in entgegen­ gesetzten Drehrichtungen federbeaufschlagt.
Aus der EP-OS 0 579954 ist eine Sicherungs-/Entsicherungsvorrichtung für ein Fluchttürschloß mit einem Elektromagneten und einem mit diesem zusammen­ wirkenden Sicherungshebel vorbekannt, wobei der Sicherungshebel im bestromten Zustand des Elektromagneten in seiner Sperrstellung gehalten ist. Eine Drückernuß wirkt auf die Schloßfalle ein, wobei an der Drückernuß ein Mitnehmerarm drehfest angeordnet ist. Ein Sicherungshebel ist als zweiarmiger Schwenkhebel ausgebildet und achsparallel zur Drückernuß schwenkbar gela­ gert. Des weiteren ist ein Arm des Sicherungshebels als Anker eines Elektromagneten ausgebildet und der andere Arm mit einem Anschlag zum Eingriff mit dem Mitnehmerarm versehen, wobei die wirksame Berührungsfläche zwischen Mitnehmerarm und Anschlag so ausgebildet ist, daß auch unter unun­ terbrochenem Druck des Mitnehmerarmes auf den Anschlag zum Zeitpunkt einer Versorgungsunterbrechung des Elektromagneten eine keilartige Verdrän­ gungswirkung auf den Anschlag durch den Mitnehmerarm erfolgt. Der Mitnehmerarm hat eine Kulisse zur Führung des Mitnehmerarmes, welche den Sicherungshebel nach einer Verschwenkung des Mitnehmerarmes aus der Sperrlage außerhalb des Schwenkweges des Mitnehmerarmes hält. Der Sicherungshebel ist in Richtung auf die Sperrlage federnd vorgespannt. Der als Anker dienende Arm des Sicherungshebels ist unter einem Winkel von etwa 45° zur Vertikalen ausgerichtet und an seinem unteren Ende schwenkbar gela­ gert, wobei der den Anschlag tragende Arm des Sicherungshebels etwa hori­ zontal ausgerichtet und bezüglich der Schwenkachse auf der gleichen Seite liegt, wie der andere Arm. Der Anschlag besteht aus einer drehbar gelagerten Buchse.
Die DE-OS 26 22 720 beschreibt eine Türschloßeinrichtung mit einer codierten Karte betätigbaren Einrichtung zur Freigabe des im Türschloß befindlichen Ver­ schlußmechanismus und mit einer am Türschloß angeordneten Einrichtung zum Überwachen von dessen Schließ- oder Öffnungszustand, wobei eine im Tür­ schloß zwischen Nuß und Falle angeordnete und von einem im Türschloß be­ findlichen Elektromagneten betätigbare und selbsttätig nach jeder Schloßbetätigung ausrastende Kupplung vorgesehen ist, und der Elektromagnet über einen von der codierten Karte betätigbaren Kartenleser o. dgl. erregt wird, und die Einrichtung zur Überwachung des Schließ- oder Öffnungszustandes als in dem Türschloß angeordneter Lichtstrahlschalter ausgebildet ist, dessen Schaltstellung von der Stellung der Falle abhängig ist.
Die Türschloßeinrichtung gemäß der vorbekannten Art ist weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplung zwischen der Nuß und der Falle ein als außermittig gelagerte Schwinge ausgebildetes Einrastelement aufweist, wel­ ches durch Betätigung des Elektromagneten in die Einraststellung gebracht wird und bei Loslassen des mit der Nuß verbundenen Türdrückers infolge ihres Eigengewichtes in die Ausraststellung gelangt. Die Schwinge ist an einem gegen einen Nocken der Falle entgegen der Vorspannung einer Zuhaltungsfe­ der anliegenden Schiebestück angelenkt und liegt in ihrer Einraststellung gegen eine Nase eines durch die Nuß betätigbaren Schwenkelements an. Die Falle ragt bei geöffneter Tür und losgelassenem Türdrücker weiter vor als bei verschlossener Tür, wobei eine bei geöffneter Tür und losgelassenem Türdrücker durch Wirkung der Lichtschranke betätigbare Zeitschalteinrichtung vorgesehen ist, welche nach Überschreiten einer bestimmten Zeit bei unver­ schlossener Tür ein Signal auslöst. Mit der Falle ist im übrigen eine weitere Nuß mechanisch direkt gekoppelt, welche ein von der Kupplung unabhängiges Öffnen von einer Türseite aus ermöglicht. Die Türschloßeinrichtung weist weiterhin einen Wechsel auf, mittels dessen eine Türschloßbetätigung über einen Schließzylinder möglich ist.
Die DE-PS 30 50 356 betrifft ein Panikschloß mit schlüsselbetätigbarer Falle und Riegel, der durch eine Innendrehhandhabennuß mit Mitnehmerarm über einem mit letzterem in Kupplungseingriff stehenden, schwenkbeweglich gela­ gerten doppelarmigen Panikhebel im Gefahrenfall einziehbar ist, wobei der doppelarmige Panikhebel verschieblich gelagert und durch einen an ihm angreifenden Kupplungsschieber wahlweise außer Kupplungseingriff mit dem Mitnehmerarm der Innendrehhandhabennuß zu bringen ist, wobei der Kupp­ lungsschieber ein unter Druck einer Rückstellfeder stehender Anker eines Elektromagneten ist. Dieser Kupplungsschieber hält bei Nichterregung des Elektromagneten den unter Wirkung einer seitlich an ihm angreifenden Feder stehenden und quer verschieblich gelagerten, doppelarmigen Panikhebel in Kupplungseingriff mit dem Mitnehmerarm, dagegen bei Stromdurchfluß den doppelarmigen Panikhebel in eine außerhalb des Schwenkbereiches des Mitnehmerarms gelegene Entkupplungs-Schräglage gelangen läßt. Dieses vorbekannte Panikschloß kann auch als Rohrrahmen-Panikschloß ausgebildet sein, dessen doppelarmiger Panikhebel mit einem im Schloßgehäuse gelagerten Schwenklagerbolzen versehen ist, wobei der Schwenklagerbolzen des doppelarmigen Panikhebels in Langlöcher des Schloßgehäuses verschieblich gelagert und der stößelartig ausgebildete Kupplungsschieber durch eine an ihm angreifende Rückstellfeder bei Nichterregung des Elektromagneten zwischen einen im Schloßgehäuse fest angeordneten Stützbolzen und den Schwenklagerbolzen zu drücken ist und dadurch den doppelarmigen Panikbebel in Kupplungseingriff mit dem Mitnehmerarm hält, dagegen bei Stromdurchfluß den Schwenklagerbolzen in den Langlöchern des Schloßgehäuses freigibt und dadurch den doppelarmigen Panikhebel bei Betätigung des Mitnehmerarms der Innendrehhandhabennuß eine entkuppelnde Ausweichbewegung vollführen läßt.
Die DE-PS 38 17 696 betrifft eine Anordnung zur Herstellung einer Verbindung zwischen einer durch einen Benutzer von außen betätigbaren Mitnehmer­ scheibe und einem von außen unzugänglichen linear oder rotativ beweglichen Teil mittels eines sperrbaren, verschieblich gelagerten Einfallhebels, der unter Druck auf dem Rand der Mitnehmerscheibe aufliegt und dadurch in Grundstellung gehalten wird und der im entsperrten Zustand bei Drehung der Mitnehmerscheibe in eine Aussparung derselben einrückt und von dieser mitgenommen wird, wobei der Weiterdre­ hung der Mitnehmerscheibe ein Endpunkt der Drehung erreicht wird, in dem die Ankopplung des Einfallhebels an die Mitnehmerscheibe erhalten bleibt und bei nachfolgender Drehung der Mitnehmerscheibe in die Gegenrichtung der Einfallhebel durch die Mitnehmerscheibe rückgeführt wird und schließlich bei Weiterdrehung aus der Aussparung der Mitnehmerscheibe ausgerückt und in seine Grundstellung rückgelenkt wird, wobei ein elektromagnetisches Sperr­ element den Weg des Einfallhebels von seiner Grundposition zur Einrückposition sperren kann, vorzugsweise zum Einsatz in elektronischen Schließ-Systemen. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß das elektro­ magnetische Sperrelement aus einem Sperrhebel mit Sperrnase, einer Grundplatte, einem Magnetkern mit Spule und einer Druckfeder besteht, wobei der Sperrhebel mit der Grundplatte drehbar verbunden ist und die Sperrnase im nicht-bestromten Zustand der Spule den Weg des Einfallhebels von seiner Grundposition hin zur Einrückposition sperrt, und im bestromten Zustand der Spule der Sperrhebel an den Magnetkern angezogen wird und damit die Sperrnase den Einrückweg des Einfallhebels freigibt, wobei bei Abschaltung der Bestromung der Sperrhebel in seine Sperrposition zurückschwenkt, sobald der Einfallhebel in seine Grundposition zurückgeführt ist, und im bestromten Zustand des Sperrelements der Einfallhebel bei Drehung der Mitnehmerscheibe in Entriegel-Richtung in die Aussparung derselben einrückt und dann bei Weiterdrehen von der Mitnehmerscheibe bis zu einem definierten Endpunkt mitgenommen wird und der Einfallhebel entweder direkt oder indirekt über eine an die Mitnehmerscheibe ankoppelbare axiale Abtriebsscheibe oder deren Abtriebsachse auf das zu betätigende Teil einwirkt. Die Sperrnase ist in ihrer Sperrposition immer von jeder Berührung mit dem Einfallhebel freigestellt, solange der Einfallhebel auf dem Rand der Mitnehmerscheibe aufliegt. Der Einfallhebel ist drehbar mit einem linear verschiebbaren Element verbunden und kann somit die lineare Verschiebung dieses Elements direkt bewirken.
Aus der DE-OS 39 14 751 ist ein Beschlag, insbesondere für Türen o. dgl., vor­ bekannt, dessen Drückerdorn durch Schlüsselkarteneinschub mit einer Betätigungshandhabe kuppelbar ist. Die Kupplung ist zusätzlich mittels einer elektromagnetischen Einrichtung betätigbar. Hierzu weist der Beschlag zwei gegensinnig arbeitende, je für sich ansteuerbare elektromagnetische Einrich­ tungen auf, wobei eine die schlüsselkartenbedingte Kupplung ersetzt und die andere diese wieder aufhebt. Die elektromagnetische Einrichtung greift an einer entgegen Federbelastung verlagerbaren Kupplungsbüchse an, wobei diese durch Axialverlagerung in oder außer Eingriffsstellung mit einer betätigungs­ handhabenseitigen Zahnung (Zahnbüchse) gelangt.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Antipanik-Türschloß mit den Maßen nach DIN 18251 und 18250 Teil 1, z. B. ein Antipanik-Hotelschloß, der vorausgesetzten Gattung dahingehend zu verbessern, daß das Schloßeinge­ richte bei Handhabung im herkömmlichen Sinne weitgehend geschont wird und sich dennoch eine relativ einfache, funktionsfähige Konstruktion ergibt.
Lösung
Die Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 wiedergegebenen Merkmale gelöst.
Einige Vorteile
Bei unbestromtem Magnet läuft der Nußflügel der Außenseite leer durch und stützt sich beim Leerhub mit einer konkav ausgebildeten Schulter an einer Ge­ windebuchse ab. Bei blockiertem Schloß kann somit eine Person von außen auf den Türdrücker drücken, ohne daß dabei unbeabsichtigt Kräfte auf das Schloßeingerichte einwirken-und dieses beschädigen. Dadurch ergibt sich auch eine weniger große Belastung der Nuß und des Drückervierkantes und eine entsprechende Verlängerung der Standzeit von Schloß und Beschlag. Der opti­ sche Eindruck eines durch die Belastung hängenden Drückers wird durch die Erfindung ebenfalls verbessert, da dieser Nachteil nicht mehr auftritt.
Aufgrund des konstruktiven Aufbaus ist eine permanente Bestromung des Hubmagneten nicht mehr erforderlich. Die Bestromung erfolgt vielmehr im Milli­ sekundenbereich, während zweier Impulse, und zwar bei dem Impuls "beweglicher Kupplungshebel einfallen" und Impuls "beweglicher Kupplungshebel zurück". Dadurch wird zwangsläufig wenig Energie benötigt und die Lebensdauer einer ggf. in einem Beschlag installierten Batterie erheb­ lich vergrößert.
Die Nuß ist mit mittig liegender Scheibe ausgerüstet, um ein Durchschieben des geteilten Drückers zu vermeiden. Der innenliegende Nußflügel dient zur direk­ ten Betätigung der Falle und gleichzeitig zur Betätigung der gesamten Anti-Pa­ nik-Funktion.
Die Erfindung läßt sich mit besonderem Vorteil auch auf das aus dem deut­ schen Gebrauchsmuster G 91 04 766.8 der Anmelderin zu entnehmende Anti- Panikschloß anwenden. Hier kann das Schloß besonders im Innenbereich ver­ wendet werden, wenn z. B. eine beidseitig mit Drücker ausgerüstete Tür von außen durch Unbefugte nicht benutzt werden soll, während man von innen jederzeit den Raum verlassen kann.
Des weiteren können solche Schlösser mit Sensorik oder Endschaltern ausge­ stattet werden, die die jeweilige Riegel- und Fallenposition überwachen und sind damit Bestandteil eines Zustands- bzw. eines Zugangs-Kontrollsystems.
Auf diese Weise wird auch die Möglichkeit eröffnet, ein erfindungsgemäßes Schloß in Verbindung mit einer elektromagnetischen Blockierung in der Flucht­ wegsicherung einzusetzen. Erst durch Auslösen eines Alarms, z. B. Nottaster, Rauch-Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen oder dergleichen wird die Blockierung aufgehoben und der Fluchtweg freigegeben.
DIN 18 251 sieht eine Bohrung 46 mm oberhalb der Nußmitte vor, die in der Regel zur Beschlagbefestigung vorgesehen war, allerdings in der Regel nicht benutzt wird. Dafür existieren auch Bohrschablonen. Die Erfindung ermöglicht eine einfache Montage der Stromversorgung dadurch, daß eine Miniatur-Steck­ verbindung innerhalb des Schlosses durch diese Bohrung mit der Stromversor­ gung gekuppelt werden kann, so daß keine besonderen Ausfräsungen oder Bohrungen zur Herstellung der Stromversorgung erforderlich sind. Bei dem er­ findungsgemäßen Schloß kann mithin die Bohrung 46 mm oberhalb der Nußmitte gewählt werden. Diese Bohrung wird vom Beschlag abgedeckt. Die Stromversorgung über die Batterie kann mithin über die bereits beschriebene Steckverbindung ohne Mehraufwand unterhalb des Beschlages installiert wer­ den.
Der Hubmagnet kann aus Isolationsgründen an einem Messing- oder Kunst­ stoffteil befestigt sein.
Das Steckerteil kann unterteilt sein in eine Kunststoffbuchse und einen zwei- oder dreipoligen Miniatur-Stecker. Die Miniaturbuchse wird mittels einer Sechs­ kantmutter oder dergleichen in der Kunststoffbüchse befestigt. Die Verkabelung zwischen Hubmagnet und Miniaturbuchse und die damit verbundene Verlötung erfolgt extern und wird als eine Baugruppe während der Schloßmontage einge­ baut. Der Miniaturstecker befindet sich ebenfalls extern und wird erst bei der Montage des Beschlages verbunden (gesteckt).
Des weiteren läßt sich ein erfindungsgemäßes Schloß mit Vorteil bei einem Schloß gemäß des auf die Anmelderin zurückgehenden deutschen Ge­ brauchsmusters G 92 07 865.6 anwenden, da mit Betätigung des Ende des Kupplungshebels der Mitnehmernocken nun kraftschlüssig hinter dem inneren Nußflügel liegt und die Einziehbewegung von Falle und Riegelfalle wie in dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 07 865.6 erfolgen kann.
Wie bereits beschrieben, befindet sich in der Ruhestellung (der äußere Drücker läuft leer) der Hubmagnet oder auch ein Klappankermagnet, ein Relais oder dergleichen im unbestromten Zustand. Der nicht neutralisierte Permanentma­ gnet hält ihn nun in dieser Lage. Über die Anti-Panik-Funktion und über einen Wechsel läßt sich das Schloß von innen immer öffnen. Bei einem Unglücksfall, z. B. Spannungsausfall der Batterie, kann über einen Schließzylinder auch bei ausgeschlossenem Riegel die Notöffnung durch den Haupt- und Notschlüssel vorgenommen werden. Im Prinzip reicht dafür ein Halbzylinder aus.
Weitere erfinderische Ausführungsformen
In Patentanspruch 2 ist ein Schloß beschrieben, bei welchem ein Hubmagnet vorgesehen ist, der den beweglichen Kupplungshebel über einen Stift in den Wirkbereich eines Hebels der außenliegenden Nußhälfte einschwenkt, so daß beim Herunterdrücken der Türklinke die Falle über den Wechsel auch der Rie­ gel mitgenommen wird und die Tür auch von außen geöffnet werden kann.
Patentanspruch 3 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung.
In Patentanspruch 4 ist eine Ausführungsform mit einem Klappanker-Magne­ ten beschrieben, während Patentanspruch 5 eine erfindungsgemäße Kon­ struktion mit einem Dauermagneten beschreibt.
In Patentanspruch 6 ist die Ausbildung der Nußhälften beschrieben.
Gemäß Patentanspruch 7 sind die Nußhälften für rechts/links Gebrauch des Schlosses austauschbar angeordnet und durch einfache Steckverbindung mit­ einander verbunden.
Patentanspruch 8 beschreibt die besondere Ausgestaltung der Falle.
In der Zeichnung ist die Erfindung - teils schematisch - beispielsweise veran­ schaulicht. Es zeigen
Fig. 1 ein als Antipanik-Türschloß ausgebildetes Hotelschloß bei abgenom­ mener Schloßdecke und blockierter Falle sowie blockiertem Fallenrie­ gel;
Fig. 2 das aus Fig. 1 ersichtliche Antipanik-Hotelschloß mit dem leerlaufen­ den äußeren Nußflügel;
Fig. 3 eine ausschnittsweise Darstellung aus den aus den Fig. 1 und 2 ersichtlichen Schloß mit sich in Funktion befindlichem beweglichen Kupplungshebel und eingezogener Falle;
Fig. 4 eine Falle in der Seitenansicht;
Fig. 5 eine Draufsicht auf die Falle;
Fig. 6 einen Auslöser für einen Elektromagneten in der Seitenansicht;
Fig. 7 eine Draufsicht zu Fig. 6;
Fig. 8 eine Nußschale in der Seitenansicht;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die Nußschale;
Fig. 10 eine Seitenansicht der Nußschale;
Fig. 11 einen inneren Nußflügel in der Draufsicht;
Fig. 12 den äußeren Nußflügel in der Draufsicht;
Fig. 13 eine Scheibe für die geteilte Nuß, um das Durchschieben des Tür­ dorns zu verhindern;
Fig. 14 eine Seitenansicht zu Fig. 13;
Fig. 15 einen beweglichen Kupplungshebel in der Draufsicht;
Fig. 16 eine Seitenansicht des Kupplungshebels;
Fig. 17 einen Befestigungswinkel für einen Hubmagneten in der Draufsicht;
Fig. 18 eine Seitenansicht zu Fig. 17;
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform der Erfindung in der Draufsicht, teils abgebrochen dargestellt, mit einem Klappanker-Magneten oder mit einem Relais;
Fig. 20 eine weitere Ausführungsform der Erfindung, schematisch in der Draufsicht;
Fig. 21 ein Schloßblech, ebenfalls in schematischer Draufsicht;
Fig. 22 eine ausschnittsweise Vergrößerung des Steckerteils, teils abgebro­ chen dargestellt, zwischen Schloßblech und Decke mit herausgezoge­ nem Stecker;
Fig. 23 eine perspektivische Ansicht des äußeren Beschlages mit Drücker und Codekarte.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist ein Schloßblech bezeichnet, und mit 2 eine Schloßdecke, während 3 eine Stulpe darstellt, die Durchbrüche für eine Falle 4, einen Fallenriegel und eine Hilfsfalle besitzt.
Mit dem Bezugszeichen 5 ist ein innerer Nußflügel und mit dem Bezugszeichen 6 ein äußerer Nußflügel der zu verschließenden Tür (nicht dargestellt) bezeich­ net (Fig. 11 und 12).
Eine Nußschale weist das Bezugszeichen 7 auf, mit der die beiden Nußflügel 5 und 6 durch eine einfache Steckverbindung sehr genau formschlüssig gekup­ pelt sind. Die Nußschale 7 besitzt zentrisch auch eine quadratische Durchbre­ chung zur Aufnahme eines nicht dargestellten Drückerdorns. Zwischen den beiden Nußflügeln 5 und 6 und in einer zentrischen Aussparung der Nußschale 7 ist eine Scheibe 8 (Fig. 13 und 14) angeordnet, die das Durchschieben des Drückerdorns durch die Nußschale 7 verhindert.
Mit 9 ist ein Steg bezeichnet, der durch eine Konterfeder 25 beaufschlagt ist und sich am Nußflügel 5 und 6, und zwar in einer Hohlkehle desselben abrutschsicher abstützt und dadurch die Nuß und mithin einen Drückerdorn in die aus Fig. 1 ersichtliche Stellung drückt. Mit dem Bezugszeichen 10 ist ein beweglicher Kupplungshebel bezeichnet, der durch die Kraft einer Zugfeder 23 und eines Hubmagneten 14 sich in Ruhestellung befindet. Hierbei befindet sich der äußere Nußflügel 6 nicht im Eingriff und dreht sich bei Betätigung des äußeren Drückers gegen die Kraft der Konterfeder 25 leer durch bis maximal zum Anschlag an eine Gewindebuchse 18, die im Schloßkasten, und zwar vor­ zugsweise zwischen dem Schloßblech 1 und der Schloßdecke 2, unverrückbar gelagert ist.
Über eine Magnet- oder Chip-Karte nach Art einer Kreditkarte wird über einen nicht dargestellten Kartenleser und der entsprechenden Elektronik ein ca. zwanzig Millisekunden anhaltender Impuls ausgelöst, wenn die betreffende Karte in einen nicht dargestellten Schlitz eines ebenfalls nicht dargestellten Be­ schlagteils ein Impuls eingeschoben wird. Dadurch wird in dem Hubmagneten 14 ein Permanentmagnet neutralisiert, wodurch ein Stiftteil 29 über eine bau­ seitige Feder 30 einen Hub von z. B. etwa 2,5 mm ausführt. Das Stiftteil 29 trifft auf einen Hebel 11 des beweglichen Kupplungshebels 10, dessen Ausbildung sich besonders deutlich aus den Fig. 15 und 16 ergibt.
Gegen die Kraft der Zugfeder 23, jedoch unterstützt durch den günstigen Schwerpunkt bzw. seine Kopflastigkeit fällt der bewegliche Kupplungshebel 10 in seine Betätigungsstellung ein, in der er hinter einen Nußarm 31 des Nußflügels 6 greift. Das Ende 34 des beweglichen Kupplungshebels 10 liegt jetzt nämlich um einige Zehntel Millimeter versetzt vor dem Nußarm 31 des äußeren Nußflügels 6. Gleichzeitig befindet sich ein Mitnehmernocken 32, der an der Unterseite des beweglichen Kupplungshebels 10 orthogonal zu diesem absteht und mit dem beweglichen Kupplungshebel 10 einstückig verbunden ist und mit einigen Zehntel Millimetern Spiel hinter der Stirnseite 33 des inneren Nußflügels 5 einfällt. Beim Herunterdrücken des Drückerdorns wird die Falle mitgenommen und in den Schloßkasten zurückgezogen.
Durch Betätigen des äußeren Drückers greift der schräg angeordnete, kral­ lenartige Nußarm 31 des äußeren Nußflügels 6 hinter das ebenso krallenförmig ausgebildete, schräg verlaufende Ende 34, so daß ein Weggleiten des Ende 34 von dem Nußarm 31 verhindert ist.
Mit 12 sind Schrauben, mit 13 ein Zylinderstift und mit 15 und 17 ebenfalls Schrauben bezeichnet.
19 ist eine Fallenfeder, 20 eine Federführung, 21 Ansatzdorne, 22 Rillendorne und 24 ein Vierkantdorn, während 26 Schraubhülsen darstellen.
Bei 11 ist ein als Hebel ausgebildeter Auslöser für einen Elektromagneten dar­ gestellt, während 16 einen Befestigungswinkel für den Hubmagneten 14 betrifft.
Zur Montage des Beschlages benötigt der Anschläger eine Bohrschablone. In der Regel sind dies bei Rosettenbeschlägen die Bohrungen rechts und links neben der Nuß und des Zylinders.
Bei Kurz-, Breit- und Langschildern sind dies die Bohrungen 21,5 mm unterhalb der Nußmitte sowie unter oder oberhalb des Schloßkastens. Die DIN 18 251 sieht eine Bohrung von 46 mm oberhalb der Nußmitte vor, die in der Regel zur Beschlagbefestigung nicht genutzt wird.
Aufgrund der vorliegenden Konstruktion und des platzsparenden Aufbaus einer Miniatur-Steckverbindung zur Stromversorgung des Magneten innerhalb des Schlosses ist es möglich, eine von der Position aus günstige Lage für die Steckverbindung zu schaffen. Für diese Position wurde im vorliegenden Falle die Bohrung 46 mm oberhalb der Nußmitte ausgewählt. Diese Bohrung wird vom Beschlag abgedeckt. So ist es sinnvoll, die Stromversorgung von einer nicht dargestellten in den Beschlag integrierten Batterie über die beschriebene Steckverbindung ohne Mehraufwand unterhalb des Beschlages zu installieren.
Zur Schloßdecke hin durchdringt der Zylinderstift 13 den beweglichen Kupplungshebel in ein Langloch und steht ca. 0,3 mm über diesem, um sich zur Schloßdecke 2 hin abzustützen. Dadurch läuft der bewegliche Kupplungshebel 10 immer frei und kann sich nicht :zwischen der Falle 4 und der Decke 2 verklemmen.
Der Magnet 14 ist als bistabiler Hubmagnet ausgebildet und kann in Sonder­ ausführung und vorzugsweise aus Isolationsgründen an einem Messing- oder Kunststoffteil befestigt sein.
Das Steckerteil 27 (s. Fig. 22) ist unterteilt in eine Kunststoffbuchse und einer zwei- oder dreipoligen Miniatur-Steckverbindung. Die Miniaturbuchse wird mittels einer Sechskantmutter in der Kunststoffbuchse befestigt. Die Verkabelung zwischen Hubmagnet 14 und Miniaturbuchse und die damit verbundene Verlötung erfolgt extern und wird als eine Baugruppe während der Schloßmontage eingebaut. Der Miniaturstecker befindet sich ebenfalls extern und wird erst bei der Mon­ tage des Beschlages verbunden (gesteckt).
Die Falle 4 ist einteilig als Balkenfalle ausgelegt. Der Kupplungshebel dient zur Aufnahme des Zylinderstiftes 13, der z. B. 4 mm dick sein kann und der ein Langloch 37 des beweglichen Kupplungshebels durchgreift und diesen etwas überragt. Der Zylinderstift 13 wird im Schloßblech geführt und gleichzeitig als Fallenanschlag zur Stulpseite benötigt.
Die beiden Nußschalen 7 sind vorzugsweise aus Sintermetall C 39 oder ähnli­ chem, aber präzise herzustellenden anderen Materialien gefertigt. Um die Lastmomente durch die Drückerbetätigung aufnehmen zu können, müssen nämlich die Steckverbindungen der Nußflügel 5 und 6 mit den Nußschalen genau ausgelegt werden.
Die Wirkungsweise der aus den Fig. 1 bis 18 ersichtlichen Ausführungsformen ist folgende:
Der bewegliche Kupplungshebel 10 befindet sich durch die Kraft der Zugfeder 23 und des Hubmagneten in Ruhestellung. Der äußere Nußflügel 6 ist nicht im Eingriff und dreht sich bei Betätigung des äußeren Drückers gegen die Kraft der Konterfeder 25 leer durch bis zum Anschlag an die Gewindebuchse 18. Dies bedeutet, daß empfindliche Schloßeingerichteteile nicht belastet werden. Wird eine Magnetkarte oder Chipkarte über einen Kartenleser eingelesen, dann erzeugt die Elektronik einen etwa 20 Millisekunden langen Impuls. Dadurch wird im Hubmagneten 14 ein Permanentmagnet neutralisiert, wodurch das Stiftteil 29 über die Feder 30 einen Hub ausführt. Dieses Stiftteil 29 trifft auf den Hebel 11 des beweglichen Kupplungshebels 10. Gegen die Kraft der Feder 23 und unterstützt durch die Kopflastigkeit fällt der bewegliche Kupplungshebel 10 in eine Betätigungsstellung. Das Ende 34 des Kupplungshebels 10 liegt vor dem äußeren Nußflügel 6, gleichzeitig liegt der Mitnehmer 32 des beweglichen Kupplungshebels 10 hinter dem inneren Nußflügel 5. Durch Betätigen des äußeren Drückers wird über den krallenartig schräg angeordneten Nußarm 31 das Ende 34 des Kupplungshebels 10 mitgenommen, wodurch auch der Mitnehmer 32 des inneren Nußflügels 5 mitgenommen wird. Mit Betätigung des Endes 34 liegt der Mitnehmernocken 32 nun kraftschlüssig hinter dem inneren Nußflügel 5. Die Einziehbewegung von Falle 4 und des Fallenriegels kann wie dies in dem deutschen Gebrauchsmuster G 92 07 865.6 beschrieben ist, erfolgen.
Ein Langloch 37 im beweglichen Kupplungshebel 10 wird für den Vorlauf des inneren Nußflügels 5 benötigt, um die Fallensperre aus dem Bewegungsbereich der Falle 4 herauszuschwenken. Die Tür kann jetzt geöffnet werden, der Drücker ist in seiner Ausgangslage, der bewegliche Kupplungshebel 10 befindet sich noch im Schwenkbereich des äußeren Nußflügels 6.
Bei einem weiteren Stromimpuls, der zeitlich variabel durch die Elektronik be­ wirkt wird, zieht der Hubmagnet 14 an, gleichzeitig schwenkt der bewegliche Kupplungshebel 10, unterstützt durch die Zugfeder 23, in seine Ausgangslage zurück.
Bei geschlossener Tür und ausgeschlossenem Riegel läßt sich das Schloß von innen immer über die Antipanik-Funktion öffnen. Von außen dreht allerdings der Drücker dann leer durch.
In seiner Ruhestellung ist der Magnet 14 unbestromt und der äußere Drücker läuft leer durch.
Die Ausführungsform nach Fig. 19 unterscheidet sich von der vorbeschriebenen Ausführungsform dadurch, daß eine Zugfeder 38 den beweglichen Kupplungs­ hebel 10 in seiner Grundstellung I hält.
Nach einem Bestromen des Klappmagneten schwenkt der Schalthebel 39 aus der Position A in die Position B. Über den Nocken des beweglichen Kupplungs­ hebels 10 wird dieser aus seiner Grundstellung in seine Funktionsstellung II bewegt. Die Falle 4 kann somit zeitabhängig (über die Antipanik-Funktion) zurückgezogen werden. Über einen weiteren Impuls zieht die Zugfeder 38 den beweglichen Kupplungshebel 10 in seine Grundstellung 1 zurück. Der Schalthe­ bel des Klappanker-Magneten 14 liegt unterhalb des Rillendornes, so daß die­ ser bei Bewegung der Falle 4 über den Schalthebel 39 hinweggleiten kann.
Bei der Ausführungsform für Fig. 20 sind ebenso wie bei der Ausführungsform nach Fig. 19 für Teile gleicher Funktion die gleichen Bezugszeichen verwendet worden.
Auf dem beweglichen Kupplungshebels 10 befindet sich ein Dauermagnet 40. Diesem gegenüber ist auf einem Weicheisenkern 41 ebenfalls ein Dauerma­ gnet 40 so befestigt, daß sich die Pole abstoßen. Der Elektromagnet mit dem Weicheisenkern 41 ist mit dem Schloßblech verbunden, bewegt sich also nicht mit. In der Grundstellung befindet sich der bewegliche Kupplungshebel 10, be­ dingt durch das Magnetfeld, immer in der Stellung I. Durch Bestromen der Spule des Elektromagneten wird das Magnetfeld umgepolt und der bewegliche Kupplungshebel 10 fällt in seine Stellung II. Zwischen den Magneten soll keine Berührung erfolgen. Das Schloß kann so in der vorgegebenen Zeit geöffnet werden. Bestromung ist gleich Türöffnungszeit. Mit der durch Federkraft vorei­ lenden Falle 4 wird der bewegliche Kupplungshebel 10 in den Bereich des sich jetzt wieder abstoßenden Magnetfeldes gezogen, die Grundstellung wird da­ durch wieder erreicht.

Claims (8)

1. Antipanik-Hotelschloß, mit den Maßen nach DIN 18251 und 18250 Teil 1, mit einer Nuß, Wechsel, Zuhaltung, Falle und Fallenriegel, die in einem Schloßgehäuse angeordnet sind, mit einer zwischen Fallenriegel und Falle angeordneten Zusatzfalle, die wie die Falle und der Fallenriegel je­ weils gegen die Rückstellkraft einer Feder jeweils aus einer Öffnung in der Stulpe hervortritt, wobei die Zusatzfalle in einem Längsschlitz am Schloß­ gehäuseboden geführt ist und eine ebenfalls im Schloßgehäuse angeordnete Verriegelungsautomatik steuert, welche die Falle und den Fallenriegel bei geschlossener Tür gegen Zurückdrücken sperrt, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) auf dem Fallenschaft der Falle (4) ein Kupplungshebel (10) schwenk- und längsverschieblich angelenkt ist;
  • b) daß zwischen Kupplungshebel (10) und Falle (4) ein Leerhub vorge­ sehen ist, der dazu dient, die Blockierung von Falle und Fallenriegel aufzuheben;
  • c) daß die Drückernuß zweigeteilt ist und einen inneren Nußflügel (5) und einen äußeren Nußflügel (6) aufweist;
  • d) der Kupplungshebel (10) ein klauenförmig ausgebildetes Ende (34) aufweist, das mit einem entsprechend gestalteten Nußarm (31) des äußeren Nußflügels (6) in Kupplungsstellung bringbar ist;
  • e) daß der Kupplungshebel (10) durch einen elektromagnetischen Antrieb betätigt wird, wobei eine Elektronik sowohl das Kuppeln als auch das Entkuppeln durch einen kurzzeitigen Stromimpuls bewirkt;
  • f) der der Innenseite zugeordnete Nußflügel (5) mit einem Nußarm (33) auf den Fallenschaft der Falle (4) einwirkt.
  • g) der Kupplungshebel (10) an seiner Unterseite einen Mitnehmer (32) aufweist, der beim Einfallen des Kupplungshebels (10) eine Kupp­ lung zwischen dem inneren und äußeren Nußflügel (5, 6) herstellt.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungs­ hebel (10) durch einen Elektromagneten in seine Leerlaufstellung und in seine Kupplungsstellung mit dem der Außenseite zugeordneten Nußflügel (6) steuerbar ist.
3. Schloß nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kupplungshebel (10) über eine Zugfeder (23) mit der Falle (4) gekuppelt ist, derart, daß der Kupplungshebel (10) stets in seine den Leerlauf des der Außenseite zugeordneten Nußflügels (6) ermöglichenden Stellung belastet ist, und daß über eine Magnet- oder Chipkarte über einen Karten­ leser eine Elektronik ein mehrere Millisekunden, z. B. zwanzig Millisekun­ den, anhaltender Impuls auslösbar ist, wodurch ein Magnet in einem Hubmagneten (14) neutralisierbar ist, wodurch ein Stiftteil (29) über eine bauseitige Feder (30) einen Hub von z. B. 2,5 mm ausführt und dieses Stiftteil (29) auf einen mit dem Kupplungshebel (10) einstückig verbunde­ nen Hebel (11) auftrifft, und daß der Kupplungshebel (10) gegen die Kraft der Feder (23), jedoch unterstützt durch seinen günstigen Schwerpunkt bzw. Kopflastigkeit mit seinem krallenförmigen Fallenschaffieil hinter den krallenförmigen Hebel des der Außenseite zugekehrten Nußarms (31) sich hineinbewegt, so daß beim Niederdrücken des Drückers über diese kral­ lenförmig ineinandergreifenden Hebel (31, 34) die Falle (4) in den Schloß­ kasten hineinbewegbar ist.
4. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ma­ gnet (14) als Klappankermagnet oder Relais ausgebildet ist, derart, daß eine Zugfeder (38) den Kupplungshebel (10) in seiner Grundstellung (Leerlaufstellung) hält, während nach Bestromung des Klappankermagne­ ten (14) ein Schalthebel (39) sich gegen ein mit dem Kupplungshebel (10) verbundenen Anschlag (Schaltrichtung B) bewegt und den Kupplungshebel gegen die Rückstellkraft der Zugfeder (38) in Kupplungsstellung (Stellung II; Fig. 19) schwenkt, während über einen weiteren Schaltimpuls an den Magneten (14) oder an das Relais die Zugfeder (38) den Kupp­ lungshebel (10) in seiner Grundstellung (Leerlaufstellung I) zurückzieht, wobei der Schalthebel (39) des Klappankermagneten (14) unterhalb eines Rillendornes (22) liegt, derart, daß dieser beim Bewegen der Falle (4) über den Schalthebel (39) hinweggleitet (s. Fig. 1 und Fig. 19).
5. Schloß nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich auf dem Kupplungshebel (10) ein Dauermagnet (40) befindet, und daß gegenüber dem Dauermagneten (40) auf einem Weicheisenkern (41) ebenfalls ein Dauermagnet befestigt ist, derart, daß sich die Pole der beiden Dauermagneten abstoßen, und daß sich in Grundstellung der Kupplungshebel (10) durch das Magnetfeld immer in Leerlaufstellung (Position l; Fig. 20) befindet, während nach Bestromung der Spule das Magnetfeld umpolbar ist und der Kupplungshebel (10) in seine Kupp­ lungsstellung (Funktionsstellung II; Fig. 20) einfällt.
6. Schloß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Nuß aus zwei über zwei Nußschalen (7) miteinander verbundenen Nußflügeln (5, 6) besteht, wobei sowohl die beiden Nußflü­ gel (5, 6) als auch beide Nußschalen (7) in rechts oder links anschlagende Schlösser austauschbar sind.
7. Schloß nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Nüsse form­ schlüssig mit den Nußschalen (7) ohne sonstige Befestigungselemente gekuppelt sind.
8. Schloß nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Falle als Balkenfalle ausgebildet ist.
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