DE4236044A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in FahrradaufbewahrungsanlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Zugangs- und Zugriffskontrolle in
Fahrradaufbewahrungsanlagen zur diebstahlsicheren und geschützten Fahrradaufbewahrung an
Bahnhöfen, Betrieben, öffentlichen Institutionen usw., bei denen Fahrräder zum Zwecke der
sicheren Aufbewahrung in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind.
Zum Gegenstand der Erfindung sind zunächst Vorrichtungen und Verfahren bekannt, die jedes
Fahrrad einzeln sichern. Sie beruhen, sieht man von der Vielzahl verschiedenster Fahrradschlösser
für den individuellen Gebrauch ab, alle auf dem klassischen Fahrradschloßprinzip mit einer Kette
und einem Schloß, wobei das Schloß durch ein feststehendes Münzschloß ersetzt wird (z. B.
"Fahrrad-Sicherungs-Automat" nach DP 8 11 406). Aus den Niederlanden sind Pläne für die
Schaffung automatischer und halbautomatischer Fahrradaufbewahrungen mit Magnetkarten bekannt,
bei denen die Fahrräder automatisch, z. B. durch Roboter, verstaut werden (ADFC
"Forschungsdienst Fahrrad 168" M. E. Bekker). Neben diesen speziell auf den Zweck der
Fahrradaufbewahrung bezogenen Vorrichtungen sind verschiedene Vorrichtungen und Verfahren
zur Zugangskontrolle patentiert worden (u. a. "Zugangskontrollsystem" nach DE-OS 40 34 783,
"Zugangskontrollsystem" nach DE-OS 40 27 491, "Zugangs-Kontrollvorrichtung" nach
DE-OS 40 25 477). Diese Vorrichtungen und Verfahren beinhalten aber alle lediglich eine Zugangs-
nicht aber eine Zugriffskontrolle. Ähnliches gilt für die in Parkhäusern für Kfz üblichen
Anordnungen und Verfahren ("Selbstkassierende Überwachungsanlage" nach DE-OS 36 08 165,
"Computergesteuertes Abfertigungssystem für Parkhäuser oder Parkplätze" nach
DE-OS 37 15 314, "Selbstkassierende Parkraumüberwachungsanlage" nach DE-OS 33 07 986,
"Anlage zur Überwachung der Ein- und Ausfahrt eines Parkhauses" nach DE-OS 28 43 723), bei
denen keine Kontrolle der Zuordnung der entnommenen Fahrzeuge zur entnehmenden Person
vorgenommen wird, sondern lediglich die Kontrolle für die ordnungsgemäße Bezahlung des
Abstellplatzes garantiert ist. In DE-PS 39 04 826 wird zwar eine "Anordnung zur Anzeige des
Belegtzustandes einer Parkfläche" beschrieben, jedoch wird hier diese Anordnung ebenfalls nicht
für die Realisierung einer Zugriffskontrolle genutzt.
Bekannt sind darüber hinaus Magnetkartenleser und ähnliche Geräte zum maschinellen Lesen
eines Ausweises. Auch Drehtüren, die zur Sicherung der Abstellräume verwendet werden, sind
hinlänglich bekannt oder trivial. Genannt sei hierzu ein "Drehkreuz, das Personen das Durchschreiten
eines vorgegebenen Durchgangs in nur einer Richtung gestattet" (DE-OS 27 58 971).
Ferner sind auch elektrische Schalter als Indikatoren gemäß DE-OS 33 19 829 bekannt.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung und ein Verfahren zu schaffen, die es
in ihrer Verbindung gestatten, den Zugang zu einem Aufbewahrungsraum für Fahrräder und die
Entnahme eines dort abgestellten Fahrrades nur dem Nutzer der Anlage zu ermöglichen, der das
Fahrrad in der Anlage abgestellt hat. Der Diebstahlschutz wird ohne eine Arbeitskraft gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Vorrichtung aus drei Komponenten
besteht, die durch eine elektronische Steuerung miteinander verknüpft sind. Die drei Komponenten
sind durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
- 1. Getrennte Ein-/Ausgangstüren für das Fahrrad (im folgenden als Fahrradtür bezeichnet) und den Nutzer (im folgenden als Nutzertür bezeichnet), die durch die Steuerung verriegelbar sind. In Eingangsrichtung sind Fahrradtür und Nutzertür, sofern sie nicht durch die Steuerung freigegeben werden, generell verriegelt. In Ausgangsrichtung ist nur die Fahrradtür verriegelt, die Nutzertür jedoch nicht. Die räumliche Anordnung der beiden Türen gewährleistet, daß in Eingangsrichtung das Fahrrad die Fahrradtür passiert, bevor der Nutzer die für ihn vorgesehene Eingangstür erreicht. Darüber hinaus ist die für den Nutzer vorgesehene Tür mit Fahrrad sowohl in Ein- als auch in Ausgangsrichtung unpassierbar. Ebenso ist auch die Fahrradtür für den Nutzer nicht oder nur unter Schwierigkeiten passierbar.
- 2. Kontrolleinrichtung zum Lesen eines maschinenlesbaren Ausweises, mit dem sich der Nutzer beim Betreten und Verlassen der Anlage als solcher ausweist.
- 3. Elektrischen Schaltvorrichtungen an den zum Abstellen der Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern, die beim Abstellen des Fahrrades automatisch oder manuell betätigt werden.
Der erfindungsgemäße Grundgedanke des in Form der elektronischen Steuerung realisierten
Verfahrens besteht darin, nicht wie bei einer konventionellen Fahrradaufbewahrung zu prüfen, ob
das Fahrrad, das ein Nutzer der Anlage entnimmt, dasselbe ist, das er dort auch abgestellt hat,
sondern statt dessen zu prüfen, ob der Nutzer das Fahrrad aus dem selben Ständer entnimmt, in
dem er es zuvor abgestellt hat. Die Kontrolle über die in den numerierten Ständern abgestellten
Fahrräder erfolgt dabei über die Schaltvorrichtungen an den Ständern, die beim Abstellen eines
Fahrrades im Ständer manuell oder automatisch betätigt werden. War der Nutzer zur Entnahme
eines Fahrrades nicht berechtigt, so bleibt die Ausgangstür für das Fahrrad verriegelt.
Der Nutzer erhält Zugang zur Anlage, wenn er über das Lesen seines gültigen maschinenlesbaren
Ausweises als zugangsberechtigt erkannt wurde. Ist dies der Fall, so entriegelt die Steuerung
zunächst die Fahrradtür. Sobald sich diese Tür hinter dem Fahrrad wieder geschlossen hat und
sich das Fahrrad somit in der Anlage befindet, öffnet sich auch die Nutzertür. Der Nutzer stellt
darauf sein Fahrrad in dem Ständer der Anlage ab, der als zu seinem Ausweis zugehörig
gekennzeichnet ist (z. B. durch Numerierung). Beim Abstellen des Fahrrades im Ständer wird die
elektrische Schaltvorrichtung am Ständer betätigt.
Der Nutzer verläßt die Anlage ohne weitere Kontrolle.
Ein erneutes Betreten der Anlage ist erst möglich, nachdem die Steuerung anhand des erneut
gelesenen Ausweises und des Zustandes der zu diesem Ausweis gehörenden Ständerschaltvorrichtung
überprüft hat, ob sich ein Fahrrad, das zu diesem Nutzer gehört, in der Anlage befindet.
Ist dies der Fall so wird die Verriegelung der Nutzertür freigegeben.
Ein Verlassen der Anlage mit Fahrrad wird durch die Entriegelung der Fahrradtür erst ermöglicht,
wenn über die Steuerung die Zusammengehörigkeit des erneut gelesenen Ausweises und des
Zustandes der Ständerschaltvorrichtung, die bei der Entnahme des Fahrrades betätigt worden ist,
festgestellt wurde.
Abhängig von der verwendeten Software bietet die Steuerung verschiedene Möglichkeiten, die
über die einfache Funktion der Anlage hinausreichen. Befindet sich neben der Aufbewahrungsanlage
z. B. eine Reparaturwerkstatt, oder gehört die Anlage zu einem Bahnhof, so kann über ein
akustisches Signal bei verschiedenen Betriebszuständen der Anlage eine Alarmierung des Personals
erfolgen. Das kann der Fall sein, wenn eine der Ständerschaltvorrichtungen unbefugt betätigt
wird, wenn ein Nutzer, der die Aufbewahrungszeit überschritten hat, versucht, in die Anlage zu
gelangen, bei Störungen am System oder wenn sich ein Nutzer länger als eine vorgegebene Zeit
in der Anlage aufhält. Eine solche Alarmierung ist auch für längere Entfernungen über das
Telefonnetz denkbar.
Nach dem erfindungsgemäßen Prinzip und mit der Aufbewahrung verknüpft, läßt sich auch der
Verleih von Fahrrädern mit der Möglichkeit, das geliehene Rad bei einer beliebigen Aufbewahrung
wieder abzugeben, automatisieren. Dazu wird ein Teil der Ständer für Leihfahrräder reserviert
und entsprechend bestückt. Die elektrische Schaltvorrichtung kann an diesen Ständern als
Fahrradschloß realisiert sein, das gleich mit dem Fahrrad mitgenommen werden kann. Statt einer
Magnetkarte zur Aufbewahrung erhält der Verleihkunde unter Angabe seiner Personalien eine
Magnetkarte, die ihn zur ein- oder mehrmaligen Ausleihe berechtigt. Diese Karte gestattet ihm,
sofern von der Steuerung ihre Gültigkeit erkannt wurde, ein Betreten der Station und das Verlassen
der Station mit einem Fahrrad aus einem der für den Verleih vorgesehenen Ständer. Der Kunde
kann sich also aus mehreren zur Verfügung stehenden Rädern ein für ihn passendes heraussuchen.
An jeder beliebigen anderen Station kann das geliehene Fahrrad wieder abgegeben werden. Die
Registrierung der ordnungsgemäßen erfolgten Abgabe geschieht durch das Betätigen der Schaltvorrichtung
am Ständer beim Abstellen des Fahrrades.
Die Möglichkeit, das Fahrrad bei jeder beliebigen Station wieder abzugeben, erfordert eine online-
Datenübertragung zwischen den einzelnen Stationen. Diese könnte zweckmäßig über das Telefonnetz
oder über Funk erfolgen. Solange eine solche Verknüpfung noch nicht realisiert ist, kann
eine Station aber auch einzeln betrieben werden.
Nicht zuletzt läßt sich nach dem erfindungsgemäßen Prinzip unter Verzicht auf die Zugangskontrolle
eine einfache Zugriffskontrolle für in Parkhäusern abgestellte Kraftfahrzeuge realisieren.
Hier kann statt der elektrischen Schaltvorrichtung am Fahrradständer z. B. eine Anordnung gemäß
DE-PS 39 04 826 auf der Parkfläche Verwendung finden. Die Fahrradtür würde durch eine
Schranke ersetzt und die Nutzertür als freier Durchgang gestaltet. Der Steuerungsalgorithmus
vereinfacht sich durch den Wegfall der Zugangskontrolle entsprechend.
Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In den
Zeichnungen zeigt
Fig. 1 das Prinzip der Fahrradaufbewahrung im Aufbewahrungsraum
und
Fig. 2 die Verknüpfung der Elemente des Sicherheitssystems.
Alle Kunden nutzen einen gemeinsamen Abstellraum. Die Zugangskontrolle zu diesem Raum
erfolgt mit Hilfe von Magnetkarten vollautomatisch. Nach Bezahlung erhält der Nutzer an einem
dafür vorgesehenen Automaten eine mit einer Nummer beschriftete Magnetkarte, auf deren
Magnetstreifen die gleiche Nummer codiert ist. Der Nutzer stellt im Inneren der Station sein
Fahrrad in einem Ständer ab, der die gleiche Nummer wie die zugehörige Magnetkarte trägt. Beim
Abstellen wird durch das Gewicht des Fahrrades ein elektrischer Kontakt an diesem Ständer
geschlossen. Das Verlassen der Station mit Fahrrad wird nur gestattet, wenn die Ständernummer,
deren Schaltvorrichtung beim Entnehmen des Fahrrades geöffnet wurde, mit der auf der Magnetkarte
kodierten Nummer übereinstimmt.
Die Kontrolle und Steuerung der Magnetkartenleser, Ständerkontakte und der Türriegel erfolgt
durch einen Steuerrechner. Dies kann ein kompletter PC sein, was zusätzlich die Möglichkeit der
Fernüberwachung der Anlage dient, oder eine fest programmierte Steuerung.
Ausgabe einer Magnetkarte (Tageskarte) gegen Bezahlung
am Kartenausgabeautomaten oder Kauf einer
Monats- oder Jahreskarte an einem
Verkaufsstand in der Nähe der Aufbewahrungsanlage)
an Bahnhöfen z. B. Fahrkartenschalter).
Einlaß erfolgt nach Einstecken dieser Karte in einen
Magnetkartenleser am Eingang nacheinander zunächst
durch eine Schranke für das Fahrrad, dann
durch eine Drehtür für den Nutzer.
Abstellen des Fahrrades im Ständer des Aufbewahrungsgebäudes,
der die gleiche Nummer wie die
Magnetkarte trägt, dabei Schließen des Kontaktes
am Ständer.
Der Ausgang ohne Fahrrad erfolgt ohne weitere Kontrolle
durch ein sich in dieser Richtung frei drehendes
Drehkreuz.
Der Eingang ohne Fahrrad erfolgt durch die gleiche
Drehtür, die in dieser Richtung jedoch blockiert ist.
Die Blockierung wird aufgehoben, wenn der Nutzer
seine gültige Magnetkarte durch den Magnetkartenleser
führt.
Der Nutzer entnimmt sein Fahrrad dem Ständer. Dabei
wird der Kontakt am Ständer wieder geöffnet. Danach
steckt er die Magnetkarte in den Magnetkartenleser
am Ausgang im Inneren des
Aufbewahrungsraumes. Handelt es sich um eine Tageskarte,
so wird die Karte vom Magnetkartenleser
einbehalten, Monatskarten werden zurückgegeben.
Trägt die Karte die gleiche Nummer wie ein während
der Zeit des Aufenthalts des Kunden in der Anlage
frei gewordener Ständer, so wird die Sperre der
Fahrradtür in Richtung Ausgang gelöst, und der
Kunde verläßt mit seinem Fahrrad die Station.
Die Drehtür ermöglicht das ungehinderte Verlassen der Station ohne Fahrrad. Ein Passieren mit
Fahrrad muß unmöglich sein. Die Drehtür nimmt dazu die ganze Höhe der Türöffnung in der
Wand des Aufbewahrungsgebäudes ein. Sie hat von der Grundfläche her etwa die Abmessungen
der in Supermärkten verwendeten Drehsperren.
In Eingangsrichtung ist die Drehtür im Normalfall blockiert. Die Blockierung wird aufgehoben
- a) wenn am Magnetkartenleser am Eingang eine Magnetkarte eingesteckt wurde, und ein Fahrrad die Fahrradsperre, die sich vor der Drehtür befindet, bereits passiert hat;
- b) wenn vom Magnetkartenleser eine Karte gelesen wurde, für die der zugehörige Ständer im Inneren der Station bereits belegt ist.
Das heißt, die Station kann nur betreten werden, wenn sich das zum Kunden gehörende Fahrrad bereits
in der Aufbewahrung befindet. Damit wird verhindert, daß Personen, die kein Fahrrad in der
Anlage abgestellt haben, die Station betreten.
Die Fahrradtür ist so gestaltet, daß sie für einen Menschen nur sehr schwierig passierbar ist. Sie
besitzt dazu nur die maximale Höhe eines Fahrrades. Dieser Ein-/Ausgang ist mit einer verriegelbaren
Sperre verschlossen, die wahlweise in Richtung Eingang oder Ausgang geöffnet werden
kann. Der Zustand dieser Sperre (verriegelt oder offen) wird an den Steuerrechner gemeldet. Die
Fahrradtür ist der Drehtür für den Personendurchgang vorgelagert. Der Kunde schiebt also sein
Rad ähnlich wie den Einkaufswagen in manchem Supermarkt zunächst neben sich her durch die
Fahrradtür. Erst wenn sich diese hinter dem Fahrrad wieder geschlossen hat, erfolgt die Entriegelung
der Drehtür.
Als Kontrollautomat werden handelsübliche Magnetkartenleser verwendet, die zusammen mit den
drei Türriegeln und den beiden Türkontakten über einen Rechner gesteuert werden. Es werden
zwei verschiedene Magnetkartenleser eingesetzt. Am Eingang kommt ein robuster, wetterfester
Einsteckleser zum Einsatz; am Ausgang im Inneren wird ein Durchzugleser verwendet, der die
Möglichkeit hat, Tageskarten und abgelaufene Zeitkarten vollständig einzuziehen und in ein
Magazin abzulegen. Beim Erkennen einer noch gültigen Monats- oder Jahreskarte müssen die
Karten hingegen wieder nach vorn, zurück an den Kunden ausgegeben werden.
Beim Betreten der Station ohne Fahrrad wird überprüft, ob der Kunde über eine gültige Magnetkarte
verfügt, und ob auf dem zu dieser Karte gehörigen Ständer tatsächlich ein Fahrrad abgestellt
ist. Damit wird verhindert, daß man nach Erwerb einer Tageskarte, ohne ein Fahrrad abgestellt zu
haben, die Station betreten kann, um dort etwa Teile von Fahrrädern abzumontieren.
Beim Verlassen der Station mit Fahrrad wird die Magnetkarte durch den Magnetkartenleser am
Ausgang geführt. Stimmen die Nummer der Magnetkarte und die Nummer des in der Anwesenheit
dieses Kunden freigewordenen Ständers überein, so erfolgt die Freigabe des Ausganges.
Für die konkrete Ausführung der Ständerschaltvorrichtung sind verschiedene Varianten denkbar.
Eine Möglichkeit besteht in einem Kontakt, der sich automatisch unter dem Gewicht des abgestellten
Fahrrades schließt. Eine andere Möglichkeit wäre eine am Ständer befestigte elektrische
Leitung, die ähnlich einem Fahrradschloß durch das Fahrrad geschlungen wird und den elektrischen
Kontakt über einen Stecker herstellt. Denkbar ist auch, das ganze Fahrrad in den Stromkreis
einzubeziehen. Je nach dem Ort der Anschlüsse können so zusätzlich noch wichtige Einzelteile,
wie etwa die Laufräder, vor Diebstahl geschützt werden.
Der Kartenausgabeautomat ist ein einfacher Automat zur Ausgabe von Magnetkarten für einen
Tag bei Einwurf des entsprechenden Geldbetrages. Monats- und Jahreskarten werden aus Sicherheitsgründen
an einem geeigneten Verkaufsstand oder in einem Laden in der Nähe der Anlage
verkauft.
Claims (4)
1. Vorrichtung zur Zugriffs- und Zugangskontrolle insbesondere in Fahrradaufbewahrungsanlagen,
die aus drei Komponenten besteht, die durch eine Steuerung miteinander verknüpft sind, und
bei der Fahrräder in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind und der
Abstellraum durch eine geeignete Drehtür für den Nutzer gesichert ist, dadurch gekennzeichnet,
daß
- - getrennte Ein-/Ausgangstüren für das Fahrrad und den Nutzer vorhanden sind, die Fahrradtür und die Nutzertür in Eingangsrichtung generell verriegelt sind, sofern sie nicht durch eine Steuerung freigegeben werden, in Ausgangsrichtung die Fahrradtür verriegelt ist, die Nutzertür jedoch nicht, die räumliche Anordnung der Fahrrad- und der Nutzertür so gestaltet ist, daß in Eingangsrichtung das Fahrrad die zugeordnete Tür vor dem Nutzer passiert, die Nutzer- und die Fahrradtür so ausgeführt sind, daß ein gemeinsamer Durchlaß von Fahrrad und Nutzer durch nur eine der Türen ausgeschlossen ist,
- - je eine Kontrolleinrichtung zum Lesen eines maschinenlesbaren Ausweises eingangs- wie ausgangsseitig der Fahrrad- und Nutzertür angebracht ist,
- - an den zum Abstellen der Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern Schaltvorrichtungen angebracht sind, die beim Abstellen des Fahrrades automatisch betätigt werden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß nur eine Kontrolleinrichtung zum
Lesen des maschinenlesbaren Ausweises gemeinsam für Ein- und Ausgangsrichtung in der Nähe
von Fahrrad- und Nutzertür angebracht ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an den zum Abstellen der
Fahrräder bestimmten, gekennzeichneten Ständern Schaltvorrichtungen angebracht sind, die beim
Abstellen des Fahrrades manuell betätigt werden.
4. Verfahren zur Zugriffs- und Zugangskontrolle in Fahrradaufbewahrungsanlagen, bei denen
Fahrräder in einem gemeinsamen Abstellraum in Ständern abgestellt sind, dadurch gekennzeichnet,
daß
- - die Anlage nur betreten werden kann, nachdem ein gültiger maschinenlesbarer Ausweis gelesen und der Nutzer als zugangsberechtigt erkannt wurde,
- - die Steuerung zuerst die Fahrradtür öffnet und nachdem sich die Fahrradtür in der Anlage befindet und die Fahrradtür geschlossen ist, die Nutzertür öffnet,
- - das Fahrrad an einem auf dem Ausweis vermerkten Platz in den Ständern der Anlage abgestellt und dabei die elektrische Schaltvorrichtung an diesem Platz betätigt wird,
- - der Nutzer die Anlage ohne Kontrolle verläßt,
- - ein erneutes Betreten der Anlage erst möglich ist, nachdem die Steuerung durch Prüfung des erneut gelesenen Ausweises und der zu diesem Ausweis gehörigen Ständerschaltvorrichtung erkannt hat, daß sich ein zu diesem Nutzer gehörendes Fahrrad in der Anlage befindet,
- - ein Verlassen der Anlage mit Fahrrad durch die Entriegelung der Fahrradtür erst möglich wird, wenn über die Steuerung die Zusammengehörigkeit des erneut gelesenen Ausweises und der Ständerschaltvorrichtung, die bei der Entnahme des Fahrrades erneut betätigt wurde, festgestellt wurde.
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