DE4225590C2 - Vorrichtung für die Behandlung von empfindlichen Oberflächen, insbesondere von Skulpturen - Google Patents
Vorrichtung für die Behandlung von empfindlichen Oberflächen, insbesondere von SkulpturenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Behandlung,
beispielsweise die Reinigung, von empfindlichen Oberflächen,
insbesondere von stark konturierten Oberflächen wie die von
Skulpturen aus Holz, Gips, Bronze und dergleichen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei der Behandlung von empfindlichen, stark konturierten
Oberflächen, wie sie typischerweise bei Skulpturen, bei
spielsweise Holz-, Gips- oder Bronzefiguren, anzutreffen sind,
stellt sich das zweifache Problem einer zugleich schonenden
und trotzdem gründlichen Behandlung. Die Oberflächen sind zum
einen empfindlich, was ganz besonders bei hervorstehenden
Oberflächen, beispielsweise der Nase einer menschlichen Fi
gur, der Fall ist, und sie sind zum Teil nur schwer zugänglich,
weil sie wegen der Oberflächenkonturierung hinter Vor
sprüngen, Verwerfungen und dergleichen verborgen sind.
Zum Reinigen von im wesentlichen planen und vergleichsweise
unempfindlichen Oberflächen sind Strahlverfahren mit Schleif
partikeln bekannt, die im Strahl unter hohem Druck geradlinig
auf die zu reinigende Oberfläche geschleudert werden.
Für den gleichen Anwendungszweck, nämlich der Reinigung von
im wesentlichen planen, im Unterschied zum Vorhergehenden
jedoch empfindlichen Oberflächen, sind aus der EP 0 171 448 B1
ein Verfahren und eine Vorrichtung bekannt, wonach bzw.
bei der die Reinigung mittels eines um seine Mittelachse
rotierenden Reinigungsstrahls erfolgt. Im Reinigungsstrahl
sind zerstäubtes Wasser, Luft und ein aus Feststoffpartikeln
bestehendes Reinigungsmittel enthalten. Die bekannte Vorrich
tung wird im wesentlichen durch einen Mischkopf gebildet, in
dessen Mischkammer jeweils unter Druck zum einen ein Gemisch
aus Wasser und Luft über eine Zerstäubungsdüse und zum ande
ren über eine weitere Zuführung ein Gemisch aus Luft und
Feststoffpartikeln eingeleitet werden. Die beiden Gemisch
ströme treffen in der Mischkammer unter einem Winkel und
einer gegenseitigen Exzentrizität ihrer jeweiligen Mittel
achsen aufeinander, vermischen sich und verlassen den Misch
kopf als rotierender Reinigungsstrahl.
Eine hinsichtlich ihrer Konstruktion ähnliche Vorrichtung zum
Reinigen von wertvollen Objekten, wie z. B. von historischen
Bauwerken, Denkmälern und dgl. ist aus der Schrift zum deutschen
Gebrauchsmuster 85 19 458 bekannt.
Da die beiden Gemischströme
in einem Winkel und exzentrisch zueinander in die Mischkammer
des vorbekannten Mischkopfes eingeleitet werden, wird zumin
dest einer der beiden unter Druck stehenden Ströme gegen die
seiner Einlaßmündung gegenüberliegende Mischkammerwandung
geschleudert und kann mit zunehmender Einsatzdauer des Misch
kopfes einen unerwünschten Materialabtrag im Auftreffbereich
erzeugen. Ganz besonders kommt dieser unerwünschte Effekt
wegen der gegenseitigen Exzentrizität der beiden in die
Mischkammer eingeleiteten Gemischströme zum Tragen, da der
auf die Mischkammerwandung gerichtete Gemischstrom beim
Aufprall noch einen Großteil seiner kinetischen Energie
besitzt.
Die Erfindung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die mit den
aus dem Stand der Technik bekannten Vorrich
tungen verbundenen Nachteile zu vermeiden. Insbesondere soll
eine zugleich schonende und gründliche Behandlung empfindli
cher und stark konturierter Oberflächen ermöglicht werden.
Bei einer Vorrichtung zur Erzeugung eines rotierenden und
daher schonenden Behandlungsstrahls soll eine besonders gute
Vermischung und Drehimpulsübertragung in der Mischkammer
eines Mischkopfes bei gleichzeitiger Verschleißminderung der
Mischkammerwandung erzielt werden.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand von Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte, nicht glatt selbstverständliche Ausgestaltungen
der Erfindung werden durch die nachgeordneten Ansprüche beansprucht.
Durch die Anwendung eines Strahlverfahrens, und zwar eines
Strahlverfahrens, bei dem der Strahlinhalt um seine in
Strahlfortschrittsrichtung weisende Mittelachse rotiert,
kommen die Strahlpartikel, nämlich zerstäubtes flüssiges
Behandlungsmittel und/oder feste Polier- bzw. Schleifparti
kel, auf der zu behandelnden Oberfläche in Form einer materi
alschonenden Wischbewegung zur Wirkung. Durch den erfindungs
gemäßen Einsatz solch eines Strahlverfahrens zur Behandlung
von empfindlichen, stark konturierten Oberflächen, beispiels
weise von Skulpturen, kann das Restaurieren solcher Gegen
stände erheblich vereinfacht und wegen der Zeitersparnis
gegenüber den üblicherweise eingesetzten rein manuellen Ver
fahren, beispielsweise dem Auskratzen von Schmutz mit ent
sprechenden Handwerkzeugen oder dem Abwischen mit Lappen,
verbilligt werden. Das Risiko einer Zerstörung eines wertvol
len Objekts wird reduziert.
Die erfindungsgemäße Maßnahme, unter Druck zwei gegeneinander
geneigte und mit ihren jeweiligen Mittelachsen exzentrisch
zueinander verlaufende Strahlen so in eine Mischkammer eines
Mischkopfes einzuleiten, daß ein erster Strahl eine solche
Ausdehnung besitzt,
daß die Querschnitts
fläche des zweiten Strahls von dem ersten Strahl im gemein
samen Schnittbereich im we
sentlichen überdeckt wird, bewirkt eine gute Vermischung und
Drehimpulsaufprägung zur Erzeugung eines resultierenden Rota
tionsstrahls. Gleichzeitig wird dem Verschleiß durch Materi
alabtrag der Mischkammerwandung entgegengewirkt, da die kine
tischen Energien der beiden Strahlen beim Zusammentreffen
außergewöhnlich effektiv in Rotationsenergie und Transla
tionsenergie des resultierenden Gemischstrahls umgewandelt
werden und keiner der Strahlen noch vor dem Zusammenprall
einen nicht unerheblichen Teil seiner kinetischen Energie auf
die Mischkammerwandung übertragen kann.
Erfindungsgemäß wird ein Gemischstrahl, der ein einziges oder
auch eine Mischung unterschiedlicher flüssiger Behandlungs
mittel enthalten kann, über eine erste Zuführung durch eine
schlitzförmige Einlaßöffnung in die Mischkammer eingeleitet,
wodurch der quer zur Strahlfortschrittsrichtung ausgedehnte,
als Breitstrahl zu bezeichnende erste Strahl entsteht. Wegen sei
ner Orientierung überdeckt dieser Breitstrahl erfindungsgemäß
den Weg des zweiten, unter einem Neigungswinkel und exzen
trisch zur Mittellängsachse des Breitstrahls in die Misch
kammer eingeleiteten Strahls zu einem größeren Teil oder
sogar vollständig bzw. nahezu vollständig. Zu diesem Zweck
besitzt die Längsachse der Einlaßöffnung eine Querkomponente
zu der Ebene, die von den zum Schnitt gebrachten
Parallelprojektionen der Strahlmittelachsen der beiden in die
Mischkammer eingeleiteten Strahlen aufgespannt wird. Bevor
zugterweise steht die Längsachse dieser Öffnung in etwa rech
twinklig auf dieser Ebene.
Der Einlaß mit der schlitzformigen Öffnung kann beispiels
weise als einfache Schlitzblende oder in besonders vorteil
hafter Ausgestaltung als engste Durchlaßöffnung einer sich zu
dieser engsten Öffnung hin verjüngenden und anschließend
wieder öffnenden Düse ausgebildet sein.
Der zweite Strahl, der ein Gemisch aus Druckgas und Fest
stoffpartikeln enthalten kann, wird über eine zweite Zufüh
rung in die Mischkammer eingeleitet, deren Durchlaßquer
schnitt sich nach der Erfindung in seinem Verlauf zum Einlaß
in die Mischkammer hin verbreitert. Dadurch kann bei anson
sten gleichem Massendurchsatz eine Verringerung der kineti
schen Energie dieses zweiten Strahls erreicht werden.
Ganz besonders vorteilhaft wird dieser Effekt durch die er
finderische Ausbildung einer plötzlichen Verbreiterung her
beigeführt. Erst dadurch ist gewährleistet, daß der zweite
Strahl in seinem Kernbereich, der exzentrisch zur Mittelachse
des ersten Strahls liegt und an dem ersten Strahl vorbei
schießen könnte, keine ausgeprägte Geschwindigkeitsspitze
mehr aufweist, sondern ein insgesamt turbulentes, vergleichs
weise stumpfes Geschwindigkeitsprofil besitzt. Der zweite
Strahl bzw. dessen Bestandteile weisen daher beim Zusammen
treffen mit dem ersten Strahl in Strahlfortschrittsrichtung
eine geringere Geschwindigkeit auf als dies bei gleichmäßigem
oder auch bei allmählich sich verbreiterndem Verlauf der
zweiten Zuführung der Fall wäre. Der Strahlinhalt besitzt
infolge der nach der plötzlichen Verbreiterung entstehenden
Turbulenzen Quergeschwindigkeitskomponenten, die ihrerseits
zur guten Vermischung und damit auch zur Verbesserung der
Drehimpulsaufprägung bzw. -erzeugung beitragen.
Die Verbreiterung erfolgt nach einer bevorzugten Ausfürungs
form der Erfindung von einem ersten auf einen zweiten kreis
zylindrischen Durchlaßquerschnitt, deren Durchmesserverhält
nis im Bereich zwischen 2 : 3 und 4 : 5, besonders bevorzugt bei
etwa 3 : 4, liegt.
In diesem Zusammenhang ist ferner das Verhältnis des Misch
kammerdurchmessers, wobei die Mischkammer bevorzugt ebenfalls
kreiszylindrischen Querschnitt aufweist, zu dem Durchmesser
des Einlasses der zweiten Zuführung in die Mischkammer von
besonderem Interesse. Dieses Verhältnis liegt vorzugsweise
zwischen 4 : 3 und 6 : 5, insbesondere bei 5 : 4, so daß sich vom
Durchmesser des ersten Abschnitts der zweiten Zuführung über
deren zweiten Abschnitt zum Mischkammerdurchmesser in der be
vorzugten Ausführungsform der Erfindung die Verhältniskette
von etwa 3 : 4 : 5 ergibt.
Hinter dem auf der Höhe des Schnitts der beiden sich mischen
den Strahlen liegenden Bereich der Mischkammerwand, insbeson
dere hinter dem Bereich, der in Verlängerung der Mittelachse
des zweiten Strahls liegt, ist vorteilhafterweise ein Vor
sprung ausgebildet. Dieser Vorsprung wird vorteilhafterweise
so scharfkantig wie möglich ausgeführt. Dadurch kann ein
Abgleiten der in diesem Bereich winkelig zur Kammerwand auf
treffenden Strahlbestandteile verhindert oder zumindest redu
ziert und eine frühzeitige Rotationsbildung gefördert werden.
Bevorzugterweise wird der derart gebildete und bereits in
Drehung befindliche Gemischstrahl durch einen sich an die
Mischkammer anschließenden, allmählich, insbesondere stetig,
verjüngten Abschnitt des Mischkopfes geführt und dabei einge
schnürt. Die Geometrie dieses Abschnitts ist erfindungsgemäß
so bemessen, daß die als Quotient aus der Länge und - im
Falle einer bevorzugten kreiszylindrischen Querschnittsform -
dem Einlaßdurchmesser des Abschnitts gebildete Streckung
zwischen 4 : 1 und 8 : 1 liegt und besonders bevorzugt 5 : 1 be
trägt. Gleichzeitig sollte die Verjüngung als Quotient aus
Einlaß- und Auslaßdurchmesser höchstens 4 : 1 und bevorzugter
weise lediglich etwa 2.3 : 1 betragen.
Vorzugsweise wird der genannte Vorsprung dadurch ausgebildet,
daß der verjüngte Abschnitt an seinem mischkammerseitigen
Ende einen kleineren Durchmesser als die Mischkammer besitzt
und ein ringförmiger Vorsprung entsteht. Der Durchmesser der
Mischkammer sollte dabei im Verhältnis von etwa 5 : 4 verklei
nert werden, zumindest jedoch sollte der Vorsprung einen
halben Millimeter in den Öffnungsquerschnitt hineinragen.
Vorteilhafterweise wird der verjüngte Abschnitt - wie die
Mischkammerwandung auch - durch ein Material gebildet, das
eine Oberfläche aufweist, die zwar verschleißfest ist, aber
gleichzeitig eine ausreichende Rauhigkeit besitzt, um ein zu
leichtes Entlanggleiten von Strahlbestandteilen zu verhin
dern. Grundsätzlich sind die gewünschten Eigenschaften durch
Einsatz verschiedener keramischer Materialien zu erzielen, so
daß insbesondere der verjüngte Abschnitt zumindest eine kera
mische Oberfläche aufweist, der Vorsprung selbst jedoch be
sonders verschleißfest als Sinterring ausgebildet ist.
Weiterhin erweist es sich als vorteilhaft, an den sich ver
jüngenden Abschnitt strahlausgangsseitig noch einen Abschnitt
mit in etwa konstantem Durchlaßquerschnitt anzuschließen. In
diesem letzten Abschnitt findet eine nochmalige Vergleichmä
ßigung und Beruhigung des Strahlinhalts statt.
In den beiden letztgenannten Abschnitten erfährt der Gemisch
strahl eine Festigung und Verstetigung der Rotation, wodurch
insbesondere ein für die Hauptverwendung in besonderem Maße
geeigneter, sich kegelförmig mit einem kleinen Öffnungswinkel
ausbreitender Behandlungsstrahl erzeugt werden kann.
Bedeutung kommt auch dem Verhältnis der Längen dieser beiden
hintereinanderliegenden Abschnitte zu. Die Länge des aus
laßseitigen Abschnitts beträgt vorteilhafterweise mindestens
ein Sechstel, insbesondere ein Fünftel bis ein Viertel, der
Länge des verjüngten Abschnitts.
Bei dem flüssigen Behandlungsmittel handelt es sich in den
meisten Fällen um Wasser. Je nach Art der Behandlung kann das
Wasser jedoch auch durch eine besondere Waschflüssigkeit oder
aber eine Schutzflüssigkeit, beispielsweise gegen Rost, er
setzt werden. Gegebenenfalls kann auch eine entsprechende
Mischung von verschiedenen Behandlungsmitteln eingesetzt
werden. Im Falle einer Reinigung werden dem Mischkopf zusätz
lich feste Partikel als Polier- oder Schleifpartikel zuge
führt. Grundsätzlich können auch Eispartikel diese festen
Partikel bilden, wobei dem Mischkopf entweder bereits kri
stallisierte Eispartikel zugeführt oder aber diese Eisparti
kel erst im bereits zerstäubten Gemischstrahl im Anschluß an
die Mischkammer erzeugt werden.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann insbesondere ein rotierender Behandlungsstrahl
erzeugt werden, der einen Öffnungswinkel von weniger als 30°,
insbesondere sogar von weniger als 20°, aufweist, um mit der
Wischbewegung auch noch hinter hervorstehenden Oberflächen
zurückliegende und eventuell sogar zum Teil verdeckte Ober
flächen zu erreichen und den Strahlinhalt so gezielt wie
möglich nur in solch einem Bereich wirken zu lassen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand einer bevorzugten Aus
führungsform unter Bezugnahme auf die Zeichnungen im einzel
nen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Mischkopf im Längsschnitt; und
Fig. 2 einen Einlaß mit einer schlitzformigen Einlaßöff
nung gemäß dem Querschnitt A-A nach Fig. 1.
Der aus der Fig. 1 ersichtlichen, allgemein als Mischkopf 1
bezeichneten Vorrichtung werden über eine erste Zuführung 10
ein erster Strahl eines Gemisches eines flüssigen Behand
lungsmittels und eines Druckgases und über eine zweite Zufüh
rung 20 ein zweiter Strahl zugeführt, der ein Druckgas, wofür
im folgenden beispielhaft immer Druckluft genannt sei, und
Feststoffpartikel enthält. Die Mittelachse 22 der zweiten Zu
führung 20 ist unter einem Winkel γ zur Mittelachse 11 des
durch die erste Zuführung 10 über einen Einlaß 12 in die
Mischkammer 30 eingeleiteten ersten Strahls geneigt angeord
net. Zusätzlich verlaufen die Mittelachsen 11 und 22 der bei
den Strahlen exzentrisch aneinander vorbei, so daß der aus
den beiden Strahlen gebildete Gemischstrahl in Rotation um
seine Strahlfortschrittsrichtung, die mit der Achse 11 des
ersten Strahls zusammenfällt, versetzt wird.
Im Ausführungsbeispiel weist die Mittelachse 11 des über den
Einlaß 12 in die Mischkammer 30 eingeleiteten ersten Strahls
auf den Auslaß der Mischkammer 30. In diesem Beispiel fällt
die Stahlmittelachse 11 sogar mit der Symmetrieachse der
rotationssymmetrisch ausgebildeten Mischkammer 30 zusammen.
In geeigneter Anordnung der beiden Zuführungen 10 und 20 in
Verbindung mit geeignet gewählten Massen- bzw. Volumenver
hältnissen der beiden in der Mischkammer 30 vermischten Strahlen
sind jedoch unter Beibehaltung eines Neigungswinkels γ
und einer Exzentrizität auch andere Anordnungen für die
Strahleinleitung in die Mischkammer denkbar.
Das in der Mischkammer 30 in Rotation versetzte Gemisch aus
Druckluft und dem zerstäubten, flüssigen Behandlungsmittel,
wofür beispielhaft Wasser angeführt sei, gelangt nach Ein
schnürung in einem sich an die Mischkammer 30 ausgangsseitig
anschließenden, allmählich verjüngten Abschnitt 42 zu einem
Auslaßabschnitt 44 des Mischkopfes 1. Der Auslaßabschnitt 44
ist als Abschnitt mit in etwa konstantem Querschnittsverlauf
ausgebildet. Der aus dem Auslaß 44 austretende Behandlungs
strahl 50 öffnet sich kegelformig unter einem Öffnungswinkel
α von etwa 20°, so daß sich der Behandlungsstrahl in der
üblichen Arbeitsentfernung zu einer höchstens fünfmarkstücks
großen Kegelfläche öffnet.
Um eine möglichst innige Vermischung des ersten und des
zweiten in die Mischkammer eingeleiteten Strahls und damit
gleichzeitig eine möglichst gute Drehimpulsaufprägung zu
erzielen, wird der über die erste Zuführung 10 zugeführte
erste Strahl in Form eines in einer Querrichtung zu seiner
Strahlmittelachse 11 ausgedehnteren und deshalb als Breit
strahl bezeichneten Strahls in die Mischkammer 30 eingelei
tet. Dadurch wird erreicht, daß die Querschnittsfläche des
zweiten Strahls, der unter einer Exzentrizität auf den Breit
strahl trifft, weitgehend vom Breitstrahl überdeckt und seine
kinetische Energie somit bestmöglich absorbiert wird. Gleich
zeitig wird durch den Breitstrahl derjenige Bereich 34 der
Mischkammerwandung geschützt, der in gerader Verlängerung der
Mittelachse 22 der zweiten Zuführung 20 liegt. Ohne solch
eine Abschirmung durch den Breitstrahl würde der vorbeischie
ßende zweite Strahl im Bereich 34 auf der Kammerwand auftref
fen, wie dies beispielsweise bei einem gemäß der EP 0 171 448 B1
ausgebildeten Mischkopf durchaus der Fall sein könnte.
Dies umso eher, je kleiner die Abmaße eines Mischkopfes ge
wählt werden. Je nach der Art der im zweiten Strahl enthal
tenen Strahlbestandteile, worunter sich insbesondere auch
feste Polier- oder Schleifpartikel befinden können, wäre
ohne die beschriebene Abschirmung durch den als Breitstrahl
ausgebildeten ersten Strahl ein nicht zu vernachlässigender
Materialabtrag des Wandungsbereichs 34 zu befürchten.
In Fig. 2 ist die Düse 12 an ihrer engsten Stelle im Quer
schnitt A-A dargestellt. Diese engste Stelle wird durch eine
schlitzförmige, im Ausführungsbeispiel rechteckförmige Düsen
öffnung 14 gebildet, deren Längsachse 16 in etwa senkrecht
auf der Ebene steht, die durch die Mittellängsachse 11 der
Düse 12 bzw. des ersten Strahls und die Parallelprojektion
22′ der Mittelachse 22 der zweiten Zuführung, also der
Richtung des in die Mischkammer 30 eingeleiteten zweiten
Strahls, aufgespannt wird. Die Längsachse 16 der Düsenöffnung
14 könnte jedoch auch bis zu einem vorzugebenden Maß unter
einem anderen, geeigneten Neigungswinkel zu dieser Ebene
verlaufen.
Die zweite Zuführung 20 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, zum
Einlaß zur Mischkammer 30 hin verbreitert. Die Verbreiterung
ist als plötzliche Verbreiterung 27 ausgebildet, so daß ein
erster Abschnitt 26 der zweiten Zuführung 20 mit konstantem
Durchlaßquerschnitt sich plötzlich zu einem daran anschlie
ßenden weiteren Abschnitt 28 mit einem ebenfalls konstanten,
jedoch größeren Durchlaßquerschnitt erweitert. An der Ver
breiterung 27, die sich herstellungsbedingt in einem Winkel
von etwa 60° öffnet, idealerweise jedoch übergangslos ausge
führt ist, treten Turbulenzen auf, wodurch die in Richtung
der Mittelachse 22 weisende Impulskomponente des zweiten
Strahls reduziert wird. Der zweite Strahl trifft deswegen mit
einem ausgeprägt turbulenten Strömungsprofil auf die flache
Seite des Breitstrahls auf. Diese Maßnahme trägt in erhebli
chem Maße zur Verschleißminderung des Bereichs 34 bei, wäh
rend wegen der durch die genannten Turbulenzen erzeugten
Quergeschwindigkeitskomponenten des Strahlinhalts gleichzei
tig die Vermischung in der Mischkammer 30 intensiviert und
die Drehimpulsaufprägung nicht nachteilig beeinflußt werden.
Gegebenenfalls könnte in Ausbildung solch eines zweiten
Strahls, insbesondere bei der im folgenden noch präzisierten
Geometrie des Mischkopfes, sogar ein auf bereits bekannte
Weise, beispielsweise gemäß der Lehre der EP 0 171 448 B1,
erzeugter erster Strahl verwendet werden.
Die beschriebene Ausbildung des Mischkopfes 1 kommt
insbesondere seiner Verwendung zum Behandeln von stark kon
turierten Oberflächen wie Skulpturen bzw. Figuren aus Holz,
Gips, Bronze und dergleichen, zugute, die oftmals stark zer
klüftete und stark zerworfene Oberflächen aufweisen, so daß
das verwendete Werkzeug, d. h. der Mischkopf 1, in den ent
sprechend kleinen Abmaßen, die durchaus als miniaturhaft
bezeichnet werden können, ausgebildet sein muß. Wären nämlich
die beiden in der Mischkammer aufeinandertreffenden Strahlen
verhältnismäßig stark gebündelt, so wäre der Exzentrizität
ihrer jeweiligen Mittelachsen wegen ein Aneinandervor
beischießen kaum zu verhindern.
Der Öffnungswinkel α des austretenden Behandlungsstrahls 50
ist so bemessen, daß der auf der zu behandelnden Oberfläche
auftreffende Strahl in der typischen Arbeitsentfernung eine
Fläche von weniger als Fünfmarkstücksgröße, also weniger als
etwa 7 cm2 überdeckt. Der Öffnungswinkel α des Behandlungs
strahls 50 beträgt etwa 20°. Er ist in jedem Fall kleiner als
30°.
Zur Ausbildung eines solchen Behandlungsstrahls 50 ist im An
schluß an die Mischkammer 30 der sich idealerweise stetig
verjüngende Abschnitt 42 mit einer Streckung von etwa 5 : 1
ausgebildet. Dabei wird unter dem Begriff der Streckung das
Verhältnis der Länge zum Durchmesser dieses kreiszylindri
schen Abschnitts 42 verstanden.
Der verjüngte Abschnitt 42 geht ausgangsseitig in einen wei
teren kreiszylindrischen Abschnitt 44 mit konstantem Durch
laßquerschnitt über. In diesem letzten Abschnitt 44 findet,
wie sich im Laufe der Entwicklungsarbeiten herausstellte,
nochmals eine Vergleichmäßigung der Durchmischung und eine
Beruhigung der nicht in Richtung der Rotation erfolgenden
Bewegungen des Strahlinhalts statt.
Die beiden Abschnitte 42 und 44 sind als einteilige Hülse 40
aus einem keramischen Material in einer Aufnahme 36 des
Mischkammergehäuses 32 eingesetzt. Kammerseitig liegt der
verjüngte Abschnitt 42 in Ausbildung einer Schulter 39 an
einem Sinterring 38 mit einem scharfkantigen Rand. Die Ver
längerung der Mittelachse 22 der zweiten Zuführung 20 weist
in den oder kurz vor den zwischen dem Sinterring 38 und der
Mischkammerwandung liegenden Bereich 34. Die hinter dem Auf
treffbereich 34 durch den Sinterring 38 ausgebildete Schulter
39 verhindert ein Entlanggleiten der auftreffenden Strahlbe
standteile an der Kammerwandung, wodurch die Rotationsbildung
und weitere -ausprägung sonst unerwünschterweise verzögert
würde.
Eine entscheidende Rolle kommt auch der Abstimmung der Abmes
sungen der einzelnen Komponenten des Mischkopfes 1 zu, ins
besondere den Längen- und Querschnittsflächenverhältnissen
hintereinanderliegender Strömungsquerschnitte sowie den aus
den Längen und den Querschnittsflächen bzw. den Durchmessern
gebildeten und als Streckung bezeichneten Verhältnissen.
Hierzu wird ausdrücklich auf die im Maßstab 1 : 1.4 ausgeführte
Fig. 1 verwiesen.
So hat ein die zweite Zuführung 20 mit den beiden Abschnitten
26 und 28 bildender Stutzen 24 einen halbzölligen Außendurch
messer mit einem geeigneten Anschlußbereich 25 für den An
schluß an die gängigen Druckgasquellen und -schläuche. Dabei
hat sich erst in Versuchen gezeigt, daß die Stirnfläche 27 am
freien Ende des Stutzens 24 möglichst plan sein sollte. Sie
reicht daher plan bis an den Innendurchmesser eines aufge
schobenen Schlauches 21 heran und ist lediglich zu dessen
Schutz vor Beschädigung minimal am äußeren Rand angefast.
Ebenso reicht die Stirnfläche 19 auch so nahe wie möglich
plan bis zu der Kante des als einfache Bohrung ausgeführten
ersten Abschnitts 26 heran, um im Ergebnis idealerweise eine
plötzliche Verengung 23 von dem Querschnitt des Schlauches 23
auf den des ersten Abschnitts 26 zu bilden. Versuche haben
gezeigt, daß eine Abrundung und sogar eine zu starke Fassung
der Stirnfläche 19 überraschenderweise einen nicht zu ver
nachlässigenden, unerwünschten Einfluß auf das Strömungspro
fil des zweiten Strahls bei dessen Einleitung in die Misch
kammer 30 ausüben.
Der Durchmesser des ersten Abschnitts 26 der zweiten Zuführung
20 beträgt etwa 6 mm, während der zweite, verbreiterte Ab
schnitt 28 einen Durchmesser von etwa 8 mm besitzt. Das Län
genverhältnis dieser beiden Abschnitte 26 und 28 beträgt in
etwa 3 : 2, wobei als Länge des kammerseitigen Abschnitts 28
die Länge seiner Mittelachse zum Schnitt mit der Misch
kammerwandung angenommen wird und der erste Abschnitt 26 in
einer Länge von 20 bis 40 mm, insbesondere von etwa 30 mm,
ausgeführt ist.
Der Durchmesser der im Ausführungsbeispiel kreiszylindrischen
Mischkammer 30 beträgt etwa 10 mm. Die im wesentlichen recht
eckige Düsenöffnung 14 besitzt eine Länge l von etwa 1,2 mm
und eine Breite d von etwa 0,6 mm.
An seinem mischkammerseitigen Einlaß hat der sich verjüngende
Abschnitt 42 einen Durchmesser von ca. 8 mm, der sich zum
Ausgangsabschnitt 44 hin auf etwa 3,5 mm verengt. Der Aus
laßabschnitt 44 selbst weist dann den konstanten Durchmesser
von etwa 3,5 mm auf. Seine äußere Auslaßkante ist scharfkan
tig. Gegebenenfalls wird sie zusätzlich nochmals besonders
verschleißfest ausgebildet. Dabei beziehen sich sämtliche
Durchmesserangaben auf kreiszylindrische Querschnittsflächen.
Claims (22)
1. Vorrichtung für die Behandlung, beispielsweise die Rei
nigung, von empfindlichen Oberflächen, insbesondere von
stark konturierten Oberflächen wie die von Skulpturen
aus Holz, Gips, Bronze und dergleichen,
- a) mit einem Mischkopf (1) zum Vermischen von dem Mischkopf (1) zugeführten Medien und zum Versprühen eines daraus gebildeten Behandlungsstrahls (50),
- b) wobei unter Druck in eine Mischkammer (30) des Mischkop fes (1) über eine erste Zuführung (10) durch einen Ein laß (12) ein erster, ein flüssiges Behandlungsmittel enthaltender Strahl und
- c) über eine zweite Zuführung (20) ein zweiter Strahl,
dessen Strahlachse (22) unter einem Winkel (γ) gegenüber
der Strahlachse (11) des ersten Strahls geneigt ist und
exzentrisch dazu verläuft, eingeleitet werden,
dadurch gekennzeichnet, daß - d) der Einlaß (12) eine Einlaßöffnung (14) aufweist, deren Längsachse (16) so orientiert ist, daß der erste Strahl die Querschnittsfläche des zweiten Strahls im Schnittbereich im wesentlichen überdeckt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Längsachse (16) der Einlaßöffnung (14) in etwa
in einem rechten Winkel zu der aufgespannten Ebene
steht, die von den zum Schnitt gebrachten Parallelprojektionen
der Strahlachsen (11; 22) des ersten und des
zweiten Strahls aufgespannt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittelachse (11) des durch die Einlaßöffnung
(14) tretenden ersten Strahls in etwa zu
dem Auslaß der Mischkammer (30) weist, insbesondere
daß dessen Mittelachse (11) mit der Symmetrieachse der
rotationssymmetrisch ausgebildeten Mischkammer (30)
zusammenfällt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge (l) der Einlaßöffnung
(14) das 1,5- bis 4fache, insbesondere in etwa das
Doppelte, ihrer Breite (b) beträgt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge (l) der Einlaßöffnung (14) 0,8 bis
1,8 mm, insbesondere etwa 1,2 mm, und deren Breite (b)
0,2 bis 1,2 mm, insbesondere etwa 0,6 mm, beträgt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Einlaß (12) als Schlitzblende
oder als engste Durchlaßöffnung einer sich verjüngen
den und wieder erweiternden Düse ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß im Verlauf der zweiten Zuführung
(20) der Durchlaßquerschnitt zum Einlaß in die Misch
kammer (30) hin verbreitert ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbreiterung als plötzliche Verbreiterung
(27), insbesondere als plötzliche Verbreiterung (27)
von einem ersten Abschnitt (26) auf einen zweiten Ab
schnitt (28) mit einer jeweils konstanten, zylindri
schen Durchlaß-Querschnittsfläche, ausgebildet ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Abschnitte (26; 28) kreiszylindrisch
sind und das Verhältnis ihrer Durchmesser im Bereich
zwischen 2 : 3 und 4 : 5 liegt und insbesondere etwa 3 : 4
beträgt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Zuführung (20) durch
einen kreiszylindrischen Rohrstutzen (24) mit dem
ersten Abschnitt (26) am anschlußseitigen Ende
gebildet wird, der in eine Zuführung (21) für
Behandlungsmittel einsteckbar ist und zur Bildung ei
ner plötzlichen Querschnittsverengung (23) einen Au
ßendurchmesser (A) besitzt, der mindestens das 1,5fa
che, inbesondere etwa das 2fache, des Durchmessers
des ersten Abschnitts (26) beträgt.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, da
durch gekennzeichnet, daß die zweite Zuführung (20) durch
einen Rohrstutzen (24) mit dem ersten Abschnitt (26)
am anschlußseitigen Ende, das eine nahezu gänzlich
plane Stirnfläche (29) aufweist, gebildet wird.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Verhältnis des in die Mischkammer
(30) mündenden zweiten Abschnitts (28) der
zweiten Zuführung (20) zu dem Durchmesser der kreiszy
lindrischen Mischkammer (30) 3 : 4 bis 5 : 6, insbesondere
etwa 4 : 5, beträgt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Zuführung
(10; 20) für den einfachen Anschluß an die vor Ort
vorhandenen, insbesondere halbzölligen, Anschlüsse für
Behandlungsmittel, insbesondere Wasser und Druckluft,
ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Reduzierung oder Verhinderung
eines Gleitens von Strahlbestandteilen
stromaufwärts von dem Schnittbereich der beiden Strahlen
ein Vorsprung (38) von der Kammerwandung in die
Kammer (30) hineinragt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Vorsprung (38) durch eine umlaufende Schulter,
insbesondere durch einen Sinterring, gebildet wird.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schulter (38) zumindest einen halben Millime
ter, insbesondere einen Millimeter, in die Mischkammer
(30) hineinragt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß sich der Mischkopf (1) im Anschluß
an die Mischkammer (30), insbesondere im Anschluß an
die Schulter (38), allmählich verjüngt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der verjüngte Abschnitt (42) ein Streckungsver
hältnis, das als Quotient aus der Länge und dem Durch
messer dieses Abschnitts (42) gebildet ist, von 4 : 1
bis 8 : 1, insbesondere von etwa 5 : 1, besitzt.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der verjüngte Abschnitt (42) kreiszylin
drischen Querschnitt besitzt und sich zum Mischkopf
auslaß hin bezüglich seines Durchmessers höchstens um
einen Faktor von vier, insbesondere auf etwa das 2,3fache,
verjüngt.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß der Mischkopf (1) im Anschluß an
den verjüngten Abschnitt (42) auslaßseitig einen Ab
schnitt (44) konstanten Durchlaßquerschnitts, insbe
sondere kreiszylindrischen Querschnitts, besitzt.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß der auslaßseitige Abschnitt (44) eine Länge auf
weist, die mindestens ein Sechstel, insbesondere ein
Fünftel bis ein Viertel, der Länge des verjüngten Ab
schnitts (42) beträgt.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die mit den Strahlbestandteilen in
Berührung kommenden, inneren Wandungen des Mischkopfes
(1) durch keramische Materialien gebildet werden.
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