DE4235676C2 - Vakuumkammer zum Transport scheibenförmiger Werkstücke in einer Vakuumanlage - Google Patents
Vakuumkammer zum Transport scheibenförmiger Werkstücke in einer VakuumanlageInfo
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Description
Bei der Behandlung von scheibenförmigen Werkstücken, z. B.
Speicherplatten, CD's, Magnetspeicherplatten oder magnetooptischen
Speicherplatten, in einer Vakuumbehandlungsanlage
durch nicht-reaktive oder reaktive Prozesse, z. B. Ätzen,
PVD- oder CVD-Beschichten mit oder ohne Glimmentladungsunterstützung,
besteht die Notwendigkeit, die scheibenförmigen
Werkstücke durch eine oder mehrere Öffnungen in der
Wand einer Vakuumkammer in eine angrenzende Kammer durchzureichen.
Hierzu wird in der Vakuumkammer eine Transporteinrichtung
benötigt, mit der ein Werkstück auf eine gewünschte
Öffnung ausgerichtet und dann durch deren Öffnungsquerschnitt
hindurchbewegt werden kann. Eine solche
Transporteinrichtung muß hinsichtlich Kontruktion und Betrieb
den speziell an eine Vakuumbehandlungsanlage zu stellenden
Anforderungen genügen, insbesondere hinsichtlich
Platzbedarf und Flexibilität sowie hinsichtlich der Vermeidung
eines den Reinheitsbedingungen zuwiderlaufenden Partikelabriebs.
Aus DE 39 12 295 A1 ist eine Vakuumkammer einer Kathodenzerstäubungsanlage
bekannt, in der eine drehbare Transportvorrichtung
mit einer Anzahl von radialen Armen oder Transportkellen
angeordnet ist. Jede mit scheibenförmigen Werkstücken
beschickte Transportkelle kann durch Drehen der
Transporteinrichtung durch die verschiedenen Bearbeitungsstationen
der Vakuumkammer bewegt werden und in jeder Station
begrenzt axial verschoben werden, um sie gegen die
Wand der Vakuumkammer anzupressen, so daß die scheibenförmigen
Werkstücke durch eine Öffnung in der Wand der Kammer
zugeführt oder entnommen oder einer Behandlung ausgesetzt
werden können. Ein Durch- oder Weiterreichen der Werkstücke
durch die Öffnung in der Kammerwand mittels der Transportvorrichtung
findet dabei nicht statt.
Die Erfindung geht aus von einer DE 37 14 045 A1 bekannten
Vakuumkammer mit Transporteinrichtung zum Transport
scheibenförmiger Werkstücke, mit der die scheibenförmigen
Werkstücke in der Vakuumkammer durch Drehen der Transporteinrichtung
auf eine von mehreren Öffnungen ausgerichtet
und dann in einer zur Drehachse radialen Ausfahrbewegung
durch die Öffnung hindurchbewegt werden können. Dabei liegt
die Scheibenebene parallel zur Ausfahrrichtung und senkrecht
zur Querschnittsebene der Öffnung. Da sich das scheibenförmige
Werkstück somit mit seiner Schmalseite durch die
Öffnung bewegt, kann die Öffnung schlitzförmig ausgebildet
sein, so daß eine verhältnismäßig platzsparende Anordnung
realisiert werden kann. Zur Steuerung der Radialbewegung
der scheibenförmigen Werkstücke durch die Öffnung hindurch
ist bei der bekannten Vorrichtung eine komplizierte und
platzaufwendige Einrichtung vorgesehen, die entweder aus
einem Lenkerparallelogramm oder aus zwei gelenkig miteinander
verbundenen und durch einen Seilzug gekoppelten Schwenkarmen
besteht. In beiden Fällen benötigt die Einrichtung
eine größere Anzahl von Gelenkstellen bzw. Drehlagern, an
denen Abrieb entstehen kann. Auch benötigt die Vorrichtung
zum radialen Ausfahren der Werkstücke soviel Platz bzw. Bewegungsfreiheit,
daß es nicht möglich sein dürfte, zwei
oder mehr solcher ausfahrbaren Halterungen an der drehbaren
Transportvorrichtung vorzusehen. Auch dürfte die Anordnung
nicht ohne weiteres mit einer Einrichtung zum Abdichten der
Öffnung der Kammerwand in der ausgefahrenen Stellung des
Werkstücks kombinierbar sein.
Gegenüber dem genannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, die Einrichtung für das Ausfahren
der Werkstücke durch die Öffnung hindurch baulich zu
vereinfachen, insbesondere die Zahl der abriebanfälligen
Drehlager zu verringern und sie außerdem platzsparender
auszubilden.
Erfindungsgemäße Lösungen der Aufgabe sind in den Ansprüchen
1 und 2 angegeben. Bei der im Anspruch 1 angegebenen
Lösung wird für das Ausfahren des Werkstücks durch die Öffnung
nur ein in Umfangsnähe der Transporteinrichtung angelenkter
Schwenkarm benötigt. Bei der Lösung gemäß Anspruch
2 kann ein sehr einfacher Linearantrieb, insbesondere ein
radial beweglicher Stößel, die Durchreichbewegung des Werkstückhalters
durch die Öffnung bewirken. In beiden Fällen
ist die Konstruktion sehr einfach und außerdem derart
platzsparend, daß ohne weiteres mehrere, z. B. sechs ausfahrbare
Werkzeughalter an der drehbaren Transportvorrichtung
vorgesehen sein können.
Die Unteransprüche beziehen sich auf vorteilhafte weitere
Ausgestaltungen der Erfindung.
In einer bevorzugten Ausführungsform gemäß Anspruch
3 wird die erwähnte Halterung zangenförmig ausgebildet
und ist vorzugsweise zum Ergreifen und Freigeben
eines jeweiligen Werkstückes ansteuerbar.
Hierdurch wird der für die Werkstückschwenkung
notwendige Raum, über den ohnehin für das Werkstück
notwendigen hinaus, höchstens unmaßgeblich vergrößert,
was ermöglicht, die erwähnte Öffnung im wesentlichen
der Dimension des durchzutransportierenden
Werkstückes optimal anzugleichen.
Oft sind in Transportkammern von Vakuumbearbeitungsanlagen
Transportanordnungen vorgesehen, womit das
Werkstück mindestens aus linear gegen bzw. von zu
bedienenden Öffnungen verschoben wird.
Durch die Merkmale von Anspruch 4 und
insbesondere 5 ergibt sich dann die Möglichkeit, für die
Schwenkbewegung der Transportvorrichtung mit
der Halterung einen bereits vorhandenen Linearantrieb
auszunützen. Zudem ist die Wandlung eines auch
nur geringen linearen Vorschubes in eine großwinklige
Schwenkbewegung, und damit in einen durch diese
Schwenkbewegung bewirkten großen Hub, einfach realisierbar.
Durch die Ausbildung der Kammer nach
Anspruch 6 bzw. 7 wird es, wie erwähnt, einfach möglich,
den Schwenkantrieb für die Transportvorrichtung
durch den Linerantrieb der Transportanordnung zu
realisieren, und ferner wird der Vorteil eines wenn auch
relativ geringen linearen Hubes beibehalten, nämlich
die jeweils bediente Öffnung in erwünschtem Maße
verschließen zu können.
Die Kammer kann modular mit einer oder
mehreren bekannten Transportkammern mit mindestens
zwei Öffnungen oder einer oder mehreren Bearbeitungsstationen,
wie Ätz- oder Beschichtungsstationen,
gekoppelt werden, oder mit einer Ein- und einer
Ausgabeschleusenkammer bzw. einer Ein-/Ausgabeschleusenkammer
gemäß Anspruch 8.
Dadurch, daß gemäß Anspruch 10 die Schwenkachse der Transportvorrichtung
parallel zur Drehachse der weiteren Transportanordnung
in der weiteren
Kammer ausgelegt ist, wird es möglich, bezüglich
der Drehachse in der weiteren Kammer die Werkstückdurchführung
durch die Verbindungsöffung im we
sentlichen radial vorzunehmen.
Dadurch, daß weiter gemäß Anspruch 11
die weitere Transportanordnung in der weiteren
Kammer eine Mehrzahl von Halterungen für die
Werkstücke aufweist, die gemeinsam um die
Drehachse drehbar sind, im wesentlichen in der
Schwenkebene der Transportvorrichtung, wird es möglich,
damit von der ersten Kammer ein Werkstück
nach dem anderen der weiteren Transportanordnung
zuzuführen bzw. ein Werkstück nach dem anderen
durch die erwähnte Öffnung rückzuholen.
Weitere bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen
Kombination sind in den Ansprüchen 12 bis 17
spezifiziert.
Die Erfindung wird anschließend beispielsweise anhand
von Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisch eine teilweise geschnittene
Ansicht einer Vakuumbehandlungsanlage mit einer
erfindungsgemäßen Vakuumkammer.
Fig. 2 vergrößert einen Ausschnitt einer Übergabevorrichtung
an der Anlage gemäß
Fig. 1,
Fig. 3 schematisch und teilweise geschnitten,
einen Teil der Anlage gemäß Fig. 1 in
Aufsicht,
Fig. 3a schematisch einen Schnitt gemäß Fig. 3
durch eine an der Anlage gemäß Fig. 1
bis 3 angeordnete Ätzkammer zum doppelseitigen
Sputtern von scheibenförmigen
Werkstücken,
Fig. 4 eine Ausführungsvariante
einer Karussellkammer mit radial bedienten
Kammeröffnungen,
In den Fig. 1 bis 3 ist eine bevorzugte Anlage, worin
die Erfindung integriert ist, schematisch dargestellt.
Die Anlage umfaßt eine Vakuumkammer 1 und eine Vakuumkammer 3
sowie eine diese verbindende Zwischenkammer
3a.
In Vakuumkammer 1, im folgenden als Kammer bezeichnet
ist eine Transporteinrichtung in Form eines
zentrisch drehgelagerten und mit einem Motor
5 gesteuert angetriebenen Transportsterns 7
mit, wie beispielsweise gezeigt, sechs Armen 9 vorgesehen.
Der Transportstern ist um die Achse A₇ drehbar.
Die zur Achse A₇ parallele Außenwand 11 der
Kammer 1 weist mindestens zwei Öffnungen 13a und 13b
auf, auf welche, durch Drehen des Transportsterns 7, jeweils
die Achse A₉ eines der Arme 9 ausgerichtet wird. Die
Arme 9 sind mit (nicht dargestellten) am Transportstern
7 integrierten Antrieben, radial in Richtung
ihrer Achsen A₉ linear ausfahrbar bzw. rückholbar.
Der Linearantrieb ist vakuumdicht mit Bälgen 15 gekapselt.
Endständig an den Armen 9, d. h. den bezüglich
der Achse A₇ radial beweglichen Armteilen, ist
je eine Transportbüchse 17 montiert, welche detaillierter
in Fig. 2 schematisch dargestellt ist und
wie aus dem Vergleich von den Fig. 1 und Fig. 3
erkenntlich, in Richtung parallel zur Achse A₇ wesentlich
breiter ist als in Richtung quer dazu, d. h.
in Azimutalrichtung.
Entsprechend sind die Öffnungen 13a bzw. 13b
schlitzförmig ausgebildet.
In Richtung der Achse A₇ betrachtet, reitet in jeder
Büchse 17, um eine Achse A₁₉ schwenkbar gelagert, eine
Ausfahreinrichtung 18 mit einem Werkstückhalter in Form einer Transportzange 19
(Fig. 2).
Sie umfaßt zwei Zangenarme 19a, 19b, die
je an einem Trägerteil 21 um Schwenkachsen 23a, 23b
drehgelagert sind und, über Rollen 24 miteinander in
Eingriff stehen und (nicht dargestellt) federnd in
die in Fig. 2 dargestellte Schließlage vorgespannt sind.
Am Zangenarm 19b ist weiter eine Betätigungsrolle 25
vorgesehen zum Öffnen bzw. Freigeben
der Zange.
Wie erwähnt, ist die durch Zange 19 und Trägerteil 21
gebildete Ausfahreinrichtung 18 schwenkbar an der
Büchse 17 gelagert. An einem an der Ausfahreinrichtung
18 drehfesten Mitnehmerstummel 26 ist ein erster
Hebel 28 drehfest angeordnet, der an einem zweiten
Hebel 30 in einem Lager 32 drehgelagert ist. Das
dem Lager 32 abgewandete Ende des Hebels 30 seinerseits
ist über eine Montageplatte 34 am radial fixen
Armteil des Armes 9, an einem Lager 36, drehgelagert.
Diese Anordnung arbeitet wie
folgt:
Ausgehend von der Schwenklage der Ausfahreinrichtung
18 gemäß Fig. 2, in geschlossener Zangenposition,
beispielsweise mit einer Werkstückscheibe 40 in der
Zange, kann der Transportstern 7 in beliebige Positionen
um seine Achse A₇ geschwenkt werden. Dabei
sind, mit den jeweiligen armspezifischen Radialantrieben,
die Büchsen 13 gegen die Achse A₇ zurückgezogen.
Soll nun, wie in Fig. 2 dargestellt, eine der Öffnungen,
beispielsweise 13x, bedient werden, so wird
die Achse A₉ eines Armes 9 und damit die Schwenkebene
der Zange 19 auf die schlitzförmige Öffnung 13x ausgerichtet.
Nun wird mit dem dem betrachteten Arm 9
zugeordneten Antrieb die Büchse 17 gegen die Öffnung
13x vorgetrieben. Aufgrund der dadurch bewirkten Linearbewegung
von Achse A₁₉ mit dem Mitnehmerstummel
26 wird der erste Hebel 28 um Lager 32 geschwenkt,
und da der Hebel 28 drehfest am Stummel 26 sitzt und
letzterer drehfest an der Ausfahreinrichtung 18,
wird, wie in Fig. 2 gestrichelt dargestellt, die Zange 19
durch die Öffnung 13x durchgeschwenkt,
unter gleichzeitiger Linearverschiebung
mit der Büchse 17. Die Büchse 17 ruht dabei an der
Außenwand 11 der Kammer 1 und verschließt die Öffnung
13x, und zwar je nach Anforderung an die Trennung der
beiden Kammern 1 und 3, vorzugsweise dicht, gegebenenfalls
vakuumdicht.
Wie in Fig. 2 ersichtlich, verbleibt die Büchse 17 in
der Kammer 1, während der durch die Zange 19 gebildete
Werkstückhalter durch die Öffnung 13x hindurch
vollständig in die Kammer 3 bzw. 3a geschwenkt
wird.
In Fig. 2 ist für die benötigte Schwenkbewegung der Zange 19
ein unnötig langer Linearhub
der Büchse 17 dargestellt. Wie der Fachmann aber ohne
weiteres erkennt, zusätzlich unter Betrachtung der
Darstellung gemäß Fig. 2a, kann durch Verringerung
der Länge des Hebels 28 zwischen Achse A₁₉ und Anlenklager
32 dieselbe Schwenkbewegung des Trägerteils
21 und damit der Zange 19 mit einem
wesentlich geringeren linearen Hub H realisiert werden.
Damit kann mit praktisch beliebig kleinem linearen
Hub H und entsprechender Minimalisierung der hierzu
vorzusehenden Antriebs- und Abdichtungsorgane die erwünschte
Schwenkbewegung realisiert werden und mit
ihr, aufgrund des Schwenkradius des Werkstückes 40 um
Achse A₁₉, der erwünschte Hub durch Öffnung 13x.
In Kammer 3 bzw. 3a ist, wie in Fig. 2 schematisch
dargestellt, ein Stößel 42 angeordnet, dessen endständige
Rolle 43 durch Eingriffnahme auf die Rolle
25 an der Zange 19 die Zange 19 öffnet zur
Freigabe des Werkstückes 40.
In der bevorzugten, in den Fig. 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsform ist zwischen Kammer 1 und Kammer 3
die Zwischenschleusenkammer 3a vorgesehen. Ihre Funktion
wird aus der folgenden Beschreibung
ersichtlich.
Wie insbesondere aus Fig. 3 ersichtlich, umfaßt die
Kammer 3 einen um die Achse A₄₃
mittels eines Motors 47 drehgetriebenen Transportstern 43 mit beispielsweise vier Radialarmen
45, an welchen parallel zur Achse A₄₃
axiale Arme 49 sitzen. Endständig tragen die Arme 49 die Transportteller 51
mit (nicht dargestellt), z. B. mechanischen, pneumatischen
oder magnetischen Halterungen für Werkstücke,
sofern die Achse A₄₃ nicht vertikal steht. Die Teller
51 sind mit den Armen 49 mittels in zugeordneten Bälgen 53 gekapselten
Antrieben linear und parallel zur Achse A₄₃
ausfahrbar bzw. rückholbar.
Die Kammer 3 weist, ausgerichtet auf den durch die
Teller 51 bei Drehen um die Achse A₄₃ durchlaufenen
Kreisring beispielsweise zwei Öffnungen
55a und 55 auf. Die Teller 51 sind so ausgebildet,
daß sie gegen eine jeweilige Öffnung 55
ausgefahren werden können und diese dann mit (nicht dargestellten) Dichtungsorganen
verschließen, und zwar dicht bzw. vakuumdicht.
Wie bereits an den Büchsen 17 zur Wand 11 von
Kammer 1 können hierzu Spaltdichtungen ausreichen,
falls ein vakuumdichter Verschluß nicht notwendig
ist. Ein mittlerer Bereich jedes Tellers 51 ragt über den
Randbereich 56 der Öffnung 55
gegen den sich in ausgefahrenem Zustand der
Teller 51 verschließend angelegt hat, axial hinaus und
liegt dann außerhalb der Kammer 3.
Es seien nun vorerst die Verhältnisse an der Öffnung
55a betrachtet, welche mit der Öffnung 13a über die
Zwischenschleusenkammer 3a kommuniziert. Wenn gemäß
Fig. 3 mittels der Ausfahreinrichtung 18 ein scheibenförmiges
Werkstück 40 in die in Fig. 2 gestrichelt
dargestellte Position geschwenkt worden ist, legt
sich die Büchse 17 in gefordertem Ausmaße dichtend
an die Umrandung der Öffnung 13a in der Kammer 1 an.
Durch gesteuertes axiales Ausfahren des der Öffnung
55a dann zugeordneten Armes 49 in der Kammer 3 wird der
Teller 51 in gefordertem Maße dicht an die Öffnungsberandung
56 gelegt und übernimmt, beispielsweise
magnetisch, pneumatisch, mechanisch oder schwerkraftgetrieben
das Werkstück 40, welches durch Betätigung
des Stößels 42 gemäß Fig. 2 von der Zange 19
freigegeben wird. Nun kann der Arm 49
rückgeholt werden.
Die Kammer 3a kann, wie bei 57 schematisch dargestellt,
separat gepumpt werden, ebenso wie die Kammern
1 und/oder 3.
Der Werkstücktransport durch die Zwischenschleusenkammer
3a erfolgt mithin wie folgt:
- - Soweit erforderlich, dichtes Verschließen der Öffnung 13a durch die Büchse 17, Zange 19 leer; Einschwenken eines Armes 49 mit Werkstück am Teller 51 in den Öffnungsbereich der Öffnung 55a; axiales Vorschieben des Tellers 5 mit dem Werkstück 40 und, soweit erforderlich, dichtes Verschließen der Öffnung 55a durch Teller 51; gegebenenfalls Abpumpen der Zwischenschleusenkammer 3a; Übernahme des Werkstückes durch Zange 19; Rückschwenken der Transportvorrichtung 18 mit gleichzeitigem Lösen der Büchse 17 vom Rand der Öffnung 13x; oder
- - Leerer Teller 51 verschließt in gefordertem Ausmaß dicht die Öffnung 55a; Einschwenken eines Armes 9 mit Büchse 17 und Werkstück 40 in Zange 19 über die Öffnung 13a; Ausschwenken der Zange 19 mit dem Werkstück, unter gleichzeitigem, soweit erforderlich, dichtem Verschließen der Öffnung 13a durch Büchse 17; Übernahme des Werkstückes magnetisch, pneumatisch, mechanisch oder schwerkraftgetriebenen, durch Teller 51 in Öffnung 55a; Abpumpen der Zwischenschleusenkammer 3a durch Pumpe 57; Rückholen des Tellers 51 und Weiterdrehen des Transportsternes 43.
Aus dieser Beschreibung ist ohne weiteres ersichtlich,
daß die Kammer 3a als Zwischenschleusenkammer
wirken kann, die separat pumpbar ist oder welche allein aufgrund
ihres nur sehr geringen Volumens eine genügende
Atmosphärentrennung zwischen den Kammern 1 und
3 gewährleistet. Muß keine Zwischenschleusenkammer
3a vorgesehen werden, so kann die Werkstückübernahme
in dargestellter Art und Weise in der Kammer 3 direkt
erfolgen, ohne daß die Teller 51 an der Übergabeöffnung
eine Dichtfunktion ausüben. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel wirkt an der Übergabeverbindung
13a, 55a der Teller 51 als das eine
Schleusenventil, die Büchse 17 als das andere.
Beim dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist weiter die Öffnung 55b als Eingabe/Ausgabe-Schleuse
ausgebildet. Hierzu ist ein vakuumdicht
schließbarer Deckel 58, z. B. gegen Normal-Atmosphäre
vorgesehen, als ein Schleusenventil, und es wirkt der
momentan auf die Öffnung 55b ausgerichteter Teller 51
als zweites Schleusenventil.
Trotz des sehr geringen Volumens auch dieser
Schleusenkammer kann gegebenenfalls, wie schon bei 57 dargestellt,
auch hier eine Pumpe 57a angeschlossen sein
zum separaten Pumpen dieser Schleusenkammer.
Wie bereits erwähnt, wird die Öffnung 13b der
Kammer 1 durch die Büchse 17 und Ausfahreinrichtung 18,
wie aus Fig. 1 ersichtlich, in gleicher Weise bedient, wie die bereits
beschriebene Öffnung 13a der Kammer 1.
Außerhalb der Kammer 1 ist an dieser Öffnung 13b
beispielsweise eine Behandlungskammer, wie eine Ätz-
oder Beschichtungskammer 52 angeordnet. Aufgrund der
Tatsache, daß das Werkstück 40 mit der Zange 19 so
gehaltert und in die Behandlungskammer 52 eingeschwenkt
wird, daß es praktisch allseitig durch die
Halterung an der Zange unabgedeckt bleibt, ist es
möglich, an einer solchen Behandlungsstation 52 das
Werkstück rundum, insbesondere gleichzeitig auf seinen
beiden Scheibenflächen gleichzeitig zu bearbeiten,
wie beispielsweise durch beidseitiges Anordnen
von Elektroden zum Plasmaätzen beider genannter Flächen
und/oder von Magnetronzerstäubungsquellen zu deren
Beschichtung.
In Fig. 3a ist schematisch
eine Ausbildungsvariante der Kammer 52
dargestellt, mit zwei unabhängigen Sputterquellen 53a
und 53b sowie Abschirmblechen 55. Das scheibenförmige
Werkstück 40 ist zwischen die Quellen 53a und b eingeschwenkt
und wird beidseitig durch die Quellen 53a, 53b
behandelt.
An einer derartigen Klammer kann z. B. auch eine
gleichzeitige, beidseitige Beschichtung von Werkstücken
vorgenommen werden, wie sie aus der DE-PS-39 31 713
bekannt ist.
Eine weitere Ausführungsform ist schematisch in Fig. 4
dargestellt. In einer Kammer 120 ist,
um eine Achse A₁₂₄ drehbeweglich
ein Karussell 124 gelagert,
woran
scheibenförmige Werkstücke 126
gelagert sind.
Bezüglich der Kammer 120
drehfest ist mindestens ein auf eine
Öffnung 122a in der Kammer 120 ausgerichteter,
radial bezüglich der Achse A₁₂₄ verschieblicher
Stößel 128 vorgesehen, mit dessen Hilfe ein
mit dem Karussell jeweils in Ausrichtung mit
einer der zu bedienenden Öffnungen 122a gebrachtes
Werkstück 126 aus der Öffnung 122a
herausgeschoben oder durch die Öffnung 122a auf
das Karussell 124 rückgeholt wird. Gegebenenfalls
kann der radial verschiebliche
Stößel 128
mit einem separaten
Drehantrieb 124 unabhängig vom Karussell 124
drehgetrieben werden. Das
Karussell 124 trägt die scheibenförmigen Werkstücke
126, so daß ihre Scheibenflächen in Ebenen
senkrecht zur Drehachse A₁₂₄ liegen.
Entsprechend sind die Stößel 128 ausgebildet.
Sie bedienen radial schlitzförmige Öffnungen
122a der Kammer 120. Der Antrieb des Karussells
124 kann beispielsweise, wie bei P
schematisch dargestellt ist, auch peripher am
Rande des Karussells 124 erfolgen.
Aus einer Vakuumkammer mit Transporteinrichtung gemäß der Erfindung und
einer oder mehreren Behandlungskammern
können
extrem kompakte Gesamtanlagen modular zusammengestellt
werden, mit optimal kurzem Transportweg und
kurzen Transportzyklen.
Unter Verwendung der Erfindung realisierte Anlagen
eignen sich insbesondere für die Behandlung von
Magnetspeicherplatten, wie beispielsweise CD's oder
Hard-Discs.
Claims (17)
1. Vakuumkammer zum Transport scheibenförmiger Werkstücke in
einer Vakuumanlage,
mit einer in der Kammer (1) um eine Drehachse (A7) drehbeweglich gelagerten Transporteinrichtung (7), die mindestens einen Werkstückhalter (19) zum Aufnehmen eines scheibenförmigen Werkstücks (40) aufweist,
mindestens einer in der Kammerwand vorgesehenen Öffnung (13a, 13b), durch die ein Werkstück (40) hindurchbewegbar ist, einem Drehantrieb für die Transporteinrichtung (7) derart, daß durch Drehen der Transporteinrichtung (7) der Werkstückhalter (19) mit dem Werkstück (40) in eine Stellung gegenüber der Öffnung (13a, 13b) einstellbar ist,
und einer der Transporteinrichtung (7) zugeordneten Ausfahreinrichtung (18), mit der der Werkstückhalter (19) mit dem Werkstück (40) durch die Öffnung hindurchbewegbar ist,
wobei das Werkstück (40) am Werkstückhalter (19) so gehalten ist, daß seine Scheibenebene senkrecht zur Querschnittsebene der Öffnung (13a, 13b) liegt und es sich bei der Ausfahrbewegung mit seiner Schmalseite durch die Öffnung (13a, 13b) hindurchbewegt,
wobei die Öffnung (13a, 13b) eine an den Durchtritt der Schmalseite des scheibenförmigen Werkstücks (40) angepaßte Schlitzform hat,
und wobei die Ausfahreinrichtung (18) so ausgebildet ist, daß die Ausfahrbewegung des Werkstückhalters (19) eine parallel zur Scheibenebene des Werkstücks (40) verlaufende Schwenkbewegung um eine Schwenkachse (26) ist.
mit einer in der Kammer (1) um eine Drehachse (A7) drehbeweglich gelagerten Transporteinrichtung (7), die mindestens einen Werkstückhalter (19) zum Aufnehmen eines scheibenförmigen Werkstücks (40) aufweist,
mindestens einer in der Kammerwand vorgesehenen Öffnung (13a, 13b), durch die ein Werkstück (40) hindurchbewegbar ist, einem Drehantrieb für die Transporteinrichtung (7) derart, daß durch Drehen der Transporteinrichtung (7) der Werkstückhalter (19) mit dem Werkstück (40) in eine Stellung gegenüber der Öffnung (13a, 13b) einstellbar ist,
und einer der Transporteinrichtung (7) zugeordneten Ausfahreinrichtung (18), mit der der Werkstückhalter (19) mit dem Werkstück (40) durch die Öffnung hindurchbewegbar ist,
wobei das Werkstück (40) am Werkstückhalter (19) so gehalten ist, daß seine Scheibenebene senkrecht zur Querschnittsebene der Öffnung (13a, 13b) liegt und es sich bei der Ausfahrbewegung mit seiner Schmalseite durch die Öffnung (13a, 13b) hindurchbewegt,
wobei die Öffnung (13a, 13b) eine an den Durchtritt der Schmalseite des scheibenförmigen Werkstücks (40) angepaßte Schlitzform hat,
und wobei die Ausfahreinrichtung (18) so ausgebildet ist, daß die Ausfahrbewegung des Werkstückhalters (19) eine parallel zur Scheibenebene des Werkstücks (40) verlaufende Schwenkbewegung um eine Schwenkachse (26) ist.
2. Vakuumkammer zum Transport scheibenförmiger Werkstücke in
einer Vakuumanlage,
mit einer in der Kammer (120) um eine Drehachse (A₁₂₄) drehbeweglich gelagerten Transporteinrichtung (124), die mindstens einen Werkstückhalter zum Aufnehmen eines scheibenförmigen Werkstücks (126) aufweist,
mindestens einer in der Kammerwand vorgesehenen Öffnung (122a), durch die ein Werkstück (40) hindurchbewegbar ist,
einem Drehantrieb für die Transporteinrichtung (124) derart, daß durch Drehen der Transporteinrichtung (124) der Werkstückhalter mit dem Werkstück (126) in eine Stellung gegenüber der Öffnung (122a) einstellbar ist,
und einen der Transporteinrichtung (124) zugeordneten Ausfahreinrichtung (128), mit der das Werkstück (126) durch die Öffnung hindurchbewegbar ist,
wobei das Werkstück (126) am Werkstückhalter so gehalten ist, daß seine Scheibenebene senkrecht zur Querschnittsebene der Öffnung (122a) liegt und es sich bei der Ausfahrbewegung mit seiner Schmalseite durch die Öffnung (122a) hindurchbewegt,
wobei die Öffnung (122a) eine an den Durchtritt der Schmalseite des scheibenförmigen Werkstücks (126) angepaßte Schlitzform hat, und wobei die Ausfahreinrichtung (128) so ausgebildet ist, daß die Ausfahrbewegung des Werkstücks eine lineare Verschiebebewegung ist.
mit einer in der Kammer (120) um eine Drehachse (A₁₂₄) drehbeweglich gelagerten Transporteinrichtung (124), die mindstens einen Werkstückhalter zum Aufnehmen eines scheibenförmigen Werkstücks (126) aufweist,
mindestens einer in der Kammerwand vorgesehenen Öffnung (122a), durch die ein Werkstück (40) hindurchbewegbar ist,
einem Drehantrieb für die Transporteinrichtung (124) derart, daß durch Drehen der Transporteinrichtung (124) der Werkstückhalter mit dem Werkstück (126) in eine Stellung gegenüber der Öffnung (122a) einstellbar ist,
und einen der Transporteinrichtung (124) zugeordneten Ausfahreinrichtung (128), mit der das Werkstück (126) durch die Öffnung hindurchbewegbar ist,
wobei das Werkstück (126) am Werkstückhalter so gehalten ist, daß seine Scheibenebene senkrecht zur Querschnittsebene der Öffnung (122a) liegt und es sich bei der Ausfahrbewegung mit seiner Schmalseite durch die Öffnung (122a) hindurchbewegt,
wobei die Öffnung (122a) eine an den Durchtritt der Schmalseite des scheibenförmigen Werkstücks (126) angepaßte Schlitzform hat, und wobei die Ausfahreinrichtung (128) so ausgebildet ist, daß die Ausfahrbewegung des Werkstücks eine lineare Verschiebebewegung ist.
3. Vakuumkammer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkstückhalter (19) zangenförmig ausgebildet
und vorzugsweise für Eingreifen und Freigeben eines
Werkstückes ansteuerbar (42, 43) ist.
4. Vakuumkammer nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Schwenklager (26) für die Ausfahreinrichtung
(18) linear, senkrecht
zur Fläche der Öffnung (13x), verschiebbar ist.
5. Vakuumkammer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Linearantrieb
des Schwenklagers das Schwenken
des Werkstückhalters bewirkt.
6. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transporteinrichtung (7) mindestens
einen, in mit jeweils einer der Öffnungen
(13a, 13b) ausgerichtete Positionen schwenkbaren, linear
gegen die Öffnung ausfahrbaren bzw. von der Öffnung
rückholbaren Arm (9) aufweist und der Werkstückhalter (19)
am öffnungsseitigen Ende des Armes gelagert
ist.
7. Vakuumkammer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das öffnungsseitige Ende des Armes (9)
in der ausgefahrenen Stellung die
Öffnung (13a, 13b)
vorzugsweise vakuumdicht verschließt.
8. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß an mindestens einer Kammeröffnung
eine Schleusenkammer, eine Transportkammer oder
eine Bearbeitungsstation für Werkstücke angeordnet
ist.
9. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Öffnung (13b) eine Bearbeitungsstation
vorgesehen ist, in der ein mit der Ausfahreinrichtung
(18) eingeschwenktes Werkstück
(40) von zwei Seiten
oder rundum bearbeitet, z. B. geätzt oder
beschichtet, wird.
10. Vakuumkammer nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an
deren Öffnung eine weitere Kammer (3) angeschlossen
ist, in der eine drehgelagerte weitere Transportanordnung
(43) für mindestens ein Werkstück (40) vorgesehen
ist, welche eine zur Schwenkachse (A₁₉) des
Werkstückhalters (19) parallele Drehachse (A₄₃)
aufweist.
11. Vakuumkammer nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die weitere Transportanordnung (43)
eine Mehrzahl von Halterungen (51) für Werkstücke
(40) aufweist.
12. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Transportanordnung
(43) mindestens einen, vorzugsweise zwei oder
mehr auf einer Zylinderfläche um die Drehachse (A₄₃)
angeordnete, parallel zu dieser ausfahrbare bzw. rückholbare
Arme (49) umfaßt, woran je eine
Halterung (51) für mindestens ein Werkstück (40) angeordnet
ist.
13. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 10 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Öffnung
(55) an der weiteren Kammer (3) eine zur Drehachse
(A₄₃) der Transportanordnung (43) parallele Flächennormale
aufweist.
14. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Transportanordnung
(43) mindestens einen axial ausfahrbaren
und rückholbaren Teller (51) mit einer Halterung
für mindestens ein Werkstück (40) aufweist, daß
mindestens eine der Öffnungen (55) an der weiteren
Kammer (3) eine im wesentlichen zur Drehachse (A₄₃)
der weiteren Transportanordnung (43) parallele Flächennormale
definiert, und daß der Teller (51) durch Drehen
der weiteren Transportanordnung (43) auf diese Öffnung
(55) ausrichtbar ist und durch Ausfahren diese
Öffnung
vorzugsweise vakuumdicht verschließt.
15. Vakuumkammer nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Öffnung (55b)
mittels eines äußeren Verschlusses (57)
vakuumdicht verschließbar ist und
mit einem darauf positionierten Teller (51), der als
Schleusenventil wirkt, eine Schleusenkammer bildet,
wobei vorzugsweise an der Kammer (3) und/oder an der
Öffnung (55b) zwischen Verschluß (57) und ausgefahrenem
Teller (51) ein Pumpanschluß vorgesehen ist.
16. Vakuumkammer nach einem der Ansprüche 10 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer der
Öffnungen der weiteren Kammer eine Schleusenkammer,
eine Transportkammer mit mindestens zwei Öffnungen
oder eine Bearbeitungskammer für die Werkstücke angeschlossen
sind, wie eine Ätz- oder Beschichtungskammer.
17. Vakuumkammer nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß die Öffnung mit zur Drehachse paralleler
Flächennormalen die Verbindung zur einen Kammer
(1) bildet und dazwischen eine als Zwischenschleusenkammer
(3e) wirkende, gegebenenfalls mit einem Pumpanschluß
versehene Kammer (3a) vorgesehen ist.
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