DE4236238C2 - Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen in sanitären Einrichtungen - Google Patents
Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen in sanitären EinrichtungenInfo
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- DE4236238C2 DE4236238C2 DE19924236238 DE4236238A DE4236238C2 DE 4236238 C2 DE4236238 C2 DE 4236238C2 DE 19924236238 DE19924236238 DE 19924236238 DE 4236238 A DE4236238 A DE 4236238A DE 4236238 C2 DE4236238 C2 DE 4236238C2
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- E03C1/12—Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
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- A61L2/18—Liquid substances or solutions comprising solids or dissolved gases
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abtötung
von pathogenen Keimen, wie Pseudomonas, in den
Geruchsverschlüssen sanitärer Einrichtungen, wie
Waschbecken, Bidets und Toilettentöpfen, deren
Geruchsverschluß über eine Verbindungsleitung und eine
Pumpe mit einer Dosiervorrichtung lösbar gekuppelt ist,
die einen Behälter mit Entnahmeöffnung für ein sich
biologisch abbauendes Desinfektionsmittel, eine
Dosierkammer, eine Dosierüberwachungseinrichtung sowie
eine letztere speisende Batterie aufweist, wobei die
Entleerung ihres Behälters von einem optischen und/oder
akustischen Signalgeber der von einem Rechner gesteuerten
Dosierüberwachungseinrichtung anzeigbar ist und sodann
entweder nur der Behälter mit der Batterie oder die
Dosiervorrichtung als gesamte Austauscheinheit rasch
gegen eine neue Dosiervorrichtung auswechselbar ist, nach
Patent 42 20 230.
Umfangreiche Untersuchungen an einer Vorrichtung
dieser Art haben ergeben, daß der Grad der Desinfektion
wesentlich von der Art der Infiltrierung des
Desinfektionsmittels in den Geruchsverschluß abhängt, da
die darin enthaltenen Keime nicht nur auf den Inhalt der
Füllung des Geruchsverschlusses beschränkt sind, sondern
von selbst oder unter der Wirkung von natürlicher
Konvektion in Richtung zum Beckenausguß gelangen.
Als weiteres Problem hat sich die Möglichkeit der
Überwachung der Funktionstüchtigkeit dieser Vorrichtung
herausgestellt. Gemäß der Vorrichtung nach dem
Hauptpatent 42 20 230 und dem gleichlautenden
DE-Gbm 92 08 279 ist der Geruchsverschluß der sanitären
Einrichtung über eine Verbindungsleitung mit einer
Dosiervorrichtung lösbar gekuppelt, die einen Behälter
mit Entnahmeöffnung für ein sich biologisch abbauendes
Desinfektionsmittel, eine Dosierkammer, eine
Dosierüberwachungseinrichtung sowie eine letztere
speisende Batterie aufweist und bei der die Entleerung
ihres Behälters von einem optischen und/oder akustischen
Signalgeber der Dosierüberwachungseinrichtung anzeigbar
ist und entweder nur der Behälter mit der Batterie oder
die Dosiervorrichtung als gesamte Austauscheinheit rasch
gegen eine neue Dosiervorrichtung auswechselbar ist.
Diese Vorrichtung hat die in sie gesetzten Erwartungen
bezüglich der Abtötung von pathogenen Keimen in vollem
Umfang erfüllt. Jedoch kann beispielsweise ein
Hygienebeauftragter eines Krankenhauses an der bekannten
Vorrichtung bei Entleerung des Behälters nicht
feststellen, ob und in welcher Weise die
Funktionsfähigkeit der Vorrichtung zwischenzeitlich
gestört war, sei es durch eine mangelnde oder nicht
durchgeführte Dosierung oder sei es, daß eine angezeigte
Störung vom Bedienungspersonal nicht behoben worden ist.
In der FR-2 551 787 wird eine Vorrichtung zur
automatischen Desinfektion von Waschbecken beschrieben,
die im wesentlichen aus einem mit einem
Desinfektionsmittel gefüllten Behälter, einer damit
verbundenen Pumpe, zwei Transformatoren und einer
elektronischen Regelung besteht. Die Pumpe ist einerseits
mit einem das Desinfektionsmittel enthaltenden Behälter
und andererseits über zwei Leitungen mit dem Waschbecken
verbunden. Die eine Leitung endet oberhalb des Ausgusses
und ist als Diffusor ausgebildet, wohingegen die andere
Leitung als Injektionsdüse ausgebildet und in der
Verlängerung der Abflußleitung in Abflußrichtung
gerichtet ist. Bei einem Ausführungsbeispiel dieser
Vorveröffentlichung wird über ein Mikrofon mittels eines
Verstärkers über elektrische Leitungen der elektronischen
Regeleinrichtung ein Signal erteilt, wodurch die über die
beiden Transformatoren betriebene elektronische
Regeleinrichtung die Pumpe in Betrieb setzt. Diese drückt
sodann das Desinfektionsmittel aus dem Behälter über die
eine Leitung in das Waschbecken und über die zweite
Leitung in den Siphon. Neben dem Mikrofon und dem
Verstärker ist bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
gemäß Fig. 3 auch eine Kontaktsonde mit zwei Elektroden
und beim Ausführungsbeispiel der Fig. 5 ein
Niveauschalter offenbart. Sämtliche dieser Schalter
setzen die Pumpe nur und ausschließlich bei Benutzung der
jeweiligen sanitären Einrichtung in Betrieb. Eine
Dosiereinrichtung fehlt ebenso wie eine
Dosierüberwachungseinrichtung. Bei Nichtbenutzung dieser
sanitären Einrichtung erfolgt keine Desinfektion.
Da bei diesem Verfahren das Desinfektionsmittel zur
Abtötung von pathogenen Keimen nur in Abhängigkeit von
einer Benutzung der sanitären Einrichtung in den
Geruchsverschluß gelangt, wird es entweder ganz oder
teilweise von dem Waschwasser während dieser Benutzung
durch den Siphon hindurch in den Abfluß abgespült. Nach
Beendigung der Benutzung füllt sich der Siphon wieder und
kann sodann erneut mit pathogenen Keimen geimpft werden.
Insbesondere bei kleinen Benutzungsmengen, z. B. beim
Ausspeien eines Benutzers, braucht nicht in jedem Fall
die Pumpe über das Mikrofon, die Kontaktsonde oder den
Niveauschalter in Tätigkeit gesetzt zu werden. Dadurch
können sich die pathogenen Keime erheblich vermehren und
eine dementsprechende Keimkonzentration im Siphon bilden,
was auch bei einer Nichtbenutzung der Fall ist.
Von diesem Problem ausgehend, liegt der
Zusatzerfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
gemäß dem eingangs genannten Gattungsbegriff
erfindungsgemäß derart weiterzubilden, daß einerseits der
Grad der Desinfektion innerhalb des Geruchsverschlusses
erheblich vergrößert und andererseits die
Funktionsfähigkeit der Vorrichtung für die Vergangenheit
jederzeit überprüft werden kann.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem eingangs
genannten Gattungsbegriff erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Dosierüberwachungseinrichtung mit einer über eine
Tastatur einstellbaren und abrufbaren Digitalanzeige und
das in den Geruchsverschluß einmündende Ende der
Verbindungsleitung mit einem Sprühkopf versehen ist,
wobei der Sprühkopf und der Förderdruck der Pumpe derart
bemessen sind, daß das Desinfektionsmittel unter
Benetzung des gesamten Innenraumes des
Geruchsverschlusses oberhalb des Flüssigkeitspegels bis
hin zur Einmündung in das Waschbecken, in das Bidet und
den Toilettentopf versprühbar ist. Durch den Sprühkopf
kann das Desinfektionsmittel nicht nur in die
Flüssigkeitsfüllung des Siphons einfiltrieren, sondern
auch gezielt an die übrigen, oberhalb des
Flüssigkeitspegels befindlichen Flächen des
Geruchsverschlusses gelangen. Durch die mit der
Überwachungseinrichtung verbundene, einstellbare und
abrufbare Digitalanzeige können jederzeit die
durchgeführte Zahl der Desinfektionen, die Anzahl der
aufgetretenen Störungen, personelles Versagen nach
Anzeigen einer Störung über den gesamten Zeitverlauf
während der Entleerung des Behälters sicher gespeichert
und auf Abruf jederzeit angezeigt werden.
Durch die spezielle Bemessung des Sprühkopfes und
des Förderdruckes der Pumpe kann das Desinfektionsmittel
nicht nur in die Flüssigkeitsfüllung des Siphons
einfiltrieren, sondern auch gezielt an die übrigen,
oberhalb des Flüssigkeitspegels befindlichen Flächen des
Geruchsverschlusses gelangen. Damit wird sichergestellt,
daß das Desinfektionsmittel nicht nur die Oberfläche des
Flüssigkeitspegels innerhalb des Siphons benetzt, sondern
auch weiträumig in den darüberliegenden Raum versprüht
wird.
Dabei mündet der Sprühkopf vorteilhaft oberhalb des
Flüssigkeitspegels des Geruchsverschlusses in diesen ein.
Ferner bestehen der Sprühkopf, die Verbindungsleitung und
die Pumpe aus einem gegen das Desinfektionsmittel
resistenten Kunststoffmaterial, wie beispielsweise einem
Tetrafluoräthylen oder einem Epoxidharz.
Zur Vermeidung von Kalkablagerungen an den
Innenflächen eines Siphons und den damit einhergehenden
Beeinträchtigungen der Desinfektion sowie zur Schaffung
eines äußerst wirksamen und dennoch sich in Verbindung
mit Wasser biologisch abbauenden Desinfektionsmittels
besteht das in dem Behälter der Dosiervorrichtung
einzufüllende Desinfektionsmittel aus einer
Desinfektionslösung von Wasser, Wasserstoffperoxid,
Peroxyessigsäure, Benzoesäure und quartärer
Ammoniumverbindung mit folgenden Mischungsbereichen:
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung
und dem Rest stets aus Wasser. Dabei ist die von der Dosiervorrichtung in auf die jeweilige Wachstumsgeschwindigkeit der Keime abgestimmten Zeitintervallen in den Geruchsverschluß eingesprühte Menge der Desinfektionslösung mit dem Flüssigkeitsinhalt des Geruchsverschlusses auf eine Konzentration an Desinfektionslösung von 0,1% bis 4% mischbar, ohne physiologisch bedenklich in Erscheinung zu treten.
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung
und dem Rest stets aus Wasser. Dabei ist die von der Dosiervorrichtung in auf die jeweilige Wachstumsgeschwindigkeit der Keime abgestimmten Zeitintervallen in den Geruchsverschluß eingesprühte Menge der Desinfektionslösung mit dem Flüssigkeitsinhalt des Geruchsverschlusses auf eine Konzentration an Desinfektionslösung von 0,1% bis 4% mischbar, ohne physiologisch bedenklich in Erscheinung zu treten.
Nach einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der
Erfindung ist die mit dem Rechner elektronisch verbundene
Digitalanzeige der Dosierüberwachungseinrichtung
vierstellig ausgebildet, über welche das momentane Datum,
die Anzahl der durchzuführenden Desinfektionen innerhalb
eines Zeitintervalls, jede Störung, jede Entleerung und
jeder Austausch eines Behälters anzeigbar ist.
Um diese gespeicherten Daten aus der
Dosierüberwachungseinrichtung auch während eines
Behälterwechsels jederzeit bei einer Überprüfung abrufen
zu können, wird die Dosierüberwachungseinrichtung von
zwei Batterien gespeist, von denen die erste mit dem
Behälter formschlüssig verbunden ist sowie die
Dosiervorrichtung, die Pumpe und den Rechner speist und
von denen die zweite Batterie während des Austausches des
Behälters die Uhr und sämtliche Rechendaten des Rechners
in Stand-By-Position hält.
Um die Daten des Rechners jederzeit sicher abrufen
und ein Funktions-Überprüfungszeugnis in Form einer
Quittung ausstellen zu können, ist der Rechner der
Dosierüberwachungseinrichtung mit einer ersten
Schnittstelle zum Anschluß eines Laptop mit Ausdruck und
menügespeistem Programm versehen. Vorteilhaft ist ferner
der Rechner der Dosierüberwachungseinrichtung entweder
mit der ersten oder einer zweiten Schnittstelle an eine
zentrale Leittechnik, beispielsweise eines Krankenhauses,
eines Altenheimes, einer Kaserne oder eines Hotels,
anschließbar, über welche jede Funktionsstörung
unmittelbar auch dem zentralen Überwachungsdienst
gemeldet und von diesem behoben werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den
Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 den teilweisen Querschnitt durch
einen Geruchsverschluß mit
eingesetztem Sprühkopf und
Verbindungsleitung,
Fig. 2 den teilweisen Schnitt durch die
Dosierüberwachungseinrichtung mit der
Verbindungsleitung zum
Geruchsverschluß und
Fig. 3 ein elektrisches Schaltschema der
Dosierüberwachungseinrichtung.
Gemäß den Fig. 1 und 2 ist der zweiteilig
ausgebildete Geruchsverschluß 1, 2 der sanitären
Einrichtung 3, hier z. B. eines Waschbeckens, über eine
Verbindungsleitung 4 lösbar mit der in Fig. 2
dargestellten Dosiervorrichtung 5 gekoppelt. Diese
Dosiervorrichtung 5 besteht aus einem Behälter 6 mit
einer Entnahmeöffnung 7 für das Desinfektionsmittel,
einer Dosierkammer 8, einer
Dosierüberwachungseinrichtung 9 sowie einer ersten sowohl
die Dosierkammer 8 als auch die
Dosierüberwachungseinrichtung 9 speisenden Batterie 10,
die mit dem Behälter 6 form- und/oder kraftschlüssig
verbunden ist. Die Entleerung des Behälters 6 wird von
der Dosierüberwachungseinrichtung 9 durch eine
optische 11 oder eine akustische 12 (s. Fig. 3)
Signaleinrichtung angezeigt, so daß in diesem Fall
entweder nur der Behälter 6 mit der ersten Batterie 10
oder die Dosiervorrichtung 5 als gesamte Austauscheinheit
rasch gegen eine neue Dosiervorrichtung 5 auswechselbar
ist.
Die Füllung der Dosierkammer 8 mit dem
Desinfektionsmittel wird von der
Dosierüberwachungseinrichtung 9 gesteuert und erfolgt
gemäß der Zusatzanmeldung in jedem Fall mittels der
gleichfalls von der Dosierüberwachungseinrichtung 9
geschalteten und von der Batterie 10 gespeisten Pumpe 13,
die über die Verbindungsleitung 4 mit dem
Geruchsverschluß 1, 2 der sanitären Einrichtung 3 in
Verbindung steht.
Die Dosierkammer 8 besteht aus einem zylindrischen
Gehäuse 14, in welchem ein die gewünschte
Desinfektionsmenge zwischen sich und dem von einem
Rückflußverhinderer 15 absperrbaren Entnahmestutzen 16
des Behälters 6 aufnehmender Kolben 17 über die
Kolbenstange 18 von einem Elektromagneten 19 in eine von
der gestrichelten Position der Fig. 2 innerhalb der
Dosierkammer 8 zu einer Auslaßöffnung 20 gemäß der
Darstellung der Fig. 2 in eine die Verbindungsleitung 4
öffnende Position verschiebbar ist.
Wie aus Fig. 3 in Verbindung mit Fig. 2 entnommen
werden kann, besteht die Dosierüberwachungseinrichtung 9
aus einem von der ersten Batterie 10 gespeisten
Rechner 29, einem Spannungsstabilisator 42, einem
Verstärker 43, einem Einstellelement 44, einem Zeit- und
Taktgeber 45, einer Gleichstrom-Entkopplung 46 für die
Elektroden 27, 28, die im zylindrischen Gehäuse 14 der
Dosierkammer 8 zur Horizontalen einmal an unten- und
einmal an obenliegender Stelle angeordnet sind. Ferner
weist die Dosierüberwachungseinrichtung 9 ein
Modulgehäuse 47 auf. Die erste Batterie 10 speist
einerseits den Verstärker 43 des Rechners 29 und
andererseits die Pumpe 13 und den Elektromagneten 19. Das
Modulgehäuse 47 ist außerdem Bestandteil eines
Traggestelles 30 in Form einer Konsole, die den
Behälter 6 mit der Desinfektionsflüssigkeit haltert.
Wie aus Fig. 2 entnommen werden kann, befindet sich
in dem Behälter 6 eine eingeformte Mulde 31 zur Aufnahme
der ersten Batterie 10. Der Behälter 6 ist über eine
nicht näher beschriebene O-Ring-Dichtung 32 des
Entnahmestutzens 16 mit einem ihn formschlüssig
umgreifenden Fortsatz 33 des zylindrischen Gehäuses 14
der Dosierkammer 8 lösbar aber flüssigkeitsdicht
gekoppelt. Der Behälterboden 34 ist mit der
Entnahmeöffnung 7 höher als der Einlaufstutzen 36 in den
Geruchsverschluß 1, 2 angeordnet.
Um eine eventuell zwischen zwei Desinfektionen
auftretende Verstopfung des Geruchsverschlusses 1, 2 von
der Dosierüberwachungseinrichtung 9 anzeigen lassen zu
können, ist das Modulgehäuse 47 mit einer
kommunizierenden Röhre 49 versehen, die in ständiger
geöffneter Verbindung zur Dosierkammer 8 steht.
Außerdem wird das Modulgehäuse 47 mittels des
Traggestells 30 in bezug auf den Geruchsverschluß 1, 2 in
einer Höhe angeordnet, in welcher bei einer Verstopfung
und Überflutung der sanitären Einrichtung 3 in ihrem
unteren Bereich von dem dann in die Dosierkammer 8
eintretenden Waschwasser auch mindestens bereits die
untenliegende Elektrode 28 benetzt werden kann und
diese 28 sodann die Störung über die optischen und/oder
akustischen Signalgeber 11, 12 anzeigt. Um einen Stau in
der Dosierkammer 8 und/oder der kommunizierenden Röhre 49
zu vermeiden, ist letztere 49 mit einer
Entlüftungsöffnung 50 versehen.
Die vorbeschriebenen Teile sind nicht Gegenstand der
vorliegenden Erfindung, sondern bereits Gegenstand des
Hauptpatents 42 20 230 und wurden deshalb auch bewußt mit
identischen Bezugsziffern bezeichnet.
Gemäß der vorliegenden Zusatzerfindung ist nunmehr
das in den Geruchsverschluß 1, 2 einmündende Ende 51 der
Verbindungsleitung 4 mit einem Sprühkopf 52 versehen
(s. Fig. 1), während die Dosierüberwachungseinrichtung 9
eine über eine Tastatur 54 einstellbare und abrufbare
Digitalanzeige 53 aufweist.
Gemäß Fig. 2 ist die Auslaßöffnung 20 in einen
Stutzen 37 verlängert, der über eine
Verbindungsleitung 55 mit der Saugseite 56 der Pumpe 13
verbunden ist. Die Druckseite 57 der Pumpe 13 steht über
eine weitere Verbindungsleitung 58 mit der
Verbindungsleitung 4 zum Sprühkopf 52 in Verbindung. Die
Verbindungsleitung 58 und 4 sind über einen in der
Wand 59 des Modulgehäuses 47 angeordneten Stutzen 60
miteinander kuppelbar.
Erfindungsgemäß sind der Sprühkopf 52 und der
Förderdruck der Pumpe 13 derart bemessen, daß das
Desinfektionsmittel unter Benetzung des gesamten
Innenraumes gemäß den angedeuteten Sprühstrahlen 61, 67
in Fig. 1 des oberen Teiles 2 des
Geruchsverschlusses 1, 2 oberhalb des strichpunktiert
angedeuteten Flüssigkeitspegels 62 im unteren Teil 1 des
Geruchsverschlusses 1, 2 bis hin zur Einmündung 63 in das
Waschbecken 3 bzw. in das Bidet oder den Toilettentopf
versprühbar ist. Dabei bestehen der Sprühkopf 52, die
Verbindungsleitung 4, die Pumpe 13, der Stutzen 60 und
die weiteren Verbindungsleitungen 55 und 58 sowie
sämtliche mit dem Desinfektionsmittel in Kontakt
gelangenden Teile aus einem resistenten
Kunststoffmaterial, wie beispielsweise Tetrafluoräthylen
oder einem Epoxidharz.
Wie aus Fig. 1 entnommen werden kann, mündet der
Sprühkopf 52 oberhalb des Flüssigkeitspegels 62 des
Geruchsverschlusses 1, 2 in diesen ein. Das obere Teil 2
des Geruchsverschlusses 1, 2 ist über ein Sieb 64 mit
einer elastischen Profildichtung 65 sowie einer
Gegenmutter 66 mit dem Waschbecken 3 verschraubt. An
seinem unteren Teil ist das Teil 2 des
Geruchsverschlusses 1, 2 mit einem Zwischenrohr 38
versehen, welches über die beiden Überwurfmuttern 68
und 69 mit den daran angrenzenden Teilen des
Geruchsverschlusses 1, 2 lösbar verschraubt ist.
Der zylindrisch, kugelförmig oder
kugelabschnittsförmig, z. B. halbkugelförmig, ausgebildete
Sprühkopf ist in seinem gesamten Außenmantelbereich mit
regelmäßig angeordneten Sprühdüsen versehen.
Um einerseits eine gründliche Desinfektion im
gesamten Bereich des Geruchsverschlusses 1, 2
sicherzustellen und um andererseits ein physiologisch
unbedenkliches sowie sich selbst in biologischer Weise
abbauendes Desinfektionsmittel verwenden zu können, wird
in den Behälter 6 der Dosiervorrichtung 5 eine
Desinfektionslösung aus Wasser, Wasserstoffperoxid,
Peroxyessigsäure, Benzoesäure und einer quartären
Ammoniumverbindung im Verhältnis folgender
Mischungsbereiche eingefüllt:
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung
Rest: Wasser.
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung
Rest: Wasser.
Dabei kommt dem Wasserstoffperoxid und der
Peroxyessigsäure die Funktion einer sofortigen
Desinfektion und der Benzoesäure und der quartären
Ammoniumverbindung vornehmlich eine langzeitig
keimtötende Wirkung zu. Die Peroxyessigsäure unterbindet
darüber hinaus ein Anbacken von festen Bestandteilen,
beispielsweise von Kalkbestandteilen, an der
Innenwandung 70 des Geruchsverschlusses 1, 2. Die von der
Dosiervorrichtung 5 in die auf die jeweilige
Wachstumsgeschwindigkeit der Keime abgestimmten
Zeitintervallen in den Geruchsverschluß 1, 2 eingesprühte
Menge der Desinfektionslösung mischt sich mit dem
Flüssigkeitsinhalt des Geruchsverschlusses 1, 2 unterhalb
des Flüssigkeitspegels 62 auf eine Konzentration an
Desinfektionslösung von 0,1% bis 4%. Dabei sind sämtliche
Prozente in Volumenprozente angegeben.
Wie aus Fig. 2 entnommen werden kann, ist die mit
dem Rechner 29 der Fig. 3 elektronisch verbundene
Digitalanzeige 53 vierstellig ausgebildet, über welche
das momentane Datum, die Anzahl der durchzuführenden
Desinfektionen innerhalb eines Zeitintervalls, jede
Störung, jede Entleerung und jeder Austausch eines
Behälters 6 anzeigbar ist. Diese Daten können jeweils
über die Tastatur 54 eingestellt und abgerufen werden.
Wie aus den Fig. 2 und 3 entnehmbar ist, weist
die Dosierüberwachungseinrichtung 9 neben der ersten
Batterie 10 noch eine zweite Batterie 71 auf, von denen
die erste 10 mit dem Behälter 6 formschlüssig verbunden
ist und die Dosiervorrichtung 5, die Pumpe 13 und den
Rechner 29 speist, wohingegen die zweite Batterie 71
während des Austausches des Behälters 6 die Uhr und
sämtliche Rechendaten des Rechners 29 in
Stand-By-Position hält.
Wie aus Fig. 3 entnommen werden kann, ist der
Rechner 29 der Dosierüberwachungseinrichtung 9 mit einer
ersten Schnittstelle 72 zum Anschluß eines Laptop 73 mit
Ausdruck und menügespeistem Programm versehen, über
welchen die im Rechner 29 gespeicherten Daten eines
Desinfektionsverlaufes mit sämtlichen Störungen abgerufen
und ausgedruckt werden können. An Hand dieser Überwachung
kann auch festgestellt werden, ob eine angezeigte Störung
vom Bedienungspersonal behoben oder aufgrund von
menschlichem Versagen trotz der optischen und/oder
akustischen Signalgeber 11, 12 unterlassen wurde. Der
Rechner 29 der Dosierüberwachungseinrichtung 9 ist
entweder mit der ersten Schnittstelle 72 oder mit einer
zweiten Schnittstelle 74 an eine nicht dargestellte
zentrale Leittechnik, beispielsweise eines Krankenhauses,
eines Altenheimes, eines Hotels oder einer Kaserne,
anschließbar, wodurch jede Störung direkt dieser
technischen Überwachungszentrale gemeldet werden kann.
Bezugszeichenliste
1, 2 Geruchsverschluß
3 sanitäre Einrichtung
4, 55, 58 Verbindungsleitungen
5 Dosiervorrichtung
6 Behälter
7 Entnahmeöffnung
8 Dosierkammer
9 Dosierüberwachungseinrichtung
10, 71 Batterien
11, 12 Signalgeber
13 Pumpe
14 zylindrisches Gehäuse
15 Rückflußverhinderer
16 Entnahmestutzen
17 Kolben
18 Kolbenstange
19 Elektromagnet
20 Auslaßöffnung
27, 28 Elektroden
29 Rechner
30 Traggestell
31 Mulde
32 O-Ring-Dichtung
33 Fortsatz des Gehäuses 14
34 Behälterboden
36 Einlaufstutzen
37 Rohrstutzen
38 Zwischenrohr
42 Spannungsstabilisator
43 Verstärker
44 Einstellelement
45 Taktgeber
46 Gleichstrom-Entkopplung
47 Modulgehäuse
49 Röhre
50 Entlüftungsöffnung
51 Ende der Verbindungsleitung 4
52 Sprühkopf
53 Digitalanzeige
54 Tastatur
56 Saugseite der Pumpe 13
57 Druckseite der Pumpe 13
59 Wand
60 Stutzen
61, 67 Sprühstrahlen
62 Flüssigkeitspegel
63 Einmündung in das Waschbecken 3
64 Sieb
65 Profildichtung
66 Gegenmutter
68, 69 Überwurfmuttern
70 Innenwandung des Geruchsverschlusses 1, 2
72, 74 Schnittstellen
73 Laptop
3 sanitäre Einrichtung
4, 55, 58 Verbindungsleitungen
5 Dosiervorrichtung
6 Behälter
7 Entnahmeöffnung
8 Dosierkammer
9 Dosierüberwachungseinrichtung
10, 71 Batterien
11, 12 Signalgeber
13 Pumpe
14 zylindrisches Gehäuse
15 Rückflußverhinderer
16 Entnahmestutzen
17 Kolben
18 Kolbenstange
19 Elektromagnet
20 Auslaßöffnung
27, 28 Elektroden
29 Rechner
30 Traggestell
31 Mulde
32 O-Ring-Dichtung
33 Fortsatz des Gehäuses 14
34 Behälterboden
36 Einlaufstutzen
37 Rohrstutzen
38 Zwischenrohr
42 Spannungsstabilisator
43 Verstärker
44 Einstellelement
45 Taktgeber
46 Gleichstrom-Entkopplung
47 Modulgehäuse
49 Röhre
50 Entlüftungsöffnung
51 Ende der Verbindungsleitung 4
52 Sprühkopf
53 Digitalanzeige
54 Tastatur
56 Saugseite der Pumpe 13
57 Druckseite der Pumpe 13
59 Wand
60 Stutzen
61, 67 Sprühstrahlen
62 Flüssigkeitspegel
63 Einmündung in das Waschbecken 3
64 Sieb
65 Profildichtung
66 Gegenmutter
68, 69 Überwurfmuttern
70 Innenwandung des Geruchsverschlusses 1, 2
72, 74 Schnittstellen
73 Laptop
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen, wie
Pseudomonas, in den Geruchsverschlüssen sanitärer
Einrichtungen, wie Waschbecken, Bidets und Toilettentöpfen,
deren Geruchsverschluß über eine Verbindungsleitung und
eine Pumpe mit einer Dosiervorrichtung lösbar gekuppelt
ist, die einen Behälter mit Entnahmeöffnung für ein sich
biologisch abbauendes Desinfektionsmittel, eine
Dosierkammer, eine Dosierüberwachungseinrichtung sowie eine
letztere speisende Batterie aufweist, wobei die Entleerung
ihres Behälters von einem optischen und/oder akustischen
Signalgeber der von einem Rechner gesteuerten
Dosierüberwachungseinrichtung anzeigbar ist und sodann
entweder nur der Behälter mit der Batterie oder die
Dosiervorrichtung als gesamte Austauscheinheit rasch gegen
eine neue Dosiervorrichtung auswechselbar ist, nach
Patent 42 20 230, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Dosierüberwachungseinrichtung (9) mit einer über eine
Tastatur (54) einstellbaren und abrufbaren
Digitalanzeige (53) und das in den Geruchsverschluß (1, 2)
einmündende Ende (51) der Verbindungsleitung (4) mit einem
Sprühkopf (52) versehen ist, wobei der Sprühkopf (52) und
der Förderdruck der Pumpe (13) derart bemessen sind, daß
das Desinfektionsmittel unter Benetzung des gesamten
Innenraumes des Geruchsverschlusses (1, 2) oberhalb des
Flüssigkeitspegels (62) bis hin zur Einmündung (63) in das
Waschbecken (3), in das Bidet und den Toilettentopf
versprühbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sprühkopf (52), die
Verbindungsleitung (4) und die Pumpe (13) aus einem gegen
das Desinfektionsmittel resistenten Kunststoffmaterial, wie
Tetrafluoräthylen oder einem Epoxidharz bestehen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sprühkopf (52) eine zylindrische oder kugelförmige Form
oder eine Kugelabschnitts-Form aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sprühkopf (52) oberhalb des Flüssigkeitspegels (62) des
Geruchsverschlusses (1, 2) in diesen einmündet.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Desinfektionsmittel in dem Behälter (6) der
Dosiervorrichtung (5) aus einer Desinfektionslösung von
Wasser, Wasserstoffperoxid, Peroxyessigsäure, Benzoesäure
und quartärer Ammoniumverbindung im Verhältnis folgender
Mischungsbereiche besteht:
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung,
Rest: Wasser.
2,0%-25% Wasserstoffperoxid,
0,5%-5% Peroxyessigsäure,
0,5%-5% Benzoesäure,
0,05%-5% quartäre Ammoniumverbindung,
Rest: Wasser.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die von der
Dosiervorrichtung (5) in auf die jeweilige
Wachstumsgeschwindigkeit der Keime abgestimmten
Zeitintervallen in den Geruchsverschluß (1, 2) eingesprühte
Menge der Desinfektionslösung mit dem Flüssigkeitsinhalt
des Geruchsverschlusses (1, 2) auf eine Konzentration an
Desinfektionslösung von 0,1% bis 4% mischbar ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit
dem Rechner (29) elektronisch verbundene Digitalanzeige
(53) der Dosierüberwachungseinrichtung (9) vierstellig
ausgebildet ist, über welche das momentane Datum, die
Anzahl der durchzuführenden Desinfektionen innerhalb eines
Zeitintervalls, jede Störung, jede Entleerung und jeder
Austausch eines Behälters (6) anzeigbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Dosierüberwachungseinrichtung (9) von zwei Batterien (10,
71) gespeist ist, von denen die erste (10) mit dem Behälter
(6) formschlüssig verbunden ist und die Dosiervorrichtung
(5), die Pumpe (13) und den Rechner (29) speist und von
denen die zweite Batterie (71) während des Austausches des
Behälters (6) die Uhr und sämtliche Rechendaten des
Rechners (29) in Stand-By-Position hält.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rechner (29) der Dosierüberwachungseinrichtung (9) mit
einer ersten Schnittstelle (72) zum Anschluß eines Laptops
(73) mit Ausdruck und menügespeistem Programm versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Rechner (29) der Dosierüberwachungseinrichtung (9) entweder
mit der ersten (72) oder einer zweiten Schnittstelle (74)
an eine zentrale Leittechnik anschließbar ist.
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DE19924220230 DE4220230C2 (de) | 1992-06-20 | 1992-06-20 | Verfahren und Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen in sanitären Einrichtungen |
DE19924236238 DE4236238C2 (de) | 1992-06-20 | 1992-10-27 | Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen in sanitären Einrichtungen |
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DE19924220230 DE4220230C2 (de) | 1992-06-20 | 1992-06-20 | Verfahren und Vorrichtung zur Abtötung von pathogenen Keimen in sanitären Einrichtungen |
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Family Applications (2)
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-
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- 1992-10-27 DE DE19924236238 patent/DE4236238C2/de not_active Expired - Lifetime
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