DE4203823A1 - Lagereinrichtung und lagerverfahren - Google Patents
Lagereinrichtung und lagerverfahrenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Lagerein
richtung und ein Lagerverfahren gemäß dem Oberbegriff
der unabhängigen Ansprüche. Derartige Lagereinrichtungen
sind beispielsweise als Hochlager bekannt, wie sie in
Fig. 1 dargestellt sind. In vergleichsweise hohen Regalen
sind Behälter abgestellt, die zu lagernde Güter enthalten
können. Zwischen je zwei benachbarten Regalen bewegen
sich Fördereinrichtungen, die in zwei Raumdimensionen
(vorne - hinten, oben - unten) beweglich sind. Sie ent
nehmen dem Regal einen Behälter und bringen ihn an eine
Ausgabeposition. Sinngemäß wird beim Zurücklegen eines
Behälters verfahren. Dabei müssen nicht notwendigerweise
Behälter vorgesehen sein, genauso gut können Paletten
oder ähnliches verwendet werden. Derartige Lagersysteme
haben den Nachteil, daß vergleichsweise viel Raum ver
schenkt wird. Bestenfalls können zwei Drittel des Raumes
als Lagerraum ausgenutzt werden, ein Drittel hat frei
zubleiben, damit sich die Fördereinrichtungen zwischen
den Regalen bewegen können. Außerdem ist die Regalkon
struktion selbst aufwendig, da die Längs- und Querstreben
so ausgelegt sein müssen, daß sich die Fördereinrichtungen
an ihnen fortbewegen können.
In Fig. 2 ist ein weiteres Lagersystem gemäß dem Stand
der Technik dargestellt. Üblicherweise wird es als "Pater
noster-System" bezeichnet. An einem umlaufenden Seil (bzw.
Kette, Gliederband) sind Aufnahmen befestigt, auf denen
Lagergüter entweder direkt oder in Behältern verpackt
abgestellt werden können. Das umlaufende Seil nimmt die
an ihm befestigten Aufnahmen mit und kann so die gewünsch
ten Güter zu einer Entnahmestation hintransportieren bzw.
wieder wegtransportieren. Solche Paternoster-Systeme haben
eine vergleichsweise kleine Kapazität. Bei ihnen muß
jeweils das gesamte Lagergut transportiert werden, um auf
ein einziges gewünschtes Teil zugreifen zu können. Außer
dem können sich Unwuchten ergeben. Der nach oben beför
derte Anteil des Lagerguts wiegt beispielsweise 5 t, der
nach unten beförderte nur 1 t, so daß die Betriebsein
richtung insgesamt 4 t nach oben befördern muß. Einen
halben Umlauf später sind die Verhältnisse genau umgekehrt,
eine Kraft entsprechend 4 t zieht nach unten, diese ist
durch die Antriebseinrichtung aufzufangen (Unwucht). Letztere
weist somit einen relativ komplizierten technischen
Aufbau auf.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lagereinrichtung bzw.
ein Lagerverfahren anzugeben, das einen hohen Raumaus
nutzungsgrad aufweist und das eine sinnvolle Lagerung
des Lagerguts ermöglicht.
Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Abhängige Ansprüche sind auf bevorzugte
Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gerichtet.
Im folgenden werden bezugnehmend auf die Zeichnungen einzelne
erfindungsgemäße Ausführungsformen beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 und 2 vorbekannte Lagersysteme,
Fig. 3 und 4 zwei erfindungsgemäße Ausführungsformen,
Fig. 5 in Kombination mehrere weitere erfin
dungsgemäße Ausführungsformen,
Fig. 6 einen geeigneten Behälter,
Fig. 7 verschiedene Ausführungsformen von
Führungsschienen für einen Stapel, und
Fig. 8 verschiedene Anordnungsmöglichkeiten
der Halteeinrichtungen.
Die vorliegende Erfindung geht davon aus, daß sich die
verschiedenen zu lagernden Güter in mehreren Aufnahmen
oder Behältern 2 befinden. Im allgemeinsten Fall sind die
Aufnahmen 2 so ausgebildet, daß sie lediglich der Forderung
genügen, daß mehrere von ihnen übereinander gestapelt werden
können. Sie müssen nicht notwendigerweise kongruente Grund
flächen haben. Wichtig ist jedoch, daß die Aufnahmen stabil
übereinandergestellt werden können. Sie müssen somit haupt
sächlich der Forderung genügen, daß Bodenfläche und Deckel
fläche zueinander parallel verlaufen. Vorzugsweise haben
die Aufnahmen bzw. die Behälter dabei jedoch eine zueinander
gleiche Grundfläche. Die Höhe der Behälter kann unterschied
lich sein. Anstelle von allseitig eingegrenzten Behältern
(ein Boden, vier Wände, mit oder ohne Deckel) können auch
lediglich Paletten verwendet werden, die das Lagergut
tragen und die zusätzlich Abstandshalter aufweisen, so
daß eine weitere Palette aufgesetzt werden kann. Die Behälter
oder Aufnahmen 2 sind so ausgebildet, daß sie selbsttragend
übereinander gestapelt werden können.
Die Fig. 3 und 4 zeigen zwei grundlegende erfindungsgemäße
Ausführungsformen. Mehrere Behälter 2 sind zu einem selbst
tragenden Stapel 1 übereinandergestellt. In der Ausfüh
rungsform nach Fig. 3 wird der Stapel 1 durch eine Halte
einrichtung 3 in vertikaler Richtung vom Boden beabstandet
gehalten. Die Halteeinrichtung 3 ihrerseits steht entweder,
wie in Fig. 3 dargestellt, auf dem festen Untergrund auf.
Genauso gut kann sie aber dadurch befestigt werden, daß sie
von der Decke abgehängt ist. In Fig. 4 ist der Stapel im
einfachsten Fall auf den festen Boden gestellt. Ein Vertikal
förderer 4, 5 kann nun dem Stapel 1 entweder einen Behälter
2 entnehmen, oder ihn auf den Stapel 1 zurückbringen. Im
Falle der Ausführungsform nach Fig. 3 hat der Vertikalförderer
4 mit der Halteeinrichtung 3 in geeigneter Weise zusammenzu
wirken. Soll ein Behälter 2 vom Stapel 1 entnommen werden,
so fährt der Vertikalförderer 4, 5 zunächst in vertikaler
Richtung auf das untere (Fig. 3) bzw. obere (Fig. 4) Ende des
Stapels 1 zu, übernimmt den untersten bzw. obersten Behälter
2 und fährt dann in vertikaler Richtung vom Stapelende weg. Im
Falle der Fig. 3 hat die Halteeinrichtung 3 nun den neuen
untersten Behälter 2 zu halten. Ist der Behälter 2 vom
Stapel 1 entnommen, kann er anschließend in horizontaler
Richtung bewegt werden. Sinngemäß anders herum wird beim
Zurückbringen eines Behälters 2 in den Stapel 1 verfahren.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 wird sowohl bei der
Entnahme eines Behälters 2 sowie beim Zurücklegen durch
die Vertikalbewegung des Vertikalförderers der gesamte
Stapel 1 bewegt, beim Entnehmen eines Behälters nach unten,
bis die Halteeinrichtung 3 den neuen untersten Behälter
greift, und nach oben beim Zurückbringen eines Behälters.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 wird lediglich der
oberste Behälter bewegt. Prinzipiell ist es dabei möglich,
nicht nur einen Behälter 2 vom Stapel 1 zu nehmen, es können
auch mehrere Behälter 2 gleichzeitig entnommen werden.
Bei Fig. 3 muß dann der Hub des Vertikalförderers 4 geeignet
ausgelegt sein, außerdem muß der vertikale Abstand zwischen
Unterkante des Stapels und tiefstmöglicher Position des
Vertikalförderers entsprechend gewählt werden. Bei der
Ausführungsform nach Fig. 4 können mehrere Kisten gleichzeitig
bewegt werden, wenn der Vertikalförderer 5 die Behälter
2 von außen greift, greift er sie dagegen von innen, kann
jeweils nur der oberste Behälter bearbeitet werden.
Bei einer erfindungsgemäßen Lagereinrichtung können die
Ausführungsformen nach den Fig. 3 und 4 in Kombination
vorgesehen sein. Dann können Behälter 2 von oben und von
unten vom Stapel 1 entnommen werden.
Die Vertikalförderer 4, 5 werden entsprechend den zu be
wegenden Lasten ausgelegt. Der von unten angreifende
Vertikalförderer 4 kann ein hydraulisches System 41 in
Verbindung mit einer Auflageplatte 42 sein. Es kann aber
auch beispielsweise ein Zahnstangengetriebe oder Schrauben
getriebe in Verbindung mit Elektromotoren oder ähnliches
vorgesehen sein. Der Vertikalförderer 5 aus Fig. 4 kann
ebenfalls hydraulisch arbeiten oder durch ein Zahnstangen
getriebe gebildet werden. Nach Art eines Kranes kann aber
auch ein Seilzug vorgesehen sein. Am unteren Ende der
jeweiligen Vorrichtung ist ein geeigneter Greifmechanismus
51 vorzusehen. Die Halteeinrichtung 3 kann ein elektrisches,
pneumatisches oder hydraulisches Gerät sein. Sie kann aber
auch lediglich aus rein mechanischen Bauelementen aufgebaut
sein, die mechanisch mit der Vertikalbewegung des Vertikal
förderers 4 zusammenwirken und ein angepaßtes Freigeben
bzw. Festhalten der Behälter 2 bewirken. Im Hinblick auf
Wartung und Verschleißfreiheit ist ein rein mechanischer
Aufbau vorzuziehen.
In Fig. 5 sind in Kombination mehrere weitere erfindungs
gemäße Ausführungsformen dargestellt.
Zunächst ist zu sehen, daß mehrere Stapel 1 nebeneinander
angeordnet sind. Das Beispiel zeigt eine Anordnung von
3 x 3 Stapeln. Diese Zahlen können selbstverständlich
variiert werden. Es ist z. B. möglich, lediglich eine
Reihe von mehreren Stapeln aufzubauen. Mit einer derartigen
Anordnung können ungünstig geschnittene Räume ("Schlauch")
effizient als Lagerräume genutzt werden. Die Stapel werden
so dicht wie möglich aneinandergerückt. Im Idealfall berühren
sich die verschiedenen Stapel mit ihren Seitenwänden. Um
Verhakungen und Verkantungen zu vermeiden, ist es aber
vorzuziehen, im praktischen Einsatz einen kleinen Spalt
zwischen den Stapeln vorzusehen. Dieser beträgt jedoch
nicht mehr als ca. 8% der Kantenlänge einer Aufnahme,
besser noch weniger als 5%. Diese Spalten können auch
durch das Vorsehen der Halteeinrichtungen 3 erzwungen
werden. Es ist jedoch kein seitlicher Freiraum erforderlich,
um aus den Stapeln 1 einzelne Behälter 2 entnehmen zu
können. Dies geschieht von oben und/oder von unten. Somit
kann die Stapelungsdichte merklich erhöht werden. Die
Stapel können theoretisch beliebig hoch sein. Unabhängig
von ihrer Höhe ist aber jeweils nur ein geringer Freiraum
über bzw. unter den Stapeln vorzusehen, um Behälter entnehmen
zu können. Bezugsziffer 6 bezeichnet eine Transporteinrich
tung, die unter den Stapeln 1 angebracht ist. Sie wirkt
zusammen mit der erfindungsgemäßen Ausführungsform nach
Fig. 3, bei der Behälter von unten vom Stapel genommen
werden. Der Vertikalförderer 4 aus Fig. 5 ist nun so
ausgelegt, daß er Arme aufweist, die um die Transportein
richtung herumgreifen, um somit beispielsweise lediglich
die Ecken eines zu bewegenden Behälters 2 zu ergreifen.
Die Transporteinrichtung 6 weist dabei Längsförderer 7
und/oder Querförderer 8 auf. Im gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Längsförderer 7 durch Rollen gebildet, von denen
zumindest ein Teil angetrieben wird. Der Vertikalförderer
4 greift um den Längsförderer 7 herum. Der Längsförderer
7 kann aber auch durch ein einzelnes oder mehrere unter
teilte längsverlaufende Fließbänder gebildet werden. Im
letzteren Fall kann dann der Vertikalförderer zwischen
den einzelnen Bändern des Fließbands hindurch auf einen
Behälter 2 zugreifen. Der Vertikalförderer 4 befördert
nun entweder einen Behälter 2 vom Stapelunterende auf
den Längsförderer 7 oder vom Längsförderer 7 in den Stapel
1 hinein. In Fig. 5 ist lediglich einer der Längsförderer
über die Reihe von Stapeln 1 hinaus verlängert, so daß
dort ein Behälter entnommen bzw. zurückgegeben werden
kann. Selbstverständlich können aber alle vorhandenen
Längsförderer 7 über die Stapelreihe hinaus verlängert
sein. Es ist aber auch möglich, zusätzlich zu den Längs
förderern 7 Querförderer 8 vorzusehen. In Fig. 5 sind
diese Querförderer 8 durch schmale umlaufende Bänder oder Ket
ten angedeutet. Der ganze Querfördermechanismus kann ggf. an
gehoben werden, so daß ein Behälter 2 nicht mehr auf dem
Längsförderer 7 aufsitzt, sondern auf dem Querförderer
8. Durch geeignetes Antreiben des Querförderers 8 kann
dann die Kiste wahlfrei unter den einzelnen Stapeln 1
bewegt werden. Es muß dann auch lediglich eine einzige
Ausgabestation 9 vorgesehen werden. Wahlweise können Längs
förderer 7 als Rollen und Querförderer 8 als Bänder vor
gesehen sein, genauso gut kann Längsförderer 7 in Form
von Bändern und Querförderer 8 durch Rollen gebildet wer
den. Es können auch beide Förderer 7, 8 durch Rollen bzw.
Räder aufgebaut sein. Der Vertikalförderer 4 kann ent
weder um Längsförderer 7 und Querförderer 8 herumgreifen
oder wahlweise zwischen einem oder beiden hindurchgreifen.
In Fig. 5 ist eine Ausführungsform gezeigt, bei der für
jeden Stapel 1 ein eigener Vertikalförderer 4 vorgesehen
ist. Genauso gut ist es aber möglich, eine kleinere An
zahl von Vertikalförderern vorzusehen. Diese sind dann
ggf. zwischen den einzelnen Stapelpositionen zu verfahren.
Analog zu Fig. 5 kann auch eine Lagereinrichtung vorgesehen
sein, bei der nicht von unten, sondern von oben auf die
Behälter 2 zugegriffen wird. Dies geschieht beispielsweise
dadurch, daß ein einziger Vertikalförderer 4 an einer
längs und quer über den Stapeln 1 verschiebbaren Laufkatze
befestigt ist. Selbstverständlich können auch beide Ent
nahmetechniken - von oben und von unten - miteinander
kombiniert werden.
Die Entnahme der Behälter 2 von unten hat gegenüber der
Entnahme von oben den Vorteil, daß der Vertikalförderer
unabhängig von der Stapelhöhe immer zur gleichen Position
nach oben fahren muß. Aufgrund der Schwerkraft muß außerdem
der Behälter 2 nicht aktiv ergriffen werden, er liegt
von selber auf.
Einzelne Ausführungsformen der Halteeinrichtung 3 werden
nun bezugnehmend auf Fig. 3 und 5 beschrieben. In Fig.
3 ist die Halteeinrichtung 3 so ausgelegt, daß sie in
seitliche Nuten der Behälter 2 eingreifen kann. Zu diesem
Zweck weist die Halteeinrichtung 3 horizontal verschieb
bare Zapfen oder Leisten 31 auf. In der dargestellten
ausgefahrenen Position greifen die Zapfen oder Leisten
in seitliche Nuten des untersten Behälters 2 ein und hal
ten ihn dadurch mitsamt den über ihm stehenden Behältern.
In der zurückgezogenen Position stehen die Zapfen bzw.
Leisten mit den Nuten des Behälters nicht mehr im Eingriff,
so daß der Stapel letztendlich durch den Vertikalförderer
4 gehalten wird. Die Zapfen bzw. Leisten 31 können elek
trisch, pneumatisch, hydraulisch oder mechanisch ange
trieben sein. Sie können beispielsweise auch so ausge
bildet sein, daß sie, wie dargestellt, nach unten außen
angeschrägt verlaufen. Durch Federkräfte werden sie in
eine ausgefahrene Position vorgespannt. Eine solche Kon
struktion ermöglicht es, einen Behälter 2 von unten in
den Stapel einzuschieben, ohne daß die Zapfen bzw. Leisten
31 aktiv angesteuert werden müßten. Aufgrund der Anschrägung
werden sie durch den von unten eingeschobenen Behälter
nach außen gedrückt. Die erwähnten Federkräfte drücken
die Zapfen jedoch fortwährend nach innen. Dadurch greifen
sie in die Nut des neu eingebrachten Behälters 2 ein,
sobald diese Nut weit genug nach oben geschoben wurde.
Dann wird der neue Behälter 2 gehalten und der Vertikal
förderer 4 kann sich zurückziehen. Das abermalige "Ein
rasten" der Zapfen bzw. Leisten 31 kann gemäß einer be
vorzugten Ausführungsform auch als Steuer- bzw. Abschalt
signal für die Vertikalförderer 4 verwendet werden. In
Fig. 5 ist eine andere Ausführungsform der Halteeinrichtung
in verschiedenen Arbeitsstadien dargestellt. Diese sind
durch Bezugszeichen 32 bis 34 angedeutet. Prinzipiell
sind die Halteeinrichtungen 3 leistenförmig ausgebildet.
Die Leisten können, wie dargestellt, in eine seitliche
Nut eines Behälters 2 eingreifen. Ebenso gut können sie
aber auch den Behälter 2 an seinem Boden unterfangen.
Die Leisten haben in etwa den Querschnitt eines recht
winkligen Dreiecks, wobei der rechte Winkel des Dreiecks
in bezug auf den Stapel außen oben angebracht ist. Die
Leiste ist um eine in ihrer Längsrichtung verlaufende
Drehachse drehbar gelagert, wobei sich die Drehachse in
der Nähe des rechten Winkels des Querschnitts befindet.
Durch Bezugsziffer 32 ist eine Halteeinrichtung 3 be
zeichnet, die gerade nach außen oben weggeklappt ist.
Der Behälter 2 wird durch den Vertikalförderer 4 gehalten.
Der dargestellte Behälter wird gerade vom Stapel entnommen.
Bezugsziffer 33 bezeichnet ein Arbeitsstadium, in dem
die Halteeinrichtung in die Nut des weiter oben liegenden
Behälters wieder eingegriffen hat. Dies geschieht allein
aufgrund der Gewichtskraft der Leiste. Der obere darge
stellte Behälter 2 wird nun durch die Halteeinrichtung
33 gehalten, wohingegen der untere dargestellte Behälter
auf dem Vertikalförderer 4 ruht und durch diesen abge
senkt wird. Bezugsziffer 34 bezeichnet eine Halteein
richtung im statischen Zustand. Der entnommene Behälter
ist abtransportiert, der Vertikalförderer 4 zurückgezo
gen, und die Halteeinrichtung 34 hält den untersten sowie
die darüber ruhenden Behälter 2. Die Leisten 32 bis 34
sind selbstverständlich an entsprechenden Halterungen
befestigt. Diese sind der Übersichtlichkeit halber nicht
dargestellt. Das Ausklappen der Leisten wird hydraulisch,
elektrisch oder pneumatisch bewirkt. Genauso gut kann
eine mechanische Lösung vorgesehen sein. Dann sind Mechanis
men anzubringen, wie sie aus der Scharnier- und Stützen
technik bekannt sind. Man kann beispielsweise an Mechanis
men denken, die bei der ersten Betätigung einrasten und
bei der darauffolgenden Betätigung wieder ausrasten.
Fig. 6 zeigt beispielhaft einen Behälter, der für die
erfindungsgemäße Lagereinrichtung geeignet ist. Dargestellt
ist ein normierter Kleinladungsträger, wie sie sich als
Industriestandard durchgesetzt haben. Wählt man beispiels
weise eine Behältergröße von 600×400×147 mm, so erlaubt
der Behälter eine maximale Zuladung von 50 kg. Dieses
Maximalgewicht wird in den seltensten Fällen ausgenutzt.
Statistisch wurde festgestellt, daß im Mittel nur etwa
die Hälfte des erlaubten Gewichts transportiert wird,
also 25 kg. Der dargestellte Behälter hat eine zulässige
Auflast von 600 kg. Unter realen Bedingungen kann somit
damit gerechnet werden, daß aus den besagten Behältern
ein Stapel von 25 Behältern gebildet werden kann. Wie
schon weiter oben gesagt wurde, können die verschiedenen
Behälter verschiedene Höhen haben. Die Grundfläche der
Behälter muß nicht notwendigerweise rechtwinklig sein,
im Hinblick auf eine gute Raumausnutzung sollte die Grund
fläche aber so beschaffen sein, daß sie im Zusammenwirken
mit anderen Grundflächen eine gute Flächenfüllung ermög
licht. Unter diesem Aspekt sind genauso gut sechseckige
oder dreieckige Behälter 2 denkbar. Die erfindungsgemäße
Lagereinrichtung ist für die verschiedensten Arten von
Behälter denkbar. In Frage kommen z. B. die schon erwähn
ten KLT-Behälter mit Abmessungen von unter 1 m (Fig. 6A).
Es können aber auch wesentlich größere Behälter angewendet
werden, beispielsweise die inzwischen viel verwendeten
normierten Container. Denkbar sind weiterhin normierte
Aufnahmen mit Abstandshaltern (Fig. 6B), die von einem
Kraftfahrzeug befahren werden können, so daß das Fahrzeug
dann mitsamt der Aufnahme gelagert werden kann. Schließlich
sind auch Gitterkästen (Fig. 6C) als Behälter 2 denkbar,
die bei der vorliegenden Erfindung zur Anwendung kommen
können. Abermals bezugnehmend auf Fig. 6A erkennt man in
der Seitenansicht eines KLT-Behälters, daß dieser an sei
nem Boden längs und quer verlaufende Nuten aufweist. Diese
Nuten können zur Führung des Behälters auf der Transport
einrichtung 6, 7, 8 verwendet werden. Dann sind an der
Transporteinrichtung entsprechende Führungsleisten (nicht
dargestellt) vorzusehen, die ein wenig über die Rollen der
Transporteinrichtung nach oben hinausstehen. Bei einem
auf die Transporteinrichtung 6, 7, 8 aufgesetzten Be
hälter greifen sie dann von unten in die entsprechenden
Nuten des Behälters und führen diesen während des Trans
ports auf der Transporteinrichtung. Entsprechende Führungs
leisten können sowohl für den Längsförderer 7 als auch für
den Querförderer 8 vorgesehen sein. Im letzteren Fall
müssen gegebenenfalls die Führungsleisten zusammen mit
dem Querförderer 8 angehoben bzw. wieder abgesenkt
werden, um den Transport in Längsrichtung nicht zu
stören. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform sind die
Behälter so auszuführen, daß sich die unten am Boden
befindenden Nuten zu den Kanten des Behälters hin
trichterförmig aufweiten. Dies erleichtert das ordnungs
gemäße Einfahren der Führungsleisten in die längs bzw.
quer verlaufenden Führungsnuten. Die Störanfälligkeit
wird dadurch reduziert.
Bei der Ausführungsform in Fig. 5 sind Behälterstapel
1 dargestellt, die jeweils noch durch Führungsschienen
10 begrenzt sind. Die Führungsschienen 10 führen die Ecken
der gestapelten Behälter 2. Diese Führungsschienen sind
nicht unbedingt notwendig, sie können auch weggelassen
werden. Werden sie doch vorgesehen, können sie nicht nur
wie dargestellt, L-förmig ausgelegt sein, sie können auch
T-förmig gebildet sein, so daß jede der Schienen zwei
Ecken zweier verschiedener Behälter 2 aufnimmt. Genauso
gut sind kreuzförmige Schienen 10 denkbar, in den jeweili
gen Winkeln befindet sich dann je eine Ecke eines Behäl
ters 2. Fig. 7 deutet dies prinzipiell an.
Fig. 8 zeigt prinzipiell die Anordnungsweise von erfin
dungsgemäßen Halteeinrichtungen, wenn auf einen Stapel
von unten zugegriffen werden soll. Fig. 8 ist eine Draufsicht
auf einen Stapel 1. Schematisch sieht man, daß an jeder
Seite des Stapels 1 eine Haltevorrichtung 3 angebracht
ist. Die Halteeinrichtung erstreckt sich jedoch nicht
über die jeweilige gesamte Kantenlänge, stattdessen ist
sie nur jeweils in der Nähe einer Ecke angebracht. Die
Halteeinrichtung 3 ist auch nicht in der Mitte der jeweiligen
Seite angebracht. Dies hat den Vorteil, daß dann mehrere
Stapel platzsparend noch enger aneinandergerückt werden
können. Fig. 8B zeigt eine weitere erfindungsgemäße Aus
führungsform. Hier sind nicht mehr an allen vier Stapel
seiten Haltevorrichtungen 3 vorgesehen, sondern nur noch
an zwei gegenüberliegenden. Auch dort sind sie wieder
zu den Ecken hin verschoben. Dann ergeben sich beispiels
weise nur noch in Querrichtung Spalte zwischen den ein
zelnen Stapeln. In Längsrichtung können die Spalte weit
gehend vermieden werden.
Durch Bezugsziffer 13 ist in Fig. 5 eine Steuerungsanlage
für die erfindungsgemäße Lagereinrichtung bezeichnet. Ent
sprechend den wahrzunehmenden Steuerungsfunktionen kann
die Steuerungsanlage 13 wahlweise eine eher einfache elek
trische oder elektronische Schaltung sein. Genauso gut
ist es aber möglich, eine Rechenanlage bzw. einen Computer
vorzusehen. Die Steuerungsanlage kann eine oder mehrere
der folgenden Funktionen wahrnehmen:
- 1. Sie steuert das Entnehmen und Zurückbringen von Behältern 2 vom Stapel 1 bzw. auf den Stapel 1. Hierzu gehört das zeitlich synchronisierte Ansteuern des Vertikalförderers 4, 5, ggf. im Zusammenspiel mit der Halteeinrichtung 3. Je nach Komplexität der Anlage können dabei auch Sensoren vorgesehen sein, die die Position von Behälter 2 und/oder Vertikalförderer 4, 5 an die Steuerungsanlage zurückmelden. Dann ist eine vollständige Regelung verwirklicht.
- 2. Die Steuerungsanlage steuert die Transporteinrichtung 6, 7, 8. Hierzu gehört das zeitlich synchronisierte Ein- und Ausschalten der entsprechenden Antriebsmotoren sowie ggf. das Anheben und Absenken der Querfördereinrichtung 8. Auch die Transporteinrichtung 6 kann durch Sensoren für die Position der Behälter und die Tätigkeit der einzel nen Förderer überwacht werden.
- 3. Die Steuerungsanlage 13 übernimmt vollständig die Funktion des Inventarisierens und/oder des Katalogisierens und/oder des Überwachens des Lagerguts. Die Steuerungsan lage speichert die einzelnen gelagerten Güter, ggf. auch deren Menge und zusammen mit deren jeweiliger Position im Lager und veranlaßt geeignete Maßnahmen, wenn auf einen bestimmten Gegenstand zugegriffen werden soll. Neben den unter Punkten 1 und 2 genannten Aufgaben ist es dann notwendig, die Position des gewünschten Gegenstands im Lager zu bestimmen und ggf. störende Behälter zu entfernen, bevor auf den gewünschten Behälter zugegriffen werden kann. Die Steuerungsanlage erzeugt außerdem eine angemessene Darstellung auf einem Bildschirm, die es einem Benutzer erlaubt, die im Lager vorhandenen Gegenstände zu sichten und ggf. zu orten.
- 4. Die Steuerungsanlage überwacht das Einzelgewicht der Behälter und das Gesamtgewicht der einzelnen Stapel. Wie schon weiter oben erwähnt, dürfen gewisse Auflasten nicht überschritten werden. Wenn nun, wie durch Bezugszeichen 12 angedeutet, an der Ein- und Ausgabestation 9 der Lagereinrichtung eine Waage vorgesehen ist, kann die Steuerungsanlage 13 das Gesamtgewicht eines Stapels ermitteln und ggf. einen Behälter 2 entsprechend seinem Gewicht umleiten.
- 5. Die Steuerungsanlage überwacht die räumlichen Ab messungen der eingegebenen Behälter 2. Dann ist eine ent sprechende Überwachungseinrichtung 11 an der Ein- und Ausgabestation 7 vorzusehen. Die eingegebenen Behälter dürfen nicht so groß sein, daß sie nicht in den entsprechen den Stapel 1 eingebracht werden können. Außerdem dürfen sie nur so beladen sein, daß auf sie ein weiterer Behälter 2 aufgesetzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, darf der entsprechende Behälter nicht in einen der Stapel ge schoben werden.
- 6. Die Steuerungsanlage optimiert das Lager und führt eine Lagerstatistik. Beim Einlagern neuer Lagergüter ins Lager kann ihnen eine vermehrte Zugriffshäufigkeit zuge ordnet werden. Diese Zugriffshäufigkeit kann außerdem durch die Steuerungsanlage modifiziert werden, indem sie die Zugriffe auf die einzelnen gelagerten Gegenstände registriert. Entsprechend diesen Häufigkeiten können einzelne Behälter 2 beispielsweise so auf die Stapel 1 geschoben werden, daß dadurch andere häufig gebrauchte Behälter nicht "vergraben" werden. Sollten dennoch häufig gebrauchte Behälter an eine ungünstige Position des Stapels 2 gewandert sein, können diese durch Umschichten der einzelnen Stapel wieder "ausgegraben" werden. Dies kann vorzugsweise in Betriebspausen erfolgen. Genauso gut kann beispielsweise nachts eine Stapelreihenfolge erzeugt werden, die für die am nächsten Tag auszuführenden Aufträge günstig ist.
Im folgenden wird das Verfahren zum Betreiben der erfin
dungsgemäßen Lagereinrichtung beschrieben. Es wird dabei
davon ausgegangen, daß die Stapel von unten bedient werden.
Sinngemäße Verfahren sind natürlich auch möglich, wenn
die Stapel von oben bedient werden.
Im einfachsten Fall wird ein Gegenstand benötigt, der
sich in einem Behälter befindet, der am untersten Ende
eines Stapels ist. Dann muß dieser Behälter lediglich
entnommen werden und zu einer Ausgabestation gebracht
werden. Die vertikale Entnahme geschieht durch den Verti
kalförderer 4 (bzw. 5). Der horizontale Transport des
gewünschten Behälters erfolgt dann entweder manuell oder
durch die dargestellte Transporteinrichtung 6. Auch die
Ansteuerung der einzelnen Komponenten wie Halteeinrichtung
3, Vertikalförderer 4 und ggf. Transporteinrichtung 6,
kann entweder manuell durch eine bedienende Person erfol
gen, diese Arbeiten können aber auch ganz oder teilweise
von der Steuerungsanlage 13 übernommen werden. In sinn
gemäß anderer Reihenfolge wird verfahren, wenn ein Behäl
ter auf einen der Stapel zurückzubringen ist. Entweder
durch eine Bedienungsperson oder durch die Transportein
richtung 6 wird ein Behälter 2 zum Vertikalförderer 4
gebracht. Dieser schiebt dann den Behälter von unten in
den Stapel. Die im Stapel schon vorhandenen Behälter sitzen
auf dem neu einzubringenden Behälter auf und werden zusammen
mit ihm durch den Vertikalförderer um eine Position nach
oben verschoben.
Im folgenden wird das genaue Zusammenwirken zwischen Halte
einrichtung 3 und Vertikalförderer 4 beschrieben. Im Ruhe
zustand des entsprechenden Stapels befindet sich der Verti
kalförderer 4 in einer unteren, zurückgezogenen Position.
Die Halteeinrichtung 3 hält den untersten Behälter 2 des
Stapels 1. Soll dieser nun vom Stapel genommen werden,
so wird der Vertikalförderer 4 nach oben bewegt, bis er
den untersten Behälter 2 des Stapels 1 von unten her unter
fängt und somit dessen Gewicht sowie das Gewicht der darüber
liegenden Behälter aufnehmen kann. Daraufhin gibt die
Halteeinrichtung 3 den untersten Behälter 2 frei, so daß
nunmehr der Stapel 1 auf dem Vertikalförderer 4 ruht. Beide zu
sammen werden dann abgesenkt. Im geeigneten Moment wird
dabei die Halteeinrichtung 3 den nächsten Behälter 2 er
fassen und nun diesen als neuen untersten Behälter des
Stapels 1 halten. Der freigegebene, auf dem Vertikalför
derer 4 ruhende Behälter 2 wird weiter abgesenkt und ggf.
auf die Transporteinrichtung 6 aufgesetzt. Die Halteein
richtung 3 kann dabei so gesteuert werden, daß sie ent
weder nur einen Behälter 2 nach unten aus dem Stapel ent
läßt, es können aber auch gleichzeitig mehrere Behälter
entnommen werden. Wie schon gesagt, ist dann der Freiraum
unter dem Stapelunterende sowie der Hub des Vertikalför
derers entsprechend zu dimensionieren. Soll andererseits
ein Behälter 2 in den Stapel 1 eingebracht werden, so
wird dieser zunächst auf dem entsprechenden Vertikalför
derer 4 richtig plaziert. Danach wird der Behälter durch
den Vertikalförderer angehoben, bis er von unten den durch
die Halteeinrichtung 3 gehaltenen Stapel 1 berührt und
somit dessen Gewicht aufnehmen kann. Dann wird der Stapel
1 bzw. dessen unterster Behälter 2 durch die Halteein
richtung 3 freigegeben, so daß nun das Gewicht des Stapels
auf dem einzubringenden Behälter bzw. dem Vertikalförderer
4 ruht. Danach wird der gesamte Stapel weiter nach oben
geschoben, bis schließlich die Halteeinrichtung 3 den
neu eingebrachten Behälter ergreifen und ihn als neuen
untersten Behälter des Stapels 1 halten kann. Danach zieht
sich der Vertikalförderer 4 vorzugsweise wieder nach unten
zurück. Entgegen der oben beschriebenen Ausführungsform
ist es beim Entnehmen eines Behälters aus dem Stapel je
nach Art der gelagerten Güter aber auch denkbar, den Stapel
1 durch die Halteeinrichtung 3 freizugeben, ohne daß der
Vertikalförderer 4 vorher von unten an den Stapel heran
gefahren wäre. Dann wird der Stapel aufgrund der Schwer
kraft von selbst auf den Vertikalförderer 4 fallen. Selbst
verständlich hat die Halteeinrichtung im rechten Moment
dann wieder den neuen untersten Behälter zu ergreifen.
Nun wird angenommen, daß ein Behälter 2 aus der Mitte
eines Stapels 1 benötigt wird. Konkret sei angenommen,
daß der vierte Behälter von unten eines Stapels benötigt
wird. Dann müssen zunächst die drei weiter unten liegenden
Behälter entfernt werden. Sie werden durch den Vertikal
förderer 4 vom Stapel genommen und dann entweder manuell
oder durch die Transporteinrichtung 6 in sog. "Park
positionen" gebracht. Anschließend wird der gewünschte
vierte Behälter vom Stapel genommen und ggf. ausgegeben.
Je nach Größe und Auslegung der gesamten Lagereinrichtung
sind hierbei verschiedene Variationen möglich. Der Verti
kalförderer 4 kann die ersten drei Behälter entweder ein
zeln vom Stapel nehmen, oder er kann sie alle drei gleich
zeitig abziehen. Die Halteeinrichtung 3 ist dann in ge
eigneter Weise anzusteuern. Die zuletzt genannte Variation
wird möglich, wenn zwischen Stapelunterende und Transport
einrichtung bzw. unterster Position des Vertikalförderers
4 ein entsprechend dimensionierter Freiraum vorhanden
ist. Im Beispiel hat er so hoch zu sein, daß drei Behälter
unter den Stapeln bewegt werden können. Auch der Hub des
Vertikalförderers 4 ist entsprechend vorzusehen. Es ist
natürlich auch möglich, beispielsweise im ersten Schritt
zwei Behälter vom Stapel zu nehmen, und im nächsten Schritt
den dritten. Danach kann auf den gewünschten vierten Be
hälter zugegriffen werden. Die sog. "Parkpositionen" sind
im einfachsten Fall lediglich Lagerplätze auf der Transport
einrichtung. Der Vertikalförderer 4 entnimmt beispielsweise
den ersten Behälter, setzt ihn auf die Transporteinrichtung
auf. Diese fährt den Behälter dann unter einen benachbarten
Stapel. Danach nimmt der Vertikalförderer den nächsten
Behälter vom Stapel und setzt ihn ebenfalls auf die Trans
porteinrichtung auf. Zusammen mit dem vorher schon ent
nommenen Behälter wird letzterer dann wieder um eine Stapel
position weitergeschoben. Mit dem dritten Behälter wird
ähnlich verfahren. Danach kann auf den gewünschten vierten
Behälter zugegriffen werden. Anschließend werden die drei
vorher entnommenen Behälter auf den Stapel zurückgeschoben.
Soll auf einen Behälter zugegriffen werden, der vergleichs
weise weit oben im Stapel liegt, kann auch so verfahren
werden, daß die vorher zu entnehmenden Behälter nicht
einfach auf der Transporteinrichtung 6 geparkt werden,
dies könnte nämlich dazu führen, daß die gesamte Trans
porteinrichtung 6 vollgestellt wird und somit nicht mehr
zum Transport der gewünschten Behälter geeignet ist. Statt
dessen können die vorher zu entnehmenden Behälter ihrer
seits wieder auf andere Stapel geschoben werden, so daß
sie die Transporteinrichtung 6 nicht mehr besetzen. Nach
der Ausgabe des gewünschten Behälters können sie entweder
zurück auf den ursprünglichen Stapel gebracht werden,
sie können aber auch auf dem jetzigen Stapel bleiben.
Eine Kombination der genannten "Parkmöglichkeiten" ist
selbstverständlich auch möglich (Parken auf der Transport
einrichtung und Parken in anderen Stapeln).
Wenn die erfindungsgemäße Lagereinrichtung mit mehreren
Stapeln 1 sowie mehreren Vertikalförderern 4, 5 versehen
ist, ist es möglich, gleichzeitig mehrere Behälter 2 von
den Stapeln 1 zu nehmen. Die Ansteuerung ist dann durch
die Bedienungspersonen bzw. die Steuerungsanlage 13 ent
sprechend vorzunehmen.
Auch ohne das Führen einer Statistik über die Entnahme
häufigkeit der einzelnen Behälter durch die Steuerungs
anlage 13 und die entsprechende Ansteuerung der Stapel
hat die erfindungsgemäße Lagereinrichtung eine Eigenschaft,
die als "selbstoptimierend" bezeichnet werden kann. Selten
gebrauchte Behälter 2 werden im Laufe der Zeit immer weiter
nach oben im Stapel wandern, wohingegen oft benötigte
Behälter weiter oder ganz unten im Stapel zu finden sind.
Unter der Voraussetzung, daß bei der Entnahme eines mittle
ren Behälters die vorher wegzuräumenden Behälter in der
gleichen Reihenfolge wieder auf den Stapel gebracht werden,
in der sie entnommen wurden, erfolgt die genannte Selbst
optimierung, ohne daß zusätzliche Steuerungsvorgänge oder
Überlegungen der Bedienungspersonen notwendig wären. Selbst
verständlich kann aber auch beim gelegentlich notwendig
werdenden Umstapeln von Behältern eine Positionsoptimierungs
funktion vorgesehen sein. Die wieder zurückzubringenden
Behälter werden dann nicht in derselben Reihenfolge auf
den Stapel zurückgebracht, in der sie entnommen wurden,
sondern in einer anderen, ggf. können sie auch auf andere
Stapel geschoben werden. Diese Vorgänge werden vorzugs
weise durch die Steuerungsanlage 13 gesteuert. Wird ein
neuer Behälter zusammen mit neuem Lagergut in die Lager
einrichtung aufgenommen, wird dies über eine Tastatur
der Steuerungsanlage mitgeteilt. Sofern die Lagerein
richtung noch nicht voll ist, wird der Behälter dann auf
einen der Stapel geschoben. Bei der Neueingabe eines Be
hälters kann diesem auch eine erwartete Zugriffshäufig
keit zugeordnet werden. Diese kann dann durch die Steuerungs
anlage zur Beeinflussung seiner Lagerposition herangezogen
werden. Gegebenenfalls kann die erwartete Zugriffshäufig
keit auch, wie schon weiter oben beschrieben, durch die
Steuerungsanlage selbst bestimmt oder modifiziert werden.
Ist die erfindungsgemäße Lagereinrichtung an ihrer Ein-
und Ausgabestation 9 mit einer Waage 12 versehen, kann
diese auch dazu benutzt werden, die einzulagernden Behälter
über ihr Gewicht zu klassifizieren. Dies wird möglich,
wenn ein Behälter bei seiner allerersten Eingabe mitsamt
seinem Gewicht inventarisiert wird. Bei späteren Einlage
rungen wird dann der Behälter mitsamt seinem Lagergut
anhand des Gewichts wiedererkannt. Dieses Verfahren
eignet sich beispielsweise zum Einlagern von verschiedenen
Werkzeugen, deren Gewicht sich nicht ändert (Stanzerei,
Dreherei etc.).
In den erfindungsgemäßen Lagereinrichtungen können Güter
aller Art gelagert werden. Genannt wurden schon Werkzeuge
bzw. Werkzeugmaschinenteile und Fahrzeuge, genauso gut
ist es aber möglich, Kleinteile wie Schrauben, Muttern,
Nägel etc. zu lagern. Selbstverständlich können die Be
hälter auch Flüssigkeiten oder Schüttgüter aufnehmen.
Die Lagereinrichtung bzw. das Lagerverfahren eignet sich
besonders zum Lagern von vielen, identischen Gütern, bei
denen die Stapelreihenfolge gleichgültig ist. Bei solchen
Lagern ist es dann denkbar, daß die entsprechenden Stapel
von oben beschickt werden, wohingegen von unten das Lager
gut entnommen wird.
Es ergibt sich somit insgesamt eine Lagereinrichtung bzw.
ein Lagerverfahren, das eine gute Raumausnutzung gestattet
und das aufgrund seiner Optimierungseigenschaften einen
schnellen Zugriff auf gelagerte Güter erlaubt. Die Lager
einrichtung ist modular aufgebaut und kann in alle drei
Raumdimensionen erweitert bzw. vervielfacht werden.
Claims (27)
1. Lagereinrichtung mit
- - mehreren Aufnahmen (2), die zu lagernde Güter aufnehmen können,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - die Aufnahmen (2) vertikal stapelbar ausgebildet sind,
- - mehrere Aufnahmen (2) einen vertikalen Stapel (1) bilden, und
- - eine Entnahmevorrichtung (3, 4, 5) vorgesehen ist, die von oben und/oder von unten eine Aufnahme (2) vom Stapel (1) nehmen oder in diesen zurückbringen kann.
2. Lagereinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Entnahmevorrichtung (3, 4, 5) einen oberen Vertikal
förderer (5) aufweist, der mit einer Greifeinrichtung
(51) versehen ist, mittels derer eine Aufnahme (2)
ergriffen werden kann.
3. Lagereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Entnahmevorrichtung (3, 4, 5) eine Halteeinrichtung
(3) aufweist, die die unterste Aufnahme (2) eines Stapels
(1) vom Boden vertikal beabstandet hält, sowie einen
unteren Vertikalförderer (4), der von unten eine Aufnahme
(2) vom Stapel (1) nehmen oder in diesen zurückbringen
kann.
4. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie mehrere Stapel (1) von Aufnahmen (2) aufweist,
wobei die Stapel (1) dicht nebeneinander und/oder
hintereinander gestellt sind.
5. Lagereinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie eine oder mehrere Entnahmevorrichtungen (3, 4, 5)
aufweist, die zu den Positionen der einzelnen Stapel
(1) verfahren werden können.
6. Lagereinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
für jeden Stapel (1) eine Entnahmevorrichtung (3, 4, 5)
vorgesehen ist.
7. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie außerdem eine Transporteinrichtung (6, 7, 8) aufweist,
die eine Aufnahme (2) in horizontaler Richtung zwischen
einer Stapelposition und einer Ausgabeposition hin- und
hertransportieren kann.
8. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmen (2) entsprechend einer der folgenden
Ausführungsformen ausgebildet sind:
- - die Aufnahme ist eine mit vertikalen Abstandshaltern versehene Grundplatte oder Palette,
- - die Aufnahme ist ein mit Wänden versehener Behälter,
- - die Aufnahme ist ein Gitterkorb,
- - die Aufnahme ist ein allseitig geschlossener Behälter.
9. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmen (2) normierte oder standardisierte Behälter
sind.
10. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmen Kleinladungsträger oder Container sind.
11. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmen folgende Güter lagern:
- - Werkzeuge,
- - Montagematerial,
- - Schüttgüter,
- - Flüssigkeiten,
- - Fahrzeuge.
12. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie zumindest eine Ein- und Ausgabestation (9) aufweist,
die mit der Transporteinrichtung (6, 7, 8) in Verbindung
steht, an der die von einem Stapel (1) genommenen Auf
nahmen (2) ausgegeben werden, und an der die zu einem
Stapel (1) zurückzubringenden Aufnahmen (2) zurückgegeben
werden können.
13. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie außerdem eine Überwachungseinrichtung (11) zur
Überwachung der räumlichen Abmessungen der eingegebenen
Aufnahmen aufweist.
14. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie außerdem eine Waage (12) aufweist.
15. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie außerdem eine Ausrichtungseinheit (14) aufweist,
mittels derer die Lage einer einzulagernden Aufnahme
(2) definiert eingestellt werden kann.
16. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
Überwachungseinheit (11), Waage (12) und Ausrichtungs
einheit (14) an der Ein- und Ausgabestation (9) ange
bracht sind.
17. Lagereinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
sie außerdem eine Steuerungsanlage (13) aufweist, die
eine oder mehrere der folgenden Funktionen ausführt
und/oder aufeinander abstimmt:
- - Steuern der Vertikalförderer (4, 5) bzw. der Halte einrichtung (3),
- - Steuern der Transporteinrichtung (6, 7, 8),
- - Inventarisieren und/oder Katalogisieren und/oder Überwachen des Lagerguts,
- - Überwachen des Formats der einzulagernden Aufnahmen,
- - Überwachen des Einzelgewichts der Aufnahmen (2) sowie des Gesamtgewichts (1) eines Stapels,
- - Erzeugen einer angepaßten Bildschirmdarstellung.
18. Lagereinrichtung nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Steuerungsanlage (13) eine programmierte Rechen
anlage ist.
19. Verfahren zum Lagern von Aufnahmen oder Behältern,
die zu lagernde Güter aufnehmen können,
gekennzeichnet durch die folgenden Schritte:
- - Übereinanderstapeln mehrerer Aufnahmen oder Behälter,
- - Entnehmen und/oder Zurückgeben einer oder mehrerer Aufnahmen oder Behälter in vertikaler Richtung vom unteren und/oder oberen Ende des entstandenen Stapels.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
gekennzeichnet durch den weiteren Schritt des Neben
einanderstellens bzw. Hintereinanderstellens mehrerer
Stapel.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
gleichzeitig mehrere Aufnahmen oder Behälter vom Stapel
bzw. von den Stapeln genommen bzw. in diesen zurückgebracht
werden.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
dann, wenn eine Aufnahme oder ein Behälter entnommen
werden soll, der nicht unmittelbar entnommen werden kann,
die vor ihm liegenden Aufnahmen oder Behälter einzeln
oder in Gruppen vorher entnommen werden, in eine Warte
position gebracht werden, daß anschließend die gewünschte
Aufnahme bzw. der gewünschte Behälter entnommen wird
und zuletzt die vorweg entnommenen Aufnahmen bzw. Behäl
ter wieder zurückgebracht werden.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 19 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Verfahren durch eine programmierte Steuerung ge
steuert wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
die programmierte Steuerung die Lagerposition von Auf
nahmen oder Behältern entsprechend einer definierten
Zugriffshäufigkeit bestimmt.
25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
die programmierte Steuerung in Betriebspausen die Aufnahmen
oder Behälter in den Stapeln nach Maßgabe ihrer definierten
Zugriffshäufigkeit umsortiert.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 23 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
die programmierte Steuerung die Aufnahmen oder Behälter
in Betriebspausen entsprechend vorbekannten Anforderungen
umsortiert.
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