DE4212814C2 - Werkzeugwechseleinrichtung für eine Spritzgießmaschine - Google Patents
Werkzeugwechseleinrichtung für eine SpritzgießmaschineInfo
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B29—WORKING OF PLASTICS; WORKING OF SUBSTANCES IN A PLASTIC STATE IN GENERAL
- B29C—SHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
- B29C45/00—Injection moulding, i.e. forcing the required volume of moulding material through a nozzle into a closed mould; Apparatus therefor
- B29C45/17—Component parts, details or accessories; Auxiliary operations
- B29C45/1756—Handling of moulds or mould parts, e.g. mould exchanging means
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Werkzeugwechseleinrichtung für
eine Spritzgießmaschine, insbesondere für eine holmlose Spritzgießmaschine
mit zwei Formaufspannplatten mit Spanneinrichtungen,
mit denen an den Formhälften an der Spannfläche angeordnete Spannzapfen
die in Bohrungen in den Formaufspannplatten ragen, in diesen
fixierbar sind nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Aus der EP 01 43 878 A1 ist eine Formspannvorrichtung bekannt, bei
welcher mit einfachen Spannelementen die wirksame und zuverlässige
Spannung einer Formhälfte gegen die Formaufspannplatte durchgeführt
werden kann. Hierzu ist ein Doppelkeil vorgesehen, wobei die
beiden Keilstücke komplimentiert zueinander liegen und relativ zueinander
beim Spannen und Lösen bewegbar sind. Auf diese Weise
wird ein gemeinsames Klemmorgan mit veränderbarer Dicke gebildet,
welches in gespanntem Zustand die Großdickenausdehnung hat und gegen
eine Einschlagfläche des Spannelementes zum anliegen kommt,
während beim Lösen eine entsprechende Minderung der Dicke des Doppelkeils
erfolgt.
Aufgabe der Erfindung ist, einen Werkzeugwechsler zu schaffen, der
mit niederen Kosten an der Spritzgießmaschine adaptiert werden
kann, wobei keine gravierenden Änderungen notwendig sind. Weiters
soll auf Rüstplatten mit Medienkupplungen und aufwendigen Rollen-Stationen
für den Querverschub der Formhälften usw. verzichtet
werden können. Die Ausbaufähigkeit auf einen vollautomatischen Betrieb
soll dennoch gegeben sein.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 dadurch gelöst, daß die Formaufspannplatten
formseitig mit horizontalen Führungsnuten versehen
sind, die die Bohrungen für die Spannzapfen kreuzen und die zumindestens
an einer Schmalseite der Formaufspannplatten offen sind.
Gemäß der Erfindung werden die Spannzapfen der Formhälften zum
Querverschieben der Formhälften von der Wechselvorrichtung in den
Schließbereich der Maschine benützt.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung ist durch einen
an sich bekannten Transportwagen mit Verfahrschienen, in denen die
Formhälten mit ihren Spannzapfen gelagert sind und die beim Formwechsel
an den Führungsnuten der Formträgerplatten andocken,
gegeben. Auf dem Transportwagen ist für jede Formhälfte eine
Verschiebeeinheit, die von zwei Verfahrschienen gebildet ist, aufgebaut,
welche die Spannzapfen der Formhälften in die gleiche Ebene
der Führungsnuten der Formaufspannplatten bringt. Die Führungsnuten
der Formaufspannplatten und die Verfahrschienen des
Transportwagens bilden somit waagrechte Verschiebeebenen. In die
Verfahrschienen sind vorzugsweise verschiebbare Verlängerungsstücke
integriert, wodurch das Ausziehen der Verfahrschienen
möglich ist und eine Überbrückung zwischen dem Wechselwagen und
der Maschine hergestellt ist.
Vorteilhaft ist vorgesehen, daß die Verfahrschienen höhenverstellbar
auf dem Transportwagen gelagert sind, um sie unterschiedlichen
Maschinenhöhen anpassen zu können. Eine der Verfahrschienen ist
am Transportwagen seitlich versetzbar gelagert, um sie der Höhe
der Form anzupassen.
Die erfindungsgemäße Werkzeugwechseleinrichtung ist insbesondere
für holmlose Spritzgießmaschinen, wie sie in der EP 311 133 A1 beschrieben
sind, geeignet. Sie ist jedoch bei entsprechender Anpassung
auch bei Maschinen mit Holmen einsetzbar.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert.
Fig. 1 und Fig. 2 zeigen je eine Draufsicht auf eine
Spritzgießmaschine und einen Transportwagen einer
Werkzeugwechseleinrichtung, die
Fig. 3 bis 5 zeigen je einen
Schnitt durch eine Spritzgießmaschine und einen Aufriß eines
Transportwagens, die
Fig. 6 zeigt die Ansicht A der Fig. 4 des
Transportwagens,
die
Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht der Formaufspannplatte
und der Formhälfte, wobei die Formhälfte in der Aufspannplatte
geführt aber nicht mit dieser verspannt ist, die
Fig. 8
zeigt eine Seitenansicht der Formaufspannplatte und der Formhälfte,
wobei die Formhälfte in der Aufspannplatte verspannt ist, die
Fig. 9 zeigt einen Horizontalschnitt durch eine Formaufspannplatte
im Bereich der Spannbolzen und eine Draufsicht auf die linke
Formhälfte, wobei die Formhälfte in der Formaufspannplatte verspannt
gehalten ist, die
Fig. 10 zeigt einen Aufriß einer Formaufspannplatte
und die
Fig. 11 zeigt eine Seitenansicht der Formaufspannplatte.
Wie aus der Fig. 1 ersichtlich, ist die Spritzgießmaschine mit 1
und der Transportwagen der Formwechselvorrichtung mit 2 bezeichnet.
Die beiden Formaufspannplatten haben das Bezugszeichen 3. In
Bezug auf die Erfindung sind die bewegliche Formaufspannplatte 3
sowie die feststehende Formaufspannplatte 3 gleich ausgebildet.
An den Seiten der Formaufspannplatte 3 befinden sich die Hydraulikzylinder
4 für die Spanneinrichtung. Die Formhälften 5 sind
während des Betriebes der Spritzgießmaschine in herkömmlicher Art
mit den Formaufspannplatten verspannt und zwar weisen die Formhälften
5, wie insbesondere aus der Fig. 9 ersichtlich, Spannzapfen
6 auf, die in Bohrungen 7 in den Formaufspannplatten 3 ragen
und die diametral durchgehende Bohrungen 8 aufweisen, in die
Spannkeile 9, die von den Hydraulikzylindern 4 beaufschlagt werden,
angreifen. Eine derartige Spannvorrichtung ist in der EP
88 100 B1 beschrieben.
Die Formspannplatten 3 sind, wie insbesondere aus
den Fig. 10 und 11 ersichtlich, an ihrer Spannfläche mit durchgehenden
Führungsnuten 10 versehen. Die Führungsnuten 10 erstrecken
sich ebenso über die Länge der Hydraulikzylinder 4 und sind nach
beiden Seiten hin offen. Unten weisen die Führungsnuten 10 eine
Hintereinschneidung 11 auf, die von einem Randvorsprung 12 gebildet
wird. Dieser Randvorsprung 12 verhindert, wie später noch zu
erklären sein wird, daß in der Führungsnut 10 geführte Spannbolzen
6 aus dieser herausfallen können.
In der Mitte sind die Formaufspannplatten in üblicher Weise mit
einer Zentrierbohrung 13 versehen, in die bei montierter Formhälfte
5 ein Zentriervorsprung der Formhälfte 5 ragt. Im Bereich der
Zentrierbohrung 13 wird der Randvorsprung 12 von einer entfernbaren
Leiste 14 gebildet, die in einer Nut 15 verschiebbar ist und
somit aus dem Bereich der Zentrierbohrung 13 entfernt werden kann.
Auf den Formhäften sind Medienkupplungen 16 manuell befestigbar.
Zu Beginn des Formwechsels werden die Spannkeile 9 aus den Spannzapfen
6 herausgezogen, wodurch die Formhälften 5 aus den Formträgerplatten
3 herausgezogen werden können. Dazu werden die Formaufspannplatte
3, wie in der Fig. 1 gezeigt, geöffnet. Die Spannzapfen
6 sind an ihren freien Enden mit Kugellagern 17 versehen,
die, wenn die beiden Formhälften 5 miteinander verbunden sind und
die Formaufspannplatten 3 geöffnet werden, am Randvorsprung 12 der
Führungsnuten 10 anschlagen und somit verhindern, daß die Spannzapfen
6 seitlich aus der Führungsnut 10 herausbewegt werden. Außerdem
erleichtern die Kugellager 17 das Verschieben der Formhälften
5 in den Führungsnuten 10.
In der in der Fig. 1 gezeigten Position sind die Formhälften 5
zwar nicht mehr mit den Formaufspannplatten 3 verspannt, sie werden
jedoch noch in den Führungsnuten 10 von den Formträgerplatten
3 gehalten.
Zum Formwechsel wird ein Transportwagen 2, der keine Form trägt
oder ein Transportwagen 2 mit zwei Formaufnahmestellen, in die in
der Fig. 1 gezeigte Position gebracht. Der Transportwagen 2 kann
beispielsweise als Formträger mit Gabelstapler, wie in der Fig. 3
gezeigt, oder als selbstfahrender Wagen, wie in der Fig. 4 gezeigt,
ausgeführt sein. Jeder Transportwagen 2 weist Verfahrschienen
18 auf, die ausziehbar sind und Verlängerungsstücke 19
aufweisen. Die Verfahrschienen 18 haben ein gleiches oder ähnliches
Profil wie die Führungsnuten 10, d. h. sie können wie in Fig. 6
ersichtlich zusätzlich zum unteren Randvorsprung 12 auch einen
oberen Randvorsprung 20 aufweisen.
Die Verfahrschienen 18 befinden sich auf gleicher Höhe wie die
Führungsnuten 10 in den Formaufspannplatten oder sie werden auf
diese Höhe einjustiert. Anschließend werden die Verlängerungsstücke
19 herausgezogen, bis sie direkt an den Hydraulikzylindern 4 und
an den Führungsnuten 10 der Formspannplatten 3 andocken. Nun können
die Formhälften 5 aus den Führungsnuten 10 in die Verfahrschienen
18 und auf den Transportwagen 2 verschoben werden.
Nun fährt der Transportwagen 2 mit der zuletzt benützten Form von
der Spritzgießmaschine 1 weg und die zweite Form wird zur Spritzgießmaschine
gebracht, worauf die Verlängerungsstücke 19 der Verfahrschienen
18 ausgezogen werden und die Formhälften 5 direkt an
den Verfahrschienen 18 in die Führungsnuten 10 der Formaufspannplatten
3 geschoben werden. Diese Situation ist in der Fig. 2
gezeigt.
In einem besonderen Fall, der in Fig. 5 dargestellt ist, erfolgt
das Verfahren der Formhälften 5 nicht über Verfahrschienen 18 sondern
unmittelbar auf einer Rollunterlage 20 des Transportwagens 2.
Die Höhe der Rollunterlage 20 muß dabei so abgestimmt sein, daß
die Spannzapfen 6 sich in der Höhe der Führungsnut 10 befinden.
Die Rollunterlage 20 ragt seitlich über den Transportwagen 2 hinaus,
aus, so daß sie unmittelbar bis zur Spritzgießmaschine 1, d. h. bis
zur Formaufspannplatte 3 geführt ist. Ansonsten erfolgt der Werkzeugwechsel
analog wie beim zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Beim Verschieben der Formhälften 5 kann der in Verschieberichtung
vordere Spannzapfen 6 ohne weiteres an der Zentrierbohrung 13 vorbeigeführt
werden, da er gegen ein Herausrutschen aus der Führungsnut
10 durch die Leiste 14 gesichert ist. Befindet sich die
Formhälfte 5 in der Spannposition, d. h. die Spannzapfen 6 sind vor
den Bohrungen 7, dann wird die Leiste 14 in der Nut 15 verschoben
und die Zentrierbohrung 13 freigegeben. Anschließend werden die
Formträgerplatten 3 mittels der Schließvorrichtung der Spritzgießmaschine
1 geschlossen, wodurch die Spannzapfen 6 in die Bohrungen
7 einfahren und bei geschlossener Form werden die Spannkeile 9 von
dem Spannzylinder 4 in die Bohrungen der Spannzapfen 6 getrieben,
worauf die neue Form betriebsbereit ist.
Das Verschieben der Formhälften 5 in den Führungsnuten 10 wird
durch die Kugellager 16 erleichtert, und um das Einführen der
Spannzapfen in die Führungsnuten 10 zu erleichtern, sind diese an
den Enden konisch ausgeweitet.
Nach dem Schließen und Verriegeln der Form erfolgt das manuelle
Befestigen der Medienkupplungen 16.
Sämtliche Bewegungen können automatisiert durchgeführt werden.
Vorwärmsstationen und automatisch kuppelbare Medienkupplungen können
vorgesehen sein. Somit ist ein vollautomatischer Betrieb möglich.
Claims (9)
1. Werkzeugwechseleinrichtung für eine Spritzgießmaschine,
insbesondere für eine holmlose Spritzgießmaschine mit zwei
Formaufspannplatten mit Spanneinrichtungen mit denen an
den Formhälften an der Spannfläche angeordnete Spannzapfen, die in Bohrungen
in den Formaufspannplatten ragen, in diesen fixierbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Formaufspannplatten
(3) formseitig mit horizontalen Führungsnuten (10) versehen
sind, die die Bohrungen (7) für die Spannzapfen (6)
kreuzen und die zumindestens an einer Schmalseite der Formaufspannplatten
(3) offen sind.
2. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsnuten (10) mindestens eine
Hinterschneidung (11) aufweisen und die Spannzapfen (6)
mit einem verdickten Ende, das vorzugsweise von einem Kugellager
(17) gebildet wird, versehen sind.
3. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß an den Schmalseiten der Formaufspannplatte (3)
Führungsstücke vorgesehen sind, die eine Verlängerung der
Führungsnuten (10) bilden und die vorzugsweise von den
Spannzylindern (4) der Spanneinrichtung gebildet werden.
4. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hinterschneidung (11) vor einer Zentrierbohrung
(13) in der Formaufspannplatte (3) von einer
entfernbaren vorzugsweise an der Formaufspannplatte (3) verschiebbaren
Leiste (14) abgegrenzt wird.
5. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leiste (14) durch Endschalter gesichert
ist.
6. Werkzeugwechseleinrichtung nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 5, gekennzeichnet durch einen an sich bekannten
Transportwagen (2) mit Verfahrschienen (18), in
denen die Formhälften (5) mit ihren Spannzapfen (6) gelagert
sind und die beim Formwechsel an den Führungsnuten
(10) der Formträgerplatte (3) andockbar sind.
7. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfahrschienen (18) ausziehbar
sind.
8. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Verfahrschiene (18)
seitlich versetzbar auf dem Transportwagen (2) gelagert
ist.
9. Werkzeugwechseleinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verfahrschienen (18) höhenverstellbar
auf dem Transportwagen (2) gelagert sind.
Applications Claiming Priority (1)
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