DE4229279C2 - Steckverbinder mit einer dualen Haltestruktur zum Haltern von Kontaktelementen - Google Patents
Steckverbinder mit einer dualen Haltestruktur zum Haltern von KontaktelementenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckverbinder der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art, wie er aus der
DE 38 34 210 A1 bekannt ist.
Ein weiterer bekannter Steckverbinder wird anhand der Fig. 7A, 7B, 8A
und 8B erläutert.
Ein Gehäuse a ist mit einer oberen und einer unteren Reihe von
Aufnahmekammern b für Kontaktelemente versehen. Jede der Aufnahmekammern
enthält einen federnden Haltearm d zum Festlegen
eines Kontaktelements. Der Haltearm d verhindert , daß sich ein
in der Kammer befindliches Kontaktelement entgegengesetzt zu
seiner Einsteckrichtung selbsttätig herausbewegt. Der nachgiebige
Haltearm d zum Festlegen des Kontaktelements ist normalerweise
in seinen physikalischen Abmessungen beschränkt, da der
Steckverbinder klein ausgebildet ist und sich in ihm eine große
Anzahl von Kontaktelementen unterbringen läßt. Der Haltearm d
hat deshalb einen nur schwachen Halteeffekt für das Kontaktelement.
Deshalb ist eine Halteeinrichtung e zum Festhalten eines
Kontaktelements vorgesehen, die den Halteeffekt für das
Kontaktelement verstärkt. Die obere Wand des Gehäuses a ist mit
einer Öffnung f1 versehen und eine Trennwand a2 ist mit einer
Öffnung f2 ausgebildet. Die Öffnungen f1 und f2 sind miteinander
ausgerichtet, wie Fig. 7A zeigt. Fig. 7B zeigt, wie eine
Halteeinrichtung e für ein Kontaktelement in das Gehäuse a1
eingesetzt ist. Die Halteeinrichtung e ist in das Gehäuse a so
eingesetzt, daß ein Eingriffsabschnitt e1 eine Schulter c1
eines Kontaktelements c hintergreift, wie dies in Fig. 7B gezeigt
ist, und dabei mit dem nachgiebigen Haltearm d zusammenarbeitet,
um eine duale Haltefunktion zu erreichen.
Die duale Haltestruktur bei diesem bekannten Steckverbinder gemäß
den Fig. 7A und 7B erfordert eine Bohrung, d. h., die Öffnung
f2 in der Trennwand a2, durch die die Halteeinrichtung e
für das Kontaktelement eingesetzt wird. Deshalb kann diese Wand
einen Stützabschnitt d1 des nachgiebigen Haltearms nicht ausreichend
steif abstützen; vgl. Fig. 8A und 8B. Daraus resultiert,
daß der nachgiebige Haltearm häufig einer Zugspannung
unterworfen wird, die aus den Zugspannungen resultiert, die auf
die Litzen oder Kabel ausgeübt werden, auf denen die Kontaktelemente
festgeklemmt sind. Aus dieser Zugspannung resultieren
Schäden am Stützabschnitt d1, wodurch zumindest der eine der
Halteeffekte für das Kontaktelement verlorengeht.
Der aus der DE 38 34 210 A1 bekannte Stand der Technik entspricht
im wesentlichen dem bereits anhand der Fig. 7A, 7B, 8A
und 8B gewürdigten Stand der Technik.
Wie dieses auch aus den Fig. 2 und 4 dieser Druckschrift unschwer
zu entnehmen ist, besteht auch bei diesem bekannten
Stand der Technik die Gefahr, daß in der vorläufigen Verriegelungsstellung
der Halteeinrichtung der nachgiebige Haltearm beschädigt
bzw. abgerissen wird, wenn bei der vorläufigen Verriegelungsstellung
der Halteeinrichtung auf das Kabel und damit
auch das Kontaktelement eine Kraft entgegen der Einsteckrichtung
des Kontaktelementes ausgeübt wird, nachdem der zweite
Endabschnitt des nachgiebigen Haltearms bereits in das Eingriffsloch
des Kontaktelementes zum Eingriff gelangt ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, einen Steckverbinder der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art so zu verbessern,
daß Schäden am nachgiebigen Haltearm für ein Kontaktelement
verhindert werden und ein sicherer Halteeffekt für das
Kontaktelement gewährleistet wird.
Bei diesem Steckverbinder der genannten Art wird diese Aufgabe
durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Ausbildung sowohl des nachgiebigen
Haltearms als auch der Halteeinrichtung mit ihrem zweiten
Eingriffsabschnitt wird bereits in der vorläufigen Verriegelungsstellung
der Halteeinrichtung sichergestellt, daß der
Stützabschnitt und auch die obere Seitenwand des hinteren Vorsprungs
des Haltearms formschlüssig so abgestützt werden, daß
selbst bei einem Aufbringen einer Kraft auf ein mit dem Kontaktelement
verbundenes Kabel gegen die Einsetzrichtung des
Kontaktelementes ein Überdehnen des Haltearms bzw. ein Abreißen
des Haltearms im Bereich des Stützabschnitts sicher vermieden
wird. In der endgültigen Verriegelungsstellung der Halteeinrichtung
werden vom zweiten Eingriffsabschnitt der Halteeinrichtung
der Stützabschnitt, die obere Seitenwand und auch die
hintere Stirnfläche des hinteren Vorsprungs des Haltearms beaufschlagt,
um diesen formschlüssig im wesentlichen unnachgiebig
festzuhalten.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines
Steckverbinders gemäß der Erfindung, und zwar
mit einem Gehäuse A und einer
Halteeinrichtung B für Kontaktelemente;
Fig. 2 eine perspektivische Explosionsdarstellung
des Gehäuses A, der
Halteeinrichtung B
von Fig. 1, und ein Kontaktelement
C, wobei eine Aufnahmekammer
des Gehäuses A im
Längsschnitt gezeigt ist;
Fig. 3 eine vergrößerte Perspektivansicht
eines Hauptteils der
Halteeinrichtung B
und des Anschlußelements C
mit einem Eingriffsloch 2, in
das ein nachgiebiger Haltearm
8 eingreift;
Fig. 4 einen Querschnitt des Steckverbinders
gemäß der Erfindung beim Einsetzen
der Halteeinrichtung B
in eine vorläufige
Halteposition und Kontaktelemente
C, wie sie in die
Aufnahmekammern
eingesetzt werden;
Fig. 5A-5C Querschnittsansichten zum Illustrieren
der Befestigungsweise
des Stockverbinders gemäß der Erfindung,
wobei Fig. 5A den Steckverbinder
in einer vorläufigen Halte- bzw. Verriegelungsposition,
Fig. 5B die Halteeinrichtung
nach einer Bewegung in Richtung
P von der Position der Fig. 5A,
und Fig. 5C die Halteeinrichtung
B in der
endgültigen Halteposition
bzw. Verriegelungsstellung zeigen;
Fig. 6A-6C Schnittansichten zum Illustrieren
der Schritte der Befestigungsweise
mit einem nachgiebigen
Arm 25 der Halteeinrichtung
B für die Anschlußenden, wobei
diese Figur mit den Fig. 5A-5C
korrespondieren, und wobei Fig. 6A
den Steckverbinder in der vorläufigen
Halteposition zeigt,
Fig. 6B die Halteeinrichtung B
in einer
Richtung B aus der Position von
Fig. 6A bewegt zeigt, und Fig. 6C
die Halteeinrichtung B
in der endgültigen
Halteposition zeigt;
Fig. 7A einen Querschnitt einer Halteeinrichtung
E für Kontaktelemente
und eines Gehäuses a eines
zum Stand der Technik gehörenden
Steckverbinders;
Fig. 7B den zum Stand der Technik gehörenden
Steckverbinder gemäß Fig. 7A,
wobei die Halteeinrichtung e
in das Gehäuse
a des Verbinders von Fig. 7A
eingesetzt ist, und
Fig. 8A-8B vergrößerte Seitenansichten mit
teilweisen Querschnitten zur Illustration
der Ablenkung eines
nachgiebigen Haltearms D von
Fig. 7A, 7B.
Fig. 1 zeigt ein Gehäuse A und eine Halteeinrichtung B
für Kontaktelemente, wobei die beiden Komponenten aus
Kunstharz hergestellt sind. Fig. 2 ist eine
Perspektivansicht des Gehäuses A und der
Halteeinrichtung B von Fig. 1
sowie eines Kontaktelements C, wobei ein Längsschnitt
durch eine Aufnahmekammer 6 für ein Kontaktelement
erkennbar ist. Die Halteeinrichtung B
wird in der Richtung D (wie in Fig. 2
gezeigt) in einen Hohlraum 12 eingesetzt, der sich zur
äußeren Fläche einer unteren Wand 4b des Gehäuses A
öffnet. Nachdem die Halteeinrichtung B in das Gehäuse A
eingebaut ist, wird das Gehäuse A in ein
nicht-gezeigtes, es umfassendes Gehäuse eingesetzt.
Gemäß Fig. 2 ist ein langgestrecktes Kontaktelement C mit
einem elektrischen Kontakt C1 an seinem vorneliegenden
Ende ausgestattet, ferner mit einem elektrisch
leitfähigen Klammerabschnitt C2 und mit einem
Kabelklammerabschnitt C3 an seinem hinteren Ende.
Das Kontaktelement C ist im Abschnitt C2 an einem Kabel
W zwecks elektrischer Verbindung
festgeklemmt und mechanisch zusätzlich bei C3 zum
Erhöhen der mechanischen Festigkeit festgeklemmt. Der
elektrische Kontakt C1 hat die Form eines Behälters, der
eine passende Zunge eines passenden anderen
Anschlußkontaktstücks aufzunehmen vermag, das nicht
gezeigt ist. Das Kontaktelement C ist mit einem
Eingriffsloch 2 in einer Basis 1 ausgestattet und weist
ein Paar sich gegenüberliegender Eingriffslappen 3
auf, zwischen denen das Eingriffsloch 2 liegt. Das
Gehäuse 2A ist mit einer oberen Reihe und einer unteren
Reihe langgestreckter Aufnahmekammern 6 für die
Kontaktelemente zwischen oberen und unteren äußeren Wänden
4a und 4b geformt. Jede langgestreckte Aufnahmekammer 6
öffnet sich an zwei gegenüberliegenden Enden, d. h. an
einem vorderen Ende und einem hinteren Ende. Jede
Aufnahmekammer wird von benachbarten Aufnahmekammern
durch Wände 6a getrennt. Das Kontaktelement C wird von der
hinteren Öffnung in die Aufnahmekammer 6 eingesetzt. Von
einer inneren Wand der Aufnahmekammer 6 erstreckt sich
ein Haltearm 8 in die Aufnahmekammer 6, und zwar in der
gleichen Richtung, in der das Kontaktelement C in die
Aufnahmekammer 6 eingesetzt wird. Der nachgiebige
Haltearm 8 weist an seinem ersten Ende einen
Eingriffsvorsprung 8a auf, der in das Eingriffsloch 2
des Kontaktelements C eingreifen kann. An einem zweiten
Ende des Armes 8 ist ein hinterer Vorsprung 9
vorgesehen. Der langgestreckte nachgiebige Haltearm 8
ist an einem Mittelabschnitt durch einen Stützabschnitt
7 an der inneren Wand der Aufnahmekammer 6 abgestützt.
Das Gehäuse A ist mit einem Hohlraum 12 geformt, der
sich durch die Reihe der Aufnahmekammern 6 gemäß Fig. 1
und 2 erstreckt. Der Hohlraum 12 besitzt eine Öffnung
11, die durch einen vorderen Rand 11a und einen hinteren
Rand 11b definiert ist und sich zur äußeren Fläche der
Wand 4b öffnet.
Die äußere Wand 4b und eine mittlere Trennwand 5 weisen
eine Vielzahl von Stützwänden 33 auf, die in den
Hohlraum 12 hineinragen und Schlitze 13 definieren. Die
Stützabschnitte 7 für die obere Reihe der
Aufnahmekammern 6 stehen von der Unterseite der
Stützwände 32 der äußeren Wand 4 in die Aufnahmekammern
6 vor. Ähnlich stehen Stützabschnitte für die untere
Reihe der Aufnahmekammern 6 von der Unterseite der
mittleren Trennwand 5 in die Aufnahmekammern der unteren
Reihe vor. Vertikal verlaufende Zwischenräume 14 sind
benachbart zu jedem Ende der oberen und der unteren
Reihen der Aufnahmekammern 6 eingeformt. Diese
Zwischenräume nehmen Einsteckwände 19 der
Halteeinrichtung B auf, wenn die
Halteeinrichtung B in das Gehäuse A1 eingepaßt wird.
Jeder Zwischenraum 14 weist eine Rückwand 14a auf, durch
die eine Querbohrung 15 verläuft. Die Querbohrung 15
nimmt einen Haken 25b auf, nachdem der Einbau der
Halteeinrichtung B in das Gehäuse
A vollzogen ist. Die äußeren Seitenwände 4c und 4d
tragen Vorsprünge 16 (Fig. 6), die jeweils in eine
Haltevertiefung 23 der Halteeinrichtung B
eingreift, wenn die Halteeinrichtung B,
wie in Fig. 6 gezeigt, in das Gehäuse A eingeschoben
wird. Ein Verriegelungsarm 26 des Gehäuses A greift in
das zugehörige und dazupassende Außengehäuse (nicht
gezeigt) zum Verriegeln ein, wenn das Gehäuse A in das
Außengehäuse korrekt eingesetzt ist.
Die Halteeinrichtung B besitzt
eine obere Platte 17 und eine untere Platte 17′, die
zueinander parallel und einander gegenüberliegend
angeordnet sind. In der oberen Platte 17 ist eine
Vielzahl von Vorsprüngen 17b vorgesehen, die eng in die
Schlitze 13 des Gehäuses A passen, um die Öffnung 11
vollständig zu verschließen, wenn die Halteeinrichtung B
in den Hohlraum 12 des Gehäuses A
eingepaßt ist. Ferner ist die obere Platte 17 mit
abgestuften Eingriffsenden 20 und 21 zwischen den
Vorsprüngen 17b ausgestattet. Die untere Platte 17′ ist
aus später erläuterten Gründen abgeschrägt oder
keilförmig.
Zwischen den oberen und unteren Platten 17, 17′ ist eine
Reihe von Wänden 18 geformt, die mit vorbestimmten
Zwischenabständen beabstandet sind, um die obere Hälfte
des Hohlraums zu teilen und die oberen individuellen
Aufnahmekammern 6 zu definieren, wenn die
Halteeinrichtung B in das Gehäuse
A eingepaßt ist. Jede Wand 18 besitzt Eingriffsenden 22
an einem oberen Ende und an einem unteren Ende, wie dies
in Fig. 3 gezeigt ist. Einige Wände in der Mitte der
Reihe der Wände 18 sind ohne Eingriffsenden 22
ausgebildet, da in der unteren Reihe unter dem
Verriegelungsarm 26 keine Aufnahmekammern
geformt sind. Sobald die Halteeinrichtung
B durch den Hohlraum 12 in das
Gehäuse A in die endgültige Verriegelungs- bzw. Halteposition eingesetzt
ist, hintergreifen die abgestuften Eingriffsenden 20 und
21 die stützende Wand 33 und die hinteren Vorsprünge 9
der nachgiebigen Haltearme 8, um jeden nachgiebigen
Haltearm 8 festzuhalten, während gleichzeitig die
Eingriffsenden 22 die Eingriffslappen 3, 3a und 3b
hintergreifen. Auf diese Weise werden die Kontaktelemente
im Gehäuse mit zwei Halteeinrichtungen gehaltert,
nämlich dem Haltearm 8, der in das Halteloch 2
eingreift, und das Eingriffsende 22, das am
Eingriffslappen 3 angreift. Diese Ausbildung stellt
eine sichere Halterung des Kontaktelements C innerhalb der
Aufnahmekammer 6 sicher und verhindert, daß die
Kontaktelemente C ungewollt aus ihren Aufnahmekammern
herausfallen, wenn Zugkräfte auf die Kabel
W ausgeübt werden, die mit den Kontaktelementen C verbunden
sind.
Die Halteeinrichtung B besitzt
Haltevertiefungen 23 benachbart zu den Paßwänden 19 an
den linken und rechten Enden der Halteeinrichtung B.
Benachbart zu den Paßwänden 19 ist ein Hohlraum 24
eingeformt, in den ein nachgiebiger Arm 25 hineingelenkt
wird, wenn die Halteeinrichtung B
in Richtung auf ihre endgültige Halteposition gemäß Fig. 6B
vorwärtsgeschoben wird.
Die Fig. 5A und 6A zeigen die Halteeinrichtung B
in einer vorläufigen Halteposition. Sobald
die Halteeinrichtung B von oben in den Hohlraum 12
eingesetzt wird, bewegt sich das Frontende 19a der
Paßwand 19 in Kontakt mit einer Frontwand 14b, während
gleichzeitig der Haken 25b mit seinem spitzen Ende in
den Hohlraum 12 eindringt und mit der Rückwand 14a in
Kontakt kommt. Wenn dann die Halteeinrichtung B weiter
in das Gehäuse A eingesetzt wird, bis die
Haltevertiefung 23 in Eingriff mit dem Vorsprung 16 des
Gehäuses A tritt und die Vorsprünge 17e an der äußeren
Wand 4b anliegen, ist die Halteeinrichtung B vorläufig in
das Gehäuse A eingepaßt.
Sobald die Halteeinrichtung B in
der vorerwähnten vorläufigen Halteposition angelangt ist,
wird das Kontaktelement C von der hinteren Öffnung der
Aufnahmekammer 6 eingeführt, so daß das Kontaktelement C
mit dem Eingriffsloch 2 am Spitzende 8a des Haltearms 8
gefaßt wird, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt. Dabei ist
hervorzuheben, daß die untere Platte 17′ angeschrägt
ist, um es dem Kontaktelement C zu erleichtern, zum
weiteren Einsetzen in die Aufnahmekammer nach oben zu
gleiten. Zu diesem Zeitpunkt schlägt das abgestufte
Eingriffsende 20 an dem hinteren Vorsprung 9 des
Haltearms 8 und an der Stützwand 23 an, um diese gemäß
Fig. 5 festzulegen, so daß die Halteeinrichtung B
in ihrer Position relativ zum Gehäuse
A positioniert wird. Das feste Halten der hinteren
Vorsprünge 9 verhindert, daß der Haltearm 8 sich von dem
Stützabschnitt 7 ablenken läßt, wenn eine externe Kraft
über das Kabel W, die an das Anschlußende C angeklammert
ist, auf die Spitze 8a des Haltearms 8 ausgeübt wird.
Auf diese Weise ist das Kontaktelement C daran gehindert,
sich wieder aus dem Eingriff mit dem Haltearm 8 zu
lösen. Dieser Aufbau sichert die Eigenschaft des
Haltearms 8, das Kontaktelement festzuhalten, und
verhindert Schäden am Stützabschnitt 7 aufgrund von
darauf wirkenden Biegemomenten.
Nachdem das Einsetzen der Kontaktelemente C in ihre vorläufigen
Haltepositionen vollzogen ist, wird die
Halteeinrichtung B weiter in Richtung P in den Hohlraum
12 vorangeschoben, wie dies die Fig. 5B und 6B zeigen.
Dabei muß sich die Halteeinrichtung gegen die
Nachgiebigkeit des nachgiebigen Arms 25 bewegen. Auf
diese Weise wird, wie die Fig. 5C und 6C zeigen, der
nachgiebige Arm 25 endgültig festgelegt, sobald der
Haken 25b in die Queröffnung 15 eintritt. Dabei greifen
die Eingriffsenden 22 der Halteeinrichtung B
an den Eingriffslappen des Kontaktelementes
C an. Auf diese Weise ist das Kontaktelement C durch zwei
Haltemittel festgelegt. Das eine ist der Haltearm 8, der
im Eingriffsloch 2 eingreift. Das andere ist das
Eingriffsende 22, das an den Eingriffslappen 3
angreift. Die abgestuften Eingriffsenden 20 und 21
greifen an den hinteren Vorsprüngen 9 und an den
Stützwänden 33 an, und zwar jeweils genau passend, um
den Haltearm 8 festzulegen. Die Halteeinrichtung B
hilft dem Haltearm 8, das Kontaktelement
C fester in der endgültigen Halteposition
in Fig. 5C und 6C zu halten als in der vorläufigen
Halteposition gemäß den Fig. 5A und 6A.
Obwohl die Erfindung im Hinblick auf eine
Ausführungsform erläutert wurde, bei der die Haltearme 8
die Eingriffslöcher 2 wie in Fig. 3 gezeigt,
beaufschlagen, können die Löcher 2 und die Lappen 3
auch an den anderen Seiten des Kontaktelements angebracht
werden, entgegengesetzt zu ihren Positionen in Fig. 3.
Die Lappen 3 können ferner an dem Abschnitt C2
anstelle ihrer Positionierung am Abschnitt C1 angebracht
sein. In diesem Fall wird natürlich das Eingriffsende 22
an einer dann wiederum passenden Position angeordnet.
Ein nachgiebiger Arm, der ähnlich dem nachgiebigen Arm
25 ist, kann im Zwischenraum 14 vorgesehen sein. Der
nachgiebige Arm 25 an der Halteeinrichtung B
kann durch ein Querloch ersetzt sein, das
ähnlich dem Loch 15 ist, so daß der nachgiebige Arm im
Zwischenraum 14 dann in das Querloch in der
Halteeinrichtung B eingreift.
Claims (4)
1. Steckverbinder mit einer dualen Haltestruktur zum Haltern
von Kontaktelementen (C) mit:
einem Gehäuse (A) mit einer oder mehreren parallel angeordneten Aufnahmekammern (6), in die jeweils ein Kontaktelement (C) einsetzbar ist, wobei
jedes Kontaktelement (C) ein Eingriffsloch (2) und wenigstens einen Eingriffslappen (3, 3a, 3b) besitzt;
einem an einer inneren Wand jeder Aufnahmekammer (6) vorgesehenen Stützabschnitt (7), an dem
ein langgestreckter, nachgiebiger Haltearm (8) mit einem ersten und einem zweiten Endabschnitt, der zum Halten des jeweiligen Kontaktelementes (C) in der Aufnahmekammer (6) in das Eingriffsloch (2) des Kontaktelementes (C) zum Eingriff bringbar ist, angeordnet ist, wobei
sich jeder Haltearm (8) in der Aufnahmekammer (6) in Einsteckrichtung des Kontaktelementes (C) erstreckt;
einer kammförmigen Halteeinrichtung (B) für die Kontaktelemente (C), die in eine quer zur Einsteckrichtung der Kontaktelemente (C) verlaufende Öffnung in das Gehäuse (A) einpaßbar ist, um jedes Kontaktelement (C) in seiner Aufnahmekammer (6) endgültig zu verriegeln; wobei
ein erster Eingriffsabschnitt (22) an der Halteeinrichtung (B) zum Eingreifen am Eingriffslappen (3, 3a, 3b) jedes Kontaktelements (C) vorgesehen ist;
dadurch gekennzeichnet, daß
der Haltearm (8) einen hinteren Vorsprung (9) an seinem ersten Endabschnitt hat und
die Halteeinrichtung (B) einen zweiten Eingriffsabschnitt (20, 21) zum Eingreifen an einer dem Stützabschnitt (7) benachbarten Wand (33) der Aufnahmekammer (6), dem Stützabschnitt (7) und der oberen Seitenwand des hinteren Vorsprungs (9), wenn die Halteeinrichtung (B) in ihre vorläufige Verriegelungsstellung gebracht wird, und zum Eingreifen auch an der Stirnfläche des hinteren Vorsprungs (9) des ersten Endabschnitts des Haltearms (8), sobald die Halteeinrichtung (B) ihre endgültige Verriegelungsstellung einnimmt.
einem Gehäuse (A) mit einer oder mehreren parallel angeordneten Aufnahmekammern (6), in die jeweils ein Kontaktelement (C) einsetzbar ist, wobei
jedes Kontaktelement (C) ein Eingriffsloch (2) und wenigstens einen Eingriffslappen (3, 3a, 3b) besitzt;
einem an einer inneren Wand jeder Aufnahmekammer (6) vorgesehenen Stützabschnitt (7), an dem
ein langgestreckter, nachgiebiger Haltearm (8) mit einem ersten und einem zweiten Endabschnitt, der zum Halten des jeweiligen Kontaktelementes (C) in der Aufnahmekammer (6) in das Eingriffsloch (2) des Kontaktelementes (C) zum Eingriff bringbar ist, angeordnet ist, wobei
sich jeder Haltearm (8) in der Aufnahmekammer (6) in Einsteckrichtung des Kontaktelementes (C) erstreckt;
einer kammförmigen Halteeinrichtung (B) für die Kontaktelemente (C), die in eine quer zur Einsteckrichtung der Kontaktelemente (C) verlaufende Öffnung in das Gehäuse (A) einpaßbar ist, um jedes Kontaktelement (C) in seiner Aufnahmekammer (6) endgültig zu verriegeln; wobei
ein erster Eingriffsabschnitt (22) an der Halteeinrichtung (B) zum Eingreifen am Eingriffslappen (3, 3a, 3b) jedes Kontaktelements (C) vorgesehen ist;
dadurch gekennzeichnet, daß
der Haltearm (8) einen hinteren Vorsprung (9) an seinem ersten Endabschnitt hat und
die Halteeinrichtung (B) einen zweiten Eingriffsabschnitt (20, 21) zum Eingreifen an einer dem Stützabschnitt (7) benachbarten Wand (33) der Aufnahmekammer (6), dem Stützabschnitt (7) und der oberen Seitenwand des hinteren Vorsprungs (9), wenn die Halteeinrichtung (B) in ihre vorläufige Verriegelungsstellung gebracht wird, und zum Eingreifen auch an der Stirnfläche des hinteren Vorsprungs (9) des ersten Endabschnitts des Haltearms (8), sobald die Halteeinrichtung (B) ihre endgültige Verriegelungsstellung einnimmt.
2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Kontaktelement (C) zwei Eingriffslappen (3a, 3b)
hat, die beiderseits und quer zur Einsteckrichtung des Kontaktelements
(C) derart angeordnet sind, daß sie den Haltearm
(8) zwischen sich aufnehmen und von diesem geführt
werden, wenn das Kontaktelement (C) in das Gehäuse (A) in
die Aufnahmekammer (6) eingeschoben wird.
3. Steckverbinder nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der erste Eingriffsabschnitt (22) an den Eingriffslappen
(3a, 3b) so angreift, daß eine Bewegung des Kontaktelementes
(C) entgegen seiner Einsteckrichtung verhindert ist.
4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse (A) eine Vielzahl aufeinander
ausgerichteter Aufnahmekammern (6) aufweist und daß die
Halteeinrichtung (B) eine Vielzahl ausgerichteter erster
Eingriffsabschnitte (22) und eine Vielzahl aufeinander ausgerichteter
zweiter Eingriffsabschnitte (20, 21) aufweist,
wobei jede Aufnahmekammer (6) mit einem der ersten Eingriffsabschnitte
(22) und mit einem der zweiten Eingriffsabschnitte
(20, 21) zusammenwirkt.
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