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DE4232647A1 - Verfahren und vorrichtung zum reinigen von textilien - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum reinigen von textilien

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DE4232647A1
DE4232647A1 DE4232647A DE4232647A DE4232647A1 DE 4232647 A1 DE4232647 A1 DE 4232647A1 DE 4232647 A DE4232647 A DE 4232647A DE 4232647 A DE4232647 A DE 4232647A DE 4232647 A1 DE4232647 A1 DE 4232647A1
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Hans-Udo Saal
Ralf Mathias Saal
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Satec GmbH
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SAAL WAESCHEREIMASCHINENTECHNI
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    • D06TREATMENT OF TEXTILES OR THE LIKE; LAUNDERING; FLEXIBLE MATERIALS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • D06FLAUNDERING, DRYING, IRONING, PRESSING OR FOLDING TEXTILE ARTICLES
    • D06F43/00Dry-cleaning apparatus or methods using volatile solvents

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  • Textile Engineering (AREA)
  • Drying Of Solid Materials (AREA)
  • Cleaning By Liquid Or Steam (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Reinigen von Textilien FCKW-frei mittels Lösungsmitteln auf Benzinbasis.
Die Erfindung hat auch eine Verwendung eines solchen Verfahrens zum Gegenstand.
Schließlich betrifft die Erfindung auch eine Vorrichtung zum Reinigen von Textilien mittels FCKW-freien Lösungsmitteln auf Benzinbasis mit Reinigungsmaschine, Destillationsteil, Rückgewinnungsteil und Trockner.
Im allgemeinen erfolgt bei einer solchen Reinigungsanlage das Trocknen (nach Umladen des Gutes aus der Reinigungsmaschine) mittels Warmluft; das insbesondere in der Reinigungsmaschine in einer Trommel vorgeschleuderte Textilgut (beispielsweise auf 11% Restfeuchte vorgeschleudert) wird weiter getrocknet und aus der lösungsmittelbeladenen Luft durch Destillation und Kondensation das Reinigungsmittel rückgewonnen.
Hierbei sind aber besondere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich, da das Lösungsmittel auf Benzinbasis spätestens ab dem Flammpunkt des hier verwendeten Lösungsmittels (71°C) eine erhebliche Explosisionsgefahr heraufbeschwört. Auch ist das darum notwendige Arbeiten unter Vakuum sehr aufwendig. FCKW′s sind dagegen nur noch für einen kurzen Zeitraum zugelassen, der Einsatz von PER stellt zunehmend höhere Ansprüche an die Anlagenqualität, so daß sowohl die FCKW betriebenen wie die PER betriebenen Maschinen gesetzt oder zumindestens erheblich umgebaut werden müssen. Bei sämtlichen bisherigen Maschinen und den dort verwendeten Reinigungsmitteln war zudem eine praktisch 100%ige Destillation wegen der erheblichen Verschmutzung des Reinigungsmittels erforderlich.
Bekannt ist im übrigen ein Verfahren zur Trockenreinigung mit einem Kohlenwasserstoff mit niedrigem Flammpunkt (41°C) und hohem Dampfdruck (EP 90 119 398.7). Beschrieben wird eine sog. dry-to-dry Reinigungsmaschine, d. h. eine Maschine, in der sowohl gewaschen wie getrocknet wird. Bei der Art des Lösungsmittels ist ein Umladen im feuchten Zustand aus sicherheitstechnischen, human-ökologischen und ökologischen Gründen mit europäischen, insbesondere deutschen Standards, nicht vereinbar. Heißluft wird dort zwischen dem Waschbad und der Trockenleitung eingedrückt, das verdampfte Lösungsmittel zur Rückgewinnung kondensiert. Vor diesem Lösungsmittelrückgewinnungsschritt wird ein Unterdruck erzeugt und ein Inertgas eingeführt. Das Inertgas wird aller­ dings in das Waschbad eingeführt, bis die Sauerstoffdichte einer ein Lösungsmittel enthaltenden Mischung einen Wert unterhalb eines bestimmten Grenzwertes annimmt. Nach der Einführung des Inertga­ ses in das Waschbad (Absenken der Sauerstoffdichte) schließt sich Waschen, Zentrifugieren und schließlich Trocknen an.
Eine Inertisierung erfolgt dort genauer:
  • a) Zunächst durch Erzeugung eines Unterdrucks, wobei ein Rest­ sauerstoffgehalt von 5 Vol.-% erreicht werden soll. Dies bedeutet aber, daß mit einer gasdichten Maschine gearbeitet wird.
  • b) Zusätzlich wird Inertgas, vermutlich aus einem Stickstoff­ tank, um den Restsauerstoffgehalt auf 5% einzustellen, eingedüst. Das Verfahren ist technisch aufwendig und hat die oben genannten Probleme wie das technisch aufwendige Vakuumverfahren mit gasdichter Maschine.
Der Erfindung liegt demgegenüber die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, die nicht nur PER- und FCKW-frei arbeitet, bei der zudem der Aufwand beträchtlich vermindert wird und bei der der Trocknungsvorgang praktisch gefahrfrei durchgeführt werden kann, selbst wenn einzelne Anlagenteile in ihrer Funktion versagen sollten.
Erreicht wird dies überraschend einfach bei einem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch, daß unter Schutzgas getrocknet wird.
Vorzugsweise wird unter Stickstoff getrocknet.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn man mit aus der Luft gewonnenem Stickstoff trocknet, wobei Sauerstoff in an sich bekannter Weise aus der Luft herausgefiltert wird.
Auf Druckflaschen, eigene Anschlüsse, das Auswechseln solcher Flaschen etc. kann verzichtet werden, wenn mit in situ gewonnenem Stickstoff getrocknet wird.
Vorzugsweise wird in den Trockner selbst N2 eingedüst.
Vorzugsweise arbeitet man mit einem an sich bekannten aromatenfreien Lösungsmittel geringen Verdunstungswerts, insbesondere n-Undekan.
Zweckmäßig kann man dabei so vorgehen, daß man mit einer Temperatur von 55°C im geschlossenen System insbesondere auf 15°C unter dem theoretischen Flammpunkt trocknet.
Günstig ist es, mit einem Sauerstoffanteil von 6% im trocknenden Gas, d. h. mit einem Wert weit unterhalb der Explosionsgrenze, zu trocknen.
Mit besonderen Vorteilen arbeitet man, wenn man unter Stickstoffspülung ohne Vakuum trocknet, wobei nahezu Umgebungsdruckverhältnisse beim Trocknen angewendet werden.
Durch die erfindungsgemäße Maßnahme können also nicht nur mit FCKW betriebene und mit PER betriebene Anlagen als überwunden gelten. Die Ware wird nach entsprechender Vordetachur in der Reinigungsmaschine gereinigt, wobei es sich um eine gefederte Maschine handelt, die mit einem oben vorgesehenen Getriebemotorantrieb versehen ist. Eine hohe Schleuderdrehzahl wird ermöglicht, so daß 89% der Lösungsmittel beim Schleudern extrahiert und lediglich 11% später im Trockner, nachdem die Ware umgeladen wurde, entfernt werden.
Das Umladen ermöglicht den gleichzeitigen Betrieb von Trockner und Reinigungsmaschine, mit dem Vorteil, hierdurch eine Verdopplung der Kapazität des Systems zu erreichen, verglichen mit herkömmlichen DRY-to-DRY-Techniken. Das Umladen ist möglich durch den geringen Verdunstungswert, wenn als Reinigungsmittel n-Undekan verwendet wird. Verwendet man zwei Trockner im System, so kann die Kapazität der Anlage sogar auf den dreifachen Beladewert gesteigert werden.
Weiterhin ist eine Destillationseinheit vorgesehen, deren Kapazität durch die Verwendung des problemfrei zu handhabenden n-Undekan auf 70 Liter pro Stunde begrenzt sein kann. Bisher war eine Destillation von 100% erforderlich, mit der Maßnahme der Erfindung genügen 20% Destillation.
Die Destillation arbeitet unter Vakuum.
Es kann mit Kartuschenfiltern gearbeitet werden.
Durch den Anschluß einer Kälteanlage an den Trockner kann das Reinigungsmittel praktisch vollkommen rückgewonnen werden, der Lösungsmittelverlust liegt hier bei 1%. Durch den Einsatz dieser Vorrichtung ist die theoretische Brandgefahr nicht mehr gegeben. Physikalisch ist es ausgeschlossen, daß in dem hergestellten Stickstoffluftgemisch (Sauerstoffanteil unter 10% bzw. unter 6%) eine Flamme existieren kann.
Das verwendete Lösungsmittel entspricht der gleichen Gefahrenklasse wie leichtes Heizöl. Kontaktwasser fällt nur in geringen Mengen an.
Durch die Inertgas(Schutzgas)-Produktion im System fällt jeder Flaschenwechsel oder Vorratstank fort; Folgekosten für Schutzgas treten nicht auf.
Es sind eigene Sicherheitskreise im System vorhanden, einmal, um die Temperatur 15°C unter dem Flammpunkt des Lösungsmittels (71°C) zu halten, zum anderen zur Überwachung der O2-Konzentration, wobei Störmeldungen bei ansteigender O2-Konzentration über 6% gegeben werden. Selbst bei 10% ist allerdings eine Explosionsgefahr nicht zu befürchten.
Die Vorrichtung zum Reinigen von Textilien mittels FCKW-freien Lösungsmitteln auf Benzinbasis mit Reinigungsmaschine, Destillationsteil, Rückgewinnungsteil und Trockner zeichnet sich also aus durch Zuführung von Schutzgas in den Trockner.
Eine Dosierleitung für N2 kann aus dem Vorratsbehälter einer eigenen N2-Gewinnungsanlage in den Trockner geführt sein, wobei die N2-Anlage den Stickstoff der Luft entnehmen kann. Eine eigene Mikroprozessorsteuerung zur Steuerung und Kontrolle für den Temperaturverlauf, einer anderen Mikroprozessorsteuerung für die Sauerstoffkonzentration während des Trocknungsvorgangs kann eingerichtet sein.
Anschlüsse am Trockner können vorgesehen sein, die das mit Lösungsmittel und Dampf gesättigte gasförmige Medium einer Kühlvorrichtung zu Zwecken der Kondensation, insbesondere bei 3°C, zuleiten.
Die Anlage bzw. die Vorrichtung zeichnet sich im übrigen aus durch Betrieb des Trockners unter annähernd Umgebungsdruckverhältnissen.
Schließlich zeichnet sich die Erfindung noch aus durch die Verwendung von Stickstoff aus einer an sich bekannten Stickstoff aus Luft gewinnenden Anlage im Trockner einer Reinigungsmaschine für Textilien, die FCKW-frei arbeitet.
Die Arbeitsweise des Trockners ist die folgende: beim Trocknungsvorgang wird das im geschlossenen Trockner befindliche gasförmige Medium über ein Gebläse an einem Heizregister (beides innerhalb des Trockners) vorbeigeleitet und auf 55°C erwärmt. Die Warmluft entzieht den Textilien die Lösungsmittelrestfeuchte in einer rotierenden Trommel. Die gesättigte Warmluft wird in einer Kühlvorrichtung auf 3°C abgekühlt, wobei das Lösungsmittel auskondensiert. Das abgeschiedene Lösungsmittel wird in die Reinigungsmaschine zurückgeführt. Die Lösungsmittelrückgewinnung beträgt 99%. Nach Bedarf wird das Lösungsmittel aus zwei Vorratsbehältern der Reinigungsmaschine in der Destillationseinheit wieder aufbereitet.
Bei der Trocknung wird das erwähnte aus reinem Kohlenwasserstoff bestehende Lösungsmittel mit einem theoretischen Flammpunkt von 71°C verwendet, wobei auf unter 15°C unter Flammpunkt getrocknet wird.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung soll nun mit bezug auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert werden: Diese zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Anlage, die von einer Wand außen umbaut ist, um zu zeigen, wie klein die Anlage baut;
Fig. 2 eine solche Anlage von der konstruktiven Seite.
Links in Fig. 1 ist die Reinigungsmaschine 10 zu sehen; unter­ halb der Reinigungsmaschine sind nicht dargestellte Vorratstrom­ meln vorgesehen. Die Reinigungsmaschine wird über eine Motorge­ triebeeinheit 12 angetrieben.
Zu Beginn und während des gesamten Trocknungsvorgangs wird die Sauerstoffkonzentration innerhalb des Trockners auf weit unerhalb der theoretischen Explosionsgrenze reduziert, so daß selbst bei Überschreiten des Flammpunkts keine entflammbare Atmosphäre im Trockner entstehen kann. Die Stickstoffspülung im Trockner erfolgt im Gegensatz zum Stand der Technik ohne jedes Vakuum, vielmehr unter annähernd normalen atmosphärischen Druckbedingungen.
Eine beispielsweise Ausführungsform der Erfindung soll nun mit bezug auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert werden. Diese zeigt eine schematische Darstellung einer Anlage, die von einer Wand außen umbaut ist, um zu zeigen, wie klein die Anlage baut.
Links in der Zeichnung ist die Reinigungsmaschine 10 zu sehen; unterhalb der Reinigungsmaschine sind nicht dargestellte Vorratstrommeln vorgesehen. Die Reinigungsmaschine wird über eine Motorgetriebeeinheit 12 von oben angetrieben.
Im gleichen Gehäuse mit der Antriebsmaschine ist ein Filter 14 für das Lösungsmittel vorgesehen. Die Darstellung ist schematisch. Tatsächlich sind zwei Filter übereinander gebaut. Das erste von den beiden baugleichen Filtern ist das Vorfilter, das andere das Nachfilter.
Seitlich neben dem Filter 14 in der Zeichnung ist ein Lösungsmittelkühler 13 angeordnet.
Schließlich sind im selben Gehäuse noch Magnetventile 16 für die Steuerfunktionen der Reinigungsmaschine angeordnet.
In der Zeichnung daneben angeordnet ist eine Destillieranlage, die über 20 mit Dampf indirekt beheizt ist. Aus der Destillieranlage 24 zieht man stündlich 70 Liter ab, reinigt diese, entfernt den Sumpf und führt das Kondensat über 26 der Reinigungsmaschine wieder zu.
Ganz rechts in der Zeichnung dargestellt ist eine an sich bekannte N2 Anlage, die nicht Gegenstand der Erfindung ist, deren Wirkung (die N2-Produktion) lediglich ausgenutzt wird. Die N2-Anlage 30 nimmt Luft aus der Leitung 18 auf. Bei 32 ist ein Filter und eine Pumpe vorgesehen. Diese arbeiten nach einem neuartigen Druckwechselprinzip, genannt "pressure swing absorption" (PSA): in einem Aktivkohlefilter wird ein pulsierender- Pumpeffekt ausgenutzt. Luft wird angesaugt, beim Ausblasen stößt das Filter 32 Sauerstoff ab. Über eine Leitung 36 gelangt der Stickstoff in einen Vorratsspeicher 38, von dem aus der Stickstoff über die Leitung 40 nach Wunsch, insbesondere diskontinuierlich in den Trockner eindosiert wird, wenn der Stickstoffgehalt unter eine bestimmte Grenze gefallen ist bzw. der Sauerstoffgehalt über eine bestimmte Grenze (6%) Gefahr läuft zu steigen. Von der Steuereinheit 42 geht eine O2-Meßleitung 44 zum Trockner 5.
Das zentrale Teil der vorliegenden Erfindung ist der Trockner 50, in dem als Schutzgas Stickstoff 40 eingeblasen wird. Etwa nach einem Schnorchelumladeverfahren kommt das gereinigte Gut in den Trockner. Es erfolgt eine Erwärmung durch Vorbeistreichen an einem Heizregister (Gebläse-beaufschlagt) auf 55°C im geschlossenen System, d. h. 15°C unter dem Explosionspunkt, so daß eine doppelte Sicherheit gegeben ist, da kritische O2-Werte nie erreicht werden. Durch die Erwärmung auf 55°C wird die Restfeuchte des Reinigungsgutes praktisch ausgetrieben. Das 55°C heiße Medium wird zur Kälteanlage (nicht gezeichnet) geführt, wo eine Abkühlung auf 3°C erfolgt und die Restfeuchte kondensiert. Dieses wird nach evtl. Reinigung zurück in die Reinigungsmaschine gegeben. Der Trockner wird mit Dampf 20 indirekt beheizt. Eine rotierende Trommel kann Verwendung finden.
Die Verhältnisse im Trockner werden über eine Mikroprozessorsteuerung gesteuert. Ein O2-Meßgerät saugt Frischluft an. Vor dem Trocknungsvorgang wird ein Signal an die N2-Anlage gegeben. Es erfolgt eine Spülung mit N2, bis der Sauerstoff unter 6% fällt. Ein erneutes Signal signalisiert die Betriebsbereitschaft.
In Fig. 2, die eine Einzelheit der Trockneranordnung und N2- Zubereitung zeigt, sind übereinstimmend mit Fig. 1 die gleichen Bezugszeichen für gleiche Elemente benutzt worden.
Die Trockentrommel 50 ist als das zentrale Element herausge­ zeichnet worden. In die Trommel des Trockners 50 wird aus der Luft erzeugter Stickstoff über die Leitung 40 vorbei an einem Heizregister 60 eingeblasen. Das noch feuchte Gut wurde aus der hier nicht dargestellten Reinigungsmaschine 10 umgeladen.
In der Trommel 50 erfolgt die Erwärmung auf die oben erwähnte Temperatur: Feuchte und Lösungsmittel werden ausgetrieben (62).
Über einen Lüfter 64 erfolgt die Rezyklisierung. Das Gemisch strömt bei 66 weiter und geht in einen Verdampfer 68, wobei das flüssige N11 zusammen mit kondensiertem Wasser über 70 einem Wasserabscheider 72 zugeführt wird. Über 22 wird das Kondensat abgeführt. Der Dampf strömt bei 20 im Kreislauf zurück zum Heiz­ register. Hinter dem Verdampfer 68 geht eine Meßleitung 72 zu einem O2-Analysator 74 ab. Es wird auf einen O2-Wert von 6% im Trockner geregelt.
Die N2-Anlage 30 nimmt Luft auf, komprimiert diese bei 78 und filtert sie bei 32 und führt sie Adsorbern 80 und 81 zu. Der erzeugte Stickstoff wird bei 36 über einen N2-Speicher 38 zu­ geführt, woraus er über einen gesteuerten Durchflußmesser 84 der vorerwähnten N2-Dosierleitung zugeführt wird. 72 ist eine Heiz­ leitung.
In der Reinigungsmaschine gemäß der Erfindung wird also nicht unter Schutzgas, sondern weder im Vakuum noch gasdicht noch unter Schutzgas gereinigt.
Die Erfindung hat mit dem Stand der Technik, bei dem viele Per­ maschinen einfach auf Benzin (Explosionsgefahr!) umgestellt werden, nichts gemein.
Erfindungsgemäß kann mit einem Lösungsmittel mit hohem Flamm­ punkt von beispielsweise 71°C und dies bei einem niedrigen Dampfdruck, gearbeitet werden. Hierdurch allein ist nur beim Trocknen mittels Heißluft ein Explosionsschutz, nämlich die Inertisierung, vorgesehen und nicht etwa bereits beim Waschen.
Durch die Maßnahme nach der Erfindung, separat zu waschen und zu trocknen (getrennte Anlagenkomponenten, nämlich Reingungsmaschi­ ne und Trockner), kann jedes Aggregat auf seinen optimalen je­ weiligen Einsatzzweck abgestimmt konstruiert werden. Das Umlade­ verfahren, das Grundlage der Erfindung ist, ermöglicht somit das gleichzeitige Waschen und Trocknen von verschiedenen Chargen, so daß hierdurch eine Kapazitätsverdopplung gegeben ist (wirt­ schaftlicher Vorteil für den Anwender). Die Inertisierung er­ folgt lediglich beim Trockner und nicht in der Waschtrommel durch das speziell für diesen Zweck eingesetzte Spezialaggregat, das aus der Umgebungsluft Stickstoff gewinnt und hierdurch auf technisch aufwenige Vakuumverfahren und gasdichte Maschinen verzichtet.

Claims (19)

1. Verfahren zum Reinigen insbesondere von Textilien, FCKW- frei mittels Lösungsmitteln auf Benzinbasis, dadurch ge­ kennzeichnet, daß nach der Reinigung unter aus der Luft in situ gewonnenem Stickstoff getrocknet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stickstoff aus der Luft gewonnen wird, indem Sauerstoff aus ihr herausgefiltert wurde.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in den Trockner selbst N2 eingedüst wird.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem aromatenfreien Lösungsmittel geringen Verdunstungswertes, insbesondere n-Undekan, gerei­ nigt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit einer Temperatur von 55°C im ge­ schlossenen System insbesondere auf 15°C unter dem theore­ tischen Flammpunkt, getrocknet wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mit einem Sauerstoffanteil von 6% im trocknenden Gas, d. h. mit einem Wert weit unterhalb der Explosionsgrenze, getrocknet wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Reinigungsmitteldämpfe nach dem Ge­ brauch unter Vakuum, insbesondere durch Abkühlung auf 3°C, destilliert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß mit Kartuschenfiltern gearbeitet wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß unter Stickstoffspülung ohne Vakuum nahezu bei Umgebungsdruckverhältnissen getrocknet wird.
10. Verwendung von Stickstoff aus einer an sich bekannten Stickstoff aus Luft gewinnenden Anlage im Trockner einer Reinigungsmaschine für Textilien, die FCKW-frei arbeitet.
11. Vorrichtung zum Reinigen von Textilien, FCKW-frei mittels Lösungsmitteln auf Benzinbasis, mit Reinigungsmaschine, Destillationsteil, Rückgewinnungsteil und Trockner, gekenn­ zeichnet durch eine Einrichtung zum Eindüsen von Schutzgas in den Trockner.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Dosierleitung für N2 aus dem Vorratsbehälter einer eigenen an sich bekannten N2-Gewinnungsanlage in den Trock­ ner geführt ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die N2-Anlage den Stickstoff aus der Luft gewinnt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, gekenn­ zeichnet durch unabhängige Sicherheitskreise einer Mikro­ prozessorsteuerung für Steuerung und Kontrolle sowohl einerseits des Temperaturverlaufs bis zu einer Grenztempe­ ratur, insbesondere 55°C und 15°C unter Flammpunkt des Reinigungsmittels und andererseits der Sauerstoffkonzen­ tration während des Trocknungsvorgangs, insbesondere auf 6%.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, ge­ kennzeichnet durch ein einem Heizregister das gasförmige Trocknungsmedium (N2; O2) zuleitende Gebläse innerhalb des Trockners.
16. Vorrichtung nach Anspruch 13, gekennzeichnet durch An­ schlüsse am Trockner, die das mit Lösungsmittel und Dampf gesättigte gasförmige Medium einer Kühlvorrichtung zu Zwecken der Kondensation, insbesondere bei 3°C, zuleiten.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 16, gekenn­ zeichnet durch Betrieb des Trockners annähernd unter Umge­ bungsdruckbedingungen.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 17, gekenn­ zeichnet durch eine Schnorchelumladeeinrichtung zwischen Reinigungsmaschine und Trockner.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 18, gekenn­ zeichnet durch eine mit Vakuum arbeitende Destillierein­ heit.
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