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DE4233816C2 - Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung - Google Patents

Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung

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Publication number
DE4233816C2
DE4233816C2 DE4233816A DE4233816A DE4233816C2 DE 4233816 C2 DE4233816 C2 DE 4233816C2 DE 4233816 A DE4233816 A DE 4233816A DE 4233816 A DE4233816 A DE 4233816A DE 4233816 C2 DE4233816 C2 DE 4233816C2
Authority
DE
Germany
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drug
balloon
shaft
drug injection
lines
Prior art date
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DE4233816A
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DE4233816A1 (de
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Hidetoshi Saito
Makoto Inaba
Motoyuki Tagawa
Toru Nagase
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Olympus Corp
Original Assignee
Olympus Optical Co Ltd
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Publication date
Application filed by Olympus Optical Co Ltd filed Critical Olympus Optical Co Ltd
Publication of DE4233816A1 publication Critical patent/DE4233816A1/de
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Publication of DE4233816C2 publication Critical patent/DE4233816C2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B18/00Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body
    • A61B18/18Surgical instruments, devices or methods for transferring non-mechanical forms of energy to or from the body by applying electromagnetic radiation, e.g. microwaves
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F7/00Heating or cooling appliances for medical or therapeutic treatment of the human body
    • A61F7/12Devices for heating or cooling internal body cavities
    • A61F7/123Devices for heating or cooling internal body cavities using a flexible balloon containing the thermal element
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wärme verwen­ dende therapeutische Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1, welche in der Lage ist, denjenigen Teil in der Körperhöhle eines Patienten, der beispielsweise von Krebs befallen ist, dadurch zu behandeln, daß dieser Teil auf eine Temperatur von ungefähr 43°C erwärmt wird.
Als Behandlungsmöglichkeit für Krebs wendet sich die Aufmerksamkeit mittlerweile einem Verfahren zu, bei welchem eine Wärme verwendende Therapie mit einem aufgebrachten me­ dizinischen Wirkstoff gegen Krebs kombiniert wird. Allge­ mein gesagt, der medizinische Wirkstoff oder das Arzneimit­ tel gegen Krebs wird dem Patienten eingespritzt, während an dem Patienten oder der Patientin die Wärme verwendende The­ rapie oder Hyperthermie durchgeführt wird, bei der der von Krebs befallene Teil in der Körperhöhle übererwärmt wird. Um in diesem Fall den Heil- oder Behandlungseffekt stärker ausfallen zu lassen, wurde auch das Verfahren verwendet, bei dem das gegen Krebs wirkende Arzneimittel direkt auf den vom Krebs befallenen Körperteil und seiner Umgebung in der Körperhöhle aufgebracht wird.
Eine bekannte Wärme verwendende therapeutische Vorrich­ tung, bei der die Wärme verwendende Therapie mit einem ge­ gen Krebs wirkenden Arzneimittel kombiniert wird, ist bei­ spielsweise in der japanischen Patentveröffentlichung Sho 63-37669 beschrieben.
Bei dieser Wärme verwendenden therapeutischen Vorrich­ tung sind Heizelemente und Sensoren in einem Einführab­ schnitt angeordnet, der aus flexiblen Material gefertigt ist. Das gegen Krebs wirkende Arzneimittel wird ringsum auf den Einführabschnitt nach Art eines Überzugs aufgebracht. Wenn die Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung ein­ gesetzt wird, wird der Einführabschnitt in den befallenen Teil der Körperhöhle des Patienten eingeführt und das gegen Krebs wirkende Arzneimittel, welches auf den Einführab­ schnitt aufgebracht ist, wird auf den von Krebs befallenen Körperteil aufgetragen.
Bei dieser bekannten Vorrichtung wird somit das gegen Krebs wirkende Arzneimittel zunächst ringsum auf den Ein­ führabschnitt aufgebracht oder dieser mit dem Arzneimittel beschichtet oder überzogen und der so präparierte Einführ­ abschnitt wird dann in den befallenen Teil der Körperhöhle des Patienten eingebracht.
Hierbei verbleibt das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf dem Einführabschnitt frei, daß heißt ungeschützt. Wenn daher die Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung ver­ wendet wird, besteht die Gefahr, daß das gegen Krebs wir­ kende Arzneimittel auf dem Einführabschnitt auf normale, das heißt gesunde Organe in der Körperhöhle des Patienten aufgebracht wird, während der Einführabschnitt in Richtung des befallenen Teils der Körperhöhle eingeführt oder vorge­ schoben wird.
Dies macht es schwierig, das gegen Krebs wirkende Arz­ neimittel korrekt und möglichst vollständig auf den befal­ lenen Körperteil aufzubringen und dort zu halten, während unter Verwendung von Wärme der Patient therapiert wird. Vom Gesichtspunkt der Verbesserung des Heileffektes ist dies ein zu lösendes Problem.
Aus der DE 40 01 086 A1 ist eine Wärme verwendende the­ rapeutische Vorrichtung bekannt geworden, von der die vor­ liegende Erfindung ausgeht. Der Behandlungskatheter gemäß der DE 40 01 086 A1 ist während seines Einsatzes innerhalb eines Blutgefäßes mittels zweier Ballone unverrückbar fest­ gelegt, die bezüglich einer Aufwärmeinrichtung und bezüg­ lich einer Öffnung zum Einspritzen einer medizinischen Sub­ stanz distal und proximal ausgebildet sind. Der Grund zum unverrückbaren Festlegen des Behandlungskatheters gemäß der DE 40 01 086 A1 ist, daß dieser Behandlungskatheter zur Entfernung von Gefäßverschlüssen oder -verengungen inner­ halb eines Blutgefäßes verwendet wird, wobei die Engstelle zwischen die zwei Ballone derart gebracht wird, daß ein ge­ schlossener Raum zwischen den beiden Ballonen und der be­ nachbarten Wand des Blutgefäßes gebildet wird. Dieser Raum wird dann mittels der Aufwärmeinrichtung hyperthermiert, um die Gefäßverengung aufzulösen, wobei gleichzeitig eine me­ dizinischen Substanz in den Raum eingespritzt wird, um den Auflösevorgang zu unterstützen und um aufgelöste Gewebe­ teile durch einen Absauganschluß zu entfernen. Um die Ge­ fäßverengung immer sicher zwischen den beiden Ballonen hal­ ten zu können, ist es von daher notwendig, den distalen Endbereich des Einführabschnittes unverrückbar festzulegen.
Beim Gegenstand der DE 40 01 086 A1 liegt somit ein me­ dizinisches Behandlungsinstrument zur Therapierung von Ge­ fäßverengungen vor. Die Verwendung des Behandlungskatheters gemäß der DE 40 01 086 A1 auf dem Einsatzgebiet der vorlie­ genden Erfindung, also speziell der gezielten Therapierung von Tumoren, würde aufgrund der dort gewählten konstrukti­ ven Ausbildung ganz erhebliche Nachteile in der Praxis mit sich bringen. Im Gegensatz zu einer Gefäßverengung, welche sich im wesentlichen umfangsseitig an dem inneren Umfang des befallenen Gefäßes erstreckt, ist bei der Therapierung eines Tumors in der Regel davon auszugehen, daß dieser Tu­ mor das Körperorgan nur lokal befallen hat, sich also nicht gleichmäßig verteilt an dem Innenumfang eines Gefäßes be­ findet, wie dies etwa bei der Arteriosklerose der Fall ist. Im übrigen ist ein zu therapierender Tumor, also eine Krebsgeschwulst, in der weitaus überwiegenden Mehrzahl der Fälle nicht nach Art eines Gefäßverschlusses oder einer Ge­ fäßverengung ausgebildet, sondern stellt einen lokalen Be­ fall mehr oder weniger großer Ausdehnung dar, der sich zu­ dem nicht im Inneren eines relativ engen oder dünnen Gefä­ ßes befinden kann, sondern beispielsweise an der Magen­ schleimhaut, der Leber oder dergleichen.
Die Therapierung eines derart gelagerten Tumors mit dem Katheter gemäß der DE 40 01 086 A1 ist beispielsweise dann, wenn sich der Tumor auf der Außenseite eines Organs befin­ det, nicht oder nur sehr schwer möglich, da aufgrund der dann fehlenden Möglichkeit, mittels den beiden Ballone ei­ nen abgeschlossenen Behandlungsraum zu bilden (wie dies beim Einsatz in einem geschlossenwandigen Gefäß, beispiels­ weise einer Arterie möglich ist), ein gezieltes Aufbringen der medizinischen Substanz auf den zu behandelnden Oberflä­ chenbereich des Organs nicht mehr möglich ist. Selbst wenn ein Tumor so liegt, daß er theoretisch mit dem Behandlungs­ katheter der DE 40 01 086 A1 behandelt werden könnte, also beispielsweise in der Speiseröhre oder dergleichen, müßte der gesamte Raum zwischen den beiden Ballonen und der be­ nachbarten umlaufenden Organwand mit der medizinischen Sub­ stanz praktisch geflutet werden, um sicherzustellen, daß der lokal begrenzte Tumor auch mit Gewißheit mit der medi­ zinischen Substanz benetzt wird. Aufgrund der unverhältnis­ mäßig hohen Medikamentenmenge ist dies vom Standpunkt der möglichen Nebenwirkungen, als auch vom Standpunkt der hier­ bei entstehenden Kosten sehr nachteilig.
Es ist demgegenüber Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 so auszugestalten, daß mit ihr eine medizinische Substanz gezielt auf den zu behandelnden Bereich eines Körperorgans aufgebracht werden kann, um ohne übermäßigen Bedarf an dieser medizinischen Substanz eine erfolgversprechende Therapierung durchführen zu können.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale.
Gemäß der vorliegenden Erfindung schließt (a) die Bal­ lonvorrichtung am Einführabschnitt des Applikators die Auf­ wärmeinrichtung flüssigkeitsdicht ein; und weist (b) die Arzneimittel-Einspritzvorrichtung Arzneimittel-Einspritz­ öffnungen auf und ist auf der Außenseite der Ballonvorrich­ tung angeordnet.
Wird die Aufwärmeinrichtung von der Ballonvorrichtung am Einführabschnitt des Applikators flüssigkeitsdicht ein­ geschlossen, wird der gesamte flüssigkeitsgefüllte Innen­ raum des Ballons von der Aufwärmeinrichtung erwärmt, so daß durch bloßes Auflegen dieses erwärmten Ballons auf die be­ fallene Körperstelle eine sichere Hyperthermie-Behandlung dieser Körperstelle möglich ist. Darüberhinaus wird als vorteilhafter Nebeneffekt sichergestellt, daß durch das Aufbläh-Fluid in dem Ballon die Aufwärmeinrichtung keine zu große Hitzemenge erzeugt. Im Gegensatz zur DE 40 01 086 A1, wo sich die Aufwärmeinrichtung frei am Einführabschnitt des Applikators zwischen den beiden Ballonen befindet und den gesamten von den beiden Ballonen eingeschlossenen Raum bzw. die sich hierin befindliche Flüssigkeit erwärmt, ist es beim Gegenstand der vorliegenden Erfindung möglich, den von innen her erwärmten Ballon sowohl im Inneren eines ge­ schlossenwandigen Gefäßes an den zu behandelnden Körperbe­ reich heranzuführen, als auch auf die Außenseite eines be­ fallenen Organs, beispielsweise die Leber oder dergleichen aufzulegen, um den zu behandelnden Bereich mittels Hyper­ thermie zu therapieren.
Sind die Arzneimittel-Einspritzöffnungen auf der Außen­ seite der Ballonvorrichtung angeordnet, ist es im Gegensatz zur DE 40 01 086 A1 nicht notwendig, einen vorher einzu­ grenzenden Raum vollständig mit der medizinischen Substanz zu füllen oder zu fluten, vielmehr kann die medizinische Substanz gezielt auf den zu behandelnden Körperbereich auf­ gespritzt werden. Eine unnötig hohe Medikamentengabe mit den damit einhergehenden möglichen Risiken hinsichtlich der Nebenwirkungen kann hiermit vermieden werden.
Erfindungsgemäß ergibt sich somit eine Wärme verwenden­ de therapeutische Vorrichtung, die sich in der Praxis durch hohe Flexibilität hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten als auch durch den Vorteil einer gezielt anwendbaren Therapie­ rung auszeichnet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorlie­ genden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Be­ schreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch eine Wärme verwendende therapeu­ tische Vorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 2A einen Schnitt durch einen Schaft am Einführ­ abschnitt der Vorrichtung;
Fig. 2B einen Schnitt zur Darstellung eines Ballons;
Fig. 3 schematisch die Wärme verwendende therapeu­ tische Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung im Einsatz;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht eines Hauptbe­ reiches einer Wärme verwendenden therapeutischen Vorrich­ tung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 5 einen Schnitt durch einen anderen Ballon für die zweite Ausführungsform der Wärme verwendenden therapeu­ tischen Vorrichtung;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Hauptab­ schnittes einer Wärme verwendenden therapeutischen Vorrich­ tung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 7 einen Schnitt durch den Hauptabschnitt der Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform;
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Abwandlung des Hauptbereiches der Wärme verwendenden therapeutischen Vor­ richtung der dritten Ausführungsform;
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht eines Hauptab­ schnittes einer Wärme verwendenden therapeutischen Vorrich­ tung gemäß einer vierten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 10 einen Schnitt durch einen Hauptabschnitt ei­ ner Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 11 einen Schnitt durch eine Abwandlung des Hauptabschnittes der Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung der fünften Ausführungsform;
Fig. 12A schematisch und perspektivisch die Gesamtan­ sicht einer Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungsform der vorliegenden Er­ findung;
Fig. 12B eine Schnittdarstellung eines Ballons;
Fig. 12C eine perspektivische Ansicht eines Hauptab­ schnittes des vorderen Endes der Arzneimittel-Einspritzröh­ re;
Fig. 12D einen Schnitt durch einen Schaft;
Fig. 13A eine perspektivische Gesamtansicht einer Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß einer siebten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung;
Fig. 13B eine Schnittdarstellung eines Ballons; und
Fig. 13C eine Schnittdarstellung eines Hauptabschnit­ tes des Vorderendes einer Arzneimittel-Einspritzröhre.
Eine erste Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nachfolgend unter Bezug auf die Fig. 1 bis 3 be­ schrieben. Fig. 1 zeigt schematisch eine Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung oder Hyperthermievorrichtung ge­ mäß der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei mit dem Bezugszeichen 1 ein Applikator bezeichnet ist, der für die Wärme verwendende Therapie verwendet wird. Der Applikator 1 beinhaltet einen Abschnitt 2 zur Einfüh­ rung in die Körperhöhle eines Patienten und einen Abschnitt 3, der am rückwärtigen Ende des Einführabschnittes 2 ange­ schlossen ist.
Der Einführabschnitt 2 umfaßt einen Schaft 4, der als Mehrfachbohrungs-Leiter ausgebildet ist. Eine Heiz- oder Aufwärmelektrode 5 des Hochfrequenztyps ist am vorderen Endabschnitt des Schaftes 4 angeordnet. Ein ausdehnbarer Ballon 6 aus weichem Material ist um die Hochfrequenz-Auf­ wärmelektrode 5 herum angeordnet.
Der Schaft 4 beinhaltet Wasserzufuhr-, Absaug-, Kabel-, Sensor- und Arzneimittelbohrungen oder -leitungen 7, 8, 9, 10 und 11. Die Vorderenden der Wasserzufuhr- und Absaugboh­ rungen 7 und 8 in dem Schaft 4 stehen über Öffnungen 12 und 13 mit einem Freiraum im Inneren des Ballons 6 in Verbin­ dung. Die entsprechenden rückwärtigen Enden stehen mit Was­ serzufuhr- und Absaugleitungen 14 und 15 in Verbindung.
Das Vorderende der Sensorbohrung 10 endet in einer Öff­ nung 16, welche in dem Schaft 4 am rückwärtigen Ende des Ballons 6 ausgebildet ist. Durch das rückwärtige Ende des Schaftes 4 ist ein Temperatursensor 17 in die Sensorbohrung 10 eingeführt.
Der Temperatursensor 17 ist beispielsweise ein Thermo­ koppler. Im Falle eines derartigen Temperatursensors 17 ist ein Satz von Temperaturdetektoren 17a am Vorderende des Schaftes 4 mit einem Kontakt 17c verbunden, der am rückwär­ tigen Ende des Schaftes 4 angeordnet ist, wobei die Verbin­ dung über eine Leitung 17b erfolgt. Die Temperaturdetekto­ ren 17a des Temperatursensors 17 werden durch die Öffnung 16 am vorderen Ende des Schaftes 4 nach außen gezogen und an dem Ballon 6 befestigt, wobei sie einander diametral ge­ genüberliegen, wie in Fig. 2B dargestellt.
Die Arzneimittelbohrung 11 steht mit einer Abzweigöff­ nung 18 im Schaft 4 an der rückwärtigen Seite des Ballons 6 in Verbindung. Rückwärtige oder hintere Enden eines Paares von Arzneimittelleitungen 19a und 19b sind mit der Ab­ zweigöffnung 18 in Verbindung. Diese Arzneimittelleitungen 19a und 19b erstrecken sich von der Abzweigöffnung 18 auf den Ballon 6.
Ein Paar von folienartigen Arzneimittel-Einspritzab­ deckungen 20a und 20b ist auf den Ballon 6 annähernd einan­ der diametral gegenüberliegend angeordnet. Jede der Arznei­ mittel-Einspritzabdeckungen 20a und 20b weist eine Mehrzahl von Arzneimittel-Einspritzöffnungen 21 auf.
Der Randbereich einer jeden Arzneimittel-Einspritzab­ deckung 20a und 20b ist auf den Ballon 6 angeheftet und be­ festigt. Die Vorderenden der Arzneimittelleitungen 19a und 19b sind in Freiräumen der jeweiligen Arzneimittel-Ein­ spritzabdeckungen 20a und 20b angeheftet und befestigt und stehen mit diesen Freiräumen in Verbindungen. Hierbei ist die Arzneimittelbohrung 11 mit einem Arzneimittel-Mundstück 22 an der hinteren Endseite des Schaftes 4 angeschlossen und das Arzneimittel-Mundstück 22 kann mit einer in der Zeichnung nicht dargestellten Spritze verbunden werden. Die Arzneimittel-Einspritzöffnungen 21, die Freiräume oder Hohlräume zwischen den Einspritzabdeckungen 20a und 20b und dem Ballon 6, die Arzneimittelleitungen 19a und 19b, die Arzneimittelbohrung 11 und das Arzneimittel-Mundstück 22 stehen alle miteinander in Verbindung und bilden einen Arz­ neimittel-Durchlaß R.
Es sei hier anzumerken, daß mit "Arzneimittel" ein be­ liebiger medizinischer und/oder therapeutischer Wirkstoff bezeichnet ist.
Das Vorderende der Kabelbohrung 9 steht mit einer Öff­ nung im Ballon 6 in Verbindung. Ein Hochfrequenz-Stromkabel 23 ist in der Kabelbohrung 9 geführt. Der vordere Endab­ schnitt des Kabels 23 erstreckt sich durch die Öffnung der Kabelbohrung 9 zur Außenseite des Schaftes 4. Das vorste­ hende Vorderende des Kabels 23 ist um den Schaft 4 ge­ wickelt, um die Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 zu bilden. Das rückwärtige Ende des Kabels 23 ist mit einem Hochfre­ quenz-Anschluß 23a am rückwärtigen Ende des Schaftes 4 ver­ bunden.
Der Verbindungsabschnitt 3 des Applikators 1 ist gemäß Fig. 3 mit einem Haupt- oder Steuergehäuse 24 der Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung verbunden, in wel­ chem eine Hochfrequenz-Energiequelle angeordnet ist. Eine externe oder außenliegende Elektrode 25 ist ebenfalls mit dem Gehäuse 24 der Wärme verwendenden therapeutischen Vor­ richtung verbunden. Die Elektrodenfläche dieser externen Elektrode 25 ist größer als diejenige der Hochfrequenz-Auf­ wärmelektrode 5 am vorderen Endabschnitt des Applikators 1. Wenn das Gehäuse 24 der Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung betrieben wird, wird es einem Hochfrequenzstrom ermöglicht, zwischen der Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 am Applikator 1 und der externen Elektrode 25 zu fließen.
Nachfolgend wird beschrieben, wie die Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung mit dem obigen Aufbau arbeitet. Wenn eine Wärmetherapie bei einem Patienten durchgeführt werden soll, wird der Einführabschnitt 3 des Applikators 1 in die Körperhöhle des Patienten eingeführt. Der Ballon 6 am Applikator 1 wird an einem befallenen Teil im Körper 26 des Patienten angeordnet, dort aufgeblasen und somit fest­ gelegt.
Die externe Elektrode 25 wird an dem Körper 26 des Pa­ tienten so angeordnet, daß sie der Hochfrequenz-Aufwärm­ elektrode 5 am Applikator 1 im Körper 26 des Patienten ge­ genüberliegt und dann befestigt. Wenn der Applikator 1 und die externe Elektrode 25 so angeordnet worden sind, wird eine in der Zeichnung nicht dargestellte Spritze, in der sich beispielsweise ein Arzneimittel gegen Krebs befindet, an dem Arzneimittel-Mundstück 22 angeschlossen. Das Arznei­ mittel wird dann durch das Mundstück 22 durch Vorwärts­ schieben des Kolbens der Spritze in die Arzneimittelbohrung 11 des Schaftes 4 eingespritzt.
Das so eingespritzte Arzneimittel wird unter Druck zum Vorderende des Schaftes 4 durch die Arzneimittelbohrung 11 und in die Freiräume zwischen den Arzneimittel-Einspritzab­ deckungen 20a und 20b und dem Ballon 6 durch die Arzneimit­ telleitungen 19a und 19b gefördert und durch die Arzneimit­ tel-Einspritzöffnungen 21 an den Einspritzabdeckungen 20a und 20b verteilt oder ausgesprüht.
In diesem Zustand wird das Gehäuse 24 der Wärme verwen­ denden therapeutischen Vorrichtung betrieben, um einen Hochfrequenzstrom zwischen der Hochfrequenz-Aufwärmelektro­ de 5 des Applikators 1 und der externen Elektrode 25 flie­ ßen zu lassen. Der so aufgebrachte Strom konzentriert sich in diesem Falle auf die Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 am Applikator 1, deren Oberflächenbereich kleiner ist, als derjenige der externen Elektrode 25. Ein befallener Teil 27 im Körper 26 des Patienten und um die Hochfrequenz-Aufwärm­ elektrode 5 herum kann somit erwärmt oder hyperthermiert werden, um die Heilbehandlung des Krebsgeschwürs mittels des gegen Krebs wirkenden Arzneimittel zu unterstützen.
Bei dieser Ausführungsform der erfindungsgemäßen Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung wird der Applika­ tor 1 in die Körperhöhle des Patienten eingeführt und der Ballon 6 entsprechend dem befallenen Teil im Körper des Pa­ tienten festgelegt. Das Arzneimittel wird dann vom rückwär­ tigen Ende des Applikators 1 in den Arzneimitteldurchlaß R eingebracht und durch die Arzneimittel-Einspritzöffnungen 21 an den Einspritzabdeckungen 20a und 20b abgegeben oder ausgesprüht. Somit kann das gegen Krebs wirkende Arzneimit­ tel genauer auf den befallenen Teil 27 im Körper des Pati­ enten aufgebracht werden.
Wenn während des Einführens des Applikators 1 in Rich­ tung des zu behandelnden Organs dieser durch die Körperhöhle des Patienten geschoben wird, geschah es bislang, daß Teile des Arzneimittels an normalen nichtbefallenen Organen in der Körperhöhle haften blieben; dies kann durch Verwendung der oben beschriebenen Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung vermieden wer­ den. Somit kann das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf den befallenen Teil 27 aufgebracht und dort mit größerer Zuverlässigkeit gehalten werden, während eine Wärme verwen­ dende Therapie an dem befallenen Teil 27 durchgeführt wird.
Der Behandlungs- oder Heileffekt an dem befallenen Teil 27 kann somit durch eine Kombination des Arzneimittels mit der Wärme verwendenden Therapie erhöht oder verbessert werden.
Wenn die Wärme verwendende Therapie an dem befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten durchgeführt wird, kann das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf den befalle­ nen Teil 27 aufgesprüht werden, ohne hierbei den Applikator 1 aus der Körperhöhle des Patienten herausziehen zu müssen. Dies ermöglicht das Aufsprühen von Arzneimittel auf einfa­ chere Weise und die Bedienungen der Vorrichtung kann einfa­ cher gemacht werden, so daß die Belastungen des Arztes ver­ ringert werden.
Wenn um den befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten herum brennbares Gas vorhanden ist, kann dieses aus der Körperhöhle durch die Arzneimittel-Einspritzöffnun­ gen 21 abgesaugt werden. Dies ermöglicht den Einsatz einer Wärme verwendenden Therapie am befallenen Teil 27 mit grö­ ßerer Sicherheit.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine Wärme verwendende the­ rapeutische Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Die beiden rückwärtigen Enden eines Paares von Sprühleitungen oder Arzneimittelpfaden 31 sind an der Abzweigöffnung 18 im Schaft 4 gemäß der ersten Ausführungsform angeschlossen, während die beiden vorderen Endabschnitte hiervon an dem Ballon 6 angeheftet und befe­ stigt sind und Arzneimittel-Sprühöffnungen 32 sind in den Wänden einer jeden Sprühleitung 31 ausgebildet. Das Paar der Sprühleitungen 31 ist an dem Ballon 6 befestigt, und zwar im wesentlichen mittig zwischen den gepaarten Tempera­ turdetektoren 17a, 17a im Temperatursensor 17, wie in Fig. 5 dargestellt.
Bei dieser zweiten Ausführungsform einer Wärme verwen­ denden therapeutischen Vorrichtung wird der Applikator 1 in die Körperhöhle des Patienten eingeführt und der Ballon wird entsprechend dem befallenen Teil 27 im Körper des Pa­ tienten festgelegt. Ein Arzneimittel wird dann in die Arz­ neimittelbohrung 11 durch das Arzneimittel-Mundstück 22 am rückwärtigen Ende des Applikators 1 eingebracht und dann weiter zu den Sprühleitungen 31 gefördert und auf den be­ fallenen Teil 27 durch die Sprühöffnungen 32 der Leitungen 31 gesprüht. Somit kann das gegen Krebs wirkende Arzneimit­ tel genau auf den befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten wie im Fall der ersten Ausführungsform aufge­ bracht werden, so daß der gleiche Effekt wie in der ersten Ausführungsform erhalten werden kann.
Jede der Sprühleitungen 31 mit den Arzneimittel-Sprüh­ öffnungen 32 hat dünnen Querschnitt. Dies verhindert, daß der Durchmesser des Ballons 6 groß wird, so daß die Schmer­ zen des Patienten beim Einführen des Applikators 1 in die Körperhöhle verringert werden.
Jede der Sprühleitungen 31 am Ballon 6 ist weit genug von den Temperaturdetektoren 17a des Tempera­ tursensors 17 entfernt. Wenn das gegen Krebs wirkende Arz­ neimittel in die Körperhöhle des Patienten durch die Sprüh­ öffnungen 32 der Leitungen 31 eingespritzt wird, während gleichzeitig die Wärme verwendende Therapie bei den Patien­ ten durchgeführt wird, können sich daher die Temperaturen in dem Bereich benachbart eines jeden der Temperaturdetek­ toren 17a des Temperatursensors 17 nicht rasch ändern, so daß eine verläßlichere Heilbehandlung aufrechterhalten wer­ den kann.
Selbst wenn drei oder mehr Temperaturdetektoren 17a im Temperatursensor 17 verwendet werden, ist jede der Sprüh­ leitungen 31 am Ballon 6 mittig zwischen zwei benachbarten Detektoren 17a angeordnet. Dies ermöglicht den gleichen Ef­ fekt wie oben beschrieben.
Die Fig. 6 und 7 zeigen eine Wärme verwendende the­ rapeutische Vorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Hierbei ist eine äußere zylin­ drische Abdeckung 41 um den Ballon 6 herum angeordnet, wo­ bei im wesentlichen die Hälfte des Ballones 6 bedeckt ist. Wie in Fig. 7 dargestellt, weist die äußere Abdeckung 41 Abschnitte großen und kleinen Durchmessers auf und der Ab­ schnitt großen Durchmessers hat einen Durchmesser im we­ sentlichen gleich dem Außendurchmesser des Ballons 6, wäh­ rend der Abschnitt kleinen Durchmessers einen Durchmesser im wesentlichen gleich dem äußeren Durchmesser des Schaftes 4 hat. Weiterhin ist der Abschnitt großen Durchmessers in der äußeren Abdeckung 41 mit Sprühkerben 42 versehen, von denen jede durch Ausschneiden der Vorderkante des Abschnit­ tes großen Durchmessers in axialer Richtung der äußeren Ab­ deckung 41 gebildet wird.
Im Falle der äußeren Abdeckung 41 ist deren Abschnitt kleinen Durchmessers an dem Schaft 4 an der rückwärtigen Endseite des Ballones 6 befestigt, während das Vorderende des Abschnittes großen Durchmessers im wesentlichen in der Mitte des Ballones 6 gesehen in Axialrichtung des Ballons 6 angeordnet ist.
Das Vorderende des Abschnittes kleinen Durchmessers oder des festgelegten Abschnittes 43 der äußeren Abdeckung 41 an dem Schaft 4 ist gemäß Fig. 7 weiter hinten als die Öffnungen 16 und 18 angeordnet, welche mit der Sensorboh­ rung 10 bzw. Arzneimittelbohrung 11 in Verbindung stehen. Jeder der Temperaturdetektoren 17a des Temperatursensors 17, der aus der Sensorbohrung 10 durch die Öffnung 16 her­ ausgezogen oder herausgeführt ist, erstreckt sich vom vor­ deren Ende der äußeren Abdeckung 41 auf dem Ballon 6 und verläuft zwischen den Ballon 6 und der äußeren Abdeckung 41 und ist dort festgelegt, während er zur Außenseite der äu­ ßeren Abdeckung 41 vorsteht.
Die vordere Endkante 44 des Abschnittes großen Durch­ messers der äußeren Abdeckung 41 ist an dem Ballon 6 ange­ heftet und befestigt, während die Sprühkerben 42 weder an­ geheftet noch befestigt sind. Diese Sprühkerben 42 bilden daher die Arzneimittel-Einspritzöffnungen. Die Sprühkerben 42, der Freiraum zwischen dem Ballon 6 und der äußeren Ab­ deckung 41 und die Arzneimittelbohrung 11 bilden zusammen den Arzneimitteldurchlaß R.
Bei der Wärme verwendenden therapeutischen Vorrichtung gemäß der dritten Ausführungsform wird der Applikator 1 in die Körperhöhle des Patienten eingeführt und der Ballon 6 wird entsprechend dem befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten festgelegt. In diesem Zustand wird Arzneimit­ tel in die Arzneimittelbohrung 11 durch das Arzneimittel- Mundstück 22 an der rückwärtigen Endseite des Applikators 1 zugeführt, und von dort in den Freiraum zwischen dem Ballon 6 und der äußeren Abdeckung 41 durch die Abzweigöffnung 18 gefördert und von den Sprühkerben 42 der äußeren Abdeckung 41 auf den befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Pati­ enten gesprüht. Somit kann das gegen Krebs wirkende Arznei­ mittel auf den befallenen Teil 27 mit höherer Zuverlässig­ keit aufgebracht werden, so daß der gleiche Effekt wie im Falle der ersten Ausführungsform erzielbar ist.
Weiterhin wird das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf den befallenen Teil 27 und seine ummittelbare Umgebung in Richtung entlang der Sprühkerben 42 aufgesprüht. Von da­ her kann dieses gleichmäßig auf den gesamten befallenen Teil 27 aufgesprüht werden, so daß der Heileffekt an dem befallenen Teil 27 verbessert werden kann.
Die Formgebung einer jeden Sprühkerbe 42 ist nicht auf die in Fig. 6 dargestellte Ausgestaltungsform beschränkt, sondern kann auf verschiedenste Weise abgeändert werden. Weiterhin kann die äußere Abdeckung 41 am vorderen Ende des Ballons 6 angeordnet sein, wie in Fig. 8 dargestellt.
Im Falle einer Wärme verwendenden therapeutischen Vor­ richtung gemäß einer vierten Ausführungsform, wie sie in Fig. 9 dargestellt ist, ist eine äußere Abdeckung 41′ vor­ gesehen, welche die Gesamtheit des Ballons 6 bedeckt, wobei eine bogenförmig verlaufende Sprühausnehmung 45 in der äu­ ßeren Abdeckung 41′ ausgebildet ist.
Fig. 10 zeigt eine Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform der vorlie­ genden Erfindung. Hierbei ist ein weiterer Ballon 51 mit Bohrungen an dem Schaft 4 am vorderen Ende des Ballons 6 angeordnet. Ein Körper 52 dieses Ballons 51 ist mit einer Mehrzahl von Arzneimittel-Einspritzöffnungen 53 versehen, welche gleichmäßig über die gesamte Oberfläche des Ballons 51 verteilt sind. Derjenige Abschnitt des Schaftes 4, der innerhalb des mit den Öffnungen versehenen Ballons 51 ange­ ordnet ist, weist eine Öffnung 54 auf, welche mit der Arz­ neimittelbohrung 11 in Verbindung steht.
Wenn eine Wärme verwendende Therapie oder Hypertermie- Behandlung am Körper 26 des Patienten durchgeführt werden soll, wird der Applikator 1 in die Körperhöhle eingeführt und wenn der mit den Öffnungen versehene Ballon 51 den be­ fallenen Teil 27 erreicht, wird eine Spritze mit beispiels­ weise gegen Krebs wirkendem Arzneimittel an dem Arzneimit­ tel-Mundstück 22 angeschlossen. Der Kolben der Spritze wird eingeschoben und das gegen Krebs wirkende Arzneimittel in der Spritze wird somit von dem Arzneimittel-Mundstück 22 in den mit den Öffnungen versehenen Ballon 51 gefördert, wobei es die Arzneimittelbohrung 11 und die Öffnung 54 durch­ läuft. Das gegen Krebs wirkende Arzneimittel wird dann durch die Einspritzöffnungen 53 abgegeben und auf den be­ fallenen Teil 27 gesprüht.
Während das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf dem befallenen Teil 27 haftet, wird der Applikator 1 von der Arzneimittel-Sprühlage im Hohlraum des Körpers in eine Lage vorgeschoben, in der der Ballon 6 an dem befallenen Teil 27 zu liegen kommt. In diesem Zustand wird die Wärme verwen­ dende therapeutische Vorrichtung mittels des Gehäuses oder der Haupteinheit 24 betrieben, um einen Hochfrequenzstrom zwischen der Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 am Applikator 1 und der äußeren oder externen Elektrode 25 fließen zu lassen. Der befallene Teil 27 in der Körperhöhle des Pati­ enten wird somit erwärmt, um die Wirksamkeit der angewand­ ten Therapie zu verbessern.
Bei der fünften Ausführungsform wird der Applikator 1 in die Körperhöhle des Patienten eingeführt und der mit den Löchern oder Öffnungen versehene Ballon 51 wird entspre­ chend dem befallenen Teil 27 festgelegt. Das Arzneimittel wird dann durch den Ballon 51 zugeführt, wobei es das Arz­ neimittel-Mundstück 22, die Arzneimittelbohrung 11 und die Öffnung 54 durchläuft und dann auf den befallenen Teil 27 durch die Arzneimittel-Einspritzöffnungen 53 gesprüht wird. Das beispielsweise gegen Krebs wirkende Arzneimittel kann somit mit großer Zuverlässigkeit auf den befallenen Teil 27 aufgebracht und dort zur Anhaftung gebracht werden, wodurch der gleiche Effekt wie in der ersten Ausführungsform er­ haltbar ist.
Weiterhin sind die Arzneimittel-Einspritzöffnungen 53 des mit den Öffnungen versehenen Ballons 51 entlang des ge­ samten Umfanges des Ballonkörpers 52 angeordnet. Somit kann das gegen Krebs wirkende Arzneimittel auf dem befallenen Teil 27 mit größerer Zuverlässigkeit aufgesprüht werden. Der mit den Bohrungen versehene Ballon 51 kann an der rück­ wärtigen Endseite des Ballons 6 angeordnet werden, wie in Fig. 11 dargestellt. Hierbei lassen sich die gleichen Er­ gebnisse wie im Falle der fünften Ausführungsform errei­ chen.
Die Fig. 12A bis 12D zeigen eine Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung gemäß einer sechsten Ausfüh­ rungsform der vorliegenden Erfindung. Mit dem Bezugszeichen 61 ist ein Applikator für die Wärme verwendende Therapie bezeichnet. Der Applikator 61 beinhaltet einen Abschnitt 62 zur Einführung in die Körperhöhle des Patienten und einen Abschnitt 63, der am rückwärtigen Ende des Einführabschnit­ tes 62 angeschlossen ist.
Der Einführabschnitt 62 umfaßt einen Schaft 64 mit vier Leitungen darin, wie in Fig. 12D dargestellt. Am vorderen Endabschnitt des Schaftes 64 ist die gleiche Hochfrequenz- Aufwärmelektrode 5 wie in der ersten Ausführungsform ange­ ordnet. Weiterhin ist ein ausdehnbarer Ballon 65 um die Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 herum angeordnet.
Der Schaft 64 umfaßt Wasserzufuhr-, Absaug-, Kabel- und Sensorbohrungen 66, 67, 68 und 69. Diese Bohrungen sind die gleichen wie im Falle der ersten Ausführungsform.
Eine Mehrzahl von Führungsschienen 70 steht von dem Ballon 65 vor und erstreckt sich in axialer Richtung hier­ von, wie in Fig. 12B dargestellt. Weiterhin ist an dem Schaft 64 eine Arzneimittel-Einspritzleitung 71 vorgesehen.
Ein Gleitteil 72 aus für Röntgenstrahlen undurchlässi­ gem Material und frei entlang der Führungsschiene 70 am Ballon 65 gleitbeweglich ist am Vorderende der Arzneimit­ tel-Einspritzleitung 71 angeordnet, wie in Fig. 12C darge­ stellt. Das Gleitteil 72 ist mit einer Arzneimittel-Ein­ spritzöffnung 73 versehen, welche mit der Arzneimittel-Ein­ spritzleitung 71 in Verbindung steht, sowie mit einer Füh­ rungsausnehmung 74, welche frei gleitbeweglich auf der zu­ gehörigen Führungsschiene 70 auf den Ballon 65 aufgesetzt ist.
Ein Arzneimittel-Mundstück 75 ist am rückwärtigen Ende der Arzneimittel-Einspritzleitung 71 vorgesehen und eine mit beispielsweise gegen Krebs wirkendem Arzneimittel ge­ füllte Spritze 76 ist lösbar an dem Mundstück 75 angeord­ net.
Wenn eine Wärme verwendende Therapie an dem befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten durchgeführt wer­ den soll, wird der Applikator 61 in die Körperhöhle einge­ führt, wie im Falle der ersten Ausführungsform. Die Lagen des befallenen Teiles 27 und des Gleitteiles 72 können hierbei mittels Röntgenstrahlen sichtbar gemacht und kon­ trolliert werden.
Wenn sich bestätigt hat, daß das Gleitteil 72 den be­ fallenen Teil 27 erreicht hat, wird der Kolben der Spritze 76 in die Spritze 76 hineingeschoben, um das gegen Krebs wirkende Arzneimittel in die Arzneimittel-Einspritzleitung 71 zu fördern und das Arzneimittel tritt durch die Arznei­ mittel-Einspritzöffnung 73 des Gleitteiles 72 aus und wird auf den befallenen Teil 27 gesprüht.
Wenn das Arzneimittel auf diese Weise ausgesprüht wird, kann das Gleitteil 72 in axialer Richtung des Applikators 61 bewegt werden, in dem das Arzneimittel-Mundstück 75 von Hand vor- und rückwärts bewegt wird. Das beispielsweise ge­ gen Krebs wirkende Arzneimittel kann somit über den ges am­ ten befallenen Teil 27 gesprüht werden.
Während das gegen Krebs wirkende Arzneimittel an dem befallenen Teil 27 anhaftet, wird ein Hochfrequenz-Strom­ fluß zwischen der Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 des App­ likators 61 und der externen Elektrode 25 bewirkt, um den befallenen Teil 27 zu behandeln.
Bei der sechsten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung lassen sich die gleichen Effekte wie in der er­ sten Ausführungsform erzielen. Zusätzlich kann das gegen Krebs wirkende Arzneimittel über den gesamten befallenen Teil 27 hinweg mit größerer Zuverlässigkeit gesprüht wer­ den. Der Heil- oder Behandlungseffekt kann somit noch weiter verbessert werden.
Die Fig. 13A bis 13C zeigen eine Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung gemäß einer siebten Ausführungs­ form der vorliegenden Erfindung. Mit dem Bezugszeichen 81 ist ein Applikator für die Wärme verwendende Therapie be­ zeichnet. Er umfaßt einen Abschnitt 82 zur Einführung in die Körperhöhle des Patienten und einen Abschnitt 83, der am rückwärtigen Ende des Einführabschnittes 82 angeschlos­ sen ist.
Der Einführabschnitt 82 umfaßt einen Schaft 84 mit gleichem Aufbau wie der Schaft 64 in der sechsten Ausfüh­ rungsform. Die Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 ist die gleiche wie in der ersten Ausführungsform und ist um den vorderen Endabschnitt des Schaftes 84 herum angeordnet. Ein ausdehnbarer Ballon 85 ist um die Hochfrequenz-Aufwärmelek­ trode 5 herum angeordnet.
Drei Sprühleitungen 86 sind an dem Ballon 85 befestigt. Sie erstrecken sich in axialer Richtung des Ballons, wie in Fig. 13A dargestellt. Das offene Vorderende einer jeden Sprühleitung 86 ist gemäß Fig. 13C beispielsweise durch ei­ ne Gummikappe 87 verschlossen.
Arzneimittel-Einspritzöffnungen 88 sind in der Wand ei­ ner jeden Sprühleitung 86 entlang der Axialrichtung hiervon ausgebildet. Ein Arzneimittel-Mundstück 90 ist jeweils am rückwärtigen Ende jeder Arzneimittel-Einspritzleitung 89 angeordnet und eine mit einem Arzneimittel gefüllte Spritze 91 ist entfernbar an jedem Arzneimittel-Mundstück 90 ange­ ordnet.
Drei Sprühleitungen 86 sind mit ihren zugehörigen Arz­ neimittel-Einspritzleitungen 89 verbunden, welche zueinan­ der unterschiedliche Längen haben, um ihre jeweiligen Lagen auf dem Ballon 85 zu zeigen.
Wenn eine Wärme verwendende Therapie an dem befallenen Teil 27 in der Körperhöhle des Patienten durchgeführt wer­ den soll, wird der Applikator 81 in die Körperhöhle einge­ führt und der Ballon 85 wird entsprechend dem befallenen Teil 27 festgelegt, wie im Falle der ersten Ausführungs­ form. Eine Bedienungsperson oder der Arzt wählt dann eine der Arzneimittel-Einspritzleitungen 89 aus, deren zugehö­ rige Sprühleitung 86 in die Richtung weist, in die er das gegen Krebs wirkende Arzneimittel sprühen möchte. Die Spritze 91 wird dann an demjenigen Mundstück 90 dieser aus­ gewählten Arzneimittel-Einspritzleitung 89 angeschlossen. Das gegen Krebs wirkende Arzneimittel wird so durch das Mundstück 90 in die Einspritzleitung 89 gefördert und tritt durch die Arzneimittel-Einspritzöffnungen 88 der ausgewähl­ ten Sprühleitung 86 aus und wird auf den befallenen Teil 27 gesprüht.
Während das gegen Krebs wirkende Arzneimittel an dem befallenen Teil 27 haftet, wird dann ein Hochfrequenz- Stromfluß zwischen der Hochfrequenz-Aufwärmelektrode 5 des Applikators 81 und der externen Elektrode 25 bewirkt, um den befallenen Teil 27 zu behandeln.
Bei der siebten Ausführungsform lassen sich die glei­ chen Effekte wie in der ersten Ausführungsform erhalten. Zusätzlich kann die Bedienungsperson oder der Arzt das ge­ gen Krebs wirkende Arzneimittel in die jeweils von ihm ge­ wünschte Richtung konzentrieren und der Behandlungseffekt kann somit verbessert werden.
Weiterhin können die Arzneimittel-Sprührichtungen, wel­ che von der Bedienungsperson nicht direkt visuell festge­ stellt werden können, durch die Arzneimittel-Einspritzlei­ tungen 89 sichergestellt werden, welche im Bereich des Ab­ schnittes 83 unterschiedliche Länge haben, so daß die Vor­ richtung gemäß dieser Ausführungsform leichter handhabbar ist. Dies kann weiterhin durch Farben und Markierungen un­ terstützt werden, welche jedes Mundstück 90 zum Anschluß an der Arzneimittel-Einspritzleitung 89 unterscheiden.
Die Beschreibung der vorliegenden Erfindung erfolgte anhand einer Mehrzahl von vorzugsweisen Ausführungsformen. Gleichwohl ist die vorangehende Beschreibung als nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt anzusehen; unterschied­ lichste Modifikationen und Abwandlungen im Rahmen der Er­ findung sind denkbar.

Claims (14)

1. Wärme verwendende therapeutische Vorrichtung mit:
einem Applikator, der einen Einführabschnitt aufweist, der in die Körperhöhle eines Patienten einführbar ist und einen anderen Abschnitt aufweist, der an der rückwärtigen Endseite des Einführabschnittes und außerhalb des Körpers des Patienten angeordnet ist;
einer Aufwärmeinrichtung, welche am Einführabschnitt angeordnet ist und zur Erwärmung eines Bereiches der Kör­ perhöhle verwendet wird;
einer Ballonvorrichtung am Einführabschnitt des Appli­ kators;
Einrichtungen zum Zuführen eines Arbeitsfluides in die Ballonvorrichtung und zum Absaugen des Arbeitsfluides aus dieser heraus, um die Ballonvorrichtung auszudehnen oder zusammenzuziehen; und
wenigstens einem Arzneimittel-Durchlaß mit einer Arz­ neimittel-Einspritzvorrichtung innerhalb und einem Arznei­ mittel-Zufuhrabschnitt außerhalb des Körpers des Patienten, wobei über den Arzneimittel-Zufuhrabschnitt und die Arznei­ mittel-Einspritzvorrichtung ein Arzneimittel in die Körper­ höhle einbringbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Ballonvorrichtung (6) am Einführabschnitt (2) des Applikators (1) die Aufwärmeinrichtung (5) flüssig­ keitsdicht einschließt; und daß die Arzneimit­ tel-Einspritzvorrichtung Arzneimittel-Einspritzöffnungen (21; 32; 42; 45; 53; 73; 88) aufweist und auf der Außen­ seite der Ballonvorrichtung (6) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Arzneimittel-Durchlaß (R) im Bereich der Bal­ lonvorrichtung (6) in Richtung der axialen Längserstreckung des Einführabschnittes (2) verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Einführabschnitt (2) des Applikators (1) einen Schaft (4) mit einer Mehrzahl von Leitungen darin aufweist, wobei die Aufwärmeinrichtung eine Hochfrequenz- Aufwärmelektrode (5) aufweist, welche am vorderen Endab­ schnitt des Schaftes (4) angeordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaft (4) eine Arzneimittel-Bohrung (11), Fluidbohrungen (7, 8), durch welche Fluid in die Ballon­ einrichtung (6) hinein und aus dieser heraus förderbar ist, eine Kabelbohrung (9), durch welche ein Hochfrequenz-Strom­ kabel (23) verläuft, um mit der Hochfrequenz-Aufwärmelek­ trode (5) verbunden zu werden und eine Sensorbohrung (10) beinhaltet, durch welche Leitungen (17b) für Temperatursen­ soren (17a) verlaufen, welche an der Balloneinrichtung (6) angeheftet und befestigt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaft (4) eine Arzneimittel-Bohrung (11) und Fluidbohrungen (7, 8), durch welche ein Fluid in die Balloneinrichtung (6) hinein und aus dieser heraus förder­ bar ist, aufweist, wobei die Einrichtungen, welche den Arz­ neimittel-Durchlaß (R) bilden, Einrichtungen umfassen zum Verbinden der Arzneimittel-Bohrung (11) mit dem Arzneimit­ tel-Einspritzabschnitt (21).
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungseinrichtungen folienartige Arznei­ mittel-Einspritzabdeckungen (20a, 20b) umfassen, von denen jede an der Balloneinrichtung (6) am Umfang hiervon ange­ heftet ist und Arzneimittel-Einspritzöffnungen (21) auf­ weist, welche in einem Bereich hiervon ausgebildet sind, der nicht an der Balloneinrichtung (6) angeheftet ist, wo­ bei die Verbindungseinrichtungen weiterhin Arzneimittel- Leitungen; (19a, 19b) aufweisen, von denen jede mit der Arz­ neimittelbohrung (11) mit ihrem rückwärtigen Ende hiervon verbunden ist und weiterhin mit einem Freiraum zwischen den Arzneimittel-Einspritzabdeckungen (20a, 20b) und der Bal­ loneinrichtung (6) am Vorderende hiervon verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungseinrichtungen mit ihren rückwärti­ gen Enden mit dem vorderen Ende der Arzneimittel-Bohrung (11) verbunden sind und an ihren vorderen Enden Arzneimit­ tel-Leitungen (31) aufweisen, von denen jede an der Ballon­ einrichtung (6) befestigt ist, wobei die Arzneimittel-Ein­ spritzöffnungen (32) in jeder der Arzneimittel-Leitungen (31) ausgebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungseinrichtungen eine äußere Abdeckung (41) aufweisen, welche im wesentlichen die Hälfte der Bal­ loneinrichtung (6) bedeckt, wobei diese äußere Abdeckung (41) an einem Ende hiervon einen Abschnitt aufweist, der an dem Schaft (4) befestigt ist und am anderen Ende hiervon einen anderen Abschnitt aufweist, der sich zur Mitte der Balloneinrichtung (6) in Axialrichtung der Ballonrichtung (6) gesehen erstreckt, wobei am Schaft (4) befestigte Abschnitt der äuße­ ren Abdeckung (41) eine Öffnung aufweist, welche mit der Arzneimittel-Bohrung (11) in dem Schaft in dem Schaft (4) verbunden ist, während der sich hiervon zur Mitte der Ballonrichtung (6) erstreckende Abschnitt Arzneimit­ tel-Einspritzöffnungen (42) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungseinrichtungen eine äußere Abdeckung (41′) aufweisen, welche die Gesamtheit der Balloneinrich­ tung (6) bedeckt, wobei diese äußere Abdeckung (41′) eine Arzneimittel-Einspritzöffnung (45) hat, welche sich entlang dem äußeren Umfang der Abdeckung (41′) erstreckt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich­ net, daß die Verbindungseinrichtungen einen mit Löchern versehenen Ballon (51) aufweisen, der benachbart der Bal­ loneinrichtung (6) an dem Schaft (4) angeordnet ist, wobei die Arzneimittel-Einspritzöffnungen (53) in dem Körper (52) des mit Löchern versehenen Ballons (51) ausgebildet sind.
11. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaft (64) Bohrungen (66, 67) umfaßt, durch welche ein Fluid in die Balloneinrichtung (65) hinein und aus dieser heraus förderbar ist, wobei Führungsschienen (70) von der Balloneinrichtung (65) vorstehen und sich in axialer Richtung der Balloneinrichtung (65) erstrecken, wo­ bei die Einrichtungen, welche den Arzneimittel-Durchlaß bilden, eine Arzneimittel-Einspritzleitung (71) aufweisen, welche an dem Schaft (64) angeordnet ist, sowie ein Gleit­ teil (72), welches am vorderen Ende der Arzneimittel-Ein­ spritzleitung (71) angeordnet ist, um frei entlang der Füh­ rungsschienen (70) der Balloneinrichtung (65) zu gleiten, wobei das Gleitteil mit einer Arzneimittel-Einspritzöffnung (73) versehen ist, welche mit der Arzneimittel-Einspritz­ leitung (71) in Verbindung steht.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß das Gleitteil (72) aus einem für Röntgenstrahlen undurchlässigen Material gefertigt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß der Schaft (84) Öffnungen aufweist, durch welche ein Fluid in die Balloneinrichtung (85) hinein und aus die­ ser heraus förderbar ist, wobei die Einrichtungen, welche den Arzneimittel-Durchlaß bilden, Sprühleitungen (86) um­ fassen, welche sich jeweils auf der Balloneinrichtung (85) in axialer Richtung hiervon erstrecken, an ihren offenen Vorderenden geschlossen sind und mit Arzneimittel-Einspritz­ öffnungen (88) in den Seitenwänden versehen sind, wobei die Einrichtungen weiterhin Arzneimittel-Einspritzleitungen (89) beinhalten, welche jeweils an dem Schaft (84) angeord­ net und mit ihrem vorderen Enden an den rückwärtigen Enden der zugehörigen Sprühleitungen (86) angeschlossen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Mehrzahl der Sprühleitungen (86) Seite an Seite an der Balloneinrichtung (85) in Umfangsrichtung der Balloneinrichtung (85) angeordnet sind, wobei die Mehrzahl der Arzneimittel-Einspritzleitungen (89), welche mit den zu­ gehörigen Sprühleitungen (86) verbunden sind, sich unter­ einander in ihrer Länge unterscheiden, um zu zeigen, an welche Sprühleitung (86) sie angeschlossen sind.
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