DE4232511A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Implantation künstlicher Zahnwurzeln - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Implantation künstlicher ZahnwurzelnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Implantation von künstlichen Zahnwurzeln in Bereiche des Kiefers
mit geringem Knochenquerschnitt, wobei die Zahnwurzeln Zylinder
körper sind, die auf ihrer äußeren Mantelfläche mit Rauhigkeiten
verschiedener Art, die der Fixierung der künstlichen Wurzel
innerhalb des Knochengewebes dienen, versehen sind, beispiels
weise mit einem Außengewinde, um die künstliche Wurzel in eine
Vorbohrung eindrehen zu können, wobei ein durch Knochenverlust
entstandener Hohlraum bzw. ein von Haus aus zu geringer Knochen
querschnitt mittels einer Folie während des Einheilungsvorganges
abgedeckt ist.
Bei einem bekannten Verfahren dieser Art wird nach der Ein
bringung des Zylinderkörpers die Implantatstelle mit einer
vorzugsweise aus Polytetrafluoräthylen bestehenden Folie
abgedeckt, wobei in den meisten Fällen unterhalb der Folie
ein Hohlraum gebildet ist, der dem bisherigen Knochenverlauf
folgt, und der dazu dient, hineinwachsendes Knochengewebe
aufzunehmen, so daß nach der Einheilung des Zylinderkörpers
sich gleichzeitig der Knochen ergänzt hat.
Nachteilig bei diesem bekannten Verfahren ist es, daß die
flexible Folie relativ weich und leicht verformbar ist, so
daß durch Drücke von außen, insbesondere durch Kaubewegungen
oder Kaudrücke die Folie dazu neigt, in das Innere der Höhlung
hineingedrückt zu werden, so daß sie sich dort an das
Implantat anlehnt und der Hohlraum nicht oder
nicht vollständig ausgebildet wird. Eine so gleichsam zu
sammengedrückte Abdeckung erfüllt aber nicht den Zweck, der
angestrebt wird, nämlich zusätzlich zur Eindrehung in den
Knochen den Implantatkörper allseits vollständig mit
Knochengewebe zu umgeben.
Es wurde auch schon vorgeschlagen, den Hohlraum dadurch auf
rechtzuerhalten, daß in den Knochen im Abstand zueinander
angeordnete Stützen eingebracht werden, die von der Innen
seite des Hohlraumes aus die Folie abstützen. Abgesehen davon,
daß bei einer solchen Anordnung ebenfalls nicht mit Sicherheit
gewährleistet ist, daß sich die Folie nicht doch in den Hohl
raum hinein zusammendrückt, hat dieses Verfahren den Nachteil,
daß eine Vielzahl von zusätzlichen Bohrungen mit entsprechendem
Operationsaufwand und der entsprechenden Infektionsgefahr
notwendig sind, um diesen Gedanken zu verwirklichen.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein Ver
fahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welchem es
möglich ist, in absolut sicherer Weise derartige Hohlräume
während des Einheilungsvorganges mit Knochengewebe zu füllen,
so daß nach der Einheilung der Knochen in seiner ursprüng
lichen Querschnittsform wieder hergestellt ist, wobei es
wesentlich ist, daß das Knochengewebe an den frei liegenden
Stellen des Implantatkörpers innerhalb der Ausnehmung oder
Höhlung hochwachsen kann, um Bakterieneintritte weitgehend
zu verhindern. Ferner soll die Form des Hohlraumes aufrecht
erhalten werden, ohne daß zusätzliche Verletzungen des Knochen
gewebes erforderlich sind und/oder daß zusätzliche Träger
eingebaut werden müssen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß unter
halb der Folie eine aus relativ starrem, physiologisch aber
unbedenklichem Material bestehende Trägerfläche angeordnet
ist, die so vorgewölbt ist, daß ihre Wölbung der Außenwölbung
des Hohlraumes bzw. der ursprünglichen Verlaufslinie des Knochens
entspricht und/oder daß die Folie durch diese Trägerfläche ersetzt ist.
Mit dieser Anordnung wird erreicht, daß auf jeden Fall sicher
gestellt ist, daß sich aufgrund der auftretenden Drücke,
insbesondere der Kaudrücke, die so gebildete starre Folie oder
Abdeckung nicht nach innen drücken kann, so daß der Raum im
oberen Bereich des Zylinderkörpers auf jeden Fall sich mit
Knochenmasse während des Einheilungsprozesses füllt. Auf
diese Weise wird also dafür Sorge getragen, daß das an sich
das Knochengewebe irritierende Material des Zylinderkörpers
dicht mit Knochengewebe bis zu seinem oberen Ende umhüllt wird.
Auf diese Weise wird also nicht nur ein Ausbrechen des Implantat
körpers wirksam verhindert, es wird vielmehr zusätzlich dafür
Sorge getragen, daß bis zum äußeren Ende des Implantatkörpers
eine vollständige Ummantelung vorliegt.
Für die Ausbildung einer derartigen Abdeckung stehen verschie
dene Materialien zur Verfügung. Besonders vorteilhaft ist es,
wenn die Abdeckung als Dünnblech ebenfalls aus Titan besteht,
wie der Zylinderkörper auch, da hierdurch erreicht wird, daß
dieselben Materialien im Bohrungsbereich aufeinandertreffen,
und daß andererseits beidseits des Hohlraumes ebenfalls das
selbe Material vorliegt, an welches sich das Knochengewebe
"gewöhnen" muß. Auf jeden Fall wird so die Gefahr gebannt,
daß eventuell Materialien aufeinandertreffen, die in der
Spannungsreihe einen größeren Abstand zueinander haben, so daß
es zu elektrolytischen Korrosionen kommen kann.
Diese Gefahr ist allerdings bei nichtleitenden Materialien,
wie Keramik, nicht gegeben, so daß die Möglichkeit besteht,
die Abdeckung als starre Haube auch aus Keramik zu fertigen,
das in diesem Fall einen relativ kleinen Querschnitt haben kann.
Die Verbindung zwischen dem elektrisch nicht leitenden Material
Keramik und anderen Materialien ist jedenfalls dann möglich,
wenn die übrigen Metalle physiologisch unbedenklich sind, so
daß eine Kombination Keramik/Gold möglich erscheint.
Wesentlich ist auch, daß die Abdeckkappe oder Abdeckfolie aus
Metall oder Keramik feuchtigkeitsdurchlässig ist, so daß
während des Einheilungsvorganges etwa auftretende Gewebe
flüssigkeit abführbar ist. Bei keramischem Material kann dies
von Hause aus gegeben sein, sofern das Material eine genügend
große Porosität aufweist. Bei Metallfolien, wie solchen aus
Titan, muß jedoch dafür Sorge getragen werden, daß der Abfluß
der Gewebeflüssigkeit nicht behindert ist, was beispielsweise
dadurch geschehen kann, daß die Abdeckhaube oder Folie im mit
im kleinen Abstand zueinander angeordneten Durchbrüchen versehen
ist, die beispielsweise durch Laserstrahlen oder durch Funken
erosion herbeigeführt werden kann.
Im übrigen kann diese Funkenerosion auch für keramisches
Material verwendet werden.
Gegebenenfalls kann die Gewebeflüssigkeit auch seitlich abge
führt werden, wozu gesonderte Kanäle vorgesehen sein können.
Neben den oben beschriebenen Materialformen und angebrachten
Durchlässigkeitsbohrungen oder Durchbrüchen kann es besonders
vorteilhaft sein, wenn die Abdeckfolie oder Abdeckhaube als
Gitter ausgebildet ist, das aus sich kreuzenden Gitterteilen
besteht, zwischen denen entsprechende Öffnungen gebildet sind.
Unter Umständen kann es genügen, wenn nur ein einziger rund
umlaufender Bügel vorgesehen ist, der die außen liegende
Mantelfläche des späteren Knochenraumes umgrenzt, so daß
unterhalb des Bügels der Knochen wachsen und gegebenenfalls
den Bügel durchwachsen kann.
Im letzteren Fall kann, wie im übrigen bei den anderen Materialien
auch, der Bügel nach Einheilung im neu gebildeten Knochen
verbleiben.
Die letztgenannte Ausführungsform hat insbesondere den Vorteil,
daß der Bügel um den Zylinderkörper herumgelegt werden kann,
dergestalt, daß das dort vorgesehene Innengewinde zur Befesti
gung des Bügels herangezogen werden kann, indem es mit einer
das Innengewinde verschließenden Abdeckschraube festgeklemmt wird.
Der Bügel kann aber auch die Gestalt eines geschlossenen Ringes
haben.
Je nach Art und Form des Knochenquerschnitts
beziehungsweise des fehlenden Knochenstückes kann
dieser Ring gebogen oder abgewinkelt werden, so daß er bei
spielsweise aus zwei rechtwinklig aneinander abschließenden
Abschnitten bestehen kann, die jeweils etwa einen Teilkreis
beschreiben.
Da der Ring im Ergebnis aus einem Draht besteht, kann er
für praktisch alle Anwendungsfälle entsprechend gebogen werden.
Befestigungsschrauben anderer Art können zur Halterung des
Ringes verwendet werden. Im übrigen kann der Ring seiner Form
nach auch der Form der auch hier zusätzlich verwendbaren Folie
folgen. Bei der erfindungsgemäßen Anordnung liegt jedoch die
Folie in jedem Fall außerhalb des Ringes.
Die erfindungsgemäße Anordnung ist vorzugsweise auf Implantate
gerichtet, bei denen, wie eingangs dargelegt, ein Zylinder
körper vorgesehen ist, welcher den Träger für die aufzubrin
genden Brücken, Einzelzähne usw. bildet. Die erfindungsgemäße
Anordnung ist aber auch anwendbar auf Implantatsverfahren
anderer Art, beispielsweise auf solche, die mit sogenannten
"Blättern" arbeiten, wobei der Trägerkörper etwa tangential
innerhalb des Knochens liegt und mit Verankerungsdurchbrüchen
versehen ist. Der Träger hat in diesem Fall eine Plattform, an
welcher außenliegend die eigentlichen Zähne usw. anschließbar sind.
Schließlich kann die Folie auch eine resorbierbare Membran sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen
in der Zeichnung näher erläutert.
Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung
eine Ausführungsform der Erfindung, wobei
ein Hohlraum im Bereich der künstlichen
Zahnwurzel noch offen ist.
Fig. 2 ist die Anwendung nach Fig. 1 bei abgedecktem
Hohlraum.
Fig. 3 zeigt eine andere Ausführungsform, bei welcher
der Hohlraum mit einem Gitter abgedeckt wird.
Fig. 4 ist eine Ausführungsform, bei welcher zur
Unterstützung der Abdeckung ein Bügel vorge
sehen ist.
Fig. 5 ist die Anordnung nach Fig. 4 bei geschlossener
Abdeckung.
Gemäß Fig. 1 ist in einem Knochen, beispielsweise einem Unter
kieferknochen 1, eine künstliche Zahnwurzel 2 eingebracht, die
auf ihrer äußeren Mantelfläche mit einem Außengewinde 3 versehen
ist, mit welchem sie innerhalb des Knochengewebes fixierbar ist.
In einem angedeuteten Bereich 5 fehlt die Knochensubstanz, die
mithin während des Einheilungsvorganges ersetzt werden muß.
Dieser Ersatz muß möglichst genau dem bisherigen Knochen
verlauf entsprechen.
Zu diesem Zweck ist eine Trägerfläche 6 vorgesehen, deren Wölbung 7
dem bisherigen Knochenverlauf entspricht und die die Höhlung oder
Ausnehmung 5 im Knochen 1 zu deren Abdeckung, wie in Fig. 1 an
gedeutet, gelegt wird. Zu ihrer Fixierung ist sie mit einem
Befestigungsloch 8 versehen, welches im montierten Zustand
eine Einsatzöffnung 9 des Zylinderkörpers 2 übergreift.
Der Zylinderkörper 2 ist zu diesem Zweck mit einem Innen
gewinde 10 versehen, in welches eine Abdeckschraube 11 eindrehbar
ist, um die Innengewindebohrung 9 während des Einheilungsvorganges
freizuhalten. Nach dem Einheilungsvorgang wird die Abdeckschraube 11
entfernt und durch einen Gewindestutzen 12 ersetzt, an dessen
Ende sich der anzubringende künstliche Zahn 13 befindet, der
damit in Richtung des Pfeiles 14 eingedreht wird. Sofern die
Trägerfläche 6 genügend starr ist, kann sie allein ausreichen,
um während des Einheilungsvorganges den Hohlraum ohne die Gefahr
von ungewünschten Verformungen abzudecken. Hierzu kann die
Trägerfläche 6 aus einem relativ starren, physiologisch aber
unbedenklichen Material bestehen.
Die Trägerfläche 6 kann aber auch, wie in Fig. 1 angedeutet,
lediglich als Abstützung einer die Trägerfläche 6 übergreifenden
äußeren Abdeckfolie 15 dienen. In beiden Fällen kann, wie in
Fig. 1 dargestellt, sowohl das Loch 8 als auch ein Loch 16
in der Abdeckfolie 15 mit der Eingangsöffnung 9 des Zylinder
körpers 2 zur Deckung gebracht werden, worauf die Abdeckschraube 11
in den Zylinderkörper 2 eingedreht wird und damit die Träger
fläche 6 und gegebenenfalls die Abdeckfolie 15 fixiert.
Fig. 2 zeigt die Anordnung aus Fig. 1 in geschlossenem Zustand,
wobei hier lediglich die Trägerfläche 6 verwendet wird, um den
Knochenverlustbereich 5 abzudecken. In der beschriebenen Weise
ist mittels der Schraube 11 die Trägerfläche 6 am Knochen 1
fixiert, wobei diese Fixierung noch dadurch unterstützt werden
kann, daß die Vorverformung der Trägerfläche 6 nicht nur der
Knochenwölbung entspricht, sondern an ihren Enden 17 und 18 so
ausgebildet ist, daß sie den Knochen 1 um ein gewisses Maß über
greift.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist die eigentliche Abdeckung
als ein Gitter 19 ausgebildet, welches in der beschriebenen Weise
mittels der Schraube 11 im Knochenverlustbereich 5 fixierbar ist.
Je nachdem wie weitmaschig dieses Gitter 19 ausgeführt ist,
kann es zweckmäßig und/oder erforderlich sein, daß Gitter 19
ebenfalls nur als Stützelement zu verwenden, für die eigentliche
Abdeckung eine Folie 20 zu verwenden, die mittels eines Loches 21
zusammen mit dem Gitter 19 durch die Schraube 11 befestigbar ist.
Hierzu wird die Folie 20 über das Gitter 19 gelegt und mittels
der Schraube 11 fixiert, wobei die Schraube 11 an geeigneter
Stelle das Gitter 19 durchgreift. In Abhängigkeit von der
Maschenweite des Gitters 19 kann eine zusätzliche Bohrung in
diesem Gitter erforderlich sein oder nicht.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine Ausführungsform, bei welcher die
Abstützung einer Abdeckfolie 22 durch einen Bügel 23 gebildet
wird, der mit seinem einen Ende 23a mittels der Schraube 11
auf dem Zylinderkörper 2 befestigbar ist und eine Krümmung 24
aufweist, die dem Knochenverlauf entspricht. Zur Befestigung
durchgreift die Schraube 11 die ihrem Durchmesser angepaßte
Krümmung 23a an dem einen Ende des Bügels 23 und klemmt diesen
damit zwischen ihrem Kopf 11a und der Stützplatte 4 fest, wie
dies in Fig. 5 angedeutet ist.
Der Bügel 23 muß allerdings bei dieser Ausführungsform von
der Abdeckfolie 22 übergriffen werden, die mit einem Loch 27
versehen ist, um in der beschriebenen Weise befestigbar zu sein.
Der Bügel 23 kann offen gestaltet sein, so daß beispielsweise
im Bereich seiner unteren Krümmung 23b zwei einander gegenüber
liegende offene Enden gebildet werden, es ist aber auch möglich,
entsprechende Darstellungen der Fig. 4 und 5 den Bügel 23 als
geschlossenen Ring auszubilden, der freilich nicht kreisrund,
sondern stark oval verformt ist.
Bei allen Ausführungsformen können die starren Trägerflächen,
nämlich die Trägerfläche 6, das Gitter 19 und der Bügel 23,
aus Titan bestehen.
Bei einer weiteren Ausführungsform kann die Abdeckung als
starre Haube ausgebildet sein, die etwa der Konfiguration
gem. Fig. 3 entspricht und die aus Keramik gefertigt ist.
Das Material Keramik ist von Hause aus feuchtigkeitsdurchlässig,
während bei einer Ausbildung der Trägerfläche 6 aus Metall es
notwendig werden könnte, die Feuchtigkeitsdurchlässigkeit durch
Durchlässigkeitsbohrungen oder Durchbrüche 25 herbeizuführen.
Diese Durchbrüche 25 können über die gesamte Trägerfläche 6
oder über einen Teil davon verteilt angeordnet sein.
Es ist allerdings auch möglich, gesonderte Kanäle vorzusehen,
durch welche die Gewebeflüssigkeit seitlich abgeführt werden
kann. Derartige Kanäle 26 sind in Fig. 2 angedeutet.
Claims (18)
1. Verfahren und Vorrichtung zur Implantation von künstlichen
Zahnwurzeln in Bereiche des Kiefers mit geringem Knochen
querschnitt, wobei die Zahnwurzeln Zylinderkörper sind,
die auf ihrer äußeren Mantelfläche mit Rauhigkeiten verschie
dener Art, die der Fixierung der künstlichen Wurzel inner
halb des Knochengewebes dienen, versehen sind, beispiels
weise mit einem Außengewinde, um die künstliche Wurzel in
eine Vorbohrung eindrehen zu können, wobei ein durch Knochen
verlust entstandener Hohlraum bzw. ein von Haus aus zu geringer
Knochenquerschnitt mittels einer Folie während des Einheilungs
vorganges abgedeckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb
der Folie (15, 20, 22) eine aus relativ starrem, physiologisch
aber unbedenklichem Material bestehende Trägerfläche (6, 19, 23)
angeordnet ist, die so vorgewölbt ist, daß ihre Wölbung (7, 19a, 24)
der Außenwölbung des Hohlraumes (5) entspricht und/oder
daß die Abdeckfolie (15, 20) durch diese Trägerfläche
ersetzt ist.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckung (die Trägerfläche 6) als Dünnblech ausgebildet
ist und wie der Zylinderkörper (2) aus Titan besteht.
3. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckung (19) als starre Haube ausgebildet ist und
aus Keramik besteht.
4. Abdeckung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckungsmaterialien aus einer Kombination von
Keramik/Gold bestehen.
5. Abdeckung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (19) oder
die Abdeckfolie (15, 20, 22) mit im kleinen Abstand zu
einander angeordneten Durchbrüchen (25) versehen ist.
6. Abdeckung nach Anspruch 5 , dadurch gekennzeichnet, daß
die Durchbrüche (25) durch Laserstrahl erzeugt sind.
7. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Durchbrüche (25) durch Funkenerosion erzeugt sind.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gewebeflüssigkeit seitlich
durch gesonderte Kanäle (26) unterhalb der Abdeckung (6)
abführbar ist.
9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckfolie oder die Abdeck
haube (19) als Gitter ausgebildet ist, das aus sich
kreuzenden Gitterteilen besteht.
10. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß ein umlaufender Bügel (23)
vorgesehen ist, der durch eine Abdeckschraube (11)
des Zylinderkörpers (2) fixierbar und durch eine
flexible äußere Folie (22) abdeckbar ist.
11. Abdeckung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bügel (23) nach der Einheilung im neu gebildeten
Knochen verbleibt.
12. Abdeckung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bügel (23) die Gestalt eines geschlossenen Ringes
hat.
13. Abdeckung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der ringförmige Bügel (23) gebogen
oder abgewinkelt ausführbar ist.
14. Abdeckung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
der Bügel (23) aus zwei rechtwinklig aneinander anschließenden
Abschnitten besteht, die jeweils etwa einen Teil
kreis (23a, 23b) beschreiben.
15. Abdeckung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ring (23) in seiner Form der
von außen auf ihn aufbringbaren Folie (22) folgt.
16. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die jeweiligen Teile der Ab
deckung (15, 20, 22) jeweils mit einem dem Durchmesser
der Abdeckschraube (11) entsprechenden Durchbruch (16, 21, 24)
versehen sind, mit welchen sie durch die Abdeckschraube (11) am
Implantat (1) fixierbar sind.
17. Anwendung des Verfahrens und der Vorrichtung nach einem
der vorhergehenden Ansprüche auf ein Implantatsverfahren,
bei welchem Trägerkörper (sog. "Blätter") tangential
innerhalb des Knochens liegen und mit Verankerungsdurch
brüchen versehen sind, wobei an dem Trägerkörper die
eigentlichen künstlichen Zähne anschließbar sind.
18. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdeckfolie (15, 20, 22) eine resorbierbare Membran ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19924232511 DE4232511C2 (de) | 1992-09-29 | 1992-09-29 | Vorrichtung zur Implantation von künstlichen Zahnwurzeln |
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DE19924232511 DE4232511C2 (de) | 1992-09-29 | 1992-09-29 | Vorrichtung zur Implantation von künstlichen Zahnwurzeln |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE4232511A1 true DE4232511A1 (de) | 1994-03-31 |
DE4232511C2 DE4232511C2 (de) | 1997-03-13 |
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ID=6469052
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Country Status (1)
Country | Link |
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