DE4231067C1 - Verbindungselement aus einem Verbundwerkstoff mit Kohlenstoffasern - Google Patents
Verbindungselement aus einem Verbundwerkstoff mit KohlenstoffasernInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungselement aus einem
Verbundwerkstoff mit sich kreuzenden Kohlenstoffasern für eine ge
klebte Verbindung zwischen unter einem Winkel zueinander liegenden
Stäben, bei der die Stäbe über das Verbindungselement miteinander
verbunden sind.
Bei bekannten Verbindungselementen dieser Art verlaufen zwei ge
genüberliegende Ränder unter einem Winkel, der dem Winkel zwischen
den zu verbindenden Stäben entspricht. Diese Ränder sind entspre
chend dem Durchmesser der Stäbe gekrümmt. Die Stäbe werden in der
Weise miteinander verbunden, daß die beiden gekrümmten Abschnitte
des Verbindungselementes jeweils einen der Stäbe übergreifen und
mit diesem verklebt sind. Der zwischen den beiden gekrümmten Ab
schnitten liegende Steg verläuft dabei tangential zum äußeren Um
fang der beiden über das Verbindungselement verbundenen Stäbe (DE-
34 47 990 C2, DE-39 31 478 C1).
Bei Fachwerken können mit diesen bekannten Verbindungselementen
Schwierigkeiten insbesondere dann auftreten, wenn in einem Knoten
punkt eine Mehrzahl von Stäben, beispielsweise Quer- und/oder Dia
gonalstäben, an einen durchgehenden Holm anzuschließen sind, ins
besondere auch dann, wenn es sich um räumliche Fachwerkstrukturen
handelt.
Bei Fachwerken aus Metall ist es bekannt, die Quer- und/ oder
Diagonalstäbe gegen die Holme stoßend mit den Holmen zu ver
schweifen. Es ist auch bekannt, an den Holmen achsparallele Kno
tenbleche anzuschweißen, an die die Quer- und/oder Diagonalstäbe
angeschlossen sind. Beide Verbindungsmöglichkeiten entfallen bei
Konstruktionen aus faserverstärkten Kunststoffen, da die hier an
zuwendenden Klebverbindungen nicht die notwendigen Festigkeiten
bzw. Steifigkeit bringen.
Ziel der Erfindung ist ein Verbindungselement, mit dem in Fachwer
ken aus dünnwandigen Stäben aus Verbundwerkstoffen mit Kohlen
stoffasern (CFK) die Verbindung von Quer- und/oder Diagonalstäben
mit die Holme bildenden Stäben auf eine einfache Weise erstellbar
sind.
Das Ziel wird gemäß der Erfindung erreicht durch ein Verbindungselement
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Eine zweckmäßige
Ausgestaltung ist Gegenstand des Patentanspruches.
Weiteres Ziel der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Herstellung
solcher Verbindungselemente und ein Verfahren zur Herstellung der
Verbindungselemente mittels solcher Vorrichtungen sowie die Aus
bildung von Stäben, die über das Verbindungselement an die Holme
bildenden Stäbe anzuschließen sind.
Solche Vorrichtungen zur Herstellung von erfindungsgemäßen Verbin
dungselementen, Verfahren zur Herstellung von Verbindungselementen
mit derartigen Vorrichtungen sowie ferner die Ausbildung der an
zuschließenden Stäbe sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise veranschaulicht
und im nachstehenden im einzelnen an Hand der Zeichnung beschrie
ben. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 isometrische Ansicht eines Verbindungselementes in einer
ersten Ausführungsform;
Fig. 2 eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zur Her
stellung eines Verbindungselementes nach Fig. 1;
Fig. 3 ein mit der Vorrichtung nach Fig. 2 hergestelltes Aus
gangselement für ein Verbindungselement nach Fig. 1;
Fig. 4 und 5
jeweils Querschnitte von Vorrichtungen zur Herstellung
von Verbindungselementen mit vier Knotenscheiben;
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine Vorrichtung zur Herstellung
von Verbindungselementen mit drei Knotenscheiben;
Fig. 7 ein Verbindungselement mit an die Knotenscheiben ange
schlossenen Stäben;
Fig. 8 im Halbschnitt längs der Linie A-A bzw. B-B zwei Ausfüh
rungsformen einer Verstärkung der Anschlußstäbe im An
schlußbereich an die Knotenscheiben.
Das in Fig. 1 dargestellte Verbindungselement 2 weist eine Rohr
schale 4 mit einem halbkreisförmigen Querschnitt auf, von deren
Außenseite mit der Rohrschale 4 einstückig ausgebildete Knoten
scheiben 8, 10 radial abstehen, die sich bezüglich der Rohrschale
in einer deren Achse 6 durchdringenden Ebene erstrecken. Die
beiden Knotenscheiben 8 und 10 liegen unter einem Winkel von 60°
zueinander. Mit solchen Verbindungselementen lassen sich bei räum
lichen Fachwerken mit einem als gleichseitiges Dreieck ausgebil
deten Querschnitt Quer- und/oder Diagonalstäbe an die Fachwerkhol
me anschließen. Dabei werden diese Verbindungselemente mit ihrer
Rohrschale 4 an den vorgesehenen Stellen an die Holme des Fach
werks angeklebt. Die Diagonal- und/oder Querstäbe werden an die
Knotenscheiben angeschlossen. Sie sind mit Schlitzen versehen, mit
denen sie auf die Knotenscheiben aufgeschoben und mit diesen ver
klebt werden.
Anstatt mit halbkreisförmigem Querschnitt mit einem Umschlingungs
winkel von 180° kann die Rohrschale auch mit einem kleineren, aber
auch einem größeren Umschlingungswinkel ausgebildet sein. Sie
sollte aber auf alle Fälle einen Umschlingungswinkel kleiner als 360°
haben, damit das Verbindungselement ohne Spiel an den Holmstab
anklebbar ist.
Die im Querschnitt des Verbindungselementes in Fig. 1 erscheinen
den Linien sind jeweils Gewebelagen, die bei dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel so angeordnet sind, daß sowohl
die Rohrschale 4 als auch die Knotenscheiben 8 und 10 an jeder
Stelle aus zwei Lagen des Gewebes bestehen. Als Gewebe wird vor
zugsweise ein Gewebe aus Kohlenstoffasern verwendet. Die Gewe
belage 16 bildet die Innenlage der Rohrschale 4 und ist so ange
ordnet, daß sich die Fasern unter einem Winkel zwischen ± 60° bis
± 75°, bezogen auf die Längsachse 6 der Rohrschale, kreuzen.
Die Gewebelage 18 bildet die einander zugewandten Seiten der
Knotenscheiben 8, 10 und den zwischen den Knotenscheiben liegenden
Abschnitt der äußeren Wandung der Rohrschale 4. Die beiden, weite
ren Gewebelagen 20, 22 bilden jeweils die entgegengesetzte Ober
fläche der Knotenscheiben 8, 10 und die sich daran anschließenden
Abschnitte der äußeren Rohrschalenwandung. In den Gewebelagen 18, 20,
22 sollen sich die Fasern unter einem Winkel zwischen ± 45°,
bezogen auf die Längsachse 6, kreuzen.
Die Gewebeabschnitte 16, 18, 20 und 22 sind in eine Harzmatrix
eingebettet.
Die innere Gewebelage kann auch entfallen. Die Rohrschale wird
dann ausschließlich durch die Gewebelage gebildet, die sich je
weils in die Knotenscheiben erstrecken. Die Gewebelagen 18, 20, 22
können auch alle oder zum Teil Mehrfachlagen sein, so daß dann die
Knotenscheiben aus drei - Gewebelage 18 zweifach -, vier - Gewebe
lagen 18, 20, 22 zweifach - oder noch mehr Gewebelagen bestehen
können.
Fig. 2 zeigt eine Vorrichtung zur Herstellung eines Verbindungs
elementes nach Fig. 1. Diese Vorrichtung weist einen zylindri
schen Innenkern 24 und ein äußeres Formelement 26 auf. Das äußere
Formelement 26 entspricht mit seinen Außenkonturen den Konturen
des Verbindungselementes 2 zwischen den beiden Knotenscheiben 8
und 10 mit den zwei unter einem Winkel von 60° zueinander liegen
den ebenen Formflächen 25 und 27 und einer im Querschnitt konkaven
Fläche 23 mit einem Krümmungsradius entsprechend dem Krümmungs
radius der Rohrschale zwischen den beiden Knotenscheiben. Der In
nenkern 24 bestimmt mit seinem Durchmesser die Innenform der
Rohrschale 4. Weiter weist die Vorrichtung zwei Andrückleisten 28
auf, von denen eine in Fig. 2 schematisch mit ihren Umrißlinien
dargestellt ist.
Zur Herstellung eines Verbindungselementes, wie es in Fig. 1 mit
zwei Gewebelagen an jeder Stelle dargestellt ist, wird auf den
Innenkernen 24 und das Formelement 26 jeweils ein Gewebeschlauch
30, 32 aus Kohlefasern aufgezogen, und zwar so, daß die Fasern
sich jeweils unter den oben erwähnten Winkeln kreuzen. Die Gewebe
schläuche auf dem Innenkern und dem Formelement werden in den Be
reichen, welche die Rohrschale 4 und die Knotenscheiben 8, 10 bil
den, mit Harz benetzt, und das Formelement 26 wird anschließend
mit seiner konkaven Fläche 23 in Anlage an den zylindrischen Kern
gebracht. Über den zylindrischen Kern und das Formelement wird
dann ein weiterer Gewebeschlauch 34 aus Kohlenstoffasern derart aufge
zogen, daß sich die Fasern dieses Schlauches unter einem Winkel
von ± 45°, bezogen auf die Achse 6, kreuzen. Auch dieser weitere
Gewebeschlauch 34 wird mit Harz benetzt, das Überschußharz der
Benetzung der Schläuche 30, 32 sein kann. Der Gewebeschlauch 34
wird mit den Andrückleisten 28 an den den Innenkern umschließenden
Gewebeschlauch 30 und im Bereich der Knotenscheiben an die
von dem Formelement 26 getragene erste Gewebeschicht 32 der Kno
tenscheiben angelegt.
Die Oberflächen des Innenkerns 24 und des Formkerns 26 sind mit
einem Antihaftmittel behandelt bzw. nichthaftend ausgerüstet oder
ausgebildet, so daß diese nach dem Aushärten des Harzes von dem
Formkörper gelöst werden können. Das gleiche gilt für die Andrück
leiste 28. Der Innenkern kann in Achsrichtung herausgezogen wer
den, wobei zum leichteren Lösen der durch die beiden Gewebe
schläuche 30 und 34 gebildete rohrförmige Teil auch in Bereichen,
die später nicht Teil der Rohrschale 4 bilden, zur Erleichterung
der Lösung des Innenkerns aufgeschlitzt werden können. Zum Heraus
nehmen des Formelementes 26 können die beiden Gewebeschläuche 32,
34 im Bereich der Basis 36 des Formelementes 26 beispielsweise mit
einem Messer durchtrennt werden. Hierfür kann in der Basisfläche
21 des Formelementes 26 eine Längsnut 38 als Führung für das Mes
ser oder ein sonstiges Trennwerkzeug vorgesehen sein.
Ein Halbzeug, das auf diese Weise hergestellt wird, ist in Fig. 3
dargestellt. Die freien Längsränder 40 der Knotenscheiben 8 und 10
werden auf das vorgegebene Maß beschnitten. Anschließend wird der
rohrförmige Teil entsprechend dem gewünschten Umschlingungswinkel
in Längsrichtung aufgetrennt, bei dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 1 mit einem Umschlingungswinkel von 180°, also in der Ebene
42, die hier senkrecht zur Symmetrieebene 44 des Verbindungsele
mentes liegt. Von den in größeren Längen herstellbaren Halbzeugen
werden dann die Verbindungselemente in der jeweils gewünschten
Länge abgeschnitten.
Der Winkel zwischen den beiden Knotenscheiben 8, 10 wird entspre
chend den jeweiligen Anforderungen gewählt. Er kann auch 90° be
tragen. Auch größere Winkel, beispielsweise von 180° mit einander
dann diametral gegenüberliegenden Knotenscheiben, sind möglich.
Weitere Vorrichtungen zur Herstellung von Verbindungselementen
gemäß der Erfindung sind in den Fig. 4 bis 6 dargestellt. Bei
diesen Verbindungselementen ist zusätzlich zu den in dem Innen
kern eine der Zahl der Knotenscheiben entsprechende Anzahl von
Außenkernen 48, 50, 52, 54 vorgesehen, für deren Querschnittform
das oben zur Ausgestaltung des Formelementes 26 Gesagte gilt.
Die Vorrichtung nach Fig. 4 dient zur Herstellung von Verbin
dungselementen, wie sie in Fig. 1 dargestellt sind, d. h. von
Verbindungselementen mit einem Winkel von 60° zwischen zwei be
nachbarten Knotenscheiben. Dabei entsprechen die Formelemente 48
und 50 dem Formelement 26 der Ausführungsform nach Fig. 2. Die
beiden weiteren Formelemente 52 und 54 sind entsprechend der Außenkontur
der Rohrschale und der Knotenscheiben in den Bereichen
zwischen den Formelementen 48 und 50 ausgebildet. Die Gesamtheit
der Formelemente bildet damit die Außenform des mit dieser Vor
richtung herzustellenden Halbszeugs ab, aus dem die Formelemente
nach Fig. 1 hergestellt werden.
Zur Herstellung eines solchen Halbzeugs mit vier Knotenscheiben
wird auf den in den Innenkern 46 wiederum in der oben angegebenen
Weise ein Gewebeschlauch aus Kohlenstoffasern aufgezogen. Weitere Ge
webeschläuche (49, 51, 53, 55) werden auf die vier Formelemente 48
bis 54 aufgezogen. Die Gewebeschläuche werden dann wiederum in den
Bereichen, in denen sie Teil der doppelten Wandung des Halbzeugs
bilden, mit Kunstharz benetzt. Anschließend werden die vier
Formelemente 48 bis 54 gegen den Innenkern 26 und gegeneinander
gedrückt und unter Vorspannung gehalten bis das Harz ausgehärtet
ist. Dann werden wie oben beschrieben die Gewebeschläuche bei al
len vier äußeren Formelementen an der Basis der Formelemente
durchtrennt, und die Formelemente 48 bis 54 entnommen. Der Innen
kern wird aus dem rohrförmigen Teil gezogen. Die freien Ränder der
Knotenscheiben werden an ihren Längsrändern auf das vorgegebene
Maß geschnitten. Zur Herstellung von Verbindungselementen gemäß
Fig. 1 wird das Halbzeug in der Symmetrieebene 56 durchtrennt.
Auf diese Weise entstehen dann zwei Stränge, aus denen dann die
Verbindungselemente in der gewünschten Länge abgetrennt werden
können.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 ist die Vor
richtung in gleicher Weise aufgebaut wie oben unter Bezug auf
Fig. 4 beschrieben. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 schließen
die Knotenscheiben zwischen sich gleiche Winkel von 90° ein.
Das Herstellungsverfahren entspricht dem oben unter Bezug auf
Fig. 4 beschriebenen. Auch hier können jeweils Verbindungsele
mente mit zwei Knotenscheiben durch Trennung in der Ebene einer
der beiden Symmetrielinien erzeugt werden. Falls Verbindungsele
mente mit vier Knotenblechen verlangt werden, sollte die die
Rohrschale bildende Rohrwandung einseitig zwischen zwei Knoten
scheiben durchtrennt werden, und zwar mit einer Breite, daß beim
Verkleben mit dem Holmstab die die Knotenscheiben tragende Rohr
schale unter Vorspannung gegen die Holmoberfläche anpreßbar ist.
In Fig. 6 ist eine Vorrichtung zur Herstellung eines Verbindungs
elementes mit drei Knotenscheiben dargestellt, die unter gleichen
Winkeln von 120° zueinander liegen. Hier werden drei äußere Form
elemente verwendet. Die Herstellung des Halbzeugs erfolgt hier in
gleicher Weise wie oben unter Bezug auf Fig. 4 beschrieben. Auch
hier wird die rohrförmige Wandung, von der die Knotenscheiben ra
dial abstehen, zwischen zwei Knotenscheiben in Längsrichtung
durchtrennt, so daß die Rohrschale beim Verkleben mit einem Holm
an diesen unter Vorspannung anlegbar ist.
Wie ohne weiteres ersichtlich, können mit den beschriebenen Vor
richtungen nach den Fig. 4 bis 6 auch Verbindungselemente mit
drei und mehr Knotenscheiben mit unterschiedlichen Winkeln zwi
schen den Knotenscheiben hergestellt werden.
Bei Verbindungselementen, bei denen die Rohrschale wie oben er
wähnt ausschließlich aus den Gewebeabschnitten 18, 20 und 22 ge
bildet ist, wird auf den Kern kein Fasergewebeschlauch aufgezogen.
Grundsätzlich ist es auch möglich, ohne Gewebeschläuche zu arbei
ten und stattdessen Gewebestreifen mit sich unter ± 45° kreuzenden
Fasern zu verwenden. Auch Kombinationen sind zum Zwecke der leich
teren Handhabung möglich. So können beispielsweise bei der Vor
richtung nach Fig. 4 und 5 die beiden Formelemente 48 und 50 mit
einem Fasergewebeschlauch in der oben beschriebenen Weise über
zogen werden, während für die von den Formelementen 52 und 54
abzubildenden Gewebeschichten die erwähnten Gewebestreifen ver
wendet werden können. Solche Gewebestreifen können dabei auf der
Rückseite der Formelemente durch Klemmleisten an ihren Längsrän
dern gehalten werden. Es ist dann selbstverständlich auch möglich,
für alle Formelemente ohne Gewebeschläuche auszukommen und aus
schließlich Gewebestreifen zu verwenden. Dies gilt auch, wenn für
alle oder einzelne der Formelemente mehr als eine Gewebeschicht
vorzusehen ist. Falls auf dem Innenkern kein Gewebeschlauch aufge
zogen wird, wird die Innenfläche der Rohrschale direkt auf dem In
nenkern abgeformt.
Fig. 7 zeigt gestrichelt einen Holmstab 60 eines räumlichen Fach
werkes mit dreieckigem Querschnitt, an den ein Verbindungselement
2 über seine Rohrschale 4 angeklebt ist. An die Knotenscheiben 8,
10 sind hier Stäbe 62, 64 angeschlossen. Diese Stäbe können Dia
gonal- oder Querstäbe des Fachwerkes sein.
Die Stäbe sind 62, 64 sind an ihren Enden mit Schlitzen versehen,
mit denen sie auf die Knotenscheiben aufschiebbar sind. Die Ver
bindung erfolgt durch eine flächige Klebung.
Die Zug- und Druckkräfte in den Stäben 62, 64 werden als Schub
kräfte in die Knotenscheiben eingeleitet. Für diese Schubkräfte
ist die Steifigkeit des Schaumstoffkerns, mit dem dünnwandige
Stäbe aus Faserverbundwerkstoffen versehen sind, nicht ausrei
chend. Die geschlitzten Enden der Stäbe müssen daher zur Erzie
lung der notwendigen Schubsteifigkeit der Klebeflächen verstärkt
werden.
Zwei Möglichkeiten für eine solche Verstärkung sind in Fig. 8
dargestellt. Bei der Ausführung rechts der Mittellinie - Schnitt
B-B - ist der Stab 64 mit einem die Stabwandung 66 und den
Schaumstoffkern 68 durchsetzenden Schlitz 80 versehen, dessen
Breite B größer ist als die Breite b der Knotenscheibe 8. Die
Schlitzwandung 70 ist hier durch eine Lage 72 eines Faserverbund
werkstoffes gebildet, die jeweils Teil eines mit Kunstharz ge
tränkten Fasergewebeschlauches ist, der um die beiden durch den
Schlitz getrennten kreissegmentförmigen Abschnitte des Stabendes
herum aufzuziehen ist, wie es in Fig. 8 rechts dargestellt ist.
Die beiden mit Harz benetzten Gewebeschläuche können dabei mittels
einer Formplatte im Bereich des Schlitzes geformt werden, wobei
der ebene Teil im Schlitz auf der Schnittfläche des Schaumstoffkerns
68 abgestützt wird.
Anstelle einer Formgebung der benetzten Gewebeschläuche in situ
können auch vorgefertigte Verstärkungen verwendet werden. Hierfür
können jeweils auf Kerne, deren Querschnitt dem Querschnitt der
durch den Schlitz 80 gebildeten Segmente der Stabenden entspricht,
ein Gewebeschlauch aufgezogen, mit Kunstharz benetzt und ausge
härtet. Das so gebildete rohrförmige Formelement mit kreissegment
förmigem Querschnitt - Halbkreis minus der halben Schlitzbreite -
wird dann in seiner gerundeten Wandung 73 vorzugsweise mittig in
Längsrichtung aufgetrennt. Der so gebildete Schlitz 65 ist in
Fig. 8 rechts durch die beiden Begrenzungslinien angedeutet. Ein
solches Formelement kann mit seiner gerundeten Wandung 73 weiter
so ausgebildet sein, daß sich diese Wandung auf den äußeren Umfang
des Stabes 64 bis unter das untere Ende 74 des Schlitzes er
streckt, auf dem die ebene Wandung 72 aufliegt, wie in Fig. 7 ge
strichelt dargestellt. Derartige ausgebildete Formelemente können
dann auf die Stabenden aufgesteckt und außen mit der Stabwandung
verklebt werden, wobei der Schlitz eine definierte Anpreßkraft für
die Klebung ermöglicht. Dabei wird dann die Schwachstelle des Sta
bes im Bereich des unteren Endes 74 des Schlitzes verstärkt.
Eine weitere Ausführungsform einer solchen Verstärkung ist in
Fig. 8 links - Schnitt A-A - dargestellt. Bei dieser Ausführung
wird der Schaumstoffkern des Stabes 62 bis unter das untere Ende
74 des Schlitzes ausgeräumt, und in das Rohrende werden dann
kreissegmentförmige Schaumstoffkernabschnitte 76 eingefügt, die
mit einem Fasergewebeschlauch aus Kohlenstoffasern überzogen sind,
der mit einem Harz benetzt ist. Diese Kernabschnitte 76 mit dem
darauf gezogenen Fasergewebeschlauch 78 haben eine Länge, die
größer ist als die Tiefe des Schlitzes 80. Sie erstrecken sich al
so bis über den Boden 74 des Schlitzes 80, vorzugsweise bis auf
das angrenzende Ende des Schaumstoffkerns des Stabes.
Auch hier können die Kerne über eine Formplatte, die ein geringes
Übermaß gegenüber der Breite der Knotenscheibe aufweist, bezüglich
ihrer ebenen Klebeflächen geformt werden. Dabei sind die Abmes
sungen der beiden Formkerne so bemessen, daß über die Formplatte
der gerundete Abschnitt des Kerns mit dem Gewebeschlauch gegen die
Innenseite der Rohrwandung gedrückt wird. Eine Anpressung unter
halb des unteren Endes 74 des Schlitzes 80 kann dadurch erreicht
werden, daß die Formplatte mit einem Absatz entsprechend dem in
neren Durchmesser der Rohrwandung versehen ist, mit der auch die
über das untere Ende 74 des Schlitzes 80 hinaus geführten Enden
der Einsatzkerne gegen die Innenseite der Rohrwandung gedrückt
werden, so daß auch hier eine definierte Klebung sichergestellt
ist.
Auch die Ausführungsform nach Fig. 8 links hat den Vorteil, daß
die Schwachstelle des Stabes im Bereich des unteren Endes 74 des
Schlitzes 80 verstärkt wird.
Es ist weiter möglich, in das Stabende auch einen Formkörper aus
einem schubsteifen Material einzukleben, beispielsweise einen ent
sprechenden zylindrischen Stababschnitt, der sich bis unter das
untere Ende 74 des Schlitzes hinaus in den Stab erstreckt, und in
das Stabende eingeklebt ist. Das Stabende kann anschließend mit
dem Formkörper geschlitzt werden. Ein solcher Einsatz kann auch
aus einem faserverstärkten Kunststoff bestehen und auch als
Spritzgußkörper ausgebildet sein. Zur Gewichtsersparnis kann der
Einsatzkörper mit durchgehenden Hohlräumen versehen und auch mit
dem Schlitz gespritzt sein.
Bei den Stäben, die im vorstehenden erwähnt sind, handelt es sich
vorzugsweise um solche, die auf einem Schaumstoffkern eine Schicht
unidirektionaler Kohlenstoffasern haben, über denen ein Gewebe
schlauch angeordnet ist, der aus Glas- oder Kohlenstoffasern be
steht. Solche Stäbe zeichnen sich bei hoher mechanischer Festig
keit durch ein sehr geringes Gewicht aus.
Claims (17)
1. Verbindungselement aus Kohlefaserverbundwerkstoff mit sich
kreuzenden Fasern für eine geklebte Verbindung zwischen unter
einem Winkel zueinander liegenden Stäben, bei der die Stäbe
über das Verbindungselement miteinander verbunden sind, mit
einem zur Anlage an einem der Stäbe als Rohrschale (4) ausge
bildeten gekrümmten Abschnitt, von dessen Außenseite wenig
stens eine mit der Rohrschale einstückige und mit einem ande
ren Stab verbindbare Knotenscheibe (8, 10) radial absteht,
die sich bezüglich der Rohrschale in einer deren Achse ent
haltenden Ebene erstreckt, wobei die Knotenscheibe aus we
nigstens zwei Lagen (18, 20, 22) eines Fasergewebes gebildet
ist, dessen Fasern sich unter einem Winkel von ± 45° zur Rohr
schalenachse (6) kreuzen und dessen Gewebelagen (18, 20, 22)
sich über den Anschlußbereich der Knotenscheibe an die Rohr
schale hinaus jeweils über den angrenzenden Bereich der Rohr
schale (4) erstrecken und die Rohrschale bilden.
2. Verbindungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohrschale zusätzlich auf ihrer Innenseite eine
durchgehende innere Lage (16) aus einem Fasergewebe (16)
aufweist, deren Fasern sich unter einem Winkel zwischen
± 65° bis ± 75° zur Rohrschalenachse (6) kreuzen.
3. Vorrichtung zur Herstellung von Verbindungselementen nach
einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch
einen die Innenkontur der Rohrschale abbildenden zylin drischen Innenkern (24),
wenigstens ein äußeres Formelement (26), das der Außen kontur der Rohrschale im Bereich zwischen zwei Knotenscheiben und den Konturen der einander zugewandten Oberflächen dieser beiden Knotenscheiben entspricht als Träger für eine Gewebelage (18), die diese Außenkontur der Rohrschale und eine erste Gewebelage der Knotenscheiben (8, 10) bildet, und durch
Mittel, mit denen das Gewebe (20, 22), das eine zweite Lage (20, 22) der Knotenscheibe (8, 10) und die übrige Außen kontur der Rohrschale (4) bildet, an den zylindrischen Innen kern (24) und die auf dem äußeren Formelement (26) aufliegen de erste Gewebelage (18) der Knotenscheibe anlegbar ist.
einen die Innenkontur der Rohrschale abbildenden zylin drischen Innenkern (24),
wenigstens ein äußeres Formelement (26), das der Außen kontur der Rohrschale im Bereich zwischen zwei Knotenscheiben und den Konturen der einander zugewandten Oberflächen dieser beiden Knotenscheiben entspricht als Träger für eine Gewebelage (18), die diese Außenkontur der Rohrschale und eine erste Gewebelage der Knotenscheiben (8, 10) bildet, und durch
Mittel, mit denen das Gewebe (20, 22), das eine zweite Lage (20, 22) der Knotenscheibe (8, 10) und die übrige Außen kontur der Rohrschale (4) bildet, an den zylindrischen Innen kern (24) und die auf dem äußeren Formelement (26) aufliegen de erste Gewebelage (18) der Knotenscheibe anlegbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch Andrucklei
sten (28), mit denen das Gewebe (20, 22), das die zweite Lage
der Knotenscheiben (8, 10) bildet, um den Innenkern (24)
spannbar und zur ebenen Anlage an die erste Gewebelage (18)
der Knotenscheiben (8, 10) anlegbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine Mehr
zahl äußerer Formelemente (48, 50, 52, 54), die den zylin
drischen Innenkern (24) vollständig einschließen und zwi
scheneinander jeweils eine Knotenscheibe einschließen.
6. Verfahren zur Herstellung von Verbindungselementen gemäß den
Ansprüchen 1 oder 2 mit einer Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf das der Außenkontur der Rohrschale (4) zwischen zwei Knotenscheiben (8, 10) und den einander zugewandten Sei ten der zwei Knotenscheiben tragenden entsprechende äußere Formelement (26) ein Gewebeschlauch (32) aus Kohlenstoffasern derart aufgezogen wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45°zur Längserstreckung des Formelementes kreuzen,
daß der Gewebeschlauch (32) auf dem Formelement (26) in den Bereichen, welche die Rohrschale und die Knotenscheiben bilden, mit Kunstharz benetzt wird und das Formelement (26) in Anlage an den Innenkern (24) gebracht wird,
daß über den Innenkern (24) und das äußere Formelement (26) ein weiterer Gewebeschlauch (34) aus Kohlefasern derart aufgezogen wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45° zur Achse (6) des Innenkerns (24) kreuzen, und
daß dieser weitere Gewebeschlauch (34) mit den Andrück leisten (28) an den Innenkern (24) und die mit dem anderen Gewebeschlauch (32) gebildete erste Gewebelage der Knoten scheiben auf dem Formelement (26) angelegt wird.
daß auf das der Außenkontur der Rohrschale (4) zwischen zwei Knotenscheiben (8, 10) und den einander zugewandten Sei ten der zwei Knotenscheiben tragenden entsprechende äußere Formelement (26) ein Gewebeschlauch (32) aus Kohlenstoffasern derart aufgezogen wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45°zur Längserstreckung des Formelementes kreuzen,
daß der Gewebeschlauch (32) auf dem Formelement (26) in den Bereichen, welche die Rohrschale und die Knotenscheiben bilden, mit Kunstharz benetzt wird und das Formelement (26) in Anlage an den Innenkern (24) gebracht wird,
daß über den Innenkern (24) und das äußere Formelement (26) ein weiterer Gewebeschlauch (34) aus Kohlefasern derart aufgezogen wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45° zur Achse (6) des Innenkerns (24) kreuzen, und
daß dieser weitere Gewebeschlauch (34) mit den Andrück leisten (28) an den Innenkern (24) und die mit dem anderen Gewebeschlauch (32) gebildete erste Gewebelage der Knoten scheiben auf dem Formelement (26) angelegt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst auf den Innenkern (24) ein Gewebeschlauch
(30) so aufgezogen wird, daß sich dessen Fasern unter einem einem
Winkel zwischen ± 65° und 75° kreuzen.
8. Verfahren zur Herstellung von Verbindungselementen nach An
spruch 1 oder 2 mit einer Vorrichtung nach Anspruch 5, da
durch gekennzeichnet,
daß auf die äußeren Formelemente (48, 50; 52, 54) je weils eine Gewebelage (49, 51; 53, 55) aus Kohlefasern derart aufgebracht wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45° zur Längserstreckung der Formelemente kreuzen,
daß diese Gewebelagen (49, 51; 53, 55) auf den Form elementen in den Bereichen, welche der Rohrschale und den Knotenscheiben entsprechen, mit Harz benetzt werden,
und daß die Formelemente mit den Gewebelagen bis zum Aushärten des Harzes gegen den zylindrischen Innenkern (46) gepreßt werden.
daß auf die äußeren Formelemente (48, 50; 52, 54) je weils eine Gewebelage (49, 51; 53, 55) aus Kohlefasern derart aufgebracht wird, daß sich die Fasern unter einem Winkel von ± 45° zur Längserstreckung der Formelemente kreuzen,
daß diese Gewebelagen (49, 51; 53, 55) auf den Form elementen in den Bereichen, welche der Rohrschale und den Knotenscheiben entsprechen, mit Harz benetzt werden,
und daß die Formelemente mit den Gewebelagen bis zum Aushärten des Harzes gegen den zylindrischen Innenkern (46) gepreßt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß als
Gewebelage ein Gewebeschlauch auf die äußeren Formelemente
aufgezogen wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Innenkern (46) ein zusätzlicher Gewebe
schlauch (47) so aufgezogen wird, daß sich die Fasern unter
einem Winkel zwischen ± 65° und ± 75°, bezogen auf die Kern
achse, kreuzen.
11. Stab mit einer dünnen Wandung aus Kohlefaserverbundwerkstoff
und mit einem druckfesten Schaumstoffkern und mit Mitteln zum
Anschluß an eine Knotenscheibe der Verbindungselemente nach
Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Anschluß
ende des Stabes (62, 64) geschlitzt ist und der Schlitz (80)
eine der Dicke (b) der Knotenscheibe entsprechende Breite
aufweist, so daß das Anschlußende des Stabes auf die Knoten
scheibe aufschiebbar ist, und daß im geschlitzten Bereich des
Stabes eine wenigstens an die Wandungen des Schlitzes angren
zende schubsteife Verstärkung vorgesehen ist, die ihrerseits
flächig mit der Stabwandung verklebt ist.
12. Stab nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß in den Endbereich des Stabes (62, 64), aus dem der
Schaumstoffkern bis über das dem Stabende abgewandte Ende
(74) des Schlitzes (80) hinaus ausgeräumt ist, wenigstens ein
Verstärkungskörper (75) eingesetzt ist, der gegen die Innen
wand des Stabes anliegt und mit dieser verklebt ist und mit
einer schubsteifen Wandung (77) an den Schlitz angrenzt.
13. Stab nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Einsatz (75) als Formkörper aus einem Verbund
werkstoff ausgebildet ist.
14. Stab nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß, in das Stabende, an den Schlitz angrenzend, zwei
Formelemente (75) eingesetzt sind, die aus einem Schaumstoff
kern (76) mit einem Querschnitt in Form eines Kreissegmentes
ausgebildet und mit einem Gewebeschlauch (78) aus Kohlefaser
in einer Harzmatrix umschlossen sind, und die mit der Innen
seite der Rohrwandung verklebt sind, wobei sich die Formele
mente (75) bis unter das untere Ende (74) des Schlitzes hin
aus in den Stab (62) hinein erstrecken.
15. Stab nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stab im geschlitzten Bereich mit in einer Harz
matrix eingebetteten Gewebeschläuchen (64) überzogen ist, die
sich jeweils durch den Schlitz (80) und über den daran an
grenzenden äußeren Umfang des Stabendes erstrecken und im
Schlitz die Schlitzwandungen (72) bilden.
16. Stab nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß auf das geschlitzte Ende des Stabes dünnwandige
Formkörper aus Faserverbundwerkstoff aufgeklebt sind, die
einen kreissegmentförmigen Querschnitt aufweisen, mit ihrer
ebenen Wandung (70) jeweils den Schlitz begrenzen und deren
gerundete Wandungen sich über das untere Ende der ebenen
Wandung (72) hinaus erstrecken.
17. Stab nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkörper in ihrer gerundeten Wandung (73) mit
einem Längsschlitz (65) versehen sind.
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