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DE4238982C2 - Auskleideschlauch zum Sanieren unterirdisch verlegter Abwasserkanäle, Rohrleitungen o. dgl. - Google Patents

Auskleideschlauch zum Sanieren unterirdisch verlegter Abwasserkanäle, Rohrleitungen o. dgl.

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DE4238982C2
DE4238982C2 DE19924238982 DE4238982A DE4238982C2 DE 4238982 C2 DE4238982 C2 DE 4238982C2 DE 19924238982 DE19924238982 DE 19924238982 DE 4238982 A DE4238982 A DE 4238982A DE 4238982 C2 DE4238982 C2 DE 4238982C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Auskleideschlauch zum Sanieren verlegter Abwasserkanäle, Rohrleitungen o. dgl., der ein textiles Fasergebilde aufweist, das mit flüssigem, aushärtbarem Harz tränkbar und bis zur Harzaushärtung an die Innenwand des Altkanals oder der Altrohrleitung preßbar ist.
Es sind Auskleideschläuche dieser Art bekannt (DE-GM 88 10 047), die aus Filz ein- oder mehrlagig gefertigt und stumpf oder überlappend geklebt sind. Die Auskleideschläuche können auch als Glasfasergewebeschläuche ausgebildet sein.
Häufig weisen sanierungsbedürftige Kanäle stetige oder unstetige Geometrieveränderungen in bezug auf ihre Form und Lage auf.
Besonders im Bereich der Hausanschlüsse des Abwassersystems und in den Grundstücksentwässerungsleitungen werden an die Auskleideschläuche besondere Anforderungen gestellt. Im Gegensatz zu den normalen Abwasserleitungen treten hier große Querschnittsveränderungen von mehr als 50 Prozent auf und es werden häufig hinter dem Anschluß Rohrbögen geringen Durchmessers eingesetzt.
Derartige Rohrgeometrien können weder mit einem Filz- noch mit den bisherigen Glasfaserschläuchen ausgekleidet werden, da in dem in den Auskleideschlauch eingeführten Kalibrierschlauch bzw. in der eingeführten Blase hohe Drücke aufgebracht werden müssen, um die erforderlichen Verformungskräfte zu erzielen, die jedoch lokal zur Zerstörung des Auskleideschlauches oder des umgebenden Altrohres führen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Auskleideschlauch zum Sanieren verlegter Abwasserkanäle, Rohrleitungen u. dgl. der eingangs genannten Art so zu gestalten, daß mit ihm in einfacher Weise auch Rohrleitungen und Kanäle in Form einer Innenauskleidung saniert werden können, die mindestens einen Bereich aufweisen, in dem eine sprunghafte Änderung der lichten Weite des Rohr- oder Kanalstranges vorliegt und daß der Auskleideschlauch mit geringen Verformungskräften der jeweiligen Rohrgeometrie angepaßt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Patentanspruches 1 in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffs gelöst.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist der Auskleideschlauch aus einem Glasfasergestrick gefertigt.
Das Strickverfahren erlaubt durch eine Variation der Maschenweite sowie durch das Einbringen von sogenannten Schußfäden eine sehr große Variation der Dehnbarkeit radial/ axial von praktisch null bis einigen hundert Prozent.
Der Auskleideschlauch kann im nahtlosen Rundstrickverfahren oder im Flachbettstrickverfahren gefertigt werden.
Ein Auskleideschlauch, der für einen Hausanschlußrohrstrang verwendet wird, der in das Hauptrohr eines Kanalsystems einmündet, kann folgende Eigenschaften aufweisen.
Die Dehnbarkeit in axialer Richtung beläuft sich durch das Einarbeiten von Schußfäden in das Glasfasergestrick nahezu auf "null". Die radiale Dehnbarkeit im Bereich der Einmündung des Hauptanschlußstranges in das Hauptrohr beträgt ca. 100 Prozent und nimmt auf einer Länge von 30 cm stetig auf 30 Prozent ab. Im Bereich der Einmündung, also im Bereich der großen radialen Dehnbarkeit, weist der Auskleideschlauch eine verstärkte Wanddicke zur Verbesserung der Strukturfähigkeit und zur Kompensation der Wandstärkenreduzierung infolge der Dehnung auf. Der Auskleideschlauch kann als T-Formstück oder mit einem Kragen versehen nahtlos hergestellt werden, wobei der Kragen oder der querverlaufende Schlauchteil zur Anlage an die Innenwand des Hauptrohres kommt.
Bei dem erfindungsgemäßen Auskleideschlauch sind nur geringe Verformungskräfte erforderlich, um den Auskleideschlauch an die bestehende Rohrgeometrie anzupassen. Durch die Abstufung der radialen Dehnbarkeit des Auskleideschlauches wird verhindert, daß der Auskleideschlauch auch hinter dem Anschluß an das Hauptrohr sich jeder Geometrie, die durch Scherbenbildung im Altrohr oder durch Fehlstellen oder durch Auswaschungen sich ergibt, anpaßt. Die radiale Restdehnbarkeit des Auskleideschlauches reicht aus, um mindestens 3d-Rohrbögen faltenfrei zu durchlaufen. Die axiale Dehnbarkeit gleich null sorgt dafür, daß der Auskleideschlauch sich beim Inversieren nicht streckt und das Gestrick aufreißt. Die Fähigkeit des Schlauches sich den Geometrieveränderungen anzupassen erfolgt hierbei durch Stauchung des Gestrickes.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Auskleideschlauches sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen verlegten Auskleideschlauch, der als T-förmiges Formstück ausgebildet ist,
Fig. 2 einen mit einem Kragen ausgerüsteten Auskleideschlauch,
Fig. 3 in perspektivischer und geschnittener Darstellung ein Hauptrohr mit einer Hausanschlußrohrleitung, wobei der Anschluß an das Hauptrohr über Rohrbögen erfolgt und in die Hausanschlußleitung der Auskleideschlauch eingelegt ist, und
Fig. 4 in schematischer geschnittener Darstellung eine Rohrleitung mit einer sprunghaften Änderung des Innendurchmessers und mit eingeformtem Auskleideschlauch.
In der Fig. 1 ist das Hauptrohr 1 eines Abwassersystems im Schnitt aufgezeigt, in das ein Hauptanschlußrohr 2 einmündet. Zur Auskleidung des Übergangsbereiches zwischen dem Hauptrohr und dem Hausanschlußrohr wird ein harzgetränkter Auskleideschlauch verwendet, der als T-förmiges Formstück ausgebildet ist und sich aus einem Querteil 3 mit großer radialer Dehnbarkeit und einem Längsteil 4 mit geringer radialer Dehnbarkeit zusammensetzt, wobei sowohl der Querteil als auch der Längsteil in axialer Richtung eine Dehnbarkeit aufweisen, die gegen null geht.
Quer- und Längsteil 3, 4 sind einstückig als Glasfasergestrick gefertigt und sind in axialer Richtung mit Schußfäden versehen, die die Dehnbarkeit in axialer Richtung gering halten.
Nach dem Einsetzen des harzgetränkten Auskleideschlauches in das Hauptrohr und in das Hausanschlußrohr werden der Querteil 3 und der Längsteil 4 in bekannter Weise durch einen Packer, eine Blase oder einen Kalibrierschlauch an die Innenseite des Altrohres gepreßt bis das Harz ausgehärtet ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 2 weist ebenfalls wie in der Fig. 1 das Hauptrohr 1 einen Innendurchmesser D und das Hausanschlußrohr 2 einen Innendurchmesser d auf. In das Hausanschlußrohr 2 wurde ein harzgetränkter Auskleideschlauch 5 eingesetzt, der mit einem Kragen 6 versehen ist, der in bekannter Weise bis zur Aushärtung des Harzes an die Innenseite 7 des Hauptrohres gepreßt wird. Gleichzeitig wird der Auskleideschlauch 5 an die Innenseite 8 des Hausanschlußrohres gedrückt.
Der Auskleideschlauch 5 und der einstückig damit ausgebildete Kragen 6 sind ebenfalls als Glasfasergestrick ausgebildet, wobei der Auskleideschlauch 5 eine geringe radiale Dehnbarkeit und eine gegen null gehende axiale Dehnbarkeit aufweist.
Es ist auch möglich, den Kragen 6 dadurch zu bilden, daß der Endabschnitt des Auskleideschlauches 5 mit einer großen radialen Dehnbarkeit von z. B. einhundert Prozent ausgestattet wird, so daß dieser Abschnitt in das Hauptrohr eingeformt werden kann und wie in der Fig. 2 dargestellt, einen an der Innenseite des Hauptrohres anliegenden Kragen bildet, dessen Harzanteil dann ausgehärtet wird.
Bei dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 3 wird der Auskleideschlauch 9 ebenfalls zur Sanierung einer Hausanschlußleitung 10 benutzt, die aus einem Hausanschlußrohr 11 und aus Rohrbögen 12 und 13 besteht. Der Rohrbogen 13 mündet in das Hauptrohr 14 ein.
Der Auskleideschlauch weist einen Endabschnitt 15 auf, der eine große radiale Dehnbarkeit von etwa 10 Prozent besitzt, während der übrige Teil des Auskleideschlauches mit einer radialen Dehnbarkeit von 30 Prozent ausgestattet ist.
Durch die große radiale Dehnbarkeit des Endabschnitts 15 kann ein Kragen ausgeformt werden, der an der Innenseite des Hauptrohres 14 anliegt und in dieser Form durch Aushärten der Harzfüllung fixiert wird.
Die radiale Restdehnbarkeit von ca. 30 Prozent des übrigen Teils des Auskleideschlauches reicht aus, um den Auskleideschlauch durch Rohrbögen mit großer Krümmung zu verlegen und auch in dem Hausanschlußrohr 10 einen optimalen Strömungsquerschnitt auszubilden unabhängig von Auswaschungen, von Scherbenstellen oder Fehlstellen in diesem Altrohr.
Die Fig. 4 zeigt in schematischer Hinsicht eine sanierte Rohrleitung, die sich aus dem Rohrstück 16 mit kleinem Innendurchmesser d1 und aus dem Rohrstück 17 mit dem wesentlich größeren Innendurchmesser d2 zusammensetzt.
Der eingelegte Auskleideschlauch, der ebenfalls als Glasfasergestrick ausgebildet ist, weist im Bereich des Rohrstücks 16 eine relativ geringe radiale Dehnbarkeit und im Bereich des Rohrstücks 17 sowie im Übergangsbereich von 16 nach 17 eine große radiale Dehnbarkeit auf, so daß unter Verwendung relativ kleiner Verformungskräfte der harzgetränkte Auskleideschlauch sowohl an die Innenseite des Rohrstücks 16 als auch an die Innenseite des Rohrstücks 17 gepreßt werden kann, bis das Harz ausgehärtet ist.
Der Auskleideschlauch kann auch als Faserverbundschlauch gefertigt sein, wobei die Innen- und Außenschicht ein Gestrick aus hochwertigem GFK-Garn bildet und die mittlere Schicht aus einem anderen Material, z. B. aus Nylon, gefertigt ist.
Auch der Faserverbundschlauch bildet ein Gestrick, mit dem in einem oder in mehreren Abschnitten des Auskleideschlauches eine hohe radiale Dehnbarkeit erzielbar ist, während durch eingezogene Schußfäden die axiale Dehnbarkeit gegen null tendiert.
Diese als Glasfasergestrick ausgebildeten Auskleideschläuche können mit einer flüssigkeitsundurchlässigen ebenfalls elastischen Außenschicht versehen werden.
Bezugszeichen
 1 Hauptrohr
 2 Hausanschlußrohr
 3 Querteil
 4 Längsteil
 5 Auskleideschlauch
 6 Kragen
 7 Innenseite
 8
 9 Auskleideschlauch
10 Hausanschlußleitung
11 Hausanschlußrohr
12 Rohrbogen
13 Rohrbogen
14 Hauptrohr
15 Endabschnitt
16 Rohrstück
17 Rohrstück

Claims (11)

1. Auskleideschlauch zum Sanieren unterirdisch verlegter Abwasserkanäle, Rohrleitungen o. dgl., der ein textiles Fasergebilde aufweist, das mit flüssigem, aushärtbarem Harz tränkbar und bis zur Harzaushärtung an die Innenwand des Altkanals oder der Altrohrleitung preßbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das textile Fasergebilde mit mindestens einem Abschnitt versehen ist, in dem die Dehnbarkeit in radialer Richtung wesentlich größer ist als in dem anderen Schlauchteil und in dem die Dehnbarkeit in Längsrichtung klein ist.
2. Auskleideschlauch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem Glasfasergestrick gefertigt ist.
3. Auskleideschlauch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Glasfasergestrick in Längsrichtung des Schlauches sich erstreckende Schußfäden eingezogen sind.
4. Auskleideschlauch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er im Übergangsbereich zwischen zwei winklig zueinander verlegten Abwasserrohren mit einer sprunghaften Änderung der lichten Weite einen Abschnitt mit großer radialer Dehnbarkeit aufweist, während der andere Schlauchabschnitt mit einer geringen radialen Dehnbarkeit und einer gegen null gehenden Dehnbarkeit in Längsrichtung ausgerüstet ist.
5. Auskleideschlauch nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Abschnitt großer radialer Dehnbarkeit diese radiale Dehnbarkeit 100 Prozent beträgt, der Schlauchteil geringer radialer Dehnbarkeit eine Dehnbarkeit von 30 Prozent aufweist und daß im Übergangsbereich die Dehnbarkeit stetig abfällt.
6. Auskleideschlauch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß er zur Innenauskleidung eines Rohr- oder Kanalstranges mit Abschnitten unterschiedlicher Innendurchmesser Abschnitte unterschiedlicher radialer Dehnbarkeit aufweist, wobei die radiale Dehnbarkeit dem zugeordneten Innendurchmesser des Altrohres entspricht und die Dehnbarkeit des Schlauches in Längsrichtung gegen null geht.
7. Auskleideschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er in den Abschnitten mit großer radialer Dehnbarkeit eine große Wandungsdicke aufweist, die sich im Zuge der radialen Dehnung verringert.
8. Auskleideschlauch nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, daß er mehrlagig aufgebaut ist bzw. daß mehrere Schläuche ineinandergesteckt sind.
9. Auskleideschlauch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß er als Faserverbundschlauch gefertigt ist.
10. Auskleideschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er mit einer flüssigkeitsundurchlässigen ebenfalls hochelastischen Außenschicht versehen ist.
11. Auskleideschlauch nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Anpassung des harzgetränkten Fasergebildes an die Altrohrgeometrie nur geringe Umformkräfte (<50 N/cm) notwendig sind, so daß hierbei keine plastische Verformung oder Bruch des Fasergebildes erfolgt.
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