DE4223840C2 - Refraktometer - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Refraktometer nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Durchlichtrefraktometer ist aus der älteren
Anmeldung DE-P 41 02 376 A1 der Anmelderin bekannt. Es enthält
eine sogenannte Differentialküvette mit zwei prismenförmigen
Kammern, von denen eine zur Aufnahme der Probenflüssigkeit
und die andere zur Aufnahme einer Referenzflüssigkeit dient.
Die Trennung zwischen beiden Kammern erfolgt durch eine geneigt
zur optischen Achse angeordnete Trennwand im Inneren
der Küvette.
Des weiteren ist beispielsweise aus der DD-2 54 069 ein Durchlichtrefraktometer
mit einer Küvette bekannt, die lediglich
eine einzige prismatische Kammer aufweist. Die Brechzahlmessung
erfolgt hier ohne eine Referenzflüssigkeit einfach anhand
der Strahlablenkung innerhalb des prismenförmigen
Probenvolumens.
Den vorbekannten Durchlichtrefraktometern ist gemein, daß die
Brechzahl der Probe anhand der durch das prismatische Probenvolumen
bewirkten Ablenkung des Meßlichtes relativ zu der bei
einer vorher durchgeführten Kalibriermessung mit einer
Flüssigkeit bekannter Brechzahl registrierten Ablenkung ermittelt
wird. Eine zwischenzeitig eingetretene Dejustierung
der Beleuchtungs- und Beobachtungsoptik führt dabei zu Meßfehlern.
In der DE 40 38 123 A1 ist ein Differentialrefraktometer
beschrieben, bei dem die Küvette durch eine V-förmige Wand in
eine Meß- und eine Referenzkammer geteilt ist, so daß auf dem
Zeilensensor zwei Spaltbilder entstehen. Durch diese Unterteilung
der Küvette ist das für die Probe zur Verfügung
stehende Volumen bzw. der Querschnitt bei Durchflußmessungen
sehr gering.
Desweiteren sind sogenannte Totalrefraktometer bekannt, bei
denen das Meßlicht unter unterschiedlichen, den Grenzwinkel
der Totalreflexion enthaltenden Winkeln auf die Probe fällt.
Die Brechzahl wird anhand des Grenzwinkels der Totalreflexion
ermittelt. Ein derartiges Refraktometer ist in der EP
0 184 911 A2 beschrieben. Auch hier führen nach der Kalibriermessung
auftretende Dejustierungen der optischen Komponenten zu
Meßfehlern. Ein darüber hinausgehender Nachteil ist, daß das
Meßergebnis nur von einer äußerst dünnen Randschicht der
Probe bestimmt ist. Diese Randschicht ist aber im allgemeinen,
z. B. bei laminaren Störungen, nicht für die
gesamte Probe repräsentativ. Ablagerungen oder Bläschen in
der Randschicht wirken daher verfälschend auf das Meßergebnis.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Durchlichtrefraktometer
der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei dem die Nachteile der bekannten Durchlichtfraktometer
bei gleichzeitig möglichst geringem zusätzlichen gerätetechnischen
Aufwand vermieden sind. Insbesondere soll bei
jeder Messung an der Probe gleichzeitig eine Referenzmessung
durchführbar sein.
Diese Aufgabe wird gemäß dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs
1 dadurch gelöst, daß eines der Fenster der Hohlküvette
über den Querschnitt des kollimierten Lichtstrahls mindestens
zwei Bereiche aufweist und daß die Innenflächen der Fenster
in den beiden Bereichen unter verschiedenen Winkeln zueinander
angeordnet sind.
Der Durchmesser des kollimierten Lichtstrahls ist dabei so
gewählt, daß die zwei, drei oder vier Bereiche der Hohlküvette
gleichzeitig ausgeleuchtet sind. Das in den verschiedenen
Bereichen der Hohlküvette in unterschiedliche
Richtungen abgelenkte Licht wird von einem einzigen Objektiv
an verschiedenen Stellen auf den Zeilen- oder Flächensensor
fokussiert. Eine Dejustierung der Abbildungsoptik und der
Beleuchtungsoptik wirkt sich gleichzeitig auf die Lagen der
Lichtpunkte aller Bereiche aus, so daß aus den Relativabständen
der Lichtpunkte auf dem Sensor ein von Justierungsfehlern
freier Meßwert ermittelt werden kann.
Der gerätetechnische Mehraufwand gegenüber dem Durchlichtrefraktometer
aus der eingangs genannten Anmeldung der Anmelderin
besteht lediglich darin, daß die Innenseite eines
der Küvettenfenster mehrere unterschiedlich zueinander
geneigte optische Flächen aufweist. Vorzugsweise hat die
Küvette ein erstes Fenster mit zwei planparallelen Flächen
und ein zweites Fenster, dessen Außenfläche parallel zu
den Flächen des ersten Fensters ausgerichtet ist. Die
Innenfläche des zweiten Fensters kann in einem Bereich
ebenfalls parallel zur Innenfläche des ersten Fensters sein.
Das durch diesen Teilbereich tretende Licht gibt dann auf dem
Sensor die Nullage an.
Da die unterschiedlichen Bereiche über die Gestaltung der
Innenflächen des Ein- bzw. Austrittsfensters realisiert sind,
steht ein maximales Volumen zur Aufnahme der Probe bzw. ein
maximaler Querschnitt zur Durchleitung der Probe bei Durchflußmessungen
bei möglichst kleinen Küvettenabmessungen zur
Verfügung.
Bei einem vorteilhafteren Ausführungsbeispiel weist die
Innenfläche des zweiten Fensters zwei Bereiche auf, in denen
diese Innenfläche entgegengesetzt zueinander unter betragsmäßig
gleichen Winkeln zur Innenfläche des ersten Fensters
geneigt ist. Der Abstand der Lichtpunkte auf dem Sensor ist
dann unabhängig von einer eventuellen Dejustierung der
Optiken. Darüber hinaus besteht der Vorteil, daß aufgrund der
durch das Doppelprisma bewirkten Ablenkung des Lichtes in
entgegengesetzte Richtungen die Meßempfindlichkeit verdoppelt
ist.
Da bei dem erfindungsgemäßen Refraktometer die Brechzahl der
Probe aus der geometrischen Lage der Lichtpunkte auf dem
Sensor bestimmt wird, ist es durch zusätzliche Auswertung der
transmittierten Lichtintensität möglich, die Transmission der
Probe zu bestimmen. Zur Gewinnung eines hierfür erforderlichen
Referenzwertes kann ein zusätzlicher, von der Probe
unbeeinflußter Lichtweg, beispielsweise in der Seitenwand der
Küvette, vorgesehen sein.
Nach entsprechender Auswertung der Sensorsignale können dann
Brechzahl und Absorption der Probe simultan und ohne großen
optisch-mechanischem Mehraufwand auf einer Anzeigeeinheit
dargestellt werden.
Das Refraktometer kann eine Single-Pass-Anordnung sein, bei
der das Meßlicht die Küvette nur einmal transmittiert. Der
Sensor ist dann in der Brennebene eines zwischen der Küvette
und dem Sensor zwischengeschalteten Objektivs angeordnet.
Eine verdoppelte Meßgenauigkeit bei gleichzeitig geringerem
Aufwand ergibt sich jedoch, wenn der Sensor in der beleuchtungsseitigen
Brennebene der Beleuchtungsoptik angeordnet
ist, und auf der der Beleuchtungsoptik abgewandten Seite der
Küvette eine reflektierende Fläche vorgesehen ist. Dazu kann
die Außenfläche des zweiten Küvettenfensters verspiegelt
sein.
Zur Einstellung unterschiedlicher Meßbereiche kann das zweite
Küvettenfenster oder die gesamte Küvette gegen solche auswechselbar
angeordnet sein, bei denen der Neigungswinkel der
Bereiche zur optischen Achse unterschiedlich ist. Außerdem
kann die Küvette als Durchflußküvette ausgebildet sein.
Im folgenden werden Einzelheiten der Erfindung anhand der in
den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Im einzelnen zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Strahlenganges in
einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung im
Schnitt;
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des sensorseitigen Bereichs
des Ausführungsbeispiels aus Fig. 1;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels
mit einer Durchflußküvette;
Fig. 4a eine Küvette für die gleichzeitige Messung von Brechzahl
und Absorption im Schnitt und
Fig. 4b eine weitere Küvette mit auswechselbarem Austrittsfenster
im Schnitt.
Das Refraktometer in Fig. 1 hat eine Laserdiode (1) als
monochromatische Lichtquelle, deren Licht über einen Kollektor
(2) eine Spaltblende (3) gleichförmig ausleuchtet. Die
Spaltblende (3) ist in der Brennebene eines Kondensors (4)
angeordnet, der die Spaltblende (3) somit ins Unendliche
abbildet.
Hinter dem Kondensor (4) ist die Hohlküvette (7) im telezentrischen
Strahlengang (6) angeordnet. Die Hohlküvette (7)
hat ein beleuchtungsseitiges Eintrittsfenster (8), eine planparallele
Glasplatte, deren planparallelen Flächen (8a, 8b)
senkrecht zur optischen Achse (5) des Kondensers (4) ausgerichtet
sind. Die Küvette (7) hat ein zweites Glasfenster
(9), das dem Lichtaustritt dient. Die Außenfläche (9a) des
zweiten Fensters (9) sowie der zentrale Bereich (9c) der
Innenfläche sind ebenfalls senkrecht zur optischen Achse (5)
ausgerichtet. Das Austrittsfenster (9) hat zwei Randbereiche
(9b, 9d), in denen die Innenfläche jeweils entgegengesetzt um
den betragsmäßig gleichen Winkel zur optischen Achse (5)
geneigt ist.
Zwischen der Innenfläche (8b) des Eintrittsfensters (8) und
des Austrittsfensters (9) ist die zu analysierende Probenflüssigkeit
eingeschlossen. Durch die unterschiedliche Neigung
der Innenfläche des Austrittsfensters in den Bereichen
(9b, 9c, 9d) entstehen im Inneren der Küvette unterschiedliche
prismenförmige Teilvolumina, in denen das Licht in
unterschiedlichen Richtungen abgelenkt wird, wie weiter unten
noch anhand der Fig. 2 näher erläutert wird.
Hinter der Küvette (7) ist ein zeilenförmiger Sensor (11),
eine Diodenzeile, in der Brennebene eines Objektivs (10)
angeordnet. Aufgrund der unterschiedlichen Prismenformen der
Teilvolumina im Inneren der Küvette (7) entstehen auf dem
Sensor (11) insgesamt drei Bilder der Spaltblende (3). In
einer nachgeschalteten Auswerteeinheit (12) wird aus den
Lagen der Spaltbilder die Brechzahl der Probe berechnet und
das Ergebnis auf einer Anzeige (13b) dargestellt.
Die Anzeigeeinheit (13) hat noch eine zweite Anzeige (13a),
die zur Darstellung der Probenabsorption dient. Diese zweite
Anzeige kommt zur Anwendung, wenn die Küvette (7) gegen die
Küvette aus Fig. 4a ausgetauscht wird.
Zur näheren Erläuterung ist in der Fig. 2 jeder unterschiedlich
geneigten Innenfläche (9b, 9c, 9d) des Austrittsfensters
(9) ein entsprechend mit (6b, 6c, 6d) bezeichnetes Teilstrahlenbündel
des kollimierten Lichtstrahls (6) zugeordnet.
Das mittlere Teilstrahlenbündel (6c), das durch den
mittleren, zu den Flächen (8a, 8b) des Eintrittsfensters
parallelen Bereich (9c) hindurchtritt, erzeugt durch das
Objektiv (10) ein Spaltbild (11c) auf der optischen Achse
(5). Die beiden äußeren Teilstrahlen (6b, 6d) werden an den
Teilflächen (9b, 9d) des Austrittsfensters um gleiche Winkel
in entgegengesetzte Richtungen abgelenkt. Das Objektiv erzeugt
aus diesen abgelenkten Strahlen zwei weitere Spaltbilder
(11b, 11d) auf dem Sensor (11).
Bei einer eventuellen Änderung der Ausrichtung des Objektivs
(10) relativ zu dem hier nicht dargestellten Kondensor
ändern sich die Lagen der Spaltbilder (11b, c, d) gleichermaßen.
Ihre Abstände relativ zueinander bleiben jedoch konstant.
Die nachfolgende Auswertung dieser Abstände ist daher
nicht mit solchen Dejustierungsfehlern behaftet.
Bei einer Verdrehung der Küvette (7) um eine zur Zeichenebene
senkrechten Achse bleibt das Spaltbild (11c) lagefest,
während sich die Abstände der Spaltbilder (11b, 11d) zum
Spaltbild (11c) unterschiedlich ändern. Durch Berücksichtigung
dieser unterschiedlichen Abstandsänderungen ist die
berechnete Brechzahl frei von Fehlern, die durch eine fehlerhafte
Ausrichtung der Küvette (7) zur optischen Achse (5)
verursacht werden.
Das in der Fig. 3 dargestellte Ausführungsbeispiel arbeitet
in Autokollimation. Die Durchflußküvette (27), deren Zu- und
Ableitungen mit (30) bzw. (31) bezeichnet sind, entspricht im
wesentlichen den zuvor beschriebenen Küvetten. Allerdings ist
hier die zu den beiden Flächen des Eintrittsfensters (28)
parallele Austrittsfläche (29a) des zweiten Fensters (29)
verspiegelt. In der beleuchtungsseitigen Brennebene des
Kondensors (24) sind übereinander eine Spaltblende (23) und
eine Diodenzeile (32) auf einem gemeinsamen Träger angeordnet.
Die Spaltblende ist durch Lichtquelle (21) und
Kollektor (22) gleichförmig ausgeleuchtet.
Der Kondensor (24) bildet wiederum den Spalt (23) ins Unendliche
ab. Der kollimierte Lichtstrahl durchläuft nach Reflexion
an der Außenfläche (29a) des zweiten Küvettenfensters
die Probe ein zweites Mal in umgekehrter Richtung. Der
Kondensor (24), der hier gleichzeitig als Abbildungsobjektiv
dient, erzeugt auf der Diodenzeile (32) drei voneinander
beabstandete Spaltbilder. Die Auswertung selbst erfolgt
analog zu dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel,
wobei jedoch zu berücksichtigen ist, daß aufgrund des zweimaligen
Durchganges die Lichtablenkung verdoppelt ist.
In der Fig. 4b ist eine Küvette (34) mit auswechselbarem
Austrittsfenster (36) dargestellt. Das Austrittsfenster (35)
hat einen verbreiterten Randbereich (36), mit dem es an den
Stirnflächen der Seitenwände (38) der Küvette (34) befestigt
ist. Zwischen dem Randbereich (36) und den Seitenwänden (38)
ist ein Dichtungsring (37) vorgesehen.
Das Austrittsfenster (35) ist je nach der Meßaufgabe gegen
andere Austrittsfenster austauschbar, bei denen beispielsweise
die Innenflächen (35a, 35b) unter einem anderen Winkel
zueinander geneigt sind, wodurch ein anderer Meßbereich und
eine andere Meßauflösung einstellbar ist. Insbesondere können
Austrittsfenster vorgesehen sein, bei denen die geneigten
Innenflächen ähnlich einem Echelettegitter ausgebildet sind,
wobei der Furchenabstand jedoch wesentlich größer als die
Lichtwellenlänge, bis hin zu einigen mm gewählt sein kann.
Die optische Weglänge in der Probe und damit die Absorption
ist dann über den gesamten Küvettenquerschnitt annähernd
konstant.
Die Küvette (14) in Fig. 4a hat ein Austrittsfenster (15) mit
einer zu den Flächen des Eintrittsfensters (16) parallelen
Innenfläche (15b) und einer dazu geneigten Innenfläche
(15a). Eine Seitenwand (14a) der Küvette (14) ist dicker
ausgebildet. Durch diese Seitenwand (14a) gelangt ein Teilbündel
unbeeinflußt von der Probenflüssigkeit auf den Zeilensensor.
Die Intensität des zugehörigen Spaltbildes dient als
Referenz für die Absorptionsmessung. Die Absorption selbst
wird anhand der Intensität des durch den Bereich (15b)
transmittierten Lichtes bestimmt. Gleichzeitig dient die Lage
dieses Spaltbildes als Referenz für die Brechzahlmessung. Zur
räumlichen Trennung der einzelnen Spaltbilder sind die Stirnflächen
(14b, 14c) der als Referenzstrahlengang dienenden
Seitenwand zueinander geneigt.
Da die Brechzahl von Flüssigkeiten stark temperaturabhängig
ist, sollte an der Küvette eine Temperaturmessung erfolgen.
Die Probentemperatur kann dann ebenfalls an der Anzeigeeinheit
(13) (Fig. 1) dargestellt werden. Es ist jedoch
ebenso möglich, die Temperatur der Küvette über einen an sich
bekannten Regelkreis konstant zu halten.
Claims (10)
1. Refraktometer mit einer Lichtquelle (1), einer Beleuchtungsoptik
(4) zur Erzeugung eines kollimierten Lichtstrahls,
einer Hohlküvette (7) mit zwei transparenten,
dem Lichteintritt und dem Lichtaustritt dienenden
Fenstern (8, 9), wobei der zwischen den Innenflächen (8b,
9b, 9c, 9d) eingeschlossene Raum zur Aufnahme oder zur
Durchführung der zu analysierenden Probe dient, und mit
einem eine Vielzahl unabhängig registrierende Bereiche
aufweisenden Zeilen- oder Flächensensor (11) zur Detektion
von Ablenkungen des durch die Hohlküvette (7)
transmittierten Lichtes,
dadurch gekennzeichnet, daß eines der Fenster (8, 9) der Hohlküvette
über den Querschnitt des kollimierten Lichtstrahls
(6) mindestens zwei Bereiche aufweist und daß
die Innenflächen (9b, 9c, 9d) des Fensters (9) in den
beiden Bereichen unter verschiedenen Winkeln zueinander
angeordnet sind.
2. Refraktometer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenflächen (8b, 9c) der beiden Fenster (8, 9) in einem
Bereich parallel zueinander angeordnet sind.
3. Refraktometer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Innenflächen (9b, 9c) des Fensters (9) in beiden
Bereichen unter entgegengesetzten, betragsmäßig gleichen
Winkeln angeordnet sind.
4. Refraktometer nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß ein dritter Bereich mit zueinander parallelen Innenflächen
(9c) der beiden Fenster (8, 9) vorgesehen ist.
5. Refraktometer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Strahlengang (14a) mit von der
Probe unbeeinflußtem Lichtweg vorgesehen ist.
6. Refraktometer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zeilen- oder Flächensensor (11)
in der Brennebene eines vorgeschalteten Objektivs (10)
angeordnet ist.
7. Refraktometer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zeilen- oder Flächensensor (32)
in der lichtquellenseitigen Brennebene der Beleuchtungsoptik
(24) angeordnet ist und daß eine reflektierende
Fläche (29a) auf der der Beleuchtungsoptik (24) abgewandten
Seite der Küvette (27) vorgesehen ist.
8. Refraktometer nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß eines der Fenster (35) der Küvette
(34) auswechselbar angeordnet ist.
9. Refraktometer nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Auswerte- (12) und Anzeigeeinheit
(13) zur simultanen Darstellung der Brechzahl und
der Absorption der Probe vorgesehen ist.
10. Refraktometer nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Küvette eine Durchflußküvette
(27) ist.
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