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DE4209893C1 - Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Dachfläche eines Schrägdaches - Google Patents

Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Dachfläche eines Schrägdaches

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Publication number
DE4209893C1
DE4209893C1 DE19924209893 DE4209893A DE4209893C1 DE 4209893 C1 DE4209893 C1 DE 4209893C1 DE 19924209893 DE19924209893 DE 19924209893 DE 4209893 A DE4209893 A DE 4209893A DE 4209893 C1 DE4209893 C1 DE 4209893C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
roof
cable
wing part
wing
roof skin
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19924209893
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English (en)
Inventor
Herbert Wegmann
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05YINDEXING SCHEME ASSOCIATED WITH SUBCLASSES E05D AND E05F, RELATING TO CONSTRUCTION ELEMENTS, ELECTRIC CONTROL, POWER SUPPLY, POWER SIGNAL OR TRANSMISSION, USER INTERFACES, MOUNTING OR COUPLING, DETAILS, ACCESSORIES, AUXILIARY OPERATIONS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, APPLICATION THEREOF
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Ver­ schließen einer Öffnung in einer Dachfläche eines Schrägdaches und zur vorübergehenden Umwandlung eines Be­ reichs unter der Dachfläche in eine Dachloggia gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Derartige Vorrichtungen sind in verschiedenen Ausführungs­ formen bekannt, wobei es sich in diesen Fällen regelmäßig um modifizierte Dachfensteröffnungen handelt.
So ist aus dem Prospekt der Firma Velux GmbH, 2000 Hamburg 54, "Velux-Fenstersystem", Druckvermerk 0292-500-1, Copy­ right 1991 Velux Gruppe, Seiten 26, 46 und 47 - im folgenden mit "Velux"-Prospekt abgekürzt - eine Vorrichtung zum Ver­ schließen einer sich über ein Sparrenfeld hinaus erstreckenden Öffnung in einer Dachschräge zur kurzfristigen Schaffung einer Dachloggia bekannt geworden, die zwei aus der Dachfläche herausschwenkbare, sowohl traufenseitig als auch firstseitig mit Schwenkachsen versehene Fensterteile aufweist, welche mittels einer Haltevorrichtung arretierbar sind. Bei dieser Dachfensterkonstruktion läßt sich das obere Fensterteil etwa bis in eine horizontale Lage aufklappen, wobei sich das untere Fensterteil bis in eine im wesentlichen vertikale Stellung bringen läßt.
Bei dieser bekannten Vorrichtung ist die Lichteinfallsquote durch das aufgeklappte, von der Dachfläche abstehende Flügelteil begrenzt. Das obere Flügelteil muß mit Muskelkraft geschwenkt werden. Deshalb hat man bislang davon Abstand genommen, die Breite der Flügelteile auf mehrere Meter anzuheben. Zur Schaffung einer solch breiten Dachloggia werden deshalb mehrere gleichartige Elemente nebeneinander angeordnet. Im bekannten Fall wird darüber hinaus das obere Flügelteil nicht in eine lagemäßig fixierte Stellung sondern in eine Lage gebracht, die keine Anschlagstellung hat. Schließlich hebt sich diese bekannte Dachfensterkonstruktion von dem übrigen Dach optisch ab.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Dachfläche eines Schrägdaches gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, die sich gut in das Dach integrieren läßt und mit der mit bequemen Handgriffen eine Dachloggia kurzfristig geschaffen werden kann, die bei Bedarf eine noch größere Lichteinfallsquote hat.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Erfindungsgemäß werden in das Schrägdach mindestens zwei Dachhaut-Flügelteile integriert, die unter Zuhilfenahme ei­ nes federunterstützten Seilzuges zur einfacheren Handhabung in Überkopflage schwenkbar sind und zu diesem Zweck außen­ seitig eine der übrigen Dacheindeckung im Aussehen angepaßte Nachbildung der Dacheindeckung aus Leichtbaustoff tragen, die auch in Überkopflage des betreffenden Flügelteils an diesem gesichert gehalten ist. Die Flügelteile weisen dabei jeweils einen mit einer isolierenden Rahmenfüllung ausge­ statteten Rahmen auf, der außenseitig vollflächig von der Nachbildung der Dacheindeckung überdeckt wird.
Durch diese Maßnahmen sind die Abmessungen der Flügelteile nicht mehr auf die Größe von Schrägdach-Fenstern beschränkt, aber dennoch bequem und einfach handhabbar. Es ist mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen möglich, die betreffenden Flügelteile ohne Stabilitätseinbußen mit einer Breite auszustatten, die sich über eine Mehrzahl von Sparrenfeldern hinwegerstreckt, wobei in diesem Fall vorteilhafterweise Wechsel in den Dachstuhl eingebaut werden. Dadurch, daß die Dacheindeckungs-Attrappe in Leichtbauweise ausgeführt wird, werden die Dachhaut-Flügelteile trotz Bereitstellung einer ausreichenden, hohen Stabilität verhältnismäßig leicht, so daß es auch mit geringem Kraftaufwand und damit auch für ältere, schwächere Personen ein leichtes ist, kurzfristig die Dachhaut zu öffnen und einen Dachbalkon in der Dachwohnung auszubilden. Der federunterstützte Seilzug unterstützt die Schwenkbewegung derart, daß das Öffnen und Schließen der Dachöffnung mühelos und bequem bewerkstelligt werden kann, insbesondere wenn das obere Flügelteil in Über­ kopflage gebracht wird, was für eine stabile Lage des Flügelteils im offenen Zustand genutzt werden kann. Im geschlossenen Zustand der Dachhaut-Flügelteile ist der Dach­ konstruktion nicht anzusehen, daß sie kurzzeitig zur Ausbil­ dung eines Dachbalkons umgestaltet werden kann. Dies hat den besonderen, zusätzlichen Vorteil, daß der Bauherr die Form und die Größe des Dachbalkons ungeachtet eventueller Aufla­ gen des regionalen Bebauungsplans frei wählen kann. Die Dacheindeckungs-Attrappe kann bei Verwendung eines geeigne­ ten Dachlacks mit verhältnismäßig geringem, finanziellen Aufwand so gestaltet werden, daß selbst aus nächster Nähe Unregelmäßigkeiten in der Dacheindeckung nicht bemerkt wer­ den. Die im Vergleich zu einer Dacheindeckung mit Beton- oder Ziegel-Pfannen möglicherweise geringere Lebensdauer der Dacheindeckungs-Attrappe kann ohne weiteres in Kauf genommen werden, da eine solche Dacheindeckungs-Attrappe in kürzester Zeit ausgewechselt werden kann.
Mit dem erfindungsgemäßen Aufbau der Dachhaut-Flügelteile genügt es, zur Schaffung einer zusammenhängenden und großen Dachloggia, lediglich zwei solcher Dachhaut-Flügelteile vorzusehen, die dann vorzugsweise um eine horizontale Achse verschwenkbar sind. Dies hat den zusätzlichen Vorteil, daß auf diese Weise Dacheindeckungs-Überlappungen im Bereich des traufen- und firstseitigen Öffnungsrandes leichter sichergestellt werden können.
Durch die Positionierung der Schwenkachsen der Dachhaut-Flü­ gelteile im Bereich des oberen und unteren Randes der zu schaffenden Öffnung ergibt sich somit ein Maximum an geöff­ neter Dachhautfläche.
Zwar ist aus der DE 7710559 U1 eine Abdeckung einer Dachhaut­ öffnung an sich bekannt, bei der Eindeckelemente verwendet werden, die räumlich und ästhetisch dem jeweiligen Dach in seiner Architektur angepaßt werden können. Jedoch ist diese Vorrichtung lediglich dazu gedacht, einen bereits in eine Dachschräge vorhandenen, integrierten Dachausschnitt abzu­ decken. Darüberhinaus wird eine Vorrichtung auf das übrige Dach montiert, die diese Abdeckung bei geöffneten Dachaus­ schnitt hält. Somit ist diese Abdeckung mit Haltevorrichtung ständig sichtbar und hebt sich damit vom übrigen Dach optisch ab.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Vorzugsweise werden die Dachhaut-Flügelteile in einen Rahmen eingepaßt, den sie im geschlossenen Zustand der Öffnung mit ihren Seitenrändern überlappen. In diesem Fall wird an die­ sem Rahmen umlaufend eine Wasserauffang-Rinneneinrichtung vorgesehen, so daß die erfindungsgemäße Einrichtung eine si­ chere Abdichtung vor Wind, Wasser und Schnee bietet. Die Einpassung der Dachhaut-Flügelteile in den Dachbalkon-Rahmen kann auf ähnliche Weise vorgenommen werden, wie bei Flügel­ fenstern. Das Vorsehen eines derartigen Rahmens hat den wei­ teren, zusätzlichen Vorteil, daß der nachträgliche Einbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung in bereits fertiggestellte Dächer mit einfachen Maßnahmen erfolgen kann und darüber­ hinaus die Stabilität der Dachkonstruktion zusätzlich ver­ bessert wird.
Auch die Dachhaut-Flügelteile weisen jeweils einen Rahmen auf, der auf der Außenseite mit der Dachein­ deckungs-Attrappe abgeschlossen ist. Die gesamte Rahmenhöhe kann in diesem Fall zur Aufnahme von isoliermaterial bei­ spielsweise in Form von Styropor-Quadern oder Stein- oder Glaswolle-Platten genutzt werden, so daß sich bei leichter Bauweise eine sehr gute Wärmeisolierung ergibt.
Durch die Weiterbildung des Patentanspruchs 5 läßt sich die Dacheindeckungs-Attrappe mit einer sehr kleinen Anzahl von Bauteilen bzw. Elementen herstellen, wodurch Kosten gesenkt werden.
Vorzugsweise ist bei einer Konstruktion mit zwei um jeweils eine horizontale Achse verschwenkbaren Flügelteilen das nach oben verschwenkbare Flügelteil um etwa 180° verschwenkbar. Hierdurch ergibt sich ein Maximum an Lichteinfall in die Dachöffnung und gleichzeitig der zusätzliche Vorteil, daß die Schwerkraft des Flügelteils zur lagemäßigen Sicherung genutzt werden kann.
Das nach unten wegverschwenkbare Dachhaut-Flügelteil sollte vorzugsweise in eine Horizontallage verschwenkbar sein. Auf diese Weise ergibt sich die Möglichkeit, dieses Dachhaut- Flügelteil als Auflagefläche beispielsweise für Blumenkästen oder aber auch als Tisch zu nutzen.
Die Weiterbildung des Patentanspruchs 10 hat den besonderen Vorteil, daß die an den Eckbereichen des Dachhaut-Flügel­ teils angreifenden Haltemittel zur Kontrolle der Absenk- und/oder Aufrichtbewegungen gleichzeitig als eine Art Geländer und damit als Sicherheitsmaßnahme genutzt wer­ den kann, um einer Absturzgefahr vorzubeugen. Diese Weiter­ bildung eröffnet in vorteilhafter Weise die Möglichkeit, die zu schaffende Öffnung möglichst weit nach unten bis in die Traufennähe zu ziehen, wodurch der Dachbalkon zusätzlich vergrößert wird.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Haltemittels und des zur Bedienung des Haltemittels vorgesehenen Mechanismus sind Ge­ genstand der Ansprüche 11 und 12. In Form des Teleskoprohres ergibt sich ein sicherer, seitlicher Halt für den Benutzer des Dachbalkons, wobei das Teleskoprohr in diesem Fall gleichzeitig zur Halterung von beispielsweise pendelnd gela­ gerten vertikalen Geländerstäben herangezogen werden könnte. Das Teleskoprohr sorgt im eingefahrenen Zustand und bei noch nicht gelöster Seilwinde dafür, daß das untere Dachhaut-Flü­ gelteil von Hand in eine erste, beispielsweise vertikale Lage hochgehoben werden kann und in dieser Stellung mit dem dem Gelenkpunkt abgewandten Ende des Teleskoprohres verra­ stet. Im Anschluß daran kann durch Freigeben des Seilzugs die weitere Absenkbewegung um beispielsweise weitere 90° eingeleitet werden. Da zu diesem Zweck ein Seilzugmecha­ nismus Verwendung findet, kann sich die Bedienungsperson in dieser Phase des Öffnungsvorganges in beliebiger Entfernung von der Dachöffnung aufhalten.
Besonders vorteilhaft ist es zu diesem Zweck, das Teleskop­ rohr mit einer Druckfeder gemäß Anspruch 12 vorzuspannen. Diese Druckfeder übernimmt dann die Aufgabe, das voraufge­ richtete Dachhaut-Flügelteil über die sogenannte "Totpunkt- Lage" hinweg zu verschwenken, das heißt so weit zu ver­ schwenken, bis der Schwerpunkt des Dachhaut-Flügelteils auf der der Traufe zugewandten Seite des zugehörigen Schwenk­ scharniers zu liegen kommt.
Ein besonders einfacher Mechanismus zum Öffnen des firstsei­ tigen Dachhaut-Flügelteils ist Gegenstand der Patentansprü­ che 13 bis 18. Mit diesen Maßnahmen gelingt es, selbst schwerere Flügelteile mit geringem Kraftaufwand und in kürzester Zeit aus der Dachhautöffnung heraus zu verschwen­ ken und gesichert in den vorbestimmten Endpositionen zu hal­ ten. Durch Verwendung eines Seilzugs ist es möglich, die Seilwinde an eine leicht zugängliche Stelle im Dach-Wohnraum zu verlagern, und zwar unabhängig davon, mit welchen Größen­ abmessungen das zu verschwenkende Dachhaut-Flügelteil ausge­ staltet wird. Hierbei erfolgt in vorteilhafter Weise eine Kombination des Seilzug-Mechanismus mit der Verriegelung der Dachhaut-Flügelteile in deren geschlossenen Stellung. Dabei wird erfindungsgemäß von dem Effekt Gebrauch gemacht, daß beim Angreifen des Seilzugs an der Außenseite des noch ge­ schlossenen Dachhaut-Flügelteils zunächst regelmäßig eine verhältnismäßig grobe Seilkraft erforderlich ist, um das für den Verschwenkvorgang ausreichende Drehmoment um das Schwenkscharnier aufzubauen. Diese Seilkraft wird genutzt, den Sicherungsriegel aus der Schließstellung heraus zu bewe­ gen und das Dachhaut-Flügelteil freizugeben.
Durch geeignete Seilführung gelingt es, den Riegelbolzen ge­ mäß Patentanspruch 14 in einem in der Laibungsöffnung ange­ brachten Gehäuse geführt aufzunehmen. An dieser Stelle ist die Verriegelung äußeren Witterungseinflüssen nicht mehr ausgesetzt, so daß deren Lebensdauer verlängert und deren Betriebszuverlässigkeit angehoben ist.
Mit der Seilführung des Patentanspruchs 15 gelingt es, das an der Außenseite des Dachhaut-Flügelteils angreifende Seil möglichst nahe an der Dacheindeckung zu führen, und zwar un­ abhängig davon, welchen Abstand das zugehörige Schwenk- Scharniergelenk von der Dacheindeckung hat.
Mit der Weiterbildung des Patentanspruchs 17 und 18 wird die Verriegelungsfeder gleichzeitig dazu genutzt, die Absenkbe­ wegung des bereits in die vertikale Lage verschwenkten Dach­ haut-Flügelteils in die Über-Kopf-Lage zu kontrollieren. Be­ sonders vorteilhaft ist hierbei, daß die Anzahl der hierfür erforderlichen Komponenten sehr gering ist und die Montage mit einfachen Handgriffen durchgeführt werden kann.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der üb­ rigen Unteransprüche.
Nachstehend wird anhand schematischer Zeichnungen ein Aus­ führungsbeispiel der Erfindung näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Dachschräge im teilweise aufgeklappten Zustand zweier aus der Dachfläche herausschwenkbarer Dachhaut-Flü­ gelteile;
Fig. 1a die Einzelheit "1A" in Fig. 1;
Fig. 2 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1 in anderen Stellungen der ver­ schwenkbaren Dachhaut-Flügelteile;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des für den Einbau der Vorrichtung gemäß Fig. 1 vorbereiteten Dach­ stuhls;
Fig. 4 eine der Fig. 2 ähnliche Seitenansicht der Vor­ richtung im vollständig geöffneten Zustand der Öffnung in der Dachhaut;
Fig. 5 in etwas vergrößertem Maßstab eine perspektivi­ sche Ansicht eines Bereichs der Öffnungslaibung;
Fig. 6 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 4 (teilweise dargestellt) im verrie­ gelten Zustand der Dachhaut-Flügelteile;
Fig. 7 eine schematische Seitenansicht zur Darstellung der Kinematik der Betätigungsvorrichtung für das untere Dachhaut-Flügelteil;
Fig. 8 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung im Bereich des oberen Scharniergelenks zur Dar­ stellung des Zustandes des Seilzug-Mechanismus in der vertikalen Verschwenkstellung des oberen Dachhaut-Flügelteils;
Fig. 9 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung zur Verdeutlichung der Befestigung des unteren aus der Dachhaut herausschwenkbaren Dachhaut- Flügelteils an einem Schwenkarm; und
Fig. 10 eine perspektivische Ansicht eines Elements der Dacheindeckungs-Attrappe.
In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 12 ein Schrägdach bezeichnet, das eine übliche Dacheindeckung in Form von Dachziegeln 14 hat. Die Besonderheit des Schrägdachs besteht darin, daß der darunterliegende Wohnraum kurzfristig in eine Dachloggia umgewandelt werden kann, indem zwei Dachhaut-Flügelteile 16, 18 aus der Dachfläche herausschwenkbar sind. Im gezeigten Beispiel sind zwei solcher Dachhaut-Flügelteile gezeigt. Es soll jedoch an dieser Stelle bereits hervorgehoben werden, daß die Erfin­ dung nicht auf diese Ausführungsform beschränkt ist.
Es ist vielmehr möglich, auch mehrere solcher Dachhaut- Flügelteile vorzusehen, die dann allerdings sämtlich aus der mit 20 bezeichneten Dachöffnung herausschwenkbar sind, um eine möglichst grobe und durchgehende Lichteinfallsfläche in den Dach-Wohnraum sicherzustellen.
Die Dachhaut-Flügelteile 16, 18 sind grundsätzlich im wesentlichen gleich aufgebaut, d. h. sie besitzen einen rechteckigen Rahmen 22, der vorzugsweise aus Holz besteht und der außenseitig eine in Leichtbauweise ausgeführte Dacheindeckungs-Attrappe 24 trägt, welche derart an dem betreffenden Dachhaut-Flügelteil befestigt ist, daß sie auch in Über-Kopf-Lage - wie zum Beispiel in der Lage des Teils 18 entsprechend Fig. 1 - unverlierbar und gesichert am Dach­ haut-Flügelteil gehalten ist. Zwischen der Dacheindeckungs- Attrappe 24 und dem Rahmen 22 kann darüberhinaus eine Platte 26 vorgesehen sein. Die Dacheindeckungs-Attrappe 24 ist so gestaltet, daß sie im geschlossenen Zustand der Dachhaut- Flügelteile 16, 18 das Dacheindeckungsmuster der benachbar­ ten Bereiche störungsfrei fortsetzt, so daß die Umwandlungs­ möglichkeit in einen Dachbalkon von außen nicht mehr wahrge­ nommen werden kann.
Vorzugsweise besteht die Dacheindeckungs-Attrappe aus einer Vielzahl von Elementen 28, wie sie in Fig. 10 gezeigt sind. Diese Elemente besitzen als Grundkörper einen Rechteck-Plat­ tenkörper 30 aus Leichtbaustoff, wie zum Beispiel aus ge­ schäumtem Kunststoff wie Polyurethan oder Polystyrol, der auf seiner Außenseite eine glasfaserverstärkte Kunststoff­ schicht trägt. Die Breite B des Plattenkörpers 30 entspricht im wesentlichen der Breite des betreffenden Dachhaut-Flügel­ teils 16 bzw. 18. In vorbestimmten Seitenabständen AS, die an die Struktur der Original-Dacheindeckung 14 angepaßt sind, trägt der Plattenkörper auf der Außenseite Leichtbau­ stoff-Formteile 32, die in einem Überlappungsabstand AÜ von der oberen Randkante 34 des Plattenkörpers 30 enden. Im mon­ tierten Zustand der Elemente 28 auf den Dachhaut-Flügeltei­ len und in deren geschlossenem Zustand liegt im Bereich der gesamten Dachfläche eine durchgehende, gleichermaßen funk­ tionsfähige Dacheindeckung vor, die ein homogenes äußeres Erscheinungsbild hat.
Der Darstellung gemäß Fig. 10 ist desweiteren entnehmbar, daß der Plattenkörper 30 auf der Unterseite im Bereich des traufenseitigen Endes eine Stufe 36 hat, mit der er im Bereich des Überlappungsabstandes AÜ mit dem darunterliegen­ den Plattenkörper überlappt.
Mit dem vorstehend beschriebenen Aufbau werden Leichtbau- Dachhaut-Flügelteile geschaffen, die selbst dann, wenn sie eine große Fläche haben, mit annehmbarem Kraftaufwand nach außen geschwenkt werden können. Im Rahmen 22 sind vorzugs­ weise quaderförmige Unterfütterungen aus isolierendem Mate­ rial, wie zum Beispiel aus Styropor, Glaswolle oder Stein­ wolle aufgenommen, so daß auch eine gute Isolierung des Wohnraums im Bereich der herausschwenkbaren Dachhaut-Flügel­ teile bereitgestellt wird. Dadurch ist die Breite B der Dachhaut-Flügelteile 16, 18 nicht mehr auf den Abstand ASP zwischen den Dachsparren 38 (siehe Fig. 3) beschränkt. Viel­ mehr erstrecken sich die Dachhaut-Flügelteile über mehrere derartiger Dachsparren 38 hinweg. Diesem Umstand wird sei­ tens der Dachkonstruktion dadurch Rechnung getragen, daß in den Dachstuhl zwei Wechsel 40, 42 eingebaut werden, wobei der traufenseitige Wechsel 42 bis in die Nähe des Dachge­ schoß-Fußbodens verlagert werden kann.
Entweder bilden die Dachsparren 38 und die Wechsel 40, 42 für sich bereits einen Montagerahmen für die Dachhaut- Flügelteile oder aber sie nehmen einen separaten Rahmen für diese Teile auf. Dieser Rahmen ist dann vorzugsweise ähnlich einem Fensterstock ausgebildet, wobei nicht näher darge­ stellte Überlappungsflächen zwischen den Dachhaut-Flügeltei­ len und dem Rahmen vorgesehen werden. Entlang der vier Seiten des Einbaurahmens werden ebenfalls nicht näher darge­ stellte Wind- und Wasserauffangbleche montiert, über die das im Montagespalt eindringende Regen- und/oder Schnee-Schmelz­ wasser abgeleitet wird.
Den Fig. 1 und 2 kann entnommen werden, daß sich auch die Dachhaut-Flügelteile 16, 18 gegenseitig zumindest mit der Dacheindeckungs-Attrappe 24 überlappen, wenn die Öffnung im Dach vollständig geschlossen ist. Im Bereich der vorstehend angesprochenen Überlappungsflächen sind vorzugsweise zusätz­ lich Dichtungen vorzusehen.
Für die konkrete Gestaltung der Dacheindeckungs-Attrappe gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Es ist beispiels­ weise möglich, mit einer Polystyrol-Platte zu arbeiten, die mit einer Glasfasermatte beschichtet wird, welche anschließend in Kunstharz getränkt wird. Abschließend wird das auf diese Weise hergestellte Dacheindeckungs-Element mit Dachlack beschichtet, um eine farbliche Anpassung an die jeweilige Dacheindeckung vorzunehmen. Auf diese Weise kann im geschlossenen Zustand der Dachhaut-Flügelteile das ursprüngliche Dachbild weitestgehend erhalten bleiben. Wenn eine höhere Schalldämmung erzielt werden soll, ist es vorzu­ ziehen, anstelle einer Polystyrol-Platte einen anderen geschäumten Kunststoff wie zum Beispiel ein Polyurethan- Schaumsystem zu verwenden.
Zur schnellen und einfachen Schaffung einer Dachloggia ist es erforderlich, die aus der Dachhaut herausklappbaren Teile mit einem leicht zu bedienenden und einfach herzustellenden Mechanismus zu betätigen. Dieser soll nachstehend für die einzelnen Teile näher erläutert werden:
Damit die Dachhaut-Flügelteile die gesamte Öffnung 20 frei­ geben können, sind horizontal angeordnete Scharniere 44, 46 vorgesehen, die außerhalb der Dachhaut angeordnet und zu dieser um das Maß V versetzt sind. Das Maß V ist für den nach oben verschwenkbaren Dachhautflügel 16 zumindest so groß gehalten wie die Höhe der Dacheindeckungs-Attrappe, so daß dieser Dachhautflügel - wie aus Fig. 4 ersichtlich - um 180° verschwenkt werden kann. Für den unteren Dachhautflügel 18 ist ein so grobes Versetzungsmaß des Scharniers 46 nicht erforderlich, wenn der Dachhautflügel 18 lediglich in eine horizontale Lage verschwenkt werden soll. Nachstehend wird die Kinematik bei der Verschwenkung des oberen Dachhaut- Flügelteils 16 anhand der Fig. 1, 1A, 2, 4, 6 und 8 näher erläutert:
In der in Fig. 2 mit strichpunktierten Linien angedeuteten geschlossenen Stellung der Dachhaut-Flügelteile, die auch in Fig. 6 in Einzelheiten dargestellt ist, sind letztere ver­ riegelt. Zu diesem Zweck dient ein Verriegelungskörper 52, der in einem Federgehäuse 54 gegen die Kraft einer Stütz- Druckfeder 56 verschiebbar aufgenommen ist. Das Federgehäuse 54 ist vorzugsweise zu beiden Seiten des Dachhautflügels 16 an der Laibung 50 eines Balkonrahmens 48 montiert, und zwar derart, daß ein seitlich am Rahmen 22 des Dachhautflügels 16 montierter Laschenkörper 58 im geschlossenen Zustand des Dachhautflügels 16 im Bereich des aus dem Federgehäuse 54 vorstehenden Verriegelungsbolzens 60 zu liegen kommt. Im Laschenkörper ist ein querschnittsmäßig an den Verriege­ lungsbolzen angepaßter Durchbruch vorgesehen, so daß der Dachhautflügel 16 sicher in der Verschließstellung gehalten wird. Aus der Fig. 6 ist im einzelnen die Abstützung des Verriegelungskörpers 52 im Federgehäuse 54 dargestellt. Die Stütz-Druckfeder 56 spannt den Verriegelungskörper 52 gegen die traufenseitige Stirnfläche des Federgehäuses 54. Mit der anderen Seite stützt sich die Stütz-Druckfeder an der first­ seitigen Begrenzungswand 62 ab, in der vorzugsweise mittig eine Durchtrittsöffnung 64 für ein Zugseil 66 ausgebildet ist.
Durch den verriegelten firstseitigen Dachhautflügel 16 ist gleichzeitig aufgrund der Überlappung Ü der beiden Dachhaut­ flügel auch der untere, das heißt traufenseitige Dachhaut­ flügel 18 verriegelt, was in Fig. 6 angedeutet ist.
Die Besonderheit des Bewegungsantriebs für den Dachhautflü­ gel 16 besteht darin, daß der zu beiden Seiten des Dachhaut­ flügels vorgesehene Seilzugmechanismus gleichzeitig zur Steuerung der Ver- und Entriegelung genutzt wird. Da zu bei­ den Seiten eine identische Seilführung vorgesehen ist, genügt hier eine Beschreibung des Seilzug-Mechanismus auf einer Seite:
Das Ende des Zugseils 66 ist am Verriegelungskörper 52 befestigt. Das Seil läuft von dort im Zentrum der Stütz- Druckfeder 56 durch die Durchtrittsöffnung 64 zu einer Umlenkrollenanordnung 68, die seitlich am Rahmen 22 in der Nähe des Scharniers 44 an einem Winkelbeschlag 70 (vgl. Fig. 8) befestigt ist. Die Umlenkrollenanordnung weist zwei hintereinander liegende Seilführungsrollen 72, 74 auf. Der traufenseitigen Seilführungsrolle 74 ist ein am Winkelbe­ schlag 70 befestigter Anschlagring 76 zugeordnet, der mit einem kleinen Durchbruch für das Zugseil 66 versehen ist. Von der Seilführungsrolle läuft das Zugseil 66 weiter durch die Abdeckplatte 26 des Dachhautflügels 16 hindurch zu einer weiteren Seilumlenkrolle 78 an der Außenseite des Dachhaut­ flügels 16 und von dort nach oben zu einer Seilrolle 80 - siehe Fig. 4 -, an der das Zugseil 66 durch das Dach hin­ durch zu einer nicht näher gezeigten Seilwinde geführt ist.
Der Seilzug zwischen der Seil-Führungsrolle 74 und der Seil- Umlenkrolle 78 trägt einen vorzugsweise einstellbaren Nippel 82 (vgl. Fig. 1, 1A und Fig. 8), der derart mit dem Zugseil 66 verklemmt ist, daß er - wie nachfolgend näher beschrieben wird - in einer vorbestimmten Schwenklage gegen den Anschlagring 76 läuft.
Bei Betätigung der Seilwinde in geschlossenem Zustand der Dachöffnung passiert folgendes:
Durch die Seilwinde wird im Zugseil 66 langsam die Zugkraft FZ aufgebaut, die auch auf den Verriegelungskörper 52 einwirkt. Damit wird der Verriegelungskörper 52 gegen die Kraft der Stütz-Druckfeder 56 allmählich aus dem Durchbruch im Laschenkörper 58 herausbewegt, wodurch eine Entriegelung des Dachhautflügels 16 erfolgt. Da das Zugseil 66 auf der der Dachoberfläche zugewandten Seite des Schwenkscharniers 44 verläuft, ist das Zusammenwirken der Rollen 78 und 74 erforderlich, um den Dachhautflügel 16 aus der Ruhelage heraus zu "hebeln". Die Seilkräfte erzeugen dabei an der Seil-Umlenkrolle 78 eine Kraft F1 mit dem Hebelarm H1 und an der Seil-Führungsrolle 74 eine Kraft F2 mit dem Hebelarm H2 bezüglich der Schwenk-Scharnierachse 44. Da der Hebelarm H2 größer ist als der Hebelarm H1, kann die Seilkraft ein dem Schwerkraft bedingten Moment entgegenwirkendes Schwenkmoment auf das Dachhaut-Flügelteil 16 einbringen, so daß die Ver­ schwenkbewegung eingeleitet werden kann.
Mit zunehmendem Schwenkwinkel wird der Abstand des Schwer­ punkts des Dachhautflügels 16 von der Schwenkachse immer kleiner, so daß die erforderliche Seilkraft ebenfalls klei­ ner wird. Der Verriegelungskörper 52 kann sich dadurch unter Streckung der Feder 56 wieder nach unten verlagern, er trifft dort jedoch nicht mehr auf den Laschenkörper 58, so daß auch keine erneute Verriegelung erfolgen kann.
Spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schwerpunkt des Dachhautflügels 16 oberhalb des Schwenkscharniers 44 zu lie­ gen kommt, läuft der Nippelkörper 82 auf den Anschlagring 76 auf, der - wie in Fig. 1A angedeutet - am Winkelanschlag 70 vorzugsweise lösbar befestigt ist. Diese Anschlagstellung ist in Fig. 8 dargestellt und in Fig. 1A mit strichpunktier­ ten Linien angedeutet. Mit 84 ist die Achse einer nicht näher dargestellten Befestigungsschraube für den Nippelkör­ per 82 angedeutet. Wenn die Seilwinde in diesem Zeitpunkt weiter gedreht wird, wird der Dachhautflügel 16 zusammen mit dem Anschlagring 76 um die Achse 44 weiter verschwenkt, wodurch auch der Abstand des Nippelkörpers 82 zur Durch­ trittsöffnung 64 in der Rückwand 62 des Federgehäuses 54 immer größer wird. Folglich wird ab diesem Zeitpunkt der Verriegelungskörper 52 gegen die Kraft der Stütz-Druckfeder 56 in das Federgehäuse 54 hineingezogen und Federkraft gespeichert. Die Endlage des vollständig aufgeschwenkten Dachhautflügels 16 ist in Fig. 4 gezeigt. Die Stütz-Druckfe­ der 56 ist in diesem Moment voll gespannt, so daß die mit der Feder gespeicherte Kraft zum Aufrichten des Dachhautflü­ gels 16 genutzt werden kann. Die Seilwinde wird in diesem Zustand mittels eines geeigneten Klinkenmechanismus arre­ tiert. Beim Absenken des Dachhautflügels 16 laufen die vor­ stehend geschilderten Vorgänge in umgekehrter Reihenfolge ab, so daß in der letzten Phase des Absenkens beim allmähli­ chen Nachlassen der Seilkraft der Verriegelungskörper 52 wieder traufenseitig bewegt wird und mit dem Verriegelungs­ bolzen 60 aus dem Federgehäuse 54 vortritt.
Sobald der firstseitige Dachhautflügel 16 aufgeklappt ist, kann der untere Dachhautflügel 18 ausgeklappt werden. Hierzu ist folgender Mechanismus vorgesehen:
Im Rahmen des Dachhautflügels 18, das heißt in den seitli­ chen Rahmenteilen 19 sind Führungsschienen 86 montiert, in denen ein Kopf 88 eines Teleskopstabes 90 mit einem Innen­ stab 92 und einem Außenstab 94 verschiebbar geführt ist. In der geschlossenen Stellung des traufenseitigen Dachhautflü­ gels 18 liegt der Teleskopstab 90, welcher firstseitig an einem Gelenkpunkt 96 schwenkbar angebracht ist, im wesentli­ chen parallel zur Dachhautoberfläche, was in Fig. 9 angedeu­ tet ist. Sobald der firstseitige Dachhautflügel 16 aufge­ schwenkt und arretiert ist, kann die Bedienungsperson den Dachhautflügel 18 von Hand aus der in Fig. 9 gezeigten Stellung nach oben schwenken, bis er im wesentlichen eine vertikale Lage erreicht hat, wie sie in den Fig. 2 und 7 dargestellt ist.
Bei dieser Schwenkbewegung gleitet der Kopf 88 des Innensta­ bes 92 in der Längsführung 86 gemäß Fig. 2 und 7 nach oben und rastet in der Stellung gemäß Fig. 2 am oberen Endpunkt der Führung 86 in eine nicht näher dargestellte Vertiefung ein. Die Länge des Teleskopstabes 90, das heißt der Abstand zwischen dem Kopf 88 und der Schwenkachse 96 bleibt fest, da am Kopf 88 ein zweites Zugseil 98 angreift, das durch das Innere des Teleskoprohrs 90 nach oben und von dort zu einer ebenfalls nicht dargestellten weiteren Seilwinde geführt ist. Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, stützt sich der innere Teleskopstab 92 am Außenstab 94 über eine Druckfeder 100 ab, die dann wirksam wird, wenn das Seil ausgehend von der Arre­ tierungslage gemäß Fig. 2 lose gegeben wird. Die Bedienungs­ person kann in diesem Moment die im Dach geschaffene Öffnung verlassen und in einiger Entfernung von der Öffnung die nicht näher dargestellte Seilwinde betätigen. Die Druckfeder 100 unterstützt daraufhin die weitere Verschwenkbewegung des Dachflügelteils 18 entgegen Uhrzeigersinn zumindest so lange, bis der Schwerpunkt des Dachflügelteils 18 auf der der Dachtraufe zugewandten Seite des Schwenkpunkts 46 zu liegen kommt. Über die ausgefahrene Seillänge kann wiederum der Verschwenkweg bzw. der Verschwenkwinkel des Dachhautflügels 18 gesteuert werden. In der Endstellung, die beispielsweise von der Horizontalstellung gemäß Fig. 7 gebildet wird, kann vorzugsweise ein Anschlag zwischen den Teleskopstäben vorge­ sehen sein, so daß in der Endposition das zweite Zugseil 98 kraftlos gehalten werden kann.
Je nach dem in welcher Höhe sich die Schwenkachse 46 über dem Fußboden 102 des Dach-Wohnraums befindet, kann es von Vorteil sein, die Schwenkachse 46 mit der zunehmenden Ver­ schwenkung in die Waagerechte gleichzeitig geringfügig nach oben zu verlagern, um eine vorbestimmte Mindesthöhe HT der Oberkante des ausgeklappten Dachhautflügels 18 über dem Fußboden 102 zu erhalten. Zu diesem Zweck ist die Schwenkachse 46 beispielsweise in einer schrägen Schlitzfüh­ rung 104 geführt. In der vollständig ausgeklappten Stellung, die in Fig. 7 mit strichpunktierten Linien angedeutet ist, erfüllt der Teleskopstab 90 die Funktion eines Sicherheits­ geländers, wobei über die Lagerung des Schwenkzapfens einer­ seits und über den Verschwenkwinkel des Dachhautflügels 18 andererseits zusätzlich Einfluß auf die Endlage dieses Geländers in Form des Teleskopstabes 90 genommen werden kann. Die auf diese Weise gewonnene Abstützsicherung kann dadurch noch verbessert werden, daß am Teleskopstab bei­ spielsweise pendelnd vertikal verlaufende Stäbe angebracht werden, die auch den Zwickel zwischen der Dachhaut und dem Teleskopstab seitlich abschirmen.
Vorzugsweise kann eine Einjustierung des traufenseitigen Dachhautflügels 18 bezüglich des Schwenkpunktes 46 erfolgen. Zu diesem Zweck ist der Dachhautflügel 18 - wie aus Fig. 9 ersichtlich - auf folgende Weise am Scharnier 46 angelenkt:
An der Oberseite des Dachhautflügels 18 sind seitlich im Parallelabstand zueinander zwei Schienen 106 angebracht, über die eine Befestigung an einem Schwenkarm 108 erfolgt. Das vordere Ende des Schwenkarms 108 kann mittels einer Schraubkonstruktion einstellbar mit der Schiene 106 ver­ klemmt werden, was durch den Doppelpfeil 110 angedeutet ist. Damit kann der Abstand des Dachhautflügels 18 vom Drehpunkt 46 eingestellt werden. Über eine Stützschraube 112 mit Kontermutter 114 kann die Winkellage des Dachhautflügels 18 zum Schwenkarm 109 feinjustiert werden, so daß der Dachhaut­ flügel 18 exakt zur Oberfläche des Dachs ausnivelliert wer­ den kann.
Selbstverständlich sind Abweichungen von dem zuvor beschrie­ benen Ausführungsbeispiel möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen. So ist es beispielsweise möglich, die im Dach geschaffene Öffnung durch mehr als zwei Dachhaut-Flügelteile zu verschließen. Auch können die Achsen der Schwenkscharniere grundsätzlich anders orientiert wer­ den, beispielsweise auch in Fallinie des Schrägdachs. Auch bezüglich der Form der Dachhaut-Flügelteile sind viele Variationsmöglichkeiten gegeben, so daß auch Toträume im Dachbereich in vorteilhafter Weise zur Herstellung einer Dachloggia genutzt werden können. Die erfindungsgemäße Gestaltung der Dachhaut eröffnet sogar die Möglichkeit, die zu schaffende Öffnung bis zum First hin zu verlängern und das aufzuklappende firstseitige Dachhaut- Flügelteil um nahezu 270° bis in eine Ebene zu verschwenken, die parallel zur Dachschräge auf der anderen Seite des Firstes verläuft. In diesem Fall kann die Stütz-Druckfeder wiederum in vorteilhafter Weise zur Unterstützung der Hand­ betätigung beim erneuten Verschließen der Dachhautöffnung genutzt werden.
Eine weitere Variationsmöglichkeit der vorstehend beschrie­ benen Vorrichtung besteht darin, daß die Flügelteile und/oder die Dacheindeckungs-Attrappen bereichsweise trans­ parent gehalten sind oder bereichsweise transparente Ele­ mente tragen, die aus Glas oder aus Kunststoffmaterialien bestehen. Diese Gestaltung bietet sich insbesondere dann an, wenn auch die übrige Dachfläche bereichsweise mit Glas- oder Kunststoff-Ziegelnachbildungen ausgebildet ist.
Die Erfindung schafft somit eine Vorrichtung zum Ver­ schließen einer Öffnung in einer Dachschräge und zur kurz­ fristigen Umwandlung eines Bereichs der Dachschräge in eine Dachloggia. Um unter Beibehaltung einer hohen Stabilität der Dachkonstruktion mit einfachen Mitteln und bei einfacher Bedienung kurzfristig eine möglichst große, durchgehende Lichtöffnung in der Dachhaut zu schaffen, werden erfindungsgemäß zumindest zwei Flügel­ teile vollständig aus dem Bereich der Dachöffnung herausge­ schwenkt, und die Flügelteile tragen außenseitig jeweils eine in Leichtbauweise ausgeführte Dacheindeckungs-Attrappe, welche auch in Über-Kopf-Lage des betreffenden Dachhaut- Flügelteils an diesem gesichert gehalten ist.

Claims (18)

1. Vorrichtung zum Verschließen einer Öffnung in einer Dachfläche eines Schrägdaches und zur vorübergehenden Umwandlung eines Bereiches unter der Dachfläche in eine Dachloggia, wobei die Dachfläche mit an Dachlatten gehaltenen Dacheindeckungselementen eingedeckt ist und die Dachfläche in einem mehrere Sparrenfelder übergrei­ fenden Bereich aus zumindest je einem traufseitigen und einem firstseitigen, aus der Dachfläche herausschwenk­ baren Dachhaut-Flügelteil besteht, wobei diesen Flügel­ teilen Schwenkachsen im Bereich des oberen und unteren Randes der zu schaffenden Öffnung zugeordnet und diese in einer vorbestimmten Schwenklage mittels einer Halte­ einrichtung arretierbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Flügelteile (16, 18) unter Zuhilfenahme eines federunterstützten Seilzuges in Überkopflage schwenkbar sind und außenseitig eine der übrigen Dacheindeckung im Aussehen angepaßte Nachbildung der Dacheindeckung (28, 32) aus Leichtbaustoff tragen, die auch in Überkopflage des betreffenden Flügelteils (16, 18) an diesem gesi­ chert gehalten ist, wobei die Flügelteile (16, 18) jeweils einen mit einer isolierenden Rahmenfüllung aus­ gestatteten Rahmen aufweisen, der außenseitig vollflä­ chig von der Nachbildung der Dacheindeckung überdeckt wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Dachhaut-Flügelteile (16, 18) in einen Rahmen (38-42; 48) eingepaßt sind, den sie in ihrem geschlos­ senen Zustand mit ihren Seitenrändern überlappen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die Dachhaut-Flügelteile (16, 18) im geschlossenen Zustand zumindest bereichsweise überlap­ pen (Überlappung Ü).
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbildung der Dacheindeckung (28, 32) aus glasfaserverstärktem und/oder geschäumtem Kunststoff hergestellt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbildung der Dacheindeckung aus mehreren Elementen besteht, die einander überlappen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Nachbildung der Dacheindeckung (28) zumindest bereichsweise transparent ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierende Rahmenfüllung aus Glas- oder Steinwolle-Platten besteht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Dachhaut-Flügelteile (16, 18) einen Leichtmetallrahmen aufweisen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zumindest firstseitige, nach oben verschwenkbare Dachhaut-Flügelteil (16) in eine zur Dachhaut parallele Ebene verschwenkbar ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß am traufseitigen, nach unten weg­ schwenkbaren Dachhaut-Flügelteil (18) die Schwenkachse (46) oberhalb der Dachhaut liegt und an den der Schwenkachse (46) abgewandten Eckbereichen des Dach­ haut-Flügelteils die Halteeinrichtung (90, 98) an­ greift, mit der die Absenkbewegung des Dachhaut-Flügel­ teils (18) aus seiner vertikalen Stellung kontrollier­ bar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (90, 98) von dem Seilzug (98) gebildet ist, der in einem Teleskoprohr (90) bis zu dessen oberen, verschwenkbar gelagerten Ende und von dort zu einer Seilwinde verläuft, wobei das eine Ende des Seilzugs (98) mit dem aus- und einfahrbaren Bestandteil (92) des Teleskoprohrs (90) verbunden ist und dieser Bestandteil (92) während der anfänglichen Verschwenkbewegung des Dachhaut-Flügelteils in einer seitlichen Längsführung (86) am Dachhaut-Flügelteil verschiebbar geführt ist und bei Erreichen einer im wesentlichen vertikalen Stellung des Dachhaut-Flügel­ teils (18) mit letzterem verrastet.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Teleskoprohr (90, 94) eine Druckfeder (100) angeordnet ist, mit der bei Freigabe des Seilzugs (98) das verschiebbare Rohr (92) nach außen drückbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der das Dachhaut-Flügelteil (16) bewegende Seilzug-Mechanismus (66, 78, 72, 74, 64, 52, 54) zugleich die Verriegelung des Dachhaut-Flügelteils (16) an der Öffnungslaibung (50) steuert, wobei der Seilzug (66) auf der einer Seilwinde abgewandten Seite an einem Riegelbolzen (60, 52) befestigt ist, der bei Unterzugsetzen des Seilzugs (66) gegen die Kraft einer Stütz-Druckfeder (56) aus seiner Verriegelungslage heraus bewegbar ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Riegelbolzen (52, 60) in einem an der Laibung (50) der Öffnung (20) angebrachten Gehäuse (54) aufge­ nommen ist, in dem auch die Stütz-Druckfeder (56) ange­ ordnet ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Seil (66) im geschlossenen Zustand der Öffnung (20) von der Seilwinde kommend um eine Umlenkrolle (78) an der Außenseite des Dachhaut-Flügelteils (16) geführt ist und von dort in einem ersten S-Halbbogen (SH1) zu einer weiteren Umlenkrollenanordnung (68) verläuft, an der es zur Ausbildung eines zweiten S-Halbbogens (SH2) zu einer Öffnung (64) des Druckfedergehäuses (54) umge­ lenkt wird.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Umlenkrollenanordnung (68) ein seitlich an einem Rahmen (22) des Dachhaut- Flügelteils (16) hintereinanderliegend angebrachtes Rollenpaar (72, 74) aufweist, wobei das Zugseil (66) zwischen den Rollen (72, 74) hindurchgeführt ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekenn­ zeichnet, daß im Abschnitt des Seilzugs zwischen der weiteren Umlenkrollenanordnung (68) und der auf der Außenseite des Dachhaut-Flügelteils befindlichen Umlenkrolle (78) ein Anschlagkörper (76) vorgesehen ist, der für den Durchtritt des Seils (66) eine ent­ sprechend kleine Öffnung hat, und daß das Seil (66) in diesem Seilzugabschnitt einen Nippel (82) trägt, dessen Lage zum Anschlagkörper (76) derart abgestimmt ist, daß er spätestens dann, wenn der Schwerpunkt des aufge­ klappten Dachhaut-Flügelteils (16) oberhalb des Schwenkgelenks (44) zu liegen kommt, auf den Anschlag­ körper (76) aufläuft.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Nippel (82) am Seil (66) kraftschlüssig und vorzugsweise einstellbar befestigt ist.
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