DE4213961B4 - Vorrichtung zur Nachbearbeitung von spangebend bearbeiteten Kantenstreifen - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
in einer Durchlaufmaschine mit einer Fördereinrichtung, auf der plattenförmige Werkstücke, wie
Platten für
den Möbelbau,
festspannbar sind, auf deren Schmalseiten im Durchlaufverfahren
Kantenstreifen aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem
Kunststoff, aufgebracht werden, wonach die aufgebrachten Kantenstreifen
spangebend bearbeitet werden und anschließend mittels der Vorrichtung
die Schnittflächen
an den Sichtseiten der spangebend bearbeiteten Kantenstreifen nachbearbeitet
werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus zumindest
einem Halter (9) und aus daran vorstehenden Kugeln (15) besteht,
die im Durchlaufbereich der Kantenstreifen (2) auf deren Schnittflächen (4)
abrollen und in Richtung quer zu den durchlaufenden Kantenstreifen
(2) mit Druck beaufschlagt sind.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Solche Vorrichtungen findet man üblicherweise in einer Nachbearbeitungsstation einer im Durchlauf arbeitenden Kantenanleimmaschine, in der zunächst die Kantenstreifen an die betreffende Schmalseite der plattenförmigen Werkstücke angefahren und damit mittels eines aktivierbaren Klebers verleimt werden. Nach dem Kappen der Enden der Kantenstreifen an der vorderen und der hinteren Stirnseite der Platte erfolgt das Formfräsen der Kantenstreifen meist in einem Vorfräs- und in einem Feinfräsvorgang. In der Nachbearbeitungsstation der Kantenanleimmaschine durchlaufen die Platten mit ihren Kantenstreifen eine Nachputzeinrichtung, um den Kantenstreifen die endgültige Außenkontur unter Entfernung der Fräsmarken zu geben. Je nach Art des verwendeten Kunststoffs kommen unterschiedliche Nachbearbeitungswerkzeuge zum Einsatz, wie Ziehklingen, mit denen nochmals an den formgefrästen Schnittflächen der Kantenstreifen ein Span abgezogen wird. Dabei bildet sich ein sogenannter Weißbruch an den Schnittflächen der Kantenstreifen, der als optisch störender Weiß- oder Grauschimmer an der Sichtseite der Kantenstreifen auftritt.
- In bekannter Ausführung schließt sich an die Nachbearbeitungsstation in der im Durchlauf arbeitenden Kantenanleimmaschine noch eine Schwabbelstation an, in der die Schnittflächen der Kantenstreifen poliert werden. Dadurch wird der Weißbruch an den Schnittflächen der Kantenstreifen entfernt, und es stellt sich hier eine zumindest mattglänzende Oberfläche ein, welche die Sichtseiten der Kantenstreifen nur noch unwesentlich beeinträchtigt.
- Man hat auch schon in anderer Weise versucht, die Schnittflächen an den Kantenstreifen der plattenförmigen Werkstücke zu glätten. So hat man bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung angewendet, wie sie in der
DE 36 29 553 A1 beschrieben sind. Es handelt sich hierbei um den Einsatz eines beheizten Schneidwerkzeugs, mit dem eine geringere Rauhtiefe an den Schnittflächen der Kunststoffoberflächen erzielt werden soll. Befriedigende Ergebnisse konnten damit nicht erzielt werden. - Ebensowenig ist die aus der
DE 23 57 051 A1 bekannte Vorrichtung zum Beschichten von Holz- oder Holzwerkstoffplatten mit Kantenstreifen zu deren Nachbearbeitung geeignet. Zum einen geht es dort nicht darum, die Kantenstreifen noch nachträglich spangebend zu bearbeiten, und zum anderen ist zum Anfahren der Kantenstreifen an die Werkstückkanten eine Formrolle vorgesehen, die an ihrer Umfangsseite eine Hohle aufweist, welche der gerundeten Kantenkontur der fertig angefahrenen Kantenstreifen entspricht. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Schnittflächen an den Sichtseiten der spangebend bearbeiteten Kantenstreifen aus Kunststoff zur Beseitigung des Weißbruchs einem Walkvorgang unterzogen werden.
- Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der genannten Art durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
- Für die Erfindung ist wesentlich, daß zwischen den Kugeln und der nachzubearbeitenden Schnittfläche der Kantenstreifen eine Abrollbewegung stattfindet, die ein Durchwalken der angeschnittenen Kunststoffoberfläche bewirkt. Deshalb ist es erforderlich, die Kugeln gegen die durchlaufenden Kantenstreifen anzudrücken, um die gewünschte Verdichtung der Kunststoffoberfläche an den Schnittflächen zu erzielen. Der entsprechende Gegenhalt der Werkstücke erfolgt durch die Spannvorrichtungen auf der Fördereinrichtung der Durchlaufmaschine.
- Vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Dabei zeigen:
-
1 eine perspektivische Eckansicht eines plattenförmigen Werkstücks, auf dessen eine Schmalseite ein Kantenstreifen aus Kunststoff aufgebracht ist, -
2 in gleicher Darstellung das plattenförmige Werkstück gemäß1 , jedoch nach dem Kappen und Formfräsen des Kantenstreifens, -
3 die Stirnansicht einer Nachbearbeitungsstation für Werkstücke gemäß2 in einer Durchlaufmaschine, -
4 die Ansicht einer länglichen Schiene für den zugehörigen Wälzkörperhalter, -
5 einen Schnitt durch die Schiene gemäß4 längs der Linie A-B und -
6 die Einzelheit gemäß der mit "X" gekennzeichneten Einrahmung in3 in vergrößerter Darstellung. -
1 zeigt die Ecke eines plattenförmigen Werkstücks1 , bei dem es sich beispielsweise um eine Möbeltür handelt. An die eine Schmalseite des Werkstücks1 ist ein Kantenstreifen2 angefahren, was in einer im Durchlauf arbeitenden Kantenanleimmaschine vorgenommen wird. Der Kantenstreifen2 hat zunächst allseitig Überstände3 , die über die Werkstückober- und unterseiten sowie die Werkstückstirnseiten vorstehen. - In einer weiteren Bearbeitungsstation der Kantenanleimmaschine wird der Kantenstreifen
2 an der vorderen und der rückwärtigen Stirnseite des Werkstücks1 gekappt und zugleich formgefräst, damit er mit der Ober- und der Unterseite des Werkstücks1 bündig abschließt. Zudem erhält er hierbei soft-geformte, also gerundete Längskanten, an denen sich zur Sichtseite des Kantenstreifens2 Schnittflächen4 ergeben. - Da der Kantenstreifen
2 aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, haben die Schnittflächen aufgrund ihrer spangebenden Bearbeitung eine gewisse Rauhtiefe, die sich in einem sogenannten Weißbruch optisch störend äußert. Zur Beseitigung dieses Weißbruchs ist eine Nachbearbeitung erforderlich, hierzu dient die in3 dargestellte Nachbearbeitungsstation6 . - An der Nachbearbeitungsstation
6 werden die Werkstücke1 auf einer Transportvorrichtung5 vorbeigeführt, auf der sie mit derjenigen Schmalseite überkragend angeordnet sind, an der die Kantenstreifen2 angebracht sind. Die Durchlaufrichtung liegt hierbei senkrecht zu der Ebene der Darstellung von3 . Die Transportvorrichtung5 hat Spannelemente für die Werkstücke1 , die nicht dargestellt sind. - Die Nachbearbeitungsstation
6 umfaßt einen Schlitten7 , der quer zur Durchlaufrichtung der Werkstücke1 verfahrbar ist. Auf dem Schlitten7 sind zwei höhenverfahrbare Supporte8 angeordnet, die an der zu den durchlaufenden Werkstücken1 hin liegenden Seite je einen Halter9 haben, der im Querschnitt gesehen kreisbogenförmig gewölbt ist. An der Innenseite jedes Halters9 stehen in Radialrichtung zur Kreisbogenwölbung Nippel10 vor, welche Nachbearbeitungswerkzeuge tragen, die im einzelnen noch nachstehend anhand von6 erläutert werden. Diese Nachbearbeitungswerkzeuge beaufschlagen die Schnittflächen an den Kantenstreifen2 der vorbeifahrenden Werkstücke1 , um den durch den Schneidvorgang bedingten Weißbruch zu beseitigen. Die die Halter9 durchdringenden Nippel10 haben an ihren Außenenden Druckluftanschlüsse11 , die mit einer am Support8 jeweils mitgeführten Anschlußvorrichtung12 verbunden sind. - Die in Durchlaufrichtung der Werkstücke
1 länglichen Halter9 weisen eine Schiene auf, die in den4 und5 dargestellt ist, wobei man in5 die etwa halbkreisförmige Querschnittsform erkennt. Jeder der schienenförmigen Halter9 hat eine Vielzahl von Gewindebohrungen13 , die zur Aufnahme der Nippel11 (3 und6 ) dienen. In Längsrichtungen des Halters9 sind die Gewindebohrungen13 und damit die darin einsetzbaren Nippel11 gegeneinander versetzt, so daß die Vielzahl der in die Nippel6 einsetzbaren Nachbearbeitungswerkzeuge die gesamte Breite der Schnittflächen4 an den Kantenstreifen2 in Umfangsrichtung gesehen, beaufschlagt werden kann. -
6 veranschaulicht schließlich eines der in Mehrzahl vorhandenen Nachbearbeitungswerkzeuge, bei denen es sich um Wälzkörper15 , nämlich um Kugeln handelt. Jeder der den Halter9 durchdringende Nippel10 trägt eine solche Kugel15 , die in einer axialen Bohrung14 des Nippels10 sitzt. Der Durchmesser der Bohrung14 ist so gewählt, daß darin die Kugel15 in axialer Richtung leicht verschoben werden kann. An der Öffnungsseite weist die Bohrung14 eine Verstemmung16 auf, durch die im Öffnungsbereich der Durchmesser der Bohrung14 kleiner als der Durchmesser der Kugel15 ist. Die Kugel15 kann somit nicht aus der Bohrung14 ganz heraustreten, sie steht am Innenende des Nippels10 lediglich mit einer Kalotte vor. - Die jeweils innenliegenden Seite der Kugel
15 wird von einer Druckfeder17 beaufschlagt, die sich zum einen am Grund der Bohrung14 im Nippel10 abstützt und zum anderen an einem Gleitkörper18 anliegt, welcher sich an der Kugel15 abstützt. Der Gleitkörper18 ist so gestaltet und aus einem solchen Material gefertigt, daß trotz der Kraftübertragung eine Rollbewegung der Kugel15 nicht unterbunden wird. - In der Eingriffslage mit der betreffenden Schnittfläche
4 am Kantenstreifen2 des vorbeilaufenden Werkstücks1 wird infolge einer entsprechenden Einjustierung des Halters9 über den Schlitten7 und die Supporte8 (3 ) die Kugel15 jedes Nippels10 etwas in die Bohrung14 gegen die Kraft der Druckfeder17 hineingedrückt, weswegen die Kugel15 unter Ausübung einer Druckkraft am Kantenstreifen2 anliegt und sich auf der Schnittfläche4 abwälzt. Dabei entsteht zu der Innenseite der Verstemmung16 an der Öffnung der Bohrung14 ein Ringspalt, um die Kugel15 herum durch den hindurch Druckluft tritt, welche die Kugel15 umspült und sie sauber hält. Entsprechend ist an der Innenseite der Kugel15 in der Bohrung14 ein Druckluftpolster aufgebaut, wozu die vorerwähnten Druckluftanschlüsse11 an den Nippeln10 dienen. - In
6 ist lediglich ein einziger Nippel10 mit der zugehörigen Kugel15 wiedergegeben, die Mehr- oder Vielzahl der vorhandenen Nippel10 mit Kugeln15 , die man aus4 ableiten kann, stellt jedoch sicher, daß die gesamte Schnittfläche4 an der Sichtseite des Kantenstreifens2 über ihre gesamte Umfangsbreite hinweg von den darauf abrollenden Wälzkörpern beaufschlagt wird.
Claims (8)
- Vorrichtung in einer Durchlaufmaschine mit einer Fördereinrichtung, auf der plattenförmige Werkstücke, wie Platten für den Möbelbau, festspannbar sind, auf deren Schmalseiten im Durchlaufverfahren Kantenstreifen aus Kunststoff, insbesondere aus thermoplastischem Kunststoff, aufgebracht werden, wonach die aufgebrachten Kantenstreifen spangebend bearbeitet werden und anschließend mittels der Vorrichtung die Schnittflächen an den Sichtseiten der spangebend bearbeiteten Kantenstreifen nachbearbeitet werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung aus zumindest einem Halter (
9 ) und aus daran vorstehenden Kugeln (15 ) besteht, die im Durchlaufbereich der Kantenstreifen (2 ) auf deren Schnittflächen (4 ) abrollen und in Richtung quer zu den durchlaufenden Kantenstreifen (2 ) mit Druck beaufschlagt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln (
15 ) an dem zumindest einen Halter (9 ) in der Durchlaufrichtung der Kantenstreifen (2 ) hintereinander angeordnet sind. - Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die hintereinander angeordneten Kugeln (
15 ) in der Durchlaufrichtung der Kantenstreifen (2 ) gesehen gegeneinander versetzt sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Kugeln (
15 ) jeweils in einer an der Öffnungsseite verengten Bohrung (14 ) eines am Halter (9 ) vorstehenden Nippels (10 ) angeordnet sind, wobei der Öffnungsdurchmesser der Bohrung (14 ) kleiner als der Durchmesser der Kugeln (15 ) ist und die Kugeln (15 ) in Richtung der Öffnung der Bohrung (14 ) mit einem Druckmittel beaufschlagt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen jeder Kugel (
15 ) und dem Grund der Bohrung (14 ) im Nippel (10 ) eine Druckfeder (17 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich hinter jeder Kugel (
15 ) in der Bohrung (14 ) im Nippel (10 ) ein Druckluftpolster befindet und der Nippel (10 ) einen entsprechenden Druckluftanschluß (11 ) hat. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an der verengten Öffnung der Bohrung (
14 ) zu der Kugel (15 ) hin ein oder mehrere Durchtrittsspalte für die Druckluft vorhanden sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 – 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (
9 ) aus einer in Durchlaufrichtung der Kantenstreifen (2 ) länglichen Schiene besteht, die im Querschnitt etwa kreisbogenförmig gewölbt ist, wobei die Nippel (10 ) mit den Kugeln (15 ) an der Konkavseite der Schiene vorstehen.
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- 1992-04-28 DE DE4213961A patent/DE4213961B4/de not_active Expired - Fee Related
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