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DE4236044A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen

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DE4236044A1
DE4236044A1 DE4236044A DE4236044A DE4236044A1 DE 4236044 A1 DE4236044 A1 DE 4236044A1 DE 4236044 A DE4236044 A DE 4236044A DE 4236044 A DE4236044 A DE 4236044A DE 4236044 A1 DE4236044 A1 DE 4236044A1
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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    • GPHYSICS
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    • G07B15/00Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points
    • G07B15/02Arrangements or apparatus for collecting fares, tolls or entrance fees at one or more control points taking into account a variable factor such as distance or time, e.g. for passenger transport, parking systems or car rental systems
    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Zugangs- und Zugriffskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen zur diebstahlsicheren und geschützten Fahrradaufbewahrung an Bahnhöfen, Betrieben, öffentlichen Institutionen usw., bei denen Fahrräder zum Zwecke der sicheren Aufbewahrung in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind.
Zum Gegenstand der Erfindung sind zunächst Vorrichtungen und Verfahren bekannt, die jedes Fahrrad einzeln sichern. Sie beruhen, sieht man von der Vielzahl verschiedenster Fahrradschlösser für den individuellen Gebrauch ab, alle auf dem klassischen Fahrradschloßprinzip mit einer Kette und einem Schloß, wobei das Schloß durch ein feststehendes Münzschloß ersetzt wird (z. B. "Fahrrad-Sicherungs-Automat" nach DP 8 11 406). Aus den Niederlanden sind Pläne für die Schaffung automatischer und halbautomatischer Fahrradaufbewahrungen mit Magnetkarten bekannt, bei denen die Fahrräder automatisch, z. B. durch Roboter, verstaut werden (ADFC "Forschungsdienst Fahrrad 168" M. E. Bekker). Neben diesen speziell auf den Zweck der Fahrradaufbewahrung bezogenen Vorrichtungen sind verschiedene Vorrichtungen und Verfahren zur Zugangskontrolle patentiert worden (u. a. "Zugangskontrollsystem" nach DE-OS 40 34 783, "Zugangskontrollsystem" nach DE-OS 40 27 491, "Zugangs-Kontrollvorrichtung" nach DE-OS 40 25 477). Diese Vorrichtungen und Verfahren beinhalten aber alle lediglich eine Zugangs- nicht aber eine Zugriffskontrolle. Ähnliches gilt für die in Parkhäusern für Kfz üblichen Anordnungen und Verfahren ("Selbstkassierende Überwachungsanlage" nach DE-OS 36 08 165, "Computergesteuertes Abfertigungssystem für Parkhäuser oder Parkplätze" nach DE-OS 37 15 314, "Selbstkassierende Parkraumüberwachungsanlage" nach DE-OS 33 07 986, "Anlage zur Überwachung der Ein- und Ausfahrt eines Parkhauses" nach DE-OS 28 43 723), bei denen keine Kontrolle der Zuordnung der entnommenen Fahrzeuge zur entnehmenden Person vorgenommen wird, sondern lediglich die Kontrolle für die ordnungsgemäße Bezahlung des Abstellplatzes garantiert ist. In DE-PS 39 04 826 wird zwar eine "Anordnung zur Anzeige des Belegtzustandes einer Parkfläche" beschrieben, jedoch wird hier diese Anordnung ebenfalls nicht für die Realisierung einer Zugriffskontrolle genutzt.
Bekannt sind darüber hinaus Magnetkartenleser und ähnliche Geräte zum maschinellen Lesen eines Ausweises. Auch Drehtüren, die zur Sicherung der Abstellräume verwendet werden, sind hinlänglich bekannt oder trivial. Genannt sei hierzu ein "Drehkreuz, das Personen das Durchschreiten eines vorgegebenen Durchgangs in nur einer Richtung gestattet" (DE-OS 27 58 971). Ferner sind auch elektrische Schalter als Indikatoren gemäß DE-OS 33 19 829 bekannt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, die es in ihrer Verbindung gestatten, den Zugang zu einem Aufbewahrungsraum für Fahrräder und die Entnahme eines dort abgestellten Fahrrades nur dem Nutzer der Anlage zu ermöglichen, der das Fahrrad in der Anlage abgestellt hat. Der Diebstahlschutz wird ohne eine Arbeitskraft gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Vorrichtung aus drei Komponenten besteht, die durch eine elektronische Steuerung miteinander verknüpft sind. Die drei Komponenten sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
  • 1. Getrennte Ein-/Ausgangstüren für das Fahrrad (im folgenden als Fahrradtür bezeichnet) und den Nutzer (im folgenden als Nutzertür bezeichnet), die durch die Steuerung verriegelbar sind. In Eingangsrichtung sind Fahrradtür und Nutzertür, sofern sie nicht durch die Steuerung freigegeben werden, generell verriegelt. In Ausgangsrichtung ist nur die Fahrradtür verriegelt, die Nutzertür jedoch nicht. Die räumliche Anordnung der beiden Türen gewährleistet, daß in Eingangsrichtung das Fahrrad die Fahrradtür passiert, bevor der Nutzer die für ihn vorgesehene Eingangstür erreicht. Darüber hinaus ist die für den Nutzer vorgesehene Tür mit Fahrrad sowohl in Ein- als auch in Ausgangsrichtung unpassierbar. Ebenso ist auch die Fahrradtür für den Nutzer nicht oder nur unter Schwierigkeiten passierbar.
  • 2. Kontrolleinrichtung zum Lesen eines maschinenlesbaren Ausweises, mit dem sich der Nutzer beim Betreten und Verlassen der Anlage als solcher ausweist.
  • 3. Elektrischen Schaltvorrichtungen an den zum Abstellen der Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern, die beim Abstellen des Fahrrades automatisch oder manuell betätigt werden.
Der erfindungsgemäße Grundgedanke des in Form der elektronischen Steuerung realisierten Verfahrens besteht darin, nicht wie bei einer konventionellen Fahrradaufbewahrung zu prüfen, ob das Fahrrad, das ein Nutzer der Anlage entnimmt, dasselbe ist, das er dort auch abgestellt hat, sondern statt dessen zu prüfen, ob der Nutzer das Fahrrad aus dem selben Ständer entnimmt, in dem er es zuvor abgestellt hat. Die Kontrolle über die in den numerierten Ständern abgestellten Fahrräder erfolgt dabei über die Schaltvorrichtungen an den Ständern, die beim Abstellen eines Fahrrades im Ständer manuell oder automatisch betätigt werden. War der Nutzer zur Entnahme eines Fahrrades nicht berechtigt, so bleibt die Ausgangstür für das Fahrrad verriegelt.
Der Nutzer erhält Zugang zur Anlage, wenn er über das Lesen seines gültigen maschinenlesbaren Ausweises als zugangsberechtigt erkannt wurde. Ist dies der Fall, so entriegelt die Steuerung zunächst die Fahrradtür. Sobald sich diese Tür hinter dem Fahrrad wieder geschlossen hat und sich das Fahrrad somit in der Anlage befindet, öffnet sich auch die Nutzertür. Der Nutzer stellt darauf sein Fahrrad in dem Ständer der Anlage ab, der als zu seinem Ausweis zugehörig gekennzeichnet ist (z. B. durch Numerierung). Beim Abstellen des Fahrrades im Ständer wird die elektrische Schaltvorrichtung am Ständer betätigt.
Der Nutzer verläßt die Anlage ohne weitere Kontrolle.
Ein erneutes Betreten der Anlage ist erst möglich, nachdem die Steuerung anhand des erneut gelesenen Ausweises und des Zustandes der zu diesem Ausweis gehörenden Ständerschaltvorrichtung überprüft hat, ob sich ein Fahrrad, das zu diesem Nutzer gehört, in der Anlage befindet. Ist dies der Fall so wird die Verriegelung der Nutzertür freigegeben.
Ein Verlassen der Anlage mit Fahrrad wird durch die Entriegelung der Fahrradtür erst ermöglicht, wenn über die Steuerung die Zusammengehörigkeit des erneut gelesenen Ausweises und des Zustandes der Ständerschaltvorrichtung, die bei der Entnahme des Fahrrades betätigt worden ist, festgestellt wurde.
Abhängig von der verwendeten Software bietet die Steuerung verschiedene Möglichkeiten, die über die einfache Funktion der Anlage hinausreichen. Befindet sich neben der Aufbewahrungsanlage z. B. eine Reparaturwerkstatt, oder gehört die Anlage zu einem Bahnhof, so kann über ein akustisches Signal bei verschiedenen Betriebszuständen der Anlage eine Alarmierung des Personals erfolgen. Das kann der Fall sein, wenn eine der Ständerschaltvorrichtungen unbefugt betätigt wird, wenn ein Nutzer, der die Aufbewahrungszeit überschritten hat, versucht, in die Anlage zu gelangen, bei Störungen am System oder wenn sich ein Nutzer länger als eine vorgegebene Zeit in der Anlage aufhält. Eine solche Alarmierung ist auch für längere Entfernungen über das Telefonnetz denkbar.
Nach dem erfindungsgemäßen Prinzip und mit der Aufbewahrung verknüpft, läßt sich auch der Verleih von Fahrrädern mit der Möglichkeit, das geliehene Rad bei einer beliebigen Aufbewahrung wieder abzugeben, automatisieren. Dazu wird ein Teil der Ständer für Leihfahrräder reserviert und entsprechend bestückt. Die elektrische Schaltvorrichtung kann an diesen Ständern als Fahrradschloß realisiert sein, das gleich mit dem Fahrrad mitgenommen werden kann. Statt einer Magnetkarte zur Aufbewahrung erhält der Verleihkunde unter Angabe seiner Personalien eine Magnetkarte, die ihn zur ein- oder mehrmaligen Ausleihe berechtigt. Diese Karte gestattet ihm, sofern von der Steuerung ihre Gültigkeit erkannt wurde, ein Betreten der Station und das Verlassen der Station mit einem Fahrrad aus einem der für den Verleih vorgesehenen Ständer. Der Kunde kann sich also aus mehreren zur Verfügung stehenden Rädern ein für ihn passendes heraussuchen. An jeder beliebigen anderen Station kann das geliehene Fahrrad wieder abgegeben werden. Die Registrierung der ordnungsgemäßen erfolgten Abgabe geschieht durch das Betätigen der Schaltvorrichtung am Ständer beim Abstellen des Fahrrades.
Die Möglichkeit, das Fahrrad bei jeder beliebigen Station wieder abzugeben, erfordert eine online- Datenübertragung zwischen den einzelnen Stationen. Diese könnte zweckmäßig über das Telefonnetz oder über Funk erfolgen. Solange eine solche Verknüpfung noch nicht realisiert ist, kann eine Station aber auch einzeln betrieben werden.
Nicht zuletzt läßt sich nach dem erfindungsgemäßen Prinzip unter Verzicht auf die Zugangskontrolle eine einfache Zugriffskontrolle für in Parkhäusern abgestellte Kraftfahrzeuge realisieren. Hier kann statt der elektrischen Schaltvorrichtung am Fahrradständer z. B. eine Anordnung gemäß DE-PS 39 04 826 auf der Parkfläche Verwendung finden. Die Fahrradtür würde durch eine Schranke ersetzt und die Nutzertür als freier Durchgang gestaltet. Der Steuerungsalgorithmus vereinfacht sich durch den Wegfall der Zugangskontrolle entsprechend.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 das Prinzip der Fahrradaufbewahrung im Aufbewahrungsraum und
Fig. 2 die Verknüpfung der Elemente des Sicherheitssystems.
Prinzip (Fig. 1)
Alle Kunden nutzen einen gemeinsamen Abstellraum. Die Zugangskontrolle zu diesem Raum erfolgt mit Hilfe von Magnetkarten vollautomatisch. Nach Bezahlung erhält der Nutzer an einem dafür vorgesehenen Automaten eine mit einer Nummer beschriftete Magnetkarte, auf deren Magnetstreifen die gleiche Nummer codiert ist. Der Nutzer stellt im Inneren der Station sein Fahrrad in einem Ständer ab, der die gleiche Nummer wie die zugehörige Magnetkarte trägt. Beim Abstellen wird durch das Gewicht des Fahrrades ein elektrischer Kontakt an diesem Ständer geschlossen. Das Verlassen der Station mit Fahrrad wird nur gestattet, wenn die Ständernummer, deren Schaltvorrichtung beim Entnehmen des Fahrrades geöffnet wurde, mit der auf der Magnetkarte kodierten Nummer übereinstimmt.
Die Kontrolle und Steuerung der Magnetkartenleser, Ständerkontakte und der Türriegel erfolgt durch einen Steuerrechner. Dies kann ein kompletter PC sein, was zusätzlich die Möglichkeit der Fernüberwachung der Anlage dient, oder eine fest programmierte Steuerung.
Weg des Nutzers a) Eingang mit Fahrrad
Ausgabe einer Magnetkarte (Tageskarte) gegen Bezahlung am Kartenausgabeautomaten oder Kauf einer Monats- oder Jahreskarte an einem Verkaufsstand in der Nähe der Aufbewahrungsanlage) an Bahnhöfen z. B. Fahrkartenschalter).
Einlaß erfolgt nach Einstecken dieser Karte in einen Magnetkartenleser am Eingang nacheinander zunächst durch eine Schranke für das Fahrrad, dann durch eine Drehtür für den Nutzer.
Abstellen des Fahrrades im Ständer des Aufbewahrungsgebäudes, der die gleiche Nummer wie die Magnetkarte trägt, dabei Schließen des Kontaktes am Ständer.
b) Ausgang ohne Rad
Der Ausgang ohne Fahrrad erfolgt ohne weitere Kontrolle durch ein sich in dieser Richtung frei drehendes Drehkreuz.
c) Eingang ohne Fahrrad
Der Eingang ohne Fahrrad erfolgt durch die gleiche Drehtür, die in dieser Richtung jedoch blockiert ist. Die Blockierung wird aufgehoben, wenn der Nutzer seine gültige Magnetkarte durch den Magnetkartenleser führt.
d) Ausgang mit Fahrrad
Der Nutzer entnimmt sein Fahrrad dem Ständer. Dabei wird der Kontakt am Ständer wieder geöffnet. Danach steckt er die Magnetkarte in den Magnetkartenleser am Ausgang im Inneren des Aufbewahrungsraumes. Handelt es sich um eine Tageskarte, so wird die Karte vom Magnetkartenleser einbehalten, Monatskarten werden zurückgegeben. Trägt die Karte die gleiche Nummer wie ein während der Zeit des Aufenthalts des Kunden in der Anlage frei gewordener Ständer, so wird die Sperre der Fahrradtür in Richtung Ausgang gelöst, und der Kunde verläßt mit seinem Fahrrad die Station.
Komponenten des Systems (Fig. 2) 1. Drehtür
Die Drehtür ermöglicht das ungehinderte Verlassen der Station ohne Fahrrad. Ein Passieren mit Fahrrad muß unmöglich sein. Die Drehtür nimmt dazu die ganze Höhe der Türöffnung in der Wand des Aufbewahrungsgebäudes ein. Sie hat von der Grundfläche her etwa die Abmessungen der in Supermärkten verwendeten Drehsperren.
In Eingangsrichtung ist die Drehtür im Normalfall blockiert. Die Blockierung wird aufgehoben
  • a) wenn am Magnetkartenleser am Eingang eine Magnetkarte eingesteckt wurde, und ein Fahrrad die Fahrradsperre, die sich vor der Drehtür befindet, bereits passiert hat;
  • b) wenn vom Magnetkartenleser eine Karte gelesen wurde, für die der zugehörige Ständer im Inneren der Station bereits belegt ist.
Das heißt, die Station kann nur betreten werden, wenn sich das zum Kunden gehörende Fahrrad bereits in der Aufbewahrung befindet. Damit wird verhindert, daß Personen, die kein Fahrrad in der Anlage abgestellt haben, die Station betreten.
2. Fahrradtür
Die Fahrradtür ist so gestaltet, daß sie für einen Menschen nur sehr schwierig passierbar ist. Sie besitzt dazu nur die maximale Höhe eines Fahrrades. Dieser Ein-/Ausgang ist mit einer verriegelbaren Sperre verschlossen, die wahlweise in Richtung Eingang oder Ausgang geöffnet werden kann. Der Zustand dieser Sperre (verriegelt oder offen) wird an den Steuerrechner gemeldet. Die Fahrradtür ist der Drehtür für den Personendurchgang vorgelagert. Der Kunde schiebt also sein Rad ähnlich wie den Einkaufswagen in manchem Supermarkt zunächst neben sich her durch die Fahrradtür. Erst wenn sich diese hinter dem Fahrrad wieder geschlossen hat, erfolgt die Entriegelung der Drehtür.
3. Magnetkartenleser
Als Kontrollautomat werden handelsübliche Magnetkartenleser verwendet, die zusammen mit den drei Türriegeln und den beiden Türkontakten über einen Rechner gesteuert werden. Es werden zwei verschiedene Magnetkartenleser eingesetzt. Am Eingang kommt ein robuster, wetterfester Einsteckleser zum Einsatz; am Ausgang im Inneren wird ein Durchzugleser verwendet, der die Möglichkeit hat, Tageskarten und abgelaufene Zeitkarten vollständig einzuziehen und in ein Magazin abzulegen. Beim Erkennen einer noch gültigen Monats- oder Jahreskarte müssen die Karten hingegen wieder nach vorn, zurück an den Kunden ausgegeben werden.
Beim Betreten der Station ohne Fahrrad wird überprüft, ob der Kunde über eine gültige Magnetkarte verfügt, und ob auf dem zu dieser Karte gehörigen Ständer tatsächlich ein Fahrrad abgestellt ist. Damit wird verhindert, daß man nach Erwerb einer Tageskarte, ohne ein Fahrrad abgestellt zu haben, die Station betreten kann, um dort etwa Teile von Fahrrädern abzumontieren.
Beim Verlassen der Station mit Fahrrad wird die Magnetkarte durch den Magnetkartenleser am Ausgang geführt. Stimmen die Nummer der Magnetkarte und die Nummer des in der Anwesenheit dieses Kunden freigewordenen Ständers überein, so erfolgt die Freigabe des Ausganges.
4. Ständerschaltvorrichtung
Für die konkrete Ausführung der Ständerschaltvorrichtung sind verschiedene Varianten denkbar. Eine Möglichkeit besteht in einem Kontakt, der sich automatisch unter dem Gewicht des abgestellten Fahrrades schließt. Eine andere Möglichkeit wäre eine am Ständer befestigte elektrische Leitung, die ähnlich einem Fahrradschloß durch das Fahrrad geschlungen wird und den elektrischen Kontakt über einen Stecker herstellt. Denkbar ist auch, das ganze Fahrrad in den Stromkreis einzubeziehen. Je nach dem Ort der Anschlüsse können so zusätzlich noch wichtige Einzelteile, wie etwa die Laufräder, vor Diebstahl geschützt werden.
5. Kartenausgabeautomat
Der Kartenausgabeautomat ist ein einfacher Automat zur Ausgabe von Magnetkarten für einen Tag bei Einwurf des entsprechenden Geldbetrages. Monats- und Jahreskarten werden aus Sicherheitsgründen an einem geeigneten Verkaufsstand oder in einem Laden in der Nähe der Anlage verkauft.

Claims (4)

1. Vorrichtung zur Zugriffs- und Zugangskontrolle insbesondere in Fahrradaufbewahrungsanlagen, die aus drei Komponenten besteht, die durch eine Steuerung miteinander verknüpft sind, und bei der Fahrräder in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind und der Abstellraum durch eine geeignete Drehtür für den Nutzer gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - getrennte Ein-/Ausgangstüren für das Fahrrad und den Nutzer vorhanden sind, die Fahrradtür und die Nutzertür in Eingangsrichtung generell verriegelt sind, sofern sie nicht durch eine Steuerung freigegeben werden, in Ausgangsrichtung die Fahrradtür verriegelt ist, die Nutzertür jedoch nicht, die räumliche Anordnung der Fahrrad- und der Nutzertür so gestaltet ist, daß in Eingangsrichtung das Fahrrad die zugeordnete Tür vor dem Nutzer passiert, die Nutzer- und die Fahrradtür so ausgeführt sind, daß ein gemeinsamer Durchlaß von Fahrrad und Nutzer durch nur eine der Türen ausgeschlossen ist,
  • - je eine Kontrolleinrichtung zum Lesen eines maschinenlesbaren Ausweises eingangs- wie ausgangsseitig der Fahrrad- und Nutzertür angebracht ist,
  • - an den zum Abstellen der Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern Schaltvorrichtungen angebracht sind, die beim Abstellen des Fahrrades automatisch betätigt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Kontrolleinrichtung zum Lesen des maschinenlesbaren Ausweises gemeinsam für Ein- und Ausgangsrichtung in der Nähe von Fahrrad- und Nutzertür angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den zum Abstellen der Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern Schaltvorrichtungen angebracht sind, die beim Abstellen des Fahrrades manuell betätigt werden.
4. Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen, bei denen Fahrräder in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Anlage nur betreten werden kann, nachdem ein gültiger maschinenlesbarer Ausweis gelesen und der Nutzer als zugangsberechtigt erkannt wurde,
  • - die Steuerung zuerst die Fahrradtür öffnet und nachdem sich die Fahrradtür in der Anlage befindet und die Fahrradtür geschlossen ist, die Nutzertür öffnet,
  • - das Fahrrad an einem auf dem Ausweis vermerkten Platz in den Ständern der Anlage abgestellt und dabei die elektrische Schaltvorrichtung an diesem Platz betätigt wird,
  • - der Nutzer die Anlage ohne Kontrolle verläßt,
  • - ein erneutes Betreten der Anlage erst möglich ist, nachdem die Steuerung durch Prüfung des erneut gelesenen Ausweises und der zu diesem Ausweis gehörigen Ständerschaltvorrichtung erkannt hat, daß sich ein zu diesem Nutzer gehörendes Fahrrad in der Anlage befindet,
  • - ein Verlassen der Anlage mit Fahrrad durch die Entriegelung der Fahrradtür erst möglich wird, wenn über die Steuerung die Zusammengehörigkeit des erneut gelesenen Ausweises und der Ständerschaltvorrichtung, die bei der Entnahme des Fahrrades erneut betätigt wurde, festgestellt wurde.
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