DE4201713C2 - Vorrichtung zum Anbringen von lage- und formdefinierten Öffnungen in Blechwänden oder dergleichen Bauteilen - Google Patents
Vorrichtung zum Anbringen von lage- und formdefinierten Öffnungen in Blechwänden oder dergleichen BauteilenInfo
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- B21D28/343—Draw punches
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung
zum Anbringen von lage- und formdefinierten Öffnungen in
Blechwänden o. dgl. Bauteilen nach dem Oberbegriff des Patent
anspruchs 1.
Bei einer derartigen aus der DE 37 21 446 A1 bekannten
Vorrichtung sind die Matrize und die Patrize jeweils für
sich massive Elemente, die mit einer umlaufenden Schneide
bzw. Gegenschneide versehen sind und die je für sich
insgesamt auswechselbar gehalten sind. Das Auswechseln
jeweils der kompletten Matrize bzw. Patrize ist aufwendig
und insbesondere dann kostspielig, wenn nur eine
Schneidkante von Patrize bzw. Matrize stumpf oder beschädigt
ist. Auch ein Nachschärfen einer einzelnen Schneidkante
einer derartigen Matrize bzw. Patrize ist schwierig. Ein
weiterer Nachteil dieser bekannten Vorrichtung besteht
darin, daß die ausgeschnittenen Blechstücke sich innerhalb
der Matrize leicht verkanten und daher oft nur unter
Schwierigkeiten entnommen werden können.
Aus der CH 564 385 A5 ist es bekannt, eine Schnittplatte
(Matrize oder Patrize) geteilt auszuführen, mit dem Ziel,
Öffnungen unterschiedlicher Querschnittsflächen herstellen
zu können. Aus diesem Grunde sind einzelne Schneiden mittels
Nuten und Rippen miteinander und gegenüber zwei ortsfesten
Messerschneiden verstellbar verbunden. Durch diese relative
Verstellbarkeit läßt die Stabilität dieser Schnittplatte zu
wünschen übrig.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, bei einer
gattungsgemäßen Vorrichtung ein Auswechseln der
stumpfgewordenen Schneidkante mit geringstmöglichem Aufwand
zu gewährleisten und dabei die Stabilität der Matrize
und/oder der Patrize nicht zu vermindern sowie die
Herausnahme des ausgeschnittenen Blechstücks zu erleichtern.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Vorrichtung zum
Anbringen von lage- und formdefinierten Öffnungen in
Blechwänden o. dgl. Bauteilen der eingangs genannten Art die
im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist erreicht, daß die
einzelnen Schneidbacken gesondert nachgeschärft oder
ausgewechselt werden können und daß die Einzelschneidbacken
ortsfest und stabil mit der Grundplatte der Patrize bzw. mit
der Tragplatte der Matrize verbunden sind, wobei
darüber hinaus die Schneidbacken der Patrize auch
untereinander fest verbunden sind. Dabei gewährleisten die
in den einzelnen Schneidbacken der Matrize vorgesehenen
Hinterschneidungen eine schnelle und einfache Herausnahme
der ausgeschnittenen Blechstücke.
Um beim Ausschneiden von Blechstücken die auftretenden
Kraftspitzen auf ein Minimum zu reduzieren, sind gemäß
weiterer Ausführungsbeispiele verschiedene
Schneidengeometrien vorgesehen, wie sie durch die Merkmale
gemäß Anspruch 2 bzw. Anspruch 3 vorgesehen sind. Eine dem
Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 vergleichbare
Schneidengeometrie ist dabei aus der DE 37 21 446 A1
bekannt.
Entsprechend den Merkmalen gemäß Anspruch 4 bzw. denen gemäß
Anspruch 5 können die einzelnen Schneidbacken
unterschiedliche Konfigurationen besitzen.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 6 ist eine weitere
Erleichtertung bzw. Verbesserung beim Entnehmen der
ausgeschnittenen Blechstücke erreicht.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der
in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher
beschrieben und erläutert ist.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht der Vorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß
Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht der Grundplatte der Matrize
der Vorrichtung von oben,
Fig. 4 eine Ansicht der Grundplatte nach Fig. 3
entlang des Schnittes A-A,
Fig. 5 eine Draufsicht auf den unteren Schneiden
teil der Vorrichtung,
Fig. 6 eine Ansicht längs des Schnittes B-B durch
Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung C der Fig. 5,
Fig. 8 eine Draufsicht auf die Tragplatte der
Patrize der Vorrichtung, teilweise im
Schnitt und mit gestrichelt angedeuteter
Schneidbackenanordnung,
Fig. 9 eine Ansicht der Tragplatte gemäß Fig. 8
in Richtung D, teilweise im Schnitt,
Fig. 10 eine Draufsicht auf den oberen Schneidmes
serteil,
Fig. 11 eine Ansicht in Richtung E der Fig. 10,
Fig. 12 eine Variante der Schneidmesserkontur,
Fig. 13 eine Variante der Schneidbackenausgestal
tung in Draufsicht, teilweise im Schnitt,
Fig. 14 eine Ansicht des Schneidbackens nach Fig.
13 in Richtung F.
Wie die Fig. 1 und 2 zeigen, besteht die Vorrichtung zum
Anbringen von lage-und formdefinierten Öffnungen, im nach
stehenden als Vorrichtung bezeichnet, aus einem Unterteil 10
(Matrize) und einem Oberteil 11 (Patrize). Die Matrize 10
enthält eine Grundplatte 12, die mittels Schrauben 13 unter
Verwendung von Paß- bzw. Zentrierstiften 14 mit dem unteren
Schneidmesserteil 15 verbunden ist, der, wie Fig. 2 erkennen
läßt, vier auswechselbare Schneidbacken 16; 17; 18; 19 aufweist.
Die Patrize 11 ist mit einer Tragplatte 20 versehen, an der
vier Schneidbacken 21; 22; 23; 24 auswechselbar befestigt sind.
In der Grundplatte 12 der Matrize 10 sowie in der Tragplatte
20 der Patrize 11 ist jeweils eine durchgehende Vierkantaus
nehmung 27; 28 mit aufgebohrten Ecken angebracht, in die der
Vierkant einer Zugstange 29 formschlüssig paßt. Die Zugstange
29 besitzt an ihrem oberen Ende einen Gewindezapfen 29′ für
die Aufnahme einer als Rändelmutter ausgebildeten Einstell
mutter 30 und enthält an ihrem unteren Ende einen Gewindezap
fen 29′′ für die Vereinigung mit dem Kolben eines Hydraulikzy
linders 31 oder für die Handbetätigung mittels einer Mutter.
Zum Ausschneiden einer lage- und größendefinierten Öffnung mit
beispielsweise quadratischem Querschnitt aus einer hier
strichpunktiert angedeuteten Blechwand 32 wird zunächst die
Zugstange 29 bei abgenommener Einstellmutter 30 mit ihrem un
teren Gewindezapfen 29′′ in das passende Aufnahmegewinde 33 im
Kolben des Hydraulikzylinders 31 eingeschraubt. Daraufhin wird
die Zugstange 29 durch die Vierkantausnehmung 27 in der Grund
platte 12 der Matrize 10 der Vorrichtung, eine zuvor in der
Blechwand angebrachte Durchgangsöffnung und schließlich durch
die Vierkantausnehmung 28 in der Tragplatte 20 hindurch
gesteckt und die Matrize 10 der Vorrichtung an die Blechwand
angelegt. Anschließend wird die Patrize 11 schneidbacken
seitig zur Anlage an die Gegenseite der Blechwand 32 gebracht,
mittels der Einstellmutter 30 an die Blechwand angedrückt und
der Hydraulikzylinder 31 bzw. im Falle der Handbedienung die
entsprechende Mutter betätigt. Infolge der auf die Schneid
backen 21; 22; 23; 24, der Patrize 11 und die Schneidbacken
16; 17; 18; 19 der Matrize 10 der Vorrichtung ausgeübten Zug
bzw. Druckkraft wird ein Blechstück 34 entsprechender Konfi
guration aus der Blechwand 32 herausgeschnitten, das in den
Aufnahmeraum 35 der Matrize 10 hineinfällt.
Um ein Verhaken des ausgeschnittenen Blechstücks 34 in der
Grundplatte 12 der Matrize 10 der Vorrichtung zu vermeiden
und ein problemloses Entnehmen des Blechstücks 34 zu gewähr
leisten, ist, wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, die
Grundplatte 12 in ihren vier Eckbereichen mit Sackbohrungen
36 versehen, in welche die in der Regel etwas nach unten umge
bogenen Ecken des ausgeschnittenen Blechstücks 34 eintauchen.
Die vier beim Ausführungsbeispiel gleich lang bemessenen
Schneidbacken 16 bis 19 des unteren Schneidmesserteils 15 der
Vorrichtung sind, wie aus den Fig. 5 bis 7 ersichtlich ist,
auf Stoß aneinander angelegt und weisen jeweils eine Hinter
schneidung 37 sowie Gewindebohrungen 13′ und Zentrierbohrungen
14′ zur Verbindung mit der Grundplatte 12 auf. Die Hinter
schneidungen 37 erleichtern den Schneidvorgang und das Heraus
nehmen des Blechstücks 34 aus der Grundplatte 12.
Wie die Fig. 8 und 9 zeigen, weist die mit der Vierkantaus
nehmung 28 versehene Tragplatte 20 der Patrize 10 der Vor
richtung einen Ansatz 20′ auf, an dem die vier Schneidbacken
21 bis 24 mittels Schrauben 38 unter Verwendung von Paß- bzw.
Zentrierstiften 39 auswechselbar befestigt sind. Die Anordnung
der Paß- bzw. Zentrierstifte 39 sowie der Verbindungsschrauben
38 hinsichtlich ihrer Anzahl und Richtung richtet sich jeweils
nach den kräftemäßigen und den montagegerechten Voraussetzung
en.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 8 bis 11 sind die
vier Schneidbacken 21 bis 24 der Patrize 11 bei gleicher
Schneidbackenlänge jeweils stumpf aneinandergefügt. Die
Schnittlinien bzw. Schneidkanten 21′; 22′; 23′; 24′ der
Schneidbacken weisen einen bezogen auf die Ebene der Trag
platte 20 konkaven Verlauf auf und bilden einen durchgehenden
Radius. Die Ecken 40 der Diagonalkanten 41 sind jeweils ge
brochen, um einem Ausbrechen der Schneidbackenecken vorzubeu
gen.
Alternativ kann, wie Fig. 12 zeigt, die Kontur der Schnittli
nien bzw. Schneidkanten in der Mitte und an den beiden Eckbe
bereichen einen Radius aufweisen, wobei die Schnittlinien der
Schneidbacken jeweils als sich an den Radius 43 in der
Schneidbackenmitte und an die Radien 44 in den Endbereichen
der Schneidbacken anschließende Tangenten 45; 46 ausgebildet
sind. Eine derartige Ausgestaltung der Schnittlinien bzw. der
Schneidkanten bringt den Vorteil mit sich, daß die erforder
liche Schneidkraft geringer wird.
Die sich an die Schneidkanten der Schneidbacken 21 bis 24 nach
innen anschließenden Schrägflächen 21′′ bis 24′′ sind gegen die
Ebene der Tragplatte 20 hin um einen geeigneten Winkel ϕ ge
neigt, der beispielsweise 10° beträgt (siehe hierzu Fig. 10).
In den Fig. 13 und 14 ist eine Ausführungsform der Schneid
backen 21 bis 24 dargestellt, bei der die Schneidbacken
in der Weise überlappend aneinandergefügt werden bzw. sind,
daß jeweils eine Schneidbacke in die Ausnehmung 47; 48 der an
grenzenden Schneidbacke eingreift. Die Befestigung dieser unsymmet
risch ausgebildeten Schneidbacken am Ansatz 20′ der Tragplatte
20 erfolgt mittels den Gewinde- und Durchgangsbohrungen 49; 42
zugeordneten Verbindungsschrauben und mit Hilfe von Zentrier
stiften, die in die Durchgangsbohrungen 50 und in die Sackboh
rung 51 eingreifen.
Die Schneidbacken von Patrize und Matrize 11; 10 können je
weils auch aus zwei L-förmigen Backenhälften gebildet sein.
Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß weniger Schrauben und
weniger Einzelbacken erforderlich sind. Eine solche Ausbil
dung der Schneidbacken ist vor allem bei kleineren Schneidbak
kenabmessungen zweckmäßig. Die geometrische Grundform der
Schneidbacken ist entsprechend der jeweiligen Anforderung rea
lisierbar, also außer quadratisch oder rechteckförmig auch
kreis- oder polygonförmig.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Anbringen von lage- und
formdefinierten Öffnungen in Blechwänden oder
dergleichen Bauteilen bestehend aus einer mit einer
Schneide versehenen, an einer Grundplatte (12)
auswechselbar gehaltenen Matrize und einer eine
Gegenschneide aufweisenden, an einer Tragplatte (20)
auswechselbar gehaltenen Patrize, wobei die Patrize
mittels einer durch eine Kraft betätigbaren Zugstange
relativ zur Matrize bewegbar und aus einem zwischen
Patrize und Matrize befindlichen Blech ein Blechstück
heraustrennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schneide der Matrize (10) und die der Patrize (11) der
Vorrichtung durch einzelne auswechselbare Schneidbacken
(16; 17; 18; 19; 21; 22; 23; 24) gebildet sind und daß die
Schneidbacken (21; 22; 23; 24) der Patrize (11) in der
Weise unsymmetrisch ausgebildet sind, daß an ihrer
Ober- und Unterseite jeweils eine Ausnehmung (47; 48)
für den Eingriff und die Verbindung mit den
benachbarten Schneidbacken vorgesehen ist und daß die
Schneidbacken (16; 17; 18; 19) der Matrize (10) mit
Hinterschneidungen (37) versehen sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidkante (21′; 22′; 23′; 24′) jedes
Schneidbackens (21; 22; 23; 24) der Patrize (11) einen
bezogen auf die Ebene der Tragplatte (20) konkaven
Verlauf mit durchgehendem Radius aufweist und daß die
sich an die Schneidkante (21′; 22′; 23′; 24′)
anschließende Fläche (21′′; 22′′; 23′′; 24′′) jedes
Schneidbackens unter einem Winkel ϕ gegen die Ebene der
Tragplatte (20) nach innen geneigt verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidkante (21′; 22′; 23′; 24′) jedes
Schneidbackens (21; 22; 23; 24) der Patrize (11) durch in
der Mitte und an den Randbereichen vorgesehene Radien
(43; 44) und sich an diese Radien anschließende
Tangenten (45; 46) gebildet wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidbacken (16; 17; 18; 19; 21; 22; 23; 24) der
Patrize (11) und/oder der Matrize (10)
geradlinig ausgebildet sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schneidbacken der Patrize (11) und/oder der
Matrize (10) L-förmig ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer rechteckförmigen Grundplatte (12) jeweils
in den Eckbereichen eine Sackbohrung (36) zur Aufnahme
der nach unten umgebogenen Enden des ausgeschnittenen
Blechteils (34) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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DE4201713A1 DE4201713A1 (de) | 1993-07-29 |
DE4201713C2 true DE4201713C2 (de) | 1995-07-06 |
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