DE4213276C2 - Verfahren zum Herstellen nahtloser Rohre nach dem Stopfenwalzverfahren - Google Patents
Verfahren zum Herstellen nahtloser Rohre nach dem StopfenwalzverfahrenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen nahtloser Rohre
nach dem Stopfenwalzverfahren, bei dem ein Hohlblock über einen
feststehenden, sich an einer Stange abstützenden Stopfen in einem
Walzgerüst mit geschlossenem Kaliber in mindestens zwei Stichen zu
einer Luppe aufgeweitet und gestreckt wird, wobei nach jedem Stich die
Luppe mittels eines Treibapparates von der Stange entgegen der
Walzrichtung abgezogen und vor dem folgenden Stich um 90 Grad um seine
Längsachse gedreht wird, wobei der Stopfen nach jedem Stich gewechselt wird.
Ein derartiges Verfahren ist aus der DE 39 36 326 A1 bekannt.
Walzverfahren für die Herstellung nahtloser Stahlrohre
unterscheiden sich in Längs- und Schrägwalzverfahren. Bei
Längswalzverfahren ist im Gegensatz zum Schrägwalzverfahren eine im
wesentlichen runde und geschlossene Kaliberform erforderlich, die dem
gewünschten Rohrquerschnitt angepaßt sein muß. Die vorliegende
Erfindung beschäftigt sich mit einem Längswalzverfahren mit
Innenwerkzeug, wie es unter dem Namen Stopfenwalzverfahren bekannt ist.
Stopfenwalzanlagen sind maßgeblich auf Stiefel zurückzuführen.
Stiefelwalzwerke bestanden ursprünglich aus Lochschrägwalzanlage,
Streckschrägwalzanlage, Stiefelscher Stopfenwälzanlage und mindestens
einer Glättwalzanlage vor einer nachgeschalteten Reduzierwalzstraße als
Fertigstufe. Weil nach den vielen Verfahrensstufen vom Loch- bis zur
Reduzierwalzstraße am Rohr ein hoher Temperaturverlust auftrat, wurden
in der Regel die Rohre nach dem Glättwalzen noch einmal in einem eigens
dafür vorgesehenen Ofen auf Reduzierwalztemperatur nacherwärmt.
Die ursprüngliche Stiefel-Stopfenwalzanlage hatte Walzen mit mehreren
nebeneinander eingeschnittenen Kalibern. Später wurden einkalibrige
Stopfen-Walzanlagen entwickelt, weil die mehrkalibrigen Walzen infolge
der Durchbiegungen zu Ungenauigkeiten des Walzproduktes führten.
Bei bekannten Stopfenwalzwerken wird ein Hohlblock über einen
feststehenden, sich an einer Stange abstützenden Stopfen, vorzugsweise
in zwei bis drei Stichen zu einer Luppe ausgewalzt. Nach jedem Stich
wird die Luppe gegen die Walzrichtung durch einen Treibapparat von der
Stange abgezogen und um 90 Grad gedreht dem nächsten Stich zugeführt.
Die Stopfen werden nach jedem Stich gewechselt.
Heute werden gewöhnlich Stopfen mit kurzer Arbeitslänge eingesetzt,
deren Durchmesser größer als der Innendurchmesser des eingesetzten
Hohlblockes ist. Bekannt ist auch eine Arbeitsweise, bei der der
Hohlblock im Innendurchmesser größer ist als der erste
Stopfendurchmesser ist. Im ersten Fall werden die Hohlblöcke über den
Stopfen aufgeweitet, wobei sich günstigere Greifbedingungen der Walzen
ergeben. Die Stopfen mit kurzer Arbeitslänge sind wirtschaftlich, und
infolge der günstigen Greifbedingungen lassen sich höhere
Wanddickenabnahmen erreichen. Der Stopfendurchmesser des zweiten Stiches
ist in der Regel etwas größer als der des ersten Stiches, während der
dritte Stopfen gleichgroß oder größer als der zweite sein kann.
Moderne Rohrwalzverfahren bestehen heute in der Regel aus den
Verfahrensschritten Lochwalzen, Hauptstrecken und Fertigstrecken, wobei
das Rohr in einer Hitze fertiggewalzt wird. Demgegenüber hat das
bekannte Stopfenwalzverfahren erhebliche Nachteile. Diese ergeben sich
daraus, daß selbst in einem dritten Stopfenstich die Luppen noch immer
in Längsrichtung der Luppe verlaufende Wandverdickungen aufweisen, so
daß die Luppen nach dem Stopfenwalzen in einer Glättwalzanlage geglättet
werden müssen. Meistens werden zwei Glättwalzanlagen eingesetzt, um die
Wandverdickungen zu egalisieren, weil die Walzgeschwindigkeit dieser
Anlage sehr niedrig ist. Die Glättwalzanlagen stellen gewöhnlich den
Engpaß des Walzwerkes dar. Da infolge der geringen Walzgeschwindigkeiten
und während des lang andauernden Walzprozesses die Luppen erheblich an
Temperatur verlieren, werden sie meist vor dem Auswalzen in Maß-,
Reduzier- oder Streckreduzierwalzstraßen nacherwärmt, so daß das
Stopfenwalzwerk gegenüber anderen Walzwerken sehr aufwendig und
unwirtschaftlich ist.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Stopfenwalzverfahren
herkömmlicher Art so zu modifizieren, daß auf die Glättwalzanlagen und
den Nachwärmofen verzichtet werden kann
und in der Stopfenwalzstraße Luppen zu walzen, die nicht
die bislang für dieses Verfahren typischen Wandverdickungen aufweisen.
Dieses Ziel erreicht die vorliegende Erfindung durch ein Verfahren gemäß den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches 1, das
dadurch gekennzeichnet ist, daß bei mehreren aufeinanderfolgenden
Stichen mindestens in einem, vorzugsweise in dem ersten Stich im Bereich
des Kalibergrundes durch Veränderung des Abstandsmaßes der Walzen eine
Wanddicke eingestellt wird, die das Dünnziehen dieses Wandbereiches im
darauffolgenden Walzstich im Sinne einer über den Umfang gleichmäßigen
Wanddicke der fertiggewalzten Stopfenluppe berücksichtigt, wobei der einmal eingestellte Walzenabstand während eines Stiches konstant bleibt.
Dem Vorschlag der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß der in eine
Längswalzanlage eingeführte Hohlblock nach Durchlaufen des ersten
Walzgerüstes, d. h. bei Stopfenwalzanlagen nach dem ersten Stich,
hinsichtlich seiner Wanddicke bei entsprechend angepaßter
Wanddickenabnahme auch im Kalibersprung gegenüber der Hohlblockwanddicke
dünner geworden ist, obwohl Bereiche der Kalibersprünge auf der Luppe
mit den Walzen nicht in Berührung gekommen sind. Das gleiche Phänomen
ist auch im zweiten und in weiteren Stichen zu beobachten, bis die
Streckung im jeweiligen Gerüst bzw. Stich einen Wert nahe 0 erreicht
hat.
Während in Rohrkontiwalzstraßen mit frei durchlaufender Walzstange durch
Einsatz einer größeren Anzahl von Walzgerüsten auf den letzten
Gerüstplätzen Walzgerüste mit niedriger Streckung eingesetzt werden
können, ist das vorstehend beschriebene Phänomen in Stopfenwalzanlagen,
die in nur drei oder sogar weniger Stichen walzen, besonders bedeutend.
Infolge der geringen Anzahl von Stichen ist eine relativ hohe Streckung
erforderlich; ein Glätten im letzten Stich ist nicht möglich. Setzt man
eine normale herkömmliche Kalibrierung eines Stopfenwalzwerkes ein, so
müßte eigentlich bereits im ersten Stich im Kalibergrund eine Wanddicke
eingestellt werden, die der späteren Fertigwanddicke entspricht. Das
hätte zur Folge, daß im zweiten Gerüst bzw. zweiten Stich diese Wand
durch den Dünnzieheffekt im Bereich des Walzensprungs dünner gezogen
wird, als die Fertigwanddicke erlaubt. D. h., die Luppe würde außerhalb
der zulässigen Wanddickentoleranz liegen. Durch die Erfindung wird also
vorgeschlagen, daß das Maß des Dünnziehens im Kalibersprung des
nachfolgenden Stiches als Zugabe dem Kalibergrund des vorgehenden
Gerüstes bzw. Stiches zugeschlagen wird, mit dem Ziel, im Ergebnis ein
über den Querschnitt gleichmäßigen Wanddickenverlauf zu erreichen.
Gleichzeitig werden vor dem ersten Stich die Walzen durch
Auseinanderfahren auf ein Abstandsmaß geöffnet, welches der
einzustellenden Wanddicke im Bereich des Kalibergrundes entspricht. Da
bei einkalibrigen Stopfenwalzanlagen alle Stiche in ein und derselben
Kalibrierung gewalzt werden müssen (anders als bei kontinuierlichen
Längswalzverfahren, beispielsweise einer Rohrkontistraße), kann man
nämlich beim Stopfenwalzen Variationsmöglichkeiten des Kalibers dadurch
erhalten, daß die Walzen bei den verschiedenen Stichen unterschiedlich
angestellt werden. Um z. B. im ersten Stich eine Wanddickenzugabe gegen
das Dünnziehen der Wand im Walzensprungbereich des zweiten Stiches zu
erhalten, können die Walzen vor dem ersten Stich um das Maß dieser
Zugabe geöffnet werden. Bei drei Stichen können die Walzen auch vor dem
zweiten Stich geöffnet werden.
Nach einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt die
Einstellung des Wanddickenverlaufs im nachfolgenden Stich im
Kalibergrund des vorhergehenden Stiches durch entsprechende Gestaltung
der den Kalibergrund beschreibenden mathematischen oder empirisch
ermittelten Konturkurve. Es wurde festgestellt, daß das Dünnziehen der
Wand im Kalibersprung nicht unbedingt über den gesamten freiverformten
Bereich mit konstanter Wanddickenabnahme erfolgt, sondern mit
unterschiedlicher Wanddickenabnahme, je nachdem, ob man die genaue
Mitte des Kalibersprungs betrachtet oder die nebenliegenden Zonen. Eine
runde und genau zentrische Kalibrierung würde hier möglicherweise zu
ungenauen Wanddicken führen. Die Wanddicke selbst wird im Kalibergrund
durch eine entsprechende Auswahl der Stopfendurchmesser vorgegeben.
Soll also die Wand im Kalibergrund eine Zugabe erhalten, ist der
Stopfendurchmesser dieses Stiches entsprechend zu verkleinern. Dies
führt aber zu einer großen Anzahl fein abgestufter Durchmesser mit
einer entsprechenden kostspieligen Vorratshaltung von Stopfen.
Durch die Vorschläge der Erfindung kann durch geeignete Auswahl der
Walzenkalibrierung, des Öffnungsmaßes der Walzen und des
Stopfendurchmessers bereits in der Stopfenwalzanlage eine gleichmäßige
und innerhalb der zulässigen Toleranzen liegende Wanddicke erzielt
werden, die es ermöglicht, nach einem weiteren Verfahrensmerkmal der
Erfindung das Rohr unmittelbar nach dem Stopfenwalzverfahren einem
Maßwalzwerk, Reduzierwalzwerk oder Streckreduzierwalzwerk zuzuführen.
Ruf Glättwalzanlagen kann bei Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens vollkommen verzichtet werden, so daß wegen der damit
einhergehenden Zeitersparnis auch ein Nachwärmen der Luppen nicht mehr
erforderlich ist. Ein Nachwärmofen kann gleichfalls entfallen.
Durch den Vorschlag der Erfindung erhält das Stopfenwalzverfahren eine
neue Bedeutung und wird konkurrenzfähig zu anderen modernen
Walzverfahren.
Claims (3)
1. Verfahren zum Herstellen nahtloser Rohre nach dem
Stopfenwalzverfahren, bei dem ein Hohlblock über einen
feststehenden, sich an einer Stange abstützenden Stopfen in einem
Walzgerüst mit geschlossenem Kaliber in mindestens zwei Stichen zu
einer Luppe aufgeweitet und gestreckt wird, wobei nach jedem Stich
die Luppe mittels eines Treibapparates von der Stange entgegen der
Walzrichtung abgezogen und vor dem folgenden Stich um 80 Grad um
seine Längsachse gedreht wird, wobei der Stopfen nach jedem Stich
gewechselt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei mehreren aufeinanderfolgenden Stichen mindestens in einem,
vorzugsweise in dem ersten Stich, im Bereich des Kalibergrundes
durch Veränderung des Abstandsmaßes der Walzen eine Wanddicke
eingestellt wird, die das Dünnziehen dieses Wandbereiches im
darauffolgenden Walzstich im Sinne einer über den Umfang
gleichmäßigen Wanddicke der fertiggewalzten Stopfenluppe
berücksichtigt, wobei der einmal eingestellte Walzenabstand
während eines Stiches konstant bleibt.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einstellung der Wanddicke im Kalibergrund durch
entsprechende Gestaltung der den Kalibergrund beschreibenden
mathematisch oder empirisch ermittelten Konturkurve erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Rohr unmittelbar nach dem Stopfenwalzverfahren maßgewalzt,
reduziert oder streckreduziert wird.
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