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DE4224534A1 - Ovulationshemmendes Mittel zur hormonalen Kontrazeption - Google Patents

Ovulationshemmendes Mittel zur hormonalen Kontrazeption

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DE4224534A1
DE4224534A1 DE4224534A DE4224534A DE4224534A1 DE 4224534 A1 DE4224534 A1 DE 4224534A1 DE 4224534 A DE4224534 A DE 4224534A DE 4224534 A DE4224534 A DE 4224534A DE 4224534 A1 DE4224534 A1 DE 4224534A1
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progestogen
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Marika Dr Med Ehrlich
Herbert Prof Dr Kuhl
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Description

Die Erfindung betrifft ein ovulationshemmendes Mittel zur hormonalen Kontrazeption nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Als hormonale, in Tageseinheiten oral einzunehmende Ovulationshemmer sind einerseits Kombinations- und andererseits Sequenzpräparate bekannt. Bei bekannten Kombinationspräparaten wird beispielsweise, sofern die gewünschte Zyklusdauer 28 Tage beträgt, 21 Tage lang in konstanter oder wechselnder absoluter und/oder relativer Dosierung eine Kombination aus einem Östrogenpräparat und einem Gestagenpräparat verabreicht, wobei das Östrogenpräparat z. B. natürliches Östrogen oder synthetisches Ethinylestradiol sein kann und sich an die Einnahme der vorgenannten 21 Tageseinheiten eine siebentägige Pause anschließt, in der es zu einer die natürliche Monatsblutung simulierenden Entzugsblutung kommt.
Bei den bekannten Sequenzpräparaten wird, wiederum bei einer gewünschten Zyklusdauer von 28 Tagen, 6 oder 7 Tage lang ein reines Östrogenpräparat und dann 16 bzw. 15 Tage lang eine Kombination aus einem Östrogenpräparat und einem Gestagenpräparat verabreicht, wobei sich auch hier wieder eine einnahmefreie Zeit von z. B. 6 Tagen anschließt, in der es zur Entzugsblutung kommt. Es ist zwar bereits bekannt, die d en Kombinations- und den Sequenzpräparaten eigene Einnahmepause im Interesse einer größeren Einnahmesicherheit dadurch zu überbrücken, daß innerhalb der betreffenden Tage Placebos verabreicht werden, jedoch ist man bisher stets davon ausgegangen, daß während der etwa einwöchigen Einnahmepause keine Hormone der hier in Rede stehenden Art verabreicht werden dürfen, um eine zuverlässige Entzugsblutung zu gewährleisten. Lediglich bei Substitutionspräparaten hat man während des Gesamtzyklus Hormone verabreicht, beispielsweise in der Abfolge 10 Tage Östrogenpräparat, 11 Tage Kombination aus Östrogen- und Gestagenpräparat, 7 Tage Östrogenpräparat in besonders niedriger Dosierung, jedoch sind diese Substitutionspräparate zur Ovulationshemmung nicht geeignet. Die bei Substitutionstherapie verwendeten Sequenzpräparate sind zur Kontrazeption insbesondere deshalb ungeeignet, weil das natürliche Östradiol in der gegebenen Dosierung die Ovulation nicht verhindert und die Phase, in der Gestagen verabreicht wird, mit nur elf Tagen zu kurz ist. Die vorstehend beschriebene sequentielle Anordnung gewährleistet bei den Substitutionspräparaten jedoch eine relativ gute Zykluskontrolle.
Allgemein sind die drei wichtigsten Aspekte, die bei der hormonalen Kontrazeption zu beachten sind, die kontrazeptive Sicherheit, eine gute Zykluskontrolle sowie ein Minimum an Nebenwirkungen. Die kontrazeptive Sicherheit beruht in erster Linie auf der Wirkung der Gestagenkomponente; sie wird bei einem bekannten Präparat in einer Dosis eingesetzt, die etwa doppelt so hoch ist wie die zur Ovulationshemmung notwendige Dosis. Dazu kommen die peripheren Wirkungen des Gestagens auf Zervix, Tuben und Endometrium. Demnach ist Gestagen in den modernen oralen Kontrazeptiva in ausreichender Dosierung vorhanden, um eine zuverlässige Kontrazeption zu gewährleisten. Das normalerweise verwendete synthetische Östrogen Ethinylestradiol verstärkt dabei noch den Ovulationshemmeffekt des Gestagens. Die größte kontrazeptive Sicherheit zeigen bislang Ethinylestradiol-Gestagen- Kombinationspräparate, die über drei von vier Wochen, mit einer Einnahmepause von sieben Tagen, eingenommen werden. Die Sequenzpräparate sind hinsichtlich der kontrazeptiven Sicherheit etwas weniger zuverlässig, da während der reinen Östrogenphase, in der beispielsweise sieben Tage lang 50 µg Ethinylestradiol verabreicht werden, die Ovulation nicht bei allen Frauen verhindert wird und außerdem die peripheren kontrazeptiven Effekte des Gestagens fehlen. Die Ovulationshemmdosis (100% der Frauen) des Ethinylestradiols beträgt nämlich 100 µg täglich.
Während von den bekannten Ovulationshemmern die Kombinationspräparate, wie oben ausgeführt, die größte kontrazeptive Sicherheit bieten, ist die beste Zykluskontrolle (regelmäßige Entzugsblutungen; möglichst wenig Zwischenblutungen) bei der Anwendung von Sequenzpräparaten u. a. der gattungsgemäßen Art gegeben, die - ähnlich wie in einem normalen ovulatorischen Zyklus - durch eine siebentägige (von Gestagen ungehinderte) Einwirkung des Östrogens eine Proliferation des Endometriums bewirken, bevor das z. B. ab achtem Tag hinzukommende Gestagen die weitere Proliferation hemmt und das Endometrium sekretorisch umgewandelt. Etwa zwei bis drei Tage nach der letzten Östrogen-Gestagen-Tablette kommt es bei diesen Präparaten, wie bereits dargelegt, zur menstruationsähnlichen Entzugsblutung, während bei Anwendung der Kombinationspräparate die Proliferation des Endometriums von Anfang an reduziert wird, so daß bei letzteren die Zykluskontrolle schlechter ist als bei den Sequenzpräparaten.
Es hat sich gezeigt, daß insbesondere bei Verwendung von Ethinylestradiol als Östrogenkomponente bei Sequenzpräparaten höhere Dosen während der ersten Phase notwendig sind, um die kontrazeptive Wirksamkeit zu gewährleisten, die aber wiederum die Gefahr ernsthafter und gefährlicher Komplikationen bzw. Nebenwirkungen (z. B. Thromboembolien) in sich bergen. Das verwendete Gestagen kann in einigen Fällen diesen Effekt noch verstärken, wobei das Risiko mit steigendem Alter zunimmt und besonders bei Frauen mit einem Alter von mehr als 40 Jahren besonders ausgeprägt ist. Ein Ausweg wäre im Prinzip die Verwendung von Kombinationspräparaten, die anstelle von Ethinylestradiol das natürliche Östrogen Östradiol enthalten, da aus den Erfahrungen mit der Substitutionstherapie bei postmenopausalen Frauen bekannt ist, daß die Behandlung mit Östradiol mit wesentlich geringeren gesundheitlichen Risiken verbunden ist, jedoch ist Östradiol für die Anwendung in Kombinationspräparaten wenig geeignet. Zwar gewährleistet dabei die Gestagenkomponente einen sicheren Kontrazeptionsschutz; da aber Gestagen durch Stimulierung lokaler Enzyme eine verstärkte Inaktivierung des Östradiols im Endometrium verursacht und die Östrogenwirkung auf das Endometrium stark reduziert ist, kommt es relativ häufig zu Zwischenblutungen, mit den bereits beschriebenen nachteiligen Effekten. Im Gegensatz hierzu wird Ethinylestradiol im Endometrium weitaus langsamer metabolisiert und hat dementsprechend eine ausreichende Wirkung auf das Endometrium.
Aus der US-PS 4 921 843 ist ein ovulationshemmendes Mittel der gattungsgemäßen Art bekannt, bei dem zwischen der Einnahme der letzten der Hormon-Tageseinheiten, wie Dragees, Tabletten oder dergleichen, der zweiten Hormonkomponente eine Einnahmepause von mindestens einem Tag, vorzugsweise von zwei Tagen, die beispielsweise durch ein Placebo überbrückt werden kann, vorgesehen ist, ehe dann eine neue Hormon-Tageseinheit, und zwar die erste der ersten Hormonkomponente des nächstfolgenden Zyklus, eingenommen wird. Dies entspricht der bislang herrschenden Meinung der Fachwelt, wonach nämlich eine Einnahmepause von mindestens einem Tag oder aber eine drastische Reduzierung des wirksamen Östrogenspiegels als unbedingt notwendig angesehen wurde, um eine Entzugsblutung auszulösen. Ein derartiges Absetzen des Östrogens führt jedoch selbst dann, wenn es sich nur um eine eintägige Einnahmepause handelt, zu Veränderungen der Durchblutung, die beispielsweise Anlaß zu Kopfschmerzen (Migräneanfällen) sein können, ferner auch zu kurzfristigen Veränderungen verschiedener Stoffwechselparameter, insbesondere der Hämostase, so daß eine hinsichtlich des Östrogeneinflusses stabile Stoffwechsellage für einen oder mehrere Tage aus dem Gleichgewicht gerät.
Auch bei einem aus der DE-OS 26 45 307 bekannten Mittel zur Behandlung klimakterischer Ausfallerscheinungen wird eine Einnahmepause oder zumindest die Simulation einer Einnahmepause durch zeitweise Verwendung eines besonders schwachen Östrogentyps, der anders als beim gattungsgemäßen Mittel keine ausreichende Störung der Follikelreifung bewirkt, als notwendig angesehen. Insgesamt reichen die dabei verwendeten Hormondosen, insbesondere auch die Dauer der Gestagenphase, bei dem in der vorstehend genannten Druckschrift beschriebenen Mittel zur Kontrazeption nicht aus. In der DE-OS 24 31 704 ist ebenfalls ein Mittel zur Linderung klimakterieller Beschwerden beschrieben, bei dem schwankende Östrogenkonzentrationen vorgesehen sind. Die Gestagengaben beginnen dabei erst nach der Zyklusmitte, wodurch keine kontrazeptive Wirkung erzielt werden kann. Außerdem ist zwingend eine hormonfreie Einnahmepause vorgesehen.
In der EP-OS 0 368 373 ist ein ovulationshemmendes Mittel beschrieben, bei dem über die gesamte Zyklusdauer ein konstanter Gestagenspiegel vorgesehen ist, dem zyklisch Östrogenphasen überlagert werden. Nachteilig ist dabei, daß eine erhöhte Zwischenblutungsgefahr besteht und die andauernde Gestagenzuführung zwar einen guten kontrazeptiven Effekt hat, jedoch auch eine dauernde gefäßverengende Wirkung mit sich bringt, so daß gerade bei Frauen mit Neigung zu Durchblutungsstörungen, etwa mit steigendem Alter, gesundheitliche Nachteile nicht ausgeschlossen werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das ovulationshemmende Mittel der gattungsgemäßen Art dahingehend weiterzubilden, daß bei hoher kontrazeptiver Sicherheit eine bessere Zykluskontrolle unter weitergehender Vermeidung von Zwischenblutungen erreicht und Nebenwirkungen vermieden werden.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Patentanspruches 1 genannten Merkmale gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Patentansprüche 2 bis 24.
Der Erfindung liegt die überraschende Erkenntnis zugrunde, daß es gelingt, die kontrazeptive Sicherheit sowie die Zykluskontrolle dadurch zu verbessern, daß einerseits durch eine frühzeitige Störung der Follikelreifung innerhalb der bislang üblichen hormonellen Einnahmepause, nämlich durch die dann einzunehmende Östrogenkomponente, eine hormonelle Kontrolle des follikulären Geschehens über den gesamten Zyklus gewährleistet wird. Dadurch, daß in der reinen Östrogenphase ähnlich den natürlicherweise vorkommenden Verhältnissen zunächst ein ausreichender Schleimhautaufbau erfolgt, treten andererseits Zwischenblutungen auch bei geringerer Dosierung der Hormonkomponenten in der eigentlichen Ovulationshemmphase, in der eine Kombination aus Östrogen und Gestagen berabreicht wird, deutlich seltener auf. Die reine Östrogenphase beträgt mindestens fünf Tage und kann im Fall der Verwendung von natürlichem Östrogen auf bis zu zehn Tage, im Fall der Verwendung von synthetischem Östrogen auf bis zu 14 Tage ausgedehnt werden, woran sich dann, je nach gewünschter Zyklusdauer, die im allgemeinen längere Kombinationsphase anschließt.
Die reine Östrogenphase zu Beginn der erfindungsgemäßen Behandlung ermöglicht eine ausreichende Proliferation des Endometriums. Ein sicherer kontrazeptiver Schutz wird insbesondere dann erzielt, wenn, wie dies erfindungsgemäß vorzugsweise vorgeschlagen wird, das Gestagen in der sich anschließenden Kombinationsphase in den einzelnen Tageseinheiten in der doppelten Ovulationshemmdosis verabreicht wird. Nach Einnahme der letzten gestagenhaltigen Tablette kommt es innerhalb weniger Tage während der nächstfolgenden Östrogenphase zur Entzugsblutung, wobei gleichzeitig durch die Einnahme des Östrogens die erneute Proliferation des Endometriums in Gang gesetzt wird. Im Hinblick auf das gesundheitliche Risiko ist insbesondere diejenige Ausführungsform der Erfindung, bei der lediglich natürliches Östrogen verwendet wird, von großem Vorteil, da hier bei ausreichender kontrazeptiver Sicherheit und Zykluskontrolle besonders geringe Nebenwirkungen zu erwarten sind.
Das ovulationshemmende Mittel nach der Erfindung wird so eingesetzt, daß zur hormonalen Kontrazeption innerhalb des gewünschten Zyklus tageweise aufeinanderfolgend zunächst eine bestimmte Anzahl von Hormon-Tageseinheiten, wie Dragees, Tabletten oder dergleichen, der ersten Hormonkomponente, die als hormoneller Wirkstoff im wesentlichen ausschließlich ein Östrogenpräparat enthält, und daran anschließend der zweiten Hormonkomponente, die in Kombination ein Östrogen- und in mindestens zur Ovulationshemmung ausreichender Dosierung ein Gestagenpräparat enthält, oral verabreicht werden, wobei am Tage nach der Verabreichung der letzten der Tageseinheiten der zweiten Hormonkomponente des betreffenden Zyklus der erste der Tageseinheiten der ersten Hormonkomponente des nächstfolgenden Zyklus verabreicht wird, so daß unter Ausschluß von Einnahmepausen an jedem Tag eine Hormon-Tageseinheit zur Einnahme kommt.
Die bei der Verwendung des ovulationshemmenden Mittels nach der Erfindung auftretenden Blutungen sind mit weniger Blutverlust verbunden und weniger schmerzhaft, bedingt durch die andauernde Östrogengabe, als bei dem ovulationshemmenden Mittel nach dem Stand der Technik, von dem die Erfindung als Gattung ausgeht. Auch die kontrazeptive Sicherheit ist deutlich höher, weil keine einnahmefreien Tage vorliegen, auch nicht ein einziger, an denen bzw. an dem durch natürliche Hormonvorgänge ansonsten die kontrazeptive Sicherheit durchbrochen werden könnte. Wegen der andauernden Östrogenzuführung kommt es ferner zu einem durchgehend positiven gefäßerweiternden Effekt, wodurch also Durchblutungsstörungen entgegengewirkt werden kann. Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen ovulationshemmenden Mittels besteht darin, daß bei seiner Verwendung das sogenannte Prämenstruelle Syndrom unterdrückt wird, welches bei Absetzen des Östrogen für auch nur einen bzw. wenige Tage wie im natürlichen Zyklusverlauf in nachteiliger Weise auftreten kann.
Der gleichmäßige Östrogenspiegel, der bei Verwendung des ovulationshemmenden Mittels nach der Erfindung erreicht wird, vermeidet auch den Abfall und Wiederanstieg von Gerinnungsparametern während der hormonfreien Tage bzw. nach Wiederbeginn der Einnahme im nächsten Zyklus, wodurch u. a. das in einem labilen Gleichgewicht befindliche Gerinnungssystem ansonsten gestört würde. Deshalb eignet sich das ovulationshemmende Mittel nach der Erfindung insbesondere auch für Frauen im Alter von mehr als vierzig Jahren, bei denen die Gefahr von Durchblutungsstörungen mit steigendem Alter bekanntlich zunimmt.
Erfindungsgemäß kann die Gesamtzahl der Tageseinheiten in der aus der Östrogenkomponente und der Östrogen-Gestagen-Komponente bestehenden Sequenz, oder aber, sofern mehrere Östrogen- und Östrogen-Gestagen-Komponenten vorgesehen sind, in jeder der betreffenden Sequenzen, vorzugsweise 23, 24, 25, 26, 27 oder 28 betragen. Für das erfindungsgemäße Mittel ist es im Gegensatz zu solchen Fällen der Praxis, in der eine Frau gelegentlich bekannte ovulationshemmende Mittel unmittelbar aufeinanderfolgend ohne Einnahmeunterbrechung für zwei oder mehr Menstruationszyklen einnimmt, wobei der Grund, z. B. bei Sportlerinnen, meistens darin liegt, daß das Auftreten der Monatsblutung zu einem bestimmten Zeitpunkt verhindert werden soll, charakteristisch, daß während der Einnahme der Östrogenkomponente jeweils eine Blutung auftritt, also selbst dann, wenn Mittel mit mehreren Sequenzen aus alternierenden Östrogen- und Östrogen-Gestagen-Komponenten eingenommen werden, etwa in vierwöchigem Abstand. Hierin liegt ein besonderes Merkmal der Erfindung.
Im Rahmen des Erfindungsgedankens liegt auch die Verwendung des Mittels nach der Erfindung zur Kontrazeption, im Gegensatz zu Mitteln der eingangs diskutierten Art, die dazu verwendet werden, klimakterische Beschwerden etc. zu mindern.
Nachstehend wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert.
Beispiel 1:
Zur ovulationshemmenden Behandlung wurde ein Sequenzpräparat verwendet, welches 7 Tageseinheiten mit jeweils 2 mg Östradiol sowie 21 Tageseinheiten mit jeweils 4 mg Östradiol und 1 mg Norethisteronacetat enthielt. Das Mittel wurde über ein Jahr verabreicht und zeigte bei sehr guter kontrazeptiver Sicherheit praktisch keine Nebenwirkungen, wobei Zwischenblutungen deutlich seltener auftraten als bei herkömmlichen niedrig dosierten Präparaten.
Beispiel 2:
Es wurde zur hormonalen Kontrazeption ein ovulationshemmendes Mittel in Form eines Sequenzpräparates verwendet, welches 7 Tageseinheiten mit jeweils 4 mg Östradiolvalerat und 21 Tageseinheiten mit je 4 mg Östradiolvalerat und 2 mg Chlormadinonacetat aufwies. Die Wirkungsweise entsprach derjenigen von Beispiel 1.
Beispiel 3:
Es wurde ein ovulationshemmendes Mittel verwendet, welches 10 Tageseinheiten mit jeweils 20 µg Ethinylestradiol und 18 Tageseinheiten mit jeweils 30 µg Ethinylestradiol und 150 µg Levonorgestrel enthielt. Die Beobachtungen bei der Verabreichung entsprachen denjenigen von Beispiel 1 und Beispiel 2.
Die in der vorstehenden Beschreibung und in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (24)

1. Ovulationshemmendes Mittel zur hormonalen Kontrazeption, mit zwei in einer Verpackungseinheit räumlich getrennt konfektionierten, zur zeitlich sequentiellen oralen Verabreichung bestimmten Hormonkomponenten, die jeweils aus einer Anzahl räumlich getrennt und einzeln entnehmbar in der Verpackungseinheit untergebrachter Hormon-Tageseinheiten bestehen, wobei die eine Hormonkomponente ("Östrogenkomponente") als hormonellen Wirkstoff im wesentlichen ausschließlich ein eine Störung der Follikelreifung bewirkendes Östrogenpräparat und die andere Hormonkomponente ("Östrogen- Gestagen-Komponente") in Kombination ein Östrogen- und in mindestens zur Ovulationshemmung ausreichender Dosierung ein Gestagenpräparat enthält, dadurch gekennzeichnet, daß es alternierend (eine) Östrogenkomponente(n) mit 5-14 Tageseinheiten und (eine) Östrogen-Gestagen-Komponente(n) mit 23-14 Tageseinheiten umfaßt; daß die Anzahl der Östrogen- und Östrogen-Gestagen-Komponenten gleich ist; daß die Anzahl der Tageseinheiten in der/den Östrogenkomponente(n) geringer als die Anzahl der Tageseinheiten in der/den Östrogen-Gestagen-Komponente(n) ist; und daß in dem Fall, daß als Östrogenpräparat Ethinylestradiol verwendet wird, die Etinylestradioldosis pro Tageseinheit höchstens 30 µg beträgt.
2. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtzahl der Hormonkomponenten 2 beträgt.
3. Mittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtzahl der Hormonkomponenten 4 beträgt.
4. Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtzahl der Hormonkomponenten 6 beträgt.
5. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtzahl der Hormon- Tageseinheiten in (jeder) der aus einer/der Östrogen- und einer/der Östrogen-Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) gleich der Gesamtzahl der Tage des gewünschten Zyklus ist.
6. Mittel nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten in (jeder) der aus einer/der Östrogen und einer/der Östrogen-Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) an den natürlichen individuellen Zyklus der Frau angepaßt ist.
7. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Östrogenpräparate mindestens einen Bestandteil aus der Ethinylestradiol, Mestranol, andere synthetische Östrogene sowie mindestens einen der vorgenannten Hormonbestandteile nach Einnahme rasch abspaltende Hormonverbindungen umfassenden Gruppe aufweist.
8. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einer der Östrogenpräparate mindestens einen Bestandteil aus der Östradiol, Östron und/oder andere natürliche Östrogene sowie mindestens einen der vorgenannten Hormonbestandteile nach Einnahme rasch abspaltende Hormonverbindungen umfassenden Gruppe aufweist.
9. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gestagenpräparat mindestens einen Bestandteil aus der Progesteron, Chlormadinonacetat, Norethisteronacetat, Cyproteronacetat, Desogestrel, Levonorgestrel, andere natürliche und/oder synthetische Gestagene sowie mindestens einen der vorgenannten Hormonbestandteile nach Einnahme rasch abspaltende Hormonverbindungen umfassenden Gruppe aufweist.
10. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten (der) Östrogen-Gestagen-Komponente(n) die der Östrogenkomponente(n) in (jeder) der aus einer/der Östrogen- und einer/der Östrogen-Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) um mindestens 2 übersteigt.
11. Mittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten (der) Östrogen-Gestagen-Komponente(n) die (der) Östrogenkomponente(n) in (jeder) der aus einer/der Östrogen- und einer/der Östrogen- Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) um mindestens 3 übersteigt.
12. Mittel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten (der) Östrogen-Gestagen- Komponente(n) die (der) Östrogenkomponente(n) in (jeder) der aus einer/der Östrogen- und einer/der Östrogen- Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) um mindestens 4 übersteigt.
13. Mittel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten (der) Östrogen-Gestagen- Komponente(n) die (der) Östrogenkomponente(n) in (jeder) der aus einer/der Östrogen- und einer/der Östrogen- Gestagen-Komponente(n) bestehenden Sequenz(en) um mindestens 5 übersteigt.
14. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten in der/jeder aus der/einer Östrogenkomponente und der/einer Östrogen-Gestagen-Komponente bestehenden Sequenz(en) zwischen 23 und 32 beträgt.
15. Mittel nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Gesamtzahl der Tageseinheiten in der/jeder aus der/einer Östrogenkomponente und der/einer Östrogen- Gestagen-Komponente bestehenden Sequenz(en) mindestens 26, vorzugsweise 28, Tageseinheiten beträgt.
16. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Östrogenkomponente(n) (jeweils) höchstens 10 Tageseinheiten umfaßt/umfassen.
17. Mittel nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Tageseinheiten der Östrogenkomponente(n) (jeweils) 7-10 beträgt.
18. Mittel nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Östrogenkomponente(n) (jeweils) 7 und die Östrogen- Gestagen-Komponente(n) (jeweils) 21 Tageseinheiten umfaßt/umfassen.
19. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tageseinheiten der Östrogenkomponente(n) jeweils bis zu 2 mg Östradiol oder eines anderen Östrogens mit gleicher hormoneller Wirksamkeit und die Tageseinheiten der Östrogen-Gestagen-Komponente(n) jeweils bis zu 2 mg Östradiol oder eines anderen Östrogens mit gleicher hormoneller Wirksamkeit und zusätzlich bis zu 10 µg Ethinylestradiol enthalten.
20. Mittel nach einem der Ansprüche 1-18, dadurch gekennzeichnet daß die Tageseinheiten der Östrogenkomponente(n) jeweils bis zu 2 mg Östradiol oder eines anderen Östrogens mit gleicher hormoneller Wirksamkeit und die Tageseinheiten der Östrogen-Gestagenkomponente(n) jeweils bis zu 4 mg Östradiol oder eines anderen Östrogens mit gleicher hormoneller Wirksamkeit enthalten.
21. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tageseinheiten der Östrogen-Gestagen- Komponente(n) jeweils ein Gestagenpräparat in einer Dosis zwischen dem Einfachen und dem Dreifachen der ovulationsverhindernden Dosis von reinem Gestagen (ohne Östrogen) aufweisen.
22. Mittel nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es nicht aus einer Östrogenkomponente mit 7 Tageseinheiten mit jeweils 4 mg Östradiol und einer Östrogen-Gestagen-Komponente mit 21 Tageseinheiten mit jeweils 4 mg Östradiol und 1 mg Norethisteronacetat besteht.
23. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet daß es nicht aus einer Östrogenkomponente mit 7 Tageseinheiten mit jeweils 2 mg Östradiolvalerat und einer Östrogen-Gestagen-Komponente mit 21 Tageseinheiten mit je 4 mg Östradiolvalerat und 2 mg Chlormadinonacetat besteht.
24. Mittel nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß es nicht aus einer Östrogenkomponente mit 10 Tageseinheiten mit jeweils 20 µg Ethinylestradiol und einer Östrogen-Gestagen-Komponente mit 18 Tageseinheiten mit jeweils 20 µg Ethinylestradiol und 150 Levonorgestrel besteht.
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